Schalltechnischer Untersuchungsbericht

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1 Seite 1 v. 32 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Edeka-Lebensmittelmarktes in der St. Blasierstraße 1a, Häusern und Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens aufgrund der Vorgaben der TALärm Auftraggeber: Schmidt s Märkte GmbH Bergstraße Rickenbach Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ch. Malo

2 Seite 2 v. 32 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Örtliche Situation 4 3. Beurteilungsgrundlagen Planungsunterlagen Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Weitere Vorgaben der TALärm 8 4. Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Digitales Geländemodell Gewerbelärm Lebensmittelmarkt Parkieren Kunden-Pkw, oberirdisch Parkieren Kunden-Pkw, überdacht Anlieferung Lkw EDEKA Entladen und Beladen Lkw Maschinentechnische Einrichtungen Einkaufswagen Sonderlastfall 1, Lkw-Anlieferung Nachtzeitraum Immissionsprognose Normalbetrieb Sonderlastfall 1, Lkw-Anlieferung Nachtzeitraum Bauliche und technische Betriebsvorrausetzungen Beurteilung der Prognoseergebnisse Normalbetrieb Sonderlastfall 1, Lkw-Anlieferung Nachtzeitraum Zusammenfassung 31

3 Seite 3 v Aufgabenstellung Das Architekturbüro Schwab, Titisee-Neustadt plant im Auftrag der Schmidt s Märkte GmbH, Bergstraße 2, Rickenbach den Anbau eines Sitzbereichs der Gastronomie, eines Getränke- und Heimwerkermarktes mit Tiefgarage und einer neuen Anlieferung auf dem Grundstück des bestehenden Lebensmittelmarktes in der St. Blasierstraße 1a, Häusern. Das Bauvorhaben liegt im östlichen Zentrum des Ortes Häusern, südlich der St. Blasierstraße und westlich der Höchenschwander Straße (B500), siehe Ausschnitt aus dem Katasterplan in der Anlage 1.1 und dem Auszug aus dem Katasterplan mit Kennzeichnung des Marktgebäudes in der Anlage 1.2. Die geplante Bebauung ist in dem Grundriss UG und EG, den in der Anlage 1.3ff dargestellt. Im näheren Umfeld des geplanten Bauvorhabens liegt östlich der Höchenschwander Straße (B500) und südlich der Schluchseeer Straße (B500) ein weiterer immissionsrelevanter Gewerbebetrieb (ALDI-Markt), siehe Anlage 1.5. Auf die Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft wirken die Geräusche, ausgehend von dem Betrieb des bestehenden Marktes einschließlich der geplanten Anbauten ein. Hierzu zählen insbesondere die Geräusche der Zu- und Abfahrt sowie Be- und Entladung der Lkw und des zuzurechnenden Pkw-Verkehrs. Ebenso wird die Schallabstrahlung der maschinentechnischen Anlagen bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Eine Vorbelastung im Sinne der TALärm anderer gewerblicher Betriebe, die die geltenden Immissionsrichtwerte an den gewählten Immissionsorten um weniger als 6 db unterschreiten kann im Tagzeitraum nicht ausgeschlossen werden. Die Vorbelastung anderer gewerblicher Betriebe auf die gewählten Immissionsorte wird nach den Vorgaben der TALärm berücksichtigt. Seitens der Genehmigungsbehörde wird ein schalltechnischer Untersuchungsbericht gefordert, in dem die Geräuschemissionen des bestehenden Marktes einschließlich der geplanten Anbauten in der St. Blasierstraße 1a,

4 Seite 4 v Häusern prognostiziert und unter Berücksichtigung der Vorgaben der TALärm beurteilt werden. Überschreiten diese rechnerisch prognostizierten Beurteilungspegel an den gewählten Immissionsorten die nach den Vorgaben der TALärm geltenden Immissionsrichtwerte, sind bauliche und/oder organisatorische Maßnahmen festzulegen, die eine Einhaltung der Vorgaben der TALärm gewährleisten. Der schalltechnische Untersuchungsbericht ist Bestandteil des Bauantrages. 2. Örtliche Situation Das Betriebsgrundstück, auf dem der bestehende Marktes um die geplanten Anbauten erweitert wird, befindet sich in der St. Blasierstraße 1a, Häusern südlich der St. Blasierstraße und westlich der Höchenschwander Straße (B500). Die Erschließung des Bauvorhabens in erf olgt nach den vorliegenden Planunterlagen für den Kundenverkehr von Norden über die St. Blasierstraße, von wo aus die Kunden mit dem Pkw zufahren. Die anliefernden Lkw fahren ebenfalls über die St. Blasierstraße den EDEKA-Markt an und verlassen das Betriebsgelände in umgekehrter Richtung. In der gesamten Nachbarschaft des Bauvorhabens stehen Gebäude die zu Wohnzwecken genutzt werden Westlich und östlich der ST-Fridolin-Straße stehen weitere gewerbliche Nutzungen (Gaststätten, Aldi-Markt). Die umliegende bestehende und geplante Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen ist zwei- bis dreigeschossig. Der geplante Standort der Anlage ist dem Ausschnitt aus dem Katasterplan in der Anlage 1.1 und dem Ausschnitt aus dem Katasterplan mit Kennzeichnung des geplanten Bauvorhabens in der Anlage 1.2 zu entnehmen. Der Anlage 1.3ff ist der Grundriss des geplanten Bauvorhabens, ebenfalls mit der Darstellung der Pkw-Stellplätze zu entnehmen.

5 Seite 5 v. 32 Der Geländeverlauf wird mit den Höhenkoordinaten des LVA-BW im digitalen Geländemodell erstellt. Diese Pläne und Höhendaten bilden die Grundlage für die Darstellung des digitalen Gelände- und Gebäudemodells in der Anlage 2. In der Anlage 2 sind auch die Immissionsorte gekennzeichnet, für die nachfolgend die Geräuschimmissionen berechnet werden. 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1 Planungsunterlagen Den nachfolgenden Untersuchungen liegen folgende Unterlagen zugrunde: - Ausschnittaus dem Katasterplan, Anlage Ausschnittaus dem Katasterplan mit Kennzeichnung des geplanten Bauvorhabens, Anlage Grundriss UG, Grundriss EG des Marktgebäudes, Anlage 1.3ff - Ortstermin mit f otograf ischer Auf nahme der Gebäudehöhen in der Nachbarschaft 3.2 Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Folgende schalltechnische Normen und Richtlinien liegen der Beurteilung zugrunde: [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, in der letztgültigen Fassung [2] TALärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrif t zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TALärm), vom

6 Seite 6 v. 32 [3] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchf ührung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12. Juni 1990 (BGBL. I, S. 1036), Änderung durch Art. 1 V v I 2269 (Nr. 61) berücksichtigt [4] RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [5] Parkplatz Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen lärmstudie aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibushöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89, 6. Ausgabe 2007 [6] Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen und Frachtzentren, Auslief erungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 11/1995 [7] Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraf twagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Lärmschutz in Hessen, Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2005 [8] Heft Nr. 275 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen, hessische Landesanstalt für Umwelt August 1999 [9] VDI 2720 Blatt 1, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [10] VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [11] DIN ISO Akustik-Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverf ahren, 1999

7 Seite 7 v. 32 [12] BauNVO Baunutzungsverordnung, Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung vom (BGBL. I, S. 127), zuletzt geändert am (BGBL. I, S. 466) [13] Merkblatt 25 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Landesumweltamt Nordrhein-Westfahlen, Ausgabe Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte Nach dem geltenden Flächennutzungsplan in der Anlage 1.6 ist das gesamte umliegende Gebiet im schalltechnischen Einwirkungsbereich des geplanten Bauvorhabens mit schutzbedürftiger Bebauung als Mischgebiet ( MI) nach 6 BauNVO und beidseitig der Straße Abendweide als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO bei der Prognoserechnung zu berücksichtigen. Damit müssen die Geräusche, die durch die Nutzung des Bauvorhabens, insbesondere durch die auf dem Gelände fahrenden und parkenden Pkw und Lkw entstehen, folgende Immissionsrichtwerte nach TALärm einhalten: - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 55 db(a) nachts = 40 db(a) - Mischgebiet (MI) 6 BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 db(a) nachts = 45 db(a) 3.4 Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Eine immissionsrelevante Vorbelastung durch vorhandene, gewerbliche Nutzungen (Aldi-Markt) kann an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft des geplanten Bauvorhabens vorliegen. Der ALDI-Markt wurde nach dem bestehenden EDEKA-Lebensmittelmarkt errichtet, so dass

8 Seite 8 v. 32 zumindest die diese Geräusche auch von Seiten des Neubaus des Aldi- Marktes als Vorbelastung im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen waren. Diese mögliche Vorbelastung des ALDI-Marktes wird gemäß den Vorgaben der Nummer der TALärm bei der Bewertung der Prognoserechnung berücksichtigt. Generell ist eine gewerbliche Anlage zulässig, wenn die Summe der auf den maßgeblichen Immissionsort einwirkenden Beurteilungspegel aller gewerblichen Anlagen den geltenden Immissionsrichtwert nicht überschreitet. 3.5 Weitere Vorgaben der TALärm Der Beurteilung nach TALärm liegen am Tage folgende Beurteilungszeiten zu Grunde: bis Uhr mit dem Zuschlag für Tagezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit für Gebiete d bis f nach Punkt 6.1 der TALärm - werktags von bis Uhr und bis Uhr. - sonn- und feiertags von bis Uhr, bis Uhr und bis Uhr. Nach TALärm Nummer 6.1, letzter Absatz, dürf en Spitzenpegel die geltenden Immissionsrichtwerte nach TALärm Nummer 6.1 im Tagzeitraum um bis zu 30 db(a) und im Nachtzeitraum um bis zu 20 db(a) überschreiten. Im Hinblick auf den durch den Betrieb des geplanten Bauvorhabens hervorgerufenen Verkehrslärm auf der öffentlichen Straße ist nach Nr. 7.4 der TALärm folgende Betrachtung erforderlich: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in den Gebieten c bis f nach Punkt 6.1 der TALärm durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit

9 Seite 9 v sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [3]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Bedingungen nach Nr. 7.4 TALärm Spiegelstrich 1 bis 3 gelten kumulativ, d. h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch organisatorische Maßnahmen die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs soweit wie möglich vermindert werden. 4. Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Die der Prognoserechnung zu Grunde liegenden Geräuschemissionen werden in ein digitales Geländemodell eingegeben. Mit diesem werden die von der Geräuschquelle ausgehenden Emissionen auf die umliegende Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen im Sinne der TALärm prognostiziert. Der Prognoserechnung werden im Tagzeitraum die geplanten Öf f nungszeiten von Uhr bis Uhr einschließlich der Betriebszeiten von Uhr bis Uhr und im Nachtzeitraum die ungünstigste Stunde zugrunde gelegt. 4.1 Digitales Geländemodell Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in das digitalisierte Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt. Es werden im Detail unter anderem f olgende die Prognoserechnung beeinf lussende Parameter berücksichtigt. - Geländeverlauf - Bodenbeschaffenheit (absorbierend oder reflektierend) - Bestehende Gebäudeanordnung und höhe - Wände, Wälle - Lage der Schallquellen und Höhe über Grund

10 Seite 10 v Einwirkungsdauer der Schallquellen, Schallleistung, Zuschläge für Impuls-, Ton- und/oder Informationshaltigkeit - Lage der möglichen Immissionsorte an den geplanten Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen Dabei wird die Schallausbreitung mit der Entfernung, mit Reflexionen und mit Abschirmungen berechnet. Grundlage für die Immissionsberechnung ist der digitalisierte Lageplan in Anlage 2. Diesem Lageplan ist zu entnehmen, dass die in der Umgebung des Grundstücks angrenzend Bebauung welche abschirmend bzw. reflektierend wirkt, in das digitale Geländemodell eingearbeitet wurde. Die Geländehöhen wurden über Höhendaten des Landesamtes für Vermessung Baden-Württemberg in das digitale Geländemodell eingearbeitet. Bild 1: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell

11 Seite 11 v Gewerbelärm Lebensmittelmarkt In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2 wird die gewerbliche Geräuschabstrahlung durch den geplanten Lebensmittelmarkt mit f olgenden Schallquellen dargestellt: - Fahren, Parken Kunden und Mitarbeiter-Pkw, - Andienung Fahren und Parken Lkw, - Ent- und Beladen Lkw, - Luftgekühlte Kondensatoren Kälteanlagen, - Lüftungs- und Klimaanlagen - Papierpresscontainer Parkieren Kunden-Pkw, oberirdisch Die Schallemission der parkenden Pkw wird nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie [5] berechnet. Die Parkplätze werden dabei als Flächenschallquellen betrachtet. Für die Berechnung wird die Gesamtfläche der Parkplätze in hinreichend kleine Teilflächen aufgeteilt. Die Immissionsberechnung wird nach Abschnitt der Parkplatzlärmstudie [5] als sogenanntes getrenntes Verf ahren durchgef ührt mit f olgenden Vorgaben: L w L w L W0 = L wo + K PA + K I + 10 lg B N db(a) = Schalleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz = 63 db(a) = Ausgangs-Schallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz K pa = Zuschlag für Parkplatzart (Tabelle 34 [5]) K I N B = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) = Bezugsgröße Anzahl der Stellplätze Mitarbeiter- und Kundenstellplätze: K pa = 3 db(a) Kunden- und Mitarbeiterparkplatz an Einkaufsmarkt K I = 4 db(a) Impulszuschlag K StrO = 0 db(a) Fahrgassen Parkplatz asphaltiert

12 Seite 12 v. 32 Statt der Standardeinkauf swagen auf Asphalt können auch lärmarme Einkaufswagen, z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt auf ebenem Pflasterbelag zum Einsatz kommen. Aus schalltechnischer Sicht sind nach Angabe der Parkplatzlärmstudie beide Varianten gleichwertig. Im Bestand vorhanden ist die Errichtung eines Vollsortimenters mit ca. 752m² Verkaufsfläche nach DIN 277. Geplant ist ein Anbau eines Getränke- und Heimwerkermarktes mit ca. 798m² Verkaufsfläche. Nach der Parkplatzlärmstudie [5] berechnet sich die Netto-Verkaufsfläche nach Parkplatzlärmstudie aus der Grundfläche des Marktgebäudes abzüglich der Nebenräume, und der Flächen von Fluren, Kassen- und Packbereichen. Von der Verkaufsfläche wurden die Flächen Windfang, Mall, und Kassenbereich nach [5] abgezogen. Daraus ergibt sich eine Netto-Verkaufsfläche nach Vorgabe der Parkplatzlärmstudie von ca. 700 m² für den Lebensmittelmarkt und ca. 720m² für den Getränke und Handwerkermarkt. Aus durchgeführten Untersuchungen nach [5] an vergleichbaren Vorhaben werden bei einem Vollsortimenter (Edeka-Markt + Getränkemarkt) für die ihm zuzuordnenden Pkw-Stellplätze folgende Fahrzeugbewegungen abgeleitet: Tagzeitraum bis Uhr: N = 0,79 Bewegungen je Bezugsgröße (10 m² Nettoverkaufsfläche) und Stunde. Damit ergeben sich bei einer vorhandenen Größe der Netto-Verkaufsfläche nach Parkplatzlärmstudie von 700 m² m² f olgende Fahrzeugf requenzen: N = 0,79 x 900/10 = 71 Bewegungen/Stunde. Da die Bewegungshäufigkeit je Bezugseinheit nach der Parkplatzlärmstudie auf den Tagzeitraum von 16 Stunden bezogen und somit unabhängig von der Ladenöffnungszeit ist, ergeben sich rechnerisch 1138 Pkw-Bewegungen/d

13 Seite 13 v. 32 die dem Lebensmittelmarkt und Getränkemarkt zugeordnet werden können. Aus durchgeführten Untersuchungen nach [5] an vergleichbaren Vorhaben werden bei einem Handwerkemarkt f ür die ihm zuzuordnenden Pkw-Stellplätze folgende Fahrzeugbewegungen abgeleitet: Tagzeitraum bis Uhr: N = 0,24 Bewegungen je Bezugsgröße (10 m² Nettoverkaufsfläche) und Stunde. Damit ergeben sich bei einer vorhandenen Größe der Netto-Verkaufsfläche nach Parkplatzlärmstudie von 720 m² m² folgende Fahrzeugfrequenzen: N = 0,24 x 520/10 = 12,5 Bewegungen/Stunde. Da die Bewegungshäufigkeit je Bezugseinheit nach der Parkplatzlärmstudie auf den Tagzeitraum von 16 Stunden bezogen und somit unabhängig von der Ladenöffnungszeit ist, ergeben sich rechnerisch 200 Pkw-Bewegungen/d die dem Handwerkermarkt zugeordnet werden können. Damit berechnet sich die Anzahl der den EDEKA-Markt und den Getränke- und Handwerkermarkt an und abfahrenden Pkw im Tagzeitraum zu aufgerundet je 1338 Pkw-Bewegungen/d entsprechend 669 Kunden- und Mitarbeiter-Pkw Dies bedeutet, dass im Durchschnitt von 8.00 Uhr bis Uhr jede Stunde 42 Pkw-Zu- und Abfahrten erfolgen. Das Schließen des Kofferraumes, das als Impulszuschlag bei der Berechnung der Parkiergeräusche berücksichtigt ist, wird als Einzelereignis mit einem Schallleistungspegel von

14 Seite 14 v. 32 L max,w,a = 99,5 db(a) zur Berechnung des Spitzenpegelkriteriums an dem maßgebenden Immissionsort herangezogen. Insgesamt sind 101 Stellplätze vorhanden. Davon sind 56 Stellplätze oberirdisch und 46 Stellplätze auf der tiefergelegenen neuen Parkfläche vorhanden. In diesem Verhältnis werden auch die Parkierbewegungen der Pkw aufgeteilt Parkieren Kunden-Pkw, überdacht Die Schallemission der parkenden Pkw wird ebenfalls nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie [5] berechnet. Die im Grundriss des UG dargestellten Stellplätze, welche überdacht sind, werden ebenso in das digitale Geländemodell eingegeben. Schallabstrahlung Überfahren der Regenrinne vor der Zufahrt zu den tiefer liegenden Stellplätze L wteq,1h = 72 db(a) + 10 lg B N (Nr , Formel 13 Parkplatzlärmstudie) wobei B die Anzahl der Stellplätze und N die Anzahl der Bewegungen je Stellplatz ist. Siehe hierzu die obigen Berechnungen bezüglich der Parkierbewegungen. Die Abdeckung der Regenrinne muss mit verschraubten Metallrosten oder geleichwertig ausgebildet werden. Das dadurch bei der Überf ahrt entstehende Geräusch ist aus schalltechnischer Sicht nach Nummer der Parkplatzlärmstudie vernachlässigbar. Die Fahrwege der Pkw von der öffentlichen Straße zu den Pkw-Stellplätze auf dem eigenen Grundstück und der Rampe mit ebenem Fahrbahnbelag, werden mit der obigen Bewegungshäufigkeit nach der RLS90 berechnet.

15 Seite 15 v Anlieferung Lkw EDEKA Der geplante Lebensmittelmarkt hat die W arenanlief erung an der westlichen Fassade des bestehenden Marktgebäudes. Die Anlieferung wird neu gestaltet. Dabei werden die Andockstation und die Müllcontainer überdacht. Diese W arenanlief erung erf olgt von Norden über die St.-Blasierstraße. Die Andockstation ist komplett eingehaust. Das Dach wird ca. 9 Meter über die Vorderkante der Andockstation nach Norden gezogen. Die Anzahl der anliefernden Lkw wurde beim Auftraggeber für den jetzigen Markt erfragt. Es wird im Wesentlichen gleichbleiben. Beim Getränke-Lkw werden aufgrund der höheren Lagerkapazität mehr Paletten ausgeladen, dafür könnte es sein, dass sich die Anzahl der Anlieferungen etwas verringert, was bei der Prognoserechnung nicht berücksichtigt wurde. Für den Heimwerkermarkt werden ungünstig eine Lkw-Anlieferung und 2 Anlieferungen mit Kfz der Sprinterklasse im Tagzeitraum hinzugerechnet. Die Lkw fahren über die über die St.-Blasierstraße das Betriebsgrundstück an. Die Lkw fahren an der Nordfassade des Marktes entlang, um dann zurück bis an den Anlieferungsbereich des Marktgebäudes zu stoßen. Die Abfahrt erfolgt in umgekehrter Richtung auf die St.-Blasierstraße. Der Immissionsberechnung werden bei der Lkw-Andienung f olgende Teilschallquellen zugrunde gelegt: Fahrgeräusche Längenbezogener Schallleistungspegel nach [6], je Lkw Fahren L' w,a,1h = 73 db(a)/10 m. Schallleistungspegel Rangieren je Lkw nach [6] L w,a = 99 db(a) Fahrgeschwindigkeit 4 km/h. Als Rangierfahrt wird das langsame Zurückstoßen an die Andockstation bezeichnet, was aufgrund der häufigen Brems- und Lenkvorgänge lauter ist als die restlichen Fahrbewegungen der Lkw auf dem Betriebsgelände.

16 Seite 16 v. 32 Für die Halte- und Startgeräusche der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 1 in Ansatz gebracht. Tabelle 1: Halte- und Startgeräusche der anliefernden Lkw und deren Dauer nach [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Anlassen 95 5 Türenschlagen Leerlauf Betriebsbremse 97 5 Aus Tabelle 1 ergibt sich für einen Halte- bzw. Startvorgang je Lkw ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,a,1h = 77,7 db(a). Die Anlieferung von Frischwaren sowie Milchprodukten erfolgt mit Kühl-Lkw im Tagzeitraum. Das hinter/oberhalb der Fahrerkabine angebrachte Kühlaggregat wird nach Auskunft des Betreibers mit einem Schallleistungspegel von maximal L w,a = 97 db(a) bei der Prognoserechnung während des Fahrens und Rangierens auf dem Marktgelände und zusätzlich bei dem Be- und Entladevorganges mit einer Laufzeit von 10 Minuten berücksichtigt. Es wird auf der sicheren Seite liegend in Abstimmung mit dem Auftraggeber von 8 Lkw- und 6 zusätzlichen Sprinteranlieferungen/Tag bei der Prognoserechnung ausgegangen. Es wird weiterhin angenommen, dass von den 8 Lkw-Anlieferungen 3 der Lkw-Anlieferungen mit einem Kühl-Lkw, eine davon im Tagzeitraum innerhalb der Zeiten erhöhter Empfindlichkeit nach TALärm erfolgen. Im Tagzeitraum innerhalb der Zeiten erhöhter Empfindlichkeit kann der Markt zusätzlich mit einem weiteren Lkw ohne Kühlaggregat beliefert werden.

17 Seite 17 v. 32 Im Zeitraum von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr wird zusätzlich je eine Anlieferung von Backwaren vor dem Eingangsbereich im Osten des Marktgebäudes mit einem Klein-Lkw (bis 7,5 to) und Hebebühne bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Eine Sprinteranlieferung erfolgt vor Uhr im Bereich der Andockstation. Tabelle 2: Anzahl der Anlieferungsvorgänge und Fahrzeugarten des EDEKA-Marktes Anlieferung EDEKA Getränke Ruhezeit Tag o. Ruhez. Nachtstunde Lkw 0 2 Sprinter 0 2 Anlieferung EDEKA Sortiment Ruhezeit Tag o. Ruhez. Nachtstunde Lkw Sprinter davon mit Kühlaggregat Lkw Anlieferung EDEKA Backwaren Ruhezeit Tag o. Ruhez. Nachtstunde Lkw Entladen und Beladen Lkw Folgende Be- und Entladegeräusche der Lkw werden bei der Prognoserechnung an der Andockstation des Marktes an der eingehausten Andockstation berücksichtigt. Die für die Prognoserechnung angenommene Anzahl der Be- und Entladungen wurden beim Auf traggeber f ür den bestehenden Markt erfragt. Dabei stellen sich zwei Werktage als zu beachtend heraus. Zum einen der Dienstag mit - 5 Lkw-Anlieferungen, - 4 Sprinter-Anlieferungen, - 45 Rollcontainer Entladungen, - 5 Paletten Entladungen,

18 Seite 18 v. 32 und zum zweiten der Mittwoch mit - 6 Lkw-Anlieferungen, - 5 Sprinter-Anlieferungen, - 13 Rollcontainer Entladungen, - 22 Paletten Entladungen. Da sich bei den Anlieferungen auch etwas verschieben könnte wird auf der sicheren Seite folgende Liefersituation gewählt, inklusive einem Zuschlag für die größere Verkaufsfläche und ggf. eine Sortimentserweiterung, wobei der Prognoserechnung der Spitzentag der Woche zugrunde liegt; - 8 Lkw-Anlieferungen, - 6 Sprinter-Anlieferungen, - 50 Rollcontainer Entladungen, - 30 Paletten Entladungen. Sechs der acht Ladevorgänge der Lkw im Anlieferungsbereich finden jeweils an Werktagen zwischen Uhr und Uhr statt. Eine Anlief erung eines Lkw mit Kühlaggregat sowie eine weitere Lkw-Anlief e- rungen ohne Kühlaggregat können im Tagzeitraum zwischen Uhr und Uhr bzw. zwischen Uhr und Uhr erfolgen, siehe auch Tabelle 2. Es wird bei der Prognoserechnung zugrunde gelegt, dass im Tagzeitraum ca. 50 Rollcontainer und 30 Europaletten an der Andockstation entladen und wieder beladen (leere Rollcontainer, Leergut Getränke etc.) werden. Im Zeitraum von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr wird zusätzlich je eine Anlieferung von Backwaren vor dem Eingangsbereich im Osten des Marktgebäudes mit einem Klein-Lkw und Hebebühne, Entladen von je drei Rollcontainern) bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Beim Entladen der Waren an der Anlieferungsrampe vom Lkw im Anlieferungsbereich und der Backwaren vor dem Haupteingang werden f olgende Schallleistungspegel berücksichtigt. Das Überf ahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Palettenhubwagen beim Entladen wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel beim Entladen von

19 Seite 19 v. 32 voll von Lkw leer auf Lkw L wa,1h = 84,0 db(a) L wa,1h = 85,2 db(a) und beim Beladen voll auf Lkw leer von Lkw L wa,1h = 88,0 db(a) L wa,1h = 89,1 db(a) Das Überfahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Rollcontainer wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel beim Laden Rollcontainer voll Rollcontainer leer L wa,1h = 77,4 db(a) L wa,1h = 77,8 db(a) berücksichtigt. Die Rollgeräusche innerhalb des Lkw werden je Rollcontainer bzw. Plattenhubwagen nach [6] als Linienquelle mit einem Schallleistungspegel von angegeben. L w,a,1h = 75,0 db(a) Für das Öffnen und senken der Ladebordwand der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 3 in Ansatz gebracht. Tabelle 3: Geräusche der Ladebordwand [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Öffnen Heckbordwand 98 2*15 Betätigen Heckbordwand 84 2*30 Aus Tabelle 3 ergibt sich für das Öffnen und Senken der Ladebordwand je Lkw an der Andockstation ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,1h = 77,5 db(a).

20 Seite 20 v. 32 Die Anzahl der Ladevorgänge des EDEKA-Marktes sind in der nachf olgenden Tabelle 4 zusammengefasst. Tabelle 4: Anzahl der Ladevorgänge des EDEKA-Marktes Anlieferung EDEKA Ruhezeit Tag o. Ruhez. Nachtstunde Palette Rolli Maschinentechnische Einrichtungen Hier werden folgende Anlagen in die Prognoserechnung aufgenommen: a) Luftgekühlter Kondensator für Kälteanlage Aufstellung auf dem Boden vor der Süd-West-Fassade Bereich Lager. Schallleistungspegel tags Schallleistungspegel nachts Betriebszeit 24 Stunden/d, L wa 80 db(a) L wa 75 db(a) b) Lüftungs- und Klimaanlagen Bereich Kältemaschinenraum Schallleistungspegel Abluft Eisbereiter Betriebszeit 24 Stunden/d, über Dach L wa = 59 db(a). Bereich Backshop Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 70 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Personalräume, WC Schallleistungspegel Abluft Personalraum, über Dach L wa = 49 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr

21 Seite 21 v. 32 Bereich Theke Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 76 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Metzgerei Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 70 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Spülküche Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 61 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Obst + Gemüse Schallleistungspegel Abluft, über Dach Betriebszeit 24 Stunden/d L wa = 61 db(a). Zuluft Lüftungsanlage Markt, Bereich Anlieferung Schallleistungspegel Zuluft, Über Anlieferungsbereich L wa = 70 db(a). Betriebszeit 24 Stunden/d Abluft Lüftungsanlage Markt, Bereich Anlieferung Schallleistungspegel Abluft, über TG-Bereich L wa = 70 db(a). Betriebszeit 24 Stunden/d c) Papierpresscontainer Des Weiteren kommt im Bereich der eingehausten Anlieferung des Marktgebäudes ein Presscontainer zur Aufstellung, der jedoch nur im Tagzeitraum in Betrieb ist. Bei dem Papierpresscontainer werden folgende schalltechnische Daten zu berücksichtigen: Aufstellung im Bereich der Rampe der Lkw-Andienung. Hersteller Kampwerth Umwelttechnik, Typ SP oder vergleichbar. Aus Messungen der Berufsgenossenschaft: Messabstand 1 m, Mikrofonhöhe 1,7 m:

22 Seite 22 v. 32 Dauerlauf L A,eq = 62 db(a) Dauerlauf mit Verdichten von Plastikfolie L A,eq = 63 db(a) Pressenanlauf (Start) L A,eq = 66 db(a) Mit diesen Daten wurden folgende Schallleistungspegel berechnet: - Anlauf L wa = 83,0 db(a) - Betrieb L wa = 80,0 db(a) Der Schallleistungspegel Betrieb wird mit 2 Stunden und der Schallleistungspegel Anlauf mit einer halben Stunde angenommen. Daraus berechnet sich, bezogen auf den Tagzeitraum von 16 Stunden, der Beurteilungs-Schallleistungspegel zu L w,a,r = 73,0 db(a) Einkaufswagen Als Einkauf wagen werden solche mit Metallkörben der Berechnung zugrunde gelegt. Wie unter berechnet, wird der Markt von 669 Kunden je Tag angefahren. Es wird angenommen, dass 90% der Kunden den Einkauf mit einem Einkaufswagen erledigen. Nach [5] berechnen sich die schalltechnischen Emissionen aufgerundet zu L w,1h = * lg(669/16 * 0,9) =85,8 db(a). Die Einkaufswagen werden jeweils in einer Box an der Nordwestecke des Pkw-Parkplatzes und einer Box im östlichen Bereich des Pkw-Parkplatzes abgestellt. Die Geräuschemissionen werden hälf tig auf die beiden Standorte aufgeteilt.

23 Seite 23 v Sonderlastfall 1, Lkw-Anlieferung Nachtzeitraum Da die Anfahrt der Lkw zum Markt im Vergleich zu Märkten in Ballungszentren recht lang ist (und ebenso die Rückfahrt) ist es teilweise erforderlich den Markt auch im Nachtzeitraum vor Uhr anzufahren. Es wird angenommen, dass ein Lkw in der ungünstigsten Nachtstunde zufährt, an der Andockstation hält und aus dem Lkw 7 Rollcontainer und 4 Paletten auslädt. Es wird weiterhin angenommen, dass der Lkw mit einem Kühlaggregat ausgestattet ist. Es werden die gleichen Ausgangspegel wie unter Nummer und Nummer dieses Berichtes Beschrieben der Prognoserechnung zu Grunde gelegt. Der Markt kann bis Uhr geöffnet sein. Es ist daher zu überprüfen und festzulegen, wie viele Kunden und Mitarbeiter nach Uhr in der ungünstigsten Nachtstunde das Grundstück verlassen können ohne dass es zu einer Überschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte der TALärm kommt. In der ungünstigsten Nachtstunde wird zusätzlich der Betrieb der maschinentechnischen Anlagen und der Tiefgarage berücksichtigt. 5. Immissionsprognose Für die Immissionsberechnung wird die Software Cadna/A der Datakustik GmbH München eingesetzt. Cadna/A ist ein anerkanntes Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien. Danach wird die Schallausbreitung mit der Entf ernung unter Berücksichtigung von Reflexionen und Abschirmungen gemäß den Vorgaben der TALärm und der DIN berechnet. In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2 sind die Geräuschquellen wie unter Nummer 4 dieses Berichtes beschrieben und die maßgeblichen Immissionsorte an den bestehenden Gebäuden mit schutzbedürf tigen Räumen in der Nachbarschaft dargestellt. Die Berechnungsparameter für die immissionsberechnung nach TALärm können der Anlage 3 entnommen werden.

24 Seite 24 v Normalbetrieb Die f lächenhaf te Schallausbreitung der prognostizierten gewerblichen Geräusche des Marktes, berechnet und dargestellt mit dem Rechenprogramm Cadna/A, zeigen die Rasterlärmkarten in Anlage 4.1 für den Tagzeitraum und Anlage 4.2 für den Nachtzeitraum. Aus dem Rechenprogramm werden auch die Beurteilungspegel in Tabellenform ausgelesen. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle 5 für die Geräusche des Marktes auf gelistet und mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm verglichen. Tabelle 5: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft durch den Betrieb des geplanten Marktes und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Blasien 5!04!IO 39,4 30, MI Gewerbe -20,6-14,9 Blasier 4!04!IO 52,3 33, MI Gewerbe -7,7-11,7 Blasier 3!04!IO 52,2 31, MI Gewerbe -7,8-13,7 Goldeb. 4!04!IO 48,1 26, MI Gewerbe -11,9-18,3 Blasier 1!04!IO 50,8 26, MI Gewerbe -9,2-18,5 Schluchsee 1!04!IO 39,8 20, MI Gewerbe -20,2-24,9 Fridolin 6!04!IO 35,1 20, MI Gewerbe -24,9-24,6 Fridolin 10!04!IO 36,9 27, MI Gewerbe -23,1-17,4 Die Standardabweichung des Prognoseergebnisses an den gewählten Immissionsorten ist in der Tabelle 6 und die Koordinaten sind in der Tabelle 7 dargestellt.

25 Seite 25 v. 32 Tabelle 7: Darstellung der Standartabweichung der prognostizierten Beurteilungspegel nach Tabelle 6 ID Standardabweichung Bezeichnung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] Blasien 5!04!IO 1,2 2,4 Blasier 4!04!IO 0,5 0,6 Blasier 3!04!IO 0,5 0,7 Goldeb. 4!04!IO 0,5 0,9 Blasier 1!04!IO 0,4 1,0 Schluchsee 1!04!IO 0,6 1,2 Fridolin 6!04!IO 0,6 1,3 Fridolin 10!04!IO 1,0 2,1 Tabelle 8: Darstellung der Koordinaten der gewählten Immissionsorte in der Nachbarschaft Bezeichnung Höhe [m], r = relativ über Gelände, a = absolut auf Koordinaten X Y Z [m] [m] [m] NN, g = über Dach Blasien 5 6,0 r , Blasier 4 6,0 r , Blasier 3 6,0 r , Goldeb. 4 6,0 r , Blasier 1 6,0 r , Schluchsee 1 6,0 r , Fridolin 6 6,0 r , Fridolin 10 6,0 r , Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen einer Pkw-Tür beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort - St. Blasierstraße 1, L max 64 Südfassade L max,zul, Tag = 90 db(a) L max,zul, Nacht = 65 db(a) Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen einer Lkw-Tür beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort - St. Blasierstraße 1, L max 65 Südfassade L max,zul, Tag = 90 db(a) L max,zul, Nacht = 65 db(a)

26 Seite 26 v Sonderlastfall 1, Lkw-Anlieferung Nachtzeitraum Die f lächenhaf te Schallausbreitung der prognostizierten gewerblichen Geräusche des Marktes, berechnet und dargestellt mit dem Rechenprogramm Cadna/A, zeigt die Rasterlärmkarte in Anlage 5 für den Nachtzeitraum. Aus dem Rechenprogramm werden auch die Beurteilungspegel in Tabellenform ausgelesen. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle 8 für die Geräusche des Marktes auf gelistet und mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm verglichen. Tabelle 8: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft durch den Betrieb des geplanten Marktes mit Nachtanlieferung und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Blasien 5!04!IO 39,4 31, MI Gewerbe -20,6-13,4 Blasier 4!04!IO 52,3 45, MI Gewerbe -7,7 0,6 Blasier 3!04!IO 52,2 43, MI Gewerbe -7,8-1,6 Goldeb. 4!04!IO 48,1 43, MI Gewerbe -11,9-1,5 Blasier 1!04!IO 50,8 38, MI Gewerbe -9,2-6,7 Schluchsee 1!04!IO 39,8 27, MI Gewerbe -20,2-17,4 Fridolin 6!04!IO 35,1 22, MI Gewerbe -24,9-22,2 Fridolin 10!04!IO 36,9 28, MI Gewerbe -23,1-16,1 Die Standardabweichung des Prognoseergebnisses an den gewählten Immissionsorten ist in der Tabelle 9 dargestellt. Tabelle 9: Darstellung der Standartabweichung der prognostizierten Beurteilungspegel nach Tabelle 8 ID Standardabweichung Bezeichnung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] Blasien 5!04!IO 1,2 1,8 Blasier 4!04!IO 0,5 0,4 Blasier 3!04!IO 0,5 0,5 Goldeb. 4!04!IO 0,5 0,8 Blasier 1!04!IO 0,4 0,7 Schluchsee 1!04!IO 0,6 1,2 Fridolin 6!04!IO 0,6 0,8 Fridolin 10!04!IO 1,0 1,6

27 Seite 27 v. 32 Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen einer Lkw-Tür beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort - St. Blasierstraße 4, L max 60 Südfassade L max,zul, Tag = 90 db(a) L max,zul, Nacht = 65 db(a) 5.3 Bauliche und technische Betriebsvorrausetzungen zu Nummer 4.2.1: Die Fahrflächen des Pkw-Parkplatzes müssen asphaltiert sein. Alternativ müssen bei ebenem Pflasterbelag lärmarme Einkaufswagen z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt verwendet werden. Die Verwendung von Asphaltbelag oder ebenen Pf lasterbelag in Verbindung mit lärmarmen Einkaufswagen ist aus schalltechnischer Sicht nach Aussage der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes f ür Umweltschutz gleichwertig. Mit beiden Maßnahmen wird das Klappern der Einkaufswagen wirksam reduziert. Die Andockstation ist komplett eingehaust und das Dach wird ca. 9 Meter über die Vorderkante der Andockstation nach Norden geführt. Die Fassade und das Dach sind aus einem Material herzustellen, dass ein Schalldämm- Maß von R`w 20 db hat, was in der Regel mit üblichen Baustoffen leicht zu erreichen ist. zu Nummer 4.2.2: Die Fahrwege sind ebenfalls als asphaltiert bei der Prognoserechnung berücksichtigt. zu Nummer 4.2.3: Die geltenden Immissionsrichtwerte sollen auch bei geänderten Anlief erungszeiten bzw. Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand ggf. nachzuweisen.

28 Seite 28 v. 32 zu Nummer 4.2.4: Hier gilt ebenfalls das zu Nummer gesagte. zu Nummer 4.2.5: Die Summe der schalltechnischen Immissionen der maschinentechnischen Einrichtungen soll am maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden. Werden die Schallleistungspegel einzelner maschinentechnischer Einrichtungen erhöht, so ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand bzw. die Nichtüberschreitung des geltenden, reduzierten Immissionsrichtwertes ggf. nachzuweisen. zu Nummer 4.2.6: Die Einkaufswagen werden in Boxen aufgestellt. Die geminderte Schallabstrahlung wurde bei der Prognoserechnung berücksichtigt. 6. Beurteilung der Prognoseergebnisse 6.1 Normalbetrieb Die Summe der gewerblichen Geräusche, ausgehend vom dem geplanten EDEKA-Markt unterschreiten im Normalbetrieb ohne Nachtanlieferung im Tag- und Nachtzeitraum mit den obigen Berechnungsannahmen an den gewählten Immissionsorten an der bestehenden Bebauung mit schutzbedürf tigen Räumen in der Nachbarschaf t die geltenden, Immissionsrichtwerte der TALärm. Am maßgeblichen Immissionsort St.-Blasierstraße 4 wird der geltende Immissionsrichtwert der TALärm im Tagzeitraum mindestens 7,7 db unterschritten. Da an diesem Immissionsort auch die Parkierund Fahrbewegungen auf dem Pkw-Parkplatz der Anlage maßgeblich sind, und diese per Def inition der Parkplatzlärmstudie und der RLS 90 rechnerisch auf der sicheren Seite liegen, ist in der Realität eine deutlichere Unterschreitung des geltenden Immissionsrichtwertes zu erwarten. Im Nachtzeitraum wird der geltende Immissionsrichtwert der TALärm am maßgeblichen Immissionsort an der bestehenden Bebauung mit schutz

29 Seite 29 v. 32 bedürf tigen Räumen in der Nachbarschaf t St.-Blasierstraße 4 um mindestens 11,7 db unterschritten, siehe Tabelle 5 dieses Berichtes. Damit ist nachgewiesen, dass die Vorgaben der TALärm an allen gewählten Immissionsorten erf üllt werden. Auch wenn auf die gewählten Immissionsorte eine immissionsrelevante Vorbelastung umliegender gewerbliche Betriebe einwirke, wäre unter Beachtung der Nummer der TALärm das obige Bauvorhaben zulässig, da an allen gewählten Immissionsorten der geltende Immissionsrichtwert um mindestens 6 db unterschritten wird. Die maximal zulässige Anzahl der Pkw-Abfahrten von dem oberirdischen Parkplatz des geplanten EDEKA-Marktes im Nachtzeitraum ist auf 10 Pkw- Abfahrten begrenzt. Die Anlieferung des EDEKA-Marktes von jeweils einem Sprinterfahrzeug im Eingangsbereich oder im Bereich der Laderampe in der ungünstigsten Stunde in der Nachtzeit vor Uhr ist im Sinne der Vorgaben der TALärm zulässig und in der Tabelle 5 mit einegerecht, siehe auch Anzahl der berücksichtigten Lieferfahrzeuge in der Tabelle 2 Das Spitzenpegelkriterium der TALärm wird an dem maßgeblichen Immissionsort ebenf alls im Tagzeitraum erf üllt. Im Nachtzeitraum wird das Spitzenpegelkriterium von den nächstgelegenen, oberirdischen Pkw-Stellplätzen noch knapp erfüllt. Die Standardabweichung des Prognoseergebnisses ist der Tabelle 6 in diesem Bericht zu entnehmen. Die berücksichtigten Schallquellen der Anlage sind in der Anlage 6 diesem Bericht beigefügt. An dem bezüglich des Verkehrsaufkommens auf der öffentlichen Straße maßgeblichen Immissionsort St.-Blasierstraße 4 im Nordwesten des Bauvorhabens ist bezüglich des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf der öffentlichen Straße, dass dem geplanten Bauvorhaben zugeordnet werden kann, der Verkehrslärm der St.-Blasierstraße maßgeblich. Diese nutzen auch schon die Kunden des bisher bestehenden EDEKA-Marktes.

30 Seite 30 v. 32 Es ist daher auszuschließen, das durch die den geplanten Neubau des Lebensmittelmarktes anfahrenden Pkw das Verkehrsaufkommen auf der öffentlichen Straße in diesem Bereich verdoppelt wird, was einer Erhöhung des Verkehrslärms um mehr als 3 db entspräche. Da die das geplante Bauvorhaben anfahrenden Pkw und Lkw zu keiner Verdopplung des Verkehrsauf kommens auf der öf f entlichen Straße f ühren, kann auf Vorschläge f ür organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der zusätzlichen Verkehrsgeräusche im Bereich des öffentlichen Straßenraumes, die auf die gewerbliche Nutzung des geplanten Bauvorhabens zurückzuführen sind, verzichtet werden. 6.2 Sonderlastfall 1, Lkw-Anlieferung Nachtzeitraum Der Tabelle 8 ist zu entnehmen, dass an allen Immissionsorten im Nachtzeitraum bis auf den Immissionsort St.-Blasierstraße 4 der geltende Immissionsrichtwert nicht überschritten wird. An dem im Nachtzeitraum maßgeblichen Immissionsort St.-Blasierstraße 4 wird der geltende Immissionsrichtwert in der ungünstigsten Stunde im Nachtzeitraum um 0,6 db überschritten. Berücksichtigt wird eine Lkw-Anlieferung. Der Lkw kann noch mit dem laufenden Kühlaggregat auf das Grundstück einbiegen, während der Rangiertätigkeit und dem Entladen ist das Kühlaggregat im Nachtzeitraum auszuschalten. Nach Nummer der TALärm sind Anlagen genehmigungsfähig, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass der geltende Immissionsrichtwert um nicht mehr als 1 db überschritten wird. Dieser Sachverhalt trifft nach der Prognoserechnung zu und ist von der Genehmigungsbehörde zu prüfen.

31 Seite 31 v Zusammenfassung Das Architekturbüro Schwab, Titisee-Neustadt plant im Auftrag der Schmidt s Märkte GmbH, Bergstraße 2, Rickenbach den Anbau eines Sitzbereichs der Gastronomie, eines Getränke- und Heimwerkermarktes mit Tiefgarage und einer neuen Anlieferung auf dem Grundstück des bestehenden Lebensmittelmarktes in der St. Blasierstraße 1a, Häusern. Das Bauvorhaben liegt im östlichen Zentrum des Ortes Häusern, südlich der St. Blasierstraße und westlich der Höchenschwander Straße (B500), siehe Ausschnitt aus dem Katasterplan in der Anlage 1.1 und dem Auszug aus dem Katasterplan mit Kennzeichnung des Marktgebäudes in der Anlage 1.2. Die geplante Bebauung ist in dem Grundriss UG und EG, den in der Anlage 1.3ff dargestellt. Im näheren Umfeld des geplanten Bauvorhabens liegt östlich der Höchenschwander Straße (B500) und südlich der Schluchseeer Straße (B500) ein weiterer immissionsrelevanter Gewerbebetrieb (ALDI-Markt), siehe Anlage 1.5. Auf die Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft wirken die Geräusche, ausgehend von dem Betrieb des bestehenden Marktes einschließlich der geplanten Anbauten ein. Hierzu zählen insbesondere die Geräusche der Zu- und Abfahrt sowie Be- und Entladung der Lkw und des zuzurechnenden Pkw-Verkehrs. Ebenso wird die Schallabstrahlung der maschinentechnischen Anlagen bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Eine Vorbelastung im Sinne der TALärm anderer gewerblicher Betriebe, die die geltenden Immissionsrichtwerte an den gewählten Immissionsorten um weniger als 6 db unterschreiten kann im Tagzeitraum nicht ausgeschlossen werden. Auch unter Berücksichtigung einer möglichen gewerblichen Vorbelastung ist das obige Bauvorhaben genehmigungsfähig.

32 Seite 32 v. 32 Bad Dürkheim, den 15. Februar 2017 Ingenieurbüro für Bauphysik Dipl.-Ing. Ch. Malo Dieser Bericht besteht aus und 32 Seiten 6 Anlagen

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