Amtsblatt. für das Amt Brieskow-Finkenheerd. Bekanntgabe von Beschlüssen. Nr. 7 Brieskow-Finkenheerd, den Jahrgang.

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1 Amtsblatt für das Amt Brieskow-Finkenheerd Nr. 7 Brieskow-Finkenheerd, den Jahrgang Amtsauschuss Bekanntgabe von Beschlüssen In der öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses am sind folgende Beschlüsse gefasst worden: Beschluss Nr öff. Der Amtsausschuss beschließt zur weitergehenden Entwicklung des Tourismus im Amtsbereich die Gründung eines lokalen Tourismusvereins zu initiieren. Das Amt Brieskow-Finkenheerd fördert und unterstützt den Verein nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Zur Lenkung und Steuerung der touristischen Entwicklung soll das Amt Vorstandsmitglied dieses Vereines werden. Beschluss Nr öff. Der Amtsausschuss beabsichtigt zur Verbesserung der Situation im Amtsgebäude einen Anbau zu errichten. Dieser soll an der Südseite des Hauptgebäudes vor den Nebenausgang (sh. Konzept als Anlage) erfolgen. Dafür ist eine Planung (Vorplanung und Entwurfsplanung) zu beauftragen. Im Entwurf sind Variantenuntersuchungen mit nachfolgenden Optionen vorzunehmen: - Versammlungsraum mit einer Größe von 8,00 m x 10,00 m - separate Küche/ Kochecke - behindertengerechter Zugang Inhalt Bekanntgabe von Beschlüssen Amtsausschuss S. 1 Gemeinde Brieskow-Finkenheerd S. 1 Gemeinde Ziltendorf S. 2 Gemeinde Wiesenau S. 3 Gemeinde Vogelsang S Änderungssatzung vom zur Satzung des Amtes Brieskow-Finkenheerd über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vom Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenau 2. Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung Bekanntmachung der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd Widmungsverfügung S. 4 S. 4 S. 4 Die Zwischenstufen (Vorplanung, Entwurfsplanung) sind dem Amtsausschuss zur weiteren Beratung und Bestätigung vorzulegen. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan in HHst. 2/0200/94060 gesichert. In der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsausschusses wurden keine Beschlüsse gefasst. Gemeinde Brieskow-Finkenheerd In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung sind folgende Beschlüsse gefasst worden: Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung genehmigt die nachfolgende Eilentscheidung des s und des ehrenamtlichen Bürgermeisters vom : Die Gemeindevertretung beschließt gem. 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung für die Kommunalwahl am 28. September 2008 für das Wahlgebiet der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd einen Wahlkreis zu bilden. Beschluss Nr öff. Die Anpassung des vorgegebenen Personalschlüssels nach unten entsprechend des Kita-Gesetzes sowie der Kita Personalverordnung für das Land Brandenburg, in der jeweils geltenden Fassung wird vom 01. Juli 2008 bis zum 30.September 2008 ausgesetzt. Die erstmalige Anpassung erfolgt wieder zum 1. Oktober Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung beschließt die Streichung der im Straßenverzeichnis der Gemeinde aufgeführten Straße Akazienwald.

2 2 Diese Verkehrsfläche ist zusätzlich als Seitenarm Waldsiedlung in das Straßenverzeichnis einzuarbeiten. Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgende Widmung der Verkehrsfläche in der Knappen-wegssiedlung in der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd: Widmung Widmungsverfügung einer Verkehrsfläche als Gemeindestraße Anliegerstraße Nach 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 2005 erhält die in der Gemarkung Brieskow- Finkenheerd gelegene Verkehrsfläche in der Knappenwegssiedlung vergleiche Darstellung im beiliegenden Flurkartenauszug - die Eigenschaft einer öffentlichen Straße mit dem Straßennamen Knappenweg und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Der Seitenarm beginnt an der Einmündung Knappenweg und endet vor dem Grundstück Nr. 24. Die Teilstücke zwischen Grundstück 15 und 16; 16 und 17 sowie 17 und 18 sowie ein etwa 39 m² großes Teilstück werden mit aufgenommen. Die Straße wird in die Gruppe Gemeindestraße Anliegerstraße eingestuft. Sie ist als weiterer Seitenarm des bereits gewidmeten Knappenweges im Straßenkataster der Gemeinde aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Brieskow- Finkenheerd. Die Widmung ist mit der Veröffentlichung wirksam. am sind folgende Beschlüsse gefasst worden. Ihr wesentlicher Inhalt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Beschluss Nr nö. Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Bauleistung Umbau Ambu - 2. BA an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der HHST 2/88099/ Beschluss Nr nö. Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Bauleistung Lieferung und Montage von Fenstern für die Karl- Marx-Str. 28 an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd. Beschluss Nr nö. Die Gemeindevertretung beschließt den Erwerb einer Teilfläche zur Verbreiterung der Zufahrt Knappenwegsiedlung. Die mit dem Kaufvertrag entstehenden Kosten trägt die Gemeinde. Dieses Teilstück wird entsprechend den gefassten Beschluss TOP 10 ebenfalls öffentlich gewidmet. Gemeinde Ziltendorf: In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung sind folgende Beschlüsse gefasst worden: Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung genehmigt die nachfolgende Eilentscheidung des s und des ehrenamtlichen Bürgermeisters vom : Die Gemeindevertretung beschließt gem. 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung für die Kommunalwahl am 28. September 2008 für das Wahlgebiet der Gemeinde Ziltendorf einen Wahlkreis zu bilden. Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung Ziltendorf beschließt die Schaffung einer zweiten auf 3 Jahre befristeten Stelle zur Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben (Gemeindearbeiter) im Rahmen des Bundesprogrammes Kommunal-Kombi ab dem frühstmöglichen Zeitpunkt. Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung beschließt, der AWO Ziltendorf anlässlich ihres 15jährigen Bestehens einen Zuschuss von 500 zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle Repräsentationen, Jubiläen. Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung billigt den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ziltendorf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem vorläufigen Um- weltbericht, und beschließt dessen Auslegung gemäß 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Beteiligung der Bürger und 4 Baugesetzbuch (BauGB) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange -. Der Forderung der Unterrichtung der Bürger wird mit der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ziltendorf für die Dauer eines Monats Rechnung getragen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) der Gemeinde Ziltendorf bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie der Begründung und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann gemäß 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Forderung der Beteiligung der Öffentlichkeit wird mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung der KES für die Dauer eines Monats Rechnung getragen. Ort und Dauer sind ortsüblich bekannt zu machen.

3 am sind die folgenden Beschlüsse gefasst worden. Ihr wesentlicher Inhalt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Beschluss Nr nö. Die Gemeindevertretung beschließt, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung die Vergabe der Bauleistung Straßenbaumaßnahme Uferstraße an den wirtschaftlichsten Bieter entsprechend Vergabevorschlag des Ingenieurbüros. Beschluss Nr nö. Die Gemeindevertretung beschließt nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung die Vergabe der Bauleistung Lieferanteneingang Schulküche Grundschule entsprechend des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Maciejek. Der Vergabevorschlag ist Bestandteil des Beschlusses. Beschluss Nr nö. Die Gemeindevertretung beschließt nach Prüfung der Angebote der beschränkten Ausschreibung der Bauleistung Bädersanierung kommunaler Wohnblock Klosterweg 9 durch das Bauamt des Amtes Brieskow-Finkenheerd die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Der Vergabevorschlag ist Bestandteil des Beschlusses. Beschluss Nr nö. Die Gemeindevertretung beschließt nach öffentlicher Ausschreibung die Vergabe der Bauleistung Freiflächengestaltung Friedhof an den wirtschaftlichsten Bieter entsprechend dem Vergabevor-schlag des Ingenieurbüros. Gemeinde Wiesenau: ist folgender Beschluss gefasst worden, deren wesentlicher Inhalt öffentlich bekannt gemacht wird: Beschluss Nr nö. Die Gemeindevertretung beschließt die Ehrenmedaille der Gemeinde Wiesenau für Verdienste um das Gemeinwesen 1. Ordnung an Herrn Rainer Bublak, zu vergeben. Die Verleihung beruht auf der Vergabeordnung vom , veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Brieskow-Finkenheerd vom Die für den Beschluss notwendige schriftliche Darstellung der besonderen Verdienste ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses. In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung sind folgende Beschlüsse gefasst worden: Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung beschließt den grundhaften Ausbau eines 35 m langen Straßenteilstücks, von der Schulstraße bis zur Pforte Friedhof / Kriegsgräberstätte. Die Ausbaubreite soll 3,5 m betragen. Die Befestigungsart Pflaster oder Bitum ist durch einen Kostenvergleich zu begründen. Kostenschätzung: ,- Die Maßnahme soll aus der Rücklage finanziert und noch 2008 fertig gestellt werden. Die Planung ist auszulösen, das Vorhaben beschränkt auszuschreiben und an den günstigsten Bieter zu vergeben. Die beschlossenen Änderungen sind in die Bestandteile des Flächennutzungsplanes Planzeichnung, Begründung sowie Umweltbericht einzuarbeiten. Die Träger öffentlicher Belange und Bürger, die Anregungen und Hinweise eingebracht haben, sind vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung beschließt gem. 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung für die Kommunalwahl am 28.September 2008 für das Wahlgebiet der Gemeinde Wiesenau einen Wahlkreis zu bilden. Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung beschließt, mit der Ehrenmedaille II. Ordnung der Gemeinde Wiesenau wird für langjährige Verdienste um das Gemeinwesen ausgezeichnet. Theater Circus FANTADU am wurden keine Beschlüsse gefasst. Gemeinde Vogelsang: In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung sind folgende Beschlüsse gefasst worden: Beschluss Nr öff. Die Gemeindevertretung beschließt gem. 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung für die Kommunalwahl am 28. September 2008 für das Wahlgebiet der Gemeinde Vogelsang einen Wahlkreis zu bilden. am ist folgender Beschluss gefasst worden. Der wesentliche Inhalt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Beschluss Nr nö. Die Gemeinde Vogelsang ist Eigentümerin des Flurstücks 244 der Flur 3, Gemarkung Vogelsang, mit einer Fläche von 266 m². Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf einer Teilfäche von ca. 27 m² des Flurstücks 244 der Flur 3. Das Kaufgrundstück ist für die Gemeinde entbehrlich. Die mit dem Kaufvertrag entstehenden Kosten, insbesondere die der Vermessung, trägt der Erwerber.

4 1. Änderungssatzung vom zur Satzung des Amtes Brieskow-Finkenheerd über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vom Aufwandsentschädigung wird wie folgt ergänzt: g) Amtsjugendwart 75,00 Euro 3 Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung vom zur Satzung des Amtes Brieskow-Finkenheerd über die Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vom tritt rückwirkend zum in Kraft. Brieskow-Finkenheerd, D. Busse Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 1. Änderungssatzung vom zur Satzung der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd über die Entschädigung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr vom wird im Amtsblatt für das Amt Brieskow- Finkenheerd öffentlich bekannt gemacht. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn - eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, - die Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden ist, - der den Beschluss der Gemeindevertretung vorher beanstandet hat oder - der Form- und Verfahrensmangel gegenüber dem Amt vorher gerügt und dabei - die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden ist, die den Mangel ergibt. Brieskow-Finkenheerd, den D. Busse Amt Brieskow-Finkenheerd Brieskow-Finkenheerd, Der Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am unter Tagesordnungspunkt 12 den 2. Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung der Gemeinde Wiesenau, bestehend aus dem Planteil und dem Textteil als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenau Die Satzung wurde am ausgefertigt und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. In die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung kann jedermann im Amt Brieskow-Finkenheerd, Bauamt, A.-Bebel-Straße 18 a, Brieskow-Finkenheerd zu den bekannten Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Danny Busse Amt Brieskow-Finkenheerd Brieskow-Finkenheerd, Der Bekanntmachung der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am unter Tagesordnungspunkt 10 nachfolgende Widmungsverfügung für die Verkehrsfläche in der Knappenwegssiedlung in der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd beschlossen: Widmungsverfügung einer Verkehrsfläche als Gemeindestraße- Anliegerstraße - I. Widmung Nach 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 2005 erhält die in der Gemarkung Brieskow- Finkenheerd gelegene Verkehrsfläche in der Knappenwegssiedlung vergleiche Darstellung im beiliegenden Flurkartenauszug - die Eigenschaft einer öffentlichen Straße mit dem Straßennamen Knappenweg und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Der Seitenarm beginnt an der Einmündung Knappenweg und endet vor dem Grundstück Nr. 24 (Flur 6; Flurstücke 156 und 126). Die Teilstücke zwischen Grundstück 15 und 16 (Flur 6; Flurstück 133); 16 und 17 (Flur 6; Flurstück 143) sowie 17 und 18 (Flur 6; Flurstück 148) sowie ein etwa 39 m² großes Teilstück des Flurstückes 129 der Flur 6 (in der Anlage schraffiert) werden mit aufgenommen. Die Straße wird in die Gruppe Gemeindestraße Anliegerstraße eingestuft. Sie ist als weiterer Seitenarm des bereits gewidmeten Knappenweges im Straßenkataster der Gemeinde aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Brieskow-Finkenheerd. Die Widmung ist mit der Veröffentlichung wirksam.

5 II. Rechtsbehelftsbelehrung Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Brieskow-Finkenheerd, Bauamt, August-Bebel-Straße 18 a, Brieskow-Finkenheerd während der Sprechzeiten zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist. Danny Busse 5 III. Flurkartenauszug

6 Impressum: Herausgeber des Amtsblattes: Der Amt Brieskow-Finkenheerd August-Bebel-Straße 18a, Brieskow-Finkenheerd Verantwortlich: Hauptamt - Frau Hübner Druck und Verlag: Schlaubetal-Druck Kühl OHG und Verlag, Mixdorfer Straße 1, Müllrose Erscheinungsfolge: monatlich Auflagenhöhe: Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen: Das Amtsblatt für das Amt Brieskow-Finkenheerd wird kostenlos an alle Haushalte des Amtes verteilt und liegt dem Brieskower Kurier bei. Außerdem besteht die Möglichkeit noch einzelne Exemplare im Amt Brieskow-Finkenheerd Abt. Öffentlichkeitsarbeit Zimmer Nr. 207/208 zu erhalten.

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