Schalltechnischer Untersuchungsbericht

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1 Seite 1 v. 28 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Umbaus eines bestehenden LIDL-Lebensmittelmarktes in der W eisenheimer Straße 37 in Lambsheim und Beurteilung der Geräuscheinwirkung auf die benachbarte Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen nach den geltenden Regelwerken. Auftraggeber: Lidl Dienstleistungs-GmbH & Co. KG Stockholmer Str Speyer Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ch. Malo

2 Seite 2 v. 28 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Örtliche Situation 3 3. Beurteilungsgrundlagen Planungsunterlagen Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Weitere Vorgaben der TALärm 7 4. Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Digitales Geländemodell Gewerbelärm Lebensmittelmarkt Parkieren Kunden-Pkw Anlieferung Lkw Entladen und Beladen Lkw Maschinentechnische Einrichtungen Leerung Müllcontainer Einkaufswagen Immissionsprognose Bauliche und technische Betriebsvorrausetzungen Schallschutzmaßnahmen Beurteilung der Prognoseergebnisse Zusammenfassung 27

3 Seite 3 v Aufgabenstellung Das Büro Artek Baumanagement GmbH, Sielminger Hauptstraße 40, Filderstadt plant für die LIDL Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Stockholmer Straße 29, Speyer den Umbau eines bestehenden LIDL-Lebensmittelmarktes in der Weisenheimer Straße 37 in Lambsheim. Die von dem Betrieb dieses Bauvorhabens ausgehenden gewerblichen Geräusche und die daraus resultierenden Beurteilungspegel an der Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft werden in dem vorliegenden schalltechnischen Untersuchungsbericht berechnet und nach den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TALärm bewertet. 2. Örtliche Situation Das Bauvorhaben liegt in Lambsheim, westlich und südlich der bestehenden Bebauung entlang der Weisenheimer Straße. Die nördlich und westlich des Marktgebäudes gelegenen PKW-Stellplätze werden über eine Ein- und Ausfahrt an der Weisenheimer Straße erschlossen. Die Rampe für die Warenandienung liegt an der südlichen Längsseite des Marktgebäudes. Die Andockstation ist nach Westen und Süden durch den überdachten Anbau des Gebäudes abgeschlossen. Im Westen grenzen Gärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Betriebsgelände an. Im Norden, Osten und Süden des Betriebsgeländes befindet sich bestehende bzw. geplante Bebauung mit Wohnund Arbeitsräumen. Die umliegende bestehende Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen ist ein- bis dreigeschossig. Ein Ausschnitt aus dem Katasterplan mit der Darstellung des Betriebsgrundstücks und der umliegenden Bebauung ist in der Anlage 1.1 dargestellt. Die Gesamtsituation des späteren Betriebsgeländes mit dem Marktgebäude und den Pkw-Stellplätzen sowie der angrenzenden Bebauung zeigt der Lageplan in der Anlage 1.2.

4 Seite 4 v. 28 Diese Pläne bilden die Grundlage f ür die Darstellung des digitalen Gelände- und Gebäudemodells in der Anlage 2. In der Anlage 2 sind auch die Immissionsorte gekennzeichnet, f ür die nachf olgend die Geräuschimmissionen berechnet werden. 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1 Planungsunterlagen Den nachf olgenden Untersuchungen liegen f olgende Unterlagen zugrunde: - Ausschnitt aus dem Katasterplan mit Darstellung des Betriebsgrundstücks mit umliegender Bebauung, Anlage Lageplan des bestehenden LIDL-Lebensmittelmarkt inklusive der geplanten Umbaumaßnahme mit Darstellung der umliegender Bebauung, Anlage Lageplan des bestehenden LIDL-Lebensmittelmarkt mit Darstellung der umliegender Bebauung, Anlage Grundriss des bestehenden LIDL-Lebensmittelmarkt, Anlage Zeichnerischer Teil des Bebauungsplanes Westlich der Weisenheimer Straße der Ortsgemeinde Lambsheim, Anlage Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Folgende schalltechnische Normen und Richtlinien liegen der Beurteilung zugrunde: [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist

5 Seite 5 v. 28 [2] TALärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrif t zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TALärm), vom 26. August 1998, Geändert durch Verwaltungsvorschrift vom (BAnz AT B5) [3] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchf ührung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12. Juni 1990 (BGBL. I, S. 1036), Änderung durch Art. 1 V v I 2269 (Nr. 61) [4] RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [5] Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192 [6] Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraf twagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslief erungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005 [7] Parkplatz- Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen lärmstudie aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tief garagen, Schrif tenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89,6. Auflage, Ausgabe 2007 [8] VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [9] DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverf ahren, Oktober 1999

6 Seite 6 v. 28 [10] VDI 2714 Schallausbreitung im Freien, Januar 1988 [11] BauNVO Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist Stand: Neugefasst durch Bek. v I 132; zuletzt geändert durch Art. 2 G v I 1057 [12] DIN ISO Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und ZTV-LSW 06 Richtlinien f ür die Ausf ührung von Lärmschutzwänden an Straßen September 2008 [13] Merkblatt 25 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Landesumweltamt Nordrhein-Westfahlen, Ausgabe 2000 [14] LAI Hinweise zur Auslegung der TA Lärm (Fragen und Antworten zur TA Lärm) in der Fassung des Beschlusses zu TOP 9.4 der 133. LAI-Sitzung am 22. und 23. März Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte Das gesamte umliegende Gebiet mit schutzbedürftiger Bebauung im schalltechnischen Einwirkungsbereich des bestehenden LIDL-Marktes südlich Weisenheimer Straße wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO, die bestehende Bebauung entlang der Weisenheimer Straße im Osten des LIDL-Marktes wird ebenfalls als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO und die Bebauung innerhalb des Plangebietes Westlich der Weisenheimer Straße wird als Mischgebiet (MI) nach 6 BauNVO bei der Immissionsprognose berücksichtigt, siehe Anlage 1.5. Damit müssen die Geräusche, die durch die Nutzung des Lebensmittelmarktes, insbesondere durch die auf dem Gelände fahrenden und parkenden Pkw und Lkw entstehen, folgende Immissionsrichtwerte nach TALärm einhalten:

7 Seite 7 v Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 55 db(a) nachts = 40 db(a) - Mischgebiet (MI) 6 nach BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 db(a) nachts = 45 db(a) 3.4 Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Der Standort wurde bisher ebenfalls von der Firma LIDL genutzt. Es sind keine weiteren immissionsrelevanten Betriebe vorhanden, die auf die gewählten Immissionsorte immissionsrelevant im Sinne der TALärm einwirken. Damit können die Geräusche, die durch die Nutzung des Lidl-Lebensmittelmarktes, insbesondere durch die auf dem Gelände fahrenden und parkenden Pkw und Lkw entstehen, die nach TALärm geltenden Immissionsrichtwerte an den Fassaden mit schutzbedürf tigen Räumen der bestehenden und geplanten Gebäude voll ausschöpfen. 3.5 Weitere Vorgaben der TALärm Der Beurteilung nach TALärm liegen am Tage folgende Beurteilungszeiten zu Grunde: bis Uhr mit dem Zuschlag für Tagezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit für Gebiete d bis f nach Punkt 6.1 der TALärm - werktags von bis Uhr und bis Uhr. - sonn- und feiertags von bis Uhr, bis Uhr und bis Uhr. - ungünstigste Stunde in der Nachtzeit von Uhr bis Uhr

8 Seite 8 v. 28 Nach TALärm Nummer 6.1, letzter Absatz, dürf en Spitzenpegel die geltenden Immissionsrichtwerte nach TALärm Nummer 6.1 im Tagzeitraum um bis zu 30 db(a) und im Nachtzeitraum um bis zu 20 db(a) überschreiten. Im Hinblick auf den durch den Betrieb des bestehenden Lidl-Marktes mit dem geplanten Umbau hervorgeruf enen Verkehrslärm auf der öf f entlichen Straße ist nach Nr. 7.4 der TALärm folgende Betrachtung erforderlich: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen, in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück, sollen in den Gebieten c bis f nach Punkt 6.1 der TALärm durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [3]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Bedingungen nach Nr. 7.4 TALärm Spiegelstrich 1 bis 3 gelten kumulativ, d. h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch organisatorische Maßnahmen die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs soweit wie möglich vermindert werden. 4. Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Die der Immissionsprognose zu Grunde liegenden Geräuschemissionen werden in ein digitales, dreidimensionales Geländemodell eingegeben. Mit diesem werden die von der Geräuschquelle ausgehenden Emissionen auf die gewählten Immissionsorte prognostiziert. Der Immissionsprognose werden die geplanten Öffnungszeiten des Marktes von Uhr bis Uhr einschließlich der Betriebszeiten von Uhr bis Uhr im Tagzeitraum und die ungünstigste Nachtstunde zugrunde gelegt.

9 Seite 9 v Digitales Geländemodell Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in das digitalisierte, dreidimensionale Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingef ügt. Es werden im Detail unter anderem f olgende, die Immissionsprognose beeinflussende Parameter, berücksichtigt. - Geländeverlauf - Bodenbeschaffenheit (absorbierend oder reflektierend) - Bestehende Gebäudeanordnung und höhe - Wände, Wälle, Geländebrüche - Lage der Schallquellen und Höhe über Grund - Einwirkungsdauer der Schallquellen, Schallleistung, Zuschläge für Impuls-, Ton- und/oder Informationshaltigkeit - Lage der Immissionsorte gemäß der vorhandenen Geschosse an den Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen Dabei wird die Schallausbreitung mit der Entfernung, mit Reflexionen und mit Abschirmungen berechnet. Bild 1: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell Grundlage f ür die Immissionsberechnung ist der digitalisierte, dreidimensionale Lageplan in Anlage 2. Diesem Lageplan ist zu entnehmen, dass die in der Umgebung des Betriebsgrundstücks des LIDL-Marktes angrenzend Bebauung welche abschirmend bzw. ref lektierend wirkt, in das digitale, dreidimensionale Geländemodell eingearbeitet wurde. Die Geländehöhen wurden über partiell entnommene Höhendaten des Landesamtes f ür Vermessung Rheinland-Pf alz in das digitale Geländemodell eingearbeitet.

10 Seite 10 v Gewerbelärm Lebensmittelmarkt In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2 wird die gewerbliche, schalltechnische Geräuscheinwirkung auf die schutzbedürftigen Räume der Gebäude in der Nachbarschaft durch den bestehenden Lebensmittelmarktes inklusive des geplanten Umbaus mit folgenden Schallquellen dargestellt: - Fahren, Parken Kunden-Pkw, - Andienung Fahren und Parken Lkw, - Ent- und Beladen Lkw, - Maschinentechnische Einrichtungen Parkieren Kunden-Pkw Die Schallemission der parkenden Pkw wird nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie [7] berechnet. Die Parkplätze werden dabei als Flächenschallquellen betrachtet. Für die Berechnung wird die Gesamtfläche der Parkplätze in hinreichend kleine Teilflächen aufgeteilt. Die Immissionsberechnung wird nach Abschnitt der Parkplatzlärmstudie [7] als so genanntes getrenntes Berechnungsverf ahren durchgeführt, mit folgenden Vorgaben: L w L w = L wo + K PA + K I + 10 lg B N db(a) = Schalleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz L W0 = 63 db(a) = Ausgangs-Schallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz K pa = Zuschlag für Parkplatzart (Tabelle 34 [7]) K I = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren N = Bewegungshäuf igkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) B = Bezugsgröße 1 m² Netto-Verkaufsfläche

11 Seite 11 v. 28 Kundenstellplätze: K pa = 5 db Standard-Einkaufswagen auf Pflaster K I = 4 db Impulszuschlag K Stro = 0 db Asphaltbelag auf den Fahrgassen Statt der Standardeinkaufswagen auf Asphalt können auch lärmarme Einkaufswagen, z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt auf ebenem Pflasterbelag zum Einsatz kommen. Aus schalltechnischer Sicht sind nach Angabe der Parkplatzlärmstudie beide Varianten gleichwertig. Beabsichtigt ist die Erweiterung des bestehenden Discounters auf eine Verkaufsfläche von ca m²nach DIN 277, inklusive Kassen- und Packbereich. Nach der Parkplatzlärmstudie [5] berechnet sich die Netto-Verkaufsfläche aus der Grundfläche des Marktgebäudes abzüglich der Nebenräume, und der Flächen von Fluren, Kassen- und Packbereichen. Von der Verkaufsfläche wurden die Flächen Kundenführung, Packund Kassenbereich nach [7] abgezogen. Daraus ergibt sich eine nach Parkplatzlärmstudie den Berechnungen der Parkiergeräusche zu Grunde zu legende Netto-Verkaufsfläche von ca m². Aus durchgef ührten Untersuchungen nach [5] an vergleichbaren Vorhaben werden bei einem Discounter f ür die ihm zuzuordnenden Pkw-Stellplätze im Tagzeitraum von bis Uhr f olgende Fahrzeugbewegungen abgeleitet: N = 0,137 Bewegungen je Bezugsgröße (1 m² Nettoverkaufsfläche) und Stunde. Damit ergeben sich bei einer zulässigen Größe der Netto-Verkaufsfläche von 1150 m² folgende Fahrzeugfrequenzen: N = 0,137 x 1150 = 158 Bewegungen/Stunde. Da die Bewegungshäuf igkeit je Bezugseinheit nach der Parkplatzlärmstudie auf den Tagzeitraum von 16 Stunden bezogen und somit unabhängig von der Ladenöf f nungszeit ist, ergeben sich rechnerisch

12 Seite 12 v Pkw-Bewegungen/d 1.260Kunden- und Mitarbeiter-Pkw die dem Lebensmittelmarkt zugeordnet werden können. Dies bedeutet, dass rechnerisch im Durchschnitt von 6.00 Uhr bis Uhr jede Stunde 158 Pkw-Zu- und Abf ahrten erf olgen. Diese Pkw-Bewegungen beinhalten nach Parkplatzlärmstudie die Parkierbewegungen des Personals und der Kunden. Auf grund des zusätzlichen Parkplatzsuchverkehrs werden rechnerisch den nach Parkplatzlärmstudie vorhandenen Fahrbewegungen auf den Fahrgassen 20% hinzuaddiert. Das Schließen des Kof f erraumes, das als Impulszuschlag bei der Berechnung der Parkiergeräusche berücksichtigt ist, wird als Einzelereignis mit einem Schallleistungspegel von L w,a = 99,5 db(a) zur Berechnung des Spitzenpegelkriteriums an dem maßgebenden Immissionsort herangezogen Anlieferung Lkw Der Lebensmittelmarkt hat die W arenanlief erung im Süden des Marktgebäudes. Die Andockstation ist eingehaust, die Rampenkante ca. 2 Meter nach Osten hin überdacht. Die Lkw fahren vorwärts von der Weisenheimer Straße aus auf das Anwesen, biegen vor dem Marktgebäude nach Süden, dann an der südlichen Grundstücksgrenze nach Osten ab und stoßen dann rückwärts an die Andockstation. Nach den Entladungen der Waren sowie der Beladung mit Leergut fährt der Lkw vorwärts über die Ausfahrt an der Weisenheimer Straße wieder ab. Der Immissionsberechnung werden bei der Lkw-Anlieferung folgende Teilschallquellen zugrunde gelegt: Fahrgeräusche Längenbezogener Schallleistungspegel nach [5] je Lkw L' w,1h = 73 db(a)/10 m.

13 Seite 13 v. 28 Schallleistungspegel Rangieren je Lkw nach [5] L w = 99 db(a) Fahrgeschwindigkeit 4 km/h. Für die Halte- und Startgeräusche der Lkw im Anlief erungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 1 in Ansatz gebracht. Tabelle 1: Halte- und Startgeräusche der anlief ernden Lkw und deren Dauer nach [5], [7] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Anlassen Türenschlagen Leerlauf Betriebsbremse Aus Tabelle 1 ergibt sich für einen Halte- bzw. Startvorgang je Lkw ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,a,1h = 81,8 db(a). Die Betriebsbremse wird ebenf alls zur Überprüf ung des Spitzenpegelkriteriums an den zu untersuchenden Immissionsorten in der Nachbarschaft herangezogen. Die Anlief erung von Frischware sowie Milchprodukten erf olgt mit Kühl- Lkw im Tagzeitraum. Das hinter/oberhalb der Fahrerkabine angebrachte Kühlaggregat wird nach Parkplatzlärmstudie mit einem Schallleistungspegel von L w,a = 97 db(a) bei der Immissionsprognose während des Fahrens und Rangierens auf dem Marktgelände und zusätzlich bei dem Be- und Entladevorgang mit einer Laufzeit von 15 Minuten berücksichtigt. Es wird auf der sicheren Seite liegend in Abstimmung mit der Firma LIDL von 3 Lkw-Anlieferungen/Tag bei der Immissionsprognose ausgegangen.

14 Seite 14 v. 28 Es wird weiterhin angenommen, dass 2 der Lkw-Anlieferungen mit einem Kühl-Lkw, eine im Tagzeitraum innerhalb der Zeiten erhöhter Empf indlichkeit erf olgen. Eine weitere Lkw-Anlief erung ohne Kühlaggregat erfolgt im Tagzeitraum zwischen 7.00 Uhr und Uhr Entladen und Beladen Lkw Folgende Be- und Entladegeräusche der Lkw werden bei der Ausbreitungsrechnung an der Andockstation berücksichtigt. Im Durchschnitt wird der Lebensmittelmarkt auf Basis der der Kenntnisse des bestehenden Betriebes mit folgenden Fahrzeugen innerhalb einer Woche beliefert: - Anlieferung unverderblicher Ware mit 6 Lkw/Woche Entladung bis zu Paletten - Anlieferung Fleisch mit 2 Kühl-Lkw/Woche Entladung mit bis zu 5 Rollcontainern - Anlief erung Frischware, Tief kühlware und Mopro mit 5 Kühl- Lkw/Woche, Entladung mit bis zu 3-4 Rollcontainern - Anlieferung Obst und Gemüse mit 5 Kühl-Lkw/Woche Entladung mit bis zu 2-3 Paletten Daraus berechnen sich nach Aussage der Firma LIDL maximal 3 Lkw- Anlieferungen am Tag. Eine der drei Lkw-Zufahrten mit Kühlaggregat und die Ladevorgänge im Anlief erungsbereich f inden jeweils an W erktagen zwischen Uhr und Uhr statt. Eine weitere Anlieferung, ohne einen Kühl-Lkw, erfolgt im Tagzeitraum zwischen und Uhr. Des Weiteren wird nach Auskunft der Firma LIDL bei der Immissionsprognose auf der sicheren Seite liegend angenommen, dass neun Ladevorgänge mit Rollcontainern und 27 Ladevorgänge mit Paletten im Tagzeitraum stattfinden.

15 Seite 15 v. 28 Beim Entladen der Lkw im Anlief erungsbereich werden f olgende Schallleistungspegel berücksichtigt. Das Überfahren der Lkw-eigenen Laderampe mit einem Rollcontainer wird für das einzelne Ereignis gemäß [5] mit einem Schallleistungspegel von L w,a,1h = 77,8 db(a) beim Entladen und mit L w,a,1h = 77,4 db(a) beim Beladen bei der Immissionsprognose berücksichtigt. Das Überf ahren der Lkw-eigenen Laderampe mit einem Palettenhubwagen wird f ür das einzelne Ereignis gemäß [5] mit einem Schallleistungspegel von L w,a,1h = 87,6 db(a) beim Entladen und mit L w,a,1h = 91,6 db(a) beim Beladen bei der Immissionsprognose berücksichtigt. Die Rollgeräusche innerhalb des Lkw werden je Rollcontainer und Palettenhubwagen nach [5] mit einem Schallleistungspegel von L w,a,1h = 75,0 db(a) angegeben. Für das Öffnen und senken der Ladebordwand der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 2 in Ansatz gebracht. Tabelle 2: Geräusche der Ladebordwand [5] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Öffnen Heckbordwand 98 2*15 Betätigen Heckbordwand 84 2*30 Aus Tabelle 2 ergibt sich für das Öffnen und Senken der Ladebordwand je Lkw an der Andockstation ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,a,1h = 77,5 db(a).

16 Seite 16 v Maschinentechnische Einrichtungen Hier werden folgende Anlagen in die Prognoserechnung aufgenommen: Vorort sind an der Südfassade östlich der Anlieferung 3 Geräte vom Hersteller Sanyo, Modell FDC200VSA verbaut. Der Schallleistungspegel dieses Gerätes beträgt L w,a = 67 db(a). Im Zuge der zukünf tigen Baumaßnahmen und Erweiterung wird ein kleines weiteres Klimaaußengerät angebaut Modell SCM40ZS-S. Der Schallleistungspegel dieses Gerätes beträgt L w,a = 57 db(a). An der Südfassade westlich der Anlieferung ist ein Außenverflüssiger der Fa. Carrier angebracht. Der Schallleistungspegel dieses Gerätes beträgt L w,a = 68 db(a). Über die Lüftungsanlage wird der notwendige Lüftungswechsel innerhalb des Gebäudes sichergestellt. Die Lüftungsanlage ist im Dachbereich des Marktgebäudes (Lagerbereich) angeordnet. Die Zu- und Abluftöffnungen der Lüftungsanlage für den Lebensmittelmarkt befinden sich auf dem Dach, jeweils in der Nähe der Giebelseiten. Zuluftöffnung, Schallleistungspegel L w,a = 65 db(a) Abluftöffnung, Schallleistungspegel L w,a = 65 db(a) Der Pfandraum besitzt eine separate Abluftanlage mit einer Öffnung über Dach. Für diese Abluftöffnung wird ein Schallleistungspegel im Tagzeitraum von ebenf alls maximal

17 Seite 17 v. 28 Abluftöffnung, Schallleistungspegel L w,a = 65 db(a) bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Des Weiteren kommt im Bereich der Anlieferung des Marktgebäudes ein Presscontainer zur Aufstellung, der jedoch nur im Tagzeitraum in Betrieb ist. Bei dem Papierpresscontainer z.b. Fabrikat Husmann, Typ SPB 20 SEN- E werden folgende schalltechnische Daten zu berücksichtigen: Aufstellung im Bereich der Rampe der Lkw-Anlieferung. Schalldruckpegel in 1m Abstand Container L p,a = 64 db(a). Aus dem Schalldruckpegel in 1m Abstand berechnet sich der Schallleistungspegel im Betrieb (5 Minuten Pressenbetrieb je Stunde) zu L w,a = 81,2 db(a). Dieser W ert wird bei der Prognoserechnung während der gesamten Betriebszeit des Marktes berücksichtigt Leerung Müllcontainer Einmal in der Woche wird der volle Müllcontainer (Abrollbehälter) von einem Lkw abgeholt und ein leerer Container aufgestellt. Der Standplatz des Müllcontainers ist auf der Nordseite des Marktgebäudes. Nach [13] Seite 106 ist für das Absetzen bzw. Aufnehmen eines Abrollbehälters ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,a,1h = 86,7 db(a). bei der Prognoserechnung anzunehmen. Die Fahrgeräusche des Lkw werden wie unter Nummer dieses Berichtes aufgeführt bei der Prognoserechnung zusätzlich zu den Anlief erungsgeräuschen berücksichtigt. Es wird ungünstig angenommen, dass der Lkw zweimal anfährt, einmal um den vollen Müllcontainer abzuholen und ein zweites Mal um den geleerten Müllcontainer zu bringen.

18 Seite 18 v Einkaufswagen Als Einkauf swagen werden solche mit Metallkörben der Berechnung zugrunde gelegt. Wie unter berechnet, wird der LIDL-Markt von aufgerundet 79 Kunden je Stunde angefahren. Es wird angenommen, dass 90% der Kunden den Einkauf mit einem Einkaufswagen erledigen. Nach [7] berechnen sich die schalltechnischen Emissionen aufgerundet zu L w,1h = 72 db(a) + 10 x log(79 x 0,9) = 90,5 db(a). Die Einkaufswagen werden unter der Überdachung im Eingangsbereich abgestellt. 5. Immissionsprognose Für die Immissionsprognose wird die Software Cadna/A der Datakustik GmbH München eingesetzt. Cadna/A ist ein anerkanntes Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien. Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in ein digitalisiertes, dreidimensionales Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt. Danach wird die Schallausbreitung mit der Entfernung unter Berücksichtigung von Reflexionen und Abschirmungen berechnet. In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2 sind die Geräuschquellen der Zusatzbelastung des bestehenden LIDL-Marktes einschließlich des geplanten Umbaus wie unter Nummer 4 dieses Berichtes beschrieben und die maßgeblichen Immissionsorte an den bestehenden Gebäuden mit schutzbedürf tigen Räumen in der Nachbarschaf t dargestellt. Die Berechnungsparameter für die Immissionsberechnung nach TALärm können der Anlage 3 entnommen werden. Aus dem Rechenprogramm werden auch die Beurteilungspegel in Tabellenform ausgelesen. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle 3 für die

19 Seite 19 v. 28 Geräusche des LIDL-Marktes aufgelistet und mit den geltenden, aufgrund der gewerblichen, schalltechnischen Vorbelastung ggf. reduzierten Immissionsrichtwerten (siehe Nummer 3.4 dieses Berichtes) der TALärm verglichen. Tabelle 3: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft durch den Betrieb des geplanten LIDL-Marktes und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Weisenh. 30 EG!0002! 52,1 13, WA Gewerbe -2,9-26,9 Weisenh. 301.OG!0002! 53,1 14, WA Gewerbe -1,9-25,4 Weisenh. 31 EG!0002! 54,0 14, WA Gewerbe -1,0-25,9 Weisenh. 311.OG!0002! 54,6 15, WA Gewerbe -0,4-24,7 Weisenh. 32 EG!0002! 54,9 13, WA Gewerbe -0,1-26,4 Weisenh. 321.OG!0002! 55,0 14, WA Gewerbe 0,0-25,1 Weisenh. 33 EG!0002! 51,4 14, WA Gewerbe -3,6-25,8 Weisenh. 331.OG!0002! 52,4 14, WA Gewerbe -2,6-25,3 Weisenh. 35A EG!0002! 47,6 23, WA Gewerbe -7,4-16,9 Weisenh. 35A 1.OG!0002! 52,3 27, WA Gewerbe -2,7-12,3 Weisenh. 35 EG!0002! 48,1 21, WA Gewerbe -6,9-18,6 Weisenh. 351.OG!0002! 54,0 25, WA Gewerbe -1,0-14,6 Weisenh. 391.OG!0002! 51,3 8, WA Gewerbe -3,7-31,4 Weisenh. 43 EG!0002! 52,6 12, WA Gewerbe -2,4-27,1 Weisenh. 431.OG!0002! 54,4 17, WA Gewerbe -0,6-22,5 Weisenh. 47 EG!0002! 46,0 25, WA Gewerbe -9,0-14,4 Weisenh. 471.OG!0002! 50,4 27, WA Gewerbe -4,6-12,2 Weisenh. 49 EG!0002! 44,5 22, WA Gewerbe -10,5-17,7 Weisenh. 491.OG!0002! 49,9 24, WA Gewerbe -5,1-15,2 Weisenh. 531.OG!0002! 53,8 32, WA Gewerbe -1,2-7,6 Haus 1!0002! 53,6 38, MI Gewerbe -6,4-6,7 Haus 2!0002! 53,4 39, MI Gewerbe -6,6-5,4 Haus 3!0002! 57,3 35, MI Gewerbe -2,7-9,6 Haus 4!0002! 56,2 29, MI Gewerbe -3,8-15,1

20 Seite 20 v. 28 Die pegelbestimmenden Teilschallquellen an den maßgeblichen Immissionsorten werden im Folgenden in Tabellenf orm (Bildschirmprint) dargestellt. Weisenheimer Straße 32, 1. OG, Tagzeitraum:

21 Seite 21 v. 28 Die pegelbestimmenden Teilschallquellen an den maßgeblichen Immissionsorten werden im Folgenden in Tabellenf orm (Bildschirmprint) dargestellt. Haus 2, EG, Nachtzeitraum: Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen des Kofferraumdeckels beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort innerhalb des Plangebietes auf gerundet - Haus 4, Nordfassade L max 69 db(a) L max,zul, Tag = 90 db(a) L max,zul, Nacht = 65 db(a) - Weisenheimer Str OG L max 57 db(a) L max,zul, Tag = 85 db(a) L max,zul, Nacht = 60 db(a) - Weisenheimer Str OG L max 63 db(a) L max,zul, Tag = 85 db(a) L max,zul, Nacht = 60 db(a) Der Spitzenpegel durch Entlüf ten der Lkw-Bremse beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort innerhalb des Plangebietes aufgerundet - Haus 2 Nordfassade, L max 84 db(a) L max,zul, Tag = 90 db(a) L max,zul, Nacht = 65 db(a)

22 Seite 22 v Weisenheimer Str OG L max 75 db(a) L max,zul, Tag = 85 db(a) L max,zul, Nacht = 60 db(a) In der Tabelle 4 ist die Standardabweichung / Prognoseunsicherheit der Immissionsprognose an den gewählten Immissionsorten dargestellt. Tabelle 4: Darstellung der Standardabweichung / Prognoseunsicherheit der prognostizierten Beurteilungspegel. ID Standartabweichung Bezeichnung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] Weisenh. 30 EG!0002! 0,5 1,1 Weisenh. 301.OG!0002! 0,5 1,2 Weisenh. 31 EG!0002! 0,4 1,0 Weisenh. 311.OG!0002! 0,4 1,1 Weisenh. 32 EG!0002! 0,3 1,1 Weisenh. 321.OG!0002! 0,4 1,1 Weisenh. 33 EG!0002! 0,5 1,2 Weisenh. 331.OG!0002! 0,6 1,3 Weisenh. 35A EG!0002! 0,8 0,9 Weisenh. 35A 1.OG!0002! 0,7 0,9 Weisenh. 35 EG!0002! 0,7 0,8 Weisenh. 351.OG!0002! 0,6 0,9 Weisenh. 391.OG!0002! 0,3 1,2 Weisenh. 43 EG!0002! 0,7 0,8 Weisenh. 431.OG!0002! 0,6 0,9 Weisenh. 47 EG!0002! 0,6 1,0 Weisenh. 471.OG!0002! 0,7 1,0 Weisenh. 49 EG!0002! 0,7 1,0 Weisenh. 491.OG!0002! 0,7 1,0 Weisenh. 531.OG!0002! 0,4 0,4 Haus 1!0002! 0,1 0,3 Haus 2!0002! 0,2 0,3 Haus 3!0002! 0,3 0,6 Haus 4!0002! 0,3 0,8 In der Tabelle 5 sind die Koordinaten (Gauß-Krüger-Koordinaten) der gewählten Immissionsorte dargestellt.

23 Seite 23 v. 28 Tabelle 5: Darstellung der Koordinaten der gewählten Immissionsorte in der Nachbarschaft Bezeichnung Höhe [m], r = relativ über Gelände, a = absolut auf Koordinaten X Y Z [m] [m] [m] NN, g = über Dach Weisenh. 30 EG 2,5 r , ,5 12,5 Weisenh. 301.OG 5,3 r , ,5 15,3 Weisenh. 31 EG 2,5 r , ,0 12,5 Weisenh. 311.OG 5,3 r , ,0 15,3 Weisenh. 32 EG 2,5 r , ,2 12,5 Weisenh. 321.OG 5,3 r , ,2 15,3 Weisenh. 33 EG 2,5 r , ,6 12,5 Weisenh. 331.OG 5,3 r , ,6 15,3 Weisenh. 35A EG 2,5 r , ,1 12,1 Weisenh. 35A 1.OG 5,3 r , ,1 14,9 Weisenh. 35 EG 2,5 r , ,5 12,5 Weisenh. 351.OG 5,3 r , ,5 15,3 Weisenh. 391.OG 5,3 r , ,2 15,3 Weisenh. 43 EG 2,5 r , ,4 12,5 Weisenh. 431.OG 5,3 r , ,4 15,3 Weisenh. 47 EG 2,5 r , ,6 12,5 Weisenh. 471.OG 5,3 r , ,6 15,3 Weisenh. 49 EG 2,5 r , ,1 12,5 Weisenh. 491.OG 5,3 r , ,1 15,3 Weisenh. 531.OG 5,3 r , ,4 15,3 Haus 1 2,5 r , ,5 11,5 Haus 2 2,5 r , ,9 11,5 Haus 3 2,5 r , ,8 11,5 Haus 4 2,5 r , ,3 11,5 Die flächenhafte Schallausbreitung der prognostizierten gewerblichen Geräusche des LIDL-Marktes, berechnet und dargestellt mit dem Rechenprogramm Cadna/A, zeigen die Rasterlärmkarten in Anlage 4.1 für den Tag- und Anlage 4.2 für den Nachtzeitraum. 5.1 Bauliche und technische Betriebsvorrausetzungen zu Nummer 4.2.1: Die Fahrf lächen des Pkw-Parkplatzes werden als asphaltiert bei der Immissionsprognose berücksichtigt. Die Verwendung von Asphaltbelag o- der ebenen Pflasterbelag in Verbindung mit lärmarmen Einkaufswagen ist aus schalltechnischer Sicht nach Aussage der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz gleichwertig. Mit beiden Maßnahmen wird das Klappern der Einkauf swagen wirksam reduziert.

24 Seite 24 v. 28 zu Nummer 4.2.2: Die Andockstation ist eingehaust und überdacht. Die geltenden Immissionsrichtwerte sollen auch bei geänderten Anlieferungszeiten bzw. Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand ggf. nachzuweisen. Eine Lkw-Anlieferung in der ungünstigsten Stunde in der Nachtzeit von Uhr bis Uhr wäre aus schalltechnischer Sicht nicht genehmigungsfähig. Am maßgeblichen Immissionsort Lingenfelder Straße 18 wäre der geltende Immissionsrichtwert auf grund der Fahr- und Rangiergeräusche des Lkw um mehr als 9 db überschritten. zu Nummer 4.2.3: Hier gilt ebenfalls das zu Nummer gesagte. zu Nummer 4.2.4: Die Summe der schalltechnischen Immissionen der maschinentechnischen Einrichtungen soll am maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden. W erden die Schallleistungspegel einzelner maschinentechnischer Einrichtungen erhöht, so ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand bzw. die Nichtüberschreitung des geltenden, reduzierten Immissionsrichtwertes ggf. nachzuweisen. zu Nummer 4.2.6: Die Einkaufswagen werden unter der Überdachung im Eingangsbereich abgestellt.

25 Seite 25 v Schallschutzmaßnahmen Da es sich bei den Geräuschquellen des Lidl-Marktes um nach TALärm zu beurteilende Geräusche handelt, sind passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109 nicht zulässig. Es müssen daher aktive Schallschutzmaßnahmen auf dem Ausbreitungsweg oder dem Betriebsgelände des Lidl-Marktes ergriffen werden. Aktiver Schallschutz zum Plangebiet Westlich der Weisenheimer Straße : Erforderlich ist die Errichtung einer Schallschutzwand mit einer Länge von mindestens 42 Metern, die 2 Meter westlich der Andockstation beginnt und bezogen auf das Niveau der Boden Erdgeschoss innerhalb des Plangebietes eine Höhe von 2,8 Metern aufweist. Die Wandkonstruktion ist nach DIN dichtgef ügt aus einem Material mit einer f lächenbezogenen Masse von m` 10 kg/m² oder einem Schalldämm-Maß R 24 db zu erstellen. Diese Wand ist nur nötig, wenn das Plangebiet Westlich der Weisenheimer Straße realisiert wird. Diese Schallschutzwand ist auch schon bei dem vorhandenen LIDL-Markt erforderlich, weshalb diese Wand in den Festsetzungen des Bebauungsplanes Westlich der Weisenheimer Straße steht. Es Sind daher keine weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen von Seiten LIDL zu ergreifen. 6. Beurteilung der Prognoseergebnisse Die Summe der gewerblichen Geräusche, ausgehend vom dem bestehenden LIDL-Markt inklusive des geplanten Umbaus, unterschreiten an den gewählten Immissionsorten an der bestehenden und geplanten Bebauung mit schutzbedürf tigen Räumen in der Nachbarschaf t die geltenden Immissionsrichtwerte im Tag- und im Nachtzeitraum. Die obigen Berechnungsannahmen gründen auf Betriebsangaben der Firma LIDL sowie den geltenden Normen und Verordnungen. Im Tagzeitraum wird am maßgeblichen Immissionsort Lingenfelder Weisenheimer Straße 32, OG der geltende Immissionsrichtwert mindestens gerade erreicht, siehe Tabelle 3 dieses Berichtes.

26 Seite 26 v. 28 Im Nachtzeitraum wird der geltende Immissionsrichtwert der TALärm am maßgeblichen Immissionsort an der geplanten Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft, Immissionsort Haus 2 EG um mindestens 5,4 db unterschritten, siehe Tabelle 3 dieses Berichtes. In der ungünstigsten Nachtstunde wird in der Tabelle 3 nur der Betrieb der maschinentechnischen Anlagen bei der Immissionsprognose berücksichtigt. Eine Lkw-Anlieferung in der ungünstigsten Stunde in der Nachtzeit von Uhr bis Uhr wäre aus schalltechnischer Sicht nicht genehmigungsfähig. Das Spitzenpegelkriterium der TALärm wird bezogen auf das Türen- und Kof f erraumschlagen der Pkw an dem jeweils maßgeblichen Immissionsort im Tag- und Nachtzeitraum erfüllt. Das Spitzenpegelkriterium der TALärm wird bezogen auf das Druckluftablassen der Lkw an dem jeweils maßgeblichen Immissionsort nur im Tagzeitraum erfüllt. Die Standardabweichung / Prognoseunsicherheit des Prognoseergebnisses ist der Tabelle 4 zu entnehmen. Die bei der Immissionsprognose berücksichtigten Schallquellen sind in der Anlage 5 diesem Bericht beigefügt. Im Hinblick auf den durch den Betrieb des bestehenden Lidl-Marktes inklusive des geplanten Umbaus hervorgeruf enen Verkehrslärm auf der öffentlichen Straße ist nach Nr. 7.4 der TALärm folgende Betrachtung erforderlich: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen, in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück, sollen in den Gebieten c bis f nach Punkt 6.1 der TALärm durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

27 Seite 27 v die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [3]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Bedingungen nach Nr. 7.4 TALärm Spiegelstrich 1 bis 3 gelten kumulativ, d. h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch organisatorische Maßnahmen die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs soweit wie möglich vermindert werden. Da die den umgebauten LIDL-Markt anfahrenden Pkw und Lkw schon heute den bestehenden Markt anfahren und der Um- und Neubau des LIDL-Marktes somit im Sinne der TALärm zu keiner immissionsrelevanten Verkehrserhöhung auf der öffentlichen Straße führt, kann auf die Betrachtung der Verkehrsgeräusche auf der öffentlichen Straße verzichtet werden. Es sind daher im Sinne der TALärm keine Vorschläge für organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der zusätzlichen Verkehrsgeräusche im Bereich des öffentlichen Straßenraumes, die auf die gewerbliche Nutzung des geplanten Bauvorhabens zurückzuführen sind, zu ergreifen. 7. Zusammenfassung Das Büro Artek Baumanagement GmbH, Sielminger Hauptstraße 40, Filderstadt plant für die LIDL Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Stockholmer Straße 29, Speyer den Umbau eines bestehenden LIDL-Lebensmittelmarktes in der Weisenheimer Straße 37 in Lambsheim. Die von dem Betrieb dieses Bauvorhabens ausgehenden gewerblichen Geräusche und die daraus resultierenden Beurteilungspegel an der Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft werden in dem vorliegenden schalltechnischen Untersuchungsbericht berechnet und nach den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TALärm bewertet.

28 Seite 28 v. 28 Aus schalltechnischer Sicht erf üllt das Bauvorhaben mit den oben genannten Berechnungsannahmen die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben der TALärm. Bad Dürkheim, den 09. Januar 2019 Ingenieurbüro für Bauphysik Dipl.-Ing. Ch. Malo Dieser Bericht besteht aus und 28 Seiten 5 Anlagen

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