Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schalltechnischer Untersuchungsbericht"

Transkript

1 Seite 1 v. 38 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Neubaus Nahversorgungszentrums nördlich der Offenburger Straße, Kenzingen, und Beurteilung der Geräuscheinwirkung auf die benachbarte Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen nach TALärm Auftraggeber: Günther Lehmann GmbH & Co. KG Ludwig-Erhard-Allee Karlsruhe Bauvorhaben: Neubau Nahversorgungszentrum Feuerwehrweg Kenzingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ch. Malo

2 Seite 2 v. 38 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung 4 2. Örtliche Situation 4 3. Beurteilungsgrundlagen Planungsunterlagen Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Gebietseinstufung, Immissionsrichtwerte, -grenzwerte Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Weitere Vorgaben der TALärm Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Digitales Geländemodell Gewerbelärm Nahversorgungszentrum Parkieren Kunden-Pkw Einkaufswagen Gewerbelärm Discounter Lkw-Anlieferung Entladen und Beladen Lkw Maschinentechnische Einrichtungen Leerung Müllcontainer Gewerbelärm Drogeriemarkt Parkieren Kunden-Pkw Lkw-Anlieferung Leerung Müllcontainer Maschinentechnische Einrichtungen Einkaufswagen 26

3 Seite 3 v Gewerbelärm Tierbedarf Parkieren Kunden-Pkw Lkw-Anlieferung Leerung Müllcontainer Maschinentechnische Einrichtungen Einkaufswagen Einhaltung Stand der Technik Immissionsprognose Bauliche und technische Betriebsvorrausetzungen Beurteilung der Prognoseergebnisse Zusammenfassung 36

4 Seite 4 v Aufgabenstellung Das Architektur- und Planungsbüro Finzel, Alte Kasernstraße 1, W ürzburg plant f ür die Günther Lehmann GmbH & Co. KG, Ludwig-Erhard- Allee 20, Karlsruhe den Neubau eines Nahversorgungszentrums mit einem ALDI-Lebensmittel- und einem Drogeriemarkt sowie einem weiteren Einzelhandel nördlich der Offenburger Straße in Kenzingen. Die schalltechnischen Emissionen, ausgehend von dem geplanten Neubau des Nahversorgungszentrums sind zu berechnen und die daraus resultierenden Beurteilungspegel an der Nachbarbebauung mit schutzbedürftigen Räumen zu prognostizieren und nach TALärm zu beurteilen. Der schalltechnische Untersuchungsbericht ist Bestandteil des Bauantrages. 2. Örtliche Situation Das Betriebsgrundstück, auf dem das eines Nahversorgungszentrums mit einem ALDI-Lebensmittel- und einem Drogeriemarkt sowie einem weiteren Einzelhandel errichtet werden soll, befindet sich in der Stadt Kenzingen, südlich des Feuerwehrweges und nördlich der Offenburger Straße (B3). Im Südwesten des Betriebsgrundstücks schließen Flächen mit gewerblicher Nutzung und im Nordwesten Wohnnutzung an. Südöstlich der Offenburger Straße befinden sich Grünflächen. Im Nordosten des Betriebsgrundstücks befindet sich der Betriebshof der Feuerwehr. Die Ein- und Ausfahrt zum Betriebsgrundstück des geplanten Nahversorgungszentrums erfolgt über den Feuerwehrweg im Norden. Die umliegende, bestehende Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen ist zwei- bis viergeschossig. Ein Ausschnitt aus dem Katasterplan ist in der Anlage 1.1 diesem Bericht beigefügt. Ein Ausschnitt aus der Flurkarte inklusive der Darstellung des Betriebsgrundstücks und der umliegenden Bebauung ist in der Anlage 1.2 dem Bericht beigelegt.

5 Seite 5 v. 38 Die Gesamtsituation des späteren Betriebsgeländes mit den geplanten Marktgebäuden und den Pkw-Stellplätzen zeigt der Lageplan in der Anlage 1.3. Diese Pläne bilden die Grundlage für die Darstellung des digitalen Gelände- und Gebäudemodells in der Anlage 2. In der Anlage 2 sind auch die Immissionsorte gekennzeichnet, f ür die nachf olgend die Geräuschimmissionen berechnet werden. 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1 Planungsunterlagen Den nachfolgenden Untersuchungen liegen folgende Unterlagen zugrunde: - Ausschnitt aus dem Katasterplan mit Darstellung des Betriebsgrundstücks mit umliegender Bebauung, Anlage vergrößerter Ausschnitt aus der Flurkarte mit Darstellung des Betriebsgrundstücks mit umliegender Bebauung, Anlage Lageplan des geplanten Nahversorgungszentrums, Büro Finzel, Anlage Ansichten, des geplanten Nahversorgungszentrums, Büro Finzel - Geltende Bebauungspläne, Anlage 1.4ff 3.2 Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Folgende schalltechnische Normen und Richtlinien liegen der Beurteilung zugrunde: [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, in der letztgültigen Fassung

6 Seite 6 v. 38 [2] TALärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrif t zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TALärm), vom 26. August 1998, Geändert durch Verwaltungsvorschrift vom (BAnz AT B5) [3] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchf ührung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12. Juni 1990 (BGBL. I, S. 1036), Änderung durch Art. 1 V v I 2269 (Nr. 61) [4] RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [5] Parkplatz Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen lärmstudie aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibushöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89, 6. Ausgabe 2007 [6] Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen und Frachtzentren, Auslief erungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 11/1995 [7] Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraf twagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Lärmschutz in Hessen, Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2005 [8] Heft Nr. 275 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen, hessische Landesanstalt für Umwelt August 1999

7 Seite 7 v. 38 [9] VDI 2720 Blatt 1, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [10] VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [11] DIN ISO Akustik-Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, 1999 [12] BauNVO Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist Stand: Neugefasst durch Bek. v I 132; zuletzt geändert durch Art. 2 G v I 1057 [13] Merkblatt 25 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Landesumweltamt Nordrhein-Westfahlen, Ausgabe Gebietseinstufung, Immissionsrichtwerte, -grenzwerte Die Schutzwürdigkeit der bestehenden Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft ergibt sich gemäß TA Lärm aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind gemäß TA Lärm entsprechend der Schutzbedürftigkeit der vorhandenen Bebauung und Nutzung zu beurteilen. Für die Bebauung westlich der Breitenf eldstraße bestehen keine Bebauungspläne. Angesichts der bestehenden Nutzungen kommt diesen Flächen die Schutzwürdigkeit eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß 4 BauNVO zu. Für die Wohnbebauung nordwestlich des Feuerwehrweges besteht der Bebauungsplan Breitenfeld II, siehe Anlage 1.4 bzw. Breitenfeld III, siehe Anlage 1.5. Innerhalb der beiden Plangebiete ist Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß 4 BauNVO festgesetzt.

8 Seite 8 v. 38 Den schutzbedürf tigen Räumen innerhalb des Sondergebietes Lebensmittelmarkt Nord, siehe Anlage 1.6 und der Fläche Für Gemeinbedarf Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr und Betriebshof, siehe Anlage 1.7 kann die Schutzbedürftigkeit vergleichbar einem Mischgebiet (MI) gemäß 6 BauNVO zuerkannt werden. Damit müssen die Geräusche, die durch die Nutzung des geplanten Nahversorgungszentrums, insbesondere durch die auf dem Gelände fahrenden und parkenden Pkw entstehen, folgende Immissionsrichtwerte nach TALärm einhalten: - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 55 db(a) nachts = 40 db(a) - Mischgebiet (MI) 6 nach BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 db(a) nachts = 45 db(a) 3.4 Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Der Standort des geplanten Nahversorgungszentrums wurde bisher ebenfalls teilweise gewerblich genutzt. Es ist daher anzunehmen, dass die schalltechnische, gewerbliche Gesamtbelastung, welche auf die umliegenden Gebäude mit schutzbedürftigen Nutzungen einwirkt auch bisher die geltenden Immissionsrichtwerte der TALärm erfüllte. In der Breitenfelder Straße befindet sich ein Edeka-Markt. Dieser ist vom Unterzeichner im Rahmen der Genehmigung ebenfalls immissionsschutzrechtlich untersucht worden. Dieser EDEKA-Markt wird als Vorbelastung berücksichtigt. Die Fläche für Gemeinbedarf wird bei der Betrachtung der Vorbelastung ebenfalls als gewerbliche Vorbelastung berücksichtigt. An den gewählten Immissionsorten zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung des geplanten Nahversorgungszentrums nach TALärm ist die Vorbelastung der oben auf gezählten Betriebsgrundstücke bei der Prognoserechnung zu berücksichtigen. Dabei wird, wie unter Nummer 3.1 beschrieben, die Bebauung berücksichtigt.

9 Seite 9 v. 38 Die Vorbelastung wird auf der Fläche für Gemeinbedarf, Feuerwehr und Betriebshof in Anlehnung an DIN vergleichbar einer gewerblichen Nutzung als immissionsrelevanter, flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in 2 Meter über Gelände berücksichtigt. Der IFSP beträgt im Tagzeitraum: IFSP = 60 db(a)/m² Nachtzeitraum: IFSP = 45 db(a)/m². Der Edeka-Markt wird mit den aus der Genehmigungsplanung prognostizierten Beurteilungspegeln an den gewählten Immissionsorten als Vorbelastung berücksichtigt. Unter Beachtung der TALärm wird dann der geltende Immissionsrichtwert um die vorhandene schalltechnische Vorbelastung reduziert. Dieser reduzierte Immissionsrichtwert wird mit den prognostizierten Beurteilungspegeln der Zusatzbelastung des Nahversorgungszentrums verglichen und der Beurteilung zugrunde gelegt. Aufgrund der vorhandenen gewerblichen Nutzung, siehe Anlage 2.1, lässt sich der Beurteilungspegel der Vorbelastung an den gewählten Immissionsorten (maßgeblich zur Beurteilung des geplanten Bauvorhabens), siehe Spalte 3 und 4 der Tabelle 1, berechnen. Der berechnete Beurteilungspegel der Vorbelastung wird unter der Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben der TALärm energetisch vom geltenden Immissionsrichtwert subtrahiert und man erhält den reduzierten Immissionsrichtwert, siehe Spalte 9 und 10 der Tabelle 1. Diesen reduzierten Immissionsrichtwert soll die Zusatzbelastung (Nahversorgungszentrum) nicht überschreiten.

10 Seite 10 v. 38 Tabelle 1: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Vorbelastung an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm sowie Berechnung des reduzierten Immissionsrichtwertes nach TALärm. ID Vorbelastung Richtwert Nutzungsart red. Richtwert Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IO 1 EG!0101!IO 49,1 27, WA Gewerbe 53,7 40,0 IO 1 1.OG!0101!IO 49,6 28, WA Gewerbe 53,5 40,0 IO 1 2.OG!0101!IO 49,7 29, WA Gewerbe 53,5 40,0 IO 2 EG!0101!IO 48,8 32, WA Gewerbe 55,0 40,0 IO 2 1.OG!0101!IO 50,3 33, WA Gewerbe 53,2 40,0 IO 2 2.OG!0101!IO 50,9 33, WA Gewerbe 52,9 40,0 IO 3 EG!0101!IO 50,2 36, WA Gewerbe 53,3 37,2 IO 3 1.OG!0101!IO 51,2 37, WA Gewerbe 52,7 36,8 IO 3 2.OG!0101!IO 51,6 37, WA Gewerbe 52,3 36,7 IO 4 EG!0101!IO 44,3 29, WA Gewerbe 55,0 40,0 IO 4 1.OG!0101!IO 45,6 31, WA Gewerbe 55,0 40,0 IO 4 2.OG!0101!IO 46,6 32, WA Gewerbe 55,0 40,0 IO 5 EG!0101!IO 44,5 29, WA Gewerbe 55,0 40,0 IO 5 1.OG!0101!IO 45,8 31, WA Gewerbe 55,0 40,0 IO 5 2.OG!0101!IO 46,6 32, WA Gewerbe 55,0 40,0 IO 6 EG!0101!IO 47,8 33, WA Gewerbe 55,0 40,0 IO 6 1.OG!0101!IO 48,5 33, WA Gewerbe 55,0 40,0 IO 6 2.OG!0101!IO 48,6 34, WA Gewerbe 55,0 38,7 IO 7 EG!0101!IO 50,7 35, WA Gewerbe 53,0 37,9 IO 7 1.OG!0101!IO 51,1 36, WA Gewerbe 52,7 37,7 IO 7 2.OG!0101!IO 51,1 36, WA Gewerbe 52,7 37,6 IO 8 EG!0101!IO 52,9 38, WA Gewerbe 50,8 35,7 IO 8 1.OG!0101!IO 53,2 38, WA Gewerbe 50,3 35,1 IO 8 2.OG!0101!IO 53,2 38, WA Gewerbe 50,3 35,1 Haus 1 EG!0100!IO 48,3 36, MI Gewerbe 60,0 45,0 Haus 11.OG!0100!IO 48,9 37, MI Gewerbe 60,0 45,0 Haus 12.OG!0100!IO 49,1 37, MI Gewerbe 60,0 45,0 Breit. 7 EG!0100!IO 53,0 39, WA Gewerbe 50,7 34,0 Breit. 7 1.OG!0100!IO 53,5 40, WA Gewerbe 49,7 34,0 Breit. 7 2.OG!0100!IO 53,6 40, WA Gewerbe 49,4 34,0 3.5 Weitere Vorgaben der TALärm Der Beurteilung nach TALärm liegen am Tage folgende Beurteilungszeiten zu Grunde: bis Uhr mit dem Zuschlag für Tagezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit für Gebiete d bis f nach Punkt 6.1 der TALärm - werktags von bis Uhr und bis Uhr. - sonn- und feiertags von bis Uhr, bis Uhr und bis Uhr.

11 Seite 11 v. 38 Nach TALärm Nummer 6.1, letzter Absatz, dürf en Spitzenpegel die geltenden Immissionsrichtwerte nach TALärm Nummer 6.1 im Tagzeitraum um bis zu 30 db(a) und im Nachtzeitraum um bis zu 20 db(a) überschreiten. Im Hinblick auf den durch den Betrieb des geplanten Nahversorgungszentrums hervorgerufenen Verkehrslärm auf der öffentlichen Straße ist nach Nr. 7.4 der TALärm folgende Betrachtung erforderlich: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen, in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück, sollen in den Gebieten c bis f nach Punkt 6.1 der TALärm durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [3]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden im Folgenden auf geführt. - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Immissionsgrenzwerte (IGW) tags = 59 db(a) nachts = 49 db(a) - Mischgebiet (MI) 6 nach BauNVO Immissionsgrenzwerte (IGW) tags = 64 db(a) nachts = 54 db(a) Die Bedingungen nach Nr. 7.4 TALärm Spiegelstrich 1 bis 3 gelten kumulativ, d. h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch organisatorische Maßnahmen die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs soweit wie möglich vermindert werden.

12 Seite 12 v Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Die der Prognoserechnung zu Grunde liegenden Geräuschemissionen werden in ein digitales Geländemodell eingegeben. Mit diesem werden die von der Geräuschquelle ausgehenden Emissionen auf das Plangebiet prognostiziert. Der Prognoserechnung werden die geplanten Öffnungszeiten von Uhr bis Uhr einschließlich der Betriebszeiten von Uhr bis Uhr im Tagzeitraum und der Betrieb der maschinentechnischen Anlagen im Nachtzeitraum zugrunde gelegt. 4.1 Digitales Geländemodell Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in das digitalisierte, dreidimensionale Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt. Es werden im Detail unter anderem f olgende die Prognoserechnung beeinflussende Parameter berücksichtigt. - Geländeverlauf - Bodenbeschaffenheit (absorbierend oder reflektierend) - Bestehende Gebäudeanordnung und höhe - Wände, Wälle, Geländebrüche - Lage der Schallquellen und Höhe über Grund - Einwirkungsdauer der Schallquellen, Schallleistung, Zuschläge für Impuls-, Ton- und/oder Informationshaltigkeit - Lage der möglichen Immissionsorte an den geplanten Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen Dabei wird die Schallausbreitung mit der Entfernung, mit Reflexionen und mit Abschirmungen berechnet. Grundlage f ür die Immissionsberechnung ist das digitalisierte, dreidimensionale Geländemodell. Auszüge daraus sind in den digitalisierten Lagepläne in Anlage 2.1ff dargestellt. Diesen Lageplänen ist zu entnehmen,

13 Seite 13 v. 38 dass die in der Umgebung des Betriebsgrundstücks des geplanten Nahversorgungszentrums angrenzende Bebauung welche abschirmend bzw. reflektierend wirkt, in das digitale Geländemodell eingearbeitet wurde. Bild 1: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell 4.2 Gewerbelärm Nahversorgungszentrum In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2.2 wird die gewerbliche Geräuschabstrahlung durch das geplante Nahversorgungszentrum mit folgenden Schallquellen dargestellt: - Fahren, Parken Kunden-Pkw, - Anlieferung Fahren und Parken Lkw, - Ent- und Beladen Lkw, - Maschinentechnische Einrichtungen, - Einkaufswagen.

14 Seite 14 v Parkieren Kunden-Pkw Die Schallemission der parkenden Pkw wird nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie [5] berechnet. Die Parkplätze werden dabei als Flächenschallquellen betrachtet. Für die Berechnung wird die Gesamtfläche der Parkplätze nach DIN in hinreichend kleine Teilflächen aufgeteilt. Die Berechnung der Parkiergeräusche wird nach Abschnitt der Parkplatzlärmstudie [5] als sog. zusammengefasstes Verfahren durchgeführt mit folgenden Vorgaben: L w L w L W0 = L wo + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg B N db(a) = Schalleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) = 63 db(a) = Ausgangs-Schallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz K pa = Zuschlag für Parkplatzart (Tabelle 34 [7]) K I = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren K D = 2,5 lg (f B - 9) db(a); Durchfahrtsanteil K StrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen f = Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) B = Bezugsgröße Netto-Verkaufsfläche Kundenstellplätze: K pa = 3 db(a) Standard-Einkaufswagen auf Asphalt K I = 4 db(a) Standard-Einkaufswagen auf Asphalt K StrO = 0 db(a) Fahrgassen Parkplatz Asphaltbelag Statt der Standardeinkauf swagen auf Asphalt können auch lärmarme Einkaufswagen, z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt auf ebenem Pflasterbelag zum Einsatz kommen. Aus schalltechnischer Sicht sind nach Angabe der Parkplatzlärmstudie beide Varianten gleichwertig. Die Fahrgeräusche der Pkw sind auf Fahrgassen mit Pflasterbelag 0,5 db bzw. 1 db höher, was in der Regel nicht wesentlich ist. Nachteilig kann sich im Laufe der Zeit bei gelockertem Pflaster auf den Fahrwegen das Klappern der Steine beim Befahren mit dem Pkw auswirken.

15 Seite 15 v. 38 Beabsichtigt ist die Errichtung eines Discounters mit ca m², eines Drogeriemarktes mit ca. 700 m² und eines Einzelhandelsladens mit ca. 515m² Verkaufsfläche nach DIN 277, inklusive Kassen- und Packbereich. Nach der Parkplatzlärmstudie [5] berechnet sich die zu berücksichtigende Netto-Verkaufsfläche aus der Grundfläche des Marktgebäudes abzüglich der Nebenräume, und der Flächen von Fluren, Kassen- und Packbereichen. Von der Verkaufsfläche nach DIN 277 werden die Flächen Kundenführung, Pack- und Kassenbereich nach [5] abgezogen. Daraus ergibt sich eine zu berücksichtigende gesamte Netto-Verkaufsfläche gemäß Berechnungsansatz der Parkplatzlärmstudie von ca m². Das gesamte Nahversorgungszentrum kann hinsichtlich des Kundenauf kommens mit einem Vollsortimenter verglichen werden. Aus durchgeführten Untersuchungen nach [5] an entsprechenden Vorhaben werden bei dem Nahversorgungszentrum f ür die ihm zuzuordnenden Pkw- Stellplätze folgende Fahrzeugbewegungen abgeleitet: Tagzeitraum bis Uhr: N = 0,79 Bewegungen je Bezugsgröße (10 m² Nettoverkaufsfläche) und Stunde. Damit ergeben sich bei einer Größe der Netto-Verkaufsfläche nach Parkplatzlärmstudie von 2100 m² folgende Fahrzeugfrequenzen: N = 0,79 x 2100/10 = 166 Bewegungen/Stunde. Da die Bewegungshäufigkeit je Bezugseinheit nach der Parkplatzlärmstudie auf den Tagzeitraum von 16 Stunden bezogen wird und somit unabhängig von der Ladenöffnungszeit ist, ergeben sich rechnerisch Pkw-Bewegungen/d, die dem Nahversorgungszentrum zugeordnet werden können. Tagzeitraum bis Uhr: Zu- und Abfahrten, d. h Kunden- und Mitarbeiter-Pkw.

16 Seite 16 v. 38 Das Schließen des Kofferraumes, das als Impulszuschlag bei der Berechnung der Parkiergeräusche berücksichtigt ist, wird als Einzelereignis mit einem Schallleistungspegel von L w,a = 99,6 db(a) zur Berechnung des Spitzenpegelkriteriums an dem maßgebenden Immissionsort herangezogen. Der letzte Markt des geplanten Nahversorgungszentrums schließt nach Aussage des Auftraggebers um spätestens Uhr, so dass die Kunden das Betriebsgelände deutlich vor Uhr und somit vor dem Beginn der Nachtzeit um Uhr nach TALärm, verlassen haben. Die Zu- und Abfahrten erfolgen über den Feuerwehrweg und die Einfahrt zwischen dem Edeka-Markt und dem geplanten Nahversorgungszentrum Einkaufswagen Als Einkauf wagen werden solche mit Metallkörben der Berechnung zugrunde gelegt. Wie unter berechnet, wird das Nahversorgungszentrum von aufgerundet 83 Kunden je Stunde angefahren. Es wird angenommen, dass 90% der Kunden den Einkauf mit einem Einkaufswagen erledigen. Nach [7] berechnen sich die schalltechnischen Emissionen aufgerundet zu L w,1h = 72 db(a) + 10 x log(83 x 0,9) = 90,7 db(a). Die Einkauf swagen werden in einer Einkauf swagenbox auf dem Betriebsgelände des PKW-Parkplatzes abgestellt.

17 Seite 17 v Gewerbelärm Discounter Lkw-Anlieferung Der geplante Lebensmittelmarkt hat die Warenanlieferung im Nordosten des Marktgebäudes. Die Andockstation mit Rampentisch ist eingehaust und mit einer Torranddichtung Typ Craford-667 SME oder einem vergleichbaren Produkt versehen. Eine stationäre, hubfähige Laderampe ist ebenfalls vorgesehen. Die Lkw fahren den Lebensmittelmarkt im Nordwesten über den Feuerwehrweg an, biegen im Norden des Marktgebäudes nach Osten Richtung Offenburger Straße ab und fahren über die geöffnete Schranke auf das Betriebsgrundstück, um dann Rückwärts an die Andockstation zu fahren. Die Abfahrt erfolgt nach Süden über den Pkw-Parkplatz und die Zuund Abfahrt auf den Feuerwehrweg. Der Immissionsprognose werden bei der Lkw-Anlieferung folgende Teilschallquellen zugrunde gelegt: - Anlieferung Lkw (Fahren, Halten) Fahrgeräusche Längenbezogener Schallleistungspegel nach [6], je Lkw Fahren L' w,1h = 73 db(a)/10 m. Schallleistungspegel Rangieren je Lkw nach [6] L w = 99 db(a) Fahrgeschwindigkeit 4 km/h. Als Rangierfahrt wird das langsame Zurückstoßen in den Ladebereich bezeichnet, was aufgrund der häufigen Brems- und Lenkvorgänge lauter ist als die restlichen Fahrbewegungen der Lkw auf dem Betriebsgelände. Für die Halte- und Startgeräusche der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 2 in Ansatz gebracht. Tabelle 2: Halte- und Startgeräusche der anliefernden Lkw und deren Dauer nach [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Anlassen Türenschlagen Leerlauf Betriebsbremse 108 5

18 Seite 18 v. 38 Aus Tabelle 2 ergibt sich für einen Halte- bzw. Startvorgang je Lkw ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,a,1h = 83,3 db(a). Die Anlieferung von Frischware sowie Milchprodukten erfolgt mit Kühl-Lkw im Tagzeitraum. Das hinter/oberhalb der Fahrerkabine angebrachte Kühlaggregat wird nach [6] mit einem Schallleistungspegel von L w = 97 db(a) bei der Prognoserechnung während des Fahrens und Rangierens auf dem Marktgelände berücksichtigt. Das Kühlaggregat wird zusätzlich bei dem Be- und Entladevorgang mit einer Laufzeit von je 15 Minuten im Tagzeitraum innerhalb und außerhalb der Ruhezeit bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Es wird auf der sicheren Seite liegend in Abstimmung mit der Firma Aldi von 4 Lkw-Anlieferungen/Tag bei der Prognoserechnung ausgegangen. Es wird weiterhin angenommen, dass 2 der Lkw-Anlief erungen mit einem Kühl- Lkw, eine davon im Tagzeitraum innerhalb der Zeiten erhöhter Empf indlichkeit erfolgt. Eine weitere Lkw-Anlieferung ohne Kühlaggregat erfolgt ebenfalls im Tagzeitraum erhöhter Empfindlichkeit zwischen 6.00 Uhr und 7.00 Uhr oder zwischen Uhr und Uhr Entladen und Beladen Lkw Folgende Be- und Entladegeräusche der Lkw werden bei der Ausbreitungsrechnung an der Andockstation berücksichtigt. Im Durchschnitt wird der Lebensmittelmarkt in Anlehnung an die Vorgaben anderer Märkte in Bezug auf Marktgröße und Sortiment mit folgenden Fahrzeugen im Tagzeitraum beliefert: - Anlieferung unverderblicher Ware mit 1 Lkw/Tag - Anlieferung Fleisch, Kühl und Tiefkühlartikel mit 1 Kühl-Lkw/Tag

19 Seite 19 v Anlieferung Obst und Gemüse mit 1 Kühl-Lkw/Tag - Anlieferung Backwaren mit 1 Lkw/Tag Daraus berechnen sich maximal 4 Lkw-Anlieferungen am Tag. Zwei der vier Ladevorgänge im Anlief erungsbereich f inden jeweils an W erktagen zwischen Uhr und Uhr statt. Zwei Anlieferungen, eine davon mit einem Kühl-Lkw erf olgen im Tagzeitraum erhöhter Empf indlichkeit zwischen und Uhr bzw und Uhr. Es wird der Prognoserechnung in Absprache mit dem Auf traggeber zugrunde gelegt, dass im Tagzeitraum ca. 34 Europaletten an der Andockstation entladen werden. Beim Entladen der Lkw im Anlieferungsbereich mit Torabdichtung und stationärer Laderampe werden f olgende Schallleistungspegel berücksichtigt. Das Überfahren der stationären Laderampe beim Entladen mit einem Palettenhubwagen wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel beim Entladen von L w,a,1h = 77,8 db(a) bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Das Beladen des Lkw mit leeren Europaletten wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel beim Entladen von L w,a,1h = 72,0 db(a) bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Die Rollgeräusche innerhalb des Lkw werden je Plattenhubwagen nach [6] mit einem Schallleistungspegel von L w,a,1h = 75,0 db(a) angegeben.

20 Seite 20 v Maschinentechnische Einrichtungen Hier werden folgende Anlagen in die Prognoserechnung aufgenommen: a) Gaskühler Aufstellung an der Nordostfassade der Einhausung der Anlieferungsrampe. Der Schallleistungspegel beträgt nach Anlage 3.1 Schallleistungspegel L w,a = 61 db(a) Betriebszeit 24 Stunden b) Wärmepumpe Aufstellung von 2 Anlagen an der Nordostfassade der Einhausung der Anlieferungsrampe. Der Schallleistungspegel beträgt nach Anlage 3.2 Schallleistungspegel L w,a = 74 db(a) Betriebszeit beider Anlagen wird angenommen zu 16 Stunden im Tagzeitraum (obwohl Beheizung nur während der 12 Stunden Öffnungszeit) und kein Betrieb der Anlagen im Nachtzeitraum. c) Verbundanlage Aufstellung innerhalb des Gebäudes in der Nordecke und damit nicht immissionsrelevant. Der Schallleistungspegel der Anlage beträgt Schallleistungspegel L w,a 85 db(a). Werden zu der Verbundanlage Zu- oder Abluftöffnungen notwendig, so ist ohne gesonderten Nachweis die Öffnung mit einem Schalldämpfer zu versehen, der ein Einfügungsdämm-Maß von D 30 db hat.

21 Seite 21 v. 38 d) Lüftungsanlage Über die Lüftungsanlage wird der notwendige Lüftungswechsel innerhalb des Gebäudes sichergestellt. Die Lüf tungsanlage ist im Dachbereich des Marktgebäudes angeordnet. Die Zu- und Abluftöffnungen der Lüftungsanlage für den Lebensmittelmarkt befinden sich an der Westfassade. Zuluftöffnung, Schallleistungspegel L w,a = 65 db(a) Abluftöffnung, Schallleistungspegel L w,a = 65 db(a) Der Pfandraum besitzt eine separate Abluftanlage mit einer Öffnung in der Südwestf assade. Für diese Ablüf töf f nung wird ein Schallleistungspegel im Tagzeitraum von maximal Schallleistungspegel L w,a = 55 db(a) bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Die folgenden Räume - Umkleide Damen / Herren - Aktenraum - WC Damen / Herren - Behinderten WC - Hausanschlussraum - Technikraum besitzen eine separate Zwangsentlüftung, die über Dach geführt wird. Je Abluftöffnung wird ein Schallleistungspegel von Schallleistungspegel L w,a = 55 db(a) bei der Prognoserechnung berücksichtigt.

22 Seite 22 v. 38 Im Bereich Backvorbereitung wird ein Abzug mit einem Schallleistungspegel im Tagzeitraum von Schallleistungspegel L w,a = 70 db(a) bei der Prognoserechnung berücksichtigt. e) Papierpresscontainer Des Weiteren kommt im Bereich der Anlieferungsrampe des Marktgebäudes ein Presscontainer zur Auf stellung, der jedoch nur im Tagzeitraum in Betrieb ist. Die Aufstellung erfolgt im Bereich der Lkw- Anlieferung. Bei dem Papierpresscontainer z.b. Fabrikat Husmann, Typ SPB 20 SEN-E werden folgende schalltechnische Daten zu berücksichtigen: Schalldruckpegel in 1m Abstand Container Lp,A = 64 db(a). Aus dem Schalldruckpegel in 1m Abstand berechnet sich der Schallleistungspegel im Betrieb (eine Minuten Pressenbetrieb je Stunde entspricht einem Pressvorgang a 1,7m³ Abfall zu L w,a,16h = 74,2 db(a). f) Kühlung Sozialräume Im Bereich des Daches der Sozialräume bzw. an der Nordfassade wird ein Multisplit-Außengerät aufgestellt, siehe Anlage 3.3. Bei der Prognoserechnung wird ein Schallleistungspegel L w,a = 64 db(a) berücksichtigt. g) Kühlung Backraum Im Bereich des Daches des Backraumes werden zwei Inverter- Außengerät aufgestellt, siehe Anlage 3.4. Bei der Prognoserechnung wird ein Schallleistungspegel L w,a = 66 db(a) berücksichtigt.

23 Seite 23 v Leerung Müllcontainer Einmal in der W oche wird der volle Müllcontainer (Abrollbehälter) von einem Lkw abgeholt und ein leerer Container aufgestellt. Der Standplatz des Müllcontainers ist auf der Nordwestseite des Marktgebäudes im Bereich der Anlieferung. Nach [13] Seite 106 ist für das Absetzen bzw. Aufnehmen eines Abrollbehälters ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,a,1h = 86,7 db(a) bei der Prognoserechnung anzunehmen. Die Fahrgeräusche des Lkw werden wie unter Nummer dieses Berichtes auf gef ührt bei der Prognoserechnung zusätzlich zu den Ladegeräuschen berücksichtigt. Es wird ungünstig angenommen, dass der Lkw zweimal anfährt, einmal um den vollen Müllcontainer abzuholen und ein zweites Mal um den geleerten Müllcontainer zu bringen. 4.4 Gewerbelärm Drogeriemarkt In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2.2 wird die gewerbliche Geräuschabstrahlung durch den geplanten Drogeriemarkt mit folgenden Schallquellen dargestellt: - Fahren, Parken Kunden-Pkw, - Anlieferung Fahren und Parken Lkw, - Ent- und Beladen Lkw, - Maschinentechnische Einrichtungen, - Einkaufswagen.

24 Seite 24 v Parkieren Kunden-Pkw Die Schallemission der parkenden Pkw wurden f ür das gesamte Nahversorgungszentrum unter Nummer berechnet Lkw-Anlieferung Nach Auskunft der Betreiber wird der Drogeriemarkt in der Woche mit zwei Lkw beliefert. Bei der Prognoserechnung wird eine Lkw-Anlieferung im Tagzeitraum außerhalb der Ruhezeiten berücksichtigt, was damit einer Gesamtzahl von bis zu 6 LkwAnlieferungen in der Woche entspricht. Die Schallemissionen werden wie unter Nummer und dieses Berichtes beschrieben bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Der Lkw fährt von Nordwesten über den Feuerwehrweg und die Zufahrt zum Nahversorgungszentrum auf den Pkw-Parkplatz des Betriebsgeländes und stößt dann rückwärts vor den Anlief erungsbereich des Drogeriemarktes an der Südwestfassade zum Entladen der Ware. Die Abfahrt erfolgt über den Pkw-Parkplatz und die gleiche Zu- und Abfahrt direkt auf den Feuerwehrweg. Die Fahrwege des Lkw`s sind in dem digitalen Lageplan in der Anlage 2.2 gekennzeichnet. Das Überfahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Rollcontainer wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel Rollcontainer beladen L wa,1h = 77,4 db(a) Rollcontainer entladen L wa,1h = 77,8 db(a) berücksichtigt. Nach Auskunft des Betreibers werden 20 Rollcontainer voll ausgeladen und gestapelt wieder eingeladen. Dazu wird die Lkw-eigene Hebebühne maximal 10 mal betätigt. Für das Öffnen und Senken der Ladebordwand der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 3 in Ansatz gebracht.

25 Seite 25 v. 38 Tabelle 3: Geräusche der Ladebordwand [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Öffnen Heckbordwand 98 2*15 Betätigen Heckbordwand 84 2*30 Aus Tabelle 3 ergibt sich für das Öffnen und Senken der Ladebordwand je Lkw an der Andockstation ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,1h = 77,5 db(a) Leerung Müllcontainer Der Restmüll wird über die örtliche Müllabfuhr entsorgt Maschinentechnische Einrichtungen a) Kompakt-Kälteanlage Die Klimaanlage ist im Norden im Bereich der Anlieferung aufgestellt. Der maximal zulässige Schallleistungspegel beträgt Schallleistungspegel tags L wa = 75 db(a), Schallleistungspegel nachts L wa = 70 db(a). Die Kälteanlage ist sowohl im Tagzeitraum, als auch in der ungünstigen Nachtstunde in Betrieb. b) Abluftöffnung Die Abluftöffnung des Drogerie-Marktes ist an der Südostfassade im Bereich der Anlieferung, die Zuluftöffnung an der Südwestfassa de neben der Anlieferung angebracht. Der maximal zulässige Schallleistungspegel beträgt jeweils L wa = 65 db(a).

26 Seite 26 v. 38 Die Zu- und Abluftöffnung des Drogerie-Marktes ist im Tag- und im Nachtzeitraum in Betrieb. c) Papierpresscontainer Des Weiteren kommt im Bereich der Anlieferungsrampe des Marktgebäudes ein Presscontainer zur Auf stellung, der jedoch nur im Tagzeitraum in Betrieb ist. Die Aufstellung erfolgt im Bereich der Lkw- Anlieferung. Bei dem Papierpresscontainer z.b. Fabrikat Husmann, Typ SPB 20 SEN-E werden folgende schalltechnische Daten zu berücksichtigen: Schalldruckpegel in 1m Abstand Container Lp,A = 64 db(a). Aus dem Schalldruckpegel in 1m Abstand berechnet sich der Schallleistungspegel im Betrieb (eine Minuten Pressenbetrieb je Stunde entspricht einem Pressvorgang a 1,7m³ Abfall zu L w,a,16h = 74,2 db(a) Einkaufswagen Die Schallemission der Einkauf swagen wurden f ür das gesamte Nahversorgungszentrum unter Nummer berechnet. 4.5 Gewerbelärm Einzelhandel In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2.2 wird die gewerbliche Geräuschabstrahlung durch den geplanten Einzelhandel mit folgenden Schallquellen dargestellt: - Fahren, Parken Kunden-Pkw, - Anlieferung Fahren und Parken Lkw, - Ent- und Beladen Lkw, - Maschinentechnische Einrichtungen, - Einkaufswagen. Die Emissionen werden f ür entsprechende Läden in Nahversorgungszentren angesetzt

27 Seite 27 v Parkieren Kunden-Pkw Die Schallemission der parkenden Pkw wurden f ür das gesamte Nahversorgungszentrum unter Nummer berechnet Lkw-Anlieferung Übliche Einzelhandelsläden werden in der Woche mit zwei bis drei Lkw belief ert. Bei der Prognoserechnung wird eine Lkw-Anlief erung im Tagzeitraum außerhalb der Ruhezeiten berücksichtigt, was damit einer Gesamtzahl von bis zu 6 LkwAnlieferungen in der Woche entspricht. Die Schallemissionen werden wie unter Nummer und dieses Berichtes beschrieben bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Der Lkw fährt von Nordwesten über den Feuerwehrweg und die Zufahrt zum Nahversorgungszentrum auf den Pkw-Parkplatz des Betriebsgeländes, umrundet den Pkw-Parkplatz im Süden und hält vor dem Haupteingang des Ladens um dann in den Anlieferungsbereich zurückzustoßen. Die Abfahrt erfolgt über den Pkw-Parkplatz und die gleiche Zu- und Abfahrt direkt auf den Feuerwehrweg. Die Fahrwege des Lkw`s sind in dem digitalen Lageplan in der Anlage 2.2 gekennzeichnet. Das Überfahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Rollcontainer wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel Rollcontainer beladen L wa,1h = 77,4 db(a) Rollcontainer entladen L wa,1h = 77,8 db(a) berücksichtigt. Auf der sicheren Seite liegend werden 15 Rollcontainer voll ausgeladen und gestapelt wieder eingeladen. Dazu wird die Lkw-eigene Hebebühne maximal 8 mal betätigt. Das Überfahren der Lkw-eigenen Laderampe beim Entladen mit einem Palettenhubwagen wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel beim Entladen von

28 Seite 28 v. 38 L w,a,1h = 87,6 db(a) bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Das Beladen des Lkw mit leeren Europaletten wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel beim Entladen von L w,a,1h = 91,6 db(a) bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Auf der sicheren Seite werden 6 Paletten voll ausgeladen und gestapelt wieder eingeladen. Dazu wird die Lkw-eigene Hebebühne maximal 3 mal betätigt. Für das Öffnen und Senken der Ladebordwand der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 3 in Ansatz gebracht. Tabelle 4: Geräusche der Ladebordwand [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Öffnen Heckbordwand 98 2*15 Betätigen Heckbordwand 84 2*30 Aus Tabelle 4 ergibt sich für das Öffnen und Senken der Ladebordwand je Lkw an der Andockstation ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,1h = 77,5 db(a) Leerung Müllcontainer Der Restmüll wird über die örtliche Müllabfuhr entsorgt.

29 Seite 29 v Maschinentechnische Einrichtungen a) Abluftöffnung Die Abluftöffnung des Marktes für Tierbedarf ist an der Südostfassade im Bereich der Anlieferung/Lager, die Zuluftöffnung an der Südwestfassade neben der Anlieferung angebracht. Der maximal zulässige Schallleistungspegel beträgt jeweils L wa = 65 db(a). Die Zu- und Abluftöffnung des Marktes für Tierbedarf ist im Tag- und im Nachtzeitraum in Betrieb Einkaufswagen Die Schallemission der Einkauf swagen wurden f ür das gesamte Nahversorgungszentrum unter Nummer berechnet. 4.6 Einhaltung Stand der Technik Folgende Maßnahmen werden ergriffen, um die Geräuschabstrahlung der geplanten Anlage zu reduzieren: - Auswahl leiser maschinentechnischer Anlagen, die im Freien aufgestellt werden, siehe Datenblätter in den Anlagen 3.1ff. - Auf stellung der Verbundanlage des Aldi-Marktes innerhalb des Marktgebäudes, innerhalb eines separaten Raumes - Oberflächenbelag der Fahrwege des Parkplatzes mit Asphaltbelag zur Minimierung der Rollgeräusche der Einkaufswagen Alternativ müssen bei ebenem Pflasterbelag lärmarme Einkaufswagen z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt verwendet werden. Die Verwendung von Asphaltbelag oder ebenen Pflasterbelag

30 Seite 30 v. 38 in Verbindung mit lärmarmen Einkaufswagen ist aus schalltechnischer Sicht nach Aussage der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz gleichwertig. Mit beiden Maßnahmen wird das Klappern der Einkaufswagen wirksam reduziert. - Einbau einer stationären Laderampe an der Andockstation des Aldi- Marktes zur Reduzierung der Be- und Entladegeräusche über die Lkweigene Laderampe - Einbau einer Torranddichtung an der Andockstation des Aldi-Marktes zur weiteren Reduzierung der Ladegeräusche 5. Immissionsprognose Für die Immissionsberechnung wird die Software Cadna/A der Datakustik GmbH München eingesetzt. Cadna/A ist ein anerkanntes Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien. Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in ein digitalisiertes, dreidimensionales Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt. Danach wird die Schallausbreitung mit der Entfernung unter Berücksichtigung von Reflexionen und Abschirmungen berechnet. In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2.2 sind die Geräuschquellen der Zusatzbelastung des geplanten Nahversorgungszentrums nordwestlich der Offenburger Straße in Kenzingen wie unter Nummer 4 dieses Berichtes beschrieben und die Immissionsorte an den bestehenden und geplanten Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft dargestellt. Die bei der Prognoserechnung berücksichtigte, immissionsrelevante Vorbelastung ist unter Nummer 3.4 in diesem Bericht erläutert. Die Berechnungsparameter für die Immissionsberechnung nach TALärm können der Anlage 4 entnommen werden.

31 Seite 31 v. 38 Aus dem Rechenprogramm werden auch die Beurteilungspegel in Tabellenform ausgelesen. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle 5 für die Geräusche der Zusatzbelastung aufgelistet und mit den aufgrund der Vorbelastung reduzierten Immissionsrichtwerten verglichen. Tabelle 5: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung des Nahversorgungszentrums an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft und Vergleich mit den berechneten, reduzierten Immissionsrichtwerten. ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IO 1 EG!000000!01 37,2 22,5 53,7 40,0 WA Gewerbe -16,5-17,5 IO 1 1.OG!000000!02 39,0 23,4 53,5 40,0 WA Gewerbe -14,5-16,6 IO 1 2.OG!000000!03 41,3 24,4 53,5 40,0 WA Gewerbe -12,2-15,6 IO 2 EG!000000!04 44,9 28,1 55,0 40,0 WA Gewerbe -10,1-11,9 IO 2 1.OG!000000!05 46,6 31,0 53,2 40,0 WA Gewerbe -6,6-9,0 IO 2 2.OG!000000!06 47,7 31,6 52,9 40,0 WA Gewerbe -5,2-8,4 IO 3 EG!000000!07 43,3 33,7 53,3 37,2 WA Gewerbe -10,0-3,5 IO 3 1.OG!000000!08 45,7 34,5 52,7 36,8 WA Gewerbe -7,0-2,3 IO 3 2.OG!000000!09 47,6 34,5 52,3 36,7 WA Gewerbe -4,7-2,2 IO 4 EG!000000!10 38,6 31,3 55,0 40,0 WA Gewerbe -16,4-8,7 IO 4 1.OG!000000!11 41,2 32,1 55,0 40,0 WA Gewerbe -13,8-7,9 IO 4 2.OG!000000!12 45,5 32,5 55,0 40,0 WA Gewerbe -9,5-7,5 IO 5 EG!000000!13 39,8 34,1 55,0 40,0 WA Gewerbe -15,2-5,9 IO 5 1.OG!000000!14 42,7 34,6 55,0 40,0 WA Gewerbe -12,3-5,4 IO 5 2.OG!000000!15 46,0 35,0 55,0 40,0 WA Gewerbe -9,0-5,0 IO 6 EG!000000!16 39,3 31,0 55,0 40,0 WA Gewerbe -15,7-9,0 IO 6 1.OG!000000!17 41,1 31,6 55,0 40,0 WA Gewerbe -13,9-8,4 IO 6 2.OG!000000!18 44,1 33,2 55,0 38,7 WA Gewerbe -10,9-5,5 IO 7 EG!000000!19 39,5 26,8 53,0 37,9 WA Gewerbe -13,5-11,1 IO 7 1.OG!000000!20 40,9 27,9 52,7 37,7 WA Gewerbe -11,8-9,8 IO 7 2.OG!000000!21 43,7 30,4 52,7 37,6 WA Gewerbe -9,0-7,2 IO 8 EG!000000!22 41,5 25,3 50,8 35,7 WA Gewerbe -9,3-10,4 IO 8 1.OG!000000!23 42,8 26,4 50,3 35,1 WA Gewerbe -7,5-8,7 IO 8 2.OG!000000!24 44,4 28,7 50,3 35,1 WA Gewerbe -5,9-6,4 Haus 1 EG !a0 41,1 13,3 60,0 45,0 MI Gewerbe -18,9-31,7 Haus 11.OG !a0 41,4 14,0 60,0 45,0 MI Gewerbe -18,6-31,0 Haus 12.OG !a0 41,7 14,7 60,0 45,0 MI Gewerbe -18,3-30,3 Breit. 7 EG !a0 42,0 12,9 50,7 34,0 WA Gewerbe -8,7-21,1 Breit. 7 1.OG !a0 42,5 15,2 49,7 34,0 WA Gewerbe -7,2-18,8 Breit. 7 2.OG !a0 43,2 16,8 49,4 34,0 WA Gewerbe -6,2-17,2 Die f lächenhaf te Schallausbreitung der prognostizierten gewerblichen Geräusche der Zusatzbelastung für die Geräusche des geplanten Nahversorgungszentrums nordwestlich der Offenburger Straße in Kenzingen berechnet und dargestellt mit dem Rechenprogramm Cadna/A, zeigen die Rasterlärmkarten in Anlage 5.1 für den Tag- und Anlage 5.2 für den Nachtzeitraum.

32 Seite 32 v. 38 In der Tabelle 6 ist die Standardabweichung des Prognoseergebnisses an den gewählten Immissionsorten dargestellt. Tabelle 6: Darstellung der Standardabweichung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung des Nahversorgungszentrums an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft ID Standardabweichung Bezeichnung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] IO 1 EG!000000!01 1,7 2,2 IO 11.OG!000000!02 1,7 2,2 IO 12.OG!000000!03 1,8 2,2 IO 2 EG!000000!04 1,2 2,7 IO 21.OG!000000!05 1,1 2,5 IO 22.OG!000000!06 1,1 2,4 IO 3 EG!000000!07 1,0 3,3 IO 31.OG!000000!08 1,0 2,8 IO 32.OG!000000!09 1,0 2,6 IO 4 EG!000000!10 1,2 2,6 IO 41.OG!000000!11 1,3 2,5 IO 42.OG!000000!12 1,5 2,2 IO 5 EG!000000!13 1,4 3,2 IO 51.OG!000000!14 1,2 2,8 IO 52.OG!000000!15 1,3 2,5 IO 6 EG!000000!16 1,0 2,6 IO 61.OG!000000!17 1,1 2,4 IO 62.OG!000000!18 1,3 2,0 IO 7 EG!000000!19 1,3 1,9 IO 71.OG!000000!20 1,3 1,8 IO 72.OG!000000!21 1,2 1,7 IO 8 EG!000000!22 1,4 1,8 IO 81.OG!000000!23 1,4 1,8 IO 82.OG!000000!24 1,3 1,6 Haus 1 EG !a0 2,2 2,2 Haus 11.OG !a0 2,1 2,1 Haus 12.OG !a0 2,1 2,0 Breit. 7 EG !a0 2,2 1,8 Breit. 71.OG !a0 2,2 1,9 Breit. 72.OG !a0 2,2 2,0

33 Seite 33 v. 38 Tabelle 7: Darstellung der Koordinaten der gewählten Immissionsorte in der Nachbarschaft Bezeichnung Höhe [m], r = relativ über Gelände, a = absolut auf Koordinaten X Y Z [m] [m] [m] NN, g = über Dach IO 1 EG 2,5 r , ,7 12,5 IO 11.OG 5,0 r , ,7 15,0 IO 12.OG 7,8 r , ,7 17,8 IO 2 EG 2,5 r , ,5 12,7 IO 21.OG 5,0 r , ,5 15,2 IO 22.OG 7,8 r , ,5 18,0 IO 3 EG 2,5 r , ,6 13,2 IO 31.OG 5,0 r , ,6 15,7 IO 32.OG 7,8 r , ,6 18,5 IO 4 EG 2,5 r , ,9 13,2 IO 41.OG 5,0 r , ,9 15,7 IO 42.OG 7,8 r , ,9 18,5 IO 5 EG 2,5 r , ,3 13,4 IO 51.OG 5,0 r , ,3 15,9 IO 52.OG 7,8 r , ,3 18,7 IO 6 EG 2,5 r , ,8 13,5 IO 61.OG 5,0 r , ,8 16,0 IO 62.OG 7,8 r , ,8 18,8 IO 7 EG 2,5 r , ,1 13,7 IO 71.OG 5,0 r , ,1 16,2 IO 72.OG 7,8 r , ,1 19,0 IO 8 EG 2,5 r , ,4 13,8 IO 81.OG 5,0 r , ,4 16,3 IO 82.OG 7,8 r , ,4 19,1 Haus 1 EG 2,5 r , ,9 14,5 Haus 11.OG 5,0 r , ,9 17,0 Haus 12.OG 7,8 r , ,9 19,8 Breit. 7 EG 3,5 r , ,4 14,5 Breit. 7 1.OG 6,0 r , ,4 17,0 Breit. 7 2.OG 8,8 r , ,4 19,8 Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen des Kofferraumdeckels beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort - Immissionsort 3, 2. OG L max 54 db(a) - - L max,zul, Tag = 85 db(a) - L max,zul, Nacht = 60 db(a) Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen der Lkw-Tür beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort - Immissionsort 3, 2. OG L max 60 db(a) - - L max,zul, Tag = 85 db(a) - L max,zul, Nacht = 60 db(a)

34 Seite 34 v Bauliche und technische Betriebsvorrausetzungen zu Nummer 4.2.1: Die Fahrflächen des Pkw-Parkplatzes müssen asphaltiert sein. Alternativ müssen bei ebenem Pflasterbelag lärmarme Einkaufswagen z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt verwendet werden. Die Verwendung von Asphaltbelag oder ebenen Pf lasterbelag in Verbindung mit lärmarmen Einkaufswagen ist aus schalltechnischer Sicht nach Aussage der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes f ür Umweltschutz gleichwertig. Mit beiden Maßnahmen wird das Klappern der Einkaufswagen wirksam reduziert. zu Nummer 4.3.1; 4.4.1; 4.5.1: Die geltenden Immissionsrichtwerte sollen auch bei geänderten Anlief erungszeiten bzw. Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand ggf. nachzuweisen. Anlieferungen mit einem Lkw sind in der Nachtzeit von Uhr bis Uhr aus schalltechnischer Sicht nicht zulässig. Die Andockstation des Aldi-Marktes ist überdacht. Die Fassade und das Dach sind aus einem Material herzustellen, dass ein Schalldämm-Maß von R`w 20 db hat, was in der Regel mit üblichen Baustoffen leicht zu erreichen ist. Die Überdachung der Anlieferungsrampe im Norden wird ca. 1 Meter über die Vorderkante der Andockstation nach Westen geführt. Die Andockstation mit Rampentisch ist eingehaust und mit einer Torranddichtung Typ Craf ord-667 SME oder einem vergleichbaren Produkt versehen. Eine stationäre, hubfähige Laderampe ist ebenfalls vorgesehen. Diese zusätzliche Abschirmung der Ladegeräusche wird bei der Prognoserechnung berücksichtigt.

35 Seite 35 v. 38 zu Nummer 4.3.2; 4.4.2; 4.5.2: Hier gilt ebenfalls das zu Nummer 4.3.1; 4.4.1; gesagte. zu Nummer 4.3.3; 4.4.3; 4.5.3: Die Summe der schalltechnischen Immissionen der maschinentechnischen Einrichtungen soll am maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden. Werden die Schallleistungspegel einzelner maschinentechnischer Einrichtungen erhöht, so ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand bzw. die Nichtüberschreitung des geltenden, reduzierten Immissionsrichtwertes ggf. nachzuweisen. 6. Beurteilung der Prognoseergebnisse Der Beurteilung der auf die Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft der Anlage einwirkenden Betriebsgeräusche liegt die TALärm zugrunde. Die entsprechend der Schutzwürdigkeit der bestehenden Bebauung in der Nachbarschaf t des geplanten Nahversorgungszentrums an den gewählten Immissionsorten geltenden Immissionsrichtwerte der TALärm, wurden aufgrund der vorhandenen Vorbelastung reduziert, siehe Tabelle 1 dieses Berichtes. Unter der Nummer 4 dieses Berichtes werden die der Prognose zugrunde liegenden Betriebsdaten und Berechnungsannahmen genannt. Der Nummer 4.1 dieses Berichtes ist auch ein Ausschnitt aus dem dreidimensionalen Geländemodell zu entnehmen. In der Tabelle 5 unter Nummer 5 dieses schalltechnischen Berichtes sind die Prognoseergebnisse zusammengefasst und werden mit den geltenden, reduzierten Immissionsrichtwerten der TALärm (Siehe Berechnungen Nummer 3.4) verglichen. Der Tabelle 5 ist zu entnehmen, dass die geltenden, reduzierten Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten, im Tagzeitraum am maßgeblichen Immissionsort IO 2, 2. OG um mindestens 4,7 db und im Nachtzeitraum am maßgeblichen Immissionsort IO 8, 2. OG um mindestens 2,2 db unterschritten werden.

36 Seite 36 v. 38 Das Spitzenpegelkriterium der TALärm wird von den von dem Betriebsgelände ausgehenden Geräuschen im Tagzeitraum erfüllt. 7. Zusammenfassung Das Architektur- und Planungsbüro Finzel, Alte Kasernstraße 1, W ürzburg plant f ür die Günther Lehmann GmbH & Co. KG, Ludwig-Erhard- Allee 20, Karlsruhe den Neubau eines Nahversorgungszentrums mit einem ALDI-Lebensmittel- und einem Drogeriemarkt sowie einem Einzelhandelsladen nördlich der Offenburger Straße in Kenzingen. Die schalltechnischen Emissionen, ausgehend von dem geplanten Neubau eines Nahversorgungszentrums sind zu berechnen und die daraus resultierenden Beurteilungspegel an der Nachbarbebauung mit schutzbedürftigen Räumen zu prognostizieren und nach TALärm zu beurteilen. Die getroffenen Berechnungsannahmen gründen auf Betriebsangaben der geplanten Betreiber. Die der Prognoserechnung zugrunde liegenden Schallquellen sind der Anlage 6 zu entnehmen. Die Summe der gewerblichen Geräusche, ausgehend von dem geplanten Nahversorgungszentrum, unterschreiten an den gewählten Immissionsorten an der bestehenden Bebauung mit schutzbedürf tigen Räumen in der Nachbarschaf t die geltenden, auf grund der Vorbelastung reduzierten Immissionsrichtwerte mit den obigen Berechnungsannahmen im Tagzeitraum deutlich, siehe Tabelle 5 auf Seite 31 des Berichtes. Mit den obigen Annahmen und Vorgaben bezüglich der Gebäudetechnik des Nahversorgungszentrums werden auch die Vorgaben der TALärm im Nachtzeitraum erfüllt. Dies kann einmal den Prognoseergebnissen der Tabelle 5 auf Seite 31 des Berichtes und den Rasterlärmkarten in der Anlage 5.1 und Anlage 5.2 entnommen werden, bei deren Berechnung nur die Anlagentechnik im Nachtzeitraum berücksichtigt wurden.

37 Seite 37 v. 38 Das Spitzenpegelkriterium der TALärm wird an dem jeweils maßgeblichen Immissionsort im Tagzeitraum erfüllt. Aufgrund des vereinfachten Rechenverfahrens der DIN liegt der Beurteilungspegel der Fahrgeräusche auf der öf f entlichen Straße, hervorgeruf en durch das zusätzliche Verkehrsauf kommens, dass dem Nahversorgungszentrum zugeordnet werden kann um bis zu 3,5 db unter dem geltenden Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 59 db: Damit kann eine erstmalige Überschreitung des geltenen Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV vorliegen. Es ist dahingehend weiter zu prüfen, ob alle Kriterien nach Nummer 7.4 der TALärm erfüllt werden: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen, in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück, sollen in den Gebieten c bis f nach Punkt 6.1 der TALärm durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [3]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Auf der sicheren Site liegend kann vermutet werden, dass alle Kriterien erfüllt sind. Daher sind Vorschläge für organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der zusätzlichen Verkehrsgeräusche im Bereich des öffentlichen Straßenraumes, die auf die gewerbliche Nutzung des geplanten Bauvorhabens zurückzuführen sind, zu nennen. Bei einem Nahversorgungszentrum kann, da es sich um Kundenverkehr handelt, keine Minderung des Verkehrs auf grund einer Zuf ahrtsbeschränkung erreicht werden, dies würde die W irtschaf tlichkeit des Nahversorgungszentrum unzulässig beeinträchtigen.

38 Seite 38 v. 38 Die zeitliche Begrenzung der Öf f nungszeiten hat ebenf alls deutliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit. Da davon auszugehen ist, dass die Kunden einkaufen müssen, wird sich innerhalb der gekürzten Öffnungszeit im Mittel mehr Kundschaft auf dem Betriebsgelände befinden. Die damit verbundenen Verkehrsbewegungen auf der öffentlichen Straße werden sich daher im Tagesmittel nur geringfügig ändern, was eine solche Maßnahme daher nicht rechtfertigt. Eine deutliche Entlastung brächte die Wegnahme des Verkehrs über eine zusätzliche Anbindung an die Offenburger Straße. Diese Möglichkeit wäre mit der zuständigen Behörde zu klären. Kann keine der organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden, ist die Anlage dennoch im Sinne der TALärm genehmigungsfähig, wenn die übrigen baurechtlichen Vorgaben erf üllt werden. Die organisatorischen Vorschläge bezüglich des Verkehrslärms auf der öffentlichen Straße und deren Umsetzung ist eine Soll- und keine Muß-bestimmung. Bad Dürkheim, den 29. November 2017 Ingenieurbüro für Bauphysik Dipl.-Ing. Ch. Malo Dieser Bericht besteht aus und 38 Seiten 6 Anlagen

39

40

41

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

53

54

55

56

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht A Seite 1 v. 10 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der immissionsrelevanten, gewerblichen G eräuschemissionen und Beurteilung der Geräuscheinwirkung auf Das Plangebiet Im Breitenfeld II

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 28 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Umbaus eines bestehenden LIDL-Lebensmittelmarktes in der W eisenheimer Straße 37 in 67245 Lambsheim

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 27 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Tref f-lebensmittelmarktes in dem Spitalhof in 76135 Karlsruhe und Beurteilung der Geräuscheinwirkung

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 33 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Neubaus eines Edeka-Lebensmittelmarktes als Ersatz eines Bestandsmarktes in der Badener Straße 16a,

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 47 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Edeka-Lebensmittelmarktes in der Ihringer Landstraße 14, 79206 Breisach und Beurteilung der Zulässigkeit

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 43-2. Entwurf- Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Vollsortimenters sowie von einem Discounter, Bebauungsplan Fachmarktzentrum Grünstadt der

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 30 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des Neubaus eines Edeka-Lebensmittelmarktes, Fasanenstraße 8, Fl.-St. 6531 u.a., 75245 Neulingen -Bauschlott und Beurteilung

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 42 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Schalltechnischer Untersuchungsbericht zum Bebauungsplan Stempelpark, Mannheim-Käfertal Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten REW E-Lebensmittelmarktes

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 36 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Edeka-Lebensmittelmarktes in der Erlachstraße 45, 74223 Flein und Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 32 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Edeka-Lebensmittelmarktes in der St. Blasierstraße 1a, 79837 Häusern und Beurteilung der Zulässigkeit

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 35 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des Feuerwehrgerätehauses in der Riethstraße, 76879 Ottersheim innerhalb des Plangebietes Feuerwehrgerätehaus der

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsberi cht

Schalltechnischer Untersuchungsberi cht Seit e 1 v. 31 UNTERSUCHUNGSBERICHT 17.0101 A Schalltechnischer Untersuchungsberi cht Berechnung der Ger äuschemissionen nach dem Umbau und der Er weiterung zuzüglich der Außenanlage des bestehenden EdekaLebensmittelmarktes

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht. Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten EDE KA-Lebensmittelmarktes

Schalltechnischer Untersuchungsbericht. Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten EDE KA-Lebensmittelmarktes Seite 1 v. 25 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten EDE KA-Lebensmittelmarktes in der Buchenstraße in 76437 Rast att, und Beurteilung der Geräuscheinwirkung

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 36 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Die Ortsgemeinde Lambsheim stellt den Bebauungsplan "Westlich der Weisenheimer Straße" auf. Berechnung der Geräuschemissionen des nördlich des Plangebietes

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen 12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen "Blumenthal"

Schalltechnische Stellungnahme: Prüfung zusätzlicher, gewerblicher Nutzung im südlichen Bereich des Plangebiets des VhB Nr. 57 in Bremen Blumenthal itap GmbH Marie-Curie-Str. 8 26129 Oldenburg BGB-Grundstücksgesellschaft Herten BV Bremen, Schwaneweder Straße Hohewardstraße 345-349 45699 Herten Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede

Schalltechnische Stellungnahme für den Neubau einer Hotelanlage auf dem Grundstück Ostendorfer Straße 13 in Worpswede Messstelle nach 29b BImSchG von Helldorf-Eichenhof GbR Gartenweg 9 27726 Worpswede Unser Dokument Nr.: Unser Projekt Nr. Bearbeiter Telefon Datum 17-024-GT-01 17-024 Tetens 0421 7940 06042 16.05.2017 Schalltechnische

Mehr

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera

VB/79/09 Einsteinweg der Stadt Gera Ingenieurbüro Arnulf Bührer Beratende Ingenieure für Wärmeschutz und Akustik Aga Ahornstraße 8 07554 Gera Telefon 036695 30250 Telefax 036695 30251 Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB/79/09 Einsteinweg

Mehr

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. 214406-01.03 über die Geräuschituation in der Nachbarschaft des geplanten EDEKA-Marktes Am Moselbach in Waltrop Datum: 02.07.2015 Auftraggeber: TBI Moselbach GmbH Dortmunder

Mehr

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz Wölfel-Gruppe * Max-Planck-Str. 15 * 97204 Höchberg Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale Herr Stefan Ziegler Goethestraße 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Bearbeiter: Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch

Mehr

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per 12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach

Schalltechnische Untersuchung Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach Bauvorhaben Lebensmittelmarkt im Stegbruch in St. Ingbert-Rohrbach I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 2285/b2-2. Februar 2018 Auftraggeber: FMZ IM STEGBRUCH GmbH & Co. KG

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung T&H Ingenieure GmbH (Dipl.-Ing. Markus Tetens) Erste Stellungnahmen vom 11.03. und 17.03. und 19.04.2016 Anlage zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 02/17 Gewerbegebiet

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen

2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Stand: 09.2004 Kurzanleitung zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die Geräusche von Sport- und Freizeitanlagen 1. Vorbemerkung Für die schalltechnische Beurteilung von Sportanlagen, die als genehmigungsbedürftige

Mehr

Richters & Hüls Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz

Richters & Hüls Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Richters & Hüls S C H A L L T E C H N I S C H E S G U T A C H T E N - I m m i s s i o n s p r o g n o s e - Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft des Fleischereifachgeschäftes Eckhoff

Mehr

Richters & Hüls Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz

Richters & Hüls Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Richters & Hüls S C H A L L T E C H N I S C H E S G U T A C H T E N - I m m i s s i o n s p r o g n o s e - Aufstellung des Bebauungsplanes Ächterheide der Stadt Olfen Untersuchung der Geräuscheinwirkungen

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Abschätzung der Geräuschimmissionen am Wohnhaus Sindorfer Str. 2 Rahmenbedingungen und Ansätze: 1. Haus Sindorfer Str. 2 Nordostseite Nordwestseite Höhe der Fenster

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Beurteilung der Verkehrslärmzunahme am Wohnhaus Gutenbergstr. 15 (Westseite) Rahmenbedingungen und Ansätze: Lageplan Wohnhaus Gutenbergstr. 15 Die Verkehrslärmimmissionen

Mehr

Schallimmissionsprognose. Umbau Anlieferung. Kaufland-Filiale in Pulheim. Outlook Express starten.lnk. Gesellschaft für sensorische Messtechnik

Schallimmissionsprognose. Umbau Anlieferung. Kaufland-Filiale in Pulheim. Outlook Express starten.lnk. Gesellschaft für sensorische Messtechnik Schallimmissionsprognose Umbau Anlieferung Kaufland-Filiale in Pulheim Outlook Express starten.lnk 18. Juni 2012 Datum Bericht/Gutachten Nr. euco Immobilien Universal KG, 44809 Bochum Auftraggeber Dr.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 2108/b1-1. Juni 2017 Auftraggeber: Joachim Schaffer Schliffweg 10 74374 Zaberfeld BÜRO STUTTGART Schloßstraße 56 70176

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. eter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI Mitglied der IK-Bau NW Ing.-Büro f. Akustik u. Lärm-Immissionsschutz 5809 Hagen Eppenhauser Str. 101

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. 213234-01.01 über die Geräuschimmissionen durch den ALDI-Markt an der Tecklenburger Straße in Lengerich Datum: 12.06.2013 Auftraggeber: WVG - Wenker Vermögensverwaltung GbR

Mehr

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Ing.-Büro für tech. Akustik und Bauphysik Wellinghofer Amtsstr. 4 44265 Dortmund

Mehr

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Abschätzung der Geräuschimmissionen am Wohnhaus Auf dem Bürrig 3 Rahmenbedingungen und Ansätze: 1. Haus Auf dem Bürrig 3 Westseite Südseite Höhe der Fenster (OK):

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf GTA mbh Lortzingstraße 1 30177 Hannover Stadt Bad Nenndorf Rodenberger Allee 13 31542 Bad Nenndorf Messstelle nach 29b BImSchG per E-Mail Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper von der IHK Hannover öffentlich bestellter

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster

Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster - - D- Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße 97 24536 Neumünster Industrie, Bau und Immobilien Niederlassung Hamburg Telefon +49.40.23603-0 Telefax +49.40.23603-810 Kontakt Pit Breitmoser Tel. direkt

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung. 2. Anforderungen

1. Anlass und Aufgabenstellung. 2. Anforderungen Schalltechnischen Untersuchung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes, Wohnentwicklungsfläche nördlich des Bebauungsplanes Nr. 57, der Gemeinde Trittau Projektnummer: 16303.01 Beratendes Ingenieurbüro

Mehr

Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 112 Feuerwehr Reinbek

Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 112 Feuerwehr Reinbek Ingenieurbüro Bergann Anhaus GmbH Jarrestraße 44 22303 Hamburg Tel.: (040) 65 05 203 0 Fax: (040) 65 05 203 29 info@iba-anhaus.de www.iba-anhaus.de Geschäftsführer: Frank Bergann Amtsgericht Hamburg HRB

Mehr

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme

SoundPLAN GmbH. Tennisplätze Frohe Aussicht. Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung. Schalltechnische Stellungnahme Ingenieurbüro für Softwareentwicklung Lärmschutz Umweltplanung Tennisplätze Frohe Aussicht Schalltechnische Stellungnahme Bericht Nr.: 15 GS 007-1 Datum: 29.01.2015, letzte Änderungen 22.04.2015 Schalltechnische

Mehr

max. zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel L w

max. zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel L w C.Hentschel Consult Ing.-GmbH, Oberer Graben 3a, 85354 Freising Stadt Unterschleißheim Bauamt Frau Ehrnsberger Rathausplatz 1 85716 Unterschleißheim Ihr Schreiben: Unser Zeichen: 736-2013 ST-V03 Telefon:

Mehr

SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Lidl-Filiale an der Hauptstraße 77 in Troisdorf-Spich

SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Lidl-Filiale an der Hauptstraße 77 in Troisdorf-Spich sc A4490 141106 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 06.11.2014 SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Lidl-Filiale an der Hauptstraße 77 in Troisdorf-Spich Projekt: Auftraggeber: Planung:

Mehr

Schalltechnischer Untersuchungsbericht

Schalltechnischer Untersuchungsbericht Seite 1 v. 35 -Entwurf- Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der unterschiedlichen Geräuscheinwirkung auf das Plangebiet Hintere Ringstraße in 67245 Lambsheim und Beurteilung nach den geltenden

Mehr

Schallimmissionsprognose BV Fachmarktzentrum in Gotha

Schallimmissionsprognose BV Fachmarktzentrum in Gotha Schallimmissionsprognose BV Fachmarktzentrum in Gotha und Emissionskontingentierung Bebauungsplan Nr. 89 Gartenstraße / Moßlerstraße Anlage 3 zur Begründung Schallimmissionsprognose BV Fachmarktzentrum

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14560-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 16.09.2016 bis 15.09.2021 Ausstellungsdatum: 16.09.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Sarcellerstr. 1 65795 Hattersheim Bericht-Nr.:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Bericht-Nr.: P14-127/B-1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 24. November 2014 FIRU

Mehr

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang

Ergänzung vom zum Schalltechnischen Gutachten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang Ergänzung vom 30.01.2019 zum Schalltechnischen Gutachten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Volkmansdorferau Biergarten Kämperbräu der Gemeinde Wang hoock farney ingenieure Nr. WAN-4741-01/4741-0I_E02 vom

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Büro für Lärmschutz - Weißenburg 29-2687 Papenburg

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. III/3/25.02 Bebauung am Hakenort der Stadt Bielefeld Auftraggeber(in): Casa Vida Quelle GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 48 32257 Bünde Bearbeitung:

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt

Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes- und

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE. BNr H 2017 GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUR ÄNDERUNG B-PLAN NR. 30 EV. KRANKENHAUS IN SCHWERTE BNr. 7111-1 H 2017 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Geräuschimmissions-Berechnungen nach TA-Lärm und DIN

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Institut für Umweltschutz und Bauphysik VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Projekt: B-Plan Nr. 60 Wintershof-Ost Stadt Eichstätt Auftraggeber:

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf sc A6285 161020 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 20.10.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Geplante Wohnbebauung nördlich vom Sportplatz Sinnersdorf Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.:

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger

Mehr

TÜV NORD Umweltschutz

TÜV NORD Umweltschutz TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 2. Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan Nr. 74 der Gemeinde Stockelsdorf vom 27.07.2011 und der 1. Ergänzung vom 22.10.2012

Mehr

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr.

GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM. BNr. GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 65 'WESTLICH AUGUSTIN-WIBBELT-STRASSE' IN AHLEN, ORTSTEIL VORHELM BNr. 6415-1 J 2010 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

Bauphysik Schalltechnische Untersuchung - Erweiterung Edeka Markt Grünsfeld. Schallimmissionsschutz Edeka Markt Grünsfeld

Bauphysik Schalltechnische Untersuchung - Erweiterung Edeka Markt Grünsfeld. Schallimmissionsschutz Edeka Markt Grünsfeld 2165077-1 Schalltechnische Untersuchung - Erweiterung Edeka Markt Grünsfeld Bauphysik 5 Ingenieurbüro für Wärme-, Feuchte-, Schallschutz und Akustik Fritz Bareiß Beratender Ingenieur Steffen Blessing Diplom-Ingenieur

Mehr

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten

Bürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad

Mehr

Schalltechnisches Gutachten für die Erweiterung eines EDEKA-Marktes am Standort Wiesharder Markt 3 in Handewitt

Schalltechnisches Gutachten für die Erweiterung eines EDEKA-Marktes am Standort Wiesharder Markt 3 in Handewitt Schalltechnisches Gutachten für die Erweiterung eines EDEKA-Marktes am Standort Wiesharder Markt 3 in 24983 Handewitt Projekt Nr.: 17-118-GH-01 Messstelle nach 29b BImSchG Datum: 22.08.2017 Auftraggeber:

Mehr

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach 10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach Auftraggeber Markt Erlbach Neue Straße 16 91459 Markt Erlbach Datum 10. Dezember 2010 Stellungnahme Nummer: 10011.2 Dokument:

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines K+K-Marktes an der Waldenburger Straße in Schüttorf

Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines K+K-Marktes an der Waldenburger Straße in Schüttorf Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines K+K-Marktes an der Waldenburger Straße in 48465 Schüttorf - Schalltechnische Beurteilung der betrieblichen Geräuschimmissionen - Projekt Nr.: 2954-17-a-jb Oldenburg,

Mehr

Bürgerinformation zum BImSchG-Antrag Kartbahn Dahlemer Binz

Bürgerinformation zum BImSchG-Antrag Kartbahn Dahlemer Binz Bürgerinformation zum BImSchG-Antrag Kartbahn Dahlemer Binz Haus Schieferstein, Dahlem, 04. Juli 2018 Infoveranstaltung 04.07.2018 1 Peter Lambotte (Dipl.-Chem.) Kontakt LBU - Büro für betrieblichen Umweltschutz

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Wie sicher ist die Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen nach den LAI-Hinweisen von 2005?

Wie sicher ist die Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen nach den LAI-Hinweisen von 2005? Rubrik Wie sicher ist die Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen nach den LAI-Hinweisen von 2005? Informationsveranstaltung Nr. 26/2015 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 03.11.2015

Mehr

Neubau eines Lebensmittelvollsortimenters an der Bruchstraße in Coesfeld - Lette. Lärmtechnische Untersuchung

Neubau eines Lebensmittelvollsortimenters an der Bruchstraße in Coesfeld - Lette. Lärmtechnische Untersuchung Im Auftrag der: Stroetmann Grundbesitz Verwaltung I GmbH Co. KG Harkortstraße 30, 48 163 Münster Neubau eines Lebensmittelvollsortimenters an der Bruchstraße in Coesfeld - Lette Lärmtechnische Untersuchung

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm-

Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm- Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße II der Stadt Prüm

Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße II der Stadt Prüm Schalltechnische Untersuchung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße II der Stadt Prüm Projektnummer: 17022 Datum: 22.03.2017 Auftraggeber: Anders & Neunkirchen GbR Hennikerweg 54597 Weinsheim

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 10.44 Klinikumsgelände Auf dem Dudel der Stadt Herford - 2. Fortschreibung - Auftraggeber(in): Klinikum Herford Anstalt des öffentlichen

Mehr

AKTENNOTIZ vom

AKTENNOTIZ vom Dr. Wilfried Jans von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Im Zinken 11 77955 Ettenheim

Mehr

Stellungnahme. Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel

Stellungnahme. Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel Stellungnahme Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel Auftraggeber Gemeinde Odenthal GB III - Bauen und technische Dienste - Altenberger-Dom-Straße 29-31 51519 Odenthal

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

Bayerisches Landesamt für Umwelt. Parkplatzlärmstudie. 6. überarbeitete Auflage

Bayerisches Landesamt für Umwelt. Parkplatzlärmstudie. 6. überarbeitete Auflage Bayerisches Landesamt für Umwelt Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Auflage Vorwort 7 Kapitel 1 Einführung 1.1 1.2 1.3 Grundsätzliches Wichtige Änderungen im Vergleich zur 5. Auflage Benutzungshinweise

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen einer Umnutzung eines Sportplatzes zu einem Parkplatz

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen einer Umnutzung eines Sportplatzes zu einem Parkplatz Hannover, 10.04.2018 TNUC-SST-H / RaDa Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen einer Umnutzung eines Sportplatzes zu einem Parkplatz Auftraggeber: Stadt Detmold Fachbereich

Mehr