An alle Oö. Gemeinden An alle Rechtsträger von Krabbelstuben und Kindergärten in Oö.

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1 X Amt der Oö. Landesregierung Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit Abteilung Gesellschaft 4021 Linz Bahnhofplatz 1 Geschäftszeichen: GEFT /22-Scm An alle Oö. Gemeinden An alle Rechtsträger von Krabbelstuben und Kindergärten in Oö. Bearbeiter/-in: Matthias Schinagl, M.A. Tel: Fax: ( ) geft.post@ooe.gv.at Linz, 16. Jänner 2019 _ Informationsschreiben zur Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 Sehr geehrte Damen und Herren! Zwischen dem Land Oö. und dem Bund wurde eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik abgeschlossen. Die neue Vereinbarung gilt für die Arbeitsjahre 2018/19 bis 2021/22 und umfasst folgende Themenbereiche: - Ausbau institutionelle Kinderbetreuung - Kindergartenpflicht - Sprachförderung Mit diesem Informationsschreiben möchten wir Ihnen einen Überblick über die Fördermöglichkeiten in den Arbeitsjahren 2018/19 bis 2021/22 im Bereich Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots geben. Zum Themenbereich Sprachförderung sowie die für die Umsetzung erforderlichen gesetzlichen Anpassungen ( Kopftuchverbot ) erfolgen gesonderte Infos. Ziele für den Ausbau des institutionellen Betreuungsangebots: - Ausbau des Betreuungsangebots für unter-3-jährige Kinder (Barcelona-Ziel) - Erweiterung des Angebots qualifizierter Ganztagesbetreuung (VIF-konforme Betreuungsplätze) Die Bundesmittel für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots können im Wesentlichen für infrastrukturelle Investitionen und für Personalaufwendungen in geeigneten elementaren Bildungseinrichtungen verwendet werden. Definition Geeignete elementare Bildungseinrichtung : - öffentliche und private elementare Bildungseinrichtungen (Krabbelstuben und Kindergärten), die auf Basis des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes eingerichtet sind und geführt werden; - sprachliche Förderung in der Bildungssprache Deutsch ; - die Bildungsaufgaben einer elementaren Bildungseinrichtung sind zu erfüllen.

2 INVESTITIONSKOSTENZUSCHÜSSE A) für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter Dreijährige a) Inbetriebnahme zusätzlicher Krabbelstubengruppen maximal Euro pro Gruppe: Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Krabbelstubengruppen maximal Euro pro Gruppe b) Inbetriebnahme zusätzlicher alterserweiterter Kindergartengruppen maximal Euro pro Gruppe: Investitionskostenzuschüsse für zusätzliche alterserweiterte Kindergartengruppen, in denen unter Dreijährige betreut werden maximal Euro pro Gruppe Für die Schaffung von neuen zusätzlichen Krabbelstubengruppen und alterserweiterten Kindergartengruppen (in denen unter Dreijährige betreut werden), für die eine entsprechende Bedarfsbestätigung vorliegt und die ab Inbetriebnahme jedenfalls 5 Jahre offen stehen, können Investitionen in der Höhe von maximal Euro bzw pro Gruppe seitens des Bundes gefördert werden. Dabei sind Investitionen für Nebenräume (z. B. Küche, Garderobe, Bewegungsraum) den Gruppen entsprechend zuzurechnen. B) zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten - maximal Euro pro Gruppe Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten maximal Euro pro Gruppe Sind in Kindergärten und Krabbelstuben für die Verlängerung der Öffnungszeiten Investitionen in die räumliche Infrastruktur (Küche, Ruheräume u.ä.) notwendig, stehen dafür Investitionszuschüsse von maximal Euro pro Gruppe zur Verfügung. C) zur Erreichung der Barrierefreiheit - maximal Euro pro Gruppe Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung der Barrierefreiheit gemäß 6 Abs. 5 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes maximal Euro pro Gruppe Zur Ermöglichung einer barrierefreien Nutzung von Kindergärten und Krabbelstuben können Zuschüsse für Investitionen in der Höhe von maximal Euro für jede vorhandene oder zu bildende Gruppe verwendet werden. Dieser Zuschuss setzt keine Erweiterung des Betreuungsangebots voraus. Abwicklung/Antragstellung/Förderung Förderanträge sind vorerst formlos unter Anschluss einer Projektbeschreibung, von Kostenschätzungen und Planskizzen an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Gesellschaft, Seite 2

3 Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesellschaft, Gruppe Objektförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu stellen. Anmerkung: Antragsformular befindet sich in Ausarbeitung und kann demnächst auf der Homepage des Landes Oberösterreich abgerufen werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich entsprechend den Richtlinien der Gemeindefinanzierung NEU, aber unter Aufhebung der Geringfügigkeitsgrenzen. Ansprechpartnerinnen: - Frau ARin Petra Fuchs, DW 15709, für Kindergartenbauprojekte - Frau Hildegard Zainer, DW 15516, für Krabbelstubenbauprojekte PERSONALKOSTENZUSCHÜSSE A) Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels Für die Verbesserung des Betreuungsschlüssels durch zusätzliches Betreuungspersonal von vorher über 1:10 im Kindergarten bzw. 1:4 in der Krabbelstube auf 1:10 bzw. 1:4 oder kleiner: a) bis zu ,- pro Jahr pro PE für bis zu 3 Jahre für pädagogische Fachkräfte b) bis zu ,- pro Jahr pro PE für bis zu 3 Jahre für Hilfskräfte c) 500,- pro Monat für Zivildienstleistende, die qualifiziert als Hilfskraft oder Fachkraft zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels eingesetzt werden (bis zu 4 Zivildiensteinsätze pro bewilligtem Zivildienstplatz bis Ende AJ 2021/2022 förderbar) wesentliche Voraussetzungen: o das zusätzliche Personal bzw. der Zivildienstleistende trägt zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels von über 1:10 im Kindergarten bzw. 1:4 in der Krabbelstube auf 1:10 bzw. 1:4 oder kleiner bei o das zusätzliche Personal verfügt über die erforderliche Qualifikation (Ausbildung zur Hilfskraft in Kinderbetreuungseinrichtungen, BAfEP/BAKIP-Abschluss; Nachweise sind vorzulegen) o bei Zivildiensteinsätzen: der Zivildienstleistende wird qualifiziert als Hilfskraft oder Fachkraft zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels eingesetzt (Erwerb bzw. Vorliegen der Qualifikation einer Hilfskraft oder Fachkraft, Abschluss Vereinbarung über den qualifizierten Einsatz) die zivildienstrechtlichen Bestimmungen sowie die Vorgaben und Auflagen der auf Grundlage des Zivildienstgesetzes erlassenen Bewilligungen werden eingehalten Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung eines Personalkostenzuschusses zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels (Berechnung Betreuungsschlüssel, Anstellungsausmaß Personal,...) finden Sie in den Richtlinien Verbesserung Betreuungsschlüssel auf der Homepage Übergangsregelung zur alten Vereinbarung: bei Fach- und Hilfskräften (a und b) wird die Zählung der Betriebsjahre aus der alten Vereinbarung fortgesetzt (dh: Personal, das 2017/18 in der alten Vereinbarung im 2. Betriebsjahr gefördert wurde, setzt 2018/2019 in der neuen Vereinbarung mit dem 3. Betriebsjahr fort); war in den letzten beiden Jahren in der Einrichtung kein Personal zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Einsatz wird wieder mit dem Betriebsjahr 1 begonnen. Seite 3

4 B) Personalkostenzuschüsse zur Verlängerung der Öffnungszeit zur Erreichung VIFkonformer Öffnungszeiten Für jede zusätzlich geöffnete Woche wird, wenn mit den zusätzlichen Öffnungswochen eine VIF-konforme Öffnungszeit erreicht wird, pro Betriebsjahr für bis zu 3 Betriebsjahre eine Pauschale von 1.000,- Euro gewährt. Kriterien für VIF-Konforme Öffnungszeiten: o mindestens 47 geöffnete Wochen im Jahr o mindestens 45 Öffnungsstunden wöchentlich o an 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden pro Tag geöffnet o Angebot an Mittagessen Abwicklung/Antragstellung/Förderung Die Antragstellung erfolgt jährlich vor Umsetzung der Maßnahme in den vom Land vorgegebenen Beantragungszeiträumen über das KBEweb mit den zur Verfügung gestellten Formularvorlagen. Die Auszahlung der Förderung wird jährlich nach erfolgter Umsetzung der Maßnahme vorgenommen. Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Für Personalmaßnahmen, die im Arbeitsjahr 2018/2019 umgesetzt werden, ist die Antragstellung ab sofort bis 15. Februar 2019 über das KBEweb unter dem Menüpunkt 15a B-VG zum Stichtag möglich. Der Einstieg in die Softwarelösung funktioniert über das Web-Portal ( - für die Kinderbetreuungseinrichtungen: Der Web-Portal-Benutzername für die Kinderbetreuungseinrichtung lautet (KN + 6-stellige statistische Kennzahl). Je Krabbelstube bzw. je Kindergarten gibt es eine eigene statistische Kennzahl und damit auch einen eigenen Web-Portal-Benutzernamen. - für die Rechtsträger: Der Web-Portal-Benutzername für den Rechtsträger lautet (KT + 6-stellige Nummer). Bei Auswahl des Menüpunktes 15a B-VG zum Stichtag öffnet sich eine Antragsmaske, in der die oben erwähnten Förderbereiche auswählbar sind. Analog zur Beantragung des Landesbeitrags ist eine Datenfreigabe im KBEweb erforderlich (siehe Menüpunkt Datenfreigabe ), wobei bei Beantragung mehrerer Förderbereiche nur eine gemeinsame Datenfreigabe pro Kinderbetreuungseinrichtung zum Stichtag möglich ist. Nach erfolgter Datenfreigabe kann im Menüpunkt Datenfreigabe durch Klick auf den Button Formular das entsprechende Antragsformular ( Antrag gemäß Artikel 15a B-VG Vereinbarung über die Elementarpädagogik Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes ) generiert werden. Bitte die Antragsformulare unterzeichnet komplett mit den erforderlichen Beilagen bis spätestens 15. Februar 2019 an das Amt der Oö. Landesregierung übermitteln. Weiterführende Informationen zu den Personalkostenzuschüssen (Richtlinien Verbesserung Betreuungsschlüssel, Kurzanleitung Antragstellung) sind auf der Homepage der Gruppe Kinderbetreuung abrufbar. Ansprechpartner: - Herr Matthias Schinagl, DW Seite 4

5 TAGESMÜTTER/-VÄTER Bei Tagesmüttern/-vätern erfolgt die Förderabwicklung über die Rechtsträger, die die Tagesmütter/-väter beschäftigen. Mit freundlichen Grüßen Für die Oö. Landesregierung: Im Auftrag Matthias Schinagl Hinweise: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels und des Ausdrucks finden Sie unter: Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit / Abteilung Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. Seite 5

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