Handreichung Kinderschutz

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1 Kapitel 2 Häusliche Gewalt (indirekte Gewalt) Misshandlung physisch / psychisch Sexueller Missbrauch (1) VERNACHLÄSSIGUNG Ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns durch sorgeverantwortliche Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der seelischen und körperlichen Versorgung eines Kindes notwendig wäre 1. Diese Unterlassung führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der physischen und / oder psychischen Entwicklung des Kindes. Von wird gesprochen, wenn kindliche Lebensbedürfnisse über einen längeren Zeitraum unbefriedigt bleiben. stendenzen lassen sich in folgenden Bereichen feststellen: o körperliche (z.b. unzureichende Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit, Schutz vor Gefahren und Krankheiten) o kognitive und erzieherische (z.b. Mangel an Konversation, fehlende Beachtung eines besonderen und erheblichen Erziehungs- und Förderbedarfes, fehlende erzieherische Einflussnahme bei andauernder Schulvermeidung) o emotionale (z.b. Mangel an Wärme in der Beziehung zum Kind, fehlende Reaktion auf emotionale Bedürfnisse des Kindes) Von sind in erster Linie Kinder betroffen, die aufgrund ihres Alters (Kleinkinder) oder aufgrund von Behinderungen auf Förderung, Fürsorge und Schutz in besonderer Weise angewiesen sind. Sie können einerseits ssituationen nicht aus eigenen Ressourcen kompensieren und ihnen fehlt andererseits oft die Möglichkeit, ihre Mangelsituation adäquat auszudrücken. In vielen Fällen reagieren diese Kinder mit einem auffälligen Verhalten in Kindergärten oder Schulen als mögliche Äußerungsform. 1 vgl. Schone u.a.: Kinder in Not. im frühen Kindesalter und Perspektiven sozialer Arbeit. Münster 1997 Seite 6

2 mögliche Folgen von (nicht abschließend aufgeführt) Handreichung Kinderschutz Die Ursachen von sind sehr vielfältig, sie können sich u.a. durch Armut, beengte Wohnverhältnisse, Überforderung/Krisen/Krankheiten der Eltern, mangelndes Wissen und unzureichende erzieherische Kompetenz, absichtliches Ignorieren in Verbindung mit Ablehnung des Kindes, arbeits- oder wohlstandssüchtige bzw. aus Notlagen entstehende übermäßige Berufstätigkeit 2 entwickelt haben. Wird ein Kind vernachlässigt, ist dies für Außenstehende oftmals kaum erkennbar. Wenn die Folgen der aber sichtbar werden, wurde das Kind zumeist bereits über einen längeren Zeitraum vernachlässigt. Die auftretenden Symptome und Folgen von äußern sich bei Kindern sehr individuell und sind abhängig von der Art und der Dauer der sowie vom Alter und der Persönlichkeit des Kindes. Körperliche Entwicklung - verzögerte motorische Entwicklung - hohe Infektanfälligkeit - Gedeihstörungen usw. Psychische Entwicklung - geringes Selbstwertgefühl - Interessenlosigkeit - Bindungs- und Persönlichkeitsstörungen - Depression / Ängste usw. Entwicklung der Wahrnehmung - verzögerte Sprachentwicklung - Konzentrationsschwierigkeiten usw. Soziale Entwicklung - unangepasstes Sozialverhalten - Distanzlosigkeit - Aggressivität usw. Aussagen zu statistischen Daten hinsichtlich des Auftretens von Kindesvernachlässigung in Deutschland können nur eingeschränkt getroffen werden, da repräsentative Untersuchungsergebnisse fehlen. Nicht-repräsentative Studien weisen aber darauf hin, dass die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bekannt gewordenen Fälle in Form von Kindesvernachlässigung als mit Abstand häufigste Gefährdungsform auftreten. Für Deutschland bestätigt dies etwa eine Befragung von Jugendämtern zu Fällen, in denen die Anrufung des Familiengerichts erforderlich war (Münder et al. 2000): 50% der Fälle: als zentrales Gefährdungsmerkmal 65% der Fälle: als ein Gefährdungsmerkmal Grundsätzlich gilt: Je jünger die betroffenen Kinder sind und je tiefgreifender sie vernachlässigt werden, desto größer ist das Risiko nachhaltiger Schädigungen. Für Säuglinge können Versorgungsmängel schon nach kurzer Zeit lebensbedrohlich sein (IzKK/DJI). 2 vgl. Deegener u.a. (Hrsg.): Kindesmisshandlung und. Göttingen 2005 Seite 7

3 (2) MISSHANDLUNG Im Strafgesetzbuch 225 Abs. 1, 2 ist zur Misshandlung von Schutzbefohlenen Folgendes festgehalten: (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren ( ), die 1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht, 2. seinem Hausstand angehört, 3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder 4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh misshandelt, oder wer durch böswillige seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Grundsätzlich werden bei der Misshandlung zwei Arten unterschieden, die körperliche und die emotionale Misshandlung. Die physische/körperliche Kindesmisshandlung ist die Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt an einem Kind, welche in bewusster Absicht bei dem Kind zu Schmerzen, erheblichen körperlichen Verletzungen oder psychischen Schäden oder sogar zum Tode führt. (z.b. Schläge und Prügel, auch unter Nutzung von Gegenständen, Treten oder Schütteln des Kindes, Beißen, Würgen, Verbrühen etc.). Insbesondere im diagnostischen Bereich ist bei der Bewertung einer möglichen Misshandlung immer kritisch zu prüfen, ob die vorliegenden Verletzungsbefunde mit dem Erklärungsmuster zur Verletzungsursachse kompatibel sind. Eine Diskrepanz zwischen beiden weist auf eine Kindesmisshandlung hin und sollte sehr kritisch geprüft werden. Die Folgen von Kindesmisshandlung sind vielfältig und abhängig von der Gewaltanwendung. - Etwa 1-10% der Kindesmisshandlungen betreffen den Kopf und das Zentralnervensystem, diese haben gravierendste Auswirkungen und sind die häufigste Säuglingstodesursache im 2. Lebenshalbjahr 3. Diese Verletzungen können neben direkten äußeren Gewalteinwirkungen auch durch das Schütteln von Säuglingen (Schütteltrauma-Syndrom) hervorgerufen werden. - Hinsichtlich der Hautbefunde kann Kindesmisshandlung durch Hämatome (infolge von Schlägen, Tritten, Bissen etc.) und thermische Verletzungen (Verbrühungen/Verbrennungen) erkennbar werden. Begleitverletzungen können v.a. Hautabschürfungen und Platzwunden sein. Bei der Bewertung der Hautverletzungen infolge einer möglichen Kindesmisshandlung spielen die Art (Erscheinungsbild), die Lokalisation (Verteilungsmuster) und die zeitliche Zuordnung (Mehrzeitigkeit) eine wesentliche Rolle, da sie häufig Rückschlüsse auf die Verursachung zulassen 3. - Knochenfrakturen treten in ca. 8-12% aller Fälle infolge einer Misshandlung auf. Ein großer Teil aller Frakturen bei Kindern unter 3 Jahren zählen dazu, bei Kindern unter einem Jahr sind es bis zu 70%. Sehr häufig treten dabei gleichzeitig andere Misshandlungsformen auf. 3 Neben der Zufügung von Schmerzen sind körperliche Misshandlungen auch immer mit Gefühlen wie Erniedrigung, Angst, Scham, Demütigung und entsprechende Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes verbunden. 3 Herrmann, Dettmeyer u.a.: Kindesmisshandlung. Heidelberg 2008 Seite 8

4 Nach Angaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen kann zur statistischen Häufigkeit der Kindesmisshandlung Folgendes vermerkt werden: Die Mehrheit der Eltern wendet zumindest minderschwere Formen physischer Erziehungsgewalt an, etwa leichte Ohrfeigen oder einen Klaps (Bussmann 2002, 2003, 2005, Pfeiffer et al. 1997, 1999, Baier et al. 2009). Ca. 10% bis 15% der Eltern wenden schwerwiegendere und häufigere körperliche Bestrafungen an (Engfer 2005). Insgesamt ist die Tendenz eher abnehmend. Die psychische Misshandlung beinhaltet eine feindliche oder abweisende, ablehnende oder ignorierende Verhaltensweise von Eltern oder Elternfiguren gegenüber dem Kind, die das Persönlichkeits- und Selbstwerterleben des Kindes in schwerwiegender Weise angreifen und schädigen. Dem gegenüber kann ein zu starkes Behüten sowie Erdrücken des Kindes mit Fürsorge zu einer starken Behinderung seiner Entfaltungsmöglichkeiten führen. Die Festsetzung der Grenze, bei der sich psychische Misshandlung von oft angewandten, auf psychischem Druck basierenden, elterlichen Erziehungstechniken (Schimpfen, Liebesentzug usw.) abhebt, ist schwierig und verläuft oft fließend. Neben der Anwendung von direkt an das Kind gerichtetem, psychisch schädlichem Erziehungsverhalten können als weitere Formen der psychischen Misshandlung auch das wiederholte Erleben des Kindes von häuslicher Gewalt sowie eskalierte Trennungs- und Sorgerechtskonflikte der Eltern benannt werden. (3) SEXUELLER MISSBRAUCH Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung eines Erwachsenen mit oder vor einem Kind, die entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund seiner körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. 4 Der Täter missbraucht seine Macht- und Autoritätsposition sowie die Liebe und Abhängigkeit des Kindes, um persönliche Interessen auf Kosten des Kindes durchzusetzen und das Kind als Objekt zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse zu benutzen. Beim sexuellen Missbrauch handelt es sich, unabhängig vom Alter des Opfers, immer um eine Straftat. Auch wenn Kinder sich scheinbar nicht aktiv bei sexuellen Misshandlungen wehren, tragen Sie niemals Verantwortung für das, was Ihnen angetan wird. Kinder sind aufgrund ihres Entwicklungsstandes nicht in der Lage, diesen Handlungen informiert und frei zuzustimmen. Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen wird in den meisten Fällen von Personen aus der Familie oder deren sozialen Nahbereich ausgeübt und nur zu 6 10 % von Unbekannten. Mädchen und Jungen aller Altersstufen können Opfer sexueller Ausbeutung sein und zwar von den ersten Lebensmonaten an. Besonders bereits emotional vernachlässigte Kinder mit unsicheren Bindungsmustern haben ein höheres Risiko sexuell missbraucht zu werden. Die Tat erzeugt bei den Opfern tiefgreifende Schuld- und Schamgefühle, führt zu einem geringen Selbstwertgefühl und familiärer sowie sozialer Isolation. Kindern wird dabei häufig das Gefühl vermittelt selbst schuld zu sein, dies erschwert das Aufdecken und die Intervention erheblich. 4 Deegener: Kindesmissbrauch-erkennen, helfen, vorbeugen. Weinheim 2005 Seite 9

5 Sexuelle Ausbeutungen durch Täter/innen aus dem Angehörigenkreis sind in der Regel keine einmaligen Handlungen, sondern ein bis zwei Drittel aller Fälle Wiederholungstaten. Nach Angaben der Statistik des Bundeskriminalamtes werden in Deutschland jedes Jahr über Kinder unter 14 Jahren sexuell misshandelt. Die Dunkelziffer jedoch wird von Experten als weitaus höher eingeschätzt. Nach Günther Deegener kommen neuere Untersuchungen zu der Annahme, dass in Deutschland etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder zwölfte bis vierzehnte Junge sexuell missbraucht wird. Diese alarmierenden Zahlen sollten aber sehr differenziert betrachtet werden, die Fälle erstrecken sich einerseits vom sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt bis hin zu sehr intensiven sexuellen Missbrauchsübergriffen. Der Begriff (4) HÄUSLICHE GEWALT Häusliche Gewalt umfasst die Formen der physischen, sexuellen und psychischen Gewalt, die zwischen erwachsenen Menschen stattfindet, die in nahen Beziehungen zueinander stehen oder gestanden haben. Sie findet im vermeintlichen Schutzraum der eigenen Wohnung statt. In jedem zehnten Fall erleiden auch die Kinder dabei eine direkte physische oder psychische Misshandlung. Aber selbst als Zeugen der häuslichen Gewalt durchleben Kinder ein Martyrium aus Hilflosigkeit und Angst, deren Auswirkungen oftmals die weitere Entwicklung des Kindes stark beeinflussen. Die Erfahrungen von Nichtvorhersagbarkeit und Nichtbeeinflussbarkeit erlebter Handlungen gehen einher mit dem Verlust oder Fehlen eines strukturierenden und haltgebenden Umfeldes und der Entwicklung von Angst. Das Erleben der dabei entstehenden Emotionen (Angst vor Verlust der Mutter, Scham, Hilflosigkeit, Schuldgefühle, Loyalitätskonflikte, Verbot darüber mit anderen zu sprechen etc.) führt bei den Kindern in einem hohen Maße zu potentiellen Schädigungen der Kindesentwicklung. Den Kindern, die die Gewalthandlungen des Vaters gegen die Mutter miterleben, werden keine sozial angepassten Lösungsmuster bei Konflikten vorgelebt. Sie zeigen häufig Schwierigkeiten hinsichtlich der eigenen Konfliktbewältigungsmuster, die sozialen Fähigkeiten im Umgang mit Gleichaltrigen sind geringer. Häusliche Gewalt kommt in allen gesellschaftlichen Schichten, Altersgruppen und Kulturen vor! Seite 10

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