1.1 Bedingungen: NAUTIMA AVB Kasko '08 (NAUTIMA Allgemeine Bedingungen 2008 für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen)

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1 NAUTIMA Annahmerichtlinien und Erläuterungen Kaskoversicherung Maschinen- und Elektronikversicherung Haftpflichtversicherung lnsassen-unfallversicherung gültig ab Allgemeines Die Kasko- und Haftpflichtversicherung können einzeln abgeschlossen werden. Die Maschinen- und die Elektronikversicherung bieten wir nur als Ergänzung zu einer Kaskodeckung an. Die Unfallversicherung kann nur in Verbindung einer Kasko- und/oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Verträge müssen eine einheitliche Laufzeit und Zahlungsweise haben und können nur für ein Jahr Verlängerung abgeschlossen werden. 1. Kasko 1.1 Bedingungen: NAUTIMA AVB Kasko '08 (NAUTIMA Allgemeine Bedingungen 2008 für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen) 1.2 Versicherungswert/Ersatzleistung Die Versicherungssumme soll dem Wert der versicherten Sachen entsprechen; sie gilt als feste Taxe. Eine Unterversicherung kann vom Versicherer nicht geltend gemacht werden. Der Versicherer ersetzt a) bei Totalverlust den Versicherungswert abzgl. vorhandener und durch Verkauf erzielbarer Restwerte Anrechnung eines s; b) bei Teilschäden die notwendigen Reparaturkosten Abzüge neu für alt unter Anrechnung des vereinbarten s. Dieser findet jedoch keine Anwendung bei Schäden an versicherten persönlichen Effekten, unverschuldeten Kollisionsschäden, und Feuerschäden durch Dritte Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen zur Hebung des Wracks, sowie zu dessen Beseitigung (Entsorgungskosten), soweit Hebung und/oder Beseitigung des Wracks behördlich angeordnet wurden. Diese Aufwendungen werden neben der Entschädigung für die versicherten Sachen erstattet, begrenzt auf einen Betrag von 2,5 Mio. EUR, oder, sofern die Kaskoversicherungssumme größer als 2,5 Mio. EUR ist, auf einen Betrag in Höhe der Versicherungssumme. 1.3 Ausschluss-Risiken Kurzfristige Verträge, auch reine Bootstransporte Wassersport-Sonderfahrzeuge, z.b. Jet-Bikes, Jet-Skis (als Einzelrisiko), Jet-Mates, Water-Cats, Airfoil-Flairboote, Hovercrafts etc Ruder-, Paddel- und Faltboote, Kajaks, Kanadier und Kanus, Fischerboote, Angelnachen und Surfbretter Segelrennyachten sowie reine Regatta-Segelboote Motorboote, die eine Geschwindigkeit von 100 km/h und mehr erreichen können Schlauchboote Festrumpf Boote aus Ferrozement Fahrzeuge zum gewerblichen Personentransport 1.4 Anfragepflichtige Risiken (Anfrage über die zuständigen Wassersport-Underwriter) Eigenbauten und im Eigenausbau hergestellte Boote / Yachten Boote/Yachten einem Alter von mehr als 20 Jahren Charterboote und Skipper; Skipper: Zusatzfragebogen erforderlich! Boote/Yachten ständigem Liegeplatz Atlantik Mehrrumpfboote (Katamarane, Trimarane) ab einer Versicherungssumme von EUR , Risiken, die ein Vorversicherer gekündigt hat Fahrtgebiete, die nicht unter den tariflichen Geltungsbereich fallen Versicherungsnehmer außereuropäischem Wohnsitz Boote mehr als einem Berufsskipper an Bord Teilnahme an Regatten Seite 1 von 7

2 2. Maschinen- und Elektronikversicherung Die Maschinen- und/oder Elektronikversicherung können nur als Ergänzung zu einer Kaskoversicherung abgeschlossen werden Bedingungen: NAUTIMA BB Maschinen '08 NAUTIMA Besondere Bedingungen 2008 für die erweiterte Versicherung der Maschinenanlage und maschineller Einrichtungen in der Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen NAUTIMA BB Elektronik '08 NAUTIMA Besondere Bedingungen 2008 für die erweiterte Versicherung elektronischer Einrichtungen in der Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen 2.2 Versicherungswert Die Versicherung der Maschinenanlage und maschineller sowie elektronischer Einrichtungen erfolgt auf Pauschalbasis, d.h. Anlagenverzeichnis. Deshalb sind zur Ertlung der Versicherungssumme die beigefügten Checklisten zur ergänzen, die auch Bestandteil des NAUTIMA-Antrags sind. 2.3 Ersatzleistung im Schadenfall a) Im Teilschadenfall erfolgen bei der Versicherung der Maschinenanlage und maschineller Einrichtungen festgelegte Abzüge bei Schäden an Zylinderköpfen, Zylinderbuchsen, einteiligen Kolben, Kolbenböden, Kolbenringen von Kolbenmaschinen, Getrieben, Lagern und Drehkränzen jeder Art (10 % pro Jahr, höchstens jedoch 50 %); ansonsten werden die Reparaturkosten bis zur Höhe der Taxe erstattet. b) werden bei der Versicherung elektronischer Einrichtungen die Reparaturkosten Abzüge "neu für alt" bis zur Höhe der anteiligen Taxe erstattet. Im Totalschadenfall richtet sich die Ersatzleistung nach der Taxe. 2.4 Ausschluss-Risiken - Boote Außenbordmotoren (Ausnahme: Hilfsaußenbordmotoren und Beibootmotor, soweit besonders vereinbart) - Maschinenanlagen und maschinelle Einrichtungen, deren Wert bei Vertragsabschluß unter EUR ,- liegt. 2.5 Anfragepflichtige Risiken: - Maschinenanlagen und maschinelle Einrichtungen, die bei Vertragsabschluß älter als 10 Jahre sind - Elektronische Einrichtungen, die bei Vertragsabschluß älter als 5 Jahre sind. 3. Haftpflichtversicherung 3.1 Versicherungsbedingungen NAUTIMA AVB Haftpflicht 08 NAUTIMA Allgemeine Bedingungen 2008 für die Haftpflichtversicherung von Wassersportfahrzeugen - Deutschland Ausschluss-Risiken Kurzfristige Verträge, auch reine Bootstransporte Wassersport-Sonderfahrzeuge, z.b. Jet-Bikes, Jet-Skis (als Einzelrisiko), Jet-Mates, Water-Cats, Airfoil-Flairboote, Hovercrafts etc Segelrennyachten sowie reine Regatta-Segelboote Motorboote, die eine Geschwindigkeit von 100 km/h und mehr erreichen können Boote aus Ferrozement Boote zum gewerblichen Personentransport 3.3 Anfragepflichtige Risiken (Anfrage über die zuständigen Wassersport-Underwriter) Eigenbauten und im Eigenausbau hergestellte Boote/Yachten Boote/Yachten einem Alter von mehr als 20 Jahren Charterboote und Skipper; Skipper Zusatzfragebogen erforderlich! Boote/Yachten ständigem Liegeplatz Atlantik Mehrrumpfboote (Katamarane, Trimarane) ab einer Versicherungssumme von EUR , Risiken, die ein Vorversicherer gekündigt hat Fahrtgebiete, die nicht unter den tariflichen Geltungsbereich fallen Boote, die außerhalb der geographischen Grenzen Europas beheimatet sind Versicherungsnehmer außereuropäischem Wohnsitz Boote mehr als einem Berufsskipper an Bord Teilnahme an Regatten Seite 2 von 7

3 4. Insassenunfallversicherung Versicherungsbedingungen Mannheimer AB-Unfall 08 Allgemeine Bedingungen 2008 für die Unfallversicherung der Mannheimer Versicherung AG Mannheimer VB-Unfall Tod 08 Mannheimer Bedingungen 2008 für die Unfallversicherung auf den Todesfall Mannheimer VB-Unfall Invalidität 08 Mannheimer Bedingungen 2008 für die Unfallversicherung für den Fall der Invalidität Mannheimer VB-Unfall Übergangsleistung 08 Mannheimer Bedingungen 2008 für die Versicherung einer Übergangsleistung in der Unfallversicherung Mannheimer VB-Unfall Krankenhaustagegeld Genesungsgeld 08 Mannheimer Bedingungen 2008 für die Versicherung von unfallbedingtem Krankenhaustagegeld Genesungsgeld Mannheimer VB-Unfall Bergungskosten ' 08 Mannheimer Bedingungen 2008 für die Versicherung von unfallbedingten Bergungskosten NAUTIMA BB-Unfall '08 NAUTIMA Besondere Bedingungen 2008 für den Unfallversicherungsschutz für Insassen von Wassersportfahrzeugen Seite 3 von 7

4 Tarif gültig ab Kaskoversicherung Maschinen- und Elektronikversicherung Haftpflichtversicherung lnsassen-unfallversicherung 1. Kaskoversicherung 1.1 Segelboote bis EUR ,- (siehe auch Ziffer 1.5) Binnengewässer Ostsee 250,- 0,75 % 1,30% 1,35% 1,50% 1,80% 500,- - 1,10% 1,20% 1,30% 1,65% 1.000,- - 1,00% 1,10% 1,20% 1,50% 1.500,- - 0,90% 1,00% 1,10% 1,40% 1.2 Segelyachten über EUR ,- bis EUR ,- (siehe auch Ziffer 1.5) Binnengewässer Ostsee 250,- 0,75 % 1,17% 1,22% 1,35% 1,62% 500,- - 0,99% 1,08% 1,17% 1,49% 1.000,- - 0,90% 0,99% 1,08% 1,35% 1.500,- - 0,81% 0,90% 0,99% 1,26% 1.3 Motorboote sowie Schlauchboote Festrumpf bis EUR ,- (siehe auch Ziffer 1.5) Binnengewässer Ostsee 500,- 0,85 % 1,60% 1,75% 1,90% ,- - 1,40% 1,55% 1,70% ,- - 1,20% 1,35% 1,50% Motoryachten über EUR ,- bis EUR ,- (siehe auch Ziffer 1.5) Binnengewässer Ostsee 500,- 0,85 % 1, 35% 1,45% 1,60% 2,10% 1.000,- - 1,15% 1,25% 1,45% 1,95% 1.500,- - 1,05% 1,15% 1,25% 1,80% 1.5 Segel- und Motorboote/Yachten auf Berliner, Brandenburger und Mecklenburgischen Binnengewässern: Für diesen Geltungsbereich kann ein Nachlass von 10% auf den Grundbeitrag für "Europäische Flüsse und Binnengewässer" gewährt werden. (Siehe auch Ziffer des Tarifes). 1.6 Das beantragte Fahrtgebiet kann innerhalb der tariflichen Geltungsbereiche nach vorheriger Anmeldung bis zu 6 Wochen pro Jahr beitragsfrei erweitert werden. Für diesen Zeitraum verdoppeln sich die dem Vertrag zugrundeliegende Selbstbeteiligungen. Seite 4 von 7

5 1.7 Effekten Zur Ausübung des Wassersports erforderliche Gebrauchsgegenstände z.b. Bordwäsche, Kleider, Ölzeug, Fernglas, sowie nicht fest eingebaute nautische Geräte z.b. Sextant. Beitragssatz: 1,0% SFR wird nicht gewährt (Bei hochwertigen Effekten einem Einzelwert über EUR 500,- ist eine Einzelaufstellung erforderlich, da sonst nicht versichert.) 1.8 Trailer Deckungsumfang: Unfall des Fahrzeuges, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Raub oder Diebstahl, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen Trailer können nur in Verbindung dem Boot versichert werden. Beitragssatz: 1,0% Mindestbeitrag 25,- EUR 150,- SFR wird nicht gewährt 1.9 Zuschläge Charterrisiko auf den Grundbeitrag *1) Skipper 25% Skipper 50% Unterschlagungsrisiko (nur versicherbar bei Charterrisiken Skipper) 30% 1.10 Nachlässe auf den Grundbeitrag *1) Motorboote Dieselantrieb 10% Berliner, Brandenburger und Mecklenburgische Binnengewässer auf den Grundbeitrag für "Europäische Flüsse und Binnengewässer" 10% 1.11 Schadenfreiheitsrabatt (Rabattretter *2 ) Nach Ablauf des SFR Rückstufung auf 1. Versicherungsjahres 15% 0% 2. Versicherungsjahres 25% 15% 3. Versicherungsjahres 40% 25% 4. Versicherungsjahres 40% 40% und weitere Versicherungsjahre Bei zwei oder mehr Schäden im Versicherungsjahr erfolgt in jedem Fall eine Rückstufung auf 0% Hinweis: Der SFR wird vom errechneten Gesamtbeitrag (= Grundbeitrag incl. Zuschläge bzw. Nachlässe) abgezogen Mindestbeiträge Die nebenstehenden Mindestbeiträge dürfen - insbesondere bei Booten geringerer Versicherungssumme - nicht unterschritten werden (auch nicht durch Rabatt- und SFR-Gewährung). Segelboote: 150,- Segelboote auf dt. Binnenseen 100,- Motorboote: 150,- *1) Grundbeitrag = Einzelbeiträge gemäß Ziffern *2) Keine Rückstufung im Schadenfall, sofern 4 schadenfreie Jahre vorangegangen sind Seite 5 von 7

6 2. Maschinen- und Elektronikversicherung Beitragssätze 2.1. Maschinenanlage und maschinelle Einrichtung Versicherungssumme EUR EUR 250,-- EUR 2.500,-- ab ,-- bis ,-- 2,60% 1,85% 1,30% bis ,-- 2,40% 1,70% 1,20% bis ,-- 2,25% 1,55% 1,10% über ,-- 2,10% 1,45 % 1,00% Mindestbeitrag EUR 250, Elektronische Einrichtungen Versicherungssumme EUR EUR ,-- EUR 250,-- EUR 1.250,-- bis ,-- 2,00% 1,60% 1,40% bis ,-- 1,75% 1,40% 1,20% bis ,-- 1,60% 1,30% 1,10% bis ,-- 1,50% 1,20 % 1,05% über ,-- 1,40% 1,10% 1,00% EUR 2.500,-- 3. Haftpflichtversicherung DS 1 = EUR 2 Mio. pauschal, 25' Vermögensschäden, 50' Mietsachschäden/Winterlager DS 2 = EUR 4 Mio. pauschal, 50' Vermögensschäden, 50' Mietsachschäden/Winterlager DS 3 = EUR 5 Mio. pauschal, 50' Vermögensschäden, 100' Mietsachschäden/Winterlager DS 4 = EUR 15 Mio. pauschal, 50' Vermögensschäden, 100' Mietsachschäden/Winterlager ( *DS = Deckungssumme) 3.1 Motorboote WKZ Gesamt-Motorstärke DS 1 DS 2 DS 3 DS 4 bis kw bis PS , ,00 38,00 42,00 67, , ,00 48,00 54,00 79, , ,00 70,00 78,00 106, , ,00 77,00 86,00 116, , ,00 109,00 121,00 191, , ,00 184,00 204,00 257, , ,00 267,00 296,00 388, , ,00 347,00 385,00 490, , ,00 427,00 474,00 619, , ,00 506,00 562,00 735, , ,00 586,00 651,00 851, , ,00 666,00 739,00 967, , ,00 798,00 886, ,00 WKZ Motorstärke DS 1 DS 2 DS 3 DS 4 bis kw bis PS , ,00 77,00 85,00 134, , ,00 97,00 108,00 159, , ,00 141,00 156,00 212, , ,00 154,00 172,00 232, , ,00 219,00 243,00 382, , ,00 369,00 409,00 514, , ,00 534,00 593,00 776, , ,00 694,00 770, , , ,00 854,00 948, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Seite 6 von 7

7 3.2 Segelboote WKZ Segelfläche bis m² DS 1 DS 2 DS 3 DS ,00 45,00 50,00 71, ,00 65,00 73,00 95, ,00 110,00 122,00 159, ,00 146,00 162,00 227,00 WKZ Segelfläche bis m² DS 1 DS 2 DS 3 DS ,00 91,00 101,00 142, ,00 131,00 146,00 191, ,00 220,00 245,00 318, ,00 293,00 325,00 454, Ruderboote (soweit keine PHV) ,00 38, ,00 49, Surfbretter 9462 Bis zu 2 Surfbrettern 38,00 44, je weiteres Brett 10,00 12, Bis zu 2 Surfbrettern 77,00 88, je weiteres Brett 21,00 24, Erhöhung Mietsachschäden / Winterlager 9981 auf EUR ,- 16,00 16, Sicherheitsleistung im Ausland *1) Deckungssumme Beitrag EUR ,- 38,00 *1) Im Falle einer vorläufigen Beschlagnahme des Fahrzeugs im Ausland übernimmt der Versicherer ggf. die Hinterlegung einer etwaigen Sicherheitsleistung. 3.7 Mindestbeitrag Haftpflicht EUR 35,- 4. Insassenunfall-Versicherung Versicherungssummen EUR Deckungsform Tod (pauschal) , , ,- Invalidität (pauschal) , , ,- Erweiterte Übergangsleistung 5.000, , ,- (pauschal) Krankenhaustage-/ 25,- 50,- 75,- Genesungsgeld pauschal Bergungskosten 5.000, , ,- Jahresbeitrag 38,75 73,50 110,25 Seite 7 von 7

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