Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M AC H U N G E N. 7. Jahrgang Schönwalde-Glien, 20. Oktober 2011 Nr. 8. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Mitteilungen
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- Luisa Fiedler
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1 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf 7. Jahrgang Schönwalde-Glien, 20. Oktober 2011 Nr. 8 Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M AC H U N G E N Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen 32. Sitzung des Hauptausschusses vom Beschlüsse des Hauptausschusses Vergabe der Haustechnikplanung KITA Waldmäuse, OT Pausin S. 2 Vergabe zur Erstellung von Löschwasserbrunnen im Gemeindegebiet S. 2 Vergabe der Beschilderung im Rahmen des Touristischen Wegeleitkonzeptes der Gemeinde Schönwalde-Glien S Sitzung der Gemeindevertretung vom Beschlüsse der Gemeindevertretung 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) S. 2 Widmung Apfelrondell, OT Grünefeld S. 2 Vergabe der Planung und Bauüberwachung für den Ausbau des Markt- und Parkplatzes am Rathaus im OT Schönwalde-Siedlung S. 2 Beantragung von Fördermitteln für den Um- und Ausbau der Kita Waldmäuse OT Pausin S. 2 Beantragung von Fördermitteln für die Außenanlage der Kita Waldmäuse OT Pausin S. 2 Bereitstellung der Eigenanteile für die Um- und Ausbauarbeiten Kita Waldmäuse OT Pausin im Haushaltsplan 2012 und 2013 S. 3 Bereitstellung der Eigenanteile für die Außenanlage der Kita Waldmäuse OT Pausin im Haushaltsplan 2012 und 2013 S. 3 Antrag des SSV 53 e.v. auf finanzielle Unterstützung für den Bundesfreiwilligendienstler (Bufdi) S. 3 Antrag der GEPA Geschäftsführung S. 3 Antrag auf Änderung des Zuwendungsbescheides vom , Dr.-Nr. 31/2011 für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien des SSV 53 e.v. S. 3 Eintragung eines Leitungsrechts in der Straße Am Rosengarten,OT Wansdorf S. 3 Öffentliche Bekanntmachungen 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) S. 4 Widmungsverfügung Apfelrondell (Gemarkung Grünefeld) S. 5 Stellenausschreibung - Stelle Gebäudemanagement - Sachbearbeiter/in auf dem Gebiet Gebäudemanagement ab S. 5 Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin- Brandenburg Information zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) für das Vorhaben 380-kV-Freileitung Neuenhagen - Wustermark - Hennigsdorf (380-kV-Nordring Berlin) S. 6 Impressum 8
2 Seite 2 Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 32. Sitzung des Hauptausschusses vom ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 157/2011 Vergabe der Haustechnikplanung KITA Waldmäuse, OT Pausin Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung der Angebote für die Haustechnikplanung der KITA Waldmäuse OT Pausin zur Erreichung der Baugenehmigung zu. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Haustechnikerbüros: Planungsgesellschaft Hensel Klose mbh, Burgunderweg 19,14621 Schönwalde- Glien, für die HLS Planung (gepr. Honorarangebotssumme brutto ,63 ) und ABW Planung und Bauleitung GmbH & Co. KG, Im Bärenfang 3, Borkheide für die Elektroplanung (gepr. Angebotssumme brutto 5.647,90 ) für die Leistungsphasen 1-4 der HOAI zu beauftragen. (6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Beschluss Nr. 155/2011 Vergabe zur Erstellung von Löschwasserbrunnen im Gemeindegebiet Die Gemeinde Schönwalde-Glien beauftragt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die Firma Daugs GmbH mit der Erstellung von mehreren Löschwasserbrunnen (Auftragssumme max ) in folgenden Ortsteilen: 1. OT Schönwalde-Siedlung 2. OT Wansdorf; Gewerbegebiet Nach Fertigstellung der Brunnen und noch zur Verfügung stehender finanzieller Mittel wird im Ortsteil Pausin ein weiterer Brunnen erstellt. (7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 156/2011 Vergabe der Beschilderung im Rahmen des Touristischen Wegeleitkonzeptes der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros ipg Potsdam, Burgstraße 30, Potsdam zu. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Herstellungs- und Aufstellarbeiten der Schilder, Tafeln und Wegweiser die Firma Werbewerkstatt Krüger GbR, Alte Potsdamer Straße 4, Ruhlsdorf (gepr. Angebotssumme brutto ,57 ) zu beauftragen. Ein Pfeil am Standort für den Betrachter ist nötig. Der grüne Punkt muss markanter gestaltet werden. (7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Ende der 32. Sitzung des Hauptausschusses vom Beschlüsse der 36. Sitzung der Gemeindevertretung vom ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 148/ Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien. Der Bürgermeister wird angewiesen, die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt zu machen. (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf der Seite 4. Beschluss Nr. 154/ Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung). Der Bürgermeister wird angewiesen, die 1. Änderungsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) bekannt zu machen. (15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Die öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf der Seite 4. Beschluss Nr. 159/2011 Widmung Apfelrondell, OT Grünefeld Die Straße - Apfelrondell (Flur 1, Flurstück 568, Gemarkung Grünefeld) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Kindergarten im OT Grünefeld wird gemäß beiliegender Widmungsverfügung öffentlich gewidmet. Die öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung erfolgt auf der Seite 5. Beschluss Nr. 161/2011 Vergabe der Planung und Bauüberwachung für den Ausbau des Markt- und Parkplatzes am Rathaus im OT Schönwalde-Siedlung Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag der Bauverwaltung zu, für den Ausbau des Markt- und Parkplatzes am Rathaus im OT Schönwalde- Siedlung, in den Leistungsphasen 5-9 der HOAI, das Landschaftsplanungsbüro Neumann Gusenburger, Heerstraße 80, Berlin mit der Angebotssumme von ,41 (Brutto) zu beauftragen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt mit dem Landschaftsplanungsbüro Neumann Gusenburger, Heerstraße 80, Berlin den Honorarvertrag entsprechend der Angebotssumme abzuschließen. (14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 02/1/2011 Beantragung von Fördermitteln für den Um- und Ausbau der Kita Waldmäuse OT Pausin 1. Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung über den Landkreis Havelland bei der ILB Potsdam einen Fördermittelantrag zum Um- und Ausbau der Kita Waldmäuse im OT Pausin. Die Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 betragen insgesamt ,00 (brutto). Es sind Fördermittel in Höhe von ,00 zu beantragen. Das entspricht 90 % der veranschlagten Kosten in Höhe von ,11 (brutto). 2. Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den Um- und Ausbau der Kita Waldmäuse im OT Pausin. Die Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 betragen insgesamt ,00 (brutto). Es ist eine Zuwendung in Höhe von ,08 (75 % der Netto-Kosten in Höhe von ,11 ; ,00 (brutto) ,11 (brutto) = ,89 (brutto), das entspricht ,11 (netto)) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt. Beschluss Nr. 163/2011 Beantragung von Fördermitteln für die Außenanlage der Kita Waldmäuse OT Pausin Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für die Außenanlage der Kita Waldmäuse im OT Pausin. Die Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 betragen ,00 (brutto). Es ist eine Zuwendung in Höhe von ,31 (75 % der Netto-Kosten in Höhe von ,75 ) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt.
3 Beschluss Nr. 164/2011 Bereitstellung der Eigenanteile für die Um- und Ausbauarbeiten Kita Waldmäuse OT Pausin im Haushaltsplan 2012 und 2013 Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt auf der Grundlage des Beschlusses (Dr.-Nr. 02/1/2011) der Gemeindevertretung vom zur Beantragung von Fördermitteln beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, für den Um- und Ausbau der Kita Waldmäuse im OT Pausin, einen Eigenanteil in Höhe von insgesamt ,92 in die Haushaltspläne der Haushaltsjahre 2012 und 2013 ein (Gesamtkosten laut Kostenberechnung ,00 (brutto); Höhe der Zuwendung ,08 = , ,08 ). Beschluss Nr. 165/2011 Bereitstellung der Eigenanteile für die Außenanlage der Kita Waldmäuse OT Pausin im Haushaltsplan 2012 und 2013 Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt auf der Grundlage des Beschlusses (Dr.Nr. 163/2011) der Gemeindevertretung vom zur Beantragung von Fördermitteln beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, für die Außenanlage der Kita Waldmäuse im OT Pausin, einen Eigenanteil in Höhe von insgesamt ,69 in die Haushaltspläne der Haushaltsjahre 2012 und 2013 ein (Gesamtkosten laut Kostenberechnung ,00 (brutto); Höhe der Zuwendung ,31 ). Seite 3 - NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG Beschluss Nr. 166/2011 Antrag der GEPA Geschäftsführung Dem Vorschlag aus der Gesellschafterversammlung der GEPA GmbH vom an die Gemeinde Schönwalde-Glien, die Gesellschafteranteile der einzelnen Gesellschafter an die Gemeinde Schönwalde-Glien zu übertragen, wird nicht entsprochen. Dem Vorschlag des Rechtsanwaltes und Notar Fiedler, der den Ankauf der Grundstücke von der GEPA GmbH vorschlägt, wird gefolgt. Der Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien wird durch die Gemeindevertretung bevollmächtigt, die Verhandlungen mit der Geschäftsführung der GEPA GmbH zum Ankauf der Grundstücke sowie mit der Kommunalaufsicht das Gespräch zum benannten Vorhaben zu führen und den Stand der Verhandlung zur nächsten Gemeindevertretersitzung vorzutragen. (14 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Beschluss Nr. 162/2011 Antrag auf Änderung des Zuwendungsbescheides vom , Dr.-Nr. 31/2011 für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien des SSV 53 e.v. Der SSV 53 e.v. erhält entsprechend seinem Antrag vom von den unter 2. Investitionszuschuss/ für Dünger, Rasensamen und Granulatsausgleich zur Verfügung stehenden Mittel über 5.266, ,00 anteilig für den Kauf eines neuen Rasenmähers. Beschluss Nr. 158/2011 Antrag des SSV 53 e.v. auf finanzielle Unterstützung für den Bundesfreiwilligendienstler (Bufdi) (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Dem Antrag des SSV 53 e.v. auf finanzielle Unterstützung für den Einsatz eines Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst ab dem wird mit einer monatlichen Unterstützung in Höhe von 166,23 entsprochen. Beschluss Nr. 160/2011 Eintragung eines Leitungsrechts in der Straße Am Rosengarten, OT Wansdorf (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Die Gemeinde Schönwalde-Glien vereinbart mit der Firma ESCO Verpackungen Streich & Co GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Lübker, ein Leitungsrecht über das gemeindliche Straßenflurstück Flur 6, Flst. 11/2, eingetragen im Grundbuch von Wansdorf Blatt 437. Mit dieser Vereinbarung soll die Verlegung von 3 Leerrohren zur datenmäßigen Vernetzung der Grundstücke Am Rosengarten 14 und Am Rosengarten 2 gewährleistet werden. Die Breite des Leitungsrechts beträgt einmal 1,0 m und einmal 2,0 m, die Länge beträgt jeweils 10,0 m. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vertragsdurchführung beauftragt. (17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Anlage zu Beschluss Nr. 160/2011 Ende der 36. Sitzung der Gemeindevertretung vom
4 Seite 4 Öffentliche Bekanntmachungen 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Gemeinde Schönwalde erlässt auf der Grundlage der 3, 30 Abs. 4 und 43 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202, 207), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien: Artikel 1 Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien vom (Beschluss-Nr. 251/2008 vom ) wird wie folgt geändert: 5 Absatz 8 wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Schönwalde-Glien, den 4. Oktober 2011 gez. Bodo Oehme Bürgermeister 1. 3 und 28 Abs.2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dez (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 202) a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 ( GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I. Nr. 17) 3. 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I Seite 174) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2009 (GVBl. I S. 160). 4. Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde- Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde- Glien Nr. 11 vom 22. November 2007). Artikel 1 Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien, Nr. 11 vom ) wird wie folgt geändert: 1.) 3 Abs. (4) wird wie folgt neu gefasst: (4) Beim Sommerdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3) jährlich: für Rad- und Gehwege 0,48 Euro/m 2.) 3 Abs. (5) wird wie folgt neu gefasst: (5) Beim Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstücksseite (Absätze 1 bis 3) jährlich: für Rad- und Gehwege 1,41 Euro/m 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) Auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Gesetze, Satzungen und Vorschriften für die Erhebung von Gebühren erlässt die Gemeinde Schönwalde-Glien die 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung). Artikel 2 Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) tritt am in Kraft. Schönwalde-Glien, den 4. Oktober 2011 gez. Bodo Oehme Bürgermeister
5 Widmungsverfügung Nach 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom erhält folgende Verkehrsfläche in der Gemarkung Grünefeld die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt: Lagebezeichnung : Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstück 568 Straßennamen - Apfelrondell Seite 5 Stellenausschreibung - Stelle Gebäudemanagement - Sachbearbeiter/in auf dem Gebiet Gebäudemanagement ab Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht ab eine/n engagierte/n Kauffrau/ Kaufmann der Grundstücks-und Wohnungswirtschaft/ Facility Manager/in, die/der sich entsprechend den Anforderungen eines modernen Dienstleisters einbringen möchte. Die Gemeinde Schönwalde- Glien mit seinen sieben Ortsteilen beabsichtigt ab seine Miet- und Pachtgrundstücke selbst zu bewirtschaften. Wir erwarten ein sicheres, korrektes und freundliches Auftreten gegenüber Mietern, Pächtern, Eigentümern und Mitarbeitern sowie Sorgfalt, Selbständigkeit und ein hohes Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung der gestellten Arbeitsaufgaben. Aufgaben: Klassifizierung: Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG Funktion: Anliegerstraße Träger der Straßenbaulast : Gemeinde Schönwalde-Glien Widmungsbeschränkung: ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend Inkrafttreten: Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian- Bach Str , Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist. Schönwalde-Glien den 12. Oktober Allgemeine Wohnungsverwaltung und Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Pachtgrundstücken sowie gemeindeeigenen öffentlichen Liegenschaften (Zusammenarbeit mit Mietern, Pächtern, Eigentümern, allgemeiner Schriftverkehr mit allen Beteiligten, Änderungen in Vertragsverhältnissen, Abschluss, Erstellen und Kündigung von Mietverhältnissen, Besichtigungen von Wohnungen und Gewerbeobjekten) - Mahnwesen (Erstellen von Mahnbescheiden und fristlosen Kündigungen, Vorbereiten von Räumungsklagen - WEG-Verwaltung (Abrechnungen von Betriebs- und Heizkosten, Zahlungsverkehr und Eigentümermanagement, Widerspruchsverfahren, Erfassung und Verarbeitung von Stammdaten sowie allgemeiner Schriftverkehr) - Finanz- und Mietenbuchhaltung (Prüfen der Rechnungen auf sachlich und rechnerische Richtigkeit, Kontieren und Begleichung von Rechnungen aller Art, Überwachen der Zahlungsvorgänge) - Technische und kaufmännische Gebäudebewirtschaftung Anforderungen: - Eine abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft - Nachweislich mehrjährige praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Grundstücks-und Wohnungswirtschaft - Gute Kenntnisse in der branchenspezifischen Softwareanwendung sowie Umgang mit MS-Office-Programmen - Eigenständige Arbeitsweise Unsere Bedingungen: - Die Stelle ist gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorerst für die Dauer von einem Jahr befristet, - die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, - die Stelle wird mit der Entgeltgruppe (EG) 8 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse, bis zum an: gez. Bodo Oehme Bürgermeister Siegel Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Hauptamt, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, Schönwalde-Glien gez. Bodo Oehme Bürgermeister
6 Seite 6
7 Seite 7 Ende der öffentlichen Bekanntmachungen
8 Seite 8 Impressum Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Sebastian-Bach-Straße 10-12, Schönwalde-Glien Telefon: ( ) Telefax: ( ) hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa sechs- bis achtwöchigem Rhythmus. Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, Schönwalde- Glien eingesehen werden. Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde zur Verfügung. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
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