S t a d t N i e d e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" Am Tower 14

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1 S t a d t N i e d e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" Am Tower Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/ Telefax 06561/ info-schall@i-s-u.de Internet Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung der Straßenund Schienenverkehrsgeräusche im Plangebiet und Ableitung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen Bericht-Nr. i Datum 07. November 2008 Digitale Mehrausfertigung (PDF-Datei) Auftraggeber Stadt Nieder-Olm über Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm Pariser Straße Nieder-Olm Auftrag durch Schreiben vom 08. Oktober 2008 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen siehe Punkt 3, Seite 3 Zusammenfassung der Ergebnisse siehe Punkt 7, Seite 17 Bearbeitet durch Wilburg Gusy (Diplom-Physikerin) Dieser Bericht besteht aus 18 Seiten. Die Ergebnisse dieses Gutachtens beziehen sich ausschließlich auf den im Text beschriebenen Untersuchungsgegenstand. Die Vervielfältigung des Berichts oder einzelner Teile hieraus - außer für Zwecke des Auftraggebers - ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ISU gestattet.

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung Plan- und Datengrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Städtebauliche Planung Verkehrslärm Sonstiges Ermittlung der Geräuschemissionen Emissionen durch den Straßenverkehr Emissionen durch den Schienenverkehr Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Geräuschimmissionen durch den Schienenverkehr Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr Ermittlung und Beurteilung der Gesamtgeräuschimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehr Diskussion von Schallschutzmaßnamen Zusammenfassung Abbildungen Karten Tabellen Abbildung 1 Luftbild mit Lage des Plangebietes in Nieder-Olm...1 Abbildung 2 Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm, Planzeichnung (Verkleinerung) /1/...2 Abbildung 3 Lage der vier Straßenquerschnitte der Verkehrsprognose /6/...6 Karte 1 Isophonenkarte Schienenverkehrsgeräusche 4 müg, tags (6 22 Uhr)...9 Karte 2 Isophonenkarte Schienenverkehrsgeräusche 4 müg, nachts (22-6 Uhr)...9 Karte 3 Isophonenkarte Straßenverkehrsgeräusche 4 müg, tags (6 22 Uhr)...10 Karte 4 Isophonenkarte Straßenverkehrsgeräusche 4 müg, nachts (22-6 Uhr)...11 Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm II

3 Seite Karte 5 Karte 6 Karte 7 Isophonenkarte Beurteilungspegel gesamt für den Straßen- und Schienenverkehr 4 müg, tags (6 22 Uhr)...12 Isophonenkarte Beurteilungspegel gesamt für den Straßen- und Schienenverkehr 4 müg, nachts (22-6 Uhr)...12 Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche zur Bestimmung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß DIN 4109 vom November Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 4 Tabelle 5 Schalltechnische Orientierungswerte bzgl. Verkehrlärm für die städtebauliche Planung gemäß DIN Teil Immissionsgrenzwerte nach Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV...4 Ausgangsdaten und Emissionspegel L m,e der relevanten Straßenabschnitte...6 Ausgangsdaten und Zugzahlen für die Schienenstrecke Mainz Alzey (Bahnhof Nieder- Olm)...7 (= Tabelle 8, DIN 4109) Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile...14 Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm IIII

4 1 Aufgabenstellung Die Stadt Nieder-Olm beabsichtigt, für ein Areal östlich der Bahnstrecke Mainz Alzey, das von der Zornheimer Straße, der Straße "Teufelspfad" und der Berliner Straße umgeben ist, einen Bebauungsplan aufzustellen, Bebauungsplan "Am Bahnhof - Teil II" (s. Abbildung 2, Seite 2). Der Geltungsbereich war früher im Besitz der in Nieder-Olm ansässigen Fa. Eckes und war Teil der für Verwaltung und Produktion genutzten Flächen. Jedoch findet auf dieser Fläche keine Getränkeherstellung statt. Nach der Veräußerung der Fläche soll die Möglichkeit der Weiternutzung durch die Fa. Eckes AG bestehen bleiben, jedoch auch neue Nutzungen ermöglicht werden. Der Bebauungsplan "Am Bahnhof - Teil II" setzt für den Geltungsbereich eine Nutzung als Mischgebiet gemäß 6 BauNVO fest. Abbildung 1 Luftbild mit Lage des Plangebietes in Nieder-Olm In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die Verkehrslärmeinwirkungen von der Bahnlinie und den angrenzenden Straßen (Zornheimer Straße, Bahnhofstraße, Teufelspfad und Berliner Straße) auf das Plangebiet zu ermitteln und ggf. erforderliche Vorkehrungen zum Schutz der vorgesehenen Mischgebietsnutzung abzuleiten. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 1

5 Abbildung 2 Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm, Planzeichnung (Verkleinerung) /1/ 2 Plan- und Datengrundlagen Die vorliegende Untersuchung basiert im Wesentlichen auf folgenden Plan- und Datengrundlagen /1/ Stadt Nieder-Olm, Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II", Fassung für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ( 4 (2) BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 (2) BauGB)), in digitaler Fassung, von smp Architekten & Ingenieure, Oestrich-Winkel Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 2

6 o Zeichnerische Festsetzungen Maßstab 1:1.000 und textliche Festsetzungen (ECW B-Plan pdf) o Begründung (ECW Begründung pdf) /2/ georeferenziertes Luftbild (NO BStr LuBi georef.jpg) zur Verfügung gestellt von der VGV Nieder- Olm, über Herrn Beckermann, isu Kaiserslautern, am /3/ Kataster für den Untersuchungsraum (NO BStr dxf) zur Verfügung gestellt von der VGV Nieder-Olm, über Herrn Beckermann, isu Kaiserslautern, am /4/ Digitales Geländemodell im 5 m-gitter (niederm.xyz), Az Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Koblenz, 2008 /5/ Zugdaten zur Berechnung der Schienenverkehrsgeräusche gemäß Schall 03, von der DB AG, Regionalnetze Südwest in Karlsruhe, Herrn Silbernagel, abgestimmt mit ZSPNV Süd, vom /6/ Verkehrszahlen für vier Straßenquerschnitte (Zornheimer Straße, Bahnhofstraße, Teufelspfad, Berliner Straße), per am (Verkehrszahlen B-Plan II.pdf) sowie weitere Ausgangsdaten für die Straßenverkehrslärmberechnungen vom vom Ingenieurbüro Dieter Bauer, Wörth und Angaben zum maßgeblichen Lastfall bzgl. der Verkehrsprognose von smp Architekten & Ingenieure, Herrn Serazio, am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 3.1 Städtebauliche Planung Die vorliegende schalltechnische Untersuchung steht im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung. Im Beiblatt 1 zum Teil 1 der DIN "Schallschutz im Städtebau" vom Mai 1987 werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung definiert, die eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz darstellen. Diese unterscheiden sowohl zwischen Verkehrs- und Gewerbelärm als auch hinsichtlich der Schutzwürdigkeit verschiedener Gebietsarten und geben hierfür jeweils Pegel vor, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollen. Die Orientierungswerte für Verkehrslärm sind in der Tabelle 1 aufgelistet. Gebietsart Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Orientierungswerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte bzgl. Verkehrslärm für die städtebauliche Planung gemäß DIN Teil 1 Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 3

7 Die in Tabelle 1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sondern sind lediglich ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (wie geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Daher sind im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung ggf. weitere geräuschartspezifische Vorschriften zur Bewertung der Immissionssituation heranzuziehen. 3.2 Verkehrslärm Den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm im Zusammenhang mit dem Bau oder der wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen und Schienenwegen regelt die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni Darin werden folgende Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche genannt, deren Einhaltung beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen sicherzustellen ist. Gebietsart Immissionsgrenzwerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und in Kleinsiedlungsgebieten in Kern-, Dorf- und Mischgebieten in Gewerbegebieten Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte nach Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV Darüber hinaus ist die 16. BImSchV auch im Rahmen der städtebaulichen Planung von Bedeutung, da aus fachlicher Sicht kein Unterschied hinsichtlich der Störwirkung von Geräuschen erkennbar ist, wenn ein Baugebiet an eine Straße heranrückt und nicht umgekehrt, wie nach Maßgabe der Verordnung zur zwingenden Anwendung der Immissionsgrenzwerte vorausgesetzt. Insofern können die Immissionsgrenzwerte aus schalltechnischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Geräuschbelastung der geplanten schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets als die Obergrenze der vom Verordnungsgeber als noch hinnehmbar eingestuften Verkehrslärmbelastung angesehen werden. Die schalltechnischen Berechnungen zum Verkehrslärm erfolgen auf Grundlage der "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", Ausgabe 1990 "Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03)", Ausgabe Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 4

8 3.3 Sonstiges Zu Fragen des passiven Schallschutzes werden folgenden Regelwerke 1 zugrunde gelegt: DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise" vom November 1989 E DIN "Schallschutz im Hochbau Teil 1: Anforderungen", Entwurf, vom Oktober 2006 VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" vom August Ermittlung der Geräuschemissionen 4.1 Emissionen durch den Straßenverkehr Die Berechnung der Geräuschemissionen durch den Straßenverkehr wird anhand der RLS-90 durchgeführt. Als Grundlage dienen u.a. die Verkehrszahlen auf den interessierenden Straßenabschnitten. Diesbezüglich sind im Rahmen der städtebaulichen Planung Prognosewerte anzusetzen. 2 Als Ausgangsdaten für den Straßenverkehr werden die folgenden Verkehrszahlen benötigt: M T, M N Maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in Kfz/h p T, p N Lkw-Anteil (> 2,8 t) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in % bzw. Lkw /h am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr) Zum Straßenverkehrsaufkommen wurden vom Ingenieurbüro Dieter Bauer, Wörth Daten für vier Querschnitte der angrenzenden Straßen erhoben und eine Prognose für 2020 erstellt /6/. Die Lage der Querschnitte ist Abbildung 3, Seite 6 zu entnehmen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Bahnhof - Teil II" der Stadt Nieder-Olm berücksichtigt die Verkehrsprognose 55 zusätzliche Arbeitsplätze und entlang der Berliner Straße 10 zusätzliche Wohneinheiten. Darüber hinaus beinhaltet die Prognose auch das Verkehrsaufkommen durch die im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Bahnhof - Teil I" der Stadt Nieder-Olm vorgesehenen neuen Einzelhandelsnutzungen (mit einer Verkaufsfläche von m²). Weiterhin geht der folgende Parameter in die Berechnung der Geräuschemissionen ein: v zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw in km/h auf dem jeweiligen Straßenabschnitt, hier: 50 km/h auf allen interessierenden Straßenabschnitten Außerdem sind folgende Faktoren von Bedeutung: Beschaffenheit der Straßenoberfläche, hier: geräuschneutral 3, bspw. nicht geriffelte Gussasphalte Längsneigung der Fahrbahn, hier unterschiedlich: in der Regel 5%, Teufelspfad abschnittsweise > 5 % bis zu 11 %. Für Straßensteigungen > 5% wird bei der Berechnung der Geräuschemissionen gemäß RLS-90 ein Zuschlag D Stg eingerechnet. 1 Die Regelwerke sind zu beziehen bei Beuth Verlag GmbH, Berlin. 2 Vgl. RLS-90, Nr D StrO = 0 db, vgl. Tabelle 4, RLS-90. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 5

9 Abbildung 3 Lage der vier Straßenquerschnitte der Verkehrsprognose /6/ Die verwendeten Ausgangsdaten und die daraus resultierenden Emissionspegel L m,e sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Straßen (Querschnitt Nr.) DTV M T M N p T p N v Pkw/Lkw L m,e tags L m,e nachts Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h db(a) db(a) Zornheimer Straße (Q1) ,4 1,8 50/50 56,8 44,5 Bahnhofstraße (Q2) ,0 1,5 50/50 57,7 44,5 Teufelspfad (Q3) /50 49,7 4 36,1 4 Berliner Straße (Q4) /50 45,9 31,8 Tabelle 3 Ausgangsdaten und Emissionspegel L m,e der relevanten Straßenabschnitte 4 Der angegebene Emissionspegel beinhaltet noch keinen Steigungszuschlag D Stg. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 6

10 Die Emissionspegel in Tabelle 3 beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zur Straßenachse bei freier Schallausbreitung. 4.2 Emissionen durch den Schienenverkehr Die Berechnung des Schienenverkehrslärmes beruht auf folgenden Ausgangsdaten: Zugart N T, N N l v Klassifizierung der auf dem untersuchten Streckenabschnitt verkehrenden Züge (z.b. ICE, Eilzug, Fernverkehrgüterzug) Anzahl der Züge am Tag (6-22 Uhr) bzw. in der Nacht (22-6 Uhr), getrennt nach Zugarten Länge des jeweiligen Zuges, in m zulässige Streckengeschwindigkeit, ggf. Höchstgeschwindigkeit für die einzelnen Zugarten, in km/h p Längenanteil scheibengebremster Fahrzeuge am Zug einschließlich Lok, in % Als weitere Parameter gehen in die Berechnung ein: Einfluss der Fahrzeugart 5 Einfluss unterschiedlicher Fahrbahnarten; hier: Schotterbett - Betonschwelle (D Fb = 2 db) Für den Einfluss des Bahnübergangs im Bereich der Bahnhofstraße ist ein Zuschlag D BÜ zu vergeben (siehe unten). Zur Berechnung der Emissionen liegen folgende Daten vor: Zugdaten, Prognose 2020, der Strecke Mainz Alzey, Abschnitt: Bahnhof Nieder-Olm /5/ Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Parameter zur Berechnung der Emissionen des Schienenverkehrs. Zugart Alzey Mainz Mainz - Alzey l v p N T N N N T N N m km/h % Regionalzug (RE/RB) Tabelle 4 Ausgangsdaten und Zugzahlen für die Schienenstrecke Mainz Alzey (Bahnhof Nieder-Olm) Der Emissionspegel L m,e für die Bahnstrecke (gesamt für beide Richtungen) beträgt: tags nachts 61,0 db(a) 56,3 db(a) Zur Berücksichtigung des Bahnübergangs im Bereich der Bahnhofstraße ist gemäß Schall 03 für eine Teilstücklänge der zweifachen Straßenbreite zu den o.g. Emissionspegeln ein Zuschlag D BÜ = 5 db hinzu zu rechnen. Die angegebenen Emissionspegel beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zu den Gleisen. Bei der Berechnung der Geräuschimmissionen durch den Schienenverkehr gemäß Schall 03 ist ein Abschlag von 5 db (sog. Schienenbonus) einzurechnen. 5 Vgl. Schall 03, Tabelle 4. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 7

11 5 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt auf der Grundlage der genannten Emissionen mit Hilfe eines Computer-Simulationsprogramms 6. Als Grundlage wurde ein digitales Geländemodell erstellt, das neben den Emissionen auch weitere Faktoren, die für die Schallausbreitung von Bedeutung sind (bspw. Luft- und Bodenabsorption), berücksichtigt. Bei den Schallausbreitungsrechnungen innerhalb des Plangebietes wurde von "freier Schallausbreitung" ausgegangen. Das heißt, die Abschirmwirkung von Gebäuden innerhalb des Plangebietes ist nicht berücksichtigt, so dass die Ergebnisse auf der "sicheren Seite" liegen. Die Schallausbreitungsrechnungen werden flächendeckend auf einem 5 m x 5 m Raster für eine Immissionshöhe von 4 müg durchgeführt. Die Ergebnisse werden in Form von farbigen Isophonenkarten dargestellt. Diese veranschaulichen die räumliche Verteilung der Geräuschimmissionen. Die Geräuschbelastungen sind darin in 2,5 db(a)-schritten abgestuft. Zur Beurteilung des Verkehrslärms werden folgende Werte herangezogen (s. Abschnitt 3): schalltechnische Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß DIN im MI: 60 / 50 db(a) tags/nachts Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV: im MI: 64 / 54 db(a) tags/nachts. Die farbliche Darstellung der Lärmeinwirkungen in den Isophonenkarten ist wie folgt an die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm für die im Gebiet vorgesehene Nutzungsart angepasst: Grüntöne veranschaulichen Immissionsbelastungen, die unterhalb der schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete liegen. Gelb-, Orange-, Rot- und Blautöne kennzeichnen Bereiche, in denen schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete überschritten sind. 5.1 Geräuschimmissionen durch den Schienenverkehr Die Beurteilungspegel für die Schienenverkehrsgeräusche im Plangebiet in Karte 1, Seite 9 (für den Tag) und in Karte 2, Seite 9 dargestellt. Die Schienenverkehrsgeräusche unterschreiten die nutzungsspezifischen schalltechnischen Orientierungswerte tags und nachts. Lediglich am Westrand des Plangebietes sind nachts lokal kleine Überschreitungen zu verzeichnen. Die höheren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden tags und nachts eingehalten. 6 Programm "SoundPlan" des Ingenieurbüros Braunstein und Berndt GmbH. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 8

12 Karte 1 Isophonenkarte Schienenverkehrsgeräusche 4 müg, tags (6 22 Uhr) Karte 2 Isophonenkarte Schienenverkehrsgeräusche 4 müg, nachts (22-6 Uhr) Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 9

13 5.2 Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr Die Isophonenkarten, Karte 3, Seite 10 und Karte 4, Seite 11 veranschaulichen die Geräuschsituation im Plangebiet aufgrund des Straßenverkehrs auf den angrenzenden Straßen. Karte 3 Isophonenkarte Straßenverkehrsgeräusche 4 müg, tags (6 22 Uhr) Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 10

14 Karte 4 Isophonenkarte Straßenverkehrsgeräusche 4 müg, nachts (22-6 Uhr) Tags und nachts werden die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete weitgehend eingehalten. Überschreitungen gibt es im Randbereich zur Zornheimer Straße / Teufelspfad in einem Streifen von < 20 m (bezogen auf die Fahrbahnachse). Nachts ist der Streifen etwas schmaler. Die Überschreitungen liegen maximal in der Größenordnung von 5 db(a). Die höheren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden nahezu im gesamten Plangebiet eingehalten. 5.3 Ermittlung und Beurteilung der Gesamtgeräuschimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehr Die Überlagerung der Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche zeigen die Isophonenkarten Karte 5, Seite 12 für den Tag und Karte 6, Seite 12 für die Nacht. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 11

15 Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung Karte 5 Isophonenkarte Beurteilungspegel gesamt für den Straßen- und Schienenverkehr 4 müg, tags (6 22 Uhr) Karte 6 Isophonenkarte Beurteilungspegel gesamt für den Straßen- und Schienenverkehr 4 müg, nachts (22-6 Uhr) Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 1122

16 Die schalltechnischen Orientierungswerte werden weitgehend eingehalten. Überschreitungen in einer Größenordnung bis 5 db(a) treten tags und nachts in einem Streifen von ca. 20 m Breite entlang des Straßenzugs Zornheimer Straße / Teufelspfad auf. Die höheren Immissionsgrenzwerte werden weitgehend eingehalten (Überschreitungen liegen in der Größenordnung von 1 db(a)). 6 Diskussion von Schallschutzmaßnamen Aufgrund der Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte am Westrand des Plangebietes sind Schallschutzmaßnahmen notwendig. Da es sich bei dem Plangebiet um eine innerstädtische Fläche handelt und diese von den angrenzenden Straßen aus verkehrlich erschlossen wird, scheiden aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand oder eines walls aus. Daher werden nachfolgend die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der geplanten gemischten Nutzung bestimmt. Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Vorkehrungen an der zu schützenden Bebauung, die die Luftschalldämmung der Außenhaut von "Aufenthaltsräumen" 7 im Sinne der DIN 4109 betreffen. Zu den passiven Maßnahmen zählen zum Beispiel Schallschutzfenster. Grundlage zur Ermittlung der notwendigen baulichen Vorkehrungen zum Schutz gegen Außenlärm ist Kapitel 5 der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise" vom November Bei der Ermittlung der notwendigen baulichen Vorkehrungen ist der Gesamtlärm zugrunde zu legen. Die erforderlichen Maßnahmen werden auf der Grundlage von sogenannten "Lärmpegelbereichen" bestimmt, die auf einer Klasseneinteilung der "maßgeblichen Außenlärmpegel" in 5 db(a)-stufen beruhen (s. Tabelle 5, Seite 14). Der maßgebliche Außenlärmpegel wiederum ergibt sich aus dem Beurteilungspegel für die Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche im Tagzeitraum (6-22 Uhr). Zum berechneten Beurteilungspegel für die Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche sind zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels 3 db(a) hinzu zu addieren. 8 Bei möglichen Geräuscheinwirkungen durch Gewerbe ist hierfür der Immissionsrichtwert Tag (6-22 Uhr) der jeweiligen Gebietsart gemäß TA Lärm 9 anzusetzen. Sofern höhere Geräuscheinwirkungen zu erwarten sind, ist die tatsächliche Geräuschbelastung zugrunde zu legen. 10 Im vorliegenden Planungsfall wird der Immissionsrichtwert für Mischgebiete gemäß TA Lärm von 60 db(a) angesetzt Bei Wohnungen mit Ausnahmen von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen, vgl. DIN 4109, Kapitel 5.1. Küchen, die nicht nur der Zubereitung von Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dienen, sind nach der Rechtsprechung jedoch zu den Aufenthaltsräumen zu zählen (BVerwG 4 C 2.07, Urteil vom ). 8 Vgl. DIN 4109, November 1989, a.a.o. Nr und Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August Vgl. DIN 4109, November 1989, a.a.o. Nr Dieser Immissionsrichtwert wird zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels durch Gewerbe - analog zum Vorgehen bei den Schienen und Straßenverkehrsgeräuschen mit einem Zuschlag von 3 db(a) versehen. Dies entspricht der Rechenmethode, die im Entwurf der DIN "Schallschutz im Hochbau, Teil 1 Anforderungen" vom Oktober 2006 (zu beziehen bei Beuth Verlag GmbH, Berlin) im Anhang C zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels angegeben ist. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 13

17 Die im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm hängen außerdem von der Raumart ab. Diesbezüglich unterscheidet die DIN 4109 drei verschiedene Kategorien (s. Tabelle 5 ): Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches 1 Spalte Zeile Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichträume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume 1 und ähnliches 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 5 (= Tabelle 8, DIN 4109) Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile Die Lärmpegelbereiche wurden auf der Grundlage der Isophonenkarte für die Gesamtverkehrsgeräusche tags (Karte 5, Seite 12) nach dem zuvor beschriebenen Verfahren für das gesamte Plangebiet ermittelt und sind in Karte 7, Seite 15 dargestellt. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 14

18 Karte 7 Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche zur Bestimmung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß DIN 4109 vom November 1989 Für einen Streifen im Westen des Plangebietes entlang des Straßenzuges Zornheimer Straße / Teufelspfad ergibt sich der Lärmpegelbereich IV, ansonsten der Lärmpegelbereich III. Für die von der maßgeblichen Lärmquelle (Straßenzug Zornheimer Straße / Teufelspfad) abgewandte Gebäudeseite darf der maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db(a) gemindert werden. Entsprechend reduziert sich der Lärmpegelbereich um eine Stufe (Beispiel: Lärmpegelbereich IV reduziert sich für die abgewandte Gebäudeseite zu Lärmpegelbereich III). Die weiteren konkreten Anforderungen an die erforderliche Luftschalldämmung der Außenbauteile der Bebauung ergeben sich aus DIN 4109 Ausgabe November 1989, Tabelle 8 ff. Diese Anforderungen hängen u.a. von der Raumart ab. So sind die Anforderungen für "Büroräume" geringer als die für "Aufenthaltsräume in Wohnungen". Für die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Gebäuden mit Lärmpegelbereich IV sind in Abhängigkeit von der Raumart gemäß Tabelle 5 (= Tabelle 8 DIN 4109) folgende erforderliche bewertete resultierende Schalldämm-Maße erf R' W,res einzuhalten: bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen: bei Büroräumen: erf R' W,res 40 db erf R' W,res 35 db Im Lärmpegelbereich III sind die Anforderungen jeweils um 5 db geringer. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 15

19 Die angegebenen Werte sind Mindestwerte. Bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen unterschiedlicher Schalldämmung (bspw. Wand, Fenster, Rollladenkästen) bestehen, gelten die Anforderungen an das aus den einzelnen Schalldämm- Maßen der Teilflächen berechnete resultierende Schalldämm-Maß R' w, res. Bei der Bestimmung der konkreten Anforderungen an die Außenbauteile ist die Raumgeometrie von Bedeutung. Da hierzu auf der Ebene der Bauleitplanung noch keine Informationen vorliegen, ist es sinnvoll, die Lärmpegelbereiche als Grundlage für passiven Schallschutz gemäß DIN 4109, November 1989 im Bebauungsplan festzusetzen. Die weitergehenden Berechnungen zum passiven Schallschutz müssen dann im Rahmen der Objektplanung für Bauvorhaben erfolgen. Die im Einzelnen für Aufenthaltsräume erforderlichen baulichen Maßnahmen hängen, wie bereits oben erläutert, von der Raumgröße, dem Fensterflächenanteil und anderen Parametern ab, die erst im Rahmen der Objektplanung konkretisiert werden. Daher sind beim derzeitigen Planungsstand nur überschlägige Aussagen zu den notwendigen baulichen Maßnahmen möglich. Für die Fenster (als schwächste Außenbauteile) resultieren für Aufenthaltsräume in Wohnungen überschlägig folgende Anforderungen (bei massiver Bauweise): 12 Lärmpegelbereich IV: Fenster der Schallschutzklasse 3 Lärmpegelbereich III: Fenster der Schallschutzklasse 2. Da heutzutage in der Regel mindestens Fenster der Schallschutzklasse 2 eingebaut werden, sind im Vergleich zur üblichen Bauweise kaum erhöhte bauliche Anforderungen notwendig. Bei ausgebauten Dachgeschossen oder sonstigen Decken von Aufenthaltsräumen, die zugleich den oberen Gebäudeabschluss bilden, ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch die Dachhaut die Anforderungen der DIN 4109, November 1989 an die Luftschalldämmung der Außenbauteile entsprechend dem jeweiligen Lärmpegelbereich erfüllen muss. Zum Schlafen genutzte Räume von Gebäuden im Lärmpegelbereich IV, mit Fenstern, von denen aus die Hauptschallquellen (Bahnlinie, Zornheimer Straße, Teufelspfad) einsehbar sind, sind mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten, da Schallschutzfenster nur im geschlossenen Zustand voll wirksam sind. Die Lüftungseinrichtungen müssen ebenfalls den Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß DIN 4109, November 1989 für den Lärmpegelbereich IV entsprechen. Um einen weitgehenden Schutz der Innenräume zu erreichen und da passive Maßnahmen nur schwer nachrüstbar sind, erscheint es aus fachlicher Sicht sinnvoll, bauliche Vorkehrungen auf der Grundlage der o.g. Lärmpegelbereiche für das gesamte Plangebiet im Bebauungsplan festzusetzen, auch dort, wo die schalltechnischen Orientierungswerte eingehalten werden. 12 Zur Definition der Fensterschallschutzklassen siehe VDI 2719, a.a.o., Tabelle 2. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 16

20 7 Zusammenfassung Die Stadt Nieder-Olm beabsichtigt, für ein Areal östlich der Bahnstrecke Mainz Alzey, das von der Zornheimer Straße, der Straße "Teufelspfad" und der Berliner Straße umgeben ist, den Bebauungsplan "Am Bahnhof - Teil II" aufzustellen. Vorgesehen ist eine Ausweisung als Mischgebiet gemäß 6 BauNVO. Der Geltungsbereich war früher im Besitz der in Nieder-Olm ansässigen Fa. Eckes und war Teil der für Verwaltung und Produktion genutzten Flächen. Jedoch findet auf dieser Fläche keine Getränkeherstellung statt. Nach der Veräußerung der Fläche soll die Möglichkeit der Weiternutzung durch die Fa. Eckes AG bestehen bleiben, jedoch auch neue Nutzungen ermöglicht werden. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung waren die Schienenverkehrsgeräusche von der Bahnstrecke Mainz Alzey und die Straßenverkehrsgeräusche von den an das Plangebiet angrenzenden Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu ermitteln und zu beurteilen sowie ggf. erforderliche Schallschutzmaßnahmen für die geplante Mischgebietsnutzung abzuleiten. Dazu wurden schalltechnische Modellrechnungen durchgeführt. Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen wurden die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm aus dem Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" vom Mai 1987 herangezogen. Sie betragen in Mischgebieten 60 / 50 db(a) tags / nachts. Weiterhin werden die Immissionsgrenzwerte Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 zur Beurteilung herangezogen. Sie betragen in Mischgebieten 64 / 54 db(a) tags / nachts. Die Ermittlung der Verkehrsgeräusche erfolgt anhand der einschlägigen Regelwerke. Als Basis dienen jeweils Verkehrszahlen (Prognose 2020). Für die Schienenstrecke wurden hierzu Daten von der DB Netz AG zur Verfügung gestellt. Für die relevanten Straßen wurden eine Verkehrsprognose vom Ingenieurbüro Dieter Bauer erstellt. Als Grundlage für die schalltechnischen Berechnungen wurde ein digitales Geländemodell erstellt. Die Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: Die Gesamtimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr liegen in weiten Teilen des Plangebietes unter den schalltechnischen Orientierungswerten. Überschreitungen in einer Größenordnung bis 5 db(a) treten tags und nachts lediglich in einem Streifen von bis zu 20 m entlang des Straßenzugs Zornheimer Straße / Teufelspfad auf. Die (höheren) Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden im Plangebiet fast flächendeckend eingehalten. Aufgrund der Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte am Westrand des Plangebietes sind Schallschutzmaßnahmen notwendig. Da es sich bei dem Plangebiet um eine innerstädtische Fläche handelt und diese von den angrenzenden Straßen aus verkehrlich erschlossen wird, scheiden aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand oder eines walls aus. Es wurden daher die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der geplanten gemischten Nutzung bestimmt. Grundlage zur Ermittlung der notwendigen baulichen Vorkehrungen zum Schutz gegen Außenlärm ist Kapitel 5 der Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise" vom November Unter Berücksichtigung der Gesamtgeräusche durch Schienen- und Straßenverkehr sowie potentieller Gewerbelärmeinwirkungen wurden die dem passiven Lärmschutz zugrunde zu legenden Lärmpegelbereiche bestimmt: im Weste des Plangebiete: Lärmpegelbereich IV im Osten des Plangebietes: Lärmpegelbereich III Nähere Erläuterungen zum passiven Schallschutz sind dem Kapitel 6 zu entnehmen. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 17

21 Geht man davon aus, dass im Westen des Plangebietes (im Lärmpegelbereich IV) wie im Bestand eher eine gewerbliche Nutzung vorherrscht und Wohnungen im östlichen Teil des Plangebietes errichtet werden, ergeben sich auf der Basis der o.g. Lärmpegelbereiche unter Berücksichtigung der Raumarten überschlägig kaum erhöhte Anforderungen an die Bauweise. Erarbeitet im November 2008 durch Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 18

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