S e k u n d a r s c h u l e S e u z a c h
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- Heinrich Krüger
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1 S e k u n d a r s c h u l e S e u z a c h D Ä G E R L E N D I N H A R D H E T T L I N G E N S E U Z A C H Sekundarschule Seuzach Heimensteinstrasse Seuzach Telefon schulverwaltung@sekseuzach.ch Schulgemeindeversammlung der Sekundarschule Seuzach Mittwoch, 30. Mai 2018, Uhr, im Singsaal des Schulhauses Halden, Seuzach Anwesende Vorsitz: Stimmenzähler: Stimmberechtigte: Nichtstimmberechtigte: Protokoll: Presse: Erich Jornot Marcel Eichenberger Heimensteinstrasse Seuzach 21 (inklusive Sekundarschulpflegemitglieder) Hansjürg Schmid Irene Zoller entschuldigt GESCHÄFTE 1. Jahresrechnung Wahl der Rechnungsprüfungskommission Amtsperiode Zwischenrechnung Bauabrechnung Container Lernlandschaften 4. HRM2 Neubewertung Verwaltungsvermögen 5. Allfälliges (Anfragen gemäss 51 Gemeindegesetz) Im Namen der Sekundarschulpflege Seuzach begrüsst der Präsident, Herr Erich Jornot, die Anwesenden. Die Einladungen (Beilage 1) werden nicht mehr in alle Haushaltungen verteilt, sondern wurden fristgerecht im Landboten publiziert (27. April 2018). Ferner sind die Unterlagen jeweils auf der Homepage der Sekundarschule aufgeschaltet. Auf den Homepages der Kreisgemeinde können sie per Link ebenfalls abgerufen werden. Zu Aktenauflage und Geschäftsliste werden keine Einwände gemacht. 33
2 FINANZEN, VERSICHERUNGEN Jahresrechnung, Inventar Genehmigung Jahresrechnung 2017 Die Rechnung der Sekundarschulgemeinde Seuzach schliesst trotz des erneuten Rückgangs der Steuereinnahmen aus früheren Jahren besser ab als veranschlagt. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 ist bei Ausgaben von Fr. 7'135' und Einnahmen von Fr. 8'040' um Fr. 1'017' besser als vorgesehen. Die Jahresrechnung 2017 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr an Stelle des budgetierten Aufwandüberschusses von Fr. 112'900. ab. Der Aufwand ist um Fr oder 9,2% tiefer als budgetiert. Die grössten Abweichungen zum Voranschlag sind wie folgt: Oberstufenschule Minderausgaben von Fr. 249' Schulliegenschaften Minderausgaben von Fr Volksschule Sonstiges Minderausgaben von Fr Schulverwaltung Minderausgaben von Fr Sonderschulung Minderausgaben von Fr Steuerbezugskosten Mehrausgaben von Fr Im Detail kann gesagt werden, dass die Minderausgaben bei der Oberstufenschule vor allem durch drei Hauptpunkte entstanden sind: weniger Schulgeld für Berufsvorbereitungsjahre, Musikschule und Mittelschüler, total Fr. 94' Die günstigere Kurswoche und kein zusätzliches Schulprojekt durchgeführt Fr. 21' Auflösung der Rückstellung BVK Fr. 122' Der Ertrag ist um Fr oder 3.8 % höher als budgetiert. Der Minderertrag Steuern früherer Jahre von Fr konnte durch den höheren Steuerertrag des laufenden Jahres und grösseren Steuerkraftzuschüssen kompensiert werden: Ordentliche Steuern Rechnungsjahr + Fr Steuerkraftzuschüsse + Fr. 93' Nach und Strafsteuern + Fr. 71' Die Nettoinvestitionen betrugen Fr. 352'168.16, budgetiert waren Fr. 395'000.. Durch den positivem Abschluss der laufendenden Rechnung erhöht sich das Eigenkapital um Fr Das Eigenkapital beträgt neu 5,48 Mio. Franken. Durch den positiven Abschluss ist die nötige Liquidität wieder gewährleistet, was im Hinblick auf das unumgängliche Investitionsvolumen der nächsten fünf Jahre von ca. 2,5 Mio. Franken auch dringend nötig ist. Die Sekundarschulpflege Seuzach beantragt der Schulgemeindeversammlung vom 30. Mai 2018, die Jahresrechnung 2017 zu genehmigen. Der Antrag der Rechnungsprüfungskommission liegt vor, wird aufgezeigt und vorgelesen. Keine Die Jahresrechnung 2017 wird einstimmig genehmigt. 34
3 BEHÖRDEN, GEMEINDEORGANISATION Behörden, Kommissionen und Verwaltungen der Politischen Gemeinden, der Primarschulgemeinden und der Kirchgemeinden Wahl der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer Ausgangslage Gemäss Artikel 28 der Gemeindeordnung der Schulkreisgemeinde Seuzach hat die Gemeindeversammlung zu Beginn einer neuen Amtsdauer zu bestimmen, welche Rechnungsprüfungskommission zuständig ist. Turnusgemäss wird dieses Amt von einer der Rechnungsprüfungskommissionen der dem Schulkreis zugehörigen politischen Gemeinden ausgeführt. Die Sekundarschulpflege Seuzach beantragt der Schulgemeindeversammlung vom 30. Mai 2018, der Wahl der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Dinhard für die Amtsdauer zuzustimmen. Keine Die Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Dinhard wird einstimmig für die Amtsperiode gewählt LIEGENSCHAFTEN Räumlichkeiten, Einrichtungen, Ausstattungen Bauabrechnung Container Lernlandschaften Ausgangslage An der Schulgemeindeversammlung vom wurde dem Kreditantrag zur Beschaffung der Container für die Lernlandschaft über Fr. 365' a) Verpflichtungskredit über Fr. 240' b) Laufende Kosten über Fr. 125' c) Die Kreditsumme erhöht sich gemäss dem Zürcherischen Index der Wohnbaukosten entsprechend der Kostenentwicklung zwischen Aufstellung des Kostenvoranschlags und der Bauausführung zugestimmt. Da sich die Schlussabrechnung bis ins Jahr 2020 verzögert, empfiehlt der Kanton wie folgt vorzugehen. 1. Eine Abrechnung mit den bisherigen Kosten erstellen und durch die Schulgemeindeversammlung genehmigen zu lassen. 2. Die zweite und letzte Abrechnung nach Abschluss der Demontagearbeiten im Jahr 2020 vorzulegen. 35
4 Bauabrechnung Die Bauabrechnung zeigt sich daher per wie folgt: Die Überschreitung der laufenden Kosten ist auf die geänderte Kühl und HeizAnlage zurückzuführen. Die ursprüngliche Planung enthielt eine elektrische Heizung. Aufgrund der Vorschriften bezüglich Wärmedämmung mussten Kühl und Heizaggregate auf den Containerdächern installiert werden. Diese Aggregate wurden mit ca. Fr via Condecta in die Mietkosten aufgenommen. Die voraussichtliche Kostenunterschreitung von Fr. 17' konnte aufgrund der sorgfältigen Kostenkontrolle erreicht werden. Die Sekundarschulpflege Seuzach beantragt der Schulgemeindeversammlung vom 30. Mai 2018, die Bauabrechnung des Verpflichtungskredits zu genehmigen. Verpflichtungskredit Fr. 159' Kreditrestbetrag Fr. 80' Der Antrag der Rechnungsprüfungskommission liegt vor, wird aufgezeigt und vorgelesen. Herr Urs Christener erkundigt sich, ob man bei der Kreditvergabe die entsprechenden Vorschriften zur Wärmedämmung noch nicht kannte oder ob diese in der Zwischenzeit geändert hätten. Herr Fritschi, der zuständige Architekt, erklärt, dass die kantonalen Energievorschriften vorgeben, die Provisorien seien von diesen Vorschriften grundsätzlich ausgenommen. Jedoch hat sich in Gesprächen mit der Gemeinde Seuzach gezeigt, sollte das Provisorium etwas länger als drei Jahre dauern, könnte die Gemeinde ab Sommer 2020 auf die Wärmevorschriften bestehen. Somit hat man mit den energetisch guten Containern der Condecta sowie den installierten Kühl und Heizaggregaten einen guten Kompromiss gefunden. Die BauZwischenabrechnung für die Container der Lernlandschaften wird einstimmig genehmigt. 36
5 FINANZEN, VERSICHERUNGEN Finanzverwaltung, Rechnungsführung HRM2 Verzicht auf Neubewertung des Verwaltungsvermögens Per 1. Januar 2019 müssen alle zürcherischen Gemeinden ihr Rechnungswesen vom heutigen HRM1 auf das neue Harmonisierte Rechnungsmodel HRM2 umstellen. Nebst einem neuen Kontenrahmen, gehört die Abschreibungsmethode auf dem Verwaltungsvermögen zu den wesentlichen Änderungen. Heute wird mit HRM1 das Verwaltungsvermögen degressiv abgeschrieben. Künftig soll nach dem Standard HRM2 das Verwaltungsvermögen linear abgeschrieben werden Bei der degressiven Methode werden jeweils 10%, bei Mobilien 20%, der Restbuchwerte abgeschrieben. Neue Investitionen bewirken somit in den ersten Jahren einen überproportional hohen Abschreibungsaufwand und belasten damit das Rechnungsergebnis stark. Bei der linearen Methode wird über die vorgegebene Lebensdauer jährlich der gleiche Betrag abgeschrieben, womit die Erfolgsrechnung über diesen Zeitraum gleichmässig belastet wird. Für die Werte der Eingangsbilanz per 1. Januar 2019 (Restatement) lässt das Gemeindegesetz den Gemeinden offen, ob auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen eine Aufwertung vorgenommen wird oder nicht. Variante 1: Restatement mit Neubewertung des Verwaltungsvermögens Bei dieser Variante werden alle Anschaffungswerte von Investitionen des Verwaltungsvermögens vom Zeitpunkt der Einführung von HRM1 im Jahr 1986 bis Ende 2018 erfasst und über die vorgegebenen Anlagekategorien linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die so ermittelten Werte werden in die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2019 übernommen. Variante 2: Restatement ohne Neubewertung/Aufwertung des Verwaltungsvermögens Bei dieser Variante findet keine Aufwertung des bestehenden Verwaltungsvermögens statt. Die Restbuchwerte des Verwaltungsvermögens per Schlussbilanz vom 31. Dezember 2018 werden in die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2019 übernommen. Ab dem Umstellungszeitpunkt erfolgt die Abschreibung des ermittelten Restbuchwerts linear über die Restnutzungsdauer. Bei beiden Varianten muss der Restnutzungswert und die Restnutzungsdauer der einzelnen Anlagen ermittelt werden. Im heutigen HRM1 fehlen die Informationen zu den Anlagen. Die Vermögenswerte werden nur summarisch auf den Bilanzkonten ausgewiesen. Um die Anlagen und die Restnutzungsdauern überhaupt ermitteln zu können, ist die Aufarbeitung des Verwaltungsvermögens unerlässlich. Grundlage dafür ist das Restatement. Nur so kann die korrekte Übernahme der Werte in die Anlagebuchhaltung sichergestellt werden. Beschluss Schulpflege Die Neubewertung des Verwaltungsvermögens oder der Verzicht darauf ist ein finanzpolitischer Entscheid. Die gewählte Vorgehensweise hat Auswirkungen auf die Darstellung des Verwaltungsvermögens in der Bilanz (stille oder offene Reserven), die Abschreibungen und damit die Refinanzierung des Verwaltungsvermögens. Mit der Einführung des neuen Gemeindegesetzes wird einmalig beschlossen, ob das Verwaltungsvermögen zum Buchwert in die Eingangsbilanz überführt oder neu bewertet wird. Eine nachträgliche Neubewertung ist unzulässig. Der Entscheid gilt dabei für das gesamte Verwaltungsvermögen der Gemeinde. 37
6 Begründung Die Schulpflege erachtet es nicht als zweckmässig, wenn Verwaltungsvermögen, das im Rahmen des bisherigen HRM1 korrekt mit Steuergeldern abgeschrieben worden ist, nun erneut aktiviert und abgeschrieben werden sollen. Die Variante mit dem Systemwechsel ohne Aufwertung ist einfacher nachzuvollziehen. Die Eingangsbilanz des HRM2 entspricht der Schlussbilanz der HRM1 und die Restwerte werden über die Restnutzungsdauer linear abgeschrieben. Selbst wenn dadurch stille Reserven nicht vollends ausgewiesen werden, erscheint die Variante 2 zweckmässiger, da heute andere Grössen als das Eigenkapital für Kennzahlen herangezogen werden. Ob mit Aufwertung oder ohne ändert sich der Cash Flow für die Schulgemeinde nicht. Die Sekundarschulpflege Seuzach beantragt der Schulgemeindeversammlung vom 30. Mai 2018, dass bei der Überführung des Finanzhaushaltes zu HRM2 auf eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens auf den 1. Januar 2019 gemäss 179 Abs. 2 GG verzichtet wird. Der Antrag der Rechnungsprüfungskommission liegt vor, wird aufgezeigt und vorgelesen. Keine Die Schulgemeindeversammlung genehmigt einstimmig, dass bei der Überführung des Finanzhaushaltes zu HRM2 wird auf eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens auf den 1. Januar 2019 gemäss 179 Abs. 2 GG verzichtet wird. Allfälliges (Anfragen gemäss 51 Gemeindegesetz) Es sind keine Anfragen eingegangen. Informationen Die beiden langjährigen und nun abtretenden Schulpflegemitglieder, Herr Armand Buchmann und Herr Hansjürg Schmid werden mit einem grossen Dankeschön und einem kleinen Präsent von der gesamten Schulpflege verabschiedet. Herr Buchmann erwähnt seinerseits, dass ohne die Unterstützung der Finanzverwalterin, seiner Kolleginnen und Kollegen und allen Lehrpersonen die Arbeit nicht so mühelos hätte gemacht werden können. Gegen die Versammlungsführung werden keine Einwände gemacht. 38
7 Stimmrechtsrekurs Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihrer Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden. Gemeinderekurs Gegen die gefassten Beschlüsse der Schulgemeindeversammlung kann gestützt auf das Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Protokollberichtigung Begehren um Berichtigung des Protokolls der Schulgemeindeversammlung können innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden. Rekurse und Beschwerden sind schriftlich beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der Präsident weist darauf hin, dass das Protokoll ab Dienstag, 5. Juni 2018, während den Schalteröffnungszeiten auf der Schulverwaltung der Sekundarschule Seuzach eingesehen werden kann. Erich Jornot dankt allen Anwesenden für das Vertrauen. Ende der Versammlung: Uhr Das Protokoll umfasst die folgenden Beilagen: Beilage 1 Einladung Beilage 2 Abschied Jahresrechnung 2017 Beilage 3 Abschied Wahl RPK Beilage 4 Abschied BauZwischenabrechnung Container Lernlandschaften Beilage 5 Abschied HRM2 Verzicht auf Neubewertung Verwaltungsvermögen Für die Richtigkeit des Protokolls zeichnen: Sekundarschulpflege Seuzach Erich Jornot Präsident Irene Zoller Protokollführerin Marcel Eichenberger Stimmenzähler 39
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Röm.-kath. Kirchgemeinde 4900 Langenthal JAHRESRECHNUNG 2015 (nach HRM2)
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Reglement über den Finanzhaushalt
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Politische Gemeinde. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
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Orientierung an die Stimmberechtigten Versammlung der Einwohnergemeinde Hasliberg Montag, 14. Dezember 2015, 20.00 Uhr im Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern Traktanden 1. Budget 2016 a) Genehmigung
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Bewertung und stille Reserven bewer- ten; Bewertung Schlussbilanz (richtige Bewertung) Gewinn Schlussbilanz (Überbewertung)
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Orientierung über die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom Dienstag, 06. Juni 2017, Uhr, Gemeindehaus, Mehrzweckraum 2, 2.
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Protokoll der Politischen Gemeindeversammlung Datum Dienstag, 24. Juni 2014 Ort Katholisches Kirchgemeindehaus, Äussere Auenstrasse, Bassersdorf Dauer 19:30 bis 21:00 Vorsitz Protokoll Gemeindepräsidentin
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Protokoll der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 30. November 2016, 20.00 Uhr Aula Primarschulhaus Dachsen Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Ort: Zahl der anwesenden Stimmberechtigten: Daniel Meister,
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Synopse 08_09_FIN_Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
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Informationen. VZF Info Cocktail vom 3. November 2016, Winterthur Karin Stutz, Manuela Vogler und Andreas Hrachowy. Agenda.
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Gemeindeversammlung 12. Juni 2018
Gemeindeversammlung 12. Juni 2018 Herzlich willkommen! 12. Juni 2018 1 Traktanden 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2017 2. Genehmigung der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (SEVO) 3. Keine
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E I N L A D U N G Z U R
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