Finanzierung der Vorbereitungskurse: Revisionspunkte und Prozesse
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- Leonard Beltz
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1 Finanzierung der Vorbereitungskurse: Revisionspunkte und Prozesse Rémy Hübschi, SBFI Bern, 3. Mai 2017 Finanzierung der höheren Berufsbildung: Ausgangslage 2 1
2 Gegenstand 3 Systemwechsel 4 2
3 Übergang Kantons-/Bundesfinanzierung 5 Überblick Prozess Informationsanlass SBFI Inkrafttreten Entscheid Bundesrat Entscheid Parlament (Verabschiedung BFI-Botschaft) Abschliessender Entscheid Bundesrat Jan. - April Dez Herbst Vernehmlassung BBG-Änderung Vernehmlassung Ausführungs- Bestimmungen BBV 6 3
4 Änderung Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 56a Beiträge an Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen 1 Der Bund kann an Absolventinnen und Absolventen von Kursen, die auf eidgenössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprüfungen (Art. 28) vorbereiten, Beiträge leisten. 2 Die Beiträge decken höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren. 3 Der Bundesrat legt die Voraussetzungen für die Beitragsberechtigung, den Beitragssatz sowie die anrechenbaren Kursgebühren fest. 4 Der Bund kann auf Antrag hin Teilnehmen-den von Kursen, die auf eidge-nössische Berufsprüfungen oder eidgenössische höhere Fachprü-fungen vorbereiten, Teilbeiträge gewähren. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. 7 Parlamentarische Diskussion à Zwei Modelle Grundmodell (GM) deckt Regelfall ab Überbrückungsfinanzierung (ÜBF) für Kursteilnehmende in Finanzierungsschwierigkeiten 8 4
5 Umsetzung der neuen Finanzierung: Änderung der Berufsbildungsverordnung (BBV) 9 A) Grundmodell (GM): Auszahlung an Kursabsolvierende nach Ablegung der eidg. Prüfung B) Überbrückungsfinanzierung (ÜBF): Auszahlung an Kursteilnehmende während des Kursbesuchs im Ausnahmefall 10 5
6 GM: Beitragssatz Obergrenze BP: CHF HFP: CHF Beitragssatz 50% der anrechenbaren Kursgebühren Untergrenze BP/HFP CHF GM: Auszahlungsmodus Einmaliger Beitrag nach Absolvierung der eidg. Prüfung Beispiel: Modul 1 Modul 2 Modul 3 Eidg. Prüfung Auszahlung Jan Dez Vorbereitender Kurs 12 6
7 GM: Beitragsvoraussetzungen/ Nachweise Zahlungsbestätigung à Ausgestellt von Kursanbietern für beitragsberechtigende Kurse ab dem Prüfungsverfügung zur abgelegten Prüfung à Ausgestellt durch Prüfungsträgerschaft Wohnsitz in der Schweiz Einreichen über elektronisches Info-Portal 13 Elektronisches Informationsportal 14 7
8 GM: Wie funktioniert s für Luc? Luc // Wohnsitz Aarau // HR Fachmann mit eidg. Fachausweis Luc informiert sich via Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) im Info-Portal über Kursangebote Luc bespricht mit seiner Chefin eine mögliche Drittfinanzierung Luc besucht beim Kursanbieter «MenschArbeit»*: Kurs 1: BWL, Arbeitsrecht, CHF 4 320,- Kurs 2: HR-Management, Projektmanagement, CHF 4 320,- 15 Totalkosten zu Lasten von Luc: CHF 8 640,- * Fiktives Beispiel GM: Wie funktioniert s für Luc? Luc erhält Zahlungsbestätigung vom Kursanbieter Luc absolviert die Berufsprüfung am und erhält Prüfungsverfügung (unabhängig vom Erfolg) Luc füllt Subventionsgesuch aus und lädt Zahlungsbestätigung & Prüfungsverfügung im elektronischen Info-Portal des SBFI hoch Luc erfüllt alle Beitragsvoraussetzungen und erhält vom Bund 50% der Kurskosten (= CHF ) 16 8
9 A) Grundmodell (GM): Auszahlung an Kursabsolvierende nach Ablegung der eidg. Prüfung B) Überbrückungsfinanzierung (ÜBF): Auszahlung an Kursteilnehmende während des Kursbesuchs im Ausnahmefall 17 Ausgangslage v Kantonales Stipendienund Darlehenswesen Art. 56a Abs. 4: Auf Antrag Teilbeiträge an Teilnehmende vorbereitender Kurse Drittfinanzierung ü Arbeitgeber ü Branchenverbände ü Kursanbieter ü Private 18 9
10 ÜBF: Beitragssatz Obergrenze BP: CHF HFP: CHF Beitragssatz 50% der anrechenbaren Kursgebühren Identisch zu Grundmodell Untergrenze BP/HFP CHF ÜBF: Auszahlungsmodus Mehrere Teilbeiträge vor Absolvierung der eidg. Prüfung, ab Kurskosten von jeweils mind. CHF Restbeitrag nach Absolvierung der eidg. Prüfung (sofern Subventionsanspruch nicht ausgeschöpft ist) Beispiel: 1. Auszahlung Auszahlung Eidg. Prüfung Auszahlung Jan Semester 2. Semester 3. Semester Vorbereitender Kurs Dez
11 ÜBF: Beitragsvoraussetzungen/ Nachweise während Kursbesuch Absichtserklärung, Prüfung innerhalb von 5 Jahren abzulegen 0,- Bestätigung: direkte Bundessteuer = 0 Wohnsitz in der Schweiz Zahlungsbestätigung Einreichen über elektronisches Info-Portal 21 ÜBF: Beitragsvoraussetzungen/ Nachweise nach eidg. Prüfung Zahlungsbestätigung (sofern Subventionsanspruch noch nicht ausgeschöpft ist) Prüfungsverfügung zur abgelegten Prüfung Einreichen über elektronisches Info-Portal 22 11
12 ÜBF: Wie funktioniert s für Cléo? Cléo // Lausanne // Fashiondesignerin mit eidg. Diplom Cléo besucht beim Anbieter «HosenTräger»* 4-semestrigen Vorbereitungskurs (auf Meldeliste) Kurskosten pro Semester: CHF 4 720,- Totalkosten zu Lasten von Cléo: CHF ,- 0,- Cléo zahlt keine direkte Bundessteuer. Sie hat deshalb Anspruch auf Überbrückungsfinanzierung. * Fiktives Beispiel 23 ÜBF: Wie funktioniert s für Cléo? Cléo gibt Absichtserklärung ab (Info-Portal) Cléo erhält Zahlungsbestätigung für 1. Semester (CHF 4 720,-) Cléo füllt Subventionsantrag aus und lädt Zahlungsbestätigung & Nachweis über direkte Bundessteuer im Info-Portal hoch Nach Prüfung durch Abwicklungsstelle erhält Cléo 50% der Kosten (= CHF ). Cléo reicht jeweils die vollständigen Subventionsanträge für die weiteren Semester ein und erhält je 50% der Kurskosten Cléo absolviert die höhere Fachprüfung und reicht die Prüfungsverfügung (unabhängig vom Prüfungserfolg) ein 24 12
13 Berechnung der direkten Bundessteuer 25 Direkte Bundessteuer = 0 Alleinstehend Einelternfamilie, 1 Kind Einelternfamilie, 2 Kinder Verheiratet ohne Kinder Verheiratet, 1 Kind (1 Einkommen) Verheiratet, 2 Kinder (1 Einkommen) Bruttoeinkommen /Jahr Bruttoeinkommen /Monat
14 Beispiel I Carla, Mediamatikerin EFZ 30 Jahre Bellinzona Bruttolohn = CHF ledig keine Kinder 27 Beispiel I Carla, EFZ, 30 Jahre, ledig, keine Kinder, BL CHF
15 Beispiel II Matthias, Zahntechniker EFZ 38 Jahre Bern Bruttolohn = CHF je Ehepartner verheiratet 2 Kinder 29 Beispiel I Matthias, EFZ, 38 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, BL je CHF
16 «To do s» Kursanbieter: List der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) Zahlungsbestätigung 31 Vorversion Meldeliste ca. 550 Kursanbieter & 2500 Kursangebote Neuer Kurs & Änderung Kurs: Meldung an B,S.S. Volkswirtschaftliche Beratung à Kursnummer merken (für einheitliche Identifikation)! 16
17 Aufnahmebedingungen Meldeliste 1. Sitz des Anbieters sowie Kursort liegen in der Schweiz (Ausnahme: wenn es kein Angebot in der Schweiz gibt) 2. Der Kurs bereitet inhaltlich unmittelbar auf eine oder mehrere eidgenössische Prüfung/en vor Ab : 3. Der Kursanbieter erklärt sich bereit, gewisse Pflichten einzuhalten: Wahrheitsgetreue Angaben; Ausstellung der Zahlungsbestätigung; Kooperation bei Durchführung von Stichproben Selbstdeklaration 33 Zahlungsbestätigung 34 17
18 Zahlungsbestätigung Wieso braucht es eine Zahlungsbestätigung? Nachweis über Absolvierung eines vorbereitenden Kurses Ausweis der Kursgebühren: - Anrechenbare Kursgebühren - Effektiv vom Teilnehmenden bezahlte Kursgebühren 35 Zahlungsbestätigung Wann darf ein Kursanbieter eine Zahlungsbestätigung für Kurse ausstellen? Kurse sind auf Meldeliste aufgeführt Beginn nach dem (ggfs. rückwirkende Ausstellung) Es wurden keine Kantonsbeiträge via interkantonale Fachschulvereinbarung FSV gesprochen Der Kursteilnehmende hat Kurskosten bezahlt à Die Kursanbieter sind angehalten, ihre Kursteilnehmenden entsprechend zu informieren 36 18
19 Zahlungsbestätigung: zwingend gemäss Vorlage zu erstellen 37 «To do s» Prüfungsträgerschaften: Prüfungsverfügung 38 19
20 Prüfungsverfügung Weshalb? Finanzierung gilt für Absolvierende von eidgenössischen Prüfungen Verfügung berechtigt zur Finanzierung Ab Wann? Ausstellung ab SBFI stellt Vorlage zur Verfügung 39 Ausblick I.Q II.Q III.Q IV.Q I.Q II.Q Anpassung BBG Anpassung BBV Ende Sept.: BR Vollzug: Meldeliste Info-Portal Abwicklungsstelle Kommunikation Inkraftsetzung «Go Live» Entscheidung «Servicepaket» Kursanbieter & Trägerschaften als Multiplikatoren! 20
21 Fragen und Diskussion 41 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 21
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