Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M A C H U N G E N. 9. Jahrgang Schönwalde-Glien, 14. Februar 2013 Nr. 1

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf 9. Jahrgang Schönwalde-Glien, 14. Februar 2013 Nr. 1 Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M A C H U N G E N Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, Schönwalde-Glien

2 Seite 2 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1 Inhaltsverzeichnis Amtliche Mitteilungen Planfeststellungsverfahren gem. 43 Nr. 1, 43b Nr. 1b) Energiewirtschaftsgesetz Neubau der 380-kV-Freileitung Neuenhagen Wustermark Hennigsdorf 527/529/ 528 (Nordring Berlin), Abschnitt Mast 189 Portal UW Wustermark der 50Hertz Transmission GmbH S. 3 Kaufpreisfestlegung S Sitzung der Gemeindevertretung vom Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 S. 3 Änderung der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum, Schönwalde-Dorf S. 3 Bestellung eines Geschäftsführers für die Waldschule Pausin GmbH S. 4 Einstellung von Arbeitskräften für die Waldschule Pausin GmbH S. 4 Mietvertrag Objekt Am Anger 18A, OT Pausin S. 4 Vergabe Reinigungsleistung KITAs S. 4 Vergabe der Planungsleistung für den Straßenbau Cheruskerweg, Alemannenweg und Straße Am Südhang S. 4 Antrag auf außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 70 BbgKVerf im Haushaltsjahr 2012 für die Nacherhebung Anschlussbeitrag des TAZV Glien für das Grundstück Grundschule Perwenitz, Turmstraße, OT Perwenitz S. 4 Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 70 BbgKVerf aus dem Produktkonto (Kosten für Fremdbetreuung unserer Kinder) S. 4 Antrag auf außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 70 BbgKVerf im Haushaltsjahr 2012 aus dem Produktkonto (Grund und Boden des Infrastrukturvermögen Vermessungskosten Fasanensteig) S. 4 Verkauf des Grundstücks Cimbernring 2, Flst. 114, Flur 13, Gemarkung Schönwalde S. 4 Erteilung einer Belastungsvollmacht für das Grundstück Alter Wansdorfer Weg 28 S. 4 Öffentliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 S. 5 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 S. 7 Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.: Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 27 Am Bahnhof 7 der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf S. 8 Jugendschöffenwahl 2013 S. 9 Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum eine/n Sachbearbeiter/in für das Gebäudemanagement für den mittleren Verwaltungsdienst S. 9 Sonstige Mitteilungen Pressemitteilung der Waldbauernschule e.v. Landesweite Schulungsrunde für Privatwaldbesitzer S. 10 Zahlungserinnerung an alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen S. 10 Impressum S. 10

3 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1 Seite 3 Amtliche Mitteilungen weitere Beschlüsse der 51. Sitzung der Gemeindevertretung vom ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 151/2012 Planfeststellungsverfahren gem. 43 Nr. 1, 43b Nr. 1b) Energiewirtschaftsgesetz Neubau der 380-kV-Freileitung Neuenhagen Wustermark Hennigsdorf 527/529/ 528 (Nordring Berlin), Abschnitt Mast 189 Portal UW Wustermark der 50Hertz Transmission GmbH Im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren Neubau einer 380-kV-Freileitung Neuenhagen Wustermark Hennigsdorf (380-kV- Nordring Berlin) der 50Hertz Transmission GmbH verweist die Gemeinde Schönwalde-Glien auf ihre Stellungnahme vom zum Raumordnungsverfahren. Unter Berücksichtigung der darin aufgeführten Punkte wird die Zustimmung zum Vorhaben unter der Bedingung erteilt, dass die Trasse im Bereich der Ortslage Wansdorf entweder erdverkabelt wird oder die Trasse der Freileitung gemäß Anlage 1 geführt wird (Vorschlag des Ortsbeirates Wansdorf zur Trassenführung im Raumordnungsverfahren: Trassenverlauf parallel zur Streckenführung Wolmirstedt- Teufelsbruch (50Hertz) bis zur Querung der Oberleitung DB an Schönwalde-Dorf; Weiterführung der Freileitung parallel zur Bahnstrecke Richtung Hennigsdorf. Südlich von Velten würde die neue 380-kV- Freileitung dann auf die vorhandene Trasse der kV-Freileitungen und der 220-kV-Freileitung treffen und könnte dann auf dieser Trasse weitergeführt werden). (12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) - NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 170/2012 Kaufpreisfestlegung Zu der Kaufpreisfestlegung für die Sebastian-Bach-Straße 10-12: Der Berechnung des jährlichen Erbbauzinses von 4,5% des Grundstückwertes soll ein Bodenrichtwert von 60,00 /m² zugrunde gelegt werden. Für das Gebäude soll ein Verkaufspreis von ,00 Euro angesetzt werden. Neben der Option auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages kann auch die Abgabe eines Kaufangebotes möglich sein. Dazu ist ein gesondertes Angebot abzugeben. Der Verkaufspreis für den Boden beträgt ,00 Euro. Der und die Verwaltung werden mit der Vertragsdurchführung beauftragt. Beschlüsse der 52. Sitzung der Gemeindevertretung vom ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 09/2013 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr Der wird angewiesen, diese Ordnungsbehördliche Verordnung bekannt zu machen. (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Der Abdruck der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2013 erfolgt ab Seite 7. Beschluss Nr. 14/2013 Änderung der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum, Schönwalde-Dorf Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung der Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum für den OT Schönwalde-Dorf. Ziel ist die Änderung des Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde und der Vorhabenträgerin hinsichtlich der fehlenden terminlichen Regelung zur Waldumwandlung/Ersatzaufforstung im Durchführungsvertrag und der Beschränkung der Anzahl von Großveranstaltungen auf dem Poloplatz. Ein Übersichtsplan, in dem das Plangebiet kenntlich gemacht ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Beschluss ist gemäß 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. (15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) (13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Ende der 51. Sitzung der Gemeindevertretung vom

4 Seite 4 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1 Beschluss Nr. 03/2013 Bestellung eines Geschäftsführers für die Waldschule Pausin GmbH Die Gemeindevertretung empfiehlt dem Gesellschafter folgenden Beschluss zur Bestellung eines Geschäftsführers für die Waldschule Pausin GmbH zu fassen: 1. Frau Katrin Liesegang (Leiterin der Kämmerei) wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer der Gesellschaft (Waldschule Pausin GmbH) bestellt. Sie vertritt die Gesellschaft allein. 2. Frau Katrin Liesegang wird nicht von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. 3. Mit Frau Katrin Liesegang wird eine Erweiterung zum bestehenden Arbeitsvertrag durch den geschlossen. Beschluss Nr. 08/2013 Antrag auf außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 70 BbgKVerf im Haushaltsjahr 2012 für die Nacherhebung Anschlussbeitrag des TAZV Glien für das Grundstück Grundschule Perwenitz, Turmstraße, OT Perwenitz Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt für das Haushaltsjahr 2012 eine außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für das Produktkonto (Grundschule Perwenitz; Periodenfremde ordentliche Aufwendungen) für die Nacherhebung des Schmutzwasseranschlussbeitrages des Trink- und Abwasserzweckverbandes Glien für das Grundstück Grundschule Perwenitz, Turmstraße, OT Perwenitz in Höhe von ,80. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) (13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Aufgrund des 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat die Abgeordnete Frau Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt. Beschluss Nr. 12/2013 Einstellung von Arbeitskräften für die Waldschule Pausin GmbH Die Gemeindevertretung empfiehlt der Geschäftsführung der Waldschule Pausin GmbH zur Sicherung des fortwährenden Betriebs der Waldschule, bereits vor der Feststellung des Wirtschaftsplanes der Waldschule Pausin GmbH folgende Anzahl von Arbeitskräften einzustellen: 1. Eine Arbeitskraft als Vollbeschäftigte (40h/Woche) 2. Bis zu 5 Beschäftigte als geringfügig Beschäftigte (13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Aufgrund des 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat die Abgeordnete Frau Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt. Beschluss Nr. 10/2013 Mietvertrag Objekt Am Anger 18A, OT Pausin Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit der Waldschule Pausin GmbH i.g., vertreten durch den unter Dr.-Nr. 03/2013 bestellten Geschäftsführer/in, einen unbefristeten Gewerbemietvertrag zum zum Betrieb der Waldschule im OT Pausin. Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der mit dem Förderverein Waldschule Krämer e.v., vertreten durch die Vorsitzende Frau Simone Döring, bestehende Pachtvertrag vom wird zum beendet. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Beschluss Nr. 171/2012/2013 Vergabe Reinigungsleistung KITAs Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwald-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Büros KCGM Ralf Kalsow aus Groß Kreutz, für die Reinigungsleistung und dem Küchendienst in den KITAs der Ortsteile Perwenitz, Wansdorf, Schönwalde-Dorf und Paaren im Glien, zu. Der wird bevollmächtigt, die Firma SDM Marten, Systemdienstleistungen Marten GmbH & Co. Betriebs KG, Wendtpromenade 31, Falkensee (gepr. Angebotssumme brutto ,31 ) mit den Arbeiten zu beauftragen. Die zusammengefasste Auswertung und der Vergabevorschlag des Büros KCGM Ralf Kalsow ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses. (13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Beschluss Nr. 05/2013 Vergabe der Planungsleistung für den Straßenbau Cheruskerweg, Alemannenweg und Straße Am Südhang Vergabe der Planungsleistung für den Straßenbau Cheruskerweg, Alemannenweg und Straße Am Südhang im OT Schönwalde-Siedlung vorbehaltlich der genehmigten Haushaltssatzung an das Planungsbüro Just mit einer Bruttoangebotssumme von ,37. Beschluss Nr. 13/2013 Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 70 BbgKVerf aus dem Produktkonto (Kosten für Fremdbetreuung unserer Kinder) Die Gemeindevertretung stimmt gemäß 70 BbgKVerf der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 800 auf dem Produktkonto für das HHJ 2012 zu. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 11/2013 Antrag auf außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 70 BbgKVerf im Haushaltsjahr 2012 aus dem Produktkonto (Grund und Boden des Infrastrukturvermögen Vermessungskosten Fasanensteig) Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt für das Haushaltsjahr 2012 eine außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für das Produktkonto (Grund und Boden des Infrastrukturvermögens) für die Vermessung von Straßenflächen im Fasanensteig, Ankauf von Straßenflächen im Fasanensteig, Zaunkönigsteig und Alter Wansdorfer Weg in Höhe von ,31. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) - NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 02/2013 Verkauf des Grundstücks Cimbernring 2, Flst. 114, Flur 13, Gemarkung Schönwalde Der Antrag von den Erbbauberechtigten zum Kauf ihres Erbbaugrundstückes Cimbernring 2, Gemarkung Schönwalde, Flur 13, Flst. 114, mit einer Fläche von 1.017,00 qm wird abgelehnt. Der abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag zum o. g. Grundstück bleibt bestehen. (12 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung) Beschluss Nr. 04/2013 Erteilung einer Belastungsvollmacht für das Grundstück Alter Wansdorfer Weg 28 Dem Käufer wird eine Belastungsvollmacht für seine am erworbene und noch zu vermessende Teilfläche mit einer Größe von 366,00 qm des Grundstücks Alter Wansdorfer Weg 28 (Gemarkung Schönwalde, Flur 29, Flst. 193) erteilt. Die Belastungsvollmacht erstreckt sich auf alle Grundpfandrechte jedoch nur bis zur Höhe des Kaufpreises nebst 20% Zinsen und 10% einmaliger Nebenleistungen zugunsten eines oder mehrerer Finanzinstitute. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Ende der 52. Sitzung der Gemeindevertretung vom (13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

5 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1 Seite 5 Öffentliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf ,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf ,00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf ,00 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf ,00 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H. 2. Gewerbesteuer 320 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf ,00 2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf ,00 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ,00 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf ,00 und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf ,00

6 Seite 6 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1 Entfällt. 6 7 Der Höchstbetrag der Kassenkredite/Liquiditätskredite wird auf ,00 Schönwalde-Glien, Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 mit ihren Anlagen wurde von der Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung am unter der Beschlussnummer 136/2012 beschlossen. Die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Havelland hat am , Aktenzeichen , die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Haushaltssatzung erteilt. Aufstellungsvermerk Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 wurde mit den dazugehörigen Anlagen aufgestellt und dem vorgelegt. Schönwalde-Glien, Katrin Liesegang Kämmerin Feststellungsvermerk Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 wurde mit den dazugehörigen Anlagen festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet. Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß 3 Absatz 3 und 67 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, Zimmer 2.10 zu den Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Sofern diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ( BbgKVerf) - in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung enthalten oder erlassen worden sind, zustande gekommen ist, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung verletzt worden sind. Schönwalde-Glien, Schönwalde-Glien,

7 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1 Seite 7 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen Aufgrund des 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG), geregelt im Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten vom 27. November 2006 (GVBl. I Nr. 15, S. 158), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I Nr. 46) und des 26 des Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes (BbgOBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 266) zuletzt geändert durch Gesetz Abweichend von den in 3 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes genannten Ladenschlusszeiten dürfen an den unten aufgeführten Sonntag Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen geöffnet sein und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen durchgeführt werden. vom (GVBl I Nr. 47) hat die Gemeindevertretung am in der Zeit von Uhr bis Uhr der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer öffentlichen Sitzung am folgende ordnungsbehördliche Verordnung gemäß 5 Abs. 1 BbgLöG beschlossen: 4 Inkrafttreten 1 Begriffsbestimmungen Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Der Begriff Verkaufsstellen bestimmt sich nach 2 Abs. 1 Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2013 außer Kraft. Nr. 1 und 2 BbgLöG. Schönwalde-Glien, 25. Januar Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Schönwalde-Glien.

8 Seite 8 Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.: Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 27 Am Bahnhof 7 der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1 Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Schönwalde-Glien, den 8. Januar 2013 Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 27 Am Bahnhof 7 im Ortsteil Schönwalde-Dorf für das 1.514m² große Plangebiet nördlich der Ortslage Schönwalde-Dorf am ehemaligen Bahnhof (Gemarkung Schönwalde, Flur 4, Flurstück 14/8) (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 149/2012 vom in der Vorentwurfsfassung Oktober 2012 gebilligt und nach 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach 4 Abs. 1 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Die Planung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. (Siegel) Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus: Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von Uhr bis Uhr)

9 Jugendschöffenwahl 2013 Am endet die Amtsperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bei den Amtsgerichten in Nauen und Rathenow und beim Landgericht Potsdam. Für die nächste Amtsperiode ist in diesem Jahr die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter durchzuführen. Mit Schreiben des Präsidenten des Landgerichtes Potsdam vom und durch das Ministerium des Innern sind wir bereits informiert worden, dass die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen vom Jugendamt des Landkreises Havelland vorbereitet werden. Gesucht werden für den Amtsgerichtsbezirk Nauen insgesamt 39 Jugendschöffen. Für den Amtsgerichtsbezirk Rathenow werden insgesamt 32 Jugendschöffen benötigt. Wer sich für die Tätigkeit als Jugendschöffe interessiert, kann sich bis zum 1. März 2013 beim Landkreis Havelland bewerben. Für die Bewerbungen sollten auf jeden Fall die Bewerbungsformulare genutzt werden. Diese können über den Landkreis Havelland (Tel.: 03385/ , angefordert oder direkt als PDF- Datei auf den Seiten des Jugendamtes heruntergeladen werden. Bewerbungen richten Sie bitte an: Landkreis Havelland, Jugendamt, Platz der Freiheit 1, Rathenow Oder per Fax an: 03385/ Oder per an: Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1 Seite 9 Aufgabengebiet: Betreuung/Bewirtschaftung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Pachtgrundstücken sowie gemeindeeigener öffentlicher Liegenschaften im kaufmännischen, infrastrukturellen und technischen Bereich - Vermietung (Objektbesichtigungen, Vertragsmanagement, Objekte übergeben und abnehmen) - allgemeine Verwaltungstätigkeiten (objekt- und mieterbezogene Stammdaten erfassen, pflegen und überprüfen, Zusammenarbeit mit Mietern, Pächtern, Eigentümern sowie allgemeine Korrespondenz mit allen Beteiligten, Nebenkostenabrechnungen und Widerspruchsbearbeitung, Grundlagen des Wohnungseigentums) - Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (Rechnungen aller Art prüfen und erstellen, Zahlungsverkehr abwickeln und überwachen, Buchungstätigkeiten, Mietkautionen, Budget und Wirtschaftsplanung) - Mahnwesen (Kündigung von Vertragsverhältnissen, Erstellen von Mahnungen/Mahnbescheiden und Vorbereiten von Räumungsklagen) - Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung, Sanierung des Immobilienbestandes (Pflege des Immobilienbestandes, Kontrolle/ Überwachung von Dienstleistern, Überwachung des baulichen Zustands der Immobilie, Planung, Abstimmung und Steuerung von Baumaßnahmen, Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen) Auskunft erteilt Frau Petzold: 03385/ Nähere Informationen über das Schöffenamt und die Voraussetzungen zur Wahl erhalten Sie auch unter Mit freundlichen Grüßen Anforderungen: - Eine abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder als Immobilienkauffrau/-kaufmann - Nachweislich mehrjährige praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Grundstücks-und Wohnungswirtschaft - Gute Kenntnisse in der branchenspezifischen Softwareanwendung (Archikart und H&H) sowie im Umgang mit MS-Office- Programmen Informationen zur Gemeinde Schönwalde-Glien finden Sie im Internet unter Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen Unterlagen bis zum an: Die Gemeinde Schönwalde-Glien sucht zum eine/n Sachbearbeiter/in für das Gebäudemanagement für den mittleren Verwaltungsdienst Zu besetzen ist eine Vollzeitstelle, vorerst befristet für ein Jahr, mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 6 gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet. Wir erwarten ein sicheres, korrektes und freundliches Auftreten gegenüber Mietern, Pächtern, Eigentümern und Mitarbeitern sowie Sorgfalt, Selbständigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein bei der Erfüllung der gestellten Arbeitsaufgaben. Gemeinde Schönwalde-Glien, Der, Hauptamt, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, Schönwalde- Glien oder per an: hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de Hinweis: Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen legen Sie Ihren Unterlagen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

10 Seite 10 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1 Sonstige Mitteilungen Pressemitteilung der Waldbauernschule e.v. Landesweite Schulungsrunde für Privatwaldbesitzer Im Monat März jeweils Freitags in der Zeit von 16:00-19:30 Uhr und Samstags in der Zeit von 08:30-15:30 Uhr veranstaltet die Waldbauernschule Brandenburg e.v. wieder eine neue Weiterbildung für Waldbesitzer. Schulungsthemen sind aktuelle Fragen, Forstschutz, Verkehrssicherung, Waldbau Kiefer, Kulturpflege und ökonom. Betrachtungen zur Waldwirtschaft. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen. Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR erhoben. Schulungstermine finden Sie im Internet auf der Seite oder unten. Da die Veranstaltungen nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden können, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter , per waldbauern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei. Schulungstermine: Großraum Nauen (Gasthof Zur Tenne, Wolfslaker Weg 10, Staffelde) Großraum Wittstock (Gasthof "Scharfenberger Krug", Scharfenberg 28, Scharfenberg) Zahlungserinnerung Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Hundesteuer, die Zweitwohnungssteuer und die Umlage der Verbandsbeiträge an den Wasser- und Bodenverband Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen, sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folgejahre oder 2009 und Folgejahre oder 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folgejahre oder 2012 und Folgejahre oder 2013 und Folgejahre gilt, für das I. Quartal 2013 zum 15. Februar 2013 zu überweisen waren. Sofern Sie keinen neuen Steuer-und Abgabenbescheid für das Jahr 2013 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden. Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. Mai 2013, 15. August 2013 und 15. November Schönwalde-Glien, den 28. Januar Großraum Belzig (Gasthof "Zur Erholung", Werbiger Dorfstr.1, Werbig) Großraum Beelitz (Gasthof Zum Kirschbaum, Dorfstr. 20, Körzin) Großraum Perleberg (Gasthof Lübzower Schweiz, Dorfstr. 24, Lübzow) Großraum Rathenow (Landgasthof "Märkisch - Ceres", Bergstr. 38, Vehlen) Großraum Lehnin (Hotel Markgraf, Friedenstr. 13, Lehnin) Herausgeber: Redaktion: Impressum Gemeinde Schönwalde-Glien, Der, Berliner Allee 7, Schönwalde-Glien Telefon: ( ) Telefax: ( ) hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de Kurt Hartley Steffen Schmunk Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus. Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, Schönwalde-Glien eingesehen werden. Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde zur Verfügung. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen. Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen -Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine mit dem Betreff Verteiler Amtsblatt an s.schmunk@gemeinde-schoenwaldeglien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

11 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1 Seite 11

12 Seite 12 Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 9 Nr. 1

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