Schalltechnischer Untersuchungsbericht

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1 Seite 1 v. 42 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Schalltechnischer Untersuchungsbericht zum Bebauungsplan Stempelpark, Mannheim-Käfertal Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten REW E-Lebensmittelmarktes Ecke Mannheimer-Straße / Gartenstraße in Mannheim sowie der öffentlichen Stellplätze, und Beurteilung der Geräuscheinwirkung auf die benachbarte Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen Auftraggeber: Boxheimer u. Scheuermann GmbH Böcklinstraße Mannheim Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ch. Malo

2 Seite 2 v. 42 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Örtliche Situation 3 3. Beurteilungsgrundlagen Planungsunterlagen Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Weitere Vorgaben der TALärm 8 4. Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Digitales Geländemodell Gewerbelärm Parkieren Kunden-Pkw Anlieferung Lkw Entladen und Beladen Lkw Maschinentechnische Einrichtungen Einkaufswagen Müllentsorgung Verkehrslärm öffentlicher Parkraum Geräusche privater Parkraum Immissionsprognose Gewerbelärm Bauliche, technische, organisatorische Betriebsvorrausetzungen Verkehrslärm öffentliche Stellplätze Geräusche privater Parkraum 32 6 Beurteilung der Prognoseergebnisse Gewerbelärm Verkehrslärm öffentliche Stellplätze Geräusche privater Parkraum 38 7 Zusammenfassung 40

3 Seite 3 v Aufgabenstellung Das Architekturbüro Grube Jakel Löffler (GJL), Weinbrennerstrasse 18, Karlsruhe plant für den Bauherrn Boxheimer u. Scheuermann GmbH, den Neubau eines Lebensmittelmarktes in Mannheim, Ecke Mannheimer-Straße / Gartenstraße. Im Zuge der Überplanung des Gebietes wird von der Stadt Mannheim der Bebauungsplan Stempelpark aufgestellt. Die von dem Betrieb dieses Bauvorhabens ausgehenden gewerblichen Geräusche und die daraus resultierenden Beurteilungspegel an der Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft werden in dem vorliegenden schalltechnischen Untersuchungsbericht berechnet und nach den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TALärm [2] bewertet. Im Rahmen des Bebauungsplanes Stempelpark der Stadt Mannheim werden ebenfalls öffentliche und privat genutzte Stellplätze errichtet. Auch die hiervon ausgehenden Geräusche sind zu berechnen und nach den geltenden Regelwerken zu beurteilen. 2. Örtliche Situation Die Örtliche Situation ist dem Ausschnitt aus dem Katasterplan in der Anlage 1.1 zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Plangebietes (Vorgängerfassung) ist der Anlage 1.2 zu entnehmen. Der Bebauungsplan Stempelpark umschließt die Fläche des geplanten Lebensmittelmarktes und der öffentlichen Stellplätze, siehe Gegenüberstellung der Planvarianten in der Anlage 1.3. Das Betriebsgrundstück, auf dem der Lebensmittelmarkt errichtet wird, befindet sich in Mannheim, Ecke Mannheimer-Straße / Gartenstraße. Das Betriebsgrundstück wird für den Kunden und für den Anlieferungsverkehr von der Mannheimer Straße im Südosten des Betriebsgrundstücks aus erschlossen. In der Nachbarschaft des Betriebsgrundstücks des geplanten REWE-Lebensmittelmarktes innerhalb des Bebauungsplanes

4 Seite 4 v. 42 Stempelpark befindet sich zwei bis dreigeschossige Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen, siehe auch Anlage 1.1. Der Lageplan des Architekturbüros GJL mit der Darstellung des geplanten Lebensmittelmarktes, Gesamtsituation des späteren Betriebsgeländes mit dem geplanten Marktgebäude und den Pkw-Stellplätzen und mit der umliegenden Bebauung ist in der Anlage 1.4 diesem Bericht beigefügt. Die Lage der öffentlichen Stellplätze entlang der Mannheimer Straße und der Gartenstraße, sowie die 40 Stellplätze im Nordwesten des Marktgebäudes sind ebenfalls der Anlage 1.4 zu entnehmen. Die Grundrisse und Schnitte des geplanten Bauvorhabens sind den Anlagen 1.5ff zu entnehmen. Diese Pläne bilden die Grundlage f ür die Darstellung des dreidimensionalen digitalen Gelände- und Gebäudemodells in der Anlage 2.1ff. In der Anlage 2.1ff sind auch die Immissionsorte gekennzeichnet, für die nachfolgend die Beurteilungspegel berechnet werden. 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1 Planungsunterlagen Den nachfolgenden Untersuchungen liegen folgende Unterlagen zugrunde: - Ausschnitt aus dem Katasterplan der Stadt Mannheim, Anlage Ausschnitt aus dem Katasterplan der Stadt Mannheim mit Kennzeichnung der Plangebietsgrenzen, Anlage Zeichnerischer Teil des Bebauungsplanes Stempelpark, Gegenüberstellung alte und neue Fassung, Anlage Lageplan des geplanten Bauvorhabens, Architekturbüro GJL, Anlage Grundrisse, Schnitt des geplanten Bauvorhabens, Architekturbüro GJL, Anlage 1.5ff.

5 Seite 5 v Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Folgende schalltechnische Normen und Richtlinien liegen der Beurteilung zugrunde: [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, in der Fassung vom (BGBL. I, S. 3830), in der zuletzt gültigen Fassung [2] TALärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrif t zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TALärm), vom [3] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchf ührung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12. Juni 1990 (BGBL. I, S. 1036), Änderung durch Art. 1 V v I 2269 (Nr. 61) [4] RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [5] Parkplatz Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen lärmstudie aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibushöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89, 6. Ausgabe 2007 [6] Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen und Frachtzentren, Auslief erungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 11/1995

6 Seite 6 v. 42 [7] Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraf twagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Lärmschutz in Hessen, Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2005 [8] Heft Nr. 275 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen, hessische Landesanstalt für Umwelt, August 1999 [9] VDI 2720 Blatt 1, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [10] VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [11] DIN ISO Akustik-Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, 1999 [12] BauNVO Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist Stand: Neugefasst durch Bek. v I 132; Zuletzt geändert durch Art. 2 G v I 1548 [13] DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Grund-lagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 [14] DIN Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren Juli 2002, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [15] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanf orderungen, Juli 2016

7 Seite 7 v. 42 [16] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016 [17] Merkblatt 25 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Landesumweltamt Nordrhein-Westfahlen, Ausgabe Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte Die an den Bebauungsplan Stempelpark grenzenden, umliegenden Gebiete mit schutzbedürf tiger Bebauung im schalltechnischen Einwirkungsbereich des geplanten REWE-Marktes und der öffentlichen Stellplätze sind nach Auskunft der Stadt Mannheim als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO zu beurteilen. Der Markt selbst wird im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Stempelpark als Sondergebiet ausgewiesen. Die Schutzwürdigkeit der Bebauung innerhalb dieses Plangebietes wird unter Beachtung der TALärm einem Mischgebiet gleichgesetzt. Damit müssen die Geräusche, die durch die Nutzung des Lebensmittelmarktes, insbesondere durch die auf dem Gelände fahrenden und parkenden Pkw und Lkw entstehen, folgende Immissionsrichtwerte nach TALärm einhalten: - Allgemeines Wohngebiet (WA), 4 BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 55 db(a) nachts = 40 db(a) - Mischgebiet (MI), 6 BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 db(a) nachts = 45 db(a)

8 Seite 8 v Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Im näheren und weiteren Umf eld des geplanten Lebensmittelmarktes bef inden sich weitere gewerbliche Betriebe, die im Sinne der TALärm an den gewählten Immissionsorten immissionsrelevant sein können (Ladengeschäfte, Pflegedienst, Blumenladen, etc.). Eine immissionsrelevante Vorbelastung durch vorhandene, gewerbliche Nutzungen muss an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft des geplanten REWE-Lebensmittelmarktes daher gemäß den Vorgaben der Nummer der TALärm bei der Prognoserechnung berücksichtigt werden. Generell ist eine gewerbliche Anlage zulässig, wenn die Summe der auf den maßgeblichen Immissionsort einwirkenden Beurteilungspegel aller gewerblichen Anlagen den geltenden Immissionsrichtwert nicht überschreitet. Es kann auf grund der Erf ahrungswerte anderer Bauvorhaben davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen gewerblichen Nutzungen innerhalb der umliegenden Geschäfte den geltenden Immissionsrichtwert nach TALärm mindestens um 6 db unterschreiten, da im Außenbereich keine wesentlichen, immissionsrelevanten Geräuschquellen vorhanden sind. Die gewerbliche Nutzung des geplanten Bauvorhabens kann daher den geltenden Immissionsrichtwert ausschöpfen. 3.5 Weitere Vorgaben der TALärm Der Beurteilung nach TALärm liegen am Tage folgende Beurteilungszeiten zu Grunde: bis Uhr mit dem Zuschlag für Tagezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit für Gebiete d bis f nach Punkt 6.1 der TALärm - werktags von bis Uhr und bis Uhr. - sonn- und feiertags von bis Uhr, bis Uhr und bis Uhr.

9 Seite 9 v Nachtzeitraum von Uhr bis Uhr, ungünstigste Stunde Nach TALärm Nummer 6.1, letzter Absatz, dürf en Spitzenpegel die geltenden Immissionsrichtwerte nach TALärm Nummer 6.1 im Tagzeitraum um bis zu 30 db(a) und im Nachtzeitraum um bis zu 20 db(a) überschreiten. Im Hinblick auf den durch den gewerblichen Betrieb des geplanten Bauvorhabens hervorgerufenen Verkehrslärm auf der öffentlichen Straße ist nach Nr. 7.4 der TALärm folgende Betrachtung erforderlich: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen, in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück, sollen in den Gebieten c bis f nach Punkt 6.1 der TALärm durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [3]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Bedingungen nach Nr. 7.4 TALärm Spiegelstrich 1 bis 3 gelten kumulativ, d. h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch organisatorische Maßnahmen die Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs soweit wie möglich vermindert werden. Damit müssen die Verkehrsgeräusche auf der öffentlichen Straße, die durch die Nutzung des Lebensmittelmarktes entstehen, mit folgenden Immissionsgrenzwerten nach 16. BImSchV verglichen werden. Gemäß 16. BImSchV [3] gelten bei der obigen Gebietseinstufung der umliegenden Bebauung als Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. Mischgebiet (MI) folgende Immissionsgrenzwerte (IGW). - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Immissionsgrenzwerte (IGW) tags = 59 db(a) nachts = 49 db(a).

10 Seite 10 v Mischgebiet (MI), 6 BauNVO Immissionsgrenzwerte (IGW) tags = 59 db(a) nachts = 49 db(a). 4. Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Die der Prognoserechnung zu Grunde liegenden Geräuschemissionen werden in ein digitales Geländemodell eingegeben. Mit diesem werden die von der Geräuschquelle ausgehenden Emissionen auf das Plangebiet prognostiziert. Der Prognoserechnung werden die geplanten Öffnungszeiten von Uhr bis Uhr einschließlich der Betriebszeiten von Uhr bis Uhr im Tagzeitraum und der Betrieb der maschinentechnischen Anlagen im Nachtzeitraum zugrunde gelegt. 4.1 Digitales Geländemodell Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in das digitalisierte Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt. Es werden im Detail unter anderem f olgende die Prognoserechnung beeinf lussende Parameter berücksichtigt. - Geländeverlauf - Bodenbeschaffenheit (absorbierend oder reflektierend) - Bestehende Gebäudeanordnung und höhe - Wände, Wälle, Geländebrüche - Lage der Schallquellen und Höhe über Grund - Einwirkungsdauer der Schallquellen, Schallleistung, Zuschläge für Impuls-, Ton- und/oder Informationshaltigkeit - Lage der möglichen Immissionsorte an den geplanten Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen Dabei wird die Schallausbreitung mit der Entfernung, mit Reflexionen und mit Abschirmungen berechnet.

11 Seite 11 v. 42 Grundlage für die Immissionsberechnung ist der digitalisierte Lageplan in Anlage 2.1. Diesem Lageplan ist zu entnehmen, dass die in der Umgebung des Betriebsgrundstücks des geplanten REWE-Marktes angrenzend Bebauung welche abschirmend bzw. reflektierend wirkt, in das digitale Geländemodell eingearbeitet wurde. Die Geländehöhen wurden über Höhendaten des Landesamtes für Vermessung Baden-Württemberg in das digitale Geländemodell eingearbeitet. Bild 1: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell 4.2 Gewerbelärm In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2.1 wird die gewerbliche Belastung durch den geplanten Lebensmittelmarkt mit f olgenden Schallquellen dargestellt: - Fahren, Parken Kunden-Pkw, - Andienung Fahren und Parken Lkw, - Ent- und Beladen Lkw, - Luftgekühlte Kondensatoren Kälteanlagen, - Lüftungs- und Klimaanlagen - Papierpresscontainer.

12 Seite 12 v Parkieren Kunden-Pkw Die Schallemission der parkenden Pkw wird nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie [5] berechnet. Die Parkplätze werden dabei als Flächenschallquellen betrachtet. Für die Berechnung wird die Gesamtfläche der Parkplätze in hinreichend kleine Teilflächen aufgeteilt. Die Immissionsberechnung wird nach Abschnitt der Parkplatzlärmstudie [5] als so genanntes getrennten Berechnungsverfahren durchgeführt, mit folgenden Vorgaben: L w L w L W0 = L wo + K PA + K I + 10 lg B N db(a) = Schalleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz = 63 db(a) = Ausgangs-Schallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz K pa = Zuschlag für Parkplatzart (Tabelle 34 [5]) K I N B = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) = Bezugsgröße 1 m² Netto-Verkaufsfläche Kundenstellplätze: K pa = 3 db Zuschlag Parkplatzart, Standard-Einkaufswagen auf Fahrwegen mit Asphaltbelag K I = 4 db Impulszuschlag K Stro = 0 db Belag der Fahrwege Asphalt Statt der Standardeinkaufswagen auf Fahrwegen mit Asphaltbelag können auch lärmarme Einkauf swagen, z. B. der Firma W anzl oder ein vergleichbares Produkt auf Fahrwegen mit ebenem Pflasterbelag zum Einsatz kommen. Aus schalltechnischer Sicht sind nach Angabe der Parkplatzlärmstudie beide Varianten gleichwertig. Beabsichtigt ist die Errichtung eines Vollsortimenters mit maximal 1500 m² Verkaufsraumfläche nach DIN 277, inklusive Bäckereifiliale. Nach der Parkplatzlärmstudie [5] berechnet sich die Netto-Verkaufsfläche aus der Grundf läche des Marktgebäudes abzüglich der Nebenräume, und der Flä

13 Seite 13 v. 42 chen von Fluren, Kassen- und Packbereichen. Von der Verkauf sf läche wurden die Flächen Windfang, Mall, und Kassenbereich nach [5] abgezogen. Daraus ergibt sich eine maximale Netto-Verkaufsfläche von ca m². Aus durchgeführten Untersuchungen nach [5] an vergleichbaren Vorhaben werden bei einem Vollsortimenter f ür die ihm zuzuordnenden Pkw-Stellplätze folgende Fahrzeugbewegungen abgeleitet: Tagzeitraum bis Uhr: N = 0,79 Bewegungen/h je Bezugsgröße (10 m² Nettoverkaufsfläche) Damit ergeben sich bei einer zulässigen Größe der Netto-Verkaufsfläche von 1300 m² folgende Fahrzeugfrequenzen: N = 0,079 x 1300 = 103 Bewegungen/Stunde. Da die Bewegungshäufigkeit je Bezugseinheit nach der Parkplatzlärmstudie auf den Tagzeitraum von 16 Stunden bezogen und somit unabhängig von der Ladenöffnungszeit ist, ergeben sich rechnerisch aufgerundet 1644 Pkw-Bewegungen/d die dem Lebensmittelmarkt zugeordnet werden können. Tagzeitraum bis Uhr: 1644 Zu- und Abfahrten, d. h. 821 Kunden- und Mitarbeiter-Pkw Nach Aussage der Firma REWE ist diese Kundenfrequenz mit dem Pkw nach Parkplatzlärmstudie etwas zu hoch angesetzt. Nach internen Vorgaben werden im Tagzeitraum ca Kunden erwartet, von denen maximal 80% mit dem Pkw anfahren. Bei der Prognoserechnung wird auf der sicheren Seite liegend mit je 821 Pkw-Zu- und Abfahrten der Kunden und Mitarbeiter gerechnet. Das Schließen des Kofferraumes, das als Impulszuschlag bei der Berechnung der Parkiergeräusche berücksichtigt ist, wird als Einzelereignis mit einem Schallleistungspegel von

14 Seite 14 v. 42 L w,a = 99,6 db(a) zur Berechnung des Spitzenpegelkriteriums an dem maßgebenden Immissionsort herangezogen Anlieferung Lkw Der geplante Lebensmittelmarkt hat die Warenanlieferung im Nordwesten des Marktgebäudes. Die Andockstation und die Anlieferungsrampe werden eingehaust. Die Zufahrt zur Anlieferungsrampe erfolgt über den Parkplatz von Osten. Die Einhausung wird mindestens einen Meter über die Vorderkante des anliefernden Lkw nach Nordosten fortgeführt. Die Lkw fahren von der Mannheimer Straße kommend auf das Betriebsgelände, biegen vor der Nordwestlichen Grundstücksgrenze nach Osten ab und stoßen dann rückwärts an die eingehauste Andockstation. Die Abfahrt erfolgt über den Pkw-Parkplatz nach Süden auf die Mannheimer Straße. Die Fahrwege sind im Lageplan des Architekturbüros GJL in der Anlage 1.4 dargestellt. Der Immissionsberechnung werden bei der Lkw-Anlieferung folgende Teilschallquellen zugrunde gelegt: Fahrgeräusche Längenbezogener Schallleistungspegel nach [6], je Lkw Fahren L' w,1h = 70 db(a)/10 m. Schallleistungspegel Rangieren je Lkw nach [6] L w = 99 db(a) Fahrgeschwindigkeit 4 km/h. Als Rangierfahrt wird das langsame Zurückstoßen an die Andockstation bezeichnet, was aufgrund der häufigen Brems- und Lenkvorgänge lauter ist als die restlichen Fahrbewegungen der Lkw auf dem Betriebsgelände. Für die Halte- und Startgeräusche der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 1 in Ansatz gebracht.

15 Seite 15 v. 42 Tabelle 1: Halte- und Startgeräusche der anliefernden Lkw und deren Dauer nach [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Anlassen 95 5 Türenschlagen Leerlauf Betriebsbremse 97 5 Aus Tabelle 1 ergibt sich für einen Halte- bzw. Startvorgang je Lkw ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,a,1h = 77,7 db(a). Die Anlieferung von Frischware sowie Milchprodukten erfolgt mit Kühl-Lkw im Tagzeitraum. Das hinter/oberhalb der Fahrerkabine angebrachte Kühlaggregat wird nach Auskunf t der Firma Thermoking mit einem Schallleistungspegel von L w = 94 db(a) bei der Prognoserechnung während des Fahrens und Rangierens auf dem Marktgelände und zusätzlich bei dem Be- und Entladevorganges mit einer Laufzeit von 15 Minuten in der Ruhezeit berücksichtigt. Es wird auf der sicheren Seite liegend in Abstimmung mit der Firma REWE von 3 Lkw-Anlieferungen/Tag bei der Prognoserechnung ausgegangen. Es wird weiterhin angenommen, dass 2 der Lkw-Anlief erungen mit einem Kühl- Lkw erfolgen. Es wird weiterhin angenommen, dass im ungünstigen Fall eine Lkw-Anlieferung mit einem Kühl-Lkw im Tagzeitraum innerhalb der Zeiten erhöhter Empfindlichkeit zwischen Uhr und Uhr erfolgt, d.h. 2 der 3 Lkw-Anlieferungen an der Andockstation finden jeweils an Werktagen nach Uhr bzw. vor Uhr statt.

16 Seite 16 v Entladen und Beladen Lkw Folgende Be- und Entladegeräusche der Lkw werden bei der Ausbreitungsrechnung an der Andockstation innerhalb der Einhausung berücksichtigt. Es wird auf Basis der Datenangabe der Firma REWE von 3 Lkw-Anlieferungen/Tag und davon 2 Lkw-Anlief erungen mit Kühlaggregat bei der Prognoserechnung ausgegangen. Es wird weiterhin angenommen, dass im ungünstigen Fall ein Lkw-Anlieferung mit einem Kühl-Lkw im Tagzeitraum innerhalb der Zeiten erhöhter Empf indlichkeit erf olgt, d.h. 2 der 3 Lkw- Anlieferungen an der Andockstation finden jeweils an Werktagen nach Uhr bzw. vor Uhr statt. Des Weiteren werden nach Angabe der Firma REWE maximal 15 Rollwagen je Kühl-Lkw und bis zu 30 Paletten je sonstigen Lkw entladen werden. Im Zeitraum von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr wird zusätzlich je eine Anlieferung von Backwaren über den Parkplatz vor dem Eingangsbereich im Südosten des Marktgebäudes mit einem Klein-Lkw bis 7,5 Tonnen und Hebebühne bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Das Ausladen der Warenkörbe findet mit bis zu 3 Rollwagen statt. Beim Entladen der Lkw im Anlieferungsbereich bzw. vor dem Haupteingang werden folgende Schallleistungspegel berücksichtigt. Das Überfahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Rollcontainer wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] ein Schallleistungspegel von Rollcontainer voll Rollcontainer leer L wa,1h = 77,4 db(a) L wa,1h = 77,8 db(a) bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Die Rollgeräusche innerhalb des Lkw werden je Rollcontainer nach [6] als Linienquelle mit einem Schallleistungspegel von L w,a,1h = 75,0 db(a) angegeben.

17 Seite 17 v. 42 Das Überf ahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Palettenhubwagen beim Entladen wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel beim Entladen von voll von Lkw leer auf Lkw L wa,1h = 84,0 db(a) L wa,1h = 85,2 db(a) und beim Beladen voll auf Lkw leer von Lkw L wa,1h = 88,0 db(a) L wa,1h = 89,1 db(a) Für das Öffnen und senken der Ladebordwand der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 2 in Ansatz gebracht. Tabelle 2: Geräusche der Ladebordwand [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Öffnen Heckbordwand 98 2*15 Betätigen Heckbordwand 84 2*30 Aus Tabelle 2 ergibt sich für das Öffnen und Senken der Ladebordwand je Lkw an der Andockstation ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,1h = 77,5 db(a) Maschinentechnische Einrichtungen Hier werden folgende Anlagen in die Prognoserechnung aufgenommen und deren maximal zulässiger Schallleistungspegel festgesetzt: a) Luftgekühlter Kondensator für Kälteanlage Auf stellung auf dem Dach im Bereich der Anlief erung, Standardausführung, 2 Anlagen. Schallleistungspegel Betriebszeit 24 Stunden/d, L w,a = 67 db(a)

18 Seite 18 v. 42 b) Lüftungs- und Klimaanlagen Zu- und Abluftöffnung Marktgebäude über Dach Bereich Lager, Anlage steht im Lagerbereich Schallleistungspegel je Lüftungsöffnung L w,a = 65 db(a). Bereich Obst und Gemüse über Dach Schallleistungspegel Abluft Betriebszeit 24 Stunden/d L w,a = 48 db(a). Bereich Leergutautomat über Fassade an der Mannheimer Straße Schallleistungspegel Abluft Betriebszeit 24 Stunden/d L w,a = 48 db(a). Bereich Sortierraum Leergut über Dach Schallleistungspegel Abluft Betriebszeit 24 Stunden/d L w,a = 48 db(a). Bereich Backshop über Nordostfassade Schallleistungspegel Abluft Betriebszeit 6.00 Uhr bis Uhr L w,a = 69 db(a). Bereich Behinderten WC über Nordostfassade Schallleistungspegel Abluft L w,a = 48 db(a). Betriebszeit 6.00 Uhr bis Stunden/d Bereich Theke über Dach Schallleistungspegel Abluft Betriebszeit 6.00 Uhr bis Uhr L w,a = 63 db(a). Bereich Sozialraum Metzgerei über Dach Schallleistungspegel Abluft Betriebszeit 6.00 Uhr bis Uhr L w,a = 48 db(a). Bereich Spülküche über Dach Schallleistungspegel Abluft Betriebszeit 6.00 Uhr bis Uhr L w,a = 58 db(a).

19 Seite 19 v. 42 c) Papierpresscontainer Des Weiteren kommt im Bereich der eingehausten Anlieferung des Marktgebäudes ein Presscontainer zur Aufstellung, der jedoch nur im Tagzeitraum in Betrieb ist. Die technischen Daten für den Presscontainer können den Herstellerangaben entnommen werden. Bei den maschinentechnischen Einrichtungen sind damit am Tage neben dem luftgekühlten Kondensator der Kälteanlage und den auf dem Dach des Marktgebäudes befindlichen Ablüf tern sind bei dem Papierpresscontainer f olgende schalltechnische Daten zu berücksichtigen: Aufstellung innerhalb der Einhausung. Hersteller Kampwerth Umwelttechnik, Typ SP oder vergleichbar. Aus Messungen der Berufsgenossenschaft: Messabstand 1 m, Mikrofonhöhe 1,7 m: Dauerlauf L A,eq = 62 db(a) Dauerlauf mit Verdichten von Plastikfolie L A,eq = 63 db(a) Pressenanlauf (Start) L A,eq = 66 db(a) Mit diesen Daten wurden folgende Schallleistungspegel berechnet: - Anlauf L w,a = 83,0 db(a) - Betrieb L w,a = 80,0 db(a) Der Schallleistungspegel Betrieb wird mit 2 Stunden und der Schallleistungspegel Anlauf mit einer halben Stunde angenommen. Daraus berechnet sich, bezogen auf den Tagzeitraum von 16 Stunden, der Beurteilungs-Schallleistungspegel zu L w,a,r = 73,0 db(a).

20 Seite 20 v Einkaufswagen Als Einkauf wagen werden solche mit Metallkörben der Berechnung zugrunde gelegt. Wie unter berechnet, wird der Lebensmittelmarkt von 663 Kunden je Tag angefahren. Es wird angenommen, dass 90% der Kunden den Einkauf mit einem Einkaufswagen erledigen. Nach [7] berechnen sich die schalltechnischen Emissionen aufgerundet zu L w,1h = * lg(821/16 * 0,9) =88,7 db(a). Die Einkaufswagen werden im Eingangsbereich und an einem überdachten Stellplatz zentral auf dem Parkplatz abgestellt Müllentsorgung Es wird angenommen, dass zusätzlich ein Müllfahrzeug im Tagzeitraum anfährt Der Abfall wird in separaten Containern in einem Raum an der Ostfassade gesammelt mit dem Lkw entsorgt. Dazu wird die An- und Abfahrt eines Lkw auf das Betriebsgrundstück wie oben in diesem Bericht beschrieben berücksichtigt. Das Aufnehmen und Absetzen des Containers wird nach [17], Seite 109 mit einem Schallleistungspegel von L w,a,1h = 86,7 db(a) inklusive Impulszuschlag bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Es wird ein W echsel des Containers im Tagzeitraum während der Arbeitszeit berücksichtigt. 4.3 Verkehrslärm öffentlicher Parkraum Der Bebauungsplan Stempelpark sieht auch die Schaf f ung von öf f entlichem Parkraum vor. Hierzu wird der Bau von 40 Stellplätzen im Nordwesten des Marktgebäudes auf dem bestehenden Parkplatz sowie Stellplätze entlang der Mannheimer Straße und der Gartenstraße vorgesehen.

21 Seite 21 v. 42 Der Prognoserechnung wird im Tagzeitraum ein fünffacher Wechsel der öffentlichen Stellplätze um Nachtzeitraum ein einfacher Wechsel der öffentlichen Stellplätze zugrunde gelegt. Die Anordnung der Schallquellen und Immissionsorte sind in der Anlage 2.2 diesem Untersuchungsbericht beigefügt. Die Prognoserechnung wird nach RLS90 durchgef ührt. Die Berechnungsergebnisse werden mit den geltenden Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV verglichen und bewertet. 4.4 Geräusche privater Parkraum Dem Bauvorhaben ist eine unterirdische Tief garage mit 25 Pkw-Stellplätzen angeschlossen, die direkt den Wohnungen im 1. und 2. OG zugeordnet sind und weiteren 32 Stellplätzen, die an die Bewohner in der Nachbarschaft vermietet werden sollen, siehe Anlage 1.5 und Anlage 1.9. Die Pkw-Stellplätze sind notwendige Stellplätze der Wohneinheiten des Bauvorhabens selbst und der umliegenden Bebauung und werden nur von den Anwohnern und ggf. deren Besuchern genutzt. Die Pkw-Stellplätze sind somit als private Stellplätze bei der Prognoserechnung zu berücksichtigen. Die Zufahrt zu der Tiefgarage erfolgt über die im Südwesten des Bauvorhabens verlaufende Gartenstraße. Die Tiefgaragenrampe befindet sich an der Südwestecke des Bauvorhabens. Die Bewegungshäufigkeit der Pkw auf den oberirdischen Stellplätzen von W ohnanlagen ist nach Parkplatzlärmstudie deutlich höher als auf den Stellplätzen in einer Tiefgarage. Dies ist auf die in der Regel einfachere Zufahrtsmöglichkeit der oberirdischen Stellplätze zurückzuführen. Da in diesem Fall die notwendigen Stellplätze für die Wohnungseigentümer nur in der Tiefgarage zur Verfügung stehen, wird ein Mittelwert zwischen den höheren Bewegungsannahmen der oberirdischen Stellplätze und den

22 Seite 22 v. 42 niedrigeren der Tiefgaragen bei diesem Bauvorhaben für die geplanten Stellplätze in der Tiefgarage angenommen. Das Prognoseergebnis liegt damit auf der sicheren Seite. Für die Prognoserechnung der von der hier geplanten Tiefgarage des obigen Bauvorhabens ausgehenden Parkiergeräusche, können mit dem obigen Berechnungsansatz nach der Parkplatzlärmstudie [5] f olgende Fahrzeugbewegungen zugrunde gelegt werden Tiefgarage - tags bis Uhr: N t = (0,22 + 0,09) /2 = 0,16 Bewegungen/Stellplatz und Stunde - nachts, ungünstigste Stunde, bis Uhr: N n = (0,1 + 0,05) / 2 = 0,075 Bewegungen/Stellplatz und Stunde Die für den Tagzeitraum angesetzten Bewegungen der Fahrzeuge je Stunde und Stellplatz entsprechen dem Mittelwert der Tabelle 6 der Parkplatzlärmstudie [5]. Der für den Nachtzeitraum angesetzte Wert der Bewegungshäufigkeit von 0,075 Bew./h entspricht dem oberen Mittelwert f ür die ungünstigste Nachtstunde nach Tabelle 6. In der ungünstigsten Nachtstunde liegt dieser Wert damit bei dem 3-fachen Wert, der als Mittelwert über die Nachtzeit von 8 Stunden gelten würde. Gemäß Parkplatzlärmstudie müssen der Immissionsberechnung folgende Fahrzeugbewegungen, bezogen auf die Pkw-Stellplätze innerhalb der Tiefgarage, zugrunde gelegt werden: Tiefgarage: - tags: N t = 0, N t = 9,1 Bewegungen/h entspricht 146 Bewegungen im Tagzeitraum - nachts: N n = 0, N n = 4,3 Bewegungen/h (ungünstigste Nachtstunde).

23 Seite 23 v. 42 Berechnung der Schallabstrahlung über die Torquerschnitte und Lüftungsöffnungen der Tiefgarage. Auf grund der angenommenen Parkierbewegungen wird nach der Parkplatzlärmstudie, siehe Nummer 8.2.1, der Schallleistungspegel der Parkiergeräusche in der Tiefgarage berechnet. Tiefgarage: Schalleistungspegel innerhalb der Tief garage durch die Parkier und Rangierbewegungen der Pkw - tags L w,1h = 79,5 db(a) - nachts L w,1h = 75,5 db(a) Aus diesem Schallleistungspegel berechnet sich der Innenpegel nach VDI Dabei werden ein Volumen der Tiefgarage von ca m³ und eine Nachhallzeit von ca. 2,5 Sekunden berücksichtigt. Der Innenpegel berechnet sich in der Tiefgarage aufgerundet zu Tiefgarage: - tags L I,1h = 62,6 db(a) - nachts L I,1h = 58,6 db(a) Dieser Innenpegel wird jeweils bei der Schallabstrahlung über das Rollgittertor und die Lüf tungsöf f nungen bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Schallabstrahlung Überfahren der Regenrinne vor der Zuf ahrt zur Tief garage, L wteq,1h = 72 db(a) + 10 lg B N (Nr , Formel 13 Parkplatzlärmstudie) wobei B die Anzahl der Stellplätze und N die Anzahl der Bewegungen je Stellplatz ist. Siehe hierzu die obigen Berechnungen bezüglich der Parkierbewegungen.

24 Seite 24 v. 42 Die Abdeckung der Regenrinne muss mit verschraubten Gusseisenplatten ausgebildet werden. Das dadurch bei der Überfahrt entstehende Geräusch ist aus schalltechnischer Sicht nach Nummer der Parkplatzlärmstudie vernachlässigbar. Öffnen und Schließen des Garagenrolltores L wteq,1h = 69 db(a) + 10 lg (2 B N) (Nr , Formel 15 Parkplatzlärmstudie) Das Garagentor muss dem Aktuellen Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. Das dadurch beim Öf f nen und Schließen des Tores entstehende Geräusch ist aus schalltechnischer Sicht nach Nummer der Parkplatzlärmstudie ebenf alls vernachlässigbar. Beide Maßnahmen entsprechen dem Stand der Lärmminderungstechnik. Das Rolltor der Tief garage muss schallentkoppelt an dem Baukörper bef estigt werden. Die Anforderungen der DIN 4109 bezüglich haustechnischer Anlagen sind zu beachten. Die Fahrwege der Pkw von der öffentlichen Straße zu dem Zufahrtstor der Tiefgarage auf dem eigenen Grundstück und der Rampe mit ebenem Fahrbahnbelag, werden mit der obigen Bewegungshäufigkeit nach der RLS90 unter Beachtung der Vorgaben der Parkplatzlärmstudie berechnet. 5. Immissionsprognose Für die Immissionsberechnung an den Immissionsorten außerhalb des Plangebietes wird die Software Cadna/A der Datakustik GmbH München eingesetzt. Cadna/A ist ein anerkanntes Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien. Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in ein digitalisiertes Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt. Danach wird die Schallausbreitung mit der Entf ernung unter Berücksichtigung von Ref lexionen und Abschirmungen berechnet.

25 Seite 25 v Gewerbelärm In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2.1 sind die Geräuschquellen wie unter Nummer 4 dieses Berichtes beschrieben und die Immissionsorte an den bestehenden Gebäuden mit schutzbedürf tigen Räumen in der Nachbarschaf t dargestellt. Die Berechnungsparameter f ür die Immissionsberechnung nach TALärm können der Anlage 3 entnommen werden. Die flächenhafte Schallausbreitung der prognostizierten gewerblichen Geräusche des REW E-Marktes, berechnet und dargestellt mit dem Rechenprogramm Cadna/A, zeigen die Rasterlärmkarten in Anlage 4.1 für den Tag- und Anlage 4.2 für den Nachtzeitraum. Aus dem Rechenprogramm werden auch die Beurteilungspegel in Tabellenform ausgelesen. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle 3 für die Geräusche des REW E-Marktes auf gelistet und mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm verglichen. Tabelle 3: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der Zusatzbelastung an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaf t durch den Betrieb des geplanten REW E- Marktes und Vergleich mit den geltenden, Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Garten 1 EG!0300!IO 43,6 27, WA Gewerbe -11,4-12,2 Garten 1 1.OG!0300!IO 44,3 30, WA Gewerbe -10,7-9,6 Garten 1 2.OG!0300!IO 44,6 31, WA Gewerbe -10,4-8,6 Garten 3 EG!0300!IO 43,2 24, WA Gewerbe -11,8-16,0 Garten 3 1.OG!0300!IO 45,0 27, WA Gewerbe -10,0-12,6 Garten 3 2.OG!0300!IO 45,7 29, WA Gewerbe -9,3-10,2 Garten 3 3.OG!0300!IO 43,1 28, WA Gewerbe -11,9-11,1 Garten 14 EG!0300!IO 41,9 18, WA Gewerbe -13,1-22,0 Garten 14 1.OG!0300!IO 45,5 23, WA Gewerbe -9,5-17,0 Gewerbe 35 EG!0300!IO 44,0 22, WA Gewerbe -11,0-17,9 Gewerbe 35 1.OG!0300!IO 47,3 24, WA Gewerbe -7,7-15,7 Gewerbe 35 2.OG!0300!IO 47,8 26, WA Gewerbe -7,2-13,9 Gewerbe 35 3.OG!0300!IO 47,7 28, WA Gewerbe -7,3-11,9 Gewerbe 33 EG!0300!IO 46,9 22, WA Gewerbe -8,1-17,8 Gewerbe 33 1.OG!0300!IO 47,7 23, WA Gewerbe -7,3-16,9 Gewerbe 33 2.OG!0300!IO 48,3 25, WA Gewerbe -6,7-14,2 Fortsetzung der Tabelle 3 auf der folgenden Seite

26 Seite 26 v. 42 Fortsetzung der Tabelle 3 ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Gewerbe 31 EG!0300!IO 46,1 20, WA Gewerbe -8,9-19,4 Gewerbe 31 1.OG!0300!IO 46,8 22, WA Gewerbe -8,2-17,3 Gewerbe 31 2.OG!0300!IO 47,5 25, WA Gewerbe -7,5-14,4 Gewerbe 29 EG!0300!IO 44,8 20, WA Gewerbe -10,2-19,9 Gewerbe 29 1.OG!0300!IO 45,9 22, WA Gewerbe -9,1-17,3 Gewerbe 29 2.OG!0300!IO 46,7 25, WA Gewerbe -8,3-14,9 Gewerbe 29 3.OG!0300!IO 47,4 26, WA Gewerbe -7,6-13,9 Mannh. 34 EG!0300!IO 46,9 15, WA Gewerbe -8,1-24,8 Mannh OG!0300!IO 46,9 15, WA Gewerbe -8,1-24,3 Mannh OG!0300!IO 46,9 16, WA Gewerbe -8,1-23,3 Mannh. 33 EG!0300!IO 49,6 15, WA Gewerbe -5,4-24,4 Mannh OG!0300!IO 49,7 16, WA Gewerbe -5,3-23,5 Mannh OG!0300!IO 49,8 17, WA Gewerbe -5,2-22,3 Mannh OG!0300!IO 49,8 18, WA Gewerbe -5,2-21,6 Mannh. 39 EG!0300!IO 55,7 13, WA Gewerbe 0,7-26,3 Mannh OG!0300!IO 55,0 14, WA Gewerbe 0,0-25,3 Mannh OG!0300!IO 54,8 16, WA Gewerbe -0,2-23,9 Mannh. 41 EG!0300!IO 55,0 14, WA Gewerbe 0,0-25,7 Mannh OG!0300!IO 54,6 15, WA Gewerbe -0,4-24,9 Mannh OG!0300!IO 54,4 16, WA Gewerbe -0,6-23,4 Mannh. 41a EG!0300!IO 48,7 20, WA Gewerbe -6,3-19,7 Mannh. 41a 1.OG!0300!IO 48,8 19, WA Gewerbe -6,2-20,4 Mannh. 41a 2.OG!0300!IO 49,3 20, WA Gewerbe -5,7-19,1 Mannh. 45 EG!0300!IO 39,8 20, WA Gewerbe -15,2-19,4 Mannh OG!0300!IO 39,8 21, WA Gewerbe -15,2-18,2 Mannh OG!0300!IO 40,3 23, WA Gewerbe -14,7-16,3 Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen des Kofferraumdeckels beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort Mannheimer Straße 41, L max 65 db(a) L max,zul, Tag = 85 db(a) L max,zul, Nacht = 60 db(a) In der Tabelle 4 ist die Standardabweichung der prognostizierten Beurteilungspegel an den gewählten Immissionsorten dargestellt. Tabelle 4: Darstellung der Standardabweichung der prognostizierten Beurteilungspegel an den gewählten Immissionsorten ID Standardabweichung Bezeichnung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] Garten 1 EG!05!IO 0,6 0,6 Garten 11.OG!05!IO 0,6 0,6 Garten 12.OG!05!IO 0,6 0,6 Garten 3 EG!05!IO 0,9 0,7 Garten 31.OG!05!IO 1,0 0,7 Garten 32.OG!05!IO 1,1 0,7 Garten 33.OG!05!IO 0,5 0,8 Garten 14 EG!05!IO 0,8 0,9 Garten 14 1.OG!05!IO 0,7 0,9 Fortsetzung der Tabelle 4 auf der folgenden Seite

27 Seite 27 v. 42 Fortsetzung der Tabelle 4 ID Standardabweichung Bezeichnung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] Gewerbe 35 EG!05!IO 0,7 0,9 Gewerbe 351.OG!05!IO 0,6 0,9 Gewerbe 352.OG!05!IO 0,7 1,0 Gewerbe 353.OG!05!IO 0,6 1,0 Gewerbe 33 EG!05!IO 0,6 0,9 Gewerbe 331.OG!05!IO 0,6 0,9 Gewerbe 332.OG!05!IO 0,6 1,0 Gewerbe 31 EG!05!IO 0,6 0,9 Gewerbe 311.OG!05!IO 0,6 0,9 Gewerbe 312.OG!05!IO 0,7 1,0 Gewerbe 29 EG!05!IO 0,7 1,0 Gewerbe 291.OG!05!IO 0,7 1,0 Gewerbe 292.OG!05!IO 0,7 1,0 Gewerbe 293.OG!05!IO 0,8 1,0 Mannh. 34 EG!05!IO 0,6 1,3 Mannh. 341.OG!05!IO 0,6 1,3 Mannh. 342.OG!05!IO 0,6 1,2 Mannh. 33 EG!05!IO 0,5 1,2 Mannh. 331.OG!05!IO 0,5 1,2 Mannh. 332.OG!05!IO 0,5 1,3 Mannh. 333.OG!05!IO 0,5 1,3 Mannh. 39 EG!05!IO 0,5 1,0 Mannh. 391.OG!05!IO 0,5 1,0 Mannh. 392.OG!05!IO 0,4 1,0 Mannh. 41 EG!05!IO 0,5 1,0 Mannh. 411.OG!05!IO 0,5 1,0 Mannh. 412.OG!05!IO 0,4 1,0 Mannh. 41a EG!05!IO 0,5 1,0 Mannh. 41a 1.OG!05!IO 0,5 0,9 Mannh. 41a 2.OG!05!IO 0,5 0,9 Mannh. 45 EG!05!IO 0,5 1,0 Mannh. 451.OG!05!IO 0,5 1,1 Mannh. 452.OG!05!IO 0,5 1,1 Die Koordinaten der gewählten Immissionsorte sind in der Tabelle 5 zusammengefasst.

28 Seite 28 v. 42 Tabelle 5: Darstellung der Koordinaten der gewählten Immissionsorte in der Nachbarschaft Bezeichnung Höhe [m], r = relativ über Gelände, a = absolut auf Koordinaten X Y Z [m] [m] [m] NN, g = über Dach Garten 1 EG 2,8 r , Garten 11.OG 5,6 r , Garten 12.OG 8,4 r , Garten 3 EG 2,8 r , Garten 31.OG 5,6 r , Garten 32.OG 8,4 r , Garten 33.OG 11,2 r , Garten 14 EG 2,8 r , Garten 141.OG 5,6 r , Gewerbe 35 EG 2,8 r , Gewerbe 35 1.OG 5,6 r , Gewerbe 35 2.OG 8,4 r , Gewerbe 35 3.OG 11,2 r , Gewerbe 33 EG 2,8 r , Gewerbe 33 1.OG 5,6 r , Gewerbe 33 2.OG 8,4 r , Gewerbe 33 3.OG 2,8 r , Gewerbe 31 EG 5,6 r , Gewerbe 31 1.OG 8,4 r , Gewerbe 31 2.OG 2,8 r , Gewerbe 29 EG 5,6 r , Gewerbe 29 1.OG 8,4 r , Gewerbe 29 2.OG 11,2 r , Gewerbe 29 3.OG 2,8 r , Mannh. 34 EG 5,6 r , Mannh. 341.OG 8,4 r , Mannh. 342.OG 2,8 r , Mannh. 33 EG 5,6 r , Mannh. 331.OG 8,4 r , Mannh. 332.OG 11,2 r , Mannh. 333.OG 2,8 r , Mannh. 39 EG 5,6 r , Mannh. 391.OG 8,4 r , Mannh. 392.OG 2,8 r , Mannh. 41 EG 5,6 r , Mannh. 411.OG 8,4 r , Mannh. 412.OG 2,8 r , Mannh. 41a EG 5,6 r , Mannh. 41a 1.OG 8,4 r , Mannh. 41a 2.OG 2,8 r , Mannh. 45 EG 5,6 r , Mannh. 451.OG 8,4 r , Mannh. 452.OG 8,4 r ,

29 Seite 29 v Bauliche, technische und organisatorische Betriebsvorrausetzungen zu Nummer 4.2.1: Die Fahrflächen des Pkw-Parkplatzes sind bei der Prognoserechnung mit Asphaltbelag berücksichtigt worden. Statt der Standardeinkaufswagen auf Fahrwegen mit Asphaltbelag können auch lärmarme Einkaufswagen, z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt auf Fahrwegen mit ebenem Pflasterbelag zum Einsatz kommen. Aus schalltechnischer Sicht sind nach Angabe der Parkplatzlärmstudie beide Varianten gleichwertig. zu Nummer 4.2.2: Die geltenden Immissionsrichtwerte sollen auch bei geänderten Anlief e- rungszeiten bzw. Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es ist die schalltechnische Zulässigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand ggf. nachzuweisen. Lkw-Anlieferungen in der Nachtzeit von Uhr bis Uhr sind aus schalltechnischer Sicht nicht zulässig, da die Zu- und Abfahrtsgeräusche den geltenden Immissionsrichtwert in der als Allgemeines W ohngebiet eingestuf ten Nachbarschaf t überschreiten. Auch Backwaren, die mit einem Lkw zugefahren werden, müssen aus schalltechnischer Sicht nach Uhr angeliefert werden. Die Fahrbewegungen eines Fahrzeugs der Sprinterklasse (Zeitungsanlieferung) auf dem Betriebsgelände des geplanten REWE-Marktes führen im Nachtzeitraum in der Regel nicht zu einer Überschreitung des geltenden Immissionsrichtwertes. Die Geräusche durch das teils feste Zuschlagen der Türen führen in der Regel zu einer Überschreitung des im Nachtzeitraum geltenden Spitzenpegels nach TALärm. Dies führt ebenfalls zu einer möglichen Unzulässigkeit der Anlieferung im Nachtzeitraum, bzw. der strikten Anweisung an den Fahrer die Türen leise zu schließen. zu Nummer 4.2.3: Hier gilt ebenfalls das zu Nummer gesagte.

30 Seite 30 v. 42 zu Nummer 4.2.4: Die Summe der schalltechnischen Immissionen der maschinentechnischen Einrichtungen soll am maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden. W erden die Schallleistungspegel einzelner maschinentechnischer Einrichtungen erhöht, so ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand bzw. die Nichtüberschreitung des geltenden Immissionsrichtwertes ggf. nachzuweisen. Bei der Prognoserechnung wird angenommen, dass die Lüftungs- und Klimaanlage des Marktgebäudes an der Nordwestf assade des Marktgebäudes, angebracht werden. 5.2 Verkehrslärm öffentliche Stellplätze Der Bebauungsplan Stempelpark sieht auch die Schaf f ung von öf f entlichem Parkraum vor. Hierzu wird der Bau von 40 Stellplätzen im Nordwesten des Marktgebäudes auf dem bestehenden Parkplatz sowie Stellplätze entlang der Mannheimer Straße und der Gartenstraße vorgesehen. In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2.2 sind die Geräuschquellen wie unter Nummer 4.3 dieses Berichtes bezüglich der öffentlichen Stellplätze beschrieben und die Immissionsorte an den bestehenden Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft dargestellt. Die Berechnungsparameter für die Immissionsberechnung nach 16. BImSchV können der Anlage 3 entnommen werden. Die flächenhafte Schallausbreitung der prognostizierten verkehrlichen Geräusche, berechnet und dargestellt mit dem Rechenprogenprogramm Cadna/A, zeigen die Rasterlärmkarten in Anlage 5.1 für den Tag- und Anlage 5.2 für den Nachtzeitraum. Aus dem Rechenprogramm werden auch die Beurteilungspegel in Tabellenform ausgelesen. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle 6 für die Geräusche des Verkehrslärms aufgelistet und mit den geltenden Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV verglichen.

31 Seite 31 v. 42 Tabelle 6: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel des Verkehrslärms an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaf t und Vergleich mit den geltenden Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Garten 1 EG !IO 50,3 44, WA Straße -8,7-4,5 Garten 1 1.OG !IO 50,4 44, WA Straße -8,6-4,5 Garten 1 2.OG !IO 50,4 44, WA Straße -8,6-4,4 Garten 3 EG !IO 48,5 42, WA Straße -10,5-6,4 Garten 3 1.OG !IO 49,3 43, WA Straße -9,7-5,5 Garten 3 2.OG !IO 49,0 43, WA Straße -10,0-5,9 Garten 3 3.OG !IO 48,3 42, WA Straße -10,7-6,6 Garten 14 EG !IO 35,1 29, WA Straße -23,9-19,8 Garten 14 1.OG !IO 40,4 34, WA Straße -18,6-14,5 Gewerbe 35 EG !IO 39,4 33, WA Straße -19,6-15,4 Gewerbe 35 1.OG !IO 45,8 39, WA Straße -13,2-9,1 Gewerbe 35 2.OG !IO 46,2 40, WA Straße -12,8-8,7 Gewerbe 35 3.OG !IO 45,9 40, WA Straße -13,1-8,9 Gewerbe 33 EG !IO 41,9 36, WA Straße -17,1-13,0 Gewerbe 33 1.OG !IO 45,7 39, WA Straße -13,3-9,1 Gewerbe 33 2.OG !IO 46,3 40, WA Straße -12,7-8,6 Gewerbe 31 EG !IO 43,6 37, WA Straße -15,4-11,3 Gewerbe 31 1.OG !IO 44,3 38, WA Straße -14,7-10,6 Gewerbe 31 2.OG !IO 45,0 39, WA Straße -14,0-9,9 Gewerbe 29 EG !IO 40,9 35, WA Straße -18,1-13,9 Gewerbe 29 1.OG !IO 42,9 37, WA Straße -16,1-12,0 Gewerbe 29 2.OG !IO 43,8 37, WA Straße -15,2-11,1 Gewerbe 29 3.OG !IO 43,7 37, WA Straße -15,3-11,1 Mannh. 34 EG !IO 35,5 29, WA Straße -23,5-19,4 Mannh OG !IO 36,1 30, WA Straße -22,9-18,8 Mannh OG !IO 36,7 30, WA Straße -22,3-18,2 Mannh. 33 EG !IO 39,7 33, WA Straße -19,3-15,2 Mannh OG !IO 41,0 35, WA Straße -18,0-13,9 Mannh OG !IO 41,2 35, WA Straße -17,8-13,6 Mannh OG !IO 41,4 35, WA Straße -17,6-13,4 Mannh. 39 EG !IO 49,2 43, WA Straße -9,8-5,7 Mannh OG !IO 49,0 43, WA Straße -10,0-5,9 Mannh OG !IO 48,6 42, WA Straße -10,4-6,3 Mannh. 41 EG !IO 50,2 44, WA Straße -8,8-4,7 Mannh OG !IO 50,0 44, WA Straße -9,0-4,9 Mannh OG !IO 49,4 43, WA Straße -9,6-5,4 Mannh. 41a EG !IO 51,5 45, WA Straße -7,5-3,4 Mannh. 41a 1.OG !IO 51,3 45, WA Straße -7,7-3,5 Mannh. 41a 2.OG !IO 50,8 44, WA Straße -8,2-4,1 Mannh. 45 EG !IO 49,3 43, WA Straße -9,7-5,6 Mannh OG !IO 49,7 43, WA Straße -9,3-5,2 Mannh OG !IO 49,6 43, WA Straße -9,4-5,3

32 Seite 32 v. 42 Der geltende Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV wird von den vom Neubau der öffentlichen Stellplätze ausgehenden Geräuschemissionen im Tagzeitraum an dem maßgeblichen Immissionsort Mannheimer Straße 41a, EG um mindestens 7,5 db und im Nachtzeitraum, am maßgeblichen Immissionsort Mannheimer Straße 41a, EG um mindestens 3,4 db unterschritten. 5.3 Geräusche privater Parkraum Dem Bauvorhaben ist eine unterirdische Tief garage mit 25 Pkw-Stellplätzen angeschlossen, die direkt den Wohnungen im 1. und 2. OG zugeordnet sind und weiteren 32 Stellplätzen, die an die Bewohner in der Nachbarschaft vermietet werden sollen, siehe Anlage 1.5 und Anlage 1.9. In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2.3 sind die Geräuschquellen wie unter Nummer 4.4 dieses Berichtes bezüglich der privaten Stellplätze beschrieben und die Immissionsorte an den bestehenden Gebäuden mit schutzbedürf tigen Räumen in der Nachbarschaf t dargestellt. Die Berechnungsparameter für die Immissionsberechnung nach 16. BImSchV können der Anlage 3 entnommen werden. Die flächenhafte Schallausbreitung der prognostizierten verkehrlichen Geräusche, berechnet und dargestellt mit dem Rechenprogenprogramm Cadna/A, zeigen die Rasterlärmkarten in Anlage 6.1 für den Tag- und Anlage 6.2 für den Nachtzeitraum. Aus dem Rechenprogramm werden auch die Beurteilungspegel in Tabellenform ausgelesen. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle 7 für die Geräusche des privaten Parkraum aufgelistet und mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm verglichen.

33 Seite 33 v. 42 Tabelle 7: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der Geräusche des privaten Parkraums an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Garten 1 EG !IO 45,0 40, WA Gewerbe -10,0 0,6 Garten 11.OG !IO 46,5 42, WA Gewerbe -8,5 2,6 Garten 12.OG !IO 44,3 39, WA Gewerbe -10,7-0,3 Garten 3 EG !IO 39,6 34, WA Gewerbe -15,4-5,5 Garten 31.OG !IO 39,6 34, WA Gewerbe -15,4-5,5 Garten 32.OG !IO 39,9 35, WA Gewerbe -15,1-5,0 Garten 33.OG !IO 39,6 34, WA Gewerbe -15,4-5,2 Garten 14 EG !IO 21,1 18, WA Gewerbe -33,9-21,8 Garten 14 1.OG !IO 24,3 21, WA Gewerbe -30,7-18,6 Gewerbe 35 EG !IO 21,9 18, WA Gewerbe -33,1-21,5 Gewerbe 35 1.OG !IO 24,0 20, WA Gewerbe -31,0-19,5 Gewerbe 35 2.OG !IO 25,9 22, WA Gewerbe -29,1-17,8 Gewerbe 35 3.OG !IO 28,5 24, WA Gewerbe -26,5-15,7 Gewerbe 33 EG !IO 20,1 17, WA Gewerbe -34,9-22,8 Gewerbe 33 1.OG !IO 22,8 19, WA Gewerbe -32,2-20,7 Gewerbe 33 2.OG !IO 24,5 21, WA Gewerbe -30,5-18,8 Gewerbe 31 EG !IO 21,0 16, WA Gewerbe -34,0-23,3 Gewerbe 31 1.OG !IO 22,7 18, WA Gewerbe -32,3-21,2 Gewerbe 31 2.OG !IO 24,3 20, WA Gewerbe -30,7-19,7 Gewerbe 29 EG !IO 21,7 17, WA Gewerbe -33,3-23,0 Gewerbe 29 1.OG !IO 24,6 20, WA Gewerbe -30,4-19,8 Gewerbe 29 2.OG !IO 24,2 20, WA Gewerbe -30,8-19,8 Gewerbe 29 3.OG !IO 24,9 20, WA Gewerbe -30,1-19,3 Mannh. 34 EG !IO 14,2 9, WA Gewerbe -40,8-30,2 Mannh OG !IO 14,4 10, WA Gewerbe -40,6-29,3 Mannh OG !IO 14,9 11, WA Gewerbe -40,1-28,9 Mannh. 33 EG !IO 14,5 10, WA Gewerbe -40,5-29,5 Mannh OG !IO 14,8 11, WA Gewerbe -40,2-28,6 Mannh OG !IO 15,7 12, WA Gewerbe -39,3-28,0 Mannh OG !IO 17,7 13, WA Gewerbe -37,3-26,4 Mannh. 39 EG !IO 15,7 12, WA Gewerbe -39,3-27,9 Mannh OG !IO 16,2 12, WA Gewerbe -38,8-27,2 Mannh OG !IO 18,1 14, WA Gewerbe -36,9-25,8 Mannh. 41 EG !IO 16,7 13, WA Gewerbe -38,3-26,7 Mannh OG !IO 16,6 13, WA Gewerbe -38,4-26,7 Mannh OG !IO 20,4 17, WA Gewerbe -34,6-22,9 Mannh. 41a EG !IO 18,4 15, WA Gewerbe -36,6-24,7 Mannh. 41a 1.OG !IO 19,0 16, WA Gewerbe -36,0-24,0 Mannh. 41a 2.OG !IO 20,8 17, WA Gewerbe -34,2-22,6 Mannh. 45 EG !IO 31,0 26, WA Gewerbe -24,0-14,0 Mannh OG !IO 31,5 26, WA Gewerbe -23,5-13,5 Mannh OG !IO 32,2 27, WA Gewerbe -22,8-12,2

34 Seite 34 v. 42 Der geltende Immissionsrichtwert der TALärm wird von den vom Neubau des privaten Parkraums ausgehenden Geräuschemissionen im Tagzeitraum an dem maßgeblichen Immissionsort Gartenstraße 11, 1. OG um mindestens 8,5 db und im Nachtzeitraum, am maßgeblichen Immissionsort Gartenstraße 11, EG um maximal 0,6 db überschritten. 6. Beurteilung der Prognoseergebnisse 6.1 Gewerbelärm Die Geräuscheinwirkungen des gewerblich genutzten Lebensmittelmarktes sind nach TALärm zu beurteilen. Bis auf die Immissionsorte Mannheimer Straße 39 und 41 wird der geltende Immissionsrichtwert im Tagzeitraum an allen Immissionsorten deutlich unterschritten. Den Immissionsorten Mannheimer Straße 39 und 41 liegt die Zu- und Abfahrt zum Pkw-Stellplatz des geplanten Lebensmittelmarktes direkt gegenüber. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie Wände oder Wälle können hier nicht genutzt werden. Die Berechnung der Parkiergeräusche liegt nach Aussage der Parkplatzlärmstudie aufgrund des gewählten Rechenalgorithmus auf der sicheren Seite. Es ist daher davon auszugehen, dass in der Realität mit geringeren Beurteilungspegel an der Fassade der Immissionsorte Mannheimer Straße 39 und 41 zu rechnen ist. Das 1. OG und das 2. OG des geplanten Neubaus entlang der Mannheimer Straße sind als W ohnnutzung geplant. Daher soll auch innerhalb des Plangebietes der schalltechnische Orientierungswert des Beiblattes 2 für ein Mischgebiet bzw. der geltende Immissionsrichtwert der TALärm für ein Mischgebiet nicht überschritten werden. Es wurden in einem separaten Berechnungsgang die maximalen Beurteilungspegel nach TALärm an der Fassade des geplanten Neubaus, der zu Wohnzwecken genutzt werden soll prognostiziert. Die Prognoseergebnisse sind dem folgenden Bild 2 für den Tagzeitraum und dem Bild 3 für den Nachtzeitraum zu entnehmen.

35 Seite 35 v. 42 UNTERSUCHUNGSBERICHT Bild 2: A u s s c h n i t t a u s d e m d i g i t a l e n G e l ä n d e m o d e l l, B e u r t e i l u n g s p e g e l G e we r b e l ä r m i m Ta g z e i t r a u m a n d e r F a s s a d e, g e l t e n d e r I m m i s s i o n s r i c h t we r t i m Mi s c h g e b i e t IRW = 60 db(a) Bild 3: A u s s c h n i t t a u s d e m d i g i t a l e n G e l ä n d e m o d e l l, B e u r t e i l u n g s p e g e l G e we r b e l ä r m i m N a c h t z e i t r a u m a n d e r F a s s a d e, g e l t e n d e r I m m i s s i o n s r i c h t we r t i m Mi s c h g e biet IRW = 45 db(a)

36 Seite 36 v. 42 Den Bildern 2 und 3 ist zu entnehmen, dass die gewerblichen Geräusche, ausgehend von dem Betrieb des geplanten Lebensmittelmarktes die geltenden Immissionsrichtwerte der TALärm im Tag- und Nachtzeitraum nicht überschreiten. Damit sind auch die Vorgaben der DIN erfüllt. 6.2 Verkehrslärm öffentliche Stellplätze Die Geräuscheinwirkungen der öffentlich genutzten Stellplätze sind nach RLS90 zu beurteilen. An allen gewählten Immissionsorten wird der geltende Immissionsrichtwert im Tag- und Nachtzeitraum deutlich unterschritten. Die geplanten Stellplätze werden im Sinne der RLS90 als Neubau von Verkehrswegen beurteilt. Das 1. OG und das 2. OG des geplanten Neubaus entlang der Mannheimer Straße sind als W ohnnutzung geplant. Daher soll auch innerhalb des Plangebietes der schalltechnische Orientierungswert des Beiblattes 2 für ein Mischgebiet bzw. der geltende Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für ein Mischgebiet nicht überschritten werden. Es wurden in einem separaten Berechnungsgang die maximalen Beurteilungspegel nach 16. BImSchV an der Fassade des geplanten Neubaus, der zu W ohnzwecken genutzt werden soll prognostiziert. Die Prognoseergebnisse sind dem folgenden Bild 4 für den Tagzeitraum und dem Bild 5 für den Nachtzeitraum zu entnehmen.

37 Seite 37 v. 42 UNTERSUCHUNGSBERICHT Bild 4: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell, Beurteilungspegel Verkehrslärm ö f f e n t l i c h e S t e l l p l ä t z e i m Ta g z e i t r a u m a n d e r F a s s a d e, g e l t e n d e r I m m i s s i o n s g r e n z we r t i m Mi s c h g e b i e t I R W = 6 4 d B ( A ) Bild 5: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell, Beurteilungspegel Verkehrslärm ö f f e n t l i c h e S t e l l p l ä t z e i m Ta g z e i t r a u m a n d e r F a s s a d e, g e l t e n d e r I m m i s s i o n s g r e n z we r t i m Mi s c h g e b i e t I R W = 5 4 d B ( A )

38 Seite 38 v. 42 Den Bildern 4 und 5 ist zu entnehmen, dass der Verkehrslärm, ausgehend von der Nutzung der öf f entlichen Stellplätze die geltenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV im Tag- und Nachtzeitraum nicht überschreiten. Damit sind auch die Vorgaben der DIN erfüllt. 6.3 Geräusche privater Parkraum Die Pkw-Stellplätze sind notwendige Stellplätze der zugeordneten Wohneinheiten und werden nur von den Bewohnern des Bauvorhabens genutzt. Die Pkw-Stellplätze sind somit als private Stellplätze bei der Prognoserechnung zu berücksichtigen. Diese Pkw-Stellplätze sind Parkplätze der Anwohner und sind daher vom Grundsatz nach BauNVO zulässig. Durch die Prognoserechnung soll nachgewiesen werden, dass die in einem Mischgebiet bzw. Allgemeinem W ohngebiet zu den üblichen Alltagserscheinungen gehörenden Stellplatzemissionen keine erheblichen, billigender Weise unzumutbaren Störungen hervorrufen (siehe Nummer Parkplatzlärmstudie). Das Beurteilungsverfahren dient somit aus schalltechnischer Sicht der Optimierung der Stellplatzanlage, was mit den obigen Schallschutzmaßnahmen erfolgte. Die Geräuscheinwirkungen des privat genutzten Parkraumes in der Tief garage sind in Ermangelung anderer Vorgaben nach TALärm zu beurteilen, welche hier als Erkenntnisquelle hinzugezogen wird. Bis auf den Immissionsort Gartenstraße 1, EG im Nachtzeitraum wird der geltende Immissionsrichtwert im Tag- und Nachtzeitraum an allen Immissionsorten deutlich unterschritten. Dem Immissionsort Gartenstraße 1 liegt die Zuund Abfahrt zur Tiefgarage des geplanten Bauvorhabens direkt gegenüber. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie Wände oder Wälle können hier nicht genutzt werden. Die Wände der Tiefgaragenabfahrt ab 0,5 Meter über Fahrbahnniveau und die Decke der Abfahrt sind absorbierend zu verkleiden. Die Berechnung der Parkiergeräusche liegt nach Aussage der Parkplatzlärmstudie aufgrund des gewählten Rechenalgorithmus auf der sicheren

39 Seite 39 v. 42 Seite. Es ist daher davon auszugehen, dass in der Realität mit geringeren Beurteilungspegel zu rechnen ist. Dies wäre auch rechnerisch der Fall, wenn kein Mittelwert sondern die niedrigeren Bewegungshäufigkeiten für Tiefgaragen nach Parkplatzlärmstudie der Prognoserechnung zugrunde gelegt worden wären. Das 1. OG und das 2. OG des geplanten Neubaus entlang der Mannheimer Straße sind als W ohnnutzung geplant. Daher soll auch innerhalb des Plangebietes der schalltechnische Orientierungswert des Beiblattes 2 für ein Mischgebiet bzw. der geltende Immissionsrichtwert der TALärm für ein Mischgebiet nicht überschritten werden. Es wurden in einem separaten Berechnungsgang die maximalen Beurteilungspegel nach TALärm an der Fassade des geplanten Neubaus, der zu Wohnzwecken genutzt werden soll prognostiziert. Die Prognoseergebnisse sind dem folgenden Bild 6 für den Tagzeitraum und dem Bild 7 für den Nachtzeitraum zu entnehmen. Bild 6: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell, Beurteilungspegel privater Parkraum im Tagzeitraum an der Fassade, geltender Immissionsrichtwert im Mischgebiet IRW = 60 db(a)

40 Seite 40 v. 42 Bild 7: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell, Beurteilungspegel privater Parkraum im Nachtzeitraum an der Fassade, geltender Immissionsrichtwert im Mischgebiet IRW = 45 db(a) Den Bildern 6 und 7 ist zu entnehmen, dass die Geräusche, ausgehend von der Nutzung des privaten Parkraumes die geltenden Immissionsrichtwerte der TALärm im Tag- und Nachtzeitraum nicht wesentlich überschreiten. Damit sind auch die Vorgaben der DIN erfüllt. 7. Zusammenfassung Das Architekturbüro Grube Jakel Löffler, Weinbrennerstrasse 18, Karlsruhe plant für den Bauherrn Boxheimer u. Scheuermann GmbH, den Neubau eines Lebensmittelmarktes in Mannheim, Ecke Mannheimer- Straße / Gartenstraße. Im Zuge der Überplanung des Gebietes wird von der Stadt Mannheim der Bebauungsplan Stempelpark aufgestellt. Die von dem Betrieb dieses Bauvorhabens ausgehenden gewerblichen Geräusche und die daraus resultierenden Beurteilungspegel an der Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft werden in dem vorliegenden schalltechnischen Untersuchungsbericht berechnet und nach den immissionsschutzrechtlichen Anf orderungen der TALärm [2] bewertet.

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