Schalltechnische Untersuchung

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1 Büro Sieber Mess-Stelle nach 29b BImSchG Am Schönbühl Lindau (B) tel: 08382/ fax: 08382/ mail: info@buerosieber.de Gemeinde Bodnegg Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hochstätt IV" Auftraggeber: Gemeinde Bodnegg Herr Spitzfaden Kirchweg Bodnegg Bericht vom erstellt von Dipl.-Ing. L. Brethauer Bericht-Nr.: /a

2 Büro Sieber Stadtplanung Landschaftsplanung Artenschutz Immissionsschutz Hubert Sieber Dipl.-Ing. Stadtplaner Architekt Regierungsbaumeister Am Schönbühl Lindau (B) tel.: / fax: buerosieber. de Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL aufgeführten Akkreditierungsumfang Bekannt gegebene Stelle nach 29b im Sinne von 26 BImSchG Seite 2

3 Zusammenfassung Die Gemeinde Bodnegg plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hochstätt IV". Vorgesehen ist die Umsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) auf den Fl.-Nrn. 482/14 und 466/1. Auf das Plangebiet wirken die Gewerbelärm-Immissionen der westlich befindlichen landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mosterei, des östlich gelegenen Bauhofes mit geplantem Wertstoffhof sowie des nordwestlich befindlichen Betriebes der Firma "Zimmerei & Abbundcenter Josef Abler GmbH" ein. Zudem wirken die Verkehrslärm-Immissionen der nordwestlich direkt an das Plangebiet angrenzenden Straße "Hochstätt" sowie der nordöstlich gelegenen Landesstraße L 335 ein. Im Rahmen einer schalltechnischen Voruntersuchung durch das Büro Sieber (Fassung vom ) wurden die Verkehrslärm-Immissionen der Landesstraße L 335 sowie die Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes östlich des Plangebietes sowie der landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mosterei im Rahmen eines pauschalen Ansatzes ermittelt und bewertet. Ergänzend dazu wurden in der hier vorliegenden schalltechnischen Untersuchung die Gewerbelärm- Immissionen der Mosterei Weiß detailliert gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) betrachtet. Zudem wurden die Verkehrslärm-Immissionen durch den An- und Abfahrtsverkehr zu den Gewerbebetrieben auf der nördlich des Plangebietes verlaufenden Straße "Hochstätt" gemeinsam mit den Verkehrslärm-Immissionen der Landesstraße L 335 gemäß DIN (Schallschutz im Städtebau) ermittelt und bewertet. Für die Gewerbelärm-Immissionen durch die Firma "Zimmerei & Abbundcenter Josef Abler GmbH" wird davon ausgegangen, dass diese durch die bestehende Bebauung bereits eingeschränkt ist und daher hiervon ausgehend keine Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Plangebiet zu erwarten sind. Die Berechnungen der Gewerbelärm-Immissionen der Mosterei Weiß zeigen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet im Plangebiet deutlich unterschritten werden, so dass eine Bestimmung der Vorbelastung durch weitere gewerbliche Anlagen entfallen kann. Beim zusätzlich berücksichtigten Sonderbetrieb (Kraftfutteranlieferung im Nachtzeitraum als seltenes Ereignis) wird der Immissionsrichtwert für seltene Ereignisse von 55 db(a) nachts im Plangebiet ebenfalls eingehalten. Eine Überschreitung des kriteriums ist nicht zu erwarten. Die Berechnungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN (Schallschutz im Städtebau) für ein allgemeines Wohngebiet von 55 db(a) tagsüber bis zu einem Abstand von ca. 23 m zum nordwestlichen Rand des Plangebietes um bis zu 5 db(a) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich wird der Orientierungswert ebenfalls um bis zu 5 db(a) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 db(a) bis zu einem Abstand von ca. 20 m zum Rand des Plangebietes um bis zu 5 db(a) überschritten. Im überbaubaren Bereich betragen die Überschreitungen bis zu 4 db(a). Die Grenzwerte der 16. BImSchV Seite 3

4 (Verkehrslärmschutzverordnung) von tagsüber/nachts 59 db(a)/49 db(a) werden im überbaubaren Bereich tagsüber um bis zu 1 db(a) überschritten und nachts genau eingehalten. Eine aktive Lärmschutz-Maßnahme wird im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten und würden zudem die Erschließung des Plangebietes erschweren. Da die Grenzwerte der 16. BImSchV zudem nur geringfügig und nur in einem kleinen Bereich des Plangebietes überschritten werden, ist eine aktive Lärmschutz-Maßnahme als nicht verhältnismäßig zu werten. Der Konflikt soll daher durch die Umsetzung passiver Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Aufenthalts- und Ruheräume, Festsetzung des Schalldämm-Maßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden. Im Bebauungsplan sind Festsetzungen zu den Gesamtschalldämm-Maßen der Außenbauteile gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sowie Orientierungsauflagen von zur Lüftung von Aufenthaltsräumen erforderlichen Fensteröffnungen enthalten. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Seite 4

5 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung 6 2 Verwendete Unterlagen und Informationen 7 3 Übersichtsplan 9 4 Betriebliche Gegebenheiten Mosterei Weiß Verkehrserzeugung durch die Zimmerei Abler 13 5 Beurteilungsgrundlagen Gewerbelärm Verkehrslärm 15 6 Gewerbe Schallemissionen Berechnung der Schallimmissionen Bewertung 22 7 Verkehr Schallemissionen Berechnung der Schallimmissionen Bewertung Möglichkeiten zur Konfliktlösung 27 8 Qualität der Prognose 29 9 Vorschläge für die Bauleitplanung Festsetzungen Begründung Anhang 33 Seite Seite 5

6 1 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Bodnegg plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hochstätt IV". Vorgesehen ist die Umsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) auf den Fl.-Nrn. 482/14 und 466/1. Auf das Plangebiet wirken die Gewerbelärm-Immissionen der westlich befindlichen landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mosterei, des östlich gelegenen Bauhofes mit geplantem Wertstoffhof sowie des nordwestlich befindlichen Betriebes der Firma "Zimmerei & Abbundcenter Josef Abler GmbH" (Zimmerei Abler) ein. Zudem wirken die Verkehrslärm-Immissionen der nordwestlich direkt an das Plangebiet angrenzenden Straße "Hochstätt" sowie der nordöstlich gelegenen Landesstraße L 335 ein. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde eine schalltechnische Voruntersuchung durch das Büro Sieber durchgeführt (Fassung vom [7]). Der Untersuchungsaufwand dieser schalltechnischen Voruntersuchung wurde im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem 4 Abs.1 BauGB mit dem Landratsamt Ravensburg [3] abgestimmt. Zu diesem Zeitpunkt wurde lediglich die Erfordernis der Untersuchung der Verkehrslärm-Immissionen der Landesstraße L 335 sowie die Untersuchung der Gewerbelärm-Immissionen des Bauhofes und der landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mosterei gesehen, wobei abgestimmt wurde, die landwirtschaftlichen Hofstelle mit Mosterei im Rahmen eines pauschalen Ansatzes zu berücksichtigen. Nach Auswertung der Ergebnisse der förmlichen Beteiligungen gem. 4 Abs.2 bzw. 3 Abs.2 BauBG und Rücksprache mit der Gemeinde Bodnegg ergibt sich nun abweichend von dem damaligen Projektstand die Erfordernis, die Gewerbelärm-Immissionen der Mosterei Weiß im Rahmen einer detaillierten schalltechnischen Untersuchung gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu ermitteln und zu bewerten. Für die Gewerbelärm-Immissionen durch die Firma "Zimmerei & Abbundcenter Josef Abler GmbH" wird weiterhin davon ausgegangen, dass diese durch die bestehende Bebauung bereits eingeschränkt ist und daher keine Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Plangebiet zu erwarten sind. Gemäß der Stellungnahme der Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Ravensburg [4] im Rahmen der förmlichen Beteiligungen gem. 4 Abs.2 BauBG sind zudem die Verkehrslärm-Immisssionen durch den An- und Abfahrtsverkehr zu den Gewerbebetrieben auf der nördlich des Plangebietes verlaufenden Straße "Hochstätt", insbesondere im Nachtzeitraum, zu untersuchen. Das Büro Sieber wurde von der Gemeinde Bodnegg beauftragt, für das Plangebiet diese schalltechnische Untersuchung zu erstellen, Konfliktbereiche in der Bauleitplanung aufzuzeigen, notwendige Maßnahmen zur Konfliktlösung, Festsetzungen im Bebauungsplan sowie Textpassagen in der Begründung vorzuschlagen. Seite 6

7 2 Verwendete Unterlagen und Informationen [1] Lageplan (dxf-format) [2] Luftbild (jpg-format) [3] Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungstermins gemäß 4 Abs. 1 BauGB am vom [4] Stellungnahme der Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Ravensburg zur Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BauGB vom [5] Ortstermin am ; Betriebsbegehungen der Mosterei Weiß sowie der Zimmerei & Abbundcenter Josef Abler GmbH [6] s von Herrn Weiß (Mosterei Weiß) bezüglich Betriebsabläufen vom , und [7] Schalltechnische Voruntersuchung zum Bebauungsplan "Hochstätt IV", Büro Sieber, [8] In der Aufstellung befindlicher Bebauungsplan "Hochstätt IV" der Gemeinde Bodnegg; Entwurfsfassung vom [9] Verkehrsdaten des Regierungspräsidiums Tübingen (Verkehrszählung vom Jahr 2015) der Landes-Straße L 335 [10] Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung [11] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der aktuellen Fassung [12] Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung [13] Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom , zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017, in Kraft getreten am 9. Juni 2017 [14] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-Verordnung 16. BImSchV) in der Fassung vom , geändert durch Art. 1 der Verordnung vom [15] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, der Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 [16] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016 [17] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016 [18] DIN vom Juli 2002 "Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung" mit Beiblatt 1 zur DIN vom Mai 1987, "Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" Seite 7

8 [19] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 [20] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 2004 [21] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 2005 [22] Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft, Forum Schall; österreichisches Umweltbundesamt, Wien 2013 [23] Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw (Merkblätter Nr. 25), Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, von 2000 [24] Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen und -Immissionen von Tankstellen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, von 1999 [25] Emissionsdatenkatalog des österreichischen Umweltbundesamtes, Juni 2016 [26] Programmsystem IMMI 2017 Software zur Berechnung von Lärm und Luftschadstoffen, WÖLFEL Monitoring Systems GmbH + Co. KG Seite 8

9 3 Übersichtsplan N Zimmerei Abler Geltungsbereich Bebauungsplan "Hochstätt IV" Bauhof Fa. Weiß maßstabslos Seite 9

10 4 Betriebliche Gegebenheiten 4.1 Mosterei Weiß Betriebsbeschreibung Mosterei Weiß Bei dem Betrieb der Familie Weiß handelt es sich um eine landwirtschaftliche Hofstelle mit Milchviehhaltung und einer Mosterei. Die Hostelle und die Mosterei werden als Familienbetrieb durch zwei Familien betrieben. Hofstelle: Es werden rund 120 Stück Milchvieh gehalten. Die Arbeiten im Stall finden sieben Tage die Woche statt. Bei der Ernte oder beim Ausbringen von Gülle kommt es zu etwa 20 bis 30 Traktorfahrten am Tag, witterungsabhängige Arbeiten wie die Ernte können dabei gelegentlich auch an Sonntagen stattfinden. Im regulären Betrieb finden täglich mehrere Traktorfahrten z.b. bei Feldarbeiten wie Aussaat, Pflege, Weidekontrollen, Befüllen der Wasservorräte etc. statt. Im Hofraum ist der Traktor mit täglichen regulären Arbeiten wie bspw. Beladen von Futterwagen etc. für rund 2 Stunden im Einsatz. Die Milchabholung findet täglich durch einen Lkw statt, wobei die Uhrzeit variabel ist und auch auf den Nachtzeitraum fallen kann. Die Betankung des Milchwagens dauert rund 10 Minuten. Einmal wöchentlich zwischen 4:00 und 6:00 Uhr wird Schlachtvieh durch einen Viehwagen (Lkw) abgeholt. Die Anlieferung von Kraftfutter erfolgt einmal im Monat, üblicherweise zwischen 6:00 und 23:00 Uhr, die Entladung, bei welcher das Kraftfutter von dem Silozug in das Silo eingeblasen wird. dauert rund eine halbe Stunde. An der westlichen Gebäudeecke des Stalls befindet sich ein großes Kraftfuttersilo, ein zweites kleines Kraftfuttersilo befindet sich an dem Schuppen zwischen Wohnhaus und Stall. An der Nordwestfassade des Stallgebäudes befindet sich ein Heulüfter. Im Südwesten der Hofstelle befindet sich ein Fahrsilo. Für die Zukunft ist eine mögliche Betriebserweiterung der Milchviehhaltung südlich der bestehenden Hofstelle angedacht, durch welche sich die gesamte Anzahl der durch die Landwirtschaft verursachten Fahrten erhöhen würde. Mosterei: Die Hauptsaison der Lohnmosterei dauert etwa 3 Monate von September bis November, wobei die Auslastung und der Saison stark von der Ernte abhängig ist. Die Mosterei wird in der Hauptsaison von Montag bis Samstag im Tagzeitraum betrieben. In der Hauptsaison kommt es durchschnittlich zu 15 bis 20 Kunden am Tag, welche ihre eigenen Äpfel und Birnen zur Lohnverarbeitung bringen und den Saft in eigenen oder von der Mosterei geliehenen Tanks wieder mitnehmen. Die Kunden fahren dabei überwiegend mit Traktoren an, bei Seite 10

11 kleineren Mengen erfolgt die Anfahrt teilweise auch durch Pkw mit Anhänger. Wenn Kunden die Tanks der Mosterei ausleihen, werden diese üblicherweise am selben Tag wieder zurückgebracht, was gelegentlich auch noch nach 22 Uhr stattfinden kann. Zusätzlich kommen etwa 10 bis 15 weitere Kunden zum Saftverkauf, welche überwiegend mit Pkw anfahren. Im Gebäude der Mosterei befindet sich eine Presse. Die Tür an der Nordwestfassade des Gebäudes ist während des Betriebs geöffnet. Die Fenster an der Südwestfassade sind teilweise auch geöffnet. An der Südostfassade des Gebäudes befindet sich der Abladeplatz, auf welchem die Kunden ihr Obst durch Abkippen in einen Trichter entladen. Zur Ausfahrt umfahren die Kunden das Wohngebäude der landwirtschaftlichen Hofstelle. Die Beladung bzw. "Betankung" mit Saft findet an der Nordwestfassade statt. Der Mostvorgang pro Kunde dauert je nach Menge durchschnittlich 30 bis 45 Minuten. Durch ein Förderband wird der Trester (Pressreste) vor der Südwestfassade gesammelt. Der Trester wird ein bis zwei Mal die Woche durch einen Lkw abgeholt, wobei die Beladung durch einen Bagger erfolgt. Der Beladungsvorgang dauert rund 30 Minuten. Die Leihtanks werden entlang der Scheune gelagert. Die Be- und Entladung der Tanks auf oder von den Fahrzeugen der Kunden erfolgt mithilfe von Traktoren oder von Hand. Benutzte Tanks werden vor der Südwestfassade des Mostereigebäudes mithilfe von einem Hochdruckreiniger gewaschen. Der Hochdruckreiniger ist dabei rund 30 Minuten am Tag im Einsatz. Seite 11

12 4.1.2 Lageplan N Mostereigebäude Wohnhaus Abladeplatz Großes Kraftfuttersilo Stall Kleines Kraftfuttersilo Fahrsilo maßstabslos Seite 12

13 4.2 Verkehrsaufkommen durch die Zimmerei Abler Die Zimmerei Abler ist ein Fachbetrieb für Holzbau, Holzkonstruktionen, Lohnabbund, Restaurationen im Zimmereihandwerk, Innenausbau, Holzrahmenbau, Dachsanierungen, Aufstockungen, Bedachungen, Passiv- und Niedrigenergiehäuser, Gebäudeenergieberatungen und Asbestsanierungen. Derzeit werden zwölf Mitarbeiter beschäftigt. Je nach Auftragslage wird zeitweise im Zwei- Schichtbetrieb mit Betriebszeiten von 05:00 bis 24:00 Uhr gearbeitet. Durch die An- und Abfahrten der Mitarbeiter kommt es insgesamt zu maximal 24 Pkw-Bewegungen. Durch den Schichtbetrieb können davon jeweils bis zu drei durch die Anfahrten der Frühschicht bzw. Abfahrten der Spätschicht in den Nachtzeitraum fallen. In der Zukunft kann sich die Mitarbeiterzahl auf bis zu 15 Mitarbeiter erhöhen, womit sich die Zahl der Pkw Anfahrten durch Mitarbeiter auf bis zu 30 Pkw-Bewegungen erhöhen kann. Pro Tag kommt es durch die Lkw der Speditionen, welche Material anliefern bzw. abholen und die betriebseigenen Fahrzeuge zu bis zu zehn Lkw-Fahrten (jeweils fünf An- und fünf Abfahrten). Durch die betriebseigenen Transporter kommt es zu bis zu 20 Fahrten am Tag. Ein Teil der Abbundhalle wird derzeit an die Firma Eismann verpachtet. Durch diese kommt es drei Mal die Woche zu einer Lkw-Anfahrt im Nachtzeitraum. Zusätzlich kommt es im Tagzeitraum zu bis zu zehn Fahrten durch die Auslieferungstransporter der Firma Eismann. Seite 13

14 5 Beurteilungsgrundlagen Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) [10] sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird für die Praxis durch die DIN (Schallschutz im Städtebau) [18] konkretisiert. Dabei wird die Beurteilung getrennt für die jeweiligen Geräusch-Emittenten (z.b. Verkehrs- und Gewerbelärm) durchgeführt. Auf diese Weise wird zum einen den spezifischen Eigenheiten der Emittenten (z.b. Geräuschdynamik, Informationsgehalt oder Spektrum) und zum anderen der Einstellung der Betroffenen gegenüber den einzelnen Geräuschquellen Rechnung getragen. Für eine Gesamtlärm-Beurteilung steht bislang kein einheitliches Regelwerk zur Verfügung. 5.1 Gewerbelärm Den im Geltungsbereich geplanten Nutzungen werden folgende Orientierungswerte gemäß DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 zugeordnet: Bauliche Nutzung Orientierungswerte nach DIN , Beiblatt 1 in db(a) tagsüber nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. 40 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm herangezogen werden. Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte außen vor den betroffenen Wohnräumen soll vermieden werden. Für die Geräusch-Immissionen von gewerblichen Anlagen sind die Orientierungswerte der DIN grundsätzlich verbindlich. Denn sobald die Planungen realisiert sind, wird die TA Lärm (z.b. bei Beschwerden, bei Erweiterung des Gewerbebetriebes oder bei Nutzungsänderung) herangezogen. Gemäß Ziffer 7.5 Abs. 4 der DIN kann eine Ausweisung von neuen schutzbedürftigen Gebieten ohne ausreichende Abstände von bestehenden gewerblichen Anlagen, Industrie- oder Gewerbegebieten zu Beschränkungen der gewerblichen Nutzung führen. In der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sind Immissionsrichtwerte festgesetzt, die sich bei einem allgemeinen Wohngebiet (WA) nicht von den Orientierungswerten für Gewerbelärm der DIN unterscheiden. Im Verwaltungsvollzug werden die Immissionsrichtwerte wie Grenzwerte gehandhabt. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (6:00 bis 22:00 Uhr) für einen Beurteilungszeitraum von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht (22:00 bis Seite 14

15 6:00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt (TA Lärm, Ziffer 6.4). Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert tagsüber um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten (TA Lärm, Ziffer 6.1). Bei Wohngebieten (WA, WR, Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) ist den anteiligen Schallimmissionen während der Ruhezeit (Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit) ein von 6 db(a) zuzurechnen. Die Ruhezeiten gelten werktags (Montag bis Samstag) von 6:00 bis 7:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr sowie sonntags von 6:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr (TA Lärm, Ziffer 6.5). In seltenen Fällen erlaubt die TA Lärm eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte (TA Lärm, Ziffer 7.2). Seltene Fälle müssen voraussehbar sein und sind auf nicht mehr als zehn Tage oder Nächte eines Kalenderjahres und nicht mehr als zwei aufeinander folgende Wochenenden begrenzt. Die Immissionsrichtwerte für diese seltenen Ereignisse betragen gemäß Ziffer 6.3 der TA Lärm tagsüber 70 db(a) und nachts 55 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte tagsüber um nicht mehr als 20 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. Zur Beurteilung der Anlage ist die Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung zu bestimmen. Nach Ziffer der TA Lärm kann die Bestimmung der Vorbelastung entfallen, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am Immissionspunkt um mindestens 6 db(a) unterschreitet. 5.2 Verkehrslärm Den im Geltungsbereich geplanten Nutzungen werden folgende Orientierungswerte gemäß dem Beiblatt 1 der DIN zugeordnet: Bauliche Nutzung Orientierungswerte nach DIN , Beiblatt 1 in db(a) tagsüber nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. 40 Der höhere Nachtwert wird zur Beurteilung von Verkehrslärm-Immissionen herangezogen. Die Nachtzeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Die Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 sind Zielwerte. Eine Überschreitung der Werte außen vor den betroffenen Räumen soll vermieden werden. Bezüglich ihrer Anwendung gibt die DIN folgende Hinweise: "In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen Seite 15

16 sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (passive Lärmschutz- Maßnahmen wie z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutz- Maßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." Der Abwägungsspielraum sollte aber grundsätzlich in der städtebaulichen Planung durch die nachfolgenden Immissionsgrenzwerte der 16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (16. BImSchV) [14] beschränkt werden. Den im Geltungsbereich geplanten Nutzungen werden folgende Immissionsgrenzwerte gemäß der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutz-Verordnung) zugeordnet: Bauliche Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA), Reines Wohngebiet (WR) Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV in db(a) tagsüber nachts Seite 16

17 6 Gewerbe 6.1 Schallemissionen Bei der Ermittlung der Schallemissionen der landwirtschaftlichen Hofstelle und Mosterei Weiß wird davon ausgegangen, dass der Betrieb an Werktagen zu den höchsten Beurteilungspegeln führt. Bei einem Betrieb der landwirtschaftlichen Hofstelle an Sonntagen ist nicht davon auszugehen, dass dabei, selbst mit Ruhezeitenzuschlag, höhere Beurteilungspegel erreicht werden. Bei einer Einhaltung der Immissionsrichtwerte des Betriebs an Werktagen ist daher davon auszugehen, dass diese auch am Sonntag eingehalten werden. Bei der Ermittlung der Schallemissionen der landwirtschaftlichen Hofstelle und Mosterei Weiß werden die folgenden Geräuschquellen betrachtet (vgl. Eingabedaten in Anhang 1): Geräuschabstrahlung des Mostereigebäudes (vgl. Kapitel 6.1.1) Fahrverkehr auf dem Betriebsgrundstück (vgl. Kapitel 6.1.2) Tätigkeiten im Freien (vgl. Kapitel 6.1.3) Ein Großteil der betriebsbedingten Fahrbewegungen und Fahrwege der landwirtschaftlichen Hofstelle und Mosterei Weiß finden auf der an das Betriebsgelände nordwestlich direkt angrenzenden, öffentlichen Straße "Hochstätt" sowie der Verbindungsstraße zwischen den Straßen "Hochstätt" und "Mörikestraße" statt. Fahrbewegungen auf der öffentlichen Verkehrsfläche sind nicht als Gewerbe-, sondern getrennt als Verkehrslärm zu bewerten. Die Lage und Form der auf dem Betriebsgrundstück stattfindenden und daher bei der Ermittlung der Gewerbelärmemissionen zum Ansatz gebrachten Schallquellen sind im Lageplan in Anhang 2 dargestellt. Als lauteste Nachtstunde wird die Stunde von 22:00 und 23:00 Uhr berücksichtigt, in welcher zumindest theoretisch die Fahrbewegungen der Milchabholung, der Kraftfutteranlieferung, das Zurückbringen von geliehenen Tanks sowie die Entladung von Kraftfutter zusammenfallen können. Für die Kraftfutteranlierferung, welche gemäß Betreiberangaben einmal im Monat zwischen 6:00 und 23:00 Uhr stattfindet, wird angenommen, dass eine Anlieferung im Nachtzeitraum seltener als zehn Nächte im Jahr stattfindet und somit als seltenes Ereignis beurteilt werden kann (siehe Kapitel 5.1). Es wird daher zum einen der Regelbetrieb ohne eine Kraftfutteranlieferung im Nachtzeitraum als auch der Sonderbetrieb betrachtet, bei welchem die Fahrbewegungen als auch die Kraftfutterentladung in der lautesten Nachtstunde angesetzt werden. Aufgrund der dem Plangebiet näheren Lage wird eine An- und Abfahrt sowie Entladung am kleinen Kraftfuttersilo angesetzt. Von Schallquellen, welche von dem Plangebiet abgewandt und durch die bestehenden Gebäude abgeschirmt liegen oder im Vergleich zu anderen Schallquellen deutlich leiser sind, ist mit keinem Seite 17

18 relevanten Beitrag zum Gesamtbeurteilungspegel zu rechnen. Die folgenden Geräuschquellen werden daher bei der Berechnung vernachlässigt: Pkw-An- und Abfahrten Saftverkauf (irrelevant im Vergleich zu den Traktor- und Lkw-Bewegungen, zudem überwiegend auf öffentlicher Verkehrsfläche) Geräuschabstrahlung Stall und Stallöffnungen (dem Plangebiet abgewandt bzw. durch Bestandsgebäude abgeschirmt) Nutzung des Fahrsilos (dem Plangebiet abgewandt bzw. durch Bestandsgebäude abgeschirmt) Beladung (Betankung) mit Saft (keine relevanten Geräuschemissionen) Transport Trester durch Förderband (keine relevanten Geräuschemissionen, zudem Lage an der dem Plangebiet abgewandten Fassade des Mostereigebäudes) Betrieb Heulüfter (dem Plangebiet abgewandt bzw. durch Bestandsgebäude abgeschirmt) Betankung Milchwagen (dem Plangebiet abgewandt bzw. durch Bestandsgebäude abgeschirmt) Geräuschabstrahlung des Mostereigebäudes Während dem Vor-Ort-Termin [5] wurde beim Betrieb der Presse keine Geräuschentwicklung außerhalb des Mostereigebäudes wahrgenommen. Daher werden nur die geöffnete Türe an der Nordwestfassade des Gebäudes sowie die teilweise geöffneten Fenster der Südwestfassade berücksichtigt. Die Schallabstrahlung über die gemauerten Fassaden ist gegenüber der Schallabstrahlung der Öffnungen vernachlässigbar gering. Durch eigene orientierende Messungen wurde der Schalldruckpegel in der Türöffnung, welche sich an der der Presse gegenüberliegenden Fassade befindet, sowie der Innenpegel im gesamten Mostereigebäude ermittelt. Für die Türöffnung wird der aus zwei Messungen gemittelte Schalldruckpegel von 81,8 db(a) angesetzt. Der Innenpegel, welcher für die geöffneten Fenster angesetzt wird, wurde zeitlich und räumlich gemittelt mit 87,5 db(a) erfasst. Gemäß Betreiberangaben [5] dauert der Mostvorgang pro Kunde je nach Menge etwa 30 bis 45 Minuten. Bei bis zu 20 Kunden am Tag ergibt sich eine maximale Betriebszeit von 15 Stunden am Tag. Für eine Prognose auf der sicheren Seite werden die genannten Pegel über den gesamten Tageszeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr angesetzt. Die Fenster an der Südwestfassade werden dabei als durchgehend geöffnet angenommen Fahrverkehr auf dem Betriebsgrundstück Als lauteste Nachtstunde wird, wie oben genannt, die Stunde von 22:00 und 23:00 Uhr berücksichtigt, in welcher zumindest theoretisch die Fahrbewegungen der Milchabholung, der Seite 18

19 Kraftfutteranlieferung und das Zurückbringen von geliehen Tanks zusammenfallen können. Daher ist die Fahrbewegung des Viehwagens zwischen 4:00 und 6:00 Uhr nicht zu berücksichtigen. Für eine Beurteilung auf der sicheren Seite werden die Fahrbewegungen des Milchwagens sowohl im Nachtzeitraum als auch im Tagzeitraum innerhalb der Ruhezeiten angesetzt. Für eine Abschätzung auf der sicheren Seite wird angenommen, dass alle Kunden Tanks ausleihen und diese entsprechend zurückbringen, wobei davon zwei Fahrbewegungen im Nachzeitraum angesetzt werden. Es werden die folgenden Fahrbewegungen durch die Hofstelle und die Mosterei berücksichtigt: Tätigkeit, Schallquelle Schall-Leistungspegel [Referenz] Einwirkdauer/Vorgänge (irz: innerhalb Ruhezeit arz: außerhalb Ruhezeit) Emissionshöhe Traktor-Zufahrt Mosterei (Linienschallquelle) L' WA,1h = 62,0 db(a)/m [22] 20 Vorgänge (irz: 4 Vorgänge arz: 16 Vorgänge) 0,50 m Traktor-Abfahrt Mosterei (Linienschallquelle) L' WA,1h = 62,0 db(a)/m [22] 20 Vorgänge (irz: 4 Vorgänge arz: 16 Vorgänge) 0,50 m Traktor-Fahrt Tanks zurückbringen (Linienschallquelle) L' WA,1h = 62,0 db(a)/m [22] 20 Vorgänge (irz: 8 Vorgänge arz: 10 Vorgänge nachts: 2 Vorgänge) 0,50 m Traktor-Fahrt Landwirtschaft (Linienschallquelle) L' WA,1h = 62,0 db(a)/m [22] 30 Vorgänge (irz: 8 Vorgänge arz: 22 Vorgänge) 0,50 m Lkw-Fahrt (Milchwagen) (Linienschallquelle) L' WA,1h = 63,0 db(a)/m [21] L W,max = 108,0 db(a) 1) irz: 1 Vorgang lauteste Nachtstunde: 1 Vorgang 0,50 m Lkw-Rangieren (Milchwagen) (Linienschallquelle) L' WA,1h = 68,0 db(a)/m [21] 2) L W,max = 108,0 db(a) 1) irz: 1 Vorgang lauteste Nachtstunde: 1 Vorgang 0,50 m Kühlaggregat Milchwagen (Linienschallquelle) L' WA,1h = 61,0 db(a)/m [25] irz: 1 Vorgang lauteste Nachtstunde: 1 Vorgang 3,00 m Lkw-Fahrt (Kraftfutter) (Linienschallquelle) L' WA,1h = 63,0 db(a)/m [21] L W,max = 108,0 db(a) 1) Regelbetrieb: irz: 1 Vorgang Sonderbetrieb: lauteste Nachtstunde: 1 Vorgang 0,50 m Seite 19

20 Lkw-Rangieren (Kraftfutter) (Linienschallquelle) L' WA,1h = 68,0 db(a)/m [21] 2) L W,max = 108,0 db(a) 1) Regelbetrieb: irz: 1 Vorgang Sonderbetrieb: lauteste Nachtstunde: 1 Vorgang 0,50 m Lkw-Fahrt (Trester) (Linienschallquelle) L' WA,1h = 63,0 db(a)/m [21] L W,max = 108,0 db(a) 1) arz: 1 Vorgang 0,50 m Lkw-Rangieren (Trester) (Linienschallquelle) L' WA,1h = 68,0 db(a)/m [21] 2) L W,max = 108,0 db(a) 1) arz: 1 Vorgang 0,50 m 1) aufgrund der Betriebsbremse 2) inkl. 5 db(a) für Rangiertätigkeiten Tätigkeiten im Freien Für die regulären Arbeiten mit dem Traktor im Hofraum wird ein Schallleistungspegel von 99 db(a) gemäß dem Emissionsdatenkatalog des österreichischen Umweltbundesamtes [25] für Traktoren im Arbeitszyklus angesetzt. Für eine Abschätzung auf der sicheren Seite wird von den zwei Stunden Betriebszeiten eine Stunde innerhalb der Ruhezeiten angesetzt. Die Emissionshöhe beträgt 1,00 m [25]. Für die Entladung von Kraftfutter wird für eine Abschätzung der in dem Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen [23]) genannte Schallleistungspegel von L WAeq,1h = 105,4 db(a) für die Entladung von Silofahrzeugen mit eigenem Verdichter angesetzt. Für diesen Entladungsvorgang liegt gemäß dem Leitfaden keine Impulshaltigkeit und auch kein vor. Für eine Abschätzung auf der sicheren Seite wird die Entladung von Kraftfutter im Regelbetrieb im Tagzeitraum innerhalb der Ruhezeiten angesetzt. Die Entladung im Nachtzeitraum wird wie bereits oben aufgeführt (siehe Kapitel 6.1) als seltenes Ereignis im Sonderbetrieb berücksichtigt. Die Emissionshöhe wird auf 1,00 m gesetzt. Für die Entladung des Obstes durch Abkippen in den Trichter der Presse wird für eine annäherende Abschätzung der Literaturwert für "Entladen von Dumpern" (Erde abkippen, mittlere Entladezeit 0,4 min) aus dem Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen [23]) angesetzt. Hierfür wird ein Schallleistungspegel von L WAeq,1h = 78,2 db(a) mit einem von L WAmax = 105,4 db(a) und einem Impulszuschlag von 2,4 db(a) genannt. Gemäß den Betreiberangaben mit bis zu 20 Kunden am Tag werden 20 Vorgänge im Tagzeitraum angesetzt, für eine Abschätzung auf der sicheren Seite werden davon vier innerhalb der Ruhezeiten angesetzt. Die Emissionshöhe wird auf 0,50 m gesetzt. Seite 20

21 Für die Beladung von Lkw mit Trester durch einen Bagger wird für eine annäherende Abschätzung der Literaturwert für die Verladung von Erdaushub mit einem Radbagger auf dem Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen (Hessisches Lanbdesamt f+ür Umwelt und Geologie [20]) angesetzt. Es wird ein Schallleistungspegel von L WA = 95,8 db(a) mit einem von L WAmax = 103,7 db(a) und einem Impulszuschlag von 1,8 db(a) angegeben. Die der Beladung von 30 Minuten wird außerhalb der Ruhezeiten angesetzt. Die Emissionshöhe wird auf 1,50 m gesetzt. Fü die Be- und Entladung der Tanks wird ein Traktor im Arbeitszyklus mit einem Schallleistungspegel von 99 db(a) gemäß dem Emissionsdatenkatalog des österreichischen Umweltbundesamtes [25] angesetzt. Die Emissionshöhe beträgt 1,00 m. Für eine Abschätzung auf der sicheren Seite wird angenommen, dass alle Kunden Tanks ausleihen und diese entsprechend zurückbringen, wobei davon zwei im Nachzeitraum angesetzt werden (entsprechend der Annahme zu den Fahrbewegungen in Kapitel 6.1.2). Pro Kunde werden fünf Minuten Arbeitsvorgang berücksichtigt. An der Südwestfassade des Mostereigebäudes werden benutzte Tanks mithilfe von einem Hochdruckreiniger gewaschen. Für den Betrieb des Hochdruckreinigers kann ein Schall- Leistungspegel von L w = 96,6 db(a) (inkl. für Ton- und Informationshaltigkeit) angesetzt werden [24]. Von den 30 Minuten Betriebszeit des Hochdruckreinigers werden zehn innerhalb der Ruhezeiten angesetzt. Die Emissionshöhe wird auf 1,00 m gesetzt. 6.2 Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt gemäß Ziffer 7.5 der DIN nach TA Lärm [13] in Verbindung mit der DIN ISO (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien) [19]. Es werden alle unter Kapitel 6.1 und 6.2 genannten Schallquellen in das Schallausbreitungsberechnungsprogramm eingegeben. Dabei werden Lage und Form der Schallquellen (Punkt-, Linien- bzw. Flächenschallquelle) erfasst. Weiterhin werden reflektierende und abschirmende Gebäudefassaden sowie die topografische Situation berücksichtigt. In der DIN ISO wird ein auf alle Schallquellen anwendbares, einheitliches Verfahren für die Berechnung der Schallausbreitung im Freien angegeben. Der darin zu bestimmende Mitwind- Mittelungspegel L AT (DW) (Wind weht von der Quelle zum Immissionspunkt) berücksichtigt die Richtwirkungskorrektur D C und die Dämpfung auf Grund der geometrischen Ausbreitung A div, durch Luftabsorption A atm (10 C, 70 % rel. Luftfeuchtigkeit), durch Bodendämpfung A gr (hier: alternatives Verfahren mit frequenzunabhängiger Berechnung vgl. DIN ISO Ziffer 7.3.2), durch Abschirmung A bar sowie auf Grund sonstiger Effekte A misc. Der Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW) wird gemäß folgender Beziehung ermittelt: L AT (DW) = L W + D C A div A atm A gr A bar A misc Seite 21

22 Des Weiteren ist gemäß TA Lärm die meteorologische Korrektur C met nach DIN ISO zu berücksichtigen. Zur Ermittlung dieser Korrektur ist neben dem Abstand zwischen der Schallquelle und dem Immissionspunkt auch die Konstante C 0 (Faktor für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten) erforderlich. Im vorliegenden Fall wird der Wert für die meteorologische Korrektur C met = 0 db gesetzt. Die berechneten Pegel sind somit "Mitwind-Mittelungspegel". Es wurden die Beurteilungspegel im Plangebiet für das 1. Obergeschoß (relative Höhe: 5,60 m) berechnet. Die Beurteilungspegel für den Regelbetrieb sind im Anhang 3 in Form von farbigen Rasterlärmkarten für den Tages- und Nachtzeitraum dargestellt. Die Beurteilungspegel für den Sonderbetrieb (inkl. Kraftfutteranlieferung im Nachtzeitraum) sind im Anhang 4 in Form einer farbigen Rasterlärmkarte für den Nachtzeitraum dargestellt 6.3 Bewertung Die Rasterlärmkarten in Anhang 3 zeigen, dass die Immissionsrichtwerter der TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet von 55 db(a) tags und 40 db(a) nachts sowohl im Tagzeitraum als auch im Nachtzeitraum im Plangebiet deutlich unterschritten werden. Da die Immissionsrichtwerte im Plangebiet um mind. 6 db(a) unterschritten wurden, kann gemäß Ziffer der TA Lärm die Bestimmung der Vorbelastung durch weitere gewerbliche Anlagen entfallen. (vgl. Kapitel 5.1). Die Rasterlärmkarte im Anhang 4 für den Sonderbetrieb (seltenes Ereignis) zeigt, dass der Immissionsrichtwert für seltene Ereignisse von 55 db(a) nachts im Plangebiet eingehalten wird. Bei der -Betrachtung für den Tages- als auch Nachtzeitraum wird als lautestes Einzelereignis während des bestimmungsgemäßen Betriebes das Geräusch beim Betätigen der Betriebsbremse von einem Lkw mit einem Schall-Leistungspegel von L WAmax = 108 db(a) angenommen. Bei Ansatz dieses maximalen Schall-Leistungspegels ergibt sich, unter alleiniger Berücksichtigung der Schallabnahme über die Entfernung, ein Mindestabstand von 4 m um den für den Tagzeitraum in einem allgemeinen Wohngebiet einzuhalten. Für den Nachtzeitraum ergibt sich ein Mindestabstand von 71 m. Dieser Abstand wird von Lkw-Fahrwegen auf dem Betriebsgelände zur geplanten Wohnbebauung eingehalten. Seite 22

23 7 Verkehr 7.1 Schallemissionen Die Berechnung der Emissionspegel L m,e des Straßenverkehrs der Straße "Hochstätt" sowie der Landesstraße L 335 wird gemäß Ziffer 7.1 der DIN nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt. Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßen-Achse bei freier Schallausbreitung unter Berücksichtigung aller Korrekturen. Er berechnet sich aus den folgenden Parametern: Verkehrsmenge Lkw-Anteil zulässige Höchstgeschwindigkeit Art der Straßenoberfläche Steigung des Straßenabschnitts Die Verkehrszahlen der Straße "Hochstätt" durch die An- und Abfahrten der Gewerbebetriebe wurden auf Grundlage der Betreiberangaben der Mosterei Weiß sowie der Zimmerei Josef Abler GmbH ermittelt. Die angegebenen Lkw- und Pkw-Bewegungen wurden dabei in Jahresmittelwerte der maßgebenden stündlichen Verkehrsmenge (M) und des maßgebenden Lkw-Anteils (p) umgerechnet. Die Umrechnung der angegebenenen Lkw- und Pkw-Bewegungen und die dabei getroffenene Annahmen sind in nachfolgender Tabelle aufgelistet: Seite 23

24 Fahrzeuge Anzahl Häufigkeit Zeitraum getroffene Annahmen täglicher Verkehr im Jahresdurchschnitt Landwirtschaft (regulärer u. saisonaler Betrieb) Milchwagen Viehwagen Kraftfutter Kunden Mosterei Kunden Saftverkauf Lkw Trester Mitarbeiter Zimmerei Lkw Zimmerei Transporter Zimmerei Lkw Eismann Transporter Eismann bis zu Traktorfahrten 1 Lkw (2 Fahrten) 1 Lkw (2 Fahrten) 1 Lkw (2 Fahrten) 15-20, überwiegend Traktoren, teilweise doppelt (Tanks) 10 bis 15 Pkw (20 bis 30 Fahrten) 1 Lkw (2 Fahrten) zukünftig bis zu 30 Pkw- Fahrten 10 Lkw- Fahrten 20 Transporter-Fahrten 1 Lkw (2 Fahrten) 10 Transporter-Fahrten Täglich werktags, witterungsbeding auch sonntags tags Ø 20 Fahrten täglich inkl. andere Landwirte 1x täglich variabel jeweils 50% tags/nachts 1x wöchentlich 1x monatlich 6:00-23:00 Uhr täglich werktags über 3 Monate täglich werktags über 3 Monate 1-2x wöchentlich täglich werktags täglich werktags täglich werktags 3x wöchentlich täglich werktags Pkw Lkw tags nachts tags nachts nachts ,14 0,14 tags, Tanks zurückbringen teilweise nachts 2x im Jahr nachts (von 12x) Ø 17,5 Kunden, 50% doppelt, davon ø 2 nachts (insg.52,5 Fahrten, davon 4 nachts) tags ø 12,5 (25 Fahrten) tags ø 1,5x wöchentlich bis zu 6 nachts - - 0,05 0, ,39 0,86 5, ,43 - ø 3 nachts 23,14 2, tags ,57 - tags >2,8 t ,14 - nachts ,86 tags >2,8 t - - 8,57 - Summe 28,50 2,57 66,29 2,87 Seite 24

25 In Summe entspricht der Verkehr auf der Straße "Hochstätt" durch die An- und Abfahrten der Gewerbebetriebe eines durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV) von 100,23 Kfz/24h, einer maßgebenden stündlichen Verkehrsmenge (M) von 5,92 Kfz tagsüber und 0,68 Kfz nachts sowie einem maßgebenden Lkw-Anteil (p) von 67,34 % tagsüber und 52,76 % nachts. Die Verkehrszahlen der Landesstraße L 335 wurden aus den Verkehrsdaten des Regierungspräsidiums Tübingen (Verkehrsmonitoring vom Jahr 2015) [9] entnommen und für das Jahr 2030 prognostiziert. Für die Prognose wird von einer allgemeinen Verkehrssteigerung von 1 % pro Jahr ausgegangen. Die Zahlen des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV), der maßgebenden stündlichen Verkehrsmenge (M) und der maßgebende Lkw-Anteil (p) der Landes-Straße L 335 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt (vgl. Liste der Eingabedaten in Anhang 1): Straße DTV 2015 in Kfz/24h DTV 2030 in Kfz/24h M 2030 in Kfz p in % tags nachts tags nachts L ,3 0,0 Unter Berücksichtigung der oben angegebenen Daten sowie einer Geschwindigkeit von 50 km für Pkw und Lkw auf der Straße "Hochstätt" sowie den Geschwindigkeiten von 100 km für Pkw und 60 km für Lkw außerorts, 70 km für Pkw und 60 km für Lkw im Bereich der Ortseinfahrt und 50 km für Pkw und Lkw innerorts [7] für die Landesstraße L 335 wurden die nachfolgenden Emissionspegel berechnet: Straße L m,e Tag in db(a) L m,e Nacht in db(a) Hochstätt [50 km] 50,4 40,0 L 335 [100 km] 59,9 49,6 L 335 [70 km] 56,8 45,7 L 335 [50 km] 54,6 43,0 Zuschläge für Steigungen und Gefälle sind nicht erforderlich, da die Steigung unter 5 % liegt. Die Korrektur auf Grund unterschiedlicher Straßenoberflächen gemäß Tabelle 4 der RLS-90 beträgt 0 db(a) für nicht geriffelten Guss-Asphalt. Seite 25

26 7.2 Berechnung der Schallimmissionen Ausgehend von den Emissionspegeln erfolgt die Berechnung der zu erwartenden Straßenverkehrslärm-Einwirkungen im Plangebiet unter Berücksichtigung des Straßenverlaufs der Straße "Hochstätt" und der Landesstraße L 335 gemäß RLS-90. Der darin zu bestimmende Beurteilungspegel L r,j gilt für leichten Wind (etwa 3 m/s) bzw. Temperaturinversion von der Straße zum Immissionspunkt. Der Einfluss der Straßennässe, der evtl. zu höheren Beurteilungspegeln führt, wird hierbei nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel werden die Pegeländerungen auf Grund des Abstandes und der LuftabsorptionD s, die Pegeländerungen durch die Boden- und Meteorologie- DämpfungD BM sowie durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen D B berücksichtigt. Des Weiteren wird ggf. ein K für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen gemäß Tabelle 2 der RLS-90 gegeben. Es gilt folgende Gleichung: L r,j =L m,e +D s +D BM +D B +K Die Berechnung wird mit Hilfe des Schallausbreitungsberechnungsprogramms IMMI [26] unter Berücksichtigung der topografischen Situation durchgeführt. Es wurden die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für das 1. Obergeschoß (relative Höhe: 5,60 m) berechnet. Die Beurteilungspegel sind in Anhang 4 in Form von farbigen Rasterlärmkarten für den Tages- und den Nachtzeitraum dargestellt. 7.3 Bewertung Die Berechnungen der Verkehrslärm-Immissionen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN (Schallschutz im Städtebau) für ein allgemeines Wohngebiet von 55 db(a) tagsüber bis zu einem Abstand von ca. 23 m zum nordwestlichen Rand des Plangebietes um bis zu 5 db(a) überschritten wird. Im überbaubaren Bereich wird der Orientierungswert ebenfalls um bis zu 5 db(a) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert von 45 db(a) bis zu einem Abstand von ca. 20 m zum Rand des Plangebietes um bis zu 5 db(a) überschritten. Im überbaubaren Bereich betragen die Überschreitungen bis zu 4 db(a). Die Grenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) von tagsüber/nachts 59 db(a)/49 db(a) werden im überbaubaren Bereich tagsüber um bis zu 1 db(a) überschritten und nachts genau eingehalten. Die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigenden gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse ( 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) sind somit im Plangebiet hinsichtlich der Straßenverkehrslärmeinwirkungen nicht gewährleistet. Seite 26

27 Um die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN , Beiblatt 1 im Plangebiet zu gewährleisten, sind Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Die abschließende Beurteilung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. 7.4 Möglichkeiten zur Konfliktlösung Zur Lösung des Lärmkonfliktes stehen aktive Maßnahmen (Lärmminderungsmaßnahmen im Schallausbreitungsweg, z.b. Lärmschutzwand oder -wall) und/oder passive Lärmschutz-Maßnahmen (Schallschutz-Maßnahmen am Gebäude, z.b. Schalldämmung der Außenbauteile, Grundrissorientierung) zur Verfügung. Prinzipiell sind aktive Lärmschutz-Maßnahmen den passiven Lärmschutz-Maßnahmen vorzuziehen, da aktive Lärmschutz-Maßnahmen an der Quelle ansetzen. Zudem wird bei einer aktiven Maßnahme zusätzlich der Außenbereich (z.b. Terrasse, Balkon) geschützt. Wenn eine aktive Lärmschutz-Maßnahme, z.b. aus städtebaulichen Gründen nicht möglich ist, ist ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen am Immissionspunkt erforderlich, so genannte passive Lärmschutz-Maßnahmen. Durch Gebäudeorientierung und/oder eine schalloptimierte Grundrissgestaltung von Wohnungen sowie durch Schallschutz-Maßnahmen an Gebäuden soll hier zumindest eine unzumutbare Beeinträchtigung in Aufenthaltsräumen und Ruheräumen verhindert werden. Eine aktive Lärmschutz-Maßnahme wird im vorliegenden Fall als nicht sinnvoll erachtet. Eine solche Maßnahme wäre in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild als erhebliche Beeinträchtigung zu werten und würde zudem die Erschließung des Plangebietes erschweren. Da die Grenzwerte der 16. BImSchV zudem nur geringfügig und nur in einem kleinen Bereich des Plangebietes überschritten werden, ist eine aktive Lärmschutz-Maßnahme als nicht verhältnismäßig zu werten. Der Konflikt soll daher durch die Umsetzung passiver Lärmschutz-Maßnahmen (Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen der Aufenthalts- und Ruheräume, Festsetzung des Schalldämm-Maßes der Außenbauteile, aktive lüftungstechnische Anlagen) gelöst werden Ermittlung der Orientierungsauflagen Auf Grund der Eigenabschirmung eines Gebäudes ist an den seitlich zur Straße liegenden Gebäudefassaden eine Pegelminderung von mindestens 3 db(a) und an der zur Straße rückwärtigen Gebäudefassade eine Pegelminderung von mindestens 10 db(a) zu erwarten. Das heißt, dass bei einer Überschreitung der Orientierungswerte von 3 db(a) an der zur Straße zugewandten Fassade die Orientierungswerte an den übrigen drei Gebäudeseiten eingehalten werden und eine Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen in diese Richtungen möglich ist. Seite 27

28 Soll der Konflikt durch passive Lärmschutz-Maßnahmen gelöst werden, sind folgende Auflagen erforderlich: Beurteilungspegel tags > 58 db(a): Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthaltsräumen auf die der Straße "Hochstätt" rückwärtige Gebäudeseite (Süden) Beurteilungspegel tags > 55 db(a) und < 58 db(a): Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von Aufenthaltsräumen auf die der Straße "Hochstätt" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) Beurteilungspegel nachts > 48 db(a): Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von zum Schlafen bestimmten Räumen auf die der Straße "Hochstätt" rückwärtige Gebäudeseite (Süden) Beurteilungspegel nachts > 45 db(a) und < 48 db(a): Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen von zum Schlafen bestimmten Räumen auf die der Straße "Hochstätt" abgewandten Gebäudeseiten (Westen, Süden, Osten) Falls eine Orientierung nicht möglich ist, sind die Aufenthaltsräume ersatzweise mit einer ausreichend dimensionierten Lüftungsanlage auszustatten. Zusätzlich zur Orientierung der zum Lüften erforderlichen Fensteröffnungen in den konfliktfreien Bereich ist das Gesamtschalldämm-Maß der Außenbauteile gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) festzusetzen Ermittlung des Gesamtschalldämm-Maßes der Außenbauteile Zur Ermittlung des erforderlichen Gesamtschalldämm-Maßes wird die DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) [16], [17] herangezogen. Diese definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen in Abhängigkeit der verschiedenen Lärmarten (Verkehrs- oder Gewerbelärm). Das erforderliche Schalldämm-Maß der Außenbauteile wird aus den definierten Lärmpegelbereichen des maßgeblichen Außenlärmpegels für die jeweilige Nutzung gemäß Tabelle 7 der DIN [16] bestimmt: Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel in db(a) Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R' W,res des Außenbauteils in db (A) von Aufenthaltsräumen in Wohnräumen Büroräumen und ähnlichem I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis Seite 28

29 V 71 bis VI 76 bis VII > 80 Anforderungen sind auf Grund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen 50 Der maßgebliche Außenlärmpegel bei Straßenverkehr ergibt sich gemäß Punkt der DIN [17] aus den errechneten Beurteilungspegeln, wobei zu den errechneten Werten ein von 3 db(a) zu addieren ist. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag und Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung der maßgebliche Außenlärmpegel aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem von 10 db(a). An den Fassaden liegt maximal die Anforderung von Lärmpegelbereich III vor. Daraus ergibt sich für die Außenbauteile der Büroräume mindestens ein erforderliches Gesamt-Schalldämm-Maß R' W,res von 30 db(a), für die Aufenthalts- und Ruheräume des Wohnbereiches mindestens ein erforderliches Gesamt-Schalldämm-Maß R' W,res von 35 db(a). Das erforderliche Schalldämm-Maß der einzelnen Außenbauteile (Wände, Fenster und Türen) ist von den tatsächlichen Gebäude- bzw. Raumdaten (Fensterflächenanteil, Grundfläche des Aufenthaltsraumes, Schalldämmung der Außenwand usw.) abhängig. Es ist zu beachten, dass die Anforderungen bis einschließlich des Lärmpegelbereiches III für Wohnnutzung auf Grund der heute aus Wärmeschutzgründen erforderlichen Isolierverglasung bei ansonsten Massivbauweise und entsprechendem Fensterflächenverhältnis keine "echten" Anforderungen an die Fassadendämmung darstellen. 8 Qualität der Prognose Die Prognoseberechnungen erfolgen mit auf der sicheren Seite liegenden Ansätzen für die Schallemissionen der Betriebsvorgänge der Mosterei Weiß. Die ermittelten Beurteilungspegel stellen die maximal zu erwartenden Geräuschbelastungen auf Grundlage der vorliegenden Angaben dar. Seite 29

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