Amtsblatt. Gemeinde Gauting. Blickpunkt Gauting. Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen E I N L A D U N G

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1 Gemeinde Gauting Amtsblatt 4. Jahrgang, Nr Blickpunkt Gauting, Satzungen, Verordnungen E I N L A D U N G Der Gemeinderat hat auf Vorschlag des "Kuratoriums Günther- Klinge-Preis" den Günther-Klinge-Preis der Gemeinde Gauting für das Jahr 2017 Herrn Rainer Köhler sowie einen Förderpreis für Kinder und Jugendliche dem Kulturspektakel Gauting e.v. zugesprochen. Zur feierlichen Preisverleihung am Freitag, 14. Juli 2017 um Uhr, im Rathaus Gauting mit anschließendem Umtrunk lade ich sie herzlich ein. Dr. Brigitte Kössinger Erste Bürgermeisterin AUS DEM INHALT Klingepreis 1 Informationsfreiheitssatzung 2 Tagesordnung GR 6 Bücherei/Impressum 8 Amtsblatt 28/2017- Seite 1

2 Satzung der Gemeinde Gauting zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises vom Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796; BayRS I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335) folgende Satzung über den Zugang zu gemeindlichen Informationen: Inhaltsübersicht 1 Zweck der Satzung 2 Begriffsbestimmungen 3 Informationsfreiheit 4 Ausgestaltung des Informationszugangsanspruchs 5 Antragstellung 6 Erledigung des Antrages 7 Ausschluss des Anspruchs 8 Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses 9 Beschränkter Informationszugang 10 Trennungsprinzip 11 Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten 12 Kosten 13 Inkrafttreten; Außerkrafttreten 1 Zweck der Satzung (1) Zweck dieser Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Gemeinde, den von ihr verwalteten Stiftungen und den mehrheitlich in Gemeindebesitz befindlichen Unternehmungen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen. (2) Von der Satzung betroffen sind ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde Gauting 2 Begriffsbestimmung (1) Informationen im Sinne dieser Satzung sind alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder DV-Form oder auf sonstigen Informationsträgern bei der Gemeinde vorhandenen Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. (2) Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises in Schrift-, Bild-, Ton oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können. 3 Informationsfreiheit Jeder hat Anspruch auf Zugang zu den von dieser Satzung erfassten Informationen. Der Informationsanspruch nach Satz 1 gilt ebenso für Personenvereinigungen. 4 Ausgestaltung des Informationszugangsanspruchs (1) Die Gemeinde hat nach Wahl der Antragstellerin oder des Antragstellers Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren oder die Informationsträger zugänglich zu machen, die die begehrten Informationen enthalten. (2) Handelt es sich um vorübergehend beigezogene Akten anderer öffentlicher Stellen, die nicht Bestandteil der eigenen Verwaltungsunterlagen werden sollen, so weist die Gemeinde auf diese Tatsache hin und nennt die für die Entscheidung über die Einsicht in diese Akten zuständige Stelle. (3) Die Gemeinde stellt ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung. Die Anfertigung von Notizen ist gestattet. Kann die Gemeinde die Anforderungen von Satz 1 nicht erfüllen, stellt sie Kopien zur Verfügung. (4) Die Gemeinde stellt auf Antrag Kopien der Informationsträger, die die begehrten Informationen enthalten, auch durch Versendung zur Verfügung. (5) Die Gemeinde kann auf eine Veröffentlichung insbesondere im Internet verweisen, wenn sie der Antragstellerin oder dem Antragsteller die Fundstelle angibt. (6) Um den Aufwand individueller Antragstel- Amtsblatt 28/2017- Seite 2

3 lung und Antragserledigung nach 4 und 5 möglichst gering zu halten, veröffentlicht die Gemeinde so weit wie möglich alle Informationen von öffentlichem Interesse auf Ihrer Internetseite. 5 Antragstellung (1) Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form gestellt werden. (2) Jedes nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes rechtliches Interesse oder eine Begründung des Antrages muss glaubhaft dargelegt werden, wobei jedes ideelle Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers ausreichend ist. (3) Im Antrag sind die begehrten Informationen zu benennen. Sofern der Antragstellerin oder dem Antragsteller Angaben zur Umschreibung der begehrten Informationen fehlen, hat die Gemeinde die Antragstellerin oder den Antragsteller zu beraten. (4) Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Stelle zu stellen. Zuständige Stelle ist die Dienststelle der Gemeinde, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. 4 Abs. 2 bleibt unberührt. Ist die Stelle, bei der ein Antrag gestellt wird, nicht die zuständige Stelle, so hat sie die nach Satz 2 zuständige Stelle zu ermitteln und der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu benennen. (3) Soweit Umfang und Komplexität der begehrten Informationen dies rechtfertigen, kann die Frist des Absatzes 1 um zwei Monate verlängert werden. Soweit die Komplexität der begehrten Informationen dies rechtfertigt, kann die Frist des Absatzes 2 Satz 1 um zwei Monate verlängert werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist über die Fristverlängerung und deren Gründe schriftlich zu informieren. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. 7 Ausschluss des Anspruchs (1) Der Anspruch besteht nicht, soweit dem Bekanntwerden der Informationen Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (2) Der Anspruch besteht insbesondere nicht, 1. wenn die Informationen gesetzlich oder vertraglich geheim zu halten sind, 2. wenn es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere nach den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen um personenbezogenen Daten handelt, 3. wenn es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, 4. wenn es sich um Entwürfe, Notizen, vorbereitende Stellungnahmen, Protokolle vertraulicher Beratungen u.ä, handelt, 6 Erledigung des Antrages (1) Die Gemeinde macht die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats zugänglich. (2) Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs zu Informationen ist innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist schriftlich zu erteilen und zu begründen. Wurde der Antrag mündlich gestellt, gilt Satz 1 nur auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Amtsblatt 28/2017- Seite 3 5. wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche oder gesellschaftsinterne Verfahrensabläufe oder den behördlichen bzw. gesellschaftsinternen Entscheidungsbildungsprozess gefährden könnte oder 6. wenn der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. 8 Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses (1) Der Antrag auf den Zugang zu Informationen ist abzulehnen für Entwürfe zu Entscheidun-

4 gen sowie die Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung vereitelt würde. (2) Der Antrag kann abgelehnt werden für Vorentwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen und alsbald vernichtet werden. (3) Geheimzuhalten sind Protokolle vertraulicher Beratungen. (4) Informationen, die nach Absatz 1 und 3 vorenthalten worden sind, sind jedoch spätestens und unverzüglich nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zugänglich zu machen. Dies gilt hinsichtlich des Absatzes 3 nur für Ergebnisprotokolle. 9 Beschränkter Informationszugang Soweit und solange Informationen aufgrund 7 und 8 nicht zugänglich gemacht werden dürfen, besteht Anspruch auf den Zugang zu den übrigen Informationen. Soweit und solange eine Aussonderung nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Auskunftserteilung über die nicht nach 7 und 8 ausgeschlossenen Informationen, nicht jedoch auf Akteneinsicht. 10 Trennungsprinzip (1) Die Gemeinde trifft geeignete organisatorische Vorkehrungen, damit Informationen, die aufgrund der 7 und 8 nicht zugänglich gemacht werden dürfen, möglichst ohne unverhältnismäßigen Aufwand abgetrennt werden können. Rechtsvorschriften, die einen spezialgesetzlichen Zugang zu Informationen ermöglichen oder ihre Grundlage in besonderen Rechtsverhältnissen haben, bleiben unberührt. 12 Kosten Für Amtshandlungen aufgrund dieser Informationsfreiheitssatzung werden dem Antragsteller die entstehenden Kosten entsprechend der ersten Ergänzung des kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) vom zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gauting (Kostensatzung) in der Fassung der ersten Änderungssatzung (Euroglättungssatzung) vom berechnet. Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Akteneinsicht andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Mündliche und fernmündliche Auskünfte bleiben kostenfrei. 13 Inkrafttreten; Außerkrafttreten Diese Satzung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Gauting zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises außer Kraft. Gauting, den Dr. Brigitte Kössinger Erste Bürgermeisterin (2) Wenn nur Teile des angeforderten Dokuments der Schutzbestimmung der 7 und 8 unterliegen, werden die übrigen Teile des Dokuments dem Antragsteller zugänglich gemacht. 11 Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten Amtsblatt 28/2017- Seite 4

5 Grundlage für die Kostenerhebung ist folgende Bekanntmachung vom Amtsblatt 28/2017- Seite 5

6 Vor Beginn der Gemeinderatssitzung findet um Uhr die Bürgerfragestunde im Rathaus, großer Sitzungssaal statt. Am Dienstag, , um 19:30 Uhr findet im Rathaus Gauting, Großer Sitzungssaal die 38. Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt. 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 2. Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift über die 37. Sitzung des Gemeinderates am Energie (Strom und Gas) für die kommunalen Liegenschaften der Gemeinde und der Stiftung sowie die Straßenbeleuchtung ab Ö/0561/ XIV.WP 9. Satzung über den Betrieb und die Nutzung der Mittagsbetreuung der Gemeinde Gauting Ö/0573/XIV.WP 10. Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung der Gemeinde Gauting Ö/0568/XIV.WP 11. Bedarfsanerkennung für Kinderbetreuungsplätze Ö/0569/XIV.WP 3. Bekanntgabe freigegebener Beschlüsse 4. Laufende Verwaltungsangelegenheiten sowie Berichte aus Verbänden 5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str.; Fortführung des Verfahrens im regulären Verfahren; Beschluss über die 46. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestr. und Rafael Katz-Str.; zustimmende Kenntnisnahme von den Planentwürfen; Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden Ö/0571/XIV.WP 12. Neuschaffung einer Kindertagesstätte im neuen Mehrgenerationencampus des BRK - Information über die Änderung der Planung des Trägers sowie der staatl. Förderung und Beschluss über Neufestlegung des Investitionskostenzuschusses der Gemeinde unter Vorbehalt - Ö/0562/ XIV.WP 14. gwt Starnberg GmbH: Erhöhung der Gesellschafteranteile der Gemeinde Gauting Ö/0574/XIV.WP 15. Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2009 bis 2012 der Gemeinde; Vorlage zur Kenntnisnahme Ö/0564/ XIV.WP 6. Städtebaulicher Realisierungswettbewerb für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 100/ GAUTING zwischen Danziger, Pötschener- und Paul-Hey-Str.; Beschluss über Teil I des Auslobungstexts Ö/0570/XIV.WP Nachtragshaushaltssatzung 2017 der Gemeinde Gauting mit Änderung des Stellenplanes 2017 Ö/0560/XIV.WP 8. Neuausschreibung der Beschaffung von 16. Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2009 bis 2012 der Haerlin schen und Ludwig und Marie Therese- Sozialstiftung Gauting Ö/0565/XIV.WP 17. Änderung der Geschäftsordnung; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ö/0567/ XIV.WP 18. Verschiedene öffentliche Angelegenheiten Amtsblatt 28/2017- Seite 6

7 Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Gemeinde Gauting, ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG Stand Abschnitt A - Öffentliche Sitzung Dr. Brigitte Kössinger Erste Bürgermeisterin 13. Neubau eines Kinderhauses durch den Waldorfkindergarten e.v., Gauting in der Tassilostraße 17; Investitionskostenzuschuss der Gemeinde Ö/0563/XIV.WP 14. Stromnetz Würmtal GmbH & Co KG; Bestimmung und Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern für die neu gegründete Stromnetz-Würmtal GmbH & Co KG Ö/0579/XIV.WP Alle nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Amtsblatt 28/2017- Seite 7

8 Termine / Infos Großer Sommer-Bücherflohmarkt in der Gemeindebücherei Gauting Der Flohmarkt startet am Samstag, 08. Juli 2017 von Uhr und findet dann während der Öffnungszeiten und über mehrere Wochen hinweg statt. Kommen Sie vorbei und decken sich für die anstehenden Sommerferien mit vielen Bücherschnäppchen ein. Vorlesestunde Unsere Welt ist bunt Geschichten zum Kennenlernen der deutschen Sprache Freitag, 14. Juli 2017, 15:00 15:30 Uhr Diese Vorlesestunde wendet sich an Kinder mit Migrationshintergrund und soll ihnen einen besseren Zugang zu Büchern und zur Kultur in ihrer "neuen" Heimat ermöglichen. Unser Vorlesepate Herr Engler liest und bespricht mit den Kindern Bücher mit dem Ziel, die Freude am Lesen und an Büchern zu wecken, das Verständnis für die Gesellschaft zu erweitern und die Kinder dabei zu unterstützen, ihre Interessen und Fähigkeiten zu entdecken und zu entwickeln. Für Kinder ab 5 Jahren, Eintritt frei Öffnungszeiten der Bücherei: Di, Mi, Do und Uhr, Fr Uhr, Sa Uhr Was ich gerade lese - Buchtipps von Sibylle Maier Samstag, 22. Juli 2017, 17:00 Uhr Sibylle Maier stellt unter anderem Paul Austers Roman 4231 vor und begrüßt als Gast die Gautinger Autorin Tanja Weber. Notar-Sprechstunde mit dem Starnberger Notar Dr. Gerhard Brandmüller am Dienstag, den 18. Juli 2017 von 16 bis 18 Uhr im Rathaus, Kleiner Sitzungssaal. Zur Vermeidung von Wartezeiten kann vorab ein Termin unter Tel / 6058 vereinbart werden. Impressum Hrsg.: Gemeinde Gauting Bahnhofstr. 7, Gauting Verantwortlich: Dr. Brigitte Kössinger, Erste Bürgermeisterin Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus Gauting Das Amtsblatt finden Sie auch unter Amtsblatt 28/2017- Seite 8

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