Niedersächsischer Landtag

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1 (Ausgegeben am 26. Februar 2015) Niedersächsischer Landtag Stenografischer Bericht 58. Sitzung Hannover, den 19. Februar 2015 Inhalt: Tagesordnungspunkt 13: Mitteilungen des Präsidenten Feststellung der Beschlussfähigkeit Tagesordnungspunkt 14: Dringliche Anfragen a) Explosion in Ritterhude und die übliche Praxis der Verwaltung: Welche Rolle spielt das Handeln bzw. Nichthandeln des Landkreises in Bezug auf Baurecht und Bauleitplanung? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/ Jörg Bode (FDP) , 5500, 5502, 5505, 5506, 5508 Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bis 5509 Martin Bäumer (CDU) , 5501, 5503, 5506, 5507 Volker Bajus (GRÜNE) , 5507 Miriam Staudte (GRÜNE) Stefan Wenzel, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz , 5507 Uwe Schwarz (SPD) , 5509 Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport Marco Brunotte (SPD) Antje Niewisch-Lennartz, Justizministerin Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Marcus Bosse (SPD) b) Scheitert die Landesregierung an der administrativen Umsetzung der seit einem Jahr bundesweit geltenden 16. Arzneimittelgesetznovelle zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/ Helmut Dammann-Tamke (CDU) , 5513, 5514, 5516 Christian Meyer, Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis 5519 Hermann Grupe (FDP) , 5515, 5517, 5518 Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport Frank Oesterhelweg (CDU) , 5516 Ronald Schminke (SPD) Wiard Siebels (SPD) Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: a) Den aktuellen Landesraumordnungsentwurf zurückziehen und grundlegend überarbeiten - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/ b) Perspektiven für landwirtschaftliche Familienbetriebe erhalten - Moorschutzpläne zurücknehmen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/ c) Entwicklung fördern - Kommunale Planungshoheit erhalten - Landesraumordnung zukunftsgerecht gestalten - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/ I

2 und Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Verlorenes Vertrauen zurückgewinnen - für ein erneutes Beteiligungsverfahren zum Landes- Raumordnungsprogramm - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/ Frank Oesterhelweg (CDU) , 5525, 5527, 5532 Wiard Siebels (SPD) , 5525, 5531 Hans-Joachim Janßen (GRÜNE) , 5528, 5532 Hermann Grupe (FDP) , 5532, 5532 Christian Meyer, Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , 5530 Beschluss (Zu a: Direkt überwiesen am ) (Zu b: Direkt überwiesen am ) (Zu c: Direkt überwiesen am ) Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung: Haltungsbedingungen gemeinsam mit den Landwirten verbessern - Initiative Tierwohl unterstützen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/ Helmut Dammann-Tamke (CDU) Uwe Strümpel (SPD) Miriam Staudte (GRÜNE) Hermann Grupe (FDP) Christian Meyer, Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausschussüberweisung Tagesordnungspunkt 19: Abschließende Beratung: Kulturentwicklungskonzept (KEK) jetzt vorlegen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/ Gabriela Kohlenberg (CDU) Bernd Lynack (SPD) , 5543 Jörg Hillmer (CDU) , 5548 Hillgriet Eilers (FDP) Volker Bajus (GRÜNE) , 5546 Jens Nacke (CDU) Dr. Gabriele Heinen-Kljajić, Ministerin für Wissenschaft und Kultur , 5548 Beschluss (Erste Beratung: 49. Sitzung am ) Tagesordnungspunkt 18: 20. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/ strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/ Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs Kai Seefried (CDU) , 5552, 5554 Heinrich Scholing (GRÜNE) , 5553 Karin Logemann (SPD) Björn Försterling (FDP) Jan-Christoph Oetjen (FDP) Belit Onay (GRÜNE) Beschluss Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Partizipation von Jugendlichen in Niedersachsen fördern und ausbauen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/ Immacolata Glosemeyer (SPD) , 5559 Volker Meyer (CDU) , 5559, 5560 Uwe Schwarz (SPD) Sylvia Bruns (FDP) Julia Willie Hamburg (GRÜNE) , 5562 Ansgar-Bernhard Focke (CDU) Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Beschluss (Erste Beratung: 49. Sitzung am ) Zur Geschäftsordnung: Martin Bäumer (CDU) Grant Hendrik Tonne (SPD) , 5569 Jörg Bode (FDP) , 5569, 5572 Helge Limburg (GRÜNE) , 5567, 5571 Jens Nacke (CDU) , 5568 Björn Thümler (CDU) , 5571 Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: Keine sozialen Härten bei der Schließung der JVA-Abteilungen Salinenmoor, Aurich und Braunschweig - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/ Kathrin Wahlmann (SPD) Heinrich Scholing (GRÜNE) Antje Niewisch-Lennartz, Justizministerin Beschluss (Direkt überwiesen am ) II

3 Tagesordnungspunkt 22: Abschließende Beratung: a) Mehr Steuergerechtigkeit für Niedersachsens Bürger - Kalte Progression abbauen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/ b) Bundesratsinitiative zur dauerhaften Beseitigung der kalten Progression - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/ Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/ Maximilian Schmidt (SPD) Gerald Heere (GRÜNE) Peter-Jürgen Schneider, Finanzminister Beschluss (Zu a: Direkt überwiesen am ) (Zu b: Erste Beratung: 49. Sitzung am ) Zur Geschäftsordnung: Karl-Heinz Klare (CDU) Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: Rechnung über den Haushalt des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (Einzelplan 14) für das Haushaltsjahr Antrag des Präsidenten des Landesrechnungshofs - Drs. 17/ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/ Beschluss Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/ Andrea Schröder-Ehlers (SPD) Belit Onay (GRÜNE) Ausschussüberweisung Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Förderung von alternativen Inputstoffen in der Biogastechnologie - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/ Hans-Joachim Janßen (GRÜNE) Ulf Prange (SPD) Beschluss (Direkt überwiesen am ) Erklärung außerhalb der Tagesordnung: Stephan Weil, Ministerpräsident Nächste Sitzung III

4 Vom Präsidium: Präsident Vizepräsidentin Vizepräsident Vizepräsident Schriftführerin Schriftführerin Schriftführer Schriftführer Schriftführer Schriftführer Schriftführerin Schriftführerin Schriftführer Schriftführerin Schriftführerin Bernd Busemann (CDU) Dr. Gabriele Andretta (SPD) Klaus-Peter Bachmann (SPD) Karl-Heinz Klare (CDU) Ingrid Klopp (CDU) Gabriela Kohlenberg (CDU) Klaus Krumfuß (CDU) Clemens Lammerskitten (CDU) Markus Brinkmann (SPD) Stefan Klein (SPD) Sigrid Rakow (SPD) Sabine Tippelt (SPD) Belit Onay (GRÜNE) Elke Twesten (GRÜNE) Hillgriet Eilers (FDP) Auf der Regierungsbank: Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius (SPD) Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Cornelia Rundt (SPD) Staatssekretär Frank Doods, Finanzministerium Staatssekretär Jörg Röhmann, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies (SPD) Staatssekretärin Daniela Behrens, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Christian Meyer (GRÜNE) Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (GRÜNE) Staatssekretär Wolfgang Scheibel, Justizministerium Ministerin für Wissenschaft und Kultur Dr. Gabriele Heinen- Kljajić (GRÜNE) Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel (GRÜNE) IV

5 Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr. Präsident Bernd Busemann: Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 58. Sitzung im 21. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode. Gemeinsam mit den Schriftführern wünsche ich Ihnen einen guten Morgen! (Zurufe: Guten Morgen, Herr Präsident!) Meine Damen und Herren, ich darf in Abstimmung mit den Schriftführern bereits jetzt die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen. Tagesordnungspunkt 13: Mitteilungen des Präsidenten Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 14, Dringliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort mit der Ausnahme, dass der gestern nicht mehr aufgerufene Tagesordnungspunkt 12 heute nach Tagesordnungspunkt 24 behandelt wird. Die heutige Sitzung soll gegen Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Rakow mit. Schriftführerin Sigrid Rakow: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Herr Finanzminister Peter-Jürgen Schneider bis ca. 16 Uhr, von der Fraktion der CDU Frau Karin Bertholdes-Sandrock und Herr Johann-Heinrich Ahlers, von der Fraktion der SPD Herr Gerd Ludwig Will und von der Fraktion der FDP Frau Almuth von Below-Neufeldt und Frau Gabriela König. Präsident Bernd Busemann: Vielen Dank, Frau Rakow. - Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 14: Dringliche Anfragen Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor. Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise, wie immer, besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind. Um uns im Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen wollen. Wir kommen zur ersten Dringlichen Anfrage a) Explosion in Ritterhude und die übliche Praxis der Verwaltung: Welche Rolle spielt das Handeln bzw. Nichthandeln des Landkreises in Bezug auf Baurecht und Bauleitplanung? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/2931 Die Anfrage wird vom Abgeordneten Herrn Bode vorgetragen. Bitte sehr! Jörg Bode (FDP): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Am 9. September 2014 ereignete sich eine Explosion auf dem Gelände der Chemiefabrik Organo-Fluid GmbH Dr. Wolfgang Koczott in Ritterhude, bei der ein Mitarbeiter tödlich verletzt wurde und große Teile der Fabrik und angrenzende Privatgebäude zerstört wurden. Die Explosionsursache ist noch nicht bekannt, und die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Nachdem zunächst die Tätigkeit des Gewerbeaufsichtsamts überprüft worden ist und Minister Wenzel hierüber den Umweltausschuss ausführlich informiert hat, haben sich nunmehr Fragen zum Agieren des Landkreises Osterholz in Bezug auf Baurecht, Bauleitplanung, Brandschutz und die ihm obliegende Überwachung ergeben. Diese konnten von der Landesregierung bisher nicht vollständig beantwortet werden. Ungeklärt ist bisher, welche Brandschutzanforderungen durch den Landkreis an das Unternehmen gestellt worden sind. So lassen es die baulichen Gegebenheiten als sehr unwahrscheinlich erachten, dass jeder Bereich des Betriebsgeländes für die Feuerwehr erreichbar gewesen ist. Ob hier seitens des Landkreises Warnungen der Feuerwehr beachtet worden sind oder es andere Brandschutzmaßnahmen gegeben hat, ist derzeit offen. Inzwischen konnte festgestellt werden, dass die genehmigten Tanklager nur einen kleinen Teil der am 9. September 2014 tatsächlich vorhandenen Flüssigkeiten fassen konnten. Es ist daher davon 5495

6 auszugehen, dass weitere Tanklager eingerichtet worden sind, die nicht genehmigt waren. Offen ist allerdings, warum der Landkreis diese Diskrepanz bei den Vorortterminen zur Bauüberwachung nicht bemerkt hat. Ebenfalls ist derzeit ungeklärt, warum Einwendungen gegen den Bebauungsplan Dicker Ort 2 vom Gewerbeaufsichtsamt 2008 wegen eines zu geringen Abstandes zum Industriebetrieb unberücksichtigt geblieben sind. In diesem Baugebiet hat es ebenfalls Schäden durch die Explosion gegeben, sodass die Stellungnahme der Gewerbeaufsicht berechtigt war. Außerdem hat der Landkreis trotz dieser Hinweise offenbar keine Maßnahmen ergriffen, um die noch näher befindliche Wohnbebauung und den Industriebetrieb räumlich zu trennen. Vielmehr wurde trotz der Einwände der Anwohner durch eine weitere Baugenehmigung im Jahr 2010 die Grundlage für eine weitere Betriebserweiterung gelegt. Ob hierbei dann entstehende Entschädigungsleistungen ursächlich waren und in der Abwägung als wichtiger eingeschätzt worden sind als die Sicherheitsanmerkungen des Gewerbeaufsichtsamtes, konnte die Landesregierung bisher ebenfalls nicht darlegen. Ein Verfahren gegen den Firmenchef wegen unzulässiger Weihnachtspräsente wurde gegen eine Geldauflage von Euro im Jahr 2008 eingestellt. Inzwischen ist bekannt, dass auch der heutige Chef der Staatskanzlei und frühere Landrat und Baudezernent, Dr. Jörg Mielke, auf der Präsenteliste des Unternehmers stand. Laut dieser Aufzeichnungen soll es sich um Champagner und Cognac gehandelt haben. Dr. Mielke hat hierzu öffentlich erklärt: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern. (Lachen bei der FDP und bei der CDU) Weiterhin bewertet er einen solchen Vorgang als die übliche Praxis. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche behördlichen Entscheidungen, Aktivitäten und Überwachungen des Landkreises Osterholz und der Gemeinde Ritterhude hat es insbesondere zum Tanklager gegeben? 2. Welche Anforderungen an die Betriebssicherheit der Anlage, bestehend aus Destillationsbetrieb, Feuerungsanlage und Tanklager, sind behördlicherseits getroffen worden, und wie ist deren Einhaltung überwacht worden? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit der Chef der Staatskanzlei bei Vorgängen zu diesem Bereich als ehemaliger Verfahrensbeteiligter und Verantwortlicher insbesondere für Baugenehmigung und Überwachung nicht beteiligt wird, bzw. warum hält sie dies für nicht erforderlich? Herzlichen Dank. (Zustimmung bei der FDP und bei der CDU) Präsident Bernd Busemann: Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für die Landesregierung möchte Frau Ministerin Rundt antworten. Bitte sehr! Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags! Anknüpfend an die Unterrichtung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 2. Februar 2015 und im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration am 12. Februar 2015 beantworte ich die Fragen zu dem schweren Unfall auf dem Gelände der Firma Organo-Fluid in Ritterhude. Diese Dringliche Anfrage weist in den Fragen 1 und 2 weitgehende Überschneidungen mit der Mündlichen Anfrage Nr. 47 auf. Meine heutige Antwort sowie die noch ausstehende Beantwortung der Mündlichen Anfragen Nrn. 47 und 48 sowie der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Bäumer zeigen die umfangreichen Bemühungen der Landesregierung, den Vorfall in Ritterhude umfassend aufzuklären. GRÜNEN) Es zeigt sich aber auch, dass derzeit diese Bemühungen der Landesregierung Grenzen haben: Erstens. Die Akten des zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven sind von der Staatsanwaltschaft Verden beschlagnahmt worden. Zweitens. Die Akten des Landkreises Osterholz wurden im Oktober 2014 der Polizei übergeben. Der Landkreis verfügt nur über Retenten in schwarz-weiß. Zudem hat der Landkreis nicht den gesamten Aktenbestand kopiert. 5496

7 Drittens. Die Staatsanwaltschaft führt Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen zwei Angehörige der Organo-Fluid GmbH sowie gegen eine Angehörige bzw. einen Angehörigen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven. Viertens. Vor allem ist die Ursache der Explosion bis heute nicht abgeklärt. Deshalb betreibt die Landesregierung weiterhin eine intensive Aufklärungsarbeit. In diesem Zusammenhang bemüht sie sich um die Übersendung der Akten der Staatsanwaltschaft Verden und der Polizei. Zu den behördlichen Zuständigkeiten Folgendes: Erstens. Dem Landkreis Osterholz obliegt die Zuständigkeit als untere Bauaufsichtsbehörde. Er unterliegt der Fachaufsicht durch das Sozialministerium als oberste Bauaufsichtsbehörde. Bis Ende 2004 bestand eine weitere Ebene der Fachaufsicht bei der Bezirksregierung Lüneburg als obere Bauaufsichtsbehörde. Zweitens. Dem Landkreis obliegt darüber hinaus als allgemeine Überwachungsaufgabe die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Baurechts, insbesondere des Bauordnungsrechts und des Bauplanungsrechts. Drittens. Der Landkreis Osterholz war bis zum 31. Dezember 2004 auch für die wasserrechtliche Überwachung der Anlage zuständig. Zum 1. Januar 2005 ist die Zuständigkeit für die wasserrechtliche Überwachung auf das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven übergegangen. Fachaufsichtsbehörde ist das Umweltministerium. Viertens. Der Landkreis Osterholz war und ist zuständig für die Durchführung der Brandverhütungsschau nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz unter der Aufsicht des Innenministeriums. Fünftens. Der Landkreis Osterholz war bis zum 31. Dezember 2002 Erlaubnisbehörde nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, ab dem 1. Januar 2003 nach der Betriebssicherheitsverordnung. Er unterlag bis zum 31. Dezember 2004 der Fachaufsicht der Bezirksregierung Lüneburg und unterliegt seitdem der des Sozialministeriums. Sechstens. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven ist verantwortlich für die Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und die diesbezüglichen Überwachungen. Es unterliegt der Fachaufsicht durch das Umweltministerium. Siebtens. Daneben oblag und obliegt dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven auch die Überwachung des Arbeitsschutzes einschließlich der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. Hier besteht die Fachaufsicht durch das Sozialministerium. Achtens. Der Gemeinde Ritterhude obliegt nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz die Zuständigkeit für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung auf ihrem Gebiet. Zu dem in der Anfrage angesprochenen Tanklager ist zu bemerken, dass derartige Lager rechtlich unterschiedlichen Anforderungen unterliegen können, insbesondere dem Baurecht, der Betriebssicherheitsverordnung, früher der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, dem Wasserrecht sowie dem Immissionsschutz- und Abfallrecht. In der Praxis werden auf ein Tanklager oft mehrere der oben genannten Bereiche gleichzeitig anzuwenden sein. Zur baurechtlichen Genehmigung der Tanklager: Der Landkreis Osterholz hat in gewerberechtlicher Zuständigkeit durch sein Ordnungsamt - nicht nach Bauordnungsrecht - am 19. Januar 1989 eine Erlaubnis gemäß 9 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten für die Errichtung einer Lagerhalle mit Hofüberdachung und Neubau eines Wasserbeckens erteilt. Eingeschlossen in diese Erlaubnis war u. a. auch die Baugenehmigung. Bestandteil der Erlaubnis war mit den Bauvorhaben auch die Betriebsbeschreibung, die ein maximales Lagervolumen für brennbare Stoffe von 60 m³ angibt. Ein maximales Lagervolumen für wassergefährdende Stoffe war nicht Bestandteil der Bauvorlagen und damit nicht Bestandteil der Genehmigung. Behälter, also Tanks, waren von der in der Erlaubnis enthaltenen Baugenehmigung nicht betroffen, da die Errichtung von Behältern zur Lagerung wassergefährdender Stoffe und damit im vorliegenden Fall auch brennbarer Stoffe innerhalb von Gebäuden bis zum 31. Oktober 2012 baugenehmigungsfrei zulässig war. Für weitere Tanklagerungsbereiche auf dem Gelände Kiepelbergstraße 12a hat der Landkreis Osterholz als untere Bauaufsichtsbehörde weder Baugenehmigungen erteilt noch mit bauaufsichts- 5497

8 rechtlichen Stellungnahmen an entsprechenden fachgesetzlichen Genehmigungen mitgewirkt. Außerhalt des Gebäudes war der Einbau eines unterirdischen Heizölbehälters mit 20 m³ Fassungsvermögen geplant. Auch hier fand keine weitere baurechtliche Betrachtung statt, da der Heizölbehälter ebenso unter die zuvor zitierte Baugenehmigungsfreiheit fiel. Zur Bauleitplanung der Gemeinde Ritterhude, die in den einleitenden Ausführungen zur Dringlichen Anfrage angesprochen wird, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Nach dem Bericht des Landkreises Osterholz vom 6. Februar 2015 wird bezüglich der Genehmigung von Wohnhäusern ausgeführt, dass alle unmittelbar an das Betriebsgelände der Organo-Fluid GmbH angrenzenden Gebäude, d. h. konkret die Häuser Kiepelbergstraße 10, 11, 11a, 11b, 12, 13, 15, 17 und 18, bereits vor Erteilung der ersten Baugenehmigung für den Betrieb Koczott - später Organo-Fluid GmbH - bestanden haben, auch wenn diese nicht in den Katasterunterlagen 1982 dargestellt waren. In der Folgezeit gab es lediglich Erweiterungen oder Veränderungen an den bestehenden Häusern. Eine Ausnahme stellen die Wohnhäuser Kiepelbergstraße 6a, b, e und f dar. Diese wurden jedoch im Jahr 1988 bzw. im Fall des Wohnhauses 6a am 27. Januar 1989 genehmigt. Begonnen wurden die Bauvorhaben zwischen dem 11. Mai 1988 und dem 13. Dezember 1988 bzw. im Fall des Wohnhauses 6a am 4. Februar Der Baubeginn lag damit in allen Fällen noch vor der Erteilung der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung der Feuerungsanlage vom 18. Dezember Überdies rücken diese Wohngebäude nicht näher an den Betrieb heran als bereits bestehende Gebäude. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Verordnungen über überwachungsbedürftige Anlagen waren ursprünglich aufgrund von 24 Abs. 1 der Gewerbeordnung erlassen worden. Zu diesen überwachungsbedürftigen Anlagen zählten auch Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten. Die Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande vom 27. Februar 1980 sah gemäß 9 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 die Erlaubnis von Anlagen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A l, A ll, und B vor. Der Landkreis Osterholz hat in der betreffenden Angelegenheit am 19. Januar 1989 eine Erlaubnis gemäß 24 Gewerbeordnung in Verbindung mit 9 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten erteilt. Diese sah eine Begrenzung auf 10 m³ brennbarer Stoffe VbF-Klasse A I und 50 m³ brennbarer Stoffe Klasse A II vor. Eingeschlossen in diese Erlaubnis war u. a. die Baugenehmigung des Landkreises Osterholz als untere Bauaufsichtsbehörde. Im Rahmen dieser Erlaubnis erfolgte auch die wasserrechtliche Eignungsfeststellung gemäß dem Niedersächsischen Wassergesetz, dass die auf dem Betriebsgrundstück zu errichtenden Baulichkeiten - Umschlagplatz, Lagerhalle und Tanklager - für die Lagerung, das Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe - in ortsbeweglichen Behältnissen - geeignet sind. In besagtem Bescheid wurde darauf hingewiesen, dass eine Anzeige gemäß 5 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorzulegen ist, wenn die Anlage verändert bzw. andere wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden sollten. Gemäß den Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen enthielt der o. g. Erlaubnisbescheid die Auflage, dass die gesamte Anlage - Lagerhalle - einschließlich der ortsbeweglichen Lagerbehälter, Abfüllplätze, Rohrleitungen, Ausrüstung und Auffangräume ordnungsgemäß und nach den Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend, spätestens alle fünf Jahre, auf ihren ordnungsgemäßen und funktionssicheren Zustand von einem anerkannten Sachverständigen zu überprüfen ist. Die Prüfberichte waren der unteren Wasserbehörde unverzüglich vorzulegen. Vor-Ort-Kontrollen wurden nach Auskunft des Landkreises Osterholz von diesem bis zum 31. Dezember 2004 regelmäßig durchgeführt. Danach ist die Zuständigkeit auf das Gewerbeaufsichtsamt übergegangen. In der gesamten Zeit von 2005 bis zur Explosion war damit auch für die Überwachung wassergefährdender Stoffe nicht der Landkreis, sondern das in der Verantwortung des Landes liegende Gewerbeaufsichtsamt zuständig. 5498

9 Außerdem hat das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven am 18. Dezember 1989 eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung einer Feuerungsanlage mit einer Halle sowie dem Einbau eines Öltanks und am 28. August 1990 eine Genehmigung zur Inbetriebnahme der Feuerungsanlage erteilt. Eingeschlossen in diese Genehmigungen war u. a. die Baugenehmigung des Landkreises Osterholz als untere Bauaufsichtsbehörde. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Cuxhaven ist am 23. August 1990 für eine Lösungsmittelregenerationsanlage erteilt worden. Am 8. Juli 1998 ist die Erhöhung der Destillationsleistung in einem Anzeigeverfahren durchgeführt worden. Der Landkreis Osterholz hat als untere Bauaufsichtsbehörde am 27. September 2000 eine Baugenehmigung für den Neubau eines Löschwasserbeckens, einer Lärmschutzwand und einer Zwischenhalle sowie für die Dachaufstockung der vorhandenen Halle erteilt. Am 2. März 2001 hat er eine Nachtragsgenehmigung erteilt, die die Verlängerung der Schallschutzwand und die Überdachung einer Treppenanlage, eines Ganges und des Freilagers beinhaltete. Die genehmigten Bauvorlagen für die Nachtragsgenehmigung enthielten die Darstellung von zwei Behältern Silo 1 und Silo 2 mit der Bezeichnung Dest. Wasser, h = 8.00 m. Diese Behälter werden heute gemäß dem Feuerwehrplan als F-Reg 1 und F-Reg 2 bezeichnet - je 21 m³ groß -, und sie enthielten nichtbrennbare regenerierte Hydrospülflüssigkeiten der Wassergefährdungsklasse 1. Der Neubau einer Tiefgarage wurde mit Baugenehmigung vom 6. Dezember 2002 genehmigt und durch Bescheide vom 13. März 2006 und vom 9. Februar insbesondere bezüglich der Zufahrt - modifiziert. Hinsichtlich der behördlichen Entscheidungen, Aktivitäten und Überwachungen des Landkreises Osterholz wird ergänzend auf den dem Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration aktuell zugeleiteten Überblick über bauaufsichtsrechtliches Einschreiten im Zusammenhang mit dem Betrieb Organo-Fluid GmbH hingewiesen. An anderen behördlichen Maßnahmen des Landkreises Osterholz sowie der Gemeinde Ritterhude ist Folgendes bekannt: Bauliche Anlagen oder Anlagen nach 3 Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht oder von denen im Fall eines Brandes, einer Explosion oder eines anderen Schadensereignisses eine besondere Umweltgefährdung oder eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte ausgehen würde, sind nach 27 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit zu prüfen. Das ist die sogenannte Brandverhütungsschau. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Mängel vorliegen, die zu einer Brandgefahr führen können, und ob Mängel vorliegen, die die Rettung von Menschen gefährden oder wirksame Löscharbeiten behindern können. Der Landkreis Osterholz hat bei der Firma Organo- Fluid in regelmäßigen Zeitabständen Brandverhütungsschauen durchgeführt. Die letzten Brandverhütungsschauen hat der Landkreis am 7. April 2005 und am 5. Mai 2010 durchgeführt. Die Abstellung der im Zuge der Brandverhütungsschau am 5. Mai 2010 festgestellten Mängel zeigte die Firma Organo-Fluid mit Schreiben vom 2. Juni 2010 dem Landkreis an. Die Nachschau am 11. Juni 2010 hat die Abstellung der Mängel bestätigt. Die nächste gesetzlich vorgeschriebene Brandverhütungsschau wäre in diesem Jahr durchgeführt worden. Aufgrund der im Betrieb gelagerten brennbaren Stoffe wurde seitens des Landkreises eine Sprinkleranlage gefordert. Diese ist mit Aufschaltung der Brandmeldezentrale zur Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreises Osterholz am 22. Dezember 2005 in den Vollbetrieb gegangen. Auf dem Betriebsgelände der Firma Organo-Fluid haben in den letzten Jahren - im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes - regelmäßig Begehungen unter Führung der Freiwilligen Feuerwehr, teilweise unter Teilnahme des Brandschutzprüfers des Landkreises stattgefunden. Die letzte Begehung erfolgte am 10. März Eine weitere war für September 2014 vorgesehen. Zu 2: Soweit Belange der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit betroffen sind, ist das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven zuständig. Aufsichtsführende Behörde ist das Sozialministerium. Wesentlicher Bestandteil der Arbeitsschutzgesetzgebung ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese ist vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitergeberin verantwortlich durchzuführen. 5499

10 Mit Schreiben vom 12. Oktober 2006 ordnete das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven nach 17 Bundes-Immissionsschutzgesetz eine sicherheitstechnische Prüfung gemäß 29 a Bundes- Immissionsschutzgesetz an. Die Prüfung sollte u. a. eine Bewertung der Sicherheitstechnik beinhalten und folgende Fragen beantworten: Bei welchem Betriebszustand können staubförmige Emissionen freigesetzt werden? Welche Immissionen sind bei nicht bestimmungsgemäßen Betriebszuständen oder Betriebsunterbrechungen zu erwarten? Wie können diese sicher technisch oder baulich und organisatorisch verhindert werden? Ist die vorliegende Dokumentation des Anlagenbetriebs ausreichend? Mit Schreiben vom 28. Dezember 2006 wurde dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven die Stellungnahme der TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG übersandt. Die Stellungnahme des TÜV beinhaltet eine Zusammenstellung von Hinweisen und Maßnahmen, die vom Anlagenbetreiber umzusetzen waren. Die Zentrale Unterstützungsstelle Gewerbeärztlicher Dienst, Strahlen- und Verbraucherschutz des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover hat die Stellungnahme geprüft und als plausibel bewertet. Zu 3: Da die Vertreterinnen und Vertreter der Opposition Vorwürfe gegen den Chef der Staatskanzlei Dr. Mielke persönlich erhoben haben, hat dieser am 26. Januar 2015 die letztverantwortliche staatskanzleiinterne Bearbeitung der Angelegenheit an Abteilungsleiter Dr. Schley übertragen, um einer Besorgnis der Befangenheit von vornherein entgegenzuwirken. Herr Dr. Mielke arbeitet seitdem in dieser Sache lediglich noch punktuell zu, sofern dies erforderlich ist, insbesondere wenn es zur Beantwortung von Anfragen auf seinen persönlichen Kenntnisstand ankommt. Vor diesem Hintergrund hält die Landesregierung weitergehende Maßnahmen für nicht erforderlich. Vielen Dank. (Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Präsident Bernd Busemann: Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt. - Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu den Zusatzfragen. Jede Fraktion kann, wie Sie wissen, bis zu fünf Zusatzfragen stellen, aber bitte kurz und knapp. Es beginnt Kollege Bäumer von der CDU-Fraktion. Bitte! Martin Bäumer (CDU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der frühere Landrat Mielke laut NDR-Bericht vom 18. Februar 2015 in einem Schreiben aus dem Jahr 2005 selbst eingeräumt hat, die möglicherweise illegale Lagerung von Gefahrgut jahrelang geduldet zu haben, und in Kenntnis der Tatsache, dass Herr Mielke in mehreren Interviews im September 2014 öffentlich erklärt hat, die Praxis der Annahme kleiner Geschenke in der Kreisverwaltung Osterholz erst 2012 unterbunden zu haben, frage ich die Landesregierung: In welcher Art und Weise wird die Staatskanzlei als disziplinarvorgesetzte Behörde dieses Verhalten des Staatssekretärs disziplinarwürdig sanktionieren? (Beifall bei der CDU und bei der FDP) Präsident Bernd Busemann: Danke schön, Herr Kollege. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Rundt, bitte sehr! Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir über disziplinarische Maßnahmen und Ähnliches sicherlich erst dann nachdenken können, wenn wir genau wissen, was wirklich passiert ist und was Ursache der jeweiligen Explosion gewesen ist. Wir haben größtes Vertrauen in die Möglichkeiten der Aufklärung. Sie wissen, dass Sozialministerium und Umweltministerium energisch daran arbeiten, den Sachverhalt vollständig zu klären. Vor der Klärung dieses Sachverhaltes sind solche Maßnahmen sicherlich völlig unangebracht. GRÜNEN) Präsident Bernd Busemann: Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt von der Fraktion der FDP der Abgeordnete Bode. Bitte! Jörg Bode (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Rundt, zunächst möchte ich mich bedanken, dass die Unterlagen, 5500

11 die wir letzte Woche im Sozialausschuss angefordert haben, von Ihrem Haus heute Morgen um 8.53 Uhr an uns übersandt worden sind, sodass wir sie ja tatsächlich nicht mehr rechtzeitig auswerten konnten. Präsident Bernd Busemann: Herr Kollege, kommen Sie trotzdem zu Ihrer Frage, bei allem Hang zum Dank! Jörg Bode (FDP): Ich frage Sie daher: Können Sie dem Hohen Haus noch einmal darstellen, für welches Volumen es genehmigte Tanklagerflächen gab, und wie viele brennbare Flüssigkeiten im Moment des Unglücks tatsächlich vor Ort gewesen sein müssten? (Beifall bei der FDP und bei der CDU) Präsident Bernd Busemann: Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Rundt. Bitte! Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage der gelagerten Flüssigkeiten ist genau die Frage, der wir im Moment intensiv nachgehen. Das heißt, wir können im Moment nicht sagen, was dort tatsächlich gelagert wurde. Wir sind dabei, genau zu eruieren und zu prüfen, was genehmigt war und was möglicherweise genehmigungsfrei war und was nicht genehmigt und möglicherweise dennoch gelagert worden ist. Das ist genau eine der Fragen, um die wir uns gerade kümmern. (Ulf Thiele [CDU]: Das wissen Sie nicht, aber dass der Chef der Staatskanzlei nichts damit zu tun hat, das wissen Sie!) Präsident Bernd Busemann: Danke schön. - Herr Thiele, Sie können sich gerne melden. Zunächst ist aber Herr Bäumer dran, CDU-Fraktion. Martin Bäumer (CDU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Landkreis Osterholz auf Nachfragen zur Genehmigungslage der Tanklager im Osterholzer Kreisblatt vom 7. Februar 2015 Folgendes erklärte - ich zitiere - (Helge Limburg [GRÜNE]: Wer hat Ihnen denn die Frage aufgeschrieben?) Präsident Bernd Busemann: Herr Limburg, auch Sie können sich noch melden. Das ist kein Problem. Sie haben noch fünf Fragen offen. (Helge Limburg [GRÜNE]: Ich darf dann aber nicht ihn fragen, sondern nur die Landesregierung!) Es geht weiter, Herr Bäumer! Martin Bäumer (CDU): Schließlich weist der Kreis darauf hin, dass es 2005 einen Wechsel bei der Zuständigkeit gegeben habe, was die Aufsicht über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen angeht: Seither war nicht mehr die Untere Wasserbehörde, sondern das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven verantwortlich. Sämtliche zuvor beim Kreis geführten Akten seien dorthin übergeben worden. Ob der Kreisverwaltung vor diesem Zuständigkeitswechsel möglicherweise Informationen über die Tanks zugegangen sein könnten, kann daher von hier nicht beantwortet werden, heißt es. und damit zugleich einräumte, über keinerlei Akten mehr in dieser Angelegenheit zu verfügen, - Präsident Bernd Busemann: Herr Kollege, Sie müssen jetzt die Kurve zur Frage kriegen. Fragen Sie jetzt! Martin Bäumer (CDU): - frage ich die Landesregierung: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass dieser Umgang mit entsprechenden Akten den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und -pflichten entspricht? (Christian Dürr [FDP]: Gute Frage!) Präsident Bernd Busemann: Danke schön. - Frau Ministerin Rundt, bitte sehr! Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben sehr zutreffend den Zuständigkeitswechsel beschrieben. Damit ist auch üblicherweise eine Übergabe der Akten verbunden. 5501

12 Ich darf Ihnen aber sagen, dass wir anhand dieses Vorfalls inzwischen auch feststellen konnten, dass es durchaus ein Wirrwarr bei der Auflösung der Bezirksregierungen unter Schwarz-Gelb, bei der Übergabe der Akten an die dann jeweils zuständigen Behörden gegeben hat. GRÜNEN - Petra Tiemann [SPD]: Genau! - Widerspruch bei der CDU und bei der FDP - Unruhe) Präsident Bernd Busemann: Danke schön, Frau Ministerin. - Wenn jetzt Ruhe einkehrt (Zurufe von der CDU) - Darf ich um Ruhe bitten? (Heiner Schönecke [CDU]: Das hatten wir uns schon gedacht!) - Herr Schönecke, Sie haben auch noch Fragen gut, kein Problem. Die nächste Zusatzfrage stellt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Bajus. Volker Bajus (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie häufig hat der Landkreis Begehungen oder bauaufsichtliche Überprüfungen bei der Firma vorgenommen, wie häufig sind in der Folge Verfahren eingeleitet worden, und welche bzw. wie oft sind dem Unternehmen Bußgelder aufgelegt worden? (Björn Thümler [CDU]: Das steht heute in der Zeitung! - Jörg Bode [FDP]: Das haben wir heute um 8.53 Uhr erfahren! - Unruhe) Präsident Bernd Busemann: Danke schön. - Darf ich um Ruhe bitten! (Jörg Bode [FDP] spricht mit Volker Bajus [GRÜNE]) - Herr Kollege Bode, Herr Bajus! Sie fragen doch die Landesregierung, nicht sich selber. Bitte sehr, Frau Ministerin! Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Wir haben zwei umfängliche Vorgänge. Einmal geht es um eine Genehmigungsübersicht im Bereich des Landkreises Osterholz und einmal um einen Überblick über das bauaufsichtsrechtliche Einschreiten im Zusammenhang mit dem Betrieb Organo-Fluid. Dabei handelt es sich um eine insgesamt sechsseitige Datei, die hier zur Verfügung steht. Das heißt, es hat eine Vielzahl von Eingriffen gegeben. Die Frage allerdings, welche Ordnungsgelder verhängt worden sind, kann ich nicht beantworten. Tatsache ist auf jeden Fall, dass der Landkreis immer wieder eingegriffen hat. Das Baurecht sieht allerdings vor, dass Dinge, die erledigt sind, dann auch tatsächlich erledigt sind, und wenn es einen neuen Verstoß gibt, muss das Ganze noch einmal neu mit Auflagen versehen werden. Das scheint mit Blick auf die Vielzahl von Fällen, die uns vorliegen, auch regelmäßig geschehen zu sein, sodass wir dem Landkreis hier nicht vorwerfen können, dass er nicht gehandelt hätte. GRÜNEN) Präsident Bernd Busemann: Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage: wiederum von der Fraktion der FDP Herr Kollege Bode. Bitte sehr! Jörg Bode (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Rundt, vor dem Hintergrund, dass Sie auf meine Frage nach der vermutlich vorhandenen Menge an brennbaren Flüssigkeiten erklärt haben, dass Sie keine Kenntnisse haben bzw. noch versuchen, die Menge zu ermitteln und deshalb nicht antworten können, möchte ich Ihnen einen Zeitungsartikel vom 6. Februar 2015 aus der HAZ vorhalten. Dort heißt es - Zitat -: Bereits seit 2010 stellte die Behörde in einem Schreiben, das dem Sender vorliegt, fest, dass bereits l auf dem Gelände lagerten. Am Tag der Explosion sollen es l gewesen sein. Präsident Bernd Busemann: Jetzt die Frage, bitte! Jörg Bode (FDP): Aufgrund der deutlichen Größenunterschiede zu den genehmigten Mengen frage ich Sie: Können Sie diese Zahlen bestätigen bzw. sind sie wahrscheinlich? 5502

13 Präsident Bernd Busemann: Danke schön. - Frau Ministerin! Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider können wir uns nicht damit zufriedengeben, was eine Zeitung irgendwo beschreibt, sondern es ist wichtig, dass wir die Realität kennen, wie es wirklich gewesen ist. Das ist genau der fragliche Punkt. GRÜNEN - Dr. Gero Hocker [FDP]: Starke Antwort!) Bei der Frage der Flüssigkeiten haben wir genau die Problematik, dass wir zurzeit noch nicht sicher wissen und uns deswegen auch nicht auf Zeitungsabschnitte verlassen können, welche Flüssigkeiten in welchen Mengen gelagert wurden, ob es sich um genehmigungsfreie Flüssigkeiten, um brennbare Flüssigkeiten oder um immissionsschutzrechtlich zu beurteilende Flüssigkeiten handelt. Das ist genau der Punkt, an dessen Klärung wir arbeiten. (Dr. Gero Hocker [FDP]: Wie lange brauchen Sie denn dafür?) Im Moment gehen wir allerdings davon aus, dass es ein relativ hoher Bestand an Flüssigkeiten war, ohne dass ich Ihnen eine konkrete Zahl nennen könnte. GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das ist doch ein halbes Jahr her! Wie lange brauchen Sie denn?) Präsident Bernd Busemann: Danke schön, Frau Ministerin. - Herr Kollege Nacke, ich bitte um Ruhe. Es folgt jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Staudte. Bitte! (Jens Nacke [CDU]: Sie wissen immer noch nicht, was da gelegen hat? Ein halbes Jahr? Das kann doch wohl nicht wahr sein! - Ulf Thiele [CDU]: Das glaubt doch kein Mensch!) Miriam Staudte (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! UVPs sind eine sinnvolle Maßnahme. Wäre eigentlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gewesen? (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Die Antwort lautet: Ja!) Präsident Bernd Busemann: Danke schön. - Herr Minister Wenzel für die Landesregierung. Bitte sehr! (Jens Nacke [CDU]: Ein halbes Jahr wissen Sie nicht, was da los war? Stimmt das?) Stefan Wenzel, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ich in der vergangenen Landtagssitzung hier ausgeführt habe, ist die Anlage in den Jahren 1989/90 immissionsschutzrechtlich genehmigt worden. In der Folgezeit gab es verschiedene Anzeigen, und zwar einmal zur Umschlüsselung der Anlage und einmal zur Leistungserweiterung. In beiden Fällen wäre aus heutiger Sicht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich gewesen, mindestens 2004 mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wobei dann auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden hätte. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Präsident Bernd Busemann: Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der CDU. Herr Kollege Bäumer noch einmal! Martin Bäumer (CDU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund meiner juristischen Kenntnis, dass Ermittlungen bereits bei Verdacht eines Dienstvergehens zu führen sind, frage ich die Sozialministerin: Wie lange wird sie den heutigen Staatssekretär vor disziplinarischen Vorermittlungen durch die Staatskanzlei schützen? (Beifall bei der CDU und bei der FDP - Miriam Staudte [GRÜNE]: Es geht Ihnen nicht um die Sache! - Petra Tiemann [SPD]: Das ist so unverschämt! - Ronald Schminke [SPD]: Auf so was würde ich die passende Antwort geben!) 5503

14 Präsident Bernd Busemann: Frau Ministerin! Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich brauche den Staatssekretär nicht zu schützen, weil es keinen Grund für solche Ermittlungen gibt. (Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Präsident Bernd Busemann: Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Bäumer, die Frage war grenzwertig. (Zustimmung bei den GRÜNEN) Wir wissen, dass die Zusatzfragen knapp und sachlich zu stellen sind. Folgendes gilt: Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. - Sie waren da in einem kritischen Bereich unterwegs. (Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Miriam Staudte [GRÜNE]: Mindestens! - Ronald Schminke [SPD]: Mindestens das!) - Herr Schminke, machen Sie sich keine Sorgen! Wir machen das schon. Die nächste Zusatzfrage: von der Fraktion der SPD Herr Schwarz! (Jens Nacke [CDU] - zur SPD -: Ich mache mir eher ein bisschen Sorgen um Herrn Schminke! Der ist immer so aufgeregt! Ihr müsst euch doch langsam daran gewöhnt haben, dass ihr es nicht könnt!) Uwe Schwarz (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Tatsache, dass die Genehmigungsverfahren weitgehend in den Zeiträumen von 2004 bis 2010 gelaufen sind und es offensichtlich viele Bürgerhinweise gegeben hat, frage ich die Landesregierung: Was liegt in den beteiligten Ministerien aus diesen Zeiträumen seitens der Bürgerhinweise vor? Wer war in den Jahren 2004 bis 2010 sowohl im Sozialministerium als auch im Umweltministerium dafür politisch verantwortlich? GRÜNEN) Präsident Bernd Busemann: Frau Ministerin, bitte sehr! (Christian Dürr [FDP]: Also Herr Mielke wusste die ganze Zeit Bescheid und hat nichts gesagt? - Jens Nacke [CDU]: Das bringt uns jetzt bestimmt weiter! - Gegenruf von Anja Piel [GRÜNE]: Ja, das glaube ich auch! Das wird bestimmt spannend!) - Ruhe, bitte! Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben natürlich in den Akten des Sozialministeriums nachgeguckt, ob es dort Hinweise auf Beteiligungen von Bürgerinitiativen und Ähnliches gibt. Das ist nicht der Fall. Wir überprüfen das noch, weil es durchaus erstaunlich ist, dass das in den Jahren nicht aktenkundig geworden ist, wenn es so aktive Abgeordnete und eine so aktive Bürgerinitiative gegeben hat. Wir prüfen das also noch. Aber zuständig waren in dieser Zeit die Sozialministerinnen Frau von der Leyen und Frau Ross-Luttmann. (Detlef Tanke [SPD]: Aha!) Für das Umweltministerium bin ich jetzt nicht ganz sattelfest. Aber wenn ich mich richtig erinnere, dann war es in FDP-Hand. GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Das war in guter Hand, in sehr guter Hand! - Christian Grascha [FDP]: Das war die gute alte Zeit! - Zurufe von der CDU und von der FDP - Unruhe) Präsident Bernd Busemann: Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten. Die nächste Zusatzfrage kommt wiederum von der Fraktion der FDP. Kollege Bode! (Jens Nacke [CDU]: Weiß denn niemand in der Landesregierung, von welchem Minister das Ministerium geführt wurde?) - Herr Nacke, jetzt will ich nichts mehr von Ihnen hören! Sie können sich hier zu Wort melden. 5504

15 (Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: So viel Beifall hatte ich gar nicht erwartet!) - Ich brauche für so etwas auch keinen Applaus. (Heiterkeit bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Sehr richtig! Zwischenrufe sind aber erlaubt!) - Wir haben heute so viel Zeit. Das glauben Sie gar nicht. Jörg Bode (FDP): Ich auch! - Herr (Unruhe) Präsident Bernd Busemann: Moment, Sie sind noch nicht dran! - Herr Kollege Onay hat auch noch Wichtigeres zu besprechen. - Frau Kollegin Piel, wenn Sie geneigt sind! (Jens Nacke [CDU] - zu Björn Thümler [CDU] -: Was ist das für ein Auftreten von Kabinettsmitgliedern! Vielleicht sagst du es ihnen mal!) - Herr Nacke, bitte! Herr Bode, bitte! Jörg Bode (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Rundt, vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen auf die Fragen nach den voraussichtlichen Mengen an gelagerten brennbaren Stoffen zum Unglückszeitpunkt, die Sie mit keiner konkreten Zahl belegen konnten, sondern die Sie dahin beantworteten, dass Sie um weitere Ermittlung und Aufklärung bemüht sind, und der Tatsache, dass gestern der NDR über den Vorwurf gegen den heutigen Chef der Staatskanzlei berichtet hat, er habe über Jahre hinweg das Lagern von unzulässigen Flüssigkeiten auf dem Gelände geduldet, frage ich Sie: Auf welcher konkreten Erkenntnislage bzw. mit welchen konkreten Fakten haben Sie gestern von dieser Stelle des Hohen Hauses aus den Chef der Staatskanzlei von dem Vorwurf, über den der NDR berichtet hat, freigesprochen, obwohl Ihnen gar keine Kenntnisse über die Flüssigkeiten vorliegen? (Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: So ist es! Sehr gute Frage! - Christian Grascha [FDP]: Reiner Persilschein!) Präsident Bernd Busemann: Danke schön, Herr Kollege Bode. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Rundt, bitte sehr! Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich hatte Sie eben ein ganzes Weilchen damit gelangweilt, die unterschiedlichen Zuständigkeiten der unterschiedlichen Ebenen vorzustellen. Ich glaube, das gibt auch schon einen Teil der Antwort. Wir haben es hier mit sehr unterschiedlichen Genehmigungsverfahren unterschiedlicher Zuständigkeiten zu tun. (Christian Grascha [FDP]: Aber Herr Mielke trägt dafür keine Verantwortung, oder?) Es ist auch noch ein Unterschied, ob die Flüssigkeiten brennbar waren, ob sie immissionsschutzrechtlich zu beurteilen waren oder ob sie völlig unschädlich waren. Es ist auch noch zu beurteilen, ob diese Flüssigkeiten in geschlossenen Räumen oder außerhalb von geschlossenen Räumen gelagert wurden. (Christian Dürr [FDP]: Da sind wir überall bei Ihnen!) Da wir nach der Explosion der Fabrik nicht einfach nachgucken können, was da zuletzt an Sachstand gewesen ist, bedarf es hierzu wirklich eines umfänglichen, möglicherweise gutachterlichen Vorgehens. Das heißt, wir sind genau bei der Klärung dieser Fragen, weil genau das einer der Punkte ist, über den wir selber stolpern. (Christian Dürr [FDP]: Also Sie hätten ihn gestern nicht entlasten können!) - Ich habe Sie, wie gesagt, mit den Zuständigkeiten gelangweilt. (Christian Dürr [FDP]: Nein! Das ist gut!) Wenn Sie zugehört hätten, dann wüssten Sie, dass der Landkreis für diesen Bereich für minimale Bereiche zuständig war. Deswegen gibt es überhaupt keinen Grund, im Moment das Ganze auf den Landkreis zu schieben. GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: Das stimmt doch gar nicht! - Christian Dürr [FDP]: Was? Die ganzen baurechtlichen Punkte?) 5505

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