SCHULUNGSPROGRAMM 2019

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1 SCHULUNGSPROGRAMM 2019

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3 Wir begrüßen Sie bei der GfU Seit über 20 Jahren liefert die GfU Problemlösungen auf dem Gebiet der Gasmesstechnik, der Persönlichen Schutzausrüstung und dem Atemschutz. Die Einweisung in die Handhabung der Produkte durch die GfU ist selbstverständlich. Aber dies reicht oftmals nicht aus. Wenn man Messtechnik oder Atemschutz richtig einsetzen will, ist ein Basiswissen über die technischen Grundlagen und Funktionsprinzipien der Geräte und Regelwerke notwendig. Unser Schulungsangebot vermittelt dieses notwendige Wissen. Die GfU arbeitet mit verschiedenen Firmen der Gasmesstechnik und Sicherheitstechnik zusammen. Dadurch erwerben wir umfangreiche Einblicke und Wissen aus den verschiedensten Blickwinkeln der Sicherheitstechnik des In- und Auslands. Dieses Wissen geben wir gern an Sie weiter. Wir haben für Sie eine Anzahl verschiedener Schulungsprogramme zusammengestellt. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch ganz auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Programme an. Ihr GfU-Schulungsteam 1

4 Die GfU in Potsdam Die GfU GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Potsdam. Gegründet 1995 zählt die GfU GmbH inzwischen zu den führenden Unternehmen Deutschlands auf dem Spezialgebiet der Gasmesstechnik. Stationäre Gaswarnanlagen werden von uns geplant, installiert und in Betrieb genommen. Wir verkaufen, vermieten und leasen tragbare Gasmessgeräte und führen die regelmäßige Wartung der stationären und tragbaren Gasmesstechnik sowie der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) durch entweder beim Kunden vor Ort oder in unserer Service- Werkstatt in Potsdam. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung, Lieferung und Einweisung rund um die Sicherheitstechnische Ausstattung im Rahmen des Güteschutz Kanalbau. 2

5 Schulungen und Seminare Wir bieten Ihnen unsere Schulungen und Seminare in unserem Service-Center in Potsdam oder auch bei Ihnen vor Ort an. Wir sind deutschlandweit für Sie unterwegs! Unser Trainerteam besteht aus - Sachkundigen für PSA gegen Absturz - Befähigte Personen bzw. Fachkundige für Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz - Gasschutzleitern - Leitern Atemschutzgeräte - Befähigten Personen Atemschutz und Fachkräften für Arbeitssicherheit. 3

6 Warum schulen wir? Um Unfälle und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz zu vermeiden, ist es notwendig über mögliche Gefährdungen umfassend zu informieren. Neben Absturzgefahren, Gefahren durch gefährliche Atmosphären, baulichen Mängeln sowie falscher Bedienung und Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, geht oft auch ein hohes Risiko von fehlender Kenntnis über richtiges Verhalten und Durchführen bei Rettungsmaßnahmen aus. Der beste Schutz für die Mitarbeiter wird erreicht, wenn alle Gefahrenquellen vermieden oder beseitigt werden. Da dies im Arbeitsalltag nicht möglich ist, besteht dauerhaft ein Restrisiko. Die möglichen Gefahren müssen durch den Unternehmer im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und in der Betriebsanweisung aufgezeigt werden. Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen und das richtige sicherheitsgerechte und gesundheitsbewusste Verhalten und Handeln bei Unfällen muss in praxisnahen und wirksamen Unterweisungen gelehrt, geübt und gefestigt werden. Hierbei ist Ihnen die GfU GmbH gern behilflich, mit dem Ziel, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes von allen Mitarbeitern verstanden, akzeptiert und durchgeführt werden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei allen Mitteln der Prävention, wie der Erhebung von Gefährdungsbeurteilungen, der Erstellung von Betriebsanweisungen und der Durchführung von Schulungen zu Themen wie z. B. Unterwiesene Person tragbarer Gaswarngeräte, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, filtrierender und isolierender Atemschutz bis hin zum Erlangen der Fachkunde zum Freimessen. Unsere Seminare und Unterweisungen umfassen neben der Vermittlung von Fachwissen, den Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch die Aspekte der Motivation und Akzeptanz zum richtigen, sicheren und gesunden Arbeiten. Um Ihre Schulungen in Theorie und Praxis so optimal wie möglich zu gestalten, binden wir gerne Ihre Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mit ein. 4

7 INHALTSVERZEICHNIS Seminare/ Trainings Unterwiesene Person tragbare Gaswarngeräte mit Sachkunde zum Freimessen nach T 021/ T 023, DGUV-R Unterwiesene Person tragbare Gaswarngeräte und PSAgA mit Sachkunde zum Freimessen nach T 021/ T 023, DGUV-R und Unterwiese Person Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) mit Sachkunde zum Freimessen nach DGUV-R und Gerätewartschulung Typ I, Qualifiziertes Fachpersonal für tragbare Gaswarngeräte nach T 021/ T Gerätewartschulung Typ II, Qualifiziertes Fachpersonal für tragbare Gaswarngeräte nach T 021/ T Fachkunde zum Freimessen mit Unterwiesene Person tragbare Gaswarngeräte nach DGUV-R , DGUV-G und T 021/ T Atemschutzgeräte - Leicht Selbstretter, Filter- und Fluchtgeräte nach DGUV-R Atemschutzgeräte Leicht Typ I mit Unterwiesene Person tragbare Gaswarngeräte und PSAgA mit Sachkunde zum Freimessen nach DGUV-R , T 021/ T 023, DGUV-R und Atemschutzgeräte Leicht Typ II mit PSAgA mit Sachkunde zum Freimessen nach DGUV-R , DGUV-R und Atemschutzgeräte isolierend nach DGUV-R Atemschutzgeräte isolierend Typ I mit Unterwiesene Person tragbare Gaswarngeräte und PSAgA mit Sachkunde zum Freimessen nach DGUV-R , T 021/ T 023, DGUV-R und Atemschutzgeräte isolierend Typ II mit PSAgA und Sachkunde zum Freimessen nach DGUV-R , T 021/ T 023, DGUV-R und Gefährdungsbeurteilungen / Betriebsanweisungen Führungskräfte Weiterbildung im Arbeits- und Gesundheitsschutz nach Arbeitsschutzgesetz 19 Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln nach Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung 20 Betriebsanweisungen nach Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung 24 Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach Gefahrstoffverordnung 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen 29 Literaturverzeichnis 30 5

8 Unterwiesene Person Tragbare Gasmessgeräte nach DGUV-I und DGUV-I (T 021 und T 023); inklusive Sachkunde für Freimessen nach DGUV-R und GfU Nr.: Schulungsdauer: 0,5 Tage Schulungsort: GfU GmbH in Potsdam oder vor Ort Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 12 Personen Preis: 780,00 Euro pro Gruppe inkl. aller Nebenkosten SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über die Grundlagen der Gasmesstechnik, sowie Kenntnisse über den Aufbau der Gasmessgeräte mit dem Ziel, die nach DGUV-I und (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Sichtkontrollen und Anzeigetest durchzuführen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse für Freimessungen nach DGUV im Rahmen der Betriebsanweisung. ZIELGRUPPE Anwender und Gerätewarte die Gasmessgeräte vor dem Einsatz testen und Freimessungen vor dem Einstieg im Rahmen der Betriebsanweisungen durchführen. VORAUSSETZUNG Keine SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Grundlagen der Gasmesstechnik, Gefährdungseinschätzung, Grenzwerte - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Messgeräte - praktische Übungen mit den Gasmessgeräten HINWEIS Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mitgeschult werden. Die Schulung wird mit kundeneigener Ausrüstung und Geräten durchgeführt. 6

9 Unterwiesene Person tragbare Gaswarngeräte und PSA Einsteigen in enge Räume und Behälter nach DGUV-R und , einschließlich vorgeschriebene Sachkunde für Freimessen GfU Nr.: Schulungsdauer: 1 Tag Schulungsort: GfU GmbH in Potsdam oder vor Ort Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 12 Personen Preis: 1.235,00 Euro pro Gruppe inkl. aller Nebenkosten SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über Gasmessgeräte mit dem Ziel, die nach DGUV-I und DGUV-I (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Sichtkontrollen und Anzeigetests durchzuführen. Er lernt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kennen und anzuwenden, um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen beim Absteigen und Arbeiten in engen Räumen und Behältern zu beherrschen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse der Sachkunde für Freimessungen nach DGUV-R und im Rahmen der Betriebsanweisung. ZIELGRUPPE Anwender und Nutzer von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, die in Kanäle und Schächte, enge Räume und Behälter einsteigen, Fach- und Führungskräfte, die Einsteigen und Arbeiten in engen Räumen und Behältern beurteilen und festlegen. VORAUSSETZUNG Betriebliche Schulungen und Erfahrungen aus der Praxis. SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Grundlagen der Gasmesstechnik, Gefährdungseinschätzung, Grenzwerte - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Messgeräte und PSA - Praktische Übungen mit den Gasmessgeräten und der PSA HINWEIS Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mit geschult werden. Die Schulung wird mit kundeneigener Ausrüstung und Geräten durchgeführt. 7

10 Unterwiesene Person PSA gegen Absturz Einsteigen in enge Räume und Behälter DGUV-R und , inklusive durch Sachkunde für Freimessen GfU Nr.: Schulungsdauer: 0,5 Tage Schulungsort: GfU GmbH in Potsdam oder vor Ort Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 12 Personen Preis: 780,00 Euro pro Gruppe inkl. aller Nebenkosten SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer soll die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kennen und anwenden können. Weiterhin soll er die Gefahren und alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen beim Absteigen und Arbeiten in engen Räumen und Behältern beherrschen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse für Freimessen nach DGUV-R und im Rahmen der Betriebsanweisung. ZIELGRUPPE Anwender und Nutzer von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, die in Kanäle und Schächte, enge Räume und Behälter einsteigen, Fach- und Führungskräfte die Arbeiten in engen Räumen und Behältern beurteilen und Freimessungen durchführen. VORAUSSETZUNG Keine SCHULUNGSUMFANG - Gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen - Vorstellen der PSA gegen Absturz und ihre Handhabung - Gasmesstechnik, Messtaktik, Gerätepraxis und Freimessen HINWEIS Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mit geschult werden. Die Schulung wird mit kundeneigener Ausrüstung und Geräten durchgeführt. 8

11 Gerätewartschulung Gasmessgeräte Typ I Qualifiziertes Fachpersonal nach DGUV-I und GfU Nr.: Schulungsdauer: 2 Tage Schulungsort: GfU GmbH in Potsdam Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 8 Personen Preis: 585,00 Euro pro Person SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über die Grundlagen der Gasmesstechnik sowie Kenntnisse über den Aufbau der Gasmessgeräte mit dem Ziel die nach DGUV-I und DGUV-I (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Funktionskontrollen durchzuführen. ZIELGRUPPE Gerätewarte von Gasmessgeräten, die Wartungen und Funktionskontrollen durchführen. VORAUSSETZUNG Durchführung regelmäßiger Wartungsarbeiten und Funktionskontrollen an Gaswarngeräten. SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Grundlagen der Gasmesstechnik, Gefährdungseinschätzung, Grenzwerte - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Messgeräte - Kenntnisse der gerätespezifischen Testfunktionen, Prüfgase und Wartungsanleitung - praktische Übungen mit den Gasmessgeräten, Kalibrierung und Justierung HINWEIS Es können eigene Geräte mitgebracht werden. 9

12 Gerätewartschulung Gasmessgeräte Typ II Befähigte Person nach DGUV-I und GfU Nr.: Schulungsdauer: 2 Tage Schulungsort: GfU GmbH in Potsdam Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 8 Personen Preis: 585,00 Euro pro Person SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über die Grundlagen der Gasmesstechnik sowie Kenntnisse über den Aufbau der Gasmessgeräte mit dem Ziel die nach DGUV-I und DGUV-I (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Funktionskontrollen und Systemkontrollen durchzuführen. ZIELGRUPPE Gerätewarte von Gasmessgeräten, die Wartungen, Funktionskontrollen und Systemkontrollen durchführen. VORAUSSETZUNG Durchführung regelmäßiger Wartungsarbeiten und Funktionskontrollen an Gaswarngeräten. Schulung Gasmessgeräte Typ I SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Grundlagen der Gasmesstechnik, Gefährdungseinschätzung, Grenzwerte - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Messgeräte - Kenntnisse der gerätespezifischen Testfunktionen, Prüfgase und Wartungsanleitung, Erkennen von offensichtlichen Veränderungen an den Gasmessgeräten - Austausch von Verschleißteilen, Sensoren und Platinen - Praktische Übungen mit den Gasmessgeräten, Kalibrierung und Justierung HINWEIS Es können eigene Geräte mitgebracht werden. 10

13 Freimessen Fachkunde zum Freimessen für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen nach DGUV-G und DGUV-R ; mit Unterwiesene Person tragbare Gasmessgeräte nach DGUV-I und DGUV-I (T 021 und T 023) GfU Nr.: Schulungsdauer: 1 Tag Schulungsort: vor Ort Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: max.12 Personen Preis: 1.645,00 Euro pro Gruppe GfU Nr.: Schulungsdauer: 1 Tag Schulungsort: Potsdam Schulungstermine: ; ; ; ; ; , : ; : ; ; Preis: 285,00 Euro pro Person SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt die erforderlichen Kenntnisse zur richtigen Auswahl und Anwendung geeigneter Gasmesstechnik zur Messung toxischer- u. brennbarer Gase sowie von Sauerstoff in der Umgebungsluft. Der Schulungsteilnehmer erwirbt die notwendige Fachkunde um vom Unternehmer mit dem Freimessen von Behältern und engen Räumen beauftragt zu werden. ZIELGRUPPE Aufsichtsführende Personen nach DGUV-R , TRGS 507 und DGUV-R und Mitarbeiter die mit messtechnischen Aufgaben zum Freimessen von Behältern und engen Räumen nach DGUV-G beauftragt sind. Sowie Personen die nach Betriebssicherheits- u. Gefahrstoffverordnung Gefährdungsbeurteilungen zum Arbeiten in Behältern und engen Räumen erstellen. VORAUSSETZUNG messtechnische Schulungen z.b. Qualifiziertes Fachpersonal SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Grundlagen der Gasmesstechnik, Gefährdungseinschätzung, Grenzwerte - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Gasmesstechnik - praktische Übungen mit der Gasmesstechnik HINWEIS Kundenspezifische Gefahrstoffe, Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen sind vor der Schulung zur Verfügung zu stellen. 11

14 Atemschutzgeräte leicht Atemschutzgeräteträger nach DGUV-R (BGR/GUV-R 190) Selbstretter, Filter- und Fluchtgeräte GfU Nr.: Schulungsdauer: 0,5 Tage Schulungsort: vor Ort Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 12 Personen Preis: 690,00 Euro pro Gruppe inkl. aller Nebenkosten SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über Atemschutzgeräte gemäß DGUV-R Er lernt den Aufbau, die Wirkungsweise und das Anlegen kennen und wird in die Pflege der Geräte eingewiesen. Um im Arbeits- oder Ernstfall den sicheren Umgang mit den vorgesehenen Atemschutzgeräten und die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zu beherrschen. ZIELGRUPPE Anwender und Nutzer von Atemschutzgeräten am Arbeitsplatz und Trägern von Geräten zur Selbstrettung aus Abwassertechnischen Anlagen, Schächten, engen Räumen und Behältern. SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Zusammensetzung und Wirkung von möglichen Gefährdungen und Folgen eines Sauerstoffmangels auf den menschlichen Organismus - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Atemschutzgeräte - Anlegen der Geräte und das Verhalten während der Benutzung - Kontrolle und Pflege - praktische Übungen mit den Atemschutzgeräten Betriebs- HINWEIS Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und anweisungen mit geschult werden. Die Schulung wird mit kundeneigenen Atemschutzgeräten durchgeführt. 12

15 Atemschutzgeräte - leicht Typ I Atemschutzgeräte Leicht mit Unterwiesene Person tragbare Gasmessgeräte, PSAgA und Sachkunde zum Freimessen gemäß Betriebsanweisung nach DGUV-R , T 021 / T 023, DGUV-R , DGUV-R und GfU Nr.: Schulungsdauer: 1 Tag Schulungsort: vor Ort Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 12 Personen Preis: 1.465,00 Euro pro Gruppe inkl. aller Nebenkosten SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über Gasmessgeräte mit dem Ziel die nach DGUV-I / -057 (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Sichtkontrollen und Anzeigetests durchzuführen. Weiterhin erwirbt er Kenntnisse über den Aufbau der Atemschutzgeräte, die Wirkungsweise und das Anlegen und wird in die Pflege der Geräte eingewiesen, gemäß DGUV- R Er lernt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV-R kennen und anwenden um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen im Arbeits- oder Ernstfall beim Einsteigen in Abwassertechnische Anlagen, enge Räume und Behälter zu beherrschen. ZIELGRUPPE Die Schulung ist für Anwender und Nutzer von Atemschutzgeräten am Arbeitsplatz und Trägern von Geräten zur Selbstrettung aus Abwassertechnischen Anlagen, Schächten, engen Räumen und Behältern in Verbindung mit der Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz. Sowie für Fach- und Führungskräfte die Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen, Schächten, engen Räumen und Behältern beurteilen und festlegen. SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Zusammensetzung und Wirkung von möglichen Gefährdungen - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Geräte - Anlegen, Bedienen der Geräte und das Verhalten während der Benutzung - Kontrolle und Pflege - praktische Übungen mit den Geräten HINWEIS Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mit geschult werden. Die Schulung wird mit kundeneigener Ausrüstung und Geräten durchgeführt. 13

16 Atemschutzgeräte - leicht Typ II Atemschutzgeräte Leicht mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Sachkunde zum Freimessen gemäß Betriebsanweisung nach DGUV-R , DGUV-R , DGUV-R und GfU Nr.: Schulungsdauer: 1 Tag Schulungsort: vor Ort Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 12 Personen Preis: 1.235,00 Euro pro Gruppe inkl. aller Nebenkosten SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über den Aufbau der Atemschutzgeräte (Selbstretter, Flucht- und Filtergeräte) die Wirkungsweise, das ordnungsgemäße Anlegen, Benutzen, Vor- und Nachhalten gemäß DGUV-R Er lernt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kennen und anwenden, um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen beim Absteigen und Arbeiten in Schächten, engen Räumen und Behältern zu beherrschen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse der Sachkunde für Freimessungen gemäß Betriebsanweisung und DGUV-R ZIELGRUPPE Die Schulung ist für Anwender und Nutzer von filtrierenden Atemschutzgeräten und/ oder Selbstrettern in Kombination mit anderer Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz wie abwassertechnischen Anlagen, Schächten, engen Räumen und Behältern. SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Zusammensetzung und Wirkung von möglichen Gefährdungen - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Geräte - Anlegen, Bedienen der Geräte und das Verhalten während der Benutzung - Grenzen der Schutzdauer und Tragezeitbegrenzungen - Kontrolle und Pflege - praktische Übungen mit den Geräten HINWEIS Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mit geschult werden. Die Schulung wird mit kundeneigener Ausrüstung und Geräten durchgeführt! 14

17 Atemschutzgeräte isolierend Atemschutzgeräteträger, Arbeits- und Rettungsgeräte nach DGUV-R GfU Nr.: Schulungsdauer: 1 Tag Schulungsort: vor Ort Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 12 Personen Preis: 1.195,00 Euro pro Gruppe inkl. aller Nebenkosten SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über den Aufbau der Atemschutzgeräte, die Wirkungsweise sowie das ordnungsgemäße Anlegen und wird gemäß DGUV-R in die Pflege der Geräte eingewiesen. ZIELGRUPPE Die Schulung ist für Anwender und Nutzer von isolierenden Atemschutzgeräten, zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz. SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Zusammensetzung und Wirkung von möglichen Gefährdungen - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Geräte - Anlegen, Bedienen der Geräte und das Verhalten während der Benutzung - Grenzen der Schutzdauer und Tragezeitbegrenzungen - Kontrolle und Pflege der Atemschutzgeräte - praktische Übungen mit den Geräten VORAUSSETZUNG Schulungsteilnehmer hat eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26 durchgeführt. HINWEIS Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mit geschult werden. Die Schulung wird mit kundeneigener Ausrüstung und Geräten durchgeführt! 15

18 Atemschutzgeräte isolierend Typ I Atemschutzgeräteträger für Arbeits- und Rettungsgeräte, Unterwiesen Person tragbare Gasmessgeräte, PSAgA einschließlich vorgeschriebener Sachkunde für Freimessen nach DGUV-R , T 021/ T 023, DGUV-R , DGUV-R u GfU Nr.: Schulungsdauer: 2 Tage Schulungsort: vor Ort Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 12 Personen Preis: 2.745,00 Euro pro Gruppe inkl. aller Nebenkosten SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über den Aufbau der Atemschutzgeräte, die Wirkungsweise, das ordnungsgemäße Anlegen, Benutzen, Vor- und Nachhalten gemäß DGUV- R Weiterhin erwirbt der Schulungsteilnehmer spezielle Kenntnisse über Gasmessgeräte mit dem Ziel die nach DGUV-I und DGUV-I (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Sichtkontrollen und Anzeigetests durchzuführen. Er lernt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kennen und anwenden, um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen beim Absteigen und Arbeiten in Schächten, engen Räumen und Behältern zu beherrschen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse der Sachkunde für Freimessungen nach DGUV-R und gemäß Betriebsanweisung. ZIELGRUPPE Die Schulung ist für Anwender und Nutzer von isolierenden Atemschutzgeräten in Kombination mit anderer Persönlicher Schutzausrüstung. Sie ist für Atemschutzgeräteträger die mit der Rettung von Kollegen aus Abwassertechnischen Anlagen, Schächten, engen Räumen und Behältern betraut sind sowie für Fach- und Führungskräfte, die Arbeiten in engen Räumen und Behältern beurteilen und festlegen. SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Zusammensetzung und Wirkung von möglichen Gefährdungen - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Geräte - Anlegen, Bedienen der Geräte und das Verhalten während der Benutzung - Grenzen der Schutzdauer und Tragezeitbegrenzungen - Kontrolle und Pflege - praktische Übungen mit den Geräten VORAUSSETZUNG Schulungsteilnehmer hat eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26 durchgeführt. HINWEIS Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mit geschult werden. Die Schulung wird mit kundeneigener Ausrüstung und Geräten durchgeführt. 16

19 Atemschutzgeräte isolierend Typ II Atemschutzgeräteträger für Arbeits- und Rettungsgeräte, PSAgA einschließlich vorgeschriebener Sachkunde für Freimessen nach DGUV-R , DGUV-R , DGUV-R u GfU Nr.: Schulungsdauer: 1,5 Tage Schulungsort: vor Ort Schulungstermin: nach Vereinbarung Teilnehmeranzahl: maximal 12 Personen Preis: 1.995,00 Euro pro Gruppe inkl. aller Nebenkosten SCHULUNGSZIEL Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über den Aufbau der Atemschutzgeräte, die Wirkungsweise, das ordnungsgemäße Anlegen, Benutzen, Vor- und Nachhalten gemäß DGUV- R Der Schulungsteilnehmer lernt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kennen und anwenden, um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen beim Absteigen und Arbeiten in Schächten, engen Räumen und Behältern zu beherrschen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse der Sachkunde für Freimessungen nach DGUV-R und gemäß Betriebsanweisung. ZIELGRUPPE Die Schulung ist für Anwender und Nutzer von isolierenden Atemschutzgeräten in Kombination mit anderer Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sowie für Träger von Atemschutzgeräten die mit Rettungsaufgaben aus Abwassertechnischen Anlagen, Schächten, engen Räumen und Behältern betraut sind. Auch Fach- und Führungskräfte, die Arbeiten in engen Räumen und Behältern beurteilen und festlegen, können an dieser Schulung teilnehmen. SCHULUNGSUMFANG - gesetzliche Grundlagen, aktuelle Regeln und Vorschriften - Zusammensetzung und Wirkung von möglichen Gefährdungen - Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion der Geräte - Anlegen, Bedienen der Geräte und das Verhalten während der Benutzung - Grenzen der Schutzdauer und Tragezeitbegrenzungen - Kontrolle und Pflege - praktische Übungen mit den Geräten VORAUSSETZUNG Schulungsteilnehmer hat eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26 durchgeführt. HINWEIS Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mit geschult werden. Die Schulung wird mit kundeneigener Ausrüstung und Geräten durchgeführt! 17

20 Unsere Unterstützung für Sie im Arbeits- und Gesundheitsschutz Für Führungskräfte ist es oft schwer zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in ihrem Betrieb notwendig sind. Im Zuge der Deregulierung beinhalten die meisten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften nur noch Schutzziele, nennen aber keine konkreten Anforderungen, die umgesetzt werden müssen. Die Beurteilungspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz ist weit gefasst. Sie umfasst Gefährdungen und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, beinhaltet arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ebenso wie die Gestaltung der Arbeitsbedingungen einschließlich gesundheitsförderlicher Potentiale. Zwar gibt der Gesetzgeber keine bestimmte Dokumentationsform vor, allerdings wird die Dokumentation der Ergebnisse ausdrücklich verlangt. Hinsichtlich möglicher Gefährdungen ist das ArbSchG dagegen präziser: Der Arbeitgeber wird explizit aufgefordert, neben Gefährdungen, die sich aus der Arbeitsstätte oder Arbeitsmitteln ergeben, auch Arbeitsabläufe oder die Qualifikation der Beschäftigten einzubeziehen. Damit der Betrieb sich nicht ausschließlich der Beurteilung der Arbeitsbedingungen widmen muss, sondern sein Kerngeschäft weiterhin erledigen kann, ist ein Konzept notwendig. Dieses Konzept soll die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für den gesamten Betrieb regeln und gleichzeitig Schwerpunkte bei der Umsetzung setzen. Sollten Sie praktische Unterstützung benötigen, möchten wir Ihnen als verantwortliche Führungskraft helfen, ein betriebliches Konzept für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu entwickeln. Wie? Mit Unterstützung unserer Fachkräfte für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über unser Angebot zu: Führungskräfte Weiterbildung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilungen Betriebsanweisungen Explosionsschutzdokumenten 18

21 Führungskräfte Weiterbildung im Arbeits- und Gesundheitsschutz nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) GfU Nr.: Veranstaltungsdauer: 1 Tag Schulungsort: vor Ort Teilnehmerzahl: maximal 12 Personen Preis: 1.850,00 Euro Gesetze und Berufsgenossenschaftliche Regeln fordern an vielen Stellen vom Unternehmer, seine Mitarbeiter regelmäßig in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Arbeit zu unterweisen. Das trifft auch für Führungskräfte zu, denn auch sie sind Mitarbeiter des Unternehmens. Arbeitgeber sind grundsätzlich durch 12 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter durch die Arbeit keinen gesundheitlichen Schaden nehmen können. Das bezieht auch Führungskräfte mit ein. Die grundsätzliche Verantwortung für die Durchführung von Unterweisungen liegt zwar beim Unternehmer, aber in der Regel wird die Verantwortung für die Erledigung auf Führungskräfte übertragen. Denn in Ihrer Stellung als Vorgesetzter dürfen und sollen Sie den Mitarbeitern Weisungen erteilen. Als Unterweisende müssen Ihre Führungskräfte aber eben auch über die erforderliche Sachund Fachkenntnis im Arbeits- und Gesundheitsschutz verfügen. Die Konsequenz für die oberste Leitung ist klar: Er muss für seine Führungskräfte eine eigene Unterweisung organisieren. Die Unterweisung ist die tätigkeits- und handlungsbezogene Vermittlung von Wissen über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten sowie Schutzmaßnahmen. Führungskräfte müssen ihrerseits in die Lage versetzt werden, dieses Wissen zu erlangen und weiterzugeben. Unterweisungen der Führungskräfte müssen diejenigen durchführen, die über das notwendige Fachwissen verfügen. Das können der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber auch unsere Fachkräfte für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sein. HINWEIS: Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mitgeschult werden. 19

22 Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit. Auch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten sowie psychische Belastungen bei der Arbeit kann zu einer Gefährdung führen. 6 Dokumentation Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. GfU Nr.: Gefährdungsbeurteilung pro Arbeitsplatz Aufnahme der benötigten Daten ggf. vor Ort Gefährdungsbeurteilung in Druck-und Datenform Preis: 175,00 Euro 20

23 Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Für Aufzugsanlagen gilt Satz 1 nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden. In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von 1. den Arbeitsmitteln selbst, 2. der Arbeitsumgebung und 3. den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: 1. die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, altersund altersgerechten Gestaltung, 2. die sicherheitsrelevanten, einschließlich der ergonomischen, Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe, 3. die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten, 4. vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung. GfU Nr.: Gefährdungsbeurteilung pro Arbeitsmittel Aufnahme der benötigten Daten ggf. vor Ort Gefährdungsbeurteilung in Druck-und Datenform Preis: 175,00 Euro 21

24 Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1. gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen, 2. Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt, 3. Art und Ausmaß der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege; dabei sind die Ergebnisse der Messungen und Ermittlungen nach 7 Absatz 8 zu berücksichtigen, 4. Möglichkeiten einer Substitution, 5. Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge, 6. Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte, 7. Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, 8. Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. GfU Nr.: Gefährdungsbeurteilung pro Gefahrstoff Aufnahme der benötigten Daten ggf. vor Ort Gefährdungsbeurteilung in Druck-und Datenform Preis: 175,00 Euro 22

25 Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsstätten nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 3 durchgeführt werden müssen. Arbeitsstätten sind: Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung als Arbeitsplätze vorgesehen sind. Zur Arbeitsstätte gehören auch: 1. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, 2. Lager-, Maschinen- und Nebenräume, 3. Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume), 4. Pausen- und Bereitschaftsräume, 5. Erste-Hilfe-Räume, 6. Unterkünfte. GfU Nr.: Gefährdungsbeurteilung pro Arbeitsraum Aufnahme der benötigten Daten ggf. vor Ort Gefährdungsbeurteilung in Druck-und Datenform Preis: 175,00 Euro 23

26 Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Biostoffverordnung (BioStoffV) Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument in der Prävention. Ihre Vorteile sind: 1. systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte, 2. Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind, 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen, 4. höhere Rechtssicherheit für den Unternehmer/Vorgesetzten durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Betriebsanweisungen werden nach einem vorgegebenen praxisgerechten Aufbau erstellt. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden und durch die Unterschrift des Unternehmers/Vorgesetzten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich werden. Sie sind somit auch von arbeitsrechtlicher Bedeutung. Sollten Sie praktische Unterstützung bei der Erstellung von betriebsspezifischen Betriebsanweisungen benötigen, möchten wir Ihnen als verantwortliche Führungskraft helfen, Ihre gerichtsfeste Organisation zu stärken. 24

27 Betriebsanweisungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebssicherheitsverordnung 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung eines Arbeitsmittels zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für einfache Arbeitsmittel, für die nach 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes nach den Vorschriften zum Bereitstellen auf dem Markt eine Gebrauchsanleitung nicht mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine mitgelieferte Gebrauchsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthält, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung oder die Gebrauchsanleitung muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein und den Beschäftigten an geeigneter Stelle zur Verfügung stehen. Die Betriebsanweisung oder Bedienungsanleitung ist auch bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen. Die Betriebsanweisungen müssen bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. GfU Nr.: Gefährdungsbeurteilung pro Betriebsanweisung Aufnahme der benötigten Daten vor Ort Gefährdungsbeurteilung in Druck-und Datenform Preis: 175,00 Euro 25

28 Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Gefahrstoffverordnung 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten: 1. Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit, 2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere: a. Hygienevorschriften, b. Informationen über Maßnahmen, die zur Verhütung einer Exposition zu ergreifen sind, c. Informationen zum Tragen und Verwenden von Persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung, Informationen über Maßnahmen, die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Verhütung dieser von den Beschäftigten, insbesondere von Rettungsmannschaften, durchzuführen sind. GfU Nr.: Gefährdungsbeurteilung pro Betriebsanweisung Aufnahme der benötigten Daten ggf. vor Ort Gefährdungsbeurteilung in Druck-und Datenform Preis: 175,00 Euro 26

29 Betriebsanweisungen nach Biostoffverordnung (BioStoffV) Biostoffverordnung 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach 4 Biostoffverordnung vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichsund biostoffbezogen zu erstellen. Satz 1 gilt nicht, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen ausgeübt werden. Die Betriebsanweisung ist den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Sie muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache verfasst sein und insbesondere folgende Informationen enthalten: 1. die mit den vorgesehenen Tätigkeiten verbundenen Gefahren für die Beschäftigten, 2. Informationen über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer Beschäftigter am Arbeitsplatz durchzuführen oder einzuhalten haben, 3. Anweisungen zum Verhalten und zu Maßnahmen bei Verletzungen, bei Unfällen und Betriebsstörungen sowie zu deren innerbetrieblicher Meldung und zur Ersten Hilfe, 4. Informationen zur sachgerechten Inaktivierung oder Entsorgung von Biostoffen und kontaminierten Gegenständen, Materialien oder Arbeitsmitteln. Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. GfU Nr.: Gefährdungsbeurteilung pro Betriebsanweisung Aufnahme der benötigten Daten ggf. vor Ort Gefährdungsbeurteilung in Druck-und Datenform Preis: 175,00 Euro 27

30 Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach Gefahrstoffverordnung GefStoffV Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: 1. gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Zubereitungen, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen, 2. Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt, 3. Art und Ausmaß der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege; dabei sind die Ergebnisse der Messungen und Ermittlungen nach 7 Absatz 8 zu berücksichtigen, 4. Möglichkeiten einer Substitution, 5. Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge, 6. Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte, 7. Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, 8. Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit zu dokumentieren. GfU Nr.: Gefährdungsbeurteilung pro Explosionsgefährdete Räume, Bereiche oder Anlagen Aufnahme der benötigten Daten vor Ort Gefährdungsbeurteilung in Druck-und Datenform Preis: 480,00 Euro 28

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32 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Leistungsumfang, Urheberrechte Die GFU GmbH führt Schulungen gemäß der Beschreibung im Schulungskatalog durch. Notwendig werdende geringfügige inhaltliche oder preisliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Im Rahmen der Schulung überlassene Dokumentationen und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nicht, auch nicht auszugsweise vervielfältigt, nachgedruckt oder an Dritte weitergegeben werden. Anmeldung/Buchung Die Anmeldung oder Buchung bedarf der Schriftform. Die GFU GmbH erstellt eine Auftragsbestätigung. Die Teilnehmerzahl für jede Schulung ist begrenzt. Wird die Teilnehmerzahl in Ausnahmefällen erhöht, so wird der Schulungspreis anteilig angepasst. Die Terminabsprache erfolgt individuell mit den Dozenten. Vergütung/Zahlungsbedingungen Es gelten die im Schulungskatalog genannten, jeweils gültigen Preise zzgl. der Mehrwertsteuer. Die Preise gelten pro Gruppe oder pro Person und sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Stornierung Die GFU GmbH behält sich vor, Schulungen bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen zu verlegen oder abzusagen. Solche Änderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht. Stornierungen von Schulungen bedürfen der Schriftform und sind bis 48 Stunden vor der Veranstaltung kostenfrei. Absagen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen, werden mit 50 % der Schulungsgebühr zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Zertifikat Jeder Schulungsteilnehmer erhält ein Zertifikat. Um das Schulungsziel nicht zu gefährden, legt die GFU GmbH auf die pünktliche und vollständige Anwesenheit während der Schulung wert. Das Schulungszertifikat kann seitens der GFU GmbH verweigert werden, wenn der Teilnehmer weniger als 50 % der Schulungszeit anwesend war. Sicherheit Der Kunde hält die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen ein. Die GFU GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände. Haftung Die GFU GmbH haftet bei Schadensersatzansprüchen der Teilnehmer nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und Erfüllungshilfen. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Potsdam. Der schnelle Weg zu uns: 30

33 Literaturverzeichnis Gesetze, Verordnungen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Infektionsschutzgesetz (InfSchuG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Biostoffverordnung (BioStoffV) Strahlenschutzverordnung (StrSchV) Röntgenverordnung (RöV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Unfallverhütungsvorschriften Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-V A1) DGUV Regel Laserstrahlung (BGV/GUV-V B2) DGUV Vorschrift 11/12 Elektromagnetische Felder (BGV/GUV-V B11) DGUV Vorschrift 15/16 Abwassertechnische Anlagen (BGV/GUV-V C5) DGUV Vorschrift 21/22 Bauarbeiten (BGV/GUV-V C22) DGUV Vorschrift 38/39 Schiffbau (BGV/GUV-V C28) Verwendung von Flüssiggas (BGV /GUV-V D34) DGUV Vorschrift 79/80 Regeln Explosionsschutz-Regeln (Ex-RL) (BGR/GUV-R 104) DGUV Regel Fernwärmeverteilungsanlagen (BGR/GUV-R 119) DGUV Regel Fahrzeug-Instandhaltung (BGR/GUV-R 157) DGUV Regel / Hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR/GUV-R 159) DGUV Regel / Feuerfestbau (BGR 188) DGUV Regel Benutzung von Atemschutzgeräten (BGR/GUV-R 190) DGUV Regel Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGR/GUV-R 198) DGUV Regel Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (BGR/GUV-R 199) DGUV Regel Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR/GUV-R 500) DGUV Regel / Arbeiten in umschlossenen Räumen Abwassertechnischer Anlagen (BGR 126) DGUV Regel / Behälter, Silos und enge Räume. Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos u. engen Räumen (BGR 117-1) DGUV Regel Technische Regeln TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBS 1201 Teil 1: Prüfung von Anlagen in EX-Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen TRBS1203: Befähigte Personen TRBS 2152/TRGS 720: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Allgemeines TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Beurteilung der Explosionsgefährdung TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher oder explosionsfähiger Atmosphäre TRBS 2152 Teil 3: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre TRBS 2152 Teil 4: Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Maßnahme des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung 11. ProdSV) TRGS 507 Oberflächenbehandlungen in Räumen und Behältern TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz Informationen Hitzearbeit (BGI 579) DGUV Information Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung (BGI 594) DGUV Information Regeln bei Turm- und Schornsteinbauarbeiten (BGI 778) DGUV Information T 021: Gaswarneinrichtungen und geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff Einsatz und Betrieb DGUV Information (BGI 836) T 023: Gaswarneinrichtungen und geräte für den Explosionsschutz Einsatz und Betrieb DGUV Information (BGI 518) T 055: Gaswarneinrichtungen und geräte für den Explosionsschutz Antworten auf häufig gestellte Fragen (bisher BGI/GUV-I 8617) Grundsätze Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach BGR 117-Teil 1 (BGG/GUV-G 970) Normen/VDE-Bestimmungen DIN EN : : Explosionsfähige Atmosphären Explosionsschutz Teil 1: Grundlagen und Methodik DIN EN (VDE ): : Explosionsfähige Atmosphäre Teil 29-1: Gasmessgeräte Anforderungen an das Betriebsverhalten von Geräten für die Messung brennbarer Gase (IEC :2007, modifiziert DIN EN : (VDE ): : Explosionsfähige Atmosphäre Teil 29-2: Gasmessgeräte Auswahl, Installation, Einsatz und Wartung von Geräten für die Messung von brennbaren Gasen und Sauerstoff (IEC :2007) DIN EN (VDE ): : Elektrische Geräte für die Detektion und die Messung von Sauerstoff Anforderungen an das Betriebsverhalten und Prüfmethoden DIN : : Grundbegriffe der Messtechnik Teil 1: Grundbegriffe 31

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