S t a d t N i e d e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" Am Tower 14
|
|
- Günther Junge
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 S t a d t N i e d e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" Am Tower Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/ Telefax 06561/ info-schall@i-s-u.de Internet Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung der Straßenund Schienenverkehrsgeräusche im Plangebiet und Ableitung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen Bericht-Nr. i Datum 07. November 2008 Digitale Mehrausfertigung (PDF-Datei) Auftraggeber Stadt Nieder-Olm über Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm Pariser Straße Nieder-Olm Auftrag durch Schreiben vom 08. Oktober 2008 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen siehe Punkt 3, Seite 3 Zusammenfassung der Ergebnisse siehe Punkt 7, Seite 17 Bearbeitet durch Wilburg Gusy (Diplom-Physikerin) Dieser Bericht besteht aus 18 Seiten. Die Ergebnisse dieses Gutachtens beziehen sich ausschließlich auf den im Text beschriebenen Untersuchungsgegenstand. Die Vervielfältigung des Berichts oder einzelner Teile hieraus - außer für Zwecke des Auftraggebers - ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ISU gestattet.
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung Plan- und Datengrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Städtebauliche Planung Verkehrslärm Sonstiges Ermittlung der Geräuschemissionen Emissionen durch den Straßenverkehr Emissionen durch den Schienenverkehr Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Geräuschimmissionen durch den Schienenverkehr Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr Ermittlung und Beurteilung der Gesamtgeräuschimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehr Diskussion von Schallschutzmaßnamen Zusammenfassung Abbildungen Karten Tabellen Abbildung 1 Luftbild mit Lage des Plangebietes in Nieder-Olm...1 Abbildung 2 Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm, Planzeichnung (Verkleinerung) /1/...2 Abbildung 3 Lage der vier Straßenquerschnitte der Verkehrsprognose /6/...6 Karte 1 Isophonenkarte Schienenverkehrsgeräusche 4 müg, tags (6 22 Uhr)...9 Karte 2 Isophonenkarte Schienenverkehrsgeräusche 4 müg, nachts (22-6 Uhr)...9 Karte 3 Isophonenkarte Straßenverkehrsgeräusche 4 müg, tags (6 22 Uhr)...10 Karte 4 Isophonenkarte Straßenverkehrsgeräusche 4 müg, nachts (22-6 Uhr)...11 Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm II
3 Seite Karte 5 Karte 6 Karte 7 Isophonenkarte Beurteilungspegel gesamt für den Straßen- und Schienenverkehr 4 müg, tags (6 22 Uhr)...12 Isophonenkarte Beurteilungspegel gesamt für den Straßen- und Schienenverkehr 4 müg, nachts (22-6 Uhr)...12 Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche zur Bestimmung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß DIN 4109 vom November Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 4 Tabelle 5 Schalltechnische Orientierungswerte bzgl. Verkehrlärm für die städtebauliche Planung gemäß DIN Teil Immissionsgrenzwerte nach Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV...4 Ausgangsdaten und Emissionspegel L m,e der relevanten Straßenabschnitte...6 Ausgangsdaten und Zugzahlen für die Schienenstrecke Mainz Alzey (Bahnhof Nieder- Olm)...7 (= Tabelle 8, DIN 4109) Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile...14 Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm IIII
4 1 Aufgabenstellung Die Stadt Nieder-Olm beabsichtigt, für ein Areal östlich der Bahnstrecke Mainz Alzey, das von der Zornheimer Straße, der Straße "Teufelspfad" und der Berliner Straße umgeben ist, einen Bebauungsplan aufzustellen, Bebauungsplan "Am Bahnhof - Teil II" (s. Abbildung 2, Seite 2). Der Geltungsbereich war früher im Besitz der in Nieder-Olm ansässigen Fa. Eckes und war Teil der für Verwaltung und Produktion genutzten Flächen. Jedoch findet auf dieser Fläche keine Getränkeherstellung statt. Nach der Veräußerung der Fläche soll die Möglichkeit der Weiternutzung durch die Fa. Eckes AG bestehen bleiben, jedoch auch neue Nutzungen ermöglicht werden. Der Bebauungsplan "Am Bahnhof - Teil II" setzt für den Geltungsbereich eine Nutzung als Mischgebiet gemäß 6 BauNVO fest. Abbildung 1 Luftbild mit Lage des Plangebietes in Nieder-Olm In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind die Verkehrslärmeinwirkungen von der Bahnlinie und den angrenzenden Straßen (Zornheimer Straße, Bahnhofstraße, Teufelspfad und Berliner Straße) auf das Plangebiet zu ermitteln und ggf. erforderliche Vorkehrungen zum Schutz der vorgesehenen Mischgebietsnutzung abzuleiten. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 1
5 Abbildung 2 Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm, Planzeichnung (Verkleinerung) /1/ 2 Plan- und Datengrundlagen Die vorliegende Untersuchung basiert im Wesentlichen auf folgenden Plan- und Datengrundlagen /1/ Stadt Nieder-Olm, Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II", Fassung für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ( 4 (2) BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 (2) BauGB)), in digitaler Fassung, von smp Architekten & Ingenieure, Oestrich-Winkel Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 2
6 o Zeichnerische Festsetzungen Maßstab 1:1.000 und textliche Festsetzungen (ECW B-Plan pdf) o Begründung (ECW Begründung pdf) /2/ georeferenziertes Luftbild (NO BStr LuBi georef.jpg) zur Verfügung gestellt von der VGV Nieder- Olm, über Herrn Beckermann, isu Kaiserslautern, am /3/ Kataster für den Untersuchungsraum (NO BStr dxf) zur Verfügung gestellt von der VGV Nieder-Olm, über Herrn Beckermann, isu Kaiserslautern, am /4/ Digitales Geländemodell im 5 m-gitter (niederm.xyz), Az Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Koblenz, 2008 /5/ Zugdaten zur Berechnung der Schienenverkehrsgeräusche gemäß Schall 03, von der DB AG, Regionalnetze Südwest in Karlsruhe, Herrn Silbernagel, abgestimmt mit ZSPNV Süd, vom /6/ Verkehrszahlen für vier Straßenquerschnitte (Zornheimer Straße, Bahnhofstraße, Teufelspfad, Berliner Straße), per am (Verkehrszahlen B-Plan II.pdf) sowie weitere Ausgangsdaten für die Straßenverkehrslärmberechnungen vom vom Ingenieurbüro Dieter Bauer, Wörth und Angaben zum maßgeblichen Lastfall bzgl. der Verkehrsprognose von smp Architekten & Ingenieure, Herrn Serazio, am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 3.1 Städtebauliche Planung Die vorliegende schalltechnische Untersuchung steht im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung. Im Beiblatt 1 zum Teil 1 der DIN "Schallschutz im Städtebau" vom Mai 1987 werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung definiert, die eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz darstellen. Diese unterscheiden sowohl zwischen Verkehrs- und Gewerbelärm als auch hinsichtlich der Schutzwürdigkeit verschiedener Gebietsarten und geben hierfür jeweils Pegel vor, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollen. Die Orientierungswerte für Verkehrslärm sind in der Tabelle 1 aufgelistet. Gebietsart Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Orientierungswerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte bzgl. Verkehrslärm für die städtebauliche Planung gemäß DIN Teil 1 Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 3
7 Die in Tabelle 1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sondern sind lediglich ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (wie geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Daher sind im Rahmen der vorliegenden Aufgabenstellung ggf. weitere geräuschartspezifische Vorschriften zur Bewertung der Immissionssituation heranzuziehen. 3.2 Verkehrslärm Den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm im Zusammenhang mit dem Bau oder der wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen und Schienenwegen regelt die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni Darin werden folgende Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche genannt, deren Einhaltung beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen sicherzustellen ist. Gebietsart Immissionsgrenzwerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und in Kleinsiedlungsgebieten in Kern-, Dorf- und Mischgebieten in Gewerbegebieten Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte nach Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV Darüber hinaus ist die 16. BImSchV auch im Rahmen der städtebaulichen Planung von Bedeutung, da aus fachlicher Sicht kein Unterschied hinsichtlich der Störwirkung von Geräuschen erkennbar ist, wenn ein Baugebiet an eine Straße heranrückt und nicht umgekehrt, wie nach Maßgabe der Verordnung zur zwingenden Anwendung der Immissionsgrenzwerte vorausgesetzt. Insofern können die Immissionsgrenzwerte aus schalltechnischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Geräuschbelastung der geplanten schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets als die Obergrenze der vom Verordnungsgeber als noch hinnehmbar eingestuften Verkehrslärmbelastung angesehen werden. Die schalltechnischen Berechnungen zum Verkehrslärm erfolgen auf Grundlage der "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", Ausgabe 1990 "Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03)", Ausgabe Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 4
8 3.3 Sonstiges Zu Fragen des passiven Schallschutzes werden folgenden Regelwerke 1 zugrunde gelegt: DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise" vom November 1989 E DIN "Schallschutz im Hochbau Teil 1: Anforderungen", Entwurf, vom Oktober 2006 VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" vom August Ermittlung der Geräuschemissionen 4.1 Emissionen durch den Straßenverkehr Die Berechnung der Geräuschemissionen durch den Straßenverkehr wird anhand der RLS-90 durchgeführt. Als Grundlage dienen u.a. die Verkehrszahlen auf den interessierenden Straßenabschnitten. Diesbezüglich sind im Rahmen der städtebaulichen Planung Prognosewerte anzusetzen. 2 Als Ausgangsdaten für den Straßenverkehr werden die folgenden Verkehrszahlen benötigt: M T, M N Maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in Kfz/h p T, p N Lkw-Anteil (> 2,8 t) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in % bzw. Lkw /h am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr) Zum Straßenverkehrsaufkommen wurden vom Ingenieurbüro Dieter Bauer, Wörth Daten für vier Querschnitte der angrenzenden Straßen erhoben und eine Prognose für 2020 erstellt /6/. Die Lage der Querschnitte ist Abbildung 3, Seite 6 zu entnehmen. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Bahnhof - Teil II" der Stadt Nieder-Olm berücksichtigt die Verkehrsprognose 55 zusätzliche Arbeitsplätze und entlang der Berliner Straße 10 zusätzliche Wohneinheiten. Darüber hinaus beinhaltet die Prognose auch das Verkehrsaufkommen durch die im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Bahnhof - Teil I" der Stadt Nieder-Olm vorgesehenen neuen Einzelhandelsnutzungen (mit einer Verkaufsfläche von m²). Weiterhin geht der folgende Parameter in die Berechnung der Geräuschemissionen ein: v zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw in km/h auf dem jeweiligen Straßenabschnitt, hier: 50 km/h auf allen interessierenden Straßenabschnitten Außerdem sind folgende Faktoren von Bedeutung: Beschaffenheit der Straßenoberfläche, hier: geräuschneutral 3, bspw. nicht geriffelte Gussasphalte Längsneigung der Fahrbahn, hier unterschiedlich: in der Regel 5%, Teufelspfad abschnittsweise > 5 % bis zu 11 %. Für Straßensteigungen > 5% wird bei der Berechnung der Geräuschemissionen gemäß RLS-90 ein Zuschlag D Stg eingerechnet. 1 Die Regelwerke sind zu beziehen bei Beuth Verlag GmbH, Berlin. 2 Vgl. RLS-90, Nr D StrO = 0 db, vgl. Tabelle 4, RLS-90. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 5
9 Abbildung 3 Lage der vier Straßenquerschnitte der Verkehrsprognose /6/ Die verwendeten Ausgangsdaten und die daraus resultierenden Emissionspegel L m,e sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Straßen (Querschnitt Nr.) DTV M T M N p T p N v Pkw/Lkw L m,e tags L m,e nachts Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h db(a) db(a) Zornheimer Straße (Q1) ,4 1,8 50/50 56,8 44,5 Bahnhofstraße (Q2) ,0 1,5 50/50 57,7 44,5 Teufelspfad (Q3) /50 49,7 4 36,1 4 Berliner Straße (Q4) /50 45,9 31,8 Tabelle 3 Ausgangsdaten und Emissionspegel L m,e der relevanten Straßenabschnitte 4 Der angegebene Emissionspegel beinhaltet noch keinen Steigungszuschlag D Stg. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 6
10 Die Emissionspegel in Tabelle 3 beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zur Straßenachse bei freier Schallausbreitung. 4.2 Emissionen durch den Schienenverkehr Die Berechnung des Schienenverkehrslärmes beruht auf folgenden Ausgangsdaten: Zugart N T, N N l v Klassifizierung der auf dem untersuchten Streckenabschnitt verkehrenden Züge (z.b. ICE, Eilzug, Fernverkehrgüterzug) Anzahl der Züge am Tag (6-22 Uhr) bzw. in der Nacht (22-6 Uhr), getrennt nach Zugarten Länge des jeweiligen Zuges, in m zulässige Streckengeschwindigkeit, ggf. Höchstgeschwindigkeit für die einzelnen Zugarten, in km/h p Längenanteil scheibengebremster Fahrzeuge am Zug einschließlich Lok, in % Als weitere Parameter gehen in die Berechnung ein: Einfluss der Fahrzeugart 5 Einfluss unterschiedlicher Fahrbahnarten; hier: Schotterbett - Betonschwelle (D Fb = 2 db) Für den Einfluss des Bahnübergangs im Bereich der Bahnhofstraße ist ein Zuschlag D BÜ zu vergeben (siehe unten). Zur Berechnung der Emissionen liegen folgende Daten vor: Zugdaten, Prognose 2020, der Strecke Mainz Alzey, Abschnitt: Bahnhof Nieder-Olm /5/ Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Parameter zur Berechnung der Emissionen des Schienenverkehrs. Zugart Alzey Mainz Mainz - Alzey l v p N T N N N T N N m km/h % Regionalzug (RE/RB) Tabelle 4 Ausgangsdaten und Zugzahlen für die Schienenstrecke Mainz Alzey (Bahnhof Nieder-Olm) Der Emissionspegel L m,e für die Bahnstrecke (gesamt für beide Richtungen) beträgt: tags nachts 61,0 db(a) 56,3 db(a) Zur Berücksichtigung des Bahnübergangs im Bereich der Bahnhofstraße ist gemäß Schall 03 für eine Teilstücklänge der zweifachen Straßenbreite zu den o.g. Emissionspegeln ein Zuschlag D BÜ = 5 db hinzu zu rechnen. Die angegebenen Emissionspegel beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zu den Gleisen. Bei der Berechnung der Geräuschimmissionen durch den Schienenverkehr gemäß Schall 03 ist ein Abschlag von 5 db (sog. Schienenbonus) einzurechnen. 5 Vgl. Schall 03, Tabelle 4. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 7
11 5 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt auf der Grundlage der genannten Emissionen mit Hilfe eines Computer-Simulationsprogramms 6. Als Grundlage wurde ein digitales Geländemodell erstellt, das neben den Emissionen auch weitere Faktoren, die für die Schallausbreitung von Bedeutung sind (bspw. Luft- und Bodenabsorption), berücksichtigt. Bei den Schallausbreitungsrechnungen innerhalb des Plangebietes wurde von "freier Schallausbreitung" ausgegangen. Das heißt, die Abschirmwirkung von Gebäuden innerhalb des Plangebietes ist nicht berücksichtigt, so dass die Ergebnisse auf der "sicheren Seite" liegen. Die Schallausbreitungsrechnungen werden flächendeckend auf einem 5 m x 5 m Raster für eine Immissionshöhe von 4 müg durchgeführt. Die Ergebnisse werden in Form von farbigen Isophonenkarten dargestellt. Diese veranschaulichen die räumliche Verteilung der Geräuschimmissionen. Die Geräuschbelastungen sind darin in 2,5 db(a)-schritten abgestuft. Zur Beurteilung des Verkehrslärms werden folgende Werte herangezogen (s. Abschnitt 3): schalltechnische Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß DIN im MI: 60 / 50 db(a) tags/nachts Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV: im MI: 64 / 54 db(a) tags/nachts. Die farbliche Darstellung der Lärmeinwirkungen in den Isophonenkarten ist wie folgt an die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm für die im Gebiet vorgesehene Nutzungsart angepasst: Grüntöne veranschaulichen Immissionsbelastungen, die unterhalb der schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete liegen. Gelb-, Orange-, Rot- und Blautöne kennzeichnen Bereiche, in denen schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete überschritten sind. 5.1 Geräuschimmissionen durch den Schienenverkehr Die Beurteilungspegel für die Schienenverkehrsgeräusche im Plangebiet in Karte 1, Seite 9 (für den Tag) und in Karte 2, Seite 9 dargestellt. Die Schienenverkehrsgeräusche unterschreiten die nutzungsspezifischen schalltechnischen Orientierungswerte tags und nachts. Lediglich am Westrand des Plangebietes sind nachts lokal kleine Überschreitungen zu verzeichnen. Die höheren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden tags und nachts eingehalten. 6 Programm "SoundPlan" des Ingenieurbüros Braunstein und Berndt GmbH. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 8
12 Karte 1 Isophonenkarte Schienenverkehrsgeräusche 4 müg, tags (6 22 Uhr) Karte 2 Isophonenkarte Schienenverkehrsgeräusche 4 müg, nachts (22-6 Uhr) Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 9
13 5.2 Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr Die Isophonenkarten, Karte 3, Seite 10 und Karte 4, Seite 11 veranschaulichen die Geräuschsituation im Plangebiet aufgrund des Straßenverkehrs auf den angrenzenden Straßen. Karte 3 Isophonenkarte Straßenverkehrsgeräusche 4 müg, tags (6 22 Uhr) Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 10
14 Karte 4 Isophonenkarte Straßenverkehrsgeräusche 4 müg, nachts (22-6 Uhr) Tags und nachts werden die schalltechnischen Orientierungswerte für Mischgebiete weitgehend eingehalten. Überschreitungen gibt es im Randbereich zur Zornheimer Straße / Teufelspfad in einem Streifen von < 20 m (bezogen auf die Fahrbahnachse). Nachts ist der Streifen etwas schmaler. Die Überschreitungen liegen maximal in der Größenordnung von 5 db(a). Die höheren Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden nahezu im gesamten Plangebiet eingehalten. 5.3 Ermittlung und Beurteilung der Gesamtgeräuschimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehr Die Überlagerung der Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche zeigen die Isophonenkarten Karte 5, Seite 12 für den Tag und Karte 6, Seite 12 für die Nacht. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 11
15 Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung Karte 5 Isophonenkarte Beurteilungspegel gesamt für den Straßen- und Schienenverkehr 4 müg, tags (6 22 Uhr) Karte 6 Isophonenkarte Beurteilungspegel gesamt für den Straßen- und Schienenverkehr 4 müg, nachts (22-6 Uhr) Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 1122
16 Die schalltechnischen Orientierungswerte werden weitgehend eingehalten. Überschreitungen in einer Größenordnung bis 5 db(a) treten tags und nachts in einem Streifen von ca. 20 m Breite entlang des Straßenzugs Zornheimer Straße / Teufelspfad auf. Die höheren Immissionsgrenzwerte werden weitgehend eingehalten (Überschreitungen liegen in der Größenordnung von 1 db(a)). 6 Diskussion von Schallschutzmaßnamen Aufgrund der Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte am Westrand des Plangebietes sind Schallschutzmaßnahmen notwendig. Da es sich bei dem Plangebiet um eine innerstädtische Fläche handelt und diese von den angrenzenden Straßen aus verkehrlich erschlossen wird, scheiden aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand oder eines walls aus. Daher werden nachfolgend die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der geplanten gemischten Nutzung bestimmt. Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Vorkehrungen an der zu schützenden Bebauung, die die Luftschalldämmung der Außenhaut von "Aufenthaltsräumen" 7 im Sinne der DIN 4109 betreffen. Zu den passiven Maßnahmen zählen zum Beispiel Schallschutzfenster. Grundlage zur Ermittlung der notwendigen baulichen Vorkehrungen zum Schutz gegen Außenlärm ist Kapitel 5 der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise" vom November Bei der Ermittlung der notwendigen baulichen Vorkehrungen ist der Gesamtlärm zugrunde zu legen. Die erforderlichen Maßnahmen werden auf der Grundlage von sogenannten "Lärmpegelbereichen" bestimmt, die auf einer Klasseneinteilung der "maßgeblichen Außenlärmpegel" in 5 db(a)-stufen beruhen (s. Tabelle 5, Seite 14). Der maßgebliche Außenlärmpegel wiederum ergibt sich aus dem Beurteilungspegel für die Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche im Tagzeitraum (6-22 Uhr). Zum berechneten Beurteilungspegel für die Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche sind zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels 3 db(a) hinzu zu addieren. 8 Bei möglichen Geräuscheinwirkungen durch Gewerbe ist hierfür der Immissionsrichtwert Tag (6-22 Uhr) der jeweiligen Gebietsart gemäß TA Lärm 9 anzusetzen. Sofern höhere Geräuscheinwirkungen zu erwarten sind, ist die tatsächliche Geräuschbelastung zugrunde zu legen. 10 Im vorliegenden Planungsfall wird der Immissionsrichtwert für Mischgebiete gemäß TA Lärm von 60 db(a) angesetzt Bei Wohnungen mit Ausnahmen von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen, vgl. DIN 4109, Kapitel 5.1. Küchen, die nicht nur der Zubereitung von Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dienen, sind nach der Rechtsprechung jedoch zu den Aufenthaltsräumen zu zählen (BVerwG 4 C 2.07, Urteil vom ). 8 Vgl. DIN 4109, November 1989, a.a.o. Nr und Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August Vgl. DIN 4109, November 1989, a.a.o. Nr Dieser Immissionsrichtwert wird zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels durch Gewerbe - analog zum Vorgehen bei den Schienen und Straßenverkehrsgeräuschen mit einem Zuschlag von 3 db(a) versehen. Dies entspricht der Rechenmethode, die im Entwurf der DIN "Schallschutz im Hochbau, Teil 1 Anforderungen" vom Oktober 2006 (zu beziehen bei Beuth Verlag GmbH, Berlin) im Anhang C zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels angegeben ist. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 13
17 Die im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm hängen außerdem von der Raumart ab. Diesbezüglich unterscheidet die DIN 4109 drei verschiedene Kategorien (s. Tabelle 5 ): Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches 1 Spalte Zeile Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichträume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume 1 und ähnliches 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 5 (= Tabelle 8, DIN 4109) Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile Die Lärmpegelbereiche wurden auf der Grundlage der Isophonenkarte für die Gesamtverkehrsgeräusche tags (Karte 5, Seite 12) nach dem zuvor beschriebenen Verfahren für das gesamte Plangebiet ermittelt und sind in Karte 7, Seite 15 dargestellt. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 14
18 Karte 7 Maßgebliche Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche zur Bestimmung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß DIN 4109 vom November 1989 Für einen Streifen im Westen des Plangebietes entlang des Straßenzuges Zornheimer Straße / Teufelspfad ergibt sich der Lärmpegelbereich IV, ansonsten der Lärmpegelbereich III. Für die von der maßgeblichen Lärmquelle (Straßenzug Zornheimer Straße / Teufelspfad) abgewandte Gebäudeseite darf der maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db(a) gemindert werden. Entsprechend reduziert sich der Lärmpegelbereich um eine Stufe (Beispiel: Lärmpegelbereich IV reduziert sich für die abgewandte Gebäudeseite zu Lärmpegelbereich III). Die weiteren konkreten Anforderungen an die erforderliche Luftschalldämmung der Außenbauteile der Bebauung ergeben sich aus DIN 4109 Ausgabe November 1989, Tabelle 8 ff. Diese Anforderungen hängen u.a. von der Raumart ab. So sind die Anforderungen für "Büroräume" geringer als die für "Aufenthaltsräume in Wohnungen". Für die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Gebäuden mit Lärmpegelbereich IV sind in Abhängigkeit von der Raumart gemäß Tabelle 5 (= Tabelle 8 DIN 4109) folgende erforderliche bewertete resultierende Schalldämm-Maße erf R' W,res einzuhalten: bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen: bei Büroräumen: erf R' W,res 40 db erf R' W,res 35 db Im Lärmpegelbereich III sind die Anforderungen jeweils um 5 db geringer. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 15
19 Die angegebenen Werte sind Mindestwerte. Bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen unterschiedlicher Schalldämmung (bspw. Wand, Fenster, Rollladenkästen) bestehen, gelten die Anforderungen an das aus den einzelnen Schalldämm- Maßen der Teilflächen berechnete resultierende Schalldämm-Maß R' w, res. Bei der Bestimmung der konkreten Anforderungen an die Außenbauteile ist die Raumgeometrie von Bedeutung. Da hierzu auf der Ebene der Bauleitplanung noch keine Informationen vorliegen, ist es sinnvoll, die Lärmpegelbereiche als Grundlage für passiven Schallschutz gemäß DIN 4109, November 1989 im Bebauungsplan festzusetzen. Die weitergehenden Berechnungen zum passiven Schallschutz müssen dann im Rahmen der Objektplanung für Bauvorhaben erfolgen. Die im Einzelnen für Aufenthaltsräume erforderlichen baulichen Maßnahmen hängen, wie bereits oben erläutert, von der Raumgröße, dem Fensterflächenanteil und anderen Parametern ab, die erst im Rahmen der Objektplanung konkretisiert werden. Daher sind beim derzeitigen Planungsstand nur überschlägige Aussagen zu den notwendigen baulichen Maßnahmen möglich. Für die Fenster (als schwächste Außenbauteile) resultieren für Aufenthaltsräume in Wohnungen überschlägig folgende Anforderungen (bei massiver Bauweise): 12 Lärmpegelbereich IV: Fenster der Schallschutzklasse 3 Lärmpegelbereich III: Fenster der Schallschutzklasse 2. Da heutzutage in der Regel mindestens Fenster der Schallschutzklasse 2 eingebaut werden, sind im Vergleich zur üblichen Bauweise kaum erhöhte bauliche Anforderungen notwendig. Bei ausgebauten Dachgeschossen oder sonstigen Decken von Aufenthaltsräumen, die zugleich den oberen Gebäudeabschluss bilden, ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch die Dachhaut die Anforderungen der DIN 4109, November 1989 an die Luftschalldämmung der Außenbauteile entsprechend dem jeweiligen Lärmpegelbereich erfüllen muss. Zum Schlafen genutzte Räume von Gebäuden im Lärmpegelbereich IV, mit Fenstern, von denen aus die Hauptschallquellen (Bahnlinie, Zornheimer Straße, Teufelspfad) einsehbar sind, sind mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen auszustatten, da Schallschutzfenster nur im geschlossenen Zustand voll wirksam sind. Die Lüftungseinrichtungen müssen ebenfalls den Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß DIN 4109, November 1989 für den Lärmpegelbereich IV entsprechen. Um einen weitgehenden Schutz der Innenräume zu erreichen und da passive Maßnahmen nur schwer nachrüstbar sind, erscheint es aus fachlicher Sicht sinnvoll, bauliche Vorkehrungen auf der Grundlage der o.g. Lärmpegelbereiche für das gesamte Plangebiet im Bebauungsplan festzusetzen, auch dort, wo die schalltechnischen Orientierungswerte eingehalten werden. 12 Zur Definition der Fensterschallschutzklassen siehe VDI 2719, a.a.o., Tabelle 2. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 16
20 7 Zusammenfassung Die Stadt Nieder-Olm beabsichtigt, für ein Areal östlich der Bahnstrecke Mainz Alzey, das von der Zornheimer Straße, der Straße "Teufelspfad" und der Berliner Straße umgeben ist, den Bebauungsplan "Am Bahnhof - Teil II" aufzustellen. Vorgesehen ist eine Ausweisung als Mischgebiet gemäß 6 BauNVO. Der Geltungsbereich war früher im Besitz der in Nieder-Olm ansässigen Fa. Eckes und war Teil der für Verwaltung und Produktion genutzten Flächen. Jedoch findet auf dieser Fläche keine Getränkeherstellung statt. Nach der Veräußerung der Fläche soll die Möglichkeit der Weiternutzung durch die Fa. Eckes AG bestehen bleiben, jedoch auch neue Nutzungen ermöglicht werden. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung waren die Schienenverkehrsgeräusche von der Bahnstrecke Mainz Alzey und die Straßenverkehrsgeräusche von den an das Plangebiet angrenzenden Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu ermitteln und zu beurteilen sowie ggf. erforderliche Schallschutzmaßnahmen für die geplante Mischgebietsnutzung abzuleiten. Dazu wurden schalltechnische Modellrechnungen durchgeführt. Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen wurden die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm aus dem Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau" vom Mai 1987 herangezogen. Sie betragen in Mischgebieten 60 / 50 db(a) tags / nachts. Weiterhin werden die Immissionsgrenzwerte Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 zur Beurteilung herangezogen. Sie betragen in Mischgebieten 64 / 54 db(a) tags / nachts. Die Ermittlung der Verkehrsgeräusche erfolgt anhand der einschlägigen Regelwerke. Als Basis dienen jeweils Verkehrszahlen (Prognose 2020). Für die Schienenstrecke wurden hierzu Daten von der DB Netz AG zur Verfügung gestellt. Für die relevanten Straßen wurden eine Verkehrsprognose vom Ingenieurbüro Dieter Bauer erstellt. Als Grundlage für die schalltechnischen Berechnungen wurde ein digitales Geländemodell erstellt. Die Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: Die Gesamtimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr liegen in weiten Teilen des Plangebietes unter den schalltechnischen Orientierungswerten. Überschreitungen in einer Größenordnung bis 5 db(a) treten tags und nachts lediglich in einem Streifen von bis zu 20 m entlang des Straßenzugs Zornheimer Straße / Teufelspfad auf. Die (höheren) Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden im Plangebiet fast flächendeckend eingehalten. Aufgrund der Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte am Westrand des Plangebietes sind Schallschutzmaßnahmen notwendig. Da es sich bei dem Plangebiet um eine innerstädtische Fläche handelt und diese von den angrenzenden Straßen aus verkehrlich erschlossen wird, scheiden aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand oder eines walls aus. Es wurden daher die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der geplanten gemischten Nutzung bestimmt. Grundlage zur Ermittlung der notwendigen baulichen Vorkehrungen zum Schutz gegen Außenlärm ist Kapitel 5 der Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise" vom November Unter Berücksichtigung der Gesamtgeräusche durch Schienen- und Straßenverkehr sowie potentieller Gewerbelärmeinwirkungen wurden die dem passiven Lärmschutz zugrunde zu legenden Lärmpegelbereiche bestimmt: im Weste des Plangebiete: Lärmpegelbereich IV im Osten des Plangebietes: Lärmpegelbereich III Nähere Erläuterungen zum passiven Schallschutz sind dem Kapitel 6 zu entnehmen. Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 17
21 Geht man davon aus, dass im Westen des Plangebietes (im Lärmpegelbereich IV) wie im Bestand eher eine gewerbliche Nutzung vorherrscht und Wohnungen im östlichen Teil des Plangebietes errichtet werden, ergeben sich auf der Basis der o.g. Lärmpegelbereiche unter Berücksichtigung der Raumarten überschlägig kaum erhöhte Anforderungen an die Bauweise. Erarbeitet im November 2008 durch Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung Nieder-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Am Bahnhof Teil II" der Stadt Nieder-Olm 18
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter
MehrSchalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim
Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim 1 Aufgabenstellung Mit dem Bebauungsplan "Am Berg II, 2.
MehrSchalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der von der Bundesautobahn BAB 63 auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschbelastungen
O b e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Ober-Olm hier: Straßenverkehrsgeräusche von der A 63 Am Tower 14 54634 Bitburg
MehrSCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF
GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE
MehrÜbersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab
MehrBericht-Nr. i /2 Datum Strukturentwicklungsgesellschaft mbh der Sparkasse Rhein-Nahe
S t a d t N i e d e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Weinberg IV der Stadt Nieder-Olm Straßenverkehrslärm von der Zufahrt zum Plangebiet auf die (nächstbenachbarte) vorhandene
MehrB EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH
Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28
MehrIhre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017
Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer
MehrPer an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B
ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich
FORSCHUNGS- UND INFORMATIONS-GESELLSCHAFT FÜR FACH- UND RECHTSFRAGEN DER RAUM- UND UMWELTPLANUNG MBH Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich im Auftrag
MehrFESTSETZUNGEN ZU PASSIVEN SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN
Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik Schallschutzprüfstelle Gutenbergring 60 65549 Limburg an der Lahn Telefon: (0 64 31) 55 41 Telefax: (0 64 31) 47 85 15 E-Mail: kontakt@gsa-ziegelmeyer.de
MehrBerechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin
Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:
Mehr12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch
12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx
MehrAnlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38
Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,
MehrS t a d t W i t t l i c h Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan W "Kalkturmstraße"
Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh S t a d t W i t t l i c h Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan W--00 "Kalkturmstraße" Am Tower Bitburg / Flugplatz
MehrAkustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ
Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustiklabor Berlin Holbeinstraße 17 12203 Berlin Nova Bodengesellschaft GmbH &
MehrGERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie. 2. Änderung des Bebauungsplans
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Kommunikation + Technologie Objekt: 2. Änderung des Bebauungsplans Kommunikation + Technologie an der Autobahnanschlußstelle Heimsheim Auftraggeber: IAV GmbH,
MehrTabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)
3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden
MehrStadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm
Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld in Ober-Olm im Auftrag der WR Gewerbepark Nieder-Olm GmbH, Nieder-Olm Bericht-Nr.: P14-149/E2 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim. Entwurf
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim Entwurf im Auftrag der Stadt Bad Nauheim Fachbereich Stadtentwicklung Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim Bericht-Nr.:
MehrPlanfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER
Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz
MehrRichard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3
Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2
MehrIhr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015
Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Telefon 0 23 64 929 794 Telefax 0 23 64 929 795 afi A. Flörke Ingenieurbüro, Kolpingstraße 6, 45721 Haltern
MehrSCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01
SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01 über die Ermittlung und Beurteilung der Verkehrslärmsituation im Bereich des Plangebietes Nr. 102 - Teil VI, Baugebiet: "Neuer Wall-Ost" in Lingen Auftraggeber:
MehrBahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung
Planfeststellungsabschnitt 22 - Bamberg Bahnausbau Bamberg Stadtratssitzung, 21.06.2016 Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung DB Netz AG I.NGW (6), Möhler & Partner im Auftrag der
MehrSchwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.
acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5
MehrMessbericht Nr. 3512
Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662
MehrTel.: Fax: Internet:
Schallimmissionsprognose im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße in 2766 Beverstedt Projekt Nr. 8.065-5 Messstelle bekannt gegeben nach 29b BImSchG Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt
MehrSCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden AUFTRAGGEBER: Markland Wiesbaden Ltd Kirchgasse 48 65183 Wiesbaden BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner BERICHT
MehrGutachten Nr Bebauungsplan "In der Urkelskau II", Stadt Mayen
Ingenieurbüro für Schallschutz PLANUNG BERECHNUNG BEURTEILUNG BERATUNG www.schallschutz.biz info@schallschutz.biz Gutachten Nr. 5104 Inhalt: Bebauungsplan "In der Urkelskau II", Stadt Mayen Schalltechnische
MehrGutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet Drüenstraße der Stadt Neukirchen-Vluyn
G.-Nr. STB/981/2006 A.-Nr. 8102973223 Datum 07.12.2006 Zeichen Ov Gutachten TÜV NORD GmbH & Co. KG Technikzentrum Essen Zentralabteilung Bautechnik Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel.: 0201/825-33 68
MehrSchalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert
MehrSchalltechnische Untersuchung
Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:
MehrSchallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll
Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll
MehrSchalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches
MehrBericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße"
SCHALLSCHUTZ Consulting Dipl.-Ing. D. Friedemann cdf Bericht Nr. 15-3117 / 02 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 51 Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße" - Verkehrslärmuntersuchung
MehrWie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?
Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF.
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Trippstadter Straße Wilhelm-Raabe-Straße Stadt Kaiserslautern ENTWURF Im Auftrag der FIRU mbh 67655 Kaiserslautern Bericht-Nr.: P12-051/1 vorgelegt von der
MehrSCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Troisdorf
sc A6158 160517 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 17.05.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Auftraggeber: Planung: Projekt-Nr.: Untersuchung
MehrStellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand
ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan
MehrGemeinde Drebber. Landkreis Diepholz. Bericht-Nr.: SC Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße. Schalltechnische Beurteilung
Gemeinde Drebber Landkreis Diepholz Bericht-Nr.: SC217095.01 Bebauungsplan Nr. 12 Schulstraße Schalltechnische Beurteilung Auftraggeber: Koop Brinkmann GmbH Alter Bahnhofsweg 2 49457 Drebber Textteil:
MehrLütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29
Lärmuntersuchung Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau über Planlabor Stolzenberg St. Jürgen-Ring 34 23564 Lübeck 26. Januar 2015 Büro für Bauphysik
MehrBebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM. Gemeinde Michendorf
acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik VMPA Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Messstelle nach 26, 28 BImSchG Bebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg
MehrBebauungsplan Storchenäcker in Großvillars
Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Speyer November 2011 Bebauungsplan Storchenäcker in Großvillars Schalltechnisches Gutachten Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke Dipl.-Ing.
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 17 Oberostendorf - Gerbishofer Weg der Gemeinde Oberostendorf Korbinian Grüner Bericht-Nr.: ACB-1117-8054/02 13.11.2017 ACCON GmbH Zertifiziert nach
MehrAB CDEB D F D D D D D D
AB CDB D FD DDDDD Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Straßenverkehrslärm Objekt Standorterweiterung Deutsches Rotes Kreuz Blutspendedienst West ggmbh Feithstraße 180-186 58097 Hagen Bauherr
MehrSchalltechnische Berechnung
Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland
MehrSeite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P A
Seite 2 zur Schalltechnischen Untersuchung P 15040-A GSA Ziegelmeyer GmbH 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Heusenstamm betreibt ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan R 4 im Bereich Waldstraße/Am
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.3/89 Im Taubengrund 1.Änderung. in Kelsterbach. im Auftrag der FIRU mbh Kaiserslautern
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.3/89 Im Taubengrund 1.Änderung in Kelsterbach im Auftrag der FIRU mbh Kaiserslautern Bericht-Nr.: P11-005/1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern
MehrSCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE
SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.
MehrS t a d t N i e d e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Weinberg V" der Stadt Nieder-Olm
S t a d t N i e d e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Weinberg V" der Stadt Nieder-Olm Am Tower 4 44 Bitburg / Flugplatz Telefon 0/44-0 Telefax 0/44-0 E-Mail info-schall@i-s-u.de
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm-
Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad
MehrS c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g. zum Bebauungsplan Nr. 1a, 3. Änderung Kath. Krankenhaus der Stadt Lippstadt
S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g zum Bebauungsplan Nr. 1a, 3. Änderung Kath. Krankenhaus der Stadt Lippstadt 2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Bearbeitungsgrundlagen,
Mehr1. Anlass und Aufgabenstellung
Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung
MehrKRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie
KRAMER Schalltechnik GmbH Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Benannte Messstelle nach 26 BImSchG Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer
MehrSchalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel
Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg
MehrBauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell
Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (
MehrBefatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-
Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-.,,,
MehrBPlan WA Reischach Nord Schalltechnische Stellungnahme zum Verkehrslärm Kr AÖ32
GEO.VER.S.UM H. Pressler Birkenweg 8 93455 Traitsching VG Reischach Gemeinde Reischach Herrn Bgm. Herbert Vilsmaier Herrn Bernhard Reisbeck Eggenfeldener Straße 9 84571 Reischach per email an: reisbeck@reischach.de
MehrUnterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -
Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg
MehrSchalltechnische Untersuchung für das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 52 Hünsborn - In der Delle
Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Meßstelle nach 26 BImSchG Gutachten Messung Planung Projektleitung Immissionsschutz Betriebslärmbekämpfung Maschinenakustik Bauakustik Bauleitplanung ACCON
MehrSchalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm-
Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 412 Kuckhof Voreinschätzung zur Machbarkeit
Frau Benecke Rathaus Michaelstraße 41456 Neuss Bei Rückfragen: Herr Sökeland 0221-801917 - 12 norbert.soekeland@accon.de www.acconkoeln.de Köln, den 27.11.2015 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan
MehrNachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012
Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose
MehrPWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -
Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster
MehrSechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 16. BImSchV Ausfertigungsdatum: 12.06.1990 Vollzitat: "Verkehrslärmschutzverordnung
MehrSchalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben
EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin
MehrSchallschutznachweis. Bauvorhaben: Bauherr: Aufstockung eines Wohnheims in der Leutstettener Straße in Starnberg
Schallschutznachweis Bauvorhaben: Aufstockung eines Wohnheims in der Leutstettener Straße in 82319 Starnberg Bauherr: Lebenshilfe Starnberg ggmbh Leutstettener Straße 22 82319 Starnberg Bericht-Nr.: ACB-0318-8134/02/rev2
MehrS t a d t S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung B 51 neu Am Tower Bitburg / Flugplatz
S t a d t S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung B 51 neu Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/9449-01 Telefax 06561/9449-02 email info-schall@i-s-u.de
Mehranbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom
H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans
MehrSchalltechnisches Gutachten
Fachgebiet Bekannt gegebene Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 141 "Maienhorst" in Nienburg / Weser - Ortsteil Schäferhof / Kattriede
MehrGUTACHTLICHE STELLUNGNAHME
BERATENDE INGENIEURE VBI Max-Planck-Ring 49, 65205 Wiesbaden Telefon 06122/95 61-0, Telefax 06122/95 61-61 E-Mail ita-wiesbaden@ita.de, Internet www.ita.de von DIBT und VMPA anerkannte Prüfstelle Messstelle
MehrSchalltechnisches Gutachten
Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 16 Nördlich des Friedhofs der Gemeinde Möhnesee Auftraggeber(in): Gemeinde Möhnesee Der Bürgermeister FB Entwicklung-Bau-Umwelt Hauptstraße
MehrSchalltechnische Untersuchung
Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf" der Gemeinde Hünxe Bericht Nr. 2663.1/02 Auftraggeber: Gemeinde Hünxe Der Bürgermeister
MehrSchalltechnische Untersuchung Nachverdichtung Brückenstraße In Schweich
Schalltechnische Untersuchung Nachverdichtung Brückenstraße In Schweich im Auftrag der erbandsgemeindeverwaltung Schweich, 54338 Schweich Bericht-Nr.: P14-173/1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern
MehrIngenieurbüro Stöcker. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.5379 / 57 beiderseits Josef-Gockeln-Straße der Stadt Düsseldorf
Ingenieurbüro Stöcker Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.5379 / 57 beiderseits Josef-Gockeln-Straße der Stadt Düsseldorf Bericht Nr.: 61 04 02A Benannte Messstelle nach 26,28 BImSchG Die
MehrSCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand
SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand Aufstellung des Bebauungsplans An der Boderitzer Straße der Gemeinde Bannewitz Ermittlung von Lärmpegelbereichen (maßgeblicher
MehrGeräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen
Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt
MehrKRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie
KRAMER Schalltechnik GmbH KRAMER Schalltechnik GmbH Siegburger Str. 39 D 53757 Sankt Augustin Stadt Remscheid Fachbereich Städtebau und Stadtentwicklung Herrn Huth Ludwigstraße 14 42853 Remscheid Schalltechnische
MehrG U T A C H T E N. Nr
G U T A C H T E N Nr. 09-08-2.2 Schienenverkehrslärmuntersuchung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 Domäne Neuvorwerk der Stadt Ratzeburg Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Stadt Ratzeburg
MehrL 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke
Unterlage 17 L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Schalltechnische Untersuchung gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). 1- Untersuchung der Luftschadstoffe gemäß den Richtlinien
MehrIm Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24.
Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmen 24. BImSchV) Vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172) berichtigt am 16. Mai 1997 (BGBl.
MehrGERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Objekt: Bebauungsplan Familienwohnpark Neuhausen Pforzheimer Straße Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung Pforzheimer
MehrIngenieurbüro Stöcker. Technische Akustik und Beratung im Umweltschutz
'sr Ingenieurbüro Stöcker Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 7 /01 (534) 2.Änderung Teil II Wohnbebauung Haus Harkorten der Stadt Hagen Bericht Nr.: 61 15 01 Benannte Messstelle nach 26,28
MehrBahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung
Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart, 26.02.2015 Bahnhofsmodernisierungsprogramm
MehrSchalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm
Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße
MehrIhr Zeichen sf/fl Aug. 2016
uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
MehrSchallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss
Schallimmissionsschutz Wohnheim Sophienstraße, Neuss Projektnummer: 3435-15 Objekt: Wohnheim für behinderte Menschen Sophienstraße Neuss Auftraggeber: Lebenshilfe Neuss e.v. Hamtorwall 16 41460 Neuss gefertigt:
MehrLärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10
Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:
MehrSchalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langenhorn 80
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langenhorn 80 Auftraggeber: PGH Planungsgesellschaft Holzbau GmbH Caffamacherreihe 7 20355 Hamburg Projektnummer: LK 2015.284 Berichtsnummer: LK 2015.284.3 Berichtsstand:
MehrGERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zur städtebaulichen Planung. Sulzer Straße in Wildberg. Marktstraße 1 Wildberg
Schalltechnisches Gutachten zur städtebaulichen Planung Objekt: Bebauungsplan Sulzer Straße in Wildberg Auftraggeber: Stadtbauamt Wildberg Marktstraße 1 Wildberg Auftrags-Nr.: 18-167/21 Datum: Bearbeiter:
MehrBericht-Nr.: 24_10_14_10/2 Stand 20. August Bearbeitung Stadt Mannheim Fachbereich Stadtplanung Sachgebiet Lärmschutz Dipl.-Ing.
Schalltechnische Stellungnahme zu den Verkehrslärmeinwirkungen durch die Untersuchungsvarianten Bahnparallele und Dudenstraße im Rahmen der Variantenprüfung zur Verlegung der Straße Am Aubuckel in Mannheim-Feudenheim
Mehrfischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer
fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz)
zum Bebauungsplan Zwischen Industriestraße und Entensee, Teilplan 1 Gemeinde Haßloch (Rheinland Pfalz) Projekt: 961/3 04. Mai 2011 Auftraggeber: AR Lakmann Richard Wagner Straße 1 67454 Haßloch Bearbeitung:
MehrS t a d t K o n z Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Bahnhofstraße" Am Tower Bitburg / Flugplatz
Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh S t a d t K o n z Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Bahnhofstraße" Am Tower 4 44 Bitburg / Flugplatz Telefon
MehrSchalltechnische Untersuchung
Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 48 "Högemannshof" der Gemeinde Hünxe Bericht Nr. 3357.1/01 Auftraggeber: Gemeinde Hünxe Der Bürgermeister 46569 Hünxe Bearbeiter:
MehrAusbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn. Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf
Ausbau des Knotenpunktes B 413 / L 262 in Bendorf Sayn Immissionstechnische Untersuchung zum RE Entwurf Wirges, November 2015 Auftraggeber: Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz Friedrich Ebert Ring
MehrInnenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof
Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt
MehrGutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm
Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Neue Weststadt Esslingen, Baublock C Projektleitung: Helmut
Mehr