6. Oktober 2010 Nr Jahrgang Woche 40. Amtliche Bekanntmachungen. Inhaltsverzeichnis

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1 6. Oktober 2010 Nr Jahrgang Woche 40 Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Satzung über die Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Randowtal (Hebesatzsatzung)... Seite 1 Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den Neubau eines Radweges im Zuge der Landesstraße 25 (L25) zwischen Ortsausgang Prenzlau und Ortseingang Damme, Abschnitt 070, km 1,630 bis Abschnitt 060, km 0,651 einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen... Seite 2 Öffentliche Bekanntmachung im Dorfentwicklungsverfahren Meichow AZ J Schlussfeststellung... Seite 3 Bekanntmachung 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Grünow der Gemeinde Grünow... Seite 3 Bekanntmachung Straßenverzeichnis der öffentlichen und sonstigen öffentlichen Straßen des Amtes Gramzow Gemeinde Randowtal und Gemeinde Uckerfelde... Seite 4 Änderung der Gebührenordnung der Gemeinde Gramzow... Seite 5 Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Randowtal (Hebesatzsatzung) Auf der Grundlage des 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBL I S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung, des 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 4167) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. mit den 3 und 28 Abs. 2, Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom in der zurzeit geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Randowtal am die nachstehende Satzung beschlossen: 1 Die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer werden für die Gemeinde Randowtal wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 374 v. H. 2 Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gramzow, den 29. Juni 2010 gez. Schulz Amtsdirektor des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamter 2. Gewerbesteuer 320 v. H.

2 2 Amtsblatt für das Amt Gramzow 6. Oktober 2010 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den Neubau eines Radweges im Zuge der Landesstraße 25 (L 25) zwischen Ortsausgang Prenzlau und Ortseingang Damme, Abschnitt 070, km 1,630 bis Abschnitt 060, km 0,651 einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen Das Planfeststellungsverfahren ist eingestellt. Die seit Auslegung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre ist aufgehoben. Baubeschränkungen an der geplanten Straße sind außer Kraft getreten. Das Vorkaufsrecht des Trägers der Straßenbaulast an den vom Plan betroffenen Flächen ist erloschen. Im Auftrag gez. Behrendt Sachgebietsleiter Bauen Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den Neubau eines Radweges im Zuge der Landesstraße 25 (L 25) zwischen Ortsausgang Prenzlau und Ortseingang Damme einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Ost, Nebensitz Eberswalde, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach 38 BbgStrG 1 i.v.m. 73 ff VwVfG 2 und 1 VwVfGBbg 3 beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Grünow, Drense und Damme beansprucht. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom während der Dienststunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag bis von bis Uhr und Uhr bis Uhr von bis Uhr und Uhr bis Uhr von bis Uhr und Uhr bis Uhr von bis Uhr und Uhr bis Uhr von bis Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im Amt Gramzow, Poststraße 23, Gramzow, zur allgemeinen Einsichtsnahme aus. Hinweise: 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum , beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11 Anhörungsbehörde, Lindenallee 51, Hoppegarten (Telefon: / Fax: / oder / ) oder im Amt Gramzow, Poststraße 23, Gramzow, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 1136-AHB erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Ebenfalls bis zum vorstehend genannten Termin können sich die nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 4 ) anerkannten Vereine sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltschutzangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), zu dem Plan Stellung nehmen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( 39 Abs. 3 BbgStrG in Verbindung mit 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG). 2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Str. 2-8, Potsdam) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

3 6. Oktober 2010 Amtsblatt für das Amt Gramzow 3 Amtliche Bekanntmachungen 7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 5 entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach 24 BbgStrG und die Veränderungssperre nach 40 BbgStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 40 Abs. 5 BbgStrG). Gez. Behrendt Sachgebietsleiterin Bauen 1 BbgStrG Brandenburgisches Straßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358) 2 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) 3 VwVfGBbg Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 12], S. 262, 264) 4 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz vom (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2723) Öffentliche Bekanntmachung im Dorfentwicklungsverfahren Meichow, Az J Schlussfeststellung Im Dorfentwicklungsverfahren Meichow, AZ: J, wird hiermit gemäß 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. S. 2794), die Schlussfeststellung erlassen und folgendes festgestellt: Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes und seines Nachtrages ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Sie erlischt gemäß 149 Abs. 4 FlurbG. Das Flurbereinigungsverfahren ist mit Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft beendet. Gründe: Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens durch die Schlussfeststellung ist sachlich gerechtfertigt. Der Flurbereinigungsplan und der hierzu ergangene Nachtrag sind in allen Teilen ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im Flurbereinigungsplan und in seinem Nachtrag genannten Beteiligten übergegangen. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Im Rahmen des Verfahrens wurden ausschließlich öffentliche Anlagen durch die Kommune ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist durch die bestehende Baulastträgerschaft der Kommune gesichert. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Gemeinde Gramzow, Ortsteil Meichow, für Maßnahmen über die der Ortsbeirat Meichow entscheidet, übergeben. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Referat Bodenordnung Grabowstraße Prenzlau schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Gegen die Schlussfeststellung steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gemäß 149 Abs. 1 Satz 3 FlurbG ein Widerspruchsrecht an die obere Flurbereinigungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Prenzlau, Grabowstraße 33, Prenzlau, zu. Groß Glienicke Im Auftrag Großelindemann Referatsleiter Dienstsiegel Bekanntmachung 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Grünow der Gemeinde Grünow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünow hat in der Sitzung am die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Grünow der Gemeinde Grünow als Satzung beschlossen. Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Grünow in Kraft. Jedermann kann die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Grünow und die Begründung dazu ab diesem Tag im Bauamt des Amtes Gramzow, Poststraße 23 in Gramzow, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Dienstzeiten des Amtes Gramzow Montag, Mittwoch, Donnerstag von Uhr und von Uhr Dienstag von Uhr und von Uhr Freitag von Uhr Eine Verletzung der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

4 4 Amtsblatt für das Amt Gramzow 6. Oktober 2010 Amtliche Bekanntmachungen Mängel in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Gramzow, den Gez. Schulz Amtsdirektor des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamter Siegel Bekanntmachung Straßenverzeichnis der öffentlichen und sonstigen öffentlichen Straßen des Amtes Gramzow Gemeinde Randowtal und Gemeinde Uckerfelde 1. Der Amtsausschuss des Amtes Gramzow hat in der Sitzung am das Straßenverzeichnis der öffentlichen und sonstigen öffentlichen Straßen des Amtes Gramzow für die Gemeinde Randowtal beschlossen. 2. Der Amtsausschuss des Amtes Gramzow hat in der Sitzung am das Straßenverzeichnis der öffentlichen und sonstigen öffentlichen Straßen des Amtes Gramzow für die Gemeinde Uckerfelde beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Straßenverzeichnis der öffentlichen und sonstigen öffentlichen Straßen des Amtes Gramzow für die Gemeinde Randowtal und der Gemeinde Uckerfelde in Kraft. Jedermann kann das Straßenverzeichnis der öffentlichen und sonstigen öffentlichen Straßen des Amtes Gramzow für die Gemeinde Randowtal und der Gemeinde Uckerfelde dazu in der Zeit vom bis im Bauamt des Amtes Gramzow, Poststraße 23 in Gramzow, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Dienstzeiten des Amtes Gramzow Montag, Mittwoch, Donnerstag von Uhr und von Uhr Dienstag von Uhr und von Uhr Freitag von Uhr Gramzow, den gez. Schulz Amtsdirektor des Amtes Gramzow als Hauptverwaltungsbeamter

5 6. Oktober 2010 Amtsblatt für das Amt Gramzow 5 Amtliche Bekanntmachungen Änderung der Gebührenordnung der Gemeinde Gramzow Aufgrund des 75 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom i.v. mit den 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom ; zuletzt geändert durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gramzow in der Sitzung vom folgende Änderung der Gebührenordnung erlassen und beschlossen: 1. Für die Benutzung von gemeindeeigenen Objekten, Räumen sowie für die Ausleihe von Geräten und die Inanspruchnahme von Leistungen der Gemeinde werden Gebühren erhoben. 2. Die Gebührenhöhe wird im Gebührenkatalog (Anlage 1 ), der Bestandteil der Gebührenordnung der Gemeinde Gramzow ist, festgesetzt. Änderungen des Gebührenkataloges sind durch Beschluss der Gemeindevertretung Gramzow möglich. 3. Gebührenpflichtig ist, wer die Benutzung der gemeindeeigenen Objekte, Räume sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände beantragt und benutzt hat. 4. Die Gebührenpflicht entsteht bei Räumen vor der Benutzung, bei Objekten und Gegenständen nach der Benutzung (Übergabe bzw. Rückgabe). 5. Die Gebührenschuld wird nach Aufforderung fällig (Barzahlung oder Überweisung aufgrund von Rechnungslegung durch das Amt). 6. Modalitäten Die Benutzung von Objekten und Räumen sowie das Ausleihen von Geräten und Ausstattungsgegenständen ist schriftlich oder mündlich zu beantragen (Mindestangaben: wer, wann, was, wozu). Dieser Antrag ist vom Ortsvorsteher, im Verhinderungsfall durch eine vom Ortsvorsteher bestimmten Person zu genehmigen; evtl. Beschluss der GV. Für die Übergabe und Übernahme ist der jeweilige Ortsvorsteher bzw. eine von ihm bestimmte Person zuständig. Die Übergabe und Übernahme ist zu protokollieren. Ordnungsgemäße Übergabe bedeutet: sauber und funktionsfähig Ordnungsgemäße Rücknahme bzw. Abnahme bedeutet: sauber, funktionsfähig und ordentlicher Zustand Bei Feststellung von Schäden und Unregelmäßigkeiten hat der Übernehmende dies zu notieren und der Gemeindevertretung anzuzeigen, so dass evtl. Schadensersatzanforderungen geltend gemacht werden können bzw. über die Höhe des Kautionseinbehaltes beschlossen werden kann. Werden die Räume in einem ordnungsgemäßen Zustand abgenommen, wird die Kaution in voller Höhe durch das Amt Gramzow erstattet. 7. Gebührenbefreiung Eine Gebührenbefreiung kann in Ausnahmefällen aufgrund eines schriftlichen Antrages (nur durch Beschluss der GV Gramzow) erfolgen. Ortsansässige Vereine sind von der Gebührenpflicht für die Räumlichkeiten befreit. 8. Inkrafttreten Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom der Gemeinde Gramzow außer Kraft. Gramzow, den gez. Reiner Schulz Amtsdirektor Anlage 1 Gebührenkatalog Gemeinde Gramzow Bezeichnung der Objekte, Räume, Geräte und Ausstattungsgegenständebzw. Benutzung Ausleihgebühr in /pro Tag und Stück OT Polßen Raum ( ehemaliger Konsum) 30,00 Küchennutzung 20,00 Kaminnutzung 5,00 Nutzung aller Räume 60,00 Heizkosten für die Monate Oktober bis April 5,00 OT Meichow Bauernstube incl. Küchennutzung 50,00 Kaution für die Nutzung der Bauernstube 50,00 OT Lützlow Nutzung Vereinshaus komplett 60,00 für Vereinsmitglieder 30,00 Allgemein gemeindeeigene Festzeltgarnituren a) komplett 2,00 b) Tisch 1,00 c) Bank 0,50 OT Gramzow Nutzung Schützenhaus durch Privatpersonen 60,00 durch Vereine für Vereinsfeiern 30,00 Ausleihe Geschirr incl. Besteck 10,00 Kaution 50,00 Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Amt Gramzow Der Amtsdirektor Poststraße 25, Gramzow Amtsblatt für das Amt Gramzow mit Exemplaren erscheint mindestens 12mal pro Jahr sowie bei Bedarf zusätzlich und wird kostenlos in den amtsangehörigen Gemeinden verteilt. Verantwortlich für die Veröffentlichung ist der Amtsdirektor des Amtes Gramzow. Der Bezug des Amtsblattes ist über das Amt Gramzow, Poststraße 25, Gramzow, Fax-Nr /60060 (Frau Christ) gegen Erstattung von Porto- und Versandkosten möglich.

6 6 Gramzow 6. Oktober 2010 Nichtamtliche Bekanntmachungen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, laut Mitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verlieren die alten blauen Behinderten-Parkausweise zum ihre Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn sie mit einer längeren oder unbefristeten Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden. Es gelten dann nur noch die plastifizierten und mit einem Lichtbild auf der Rückseite versehenen europäischen Parkausweise. Seit Januar 2001 wurde bei neuen Anträgen nur noch der europäische Ausweis ausgestellt. Wer aber immer noch den alten benutzt, sollte sich möglichst bald einen neuen Ausweis bei der zuständigen Stelle des Landkreises Uckermark, Straßenverkehrsbehörde, Karl-Marx-Straße 1, Prenzlau, ausstellen lassen. Dazu werden der Behindertenausweis und ein Lichtbild benötigt. Bei Kindern unter 16 Jahren kann zwar auf das Lichtbild verzichtet werden, der Ausweis wäre dann aber im Ausland unbrauchbar. Im Ausland gelten nicht dieselben Parkerleichterungen wie in Deutschland. Man muss sich vielmehr an die im jeweiligen Land festgesetzten (und meist sehr begrenzten) Regelungen halten. Welche das im Einzelnen sind, erfährt man aus einem kleinen Heftchen, das jeder ausgehändigt bekommt, der den neuen Ausweis erhält. Gramzow, Amt Gramzow Bau- und Ordnungsamt Alte Parkausweise verlieren ihre Gültigkeit Muster des alten Parkausweises Muster des neuen EU-einheitlichen Parkausweises Fanclub Klosterruine Gramzow informiert Der Bayern Fanclub Klosterruine Gramzow lädt ein zur nächsten Versammlung am Donnerstag, 28. Oktober, um Uhr ins Vereinshaus Am Klosterberg. Tagespunkte: 1. Auswertung München Fahrt 2. Unkostenbeitrag Absprache I. Halbserie Kartenbestellungen I. Halbserie: 22. Oktober Hamburger SV - FC Bayern München Uhr im Volksparkstadion November Borussia M.gladbach - FC Bayern München November Bayer Leverkusen - FC Bayern München Dezember FC Schalke 04 - FC Bayern München 3.Liga November FC Hansa Rostock - FC Bayern München Kartenbestellung bei Reinhard Hinz Tel.: (nach Uhr) oder Siegwart Schmidtmann, Vors. Fanclub Klosterruine Gramzow Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Im Herbst eines jeden Jahres sandten die Meldebehörden steuerpflichtigen Arbeitnehmern die Steuerkarte für das kommende Jahr zu. Das Format A 5 war stets gleich, nur die Farbe wechselte von Jahr zu Jahr. Das ist nun vorbei! Die Steuerkarte hat ausgedient! Letztmalig wurden die Karten 2009 für das Jahr 2010 verschickt. Die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte festgestellten Besteuerungsgrundlagen werden in Zukunft von der Finanzverwaltung elektronisch zentral verwaltet. Dazu wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem 01. November 2010 ein bundeseinheitlicher Datenpool (ELStAM-Datenbank) eingerichtet, in dem die für das Lohnsteuerabzugsverfahren benötigten Daten vorgehalten werden. Im Zuge dessen wird die Zuständigkeit für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale, die ab gelten, auf die Finanzverwaltung übergehen. Zudem sind die Finanzämter zuständig für die Ausstellung von (Ersatz-)Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug Mit der Einführung der ELStAM wird das Ziel verfolgt, die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege zu ermöglichen. Voraussetzung für das neue Verfahren ist die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 eingeführte Identifikationsnummer für Steuerbürger. Zukünftig teilt der Arbeitnehmer bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM seinem Arbeitgeber die Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt mit. Dieser ruft daraufhin die ELStAM für den Arbeitnehmer unter Angabe der Identifikationsnummer und des Geburtsdatums über ELSTER elektronisch beim BZSt ab und übernimmt sie in das Lohnkonto für den Arbeitnehmer. Die Papierlohnsteuerkarte 2010 wird bis zum flächendeckenden produktiven Betrieb des neuen elektronischen Verfahrens für den gesamten Übergangszeitraum weitergelten. Für die Lohnsteuerkarte 2010 können aufgrund der Gültigkeit im Jahr 2011 auch Änderungen nach dem 30. November 2010 auf der Lohnsteuerkarte für 2011 beantragt werden. Eintragungen mit Wirksamkeit ab dem sind allerdings ausschließlich durch das Finanzamt vorzunehmen. Die Finanzämter stellen bei Bedarf ab anstatt von Papierlohnsteuerkarten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (sog. Ersatzbescheinigungen) mit den steuerlichen Daten aus. Dies gilt insbesondere für die erstmalige Ausstellung in 2011 sowie für die Ausstellung bei Verlust der Papierlohnsteuerkarte. Einwohnermeldeamt, Amt Gramzow Operetten- & Musicalträume am 31. Oktober Das Salonorchester des Brandenburgischen Konzertorchesters Eberswalde präsentiert am Sonntag, den 31. Oktober, um 15 Uhr einen Strauß bunter Melodien unter dem Motto Operetten- & Musicalträume im Großen Saal Falkenwalde. Erleben sie die großen Broadway-Welterfolge in einem einzigartigen Konzert aus Weltklasse-Musicals wie Phantom der Oper oder Grease. Seien sie dabei, wenn die junge charmante Sopranistin Anna Gütter als schnurrende Katze Grizabella aus Cats, bei Memory träumt und als Eliza Doolittle gesteht Ich hätt getanzt heut Nacht. Der feurige Csárdás oder der Luxemburgmarsch von Lehár zünden einfach immer, wenn sie so schwungvoll gespielt werden wie vom Brandenburgischen Konzertorchester. Ein Feuerwerk gehobener Unterhaltung erwartet sie! Karten für 10,50 Euro und Informationen unter Tel.: /Familie Wever

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8 8 Gramzow 6. Oktober 2010 Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück Der Bürgermeister gratuliert Jubilaren im November Gemeinde Gramzow Gramzow Hildegard Koppermann Elfriede Klankert Arnold Radke Erwin Stenzel Eleonore Buhtz Berta Schenk Hilde Zimmer Wilhelm Aschenbrenner Margrit Lindeke Anita Wörpel Elfriede Böttcher Christa Aschenbrenner Bärbel Fiebranz Elisabeth Drauschke Wernfried Sasse Dieter Humboldt Hannelore Spann Roswitha Schellenberger Dietrich Bluhm Ortsteil Lützlow Charlotte Graff Franz Kutzner Siegfried Pfeiffenberger Monika Armstark Norbert Hoffmann Ursula Simon Ortsteil Meichow Elisabeth Siebert Horst Mandelkow Elli Kämke Dora Wegner Renate Kühling Gemeindeteil Neumeichow Hannelore Krickhahn Bernhard Nedved Silvia Naumann Ortsteil Polßen Brigitte Wiegand Gemeinde Grünow Grünow Martha Günther Paul Rettig Johann Höffler Carola Holz Monika Höffler Ortsteil Damme Theodor Gusinde Irmgard Behm Ursula Heilmann Gertrud Müller Christa Pohl Kurt Teßmann Sabine Teßmann Ortsteil Drense Gertrud Engelmann Hubert Rach Rosa Linke Günter John Hartmut Zobel zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag Gemeinde Oberuckersee Ortsteil Blankenburg Ernst Muggelberg Eckhard Stolpmann Hedwig Niemann Otto Schmidt Gerd Preuß Uwe Lampe Ortsteil Potzlow Wiktoria Suffner Horst Holzheimer Otto Galle Helmut Dieckmann Gerhard Kalff Gemeindeteil Strehlow Klaus Bohrisch Frieda Abraham Gerhard Suyter Baldur Kutter Lieselotte Kutter Bärbel Kiehle Bernhard Scheike Ortsteil Seehausen Günter Wittmann Erhard Zimmermann Hartmut Jahnke Gemeindeteil Berghausen Ruth Neltner Bruno Lüttschwager Ortsteil Warnitz Herta Stenzel Erika Schröder Joachim Maedel Dieter Konz Renate Boldt Jürgen Pastwa Evamaria Trettin Gemeindeteil Melzow Waltraut Haase Gisela Herrmann Manfred Witte Klaus Bolle Bärbel Heyde Gemeindeteil Grünheide Helga Holzheimer Gemeinde Randowtal Ortsteil Eickstedt Elise Mehls Ilse Klemt Günter Steinberg Siegfried Sonnenschmidt Doris Malischewski Rainer Schulz Gemeindeteil Wollin Georg Peter Elsa Walk Annegret Meier Ortsteil Schmölln Arnold Schlüter Frieda Lade Thilo Jünemann zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 97. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag

9 6. Oktober 2010 Gramzow 9 Katharina Furch Gerda Roller Horst Börner Doris Elsner Gemeindeteil Schwaneberg Willi Rosemann Heinz Hoppe Lieselotte Huget Christel Lohmüller Joachim Blaffert Magdalena Fuchs Gemeinde Uckerfelde Ortsteil Bertikow Edith Lüdtke Klaus Skibbe Ortsteil Bietikow Hilde-Marie Schatzmayr Siegfried Lehmann Ortsteil Falkenwalde Lieselotte Heft Irmgard Seefeldt Monika Hoppe Bodo Lamm Gemeindeteil Kleinow Minna Boll Gerlinde Dobs Ortsteil Hohengüstow Günther Henke Hermann Krüger Manfred Endrunat Karin Kotlow Evelin Endrunat Gemeinde Zichow Zichow Erich Töpler Ilse Pieper Gerda Berndt Edeltraut Krause Gunda Behrens Ortsteil Fredersdorf Meta Palsbröker Margot Bischoff Annegret Krüger Ortsteil Golm Eva-Maria Stark Ursula Mollenhauer zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 100. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag

10 10 Gramzow 6. Oktober 2010 Evangelisches Pfarramt Drense Gottesdiensttermine (Sa) Uhr Schwaneberg Erntedankgottesdienst Uhr Falkenwalde Erntedank Uhr Eickstedt Erntedank Uhr Wollin Erntedank Uhr Schmölln Erntedank Uhr Grünow Erntedank Neue Spielbekleidung Die erste Mannschaft des SV Fortuna Schmölln erhielt vor dem Spiel am 4. September gegen Rot-Weiß Prenzlau neue Spielkleidung vom Elektrounternehmen Manke. Besonders erfreulich ist dabei, dass wieder ein einheimisches Unternehmen die Fußballer auf diese Weise unterstützt. Hallöchen, liebe Amtsblattleser, ich bin fix und fertig und Schuld daran ist Berta. Ihr kennt sie nicht? Dann seid froh. Berta ist eine olle Zicke, eine elende Klatschtante, die ihre Nase gern in anderer Leute Angelegenheiten steckt. Sie weiß alles besser und mischt sich überall ein, auch wenn es sie gar nichts angeht. Ich hatte sie seit Jahr und Tag nicht mehr gesehen und flog ihr sozusagen bei einer meiner Rundflüge und etwas verunglückten Landung direkt vor ihren gut gepolsterten Busen. So eine Schei...! Erfreut schloß sie mich in ihre Arme, die mich wie ein Schraubstock umklammerten, so dass ich um meinen Schnabel und mein empfindliches Federkleid bangen mußte. Und dann legte sie los: Weißt du, Pfeifer, dass der verschwundene Räuber aus Schmölln wieder da ist? Man hat ihn jämmerlich klagend in einem Straßengraben gefunden. Nette Menschen haben ihn gerettet, obwohl in der Ortsmitte schon wieder ein Räuber lauert, für den noch ein Name gesucht wird, informierte sie wichtigtuerisch. Ich wollte Berta sagen, dass ich immer noch hinter den Ganoven her bin, die den ehemaligen Räubergeneral geklaut haben. Sie hatte aber schon tief Luft geholt und verkündete mir, dass sie im nächsten Jahr kein Dorffest besuchen will. Warum, fragten meine Augen, weil sich Besucher während der Kulturprogramme ungeniert unterhalten. Da wird gerufen, bring mir doch Kaffee mit und ein Bier für Otto. Entrüstet berichtete sie, dass selbst ein stimmgewaltiger Chor die Diskussionen nicht bremsen kann. Auch Mütter würden zu wenig auf ihre spielenden Sprößlinge achten. Ach, wollte ich einwerfen, doch da hatte Berta schon wieder nach Luft geschnappt und verkündete, dass das nicht nur in der Uckermark so sei. Auch in anderen Landstrichen wird geschwatzt, was das Zeug hält. Dann wollte sie von mir wissen, warum es vor Jugendklubs manchmal so liederlich aussieht; warum es in einigen Dörfern schöne Spielplätze für Kinder gibt und in anderen nicht mal eine Schaukel; warum in einigen Gegenden die Straßen in Ordnung sind und in anderen quälen sich Radfahrer und Autofahrer über holprige Pisten. Plötzlich war Berta still. Ich nutzte die Gunst der Stunde und erzählte ihr, dass die Warnitzer Kirche gerade saniert wird und das wäre doch eine schöne Sache! Wisst ihr, was sie mir darauf geantwortet hat? Ich solle mal nichts über den grünen Klee loben und lieber aufpassen, dass mir das Blankenburger Kirchendach nicht auf meine ausgelatschten Vogelbeine rutscht. Da bin ich auf Berta los und habe ihr paar ordentliche Schnabelhiebe verpasst und ich schäme mich nicht deshalb, denn Berta ist wirklich eine olle Zicke, verkündet euer Ucker-seenpfeifer. Vorstandsmitglied und Fußballer Stephan Mittelstädt, Sponsor Jens Manke, Spielführer Christian Houdulett, Übungsleiter und Fußballer Detlef Wuttke (von links) IV. Sponsorenlauf für die Kleine Grundschule Schmölln am 9. Oktober Am 9. Oktober findet in der Gemeinde Randowtal zum vierten Mal ein Sponsorenlauf für die Kleine Grundschule Schmölln statt. Gestartet wird um 9.30 auf dem Schulsportplatz in den drei Disziplinen Laufen, Nordic Walking und Wandern. Es stehen eine 2-km- und eine 8-km-Runde zur Auswahl, die ein oder mehrmals bewältigt werden können. Dabei geht es um die zurückgelegte Entfernung und nicht um Schnelligkeit, das heißt: jeder kann mitmachen, egal wie sportlich er oder sie ist. Jeder Aktive wird gebeten, sich vorher einen Sponsor zu suchen und mit ihm einen Betrag je gelaufenen Kilometer zu vereinbaren. Wie schon in den vergangenen drei Jahren ist auch diesmal geplant, das erlaufene Geld für Anschaffungen und Verschönerungsarbeiten in und um die Schule zu verwenden. Auch zum regelmäßigen Füllen des Schul-Obstkorbes sollen die Sponsorenlauf-Gelder eingesetzt werden. Für das leibliche Wohl der Teilnehmer und Zuschauer ist gesorgt: es gibt Essen aus der Gulaschkanone, Kuchen und Getränke. Den Aktiven stehen Tee und Wasser kostenlos zur Verfügung. Der Veranstalter des Laufs, der Schulförderverein der Kleinen Grundschule Schmölln e.v., hofft auf rege Beteiligung. Anmeldungen sind ab sofort im Sekretariat der Kleinen Grundschule und am Starttag bis 8.30 Uhr möglich. Wichtig ist, dass sich jeder Teilnehmer rechtzeitig einen oder mehrere Sponsoren sucht und diese bei der Anmeldung nennt. Bei den letzten drei Läufen zählten zu den Sponsoren Verwandte, Freunde und Bekannte der Teilnehmer sowie Firmen aus der Region und darüber hinaus. Weitere Informationen für Teilnehmer und Sponsoren gibt es im Sekretariat der Kleinen Grundschule Schmölln (Tel /2016) oder beim Schulförderverein (Tel. 0173/ , Ines Alscher). Claudia Bruhn

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12 12 Gramzow 6. Oktober 2010 Erlebnistag mit Schützenzehnkampf für Jedermann in Schmölln Partnerschaft zwischen Randowtal und Krzecin erlebnisreich vertieft Am 4. September fand bei herrlichem Sonnenschein der Erlebnistag mit Schützenzehnkampf statt, bei dem die seit 2007 bestehende Gemeindepartnerschaft zwischen Randowtal und Krzecin (Polen) vertieft wurde. In den vergangenen drei Jahren gab es bereits einige Begegnungen der Bürger beider Gemeinden, so zum Beispiel 2009 anlässlich der Jubiläen 60 Jahre Fortuna Schmölln e.v./30 Jahre Hochsprung mit Musik und 15 Jahre Räuberfest in Schmölln oder zu den Tagen von Krzecin 2008 bzw In diesem Jahr hatte der Gemeindeförderverein Randowtal e.v. gemeinsam mit dem Schmöllner Schützenverein e.v. und dem Anglerverein Schmölln e.v. zum Erlebnistag mit Schützenzehnkampf eingeladen. 50 polnische Bürger, darunter der Bürgermeister Krzecins und sein Stellvertreter, wurden als Gäste mit Signalen der Jagdhornbläsergruppe Randowtal willkommen geheißen. Ein gemütliches Frühstück folgte, um sich für Angelwettbewerb und die zehn Stationen des Schützenzehnkampfes zu stärken. Bei Disziplinen wie Bogenschießen, Luftgewehrschießen auf laufendem Keiler, Dart auf Luftballons, Armbrustschießen oder Katapult hatten die Gäste sichtlich Spaß und wetteiferten mit den hiesigen Startern. Verständigungsschwierigkeiten gab es keine, denn die Dolmetscher Agnieszka, Tomek und Familie Nawrocki halfen über die Sprachbarriere. Wie sich herausstellte, konnten auch einige Teilnehmer des Schützenzehnkampfes polnisch, welches sie auf der Abendschule gelernt hatten. Die Zeit, in der die Auswertung des Schützenzehnkampfes stattfand, überbrückten die polnischen Gäste mit einer kulturellen Darbietung. Neben Instrumentalisten und Frauenchor begeisterten besonders die jungen Tänzerinnen das Publikum. Radomiak Macej erntete ebenfalls viel Applaus ein junger Sänger mit einer begnadeten Stimme, der, wie sich anschließend herausstellte, das beste Ergebnis bei den polnischen Startern der Jugendklasse erzielte. Die Siegerehrung der Kinder und Jugendlichen fand im Anschluss an das Kulturprogramm statt. Sieger bei den Kindern wurde Jan Herrmann gefolgt von Hans Lambert und Leonie Path. Den Pokal der Jugendlasse konnte Marvin Ebert mit beachtlichen 291 Punkten nach Hause nehmen. Silber gab es für Jonathan Bleich (280 Punkte) und Bronze für Steffen Siebeneicher (276Punkte). Nachdem sich alle teilnehmenden Kinder einen kleinen Preis abgeholt hatten wurde noch ein Gruppenfoto geschossen und dann ging es für die Gäste zum Saal, wo der K.u.K. Schmölln schon den Grill angeheizt hatte. Im Anschluss an das Abendessen fand auf der Tanzveranstaltung die Siegerehrung der Erwachsenen statt. Wieder gab es kulturelle Einlagen und die Stimmung war grandios. Sieger bei den Damen wurde Carmen Ebert mit 360 Punkten, gefolgt von Ines Kublik und Hildrun Vitense. Den Pokal der Herren nahm Gerd Zemmin (440 Punkte) mit nach Hause. Silber gab es für Rene Elsner und Marcel Hurtienne wurde Dritter. Klaus Wesener erhielt den ersten Preis bei den Startern mit Handicap. Die Erstplazierten des Schützenvereins waren Andrea Bretsch, gefolgt von Isa Schlüter und Beatrix Bretsch, sowie Ben Westphal vor Mirko Kowalski und Karsten Blasek bei den Herren. Die Sieger des Hegefischens, welches ebenfalls am Nachmittag vom Angelverein ausgerichtet wurde, erhielten ihre Pokale und anschließend wurde das Tanzbein geschwungen, Alle waren gut gelaunt und die jungen Damen der polnischen Gästen sorgten für Stimmung. Der Abschied kam viel zu schnell: Bereits kurz nach 21 Uhr mussten die Gäste die Heimreise antreten, da sie am folgenden Tag in ihrer Gemeinde ein Erntefest feiern wollten. Alle waren sich einig: Das war ein gelungener Erlebnistag, der im nächsten Jahr in ähnlicher Form wiederholt werden sollte. Doch zuvor, nämlich im Juni 2011, steht erst einmal ein Besuch in der polnischen Partnergemeinde anlässlich der Tage von Krzecin an, zu dem alle Randowtaler herzlich eingeladen wurden. Der Schmöllner Schützenverein bedankt sich besonders bei Rosemarie Fengler und Heidrun Kowalski, die für das leibliche Wohl sorgten, bei den Sponsoren, allen Mitgliedern und Helfern des Vereins, die für das gute Gelingen des Schützenzehnkampfes beitrugen. Delia Kowalski

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14 14 Gramzow 6. Oktober 2010 Übergabe der KITA Uckerknirpse mit einem großem Dankeschön Zahlreiche Gäste waren anwesend, um am 30. September die Übergabe des neuen Kita-Gebäudes der Kita Uckerknirpse mitzuerleben. Mit einem geänderten Liedertext Wer will fleißige Handwerker sehen hatten die kleinen Uckerknirpse sich bei allen Anwesenden und aktiv Beteiligten für das neue Kitagebäude bedankt. Die Kita besticht jetzt durch farbenfrohe, große Räume, einen Bewegungsraum und sogar eine Kinderküche, in denen Kinder sich nach Lust und Laune austoben können. Ein neuer Spielplatz mit vielen Spiel- und Klettergeräten wird in Kürze fertig gestellt. Die Kinder und Erzieherinnen bedanken sich bei allen Einwohnern für die Sachund Geldgeschenke. Folgende Firmen haben großen Anteil an dem guten Gelingen, denen wir einen ganz besonderen Dank aussprechen wollen: Firma Kessler-Bau AG, Maurer- und Fliesenarbeiten (Danke für die Spende) Firma Konschake, Sanitärarbeiten Firma Manke, Elektroarbeiten Firma Rollotec, Kinderküche Firma Erste Prenzlauer Maler GmbH Der Farbtopf, Farbgestaltung Für das gute Gelingen möchten sich der Kitaausschuss sowie die Erzieherinnen ganz besonders bei Frau Lobback vom Hauptamt des Amtes Gramzow, dem Bauamt Gramzow sowie dem Bürgermeister Herrn Feike und dem Ortsvorsteher Herrn Ruff bedanken. Die Erzieherinnen und der Kitaausschuss, KITA Uckerknirpse Rappelkiste Grünow feierte 30jähriges Jubiläum Mit einem Tag der offenen Tür lud die Kindertagesstätte Rappelkiste zum 30-jährigen Bestehen ein. Am 4. August 2010 öffneten die Erzieherinnen Monika, Petra und Antje die Türen der Einrichtung, um allen Gästen und Gratulanten einen Einblick in den Alltag einer Kindertagesstätte zu ermöglichen. Dabei zeigten sie gern die erst kürzlich neu renovierten Räume, was unter anderem dank des Amts Gramzow ermöglicht wurde. Auch hier muss die Firma Optimal aus Prenzlau erwähnt werden, die vieles der Einrichtung gesponsort haben. Die Kinder hatten ein lang einstudiertes Programm aufgeführt, was die Gäste mit einem Glas Sekt und Canapés genießen konnten. Die Leiterin der Kita, Monika Höffler, die im Übrigen seit 1980 mit dabei ist, bedankte sich in einer Rede bei allen Gästen und ihren Arbeitskolleginnen für die gute Zusammenarbeit. Wir wünschen der Kita, dass sie noch viele Jahre für unsere Kinder mit Spiel, Spaß und Herzlichkeit ihre Türen öffnen, und wünschen weiterhin viel Erfolg. Jacqueline Dahlke, Jeannette Heinrichs

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