Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz zum Nationalen Sozialbericht der Bundesregierung 2012

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1 Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz zum Nationalen Sozialbericht der Bundesregierung 2012 Im Jahr 2010 waren in der EU rund 23 Prozent der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Darunter 27 Prozent der Kinder unter 18 Jahren. Nach den Kriterien von Eurostat bzgl. sozialer Ausgrenzung bedeutet dies dass sie zumindest in einem Haushalt leben, der von Armut bedroht, unter erheblicher materieller Entbehrung leiden oder in dem eine sehr geringe Erwerbstätigkeit vorhanden ist. Auf die EU-Bevölkerung bezogen bedeutet dies, dass 16 Prozent armutsgefährdet sind, 8 Prozent unter erheblicher materieller Entbehrung leiden und 10 Prozent in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbstätigkeit leben. In Deutschland betrifft dies rund 16 Mio. Menschen die von mindestens einem der drei o.g. Lebenslagen betroffen sind. 1 Vor diesem Hintergrund wurden von der EU-Kommission, dem Parlament und Rat die Strategie Europa 2020 verabschiedet, die sich unter anderem zum Ziel setzt, 20 Millionen Menschen aus der Armut herauszuholen. Rechnet man dies auf das bevölkerungsstärkste europäische Land Deutschland um, so sollten hier bis ,2 Millionen Menschen weniger in Armut leben. Leider wird als Ausweg aus der Armut national ausschließlich das Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt verfolgt: Damit grenzt die Bundesregierung das Armutsproblem unzulässigerweise auf Arbeitslose ein und verkürzt ihre Eingliederungs-Chancen, da Langzeitarbeitslose mit weiteren sog. Vermittlungshemmnissen Probleme haben, in ungeförderte Beschäftigung zu finden. Dabei ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die von ihrer Arbeit nicht leben können in den vergangenen Jahren gestiegen. Im Oktober 2011 mussten laut BA bundesweit Menschen trotz einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit SGB II-Leistungen aufstocken. Zu den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Aufstockern kommen jene Menschen im Transferleistungsbezug hinzu, die einem Mini-Job nachgehen oder selbständig sind. Insgesamt leben fast 1,4 Millionen Aufstocker in Deutschland; mehr als noch im Jahr Laut statistischem Bundesamt basieren 75 Prozent des zwischen 2009 und 2010 verzeichneten Beschäftigungszuwachses auf atypischen Beschäftigungsverhältnissen Stichwort Leiharbeit: Über Menschen waren es Mitte vergangenen Jahres, die Vollzeit für ein meist unterdurchschnittliches Einkommen mit geringem Kündigungsschutz arbeiten mussten. Zur gleichen Zeit arbeiteten etwa 2,7 Millionen befristet, denn nahezu die Hälfte (45 Prozent) der neuen Arbeitsverträge ist zeitlich begrenzt. Und schließlich: Ende 2011 übten 7,5 Millionen Menschen einen Mini-Job aus. In der Summe arbeitet jeder Vierte in Deutschland für einen Niedriglohn! 1 Eurostat

2 Soziale Inklusion Das Nationale Reformprogramm der Bundesregierung beschreibt in der Leitlinie 10 zur Förderung der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung Maßnahmen der Bundesregierung die u.a. zur Reduzierung der Kinderarmut, der Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen und zur Armutsbekämpfung allgemein beitragen sollen. Kinderarmut Keine andere gesellschaftliche Altersgruppe ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Die vorliegenden Daten der Bundesagentur für Arbeit belegen deutlich, dass die Kinderarmut höher ist als die von Erwachsenen. Die Stagnation der Kinderarmutszahlen auf hohem Niveau und die mittelmäßige Platzierung von Deutschland im internationalen Vergleich macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen. Das im Jahr 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet Mittel für Leistungen zur Lernförderung, zum Schulbedarf, für Klassenfahrten sowie Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche deren Familien im SGB II bzw. SGB XII-Bezug leben. Zur Inanspruchnahme der Mittel gilt es jedoch ein bürokratisches, kompliziertes und oftmals diskriminierendes Antrags- bzw. Nachweisverfahren einzuhalten. Die im Vorfeld der Einführung dieses Bildungs- und Teilhabepakets erarbeiteten Vorschläge der Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege bzw. anderer Akteure zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien wurden hierbei nicht berücksichtigt. Studien belegen, dass von Armut betroffene Familien Unterstützung bei der Wahrnehmung von Angeboten benötigen und Eltern darüber hinaus Entlastung im Alltag erfahren müssen. Diesen Anforderungen wird das Bildungs- und Teilhabepaket in keiner Weise gerecht. Ein Ausbau der Infrastruktur im Bereich der Kindertagesstätten, Ganztagsschulen und regionalen Präventionsangeboten in Verbindung mit einer Auszahlung finanzieller Mittel für alle Familien mit Kindern im SGB II bzw. XII-Bezug hätte einen echten Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut geleistet. Langzeitarbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit und insbesondere eine langjährige Erwerbslosigkeit stellen die Hauptrisikofaktoren für Armut und soziale Ausgrenzung in Deutschland dar. Neben einer adäquaten Hinführung zum ersten Arbeitsmarkt (Förderung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit) muss darüber hinaus ermöglicht werden, dass soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe stattfinden. Für besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose ist öffentlich geförderte Beschäftigung, auch auf Dauer und im ersten Arbeitsmarkt ( Sozialer Arbeitsmarkt ), besser als ein Mix von Arbeitslosigkeits- und kurzen perspektivlosen Maßnahmen. Nicht nur der einzelne Mensch, sondern immer auch sein soziales Umfeld ist in den Blick zu nehmen. Die Bundesregierung hat hingegen mit ihrem sog. Sparpaket 2010 die Mittel für Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitslose überproportional zum Rückgang der Arbeitslosigkeit gekürzt. Die Instrumentenreform aus dem Jahr 2011 setzt diese Kürzungen noch fort. Mit den verbleibenden Instrumenten und insbesondere Mitteln ist die Integration von mehrfach benachteiligten Langzeitarbeitslosen nur noch schwer möglich. Die Maßnahmen sind auf schnelle Aktivierung von Zielgruppen, die arbeitsmarktnah und bei denen schnelle Vermittlungserfolge zu erwarten sind, ausgerichtet. Dabei bleiben jedoch Menschen, die schlecht oder gar nicht qualifiziert 2

3 sind, seit mehreren Jahren nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen und/oder weitere Vermittlungshemmnisse wie Sucht oder psychische Erkrankungen aufweisen, auf der Strecke. Es sind differenzierte Maßnahmen für die Integration von langzeitarbeitslosen Menschen zu entwickeln und zu erproben, damit diese ihren Bedarfen und Fähigkeiten entsprechend an der Gesellschaft und mittel- bis langfristig am Arbeitsleben teilhaben können. Alleinerziehende Fast jede fünfte Familie in Deutschland ist eine Einelternfamilie. Wird diese an sich schon belastende Lebenssituation noch durch eine unzureichende berufliche Integration, eine belastete Familiensituation, Defizite im sozialen Netzwerk oder Schwierigkeiten in der Kinderbetreuung verstärkt, dann sind besondere und individuelle Hilfestellungen notwendig und sinnvoll. Alleinerziehende sind in besonderer Art und Weise von Armut betroffen oder gefährdet: 2010 lag die Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden bei 43 Prozent 2. In der Regel sind dies Frauen. Der Familienbericht der Bundesregierung zeigte auf, dass 2008 etwa 40 Prozent der alleinerziehenden Familien von Arbeitslosengeld II lebten, dies waren ca Mütter oder Väter mit insgesamt ca. einer Million Kindern waren laut BA immer noch Alleinerziehende im SGB II-Bezug, trotz Konjunkturaufschwung. Insbesondere Alleinerziehende haben eingeschränkte Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit, solange keine kontinuierliche Kinderbetreuung durch öffentliche oder private Betreuungsmöglichkeiten sichergestellt werden kann. Zudem sind flankierende Maßnahmen zur Aufnahme einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit dringend notwendig um Alleinerziehenden den Ausstieg aus dem Transferleistungsbezug zu erleichtern. Darüber hinaus sind sie viel häufiger zum Sparen gezwungen: 74 Prozent der Alleinerziehenden haben nicht die finanziellen Kapazitäten, um unerwartet anfallende Ausgaben zu bestreiten und 56 Prozent sind nicht in der Lage, sich jedes Jahr eine einwöchige Urlaubsreise zu leisten. 3 Die Förderung von Kindern aus Einelternfamilien sowie Alleinerziehenden und die damit verbundenen familien- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen müssen zukünftig stärker in den Blick genommen werden. Flexible Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote sind auszubauen, wie z.b. Teilzeitausbildung. Bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote müssen sichergestellt werden, besonders die Ganztagsbetreuung für ältere Kinder muss weiter ausgebaut und den Bedarfen angepasst werden. Nicht zuletzt würde ein gesetzlicher Mindestlohn Familien und Alleinerziehenden, die im Niedriglohnbereich arbeiten helfen, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wohnungslose In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Wohnungsnotfall-Berichterstattung auf gesetzlicher Grundlage. Deshalb können aufgrund der schlechten Datenlage nur Schätzungen der Zahl der wohnungslosen und der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen vorgelegt werden. 2 Statistisches Bundesamt: LebensbedingungenArmutsgefaehrdung/Tabellen/ArmutsgefQuoteTyp_SILC.html 3 Leben in Europa: Egeler 2010, S. 10f. 3

4 Zu den Hauptursachen für Wohnungslosigkeit zählt Verschuldung, Arbeitslosigkeit, Trennung oder Scheidung betrug die Zahl dieser Wohnungsnotfälle insgesamt ca Menschen, was einen Anstieg von rund 10 Prozent von 2008 bis 2010 bedeutete. 4 Im Hinblick auf diese steigende Zahl muss gesellschaftliche Teilhabe für die Personengruppe und die Schaffung und Sicherung preiswerten Wohnraums durch eine soziale Wohnungspolitik sowie die Vermeidung von Wohnungslosigkeit durch präventive Ansätze an erster Stelle stehen. Der Verlust der Wohnung bzw. unfreiwillige Umzüge haben weitreichende Folgen und Auswirkungen auf Arbeit, Gesundheit und das Leben und müssen zwingend vermieden werden. 5 Rente Die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland im Verhältnis zu den Erwerbstätigen steigt. Bisherige Lösungen, bestehend aus einer gesetzlichen bzw. privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, greifen für Menschen, die in Armut leben jedoch nicht. Aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien in erster Linie gilt dies für Frauen bieten die seither eingeleiteten Maßnahmen keinen Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung im Alter. 1. Rentendialog Das im Rahmen des Rentendialogs vorgelegte Konzept der Zuschuss-Rente bewegt sich, wie bereits in der Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anerkennung der Lebensleistung in der Rentenversicherung, sehr streng innerhalb des Systems einer auf der Erwerbstätigkeit aufbauenden Rente. Dabei finden Besonderheiten der Erwerbsbiographie kaum Berücksichtigung. Aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz bleibt eine Verengung der Bekämpfung von Altersarmut auf die Rentenpolitik problematisch. Ein wirksamer Beitrag zum Gesamtthema der Altersarmut, der neben Überlegungen im Rentensystem auch weitergehende Vorschläge seitens des BMAS zur Bekämpfung und Prävention der Altersarmut beinhaltet, ist auch weiterhin zwingend erforderlich. Gegenüber der Abschaffung der Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für Erwerbslose nach dem SGB II und SGB XII bietet das Modell der Zuschussrente keine alternative Alterssicherung auf Basis der privaten Vorsorge. In Zeiten, in denen das Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt, kann keine private oder betriebliche Vorsorge vorausgesetzt werden. Daher sind diese Zeiten gesondert zu werten. Die Dauer der privaten Vorsorge kann darüber hinaus aufgrund diverser Gegebenheiten (Bsp. Berufseinstieg, Elternzeit, etc.) nicht mit gesetzlichen Vorsorgezeiten gleichgestellt werden. Gesundheitsschutz und Langzeitpflege Die im Gesundheits- und Pflegebereich zunehmenden privat zu finanzierenden Zusatzleistungen, Aufzahlungen und Zusatzbeiträge stellen eine enorme Verschlechterung für von Armut betroffene Menschen dar. Diese Maßnahmen sind für Menschen im Transferleistungsbezug bzw. mit geringen Einkommen eine Barriere zu einer präventiven und teilweise sogar einer zwingend notwendigen medizinischen Versorgung. 4 Vgl. Schätzungen BAG Wohnungslosenhilfe 5 Siehe Resolution der nak Wohnen ist ein Menschenrecht 4

5 Hinzu kommt der zunehmende Wettbewerb im ärztlichen Bereich, der mit der Klinikspezialisierung und dem Praxissterben die Wege zur Gesundheitsversorgung gerade auch in strukturschwachen Gebieten deutlich verlängert hat. Dies benachteiligt Grundsicherungsempfänger und -empfängerinnen ein weiteres Mal. Ihrer ausreichenden Gesundheitsversorgung stehen im Einzelfall nicht zu leistende Mobilitätskosten im Wege, da die im Regelsatz enthaltenen monatlichen Pauschalen für die Nutzung von Bussen und Bahnen im Regelfall nicht ausreichend sind. Die Nationale Armutskonferenz plädiert deshalb für ein öffentlich subventioniertes Sozial- Ticket sowie für die Beibehaltung eines solidarischen Gesundheits- und Pflegesystems. Für die Inanspruchnahme erforderlicher Pflegeleistungen ist vom Grundsatz her stets der Einsatz eigenen Einkommens oder Vermögens vorgesehen. Die öffentliche Unterstützung bleibt subsidiär, insbesondere in Gestalt der Hilfe zur Pflege. Vor diesem Hintergrund lässt sich eine zunehmende Einkommensabhängigkeit insbesondere der Pflegeheimversorgung feststellen, die bei einer unzureichend entlohnten Erwerbsarbeit bzw. bei langen Zeiten von Erwerbslosigkeit zu einer staatlich finanzierten Pflege wird. Einer so geschaffenen Zwei-Klassen-Pflege ist entgegen zu wirken. Handlungsempfehlungen im Kontext der OMK Die OMK wurde im Zuge der Lissabon Strategie eingerichtet und soll die Zusammenarbeit, den Austausch, bewährte Verfahren sowie die Vereinbarung gemeinsamer Ziele und Leitlinien von Mitgliedstaaten fördern. Die OMK bedient sich dabei bestimmter Instrumente, die aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz auch zur Umsetzung der sozialpolitischen Ziele: Förderung der Beschäftigung, der sozialen Eingliederung und Bildung und lebenslanges Lernen der Strategie Europa 2020 Chancen bietet. Für Deutschland könnte damit beispielsweise die Verbesserung der Wohnungsnotfall-Berichterstattung erreicht werden durch: Statistische Vergleiche: Die Kommission erhebt statistische Daten für eine Wohnungsnotfall-Berichterstattung. Dazu werden den nationalen Statistikämtern Vorgaben gemacht, welche Daten sie in welcher Weise zu erheben haben, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Benchmarks: Die Kommission prüft mit Hilfe der erhobenen Daten, ob die Mitgliedstaaten damit einen Beitrag zur Erreichung der sozialpolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 (hier: Verringerung der Armutsquote) liefern. Empfehlungen: Der Rat gibt auf Vorschlag der Kommission detaillierte unverbindliche Empfehlungen, wie mit der Zielgruppe der Wohnungslosen ein Beitrag zur Verringerung der Armutsquote erreicht werden könnte. Die Mitgliedstaaten sind aber nicht verpflichtet, diesen Empfehlungen zu folgen. Die Nationale Armutskonferenz fordert die Bundesregierung auf, die genannten Instrumente der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) zu unterstützen und die auf EU-Ebene gesetzten Benchmarks und Empfehlungen einzuhalten und nachhaltig umzusetzen. 5

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