Investment Performance Update. November 2008

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1 Investment Performance Update November 2008

2 Inhaltsverzeichnis In unserem Investment Performance Update informieren wir Sie jeweils über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich Global Investment Performance Standards (GIPS) sowie über den Stand der Investment Performance im Allgemeinen. In dieser Ausgabe erwarten Sie die folgenden Themenbereiche: Neue GIPS-Richtlinien 4 Überarbeitung der GIPS «GIPS 2010 Review» 8 GIPS Alternative Investment Strategies Guidance 15 Neuigkeiten über das GIPS Logo 16 Veranstaltungen im Bereich der Investment Performance 17 Kontakt 18 CFA und GIPS sind eingetragene Marken im Besitz des CFA Institute. Investment Performance Update, November

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4 Neue GIPS-Richtlinien Guidance statement on error correction Im Verlauf des Jahres 2008 haben die GIPS-Gremien das GIPS Guidance Statement on Error Correction finalisiert. Bei dieser Richtlinie handelte es sich um das letzte Guidance Statement, das seit 2005 ausstehend war und vom GIPS Interpretations Subcommittee in grossem Umfang revidiert werden musste. Das Guidance Statement on Error Correction definiert Vorkehrungen im Rahmen der Fehlerkorrektur von Daten, die den GIPS Composite Performance Präsentationen zugrunde liegen, und Bestimmungen zur Offenlegung der Fehler. Das Guidance Statement wird per in Kraft treten. Dieses Guidance Statement regelt insbesondere rückwirkende Korrekturen von bereits als GIPS-konform präsentierten Daten. Die Firmen sind dazu angehalten, die folgenden Massnahmen zu ergreifen: Die Grundsätze und Abläufe bezüglich der Fehlerkorrekturen schriftlich festlegen Definieren, was ein wesentlicher Fehler ist Einen Prozess zur Korrektur von Fehlern festlegen und diesen befolgen Wenn die Korrekturen einen wesentlichen Einfluss auf die historisch präsentierten Informationen und/oder Kennzahlen haben, muss die Firma ein Prozedere zur Korrektur der Fehler festlegen. Das nachfolgende Ablaufdiagramm zeigt die vier Optionen auf, die den Firmen hinsichtlich der Handhabung von Fehlern gemäss dem GIPS Guidance Statement on Error Correction grundsätzlich zur Verfügung stehen. Obgleich das Guidance Statement erst per in Kraft treten wird und keine rückwirkende Anwendung gefordert ist, ist es sehr empfehlenswert, sich bereits jetzt mit dessen Implementierung sowie im Besonderen mit den folgenden Themen auseinanderzusetzen: Die Firma sollte eine interne GIPS Policy zur Behebung von Fehlern definieren, auf welche sich die Firma im Anschluss jeweils beziehen kann. PricewaterhouseCoopers hat für diese Policy eine Vorlage entwickelt, die an unsere Kunden bei Bedarf gerne herausgegeben werden kann. Die aktuellen Composite Reports sollten regelmässig auf ihre Konsistenz mit den historisch verifizierten Daten hin überprüft werden. Es empfiehlt sich, eine Liste der Kunden bzw. Drittparteien zu führen, an welche die GIPS Composite Reports abgegeben wurden, um diese im Fall eines wesentlichen Fehlers proaktiv mit den korrigierten Informationen beliefern zu können. Firma entdeckt einen Fehler Unwesentlicher Fehler Gering wesentlicher Fehler Wesentlicher Fehler Sehr wesentlicher Fehler Keine Korrektur notwendig Korrektur der GIPS-konformen Präsentation Offenlegung der Änderung in einer revidierten Präsentation Ô Muss für mindestens 12 Monate nach der Korrektur der Präsentation in der korrigierten Fassung offengelegt werden Zustellung der korrigierten Präsentation an alle bestehenden Kunden, die die fehlerhafte Präsentation erhalten haben. Zudem muss jede annehmbare Anstrengung unternommen werden, auch allen künftigen Kunden und anderen Interessensgruppen, die die fehlerhafte Präsentation erhalten haben, eine korrigierte Version zukommen zu lassen. Dokumentation des Fehlers und der vorgenommenen Korrekturen Investment Performance Update, November

5 Neue GIPS Interpretationen Das GIPS Helpdesk des CFA Institute beantwortet täglich zahlreiche Anfragen in Bezug auf die Anwendung der GIPS. Äusserst komplexe Anfragen werden an das GIPS Interpretations Subcommittee weitergeleitet. Das GIPS Interpretations Subcommittee setzt sich aus neun Investment-Performance Experten aus verschiedenen Regionen zusammen, wobei sich sein Aufgabenbereich auf die Verdeutlichung der GIPS Standards mittels Interpretationen wie auch auf die Entwicklung neuer Guidance erstreckt. Das GIPS Interpretations Subcommittee hat vor Kurzem die folgende neue Interpretation veröffentlicht, die sich mit der Performance-Präsentation in Perioden mit Performance- Lücken auseinandersetzt, d.h., wenn ein Composite zwischenzeitlich alle seine zugehörigen Portfolios verliert, was in einer «Lücke» des Performance-Ausweises resultiert. Das folgende Beispiel soll gerade diese Problematik veranschaulichen: Das Startdatum des Composites war der , und per befanden sich zehn Mandate im Composite. Zum wurden sechs Portfolios liquidiert, und die vier weiteren Portfolios fielen unter die Mindestgrösse, so dass das Composite keine Portfolios mehr enthielt. Am überschritten zwei der Portfolios, die vorgängig unter die Mindestgrössenanforderung des Composites gefallen waren, die Mindestgrösse erneut, sodass das Composite effektiv mit derselben Strategie wiederauflebte. Während des Jahres 2007 kamen noch 3 Portfolios hinzu. Es stellt sich nun die Frage, wie die GIPS-konforme Präsentation dieses Composites per dargestellt werden sollte. Die vom GIPS Interpretations Subcommittee gegebene Antwort besagt, dass der Performance-Ausweis des Composites per zu einem Ende kommen würde, da alle Portfolios des Composites entweder beendet wurden oder unter die Mindestgrösse fielen und somit aus dem aktiven Composite ausgeschlossen wurden. Da in der Folge wiederum Portfolios in das Composite aufgenommen wurden, muss die vorgängige Performance-Historie des Composites gezeigt werden, darf jedoch nicht mit den aktuellen Composite Performance Ergebnissen verbunden werden. Unter den Grundsätzen fairer Darstellung und vollständiger Offenlegung verpflichten die GIPS dazu, derartige Fälle mit höchster Transparenz zu behandeln, wie in dem folgenden Beispiel exemplarisch dargestellt: Periode Anzahl der Assets under Management Periodenrenditen, % Composite Portfolios am per Ende der Periode in USD Dispersion, % Ende der Composite Benchmark Periode Composite Gesamtfirma X X X 5 X X X X 2 X X X X X X X 10 X X Investment Performance Update, November

6 Während die Firma in diesem Beispiel eine kumulierte Rendite für die Periode vom bis zum präsentieren darf, ist es im Gegenzug nicht erlaubt, Perioden mit «Performance-Lücken» zu verknüpfen und eine kumulierte Rendite über derartige Perioden zu präsentieren, wie etwa über die Periode vom bis zum Dasselbe würde ebenfalls auf die Präsentation etwaiger empfohlener Risikomasse (wie Volatilität) basierend auf kumulierten Perioden zutreffen. Überdies darf die Performance für unvollständige Jahre (z.b. für die Jahre 2005 und 2006 im obigen Beispiel) nicht mit dem Verweis auf die GIPS-Anforderung, nur jährliche Renditen präsentieren zu müssen, weggelassen werden. Hingegen ist es nicht erforderlich, die Composite-Dispersion, Anzahl der Portfolios sowie Assets under Management für unvollständige Jahre offenzulegen, wie es im obigen Beispiel für die Periode per der Fall ist. Eine weitere häufig gestellte Frage in Verbindung mit dem oben genannten Beispiel bezieht sich auf die Situation, wenn ein Composite unter dem Jahr eröffnet wird: Entsprechend stellt sich die Frage, welche Performance-Periode am Ende des ersten unvollständigen Jahres ausgewiesen werden soll (GIPS verlangen explizit lediglich die Präsentation jährlicher Renditen). Mit dieser Frage setzt sich das GIPS Interpretations Subcommittee im Rahmen des laufenden GIPS 2010 Review Projektes (siehe hierfür das nächste Kapitel dieses Newsletters) auseinander. Wir erwarten eine explizite Bestimmung, die besagt, dass die Renditen vom Composite-Startdatum bis zum ersten Jahresende präsentiert werden müssen in dem Fall, dass die erste Performance-Periode weniger als ein volles Jahr ist. Falls etwa ein neuer Composite am eröffnet wird und die Firma alle Composites für jährliche Perioden per 31. Dezember ausweist, ist die Firma verpflichtet, im GIPS-Report die erste partielle Jahresrendite von Mai bis Dezember für das Jahr 2007 auszuweisen. Das Interpretations Subcommittee hat in letzter Zeit einige weitere aufschlussreiche Interpretationen herausgegeben, so etwa hinsichtlich der Renditeberechnung bei fremdkapitalfinanzierten Portfolios. Investment Performance Update, November

7 Neue Richtlinien in der Pipeline Gegenwärtig wird eine neue GIPS Guidance zur Messung und Präsentation der Anlagerisiken sowie über die Anwendung der GIPS bei Alternativen Anlagestrategien entwickelt. Diese neuen Guidance Statements werden auch die Zielsetzungen des ursprünglich in Entwurfsform herausgegebenen GIPS Guidance Statements on the Use of Leverage and Derivatives umfassen, welches nie in seiner geplanten Form finalisiert wurde. Einen vollständigen Überblick über die GIPS Guidance Statements gibt die GIPS-Website unter: Zusätzlich sind eine Vielzahl neuer Interpretationen in der Pipeline, z.b. zur Behandlung der von Konkursfällen betroffenen Anlagen bei der Performance-Präsentation. Aus diesem Grund ist es ratsam, die GIPS Interpretations Library auf der GIPS-Website ( programs/faqs/index.asp) periodisch zu konsultieren. Eine Vielzahl neuer Richtlinien wird in Folge des GIPS 2010 Projektes entstehen (siehe das nächste Kapitel dieses Newsletters für Details hierzu), in dessen Rahmen von welchem das GIPS Interpretations Subcommittee und andere GIPS Committees an der Überarbeitung der gegenwärtigen GIPS Standards arbeiten. So arbeitet das GIPS Investment Manager Subcommittee derzeit an einer Guidance, wie ein potenzieller Kunde im Sinne der GIPS zu definieren ist. Dieser Sachverhalt ist wichtig, da die GIPS verlangen, dass die GIPS-konformen Firmen alle Anstrengungen unternehmen, um eine GIPS-konforme Präsentation allen potenziellen Kunden zukommen zu lassen. Folglich ist die Definition der Bezeichnung «potenzieller Kunde» entscheidend. Eine weitere gemeinsame Arbeitsgruppe aus dem Investment Manager Subcommittee und dem Investor/Consultant Subcommittee hat die Aufgabe, eine mögliche Erweiterung der GIPS Standards auf das Reporting für bestehende Kunden zu adressieren. Diese Arbeitsgruppe entwickelt derzeit eine Reihe von Q&As sowie Musterpräsentationen zu diesem Thema. Die GIPS Guidance Statements und Interpretationen sind ein integraler Bestandteil des GIPS Rahmenwerks. Sie bieten zusätzliche technische Erläuterungen und Interpretationen und helfen dabei, diverse praktische Problemfelder in der Umsetzung der GIPS zu lösen. Es ist wichtig, zu verstehen, dass GIPS-konforme Firmen alle GIPS-Guidance-Quellen inklusive Guidance Statements, Interpretationen oder Erläuterungen der GIPS-Gremien einhalten müssen. Das GIPS Interpretations Subcommittee begrüsst jederzeit Fachfragen sowie Anregungen aus der Branche zur praktischen Umsetzung der GIPS. Derartige Problemstellungen können entweder an die -Adresse oder alternativ direkt an Herrn Dimitri Senik, Leiter Investment Performance Services von PricewaterhouseCoopers in der Schweiz und Mitglied des GIPS Interpretations Subcommittee, per gerichtet werden, der diese gerne an das Subcommittee zur Behandlung weiterreichen wird. Investment Performance Update, November

8 Überarbeitung der GIPS «GIPS 2010 Review» Vor dem Hintergrund der stetigen Weiterentwicklung der Vermögensverwaltungsindustrie haben die GIPS-Gremien sich verpflichtet, die GIPS jeweils im Rhythmus von fünf Jahren zu überarbeiten und an die Industrienormen anzupassen. Aus diesem Grund wurde kurz nach der Einführung der überarbeiteten GIPS per bereits das Projekt zur GIPS Revision 2010 gestartet. Das Projekt «GIPS 2010» verfolgt folgende Ziele: Beurteilung der bestehenden GIPS-Empfehlungen hinsichtlich deren Eignung als zukünftige neue Anforderungen Beurteilung des Zeitpunktes der Inkraftsetzung der zukünftigen Anforderungen, welche bereits in den aktuellen GIPS definiert sind «Aufräumen» der aktuellen GIPS, z.b. Entfernen veralteter Vorschriften usw. Überarbeiten der Definitionen und des Glossars Evaluation der aktuellen Bedürfnisse der Anwender der GIPS Entwicklung neuer Vorschriften und deren Einbindung in die GIPS 2010 Der Zeitplan des Projektes «GIPS 2010» kann der folgenden Tabelle entnommen werden (Änderungen vorbehalten): Revision der gegenwärtigen GIPS Beginn 2009 Entwurf der GIPS Öffentliche Vernehmlassungsperiode zu GIPS 2010 (mindestens 6 Monate) Ende 2009 Finalisierung der GIPS 2010 und Freigabe durch das GIPS EC und das CFA Institute Board 2010 Publikation der GIPS Inkraftsetzung der GIPS 2010 Bis zum heutigen Zeitpunkt hat das GIPS Interpretations Subcommittee sämtliche bestehenden GIPS-Bestimmungen und Guidance Statements überarbeitet und daraus einen Entwurf der Kapitel 0 (Fundamentals of Compliance) bis 5 (Presentation and Reporting) für GIPS 2010 erstellt. Im Rahmen des Meetings in Boston im September 2008 wurde dieser Entwurf dem GIPS Executive Committee überreicht. Das Verification Subcomittee hat Section III (Verification) überarbeitet und ist nun dabei, die verschiedenen dazu existierenden Erläuterungen zu aktualisieren. Die Bestimmungen bezüglich Real Estate und Private Equity werden zurzeit von spezialisierten Arbeitsgruppen überarbeitet. Die Entwürfe dieser Kapitel der GIPS Standards werden im Verlaufe des Herbsts 2008 dem GIPS Executive Commitee vorgelegt. Im Zuge von GIPS 2010 identifizierte das GIPS Interpretations Subcommitee in diesem Jahr eine Anzahl relevanter Punkte, welche zwecks einer richtungweisenden Stellungnahme dem Executive Committee vorgelegt wurden. Nachfolgend werden die aus unserer Sicht wichtigsten Aspekte, welche sehr wahrscheinlich in GIPS 2010 umgesetzt werden, zusammenfassend dargestellt. Es gilt dabei zu beachten, dass diese Vorschläge, welche von den GIPS-Standardsetzern eingebracht wurden, im kommenden Entwurf der GIPS 2010 angepasst werden können. Sobald 2009 der Entwurf der überarbeiteten GIPS zur Kommentierung veröffentlich wird, werden die Vertreter der Industrie ausreichend Möglichkeiten haben, die vorgeschlagenen Änderungen zu beurteilen sowie ihrerseits Vorschläge anzubringen. Status der GIPS-Empfehlungen Hinsichtlich der GIPS-Empfehlungen zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. So haben die GIPS-Gremien beschlossen, dass die Empfehlungen zukünftig nicht mehr als Vorstufe für spätere Anforderungen, sondern viel mehr als «Best Practice» zu verstehen sind. Diejenigen Empfehlungen, welche nicht a priori für alle machbar bzw. erstrebenswert sind, werden auch in Zukunft schlicht Empfehlungen bleiben. Beurteilung des Zeitpunktes der zukünftigen Anforderungen Die folgenden, in den GIPS bereits definierten Anforderungen sollen per in Kraft treten: Portfolios müssen zum Zeitpunkt jedes grossen externen Cashflows bewertet werden. Portfolios müssen jeweils per Monatsende oder per letzten Arbeitstag des Monats bewertet werden. Composite-Renditen müssen mindestens auf monatlicher Basis berechnet werden. Carve-outs müssen eigene liquide Mittel besitzen und separat verwaltet werden. Das GIPS Executive Committee hat bestätigt, dass sämtliche oben genannten Anforderungen wie vorgesehen per in Kraft treten werden. Für die Berechnung der Portfolio-Rendite bedeutet dies konkret, dass ab dem die Portfolios jeweils per Monatsende und bei sämtlichen grossen externen Mittelflüssen zu bewerten sind. Die Definition eines «grossen Cashflows» kann auf Stufe Composite spezifisch definiert werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass der festgelegte Grundsatz zur Grösse der Mittelflüsse verbindlich sein muss und somit Portfoliobewertungen ausserhalb dieser Grenzen nicht toleriert werden. Mit der Formulierung einer möglichen weiteren Empfehlung, welche die Bewertung der Portfolios bei jedem externen Cashflow unabhängig von dessen Grösse anregen soll, will man die Genauigkeit der zeitgewichteten Renditeberechnungsmethode fördern. Investment Performance Update, November

9 Verifikation der GIPS-Compliance Das GIPS Executive Committee hat entschieden, die Idee einer obligatorischen Verifikation für Firmen, die GIPS Compliance erklären, nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen wird in den GIPS 2010 ein überarbeitetes Compliance-Statement verankert, in welchem explizit Bezug darauf genommen wird, ob die Firma verifiziert wurde oder nicht. Obwohl die GIPS-Verifikation nicht obligatorisch ist, hat sie sich in vielen Ländern zu einer Marktpraxis entwickelt; so lassen sich zum Beispiel in der Schweiz die Mehrzahl der GIPSkonformen Firmen freiwillig verifizieren. Durch das Fehlen eines formellen Kontrollgremiums, das die GIPS-Compliance überprüft, ist es die Verifikation, die diese wichtige Funktion im Bereich der GIPS-Compliance übernimmt. Allerdings ist eine Verifikationspflicht nur dann sinnvoll, wenn sämtliche Verifizierer ein vergleichbar hohes Qualitätsniveau des Verifikationsprozesses sicherstellen können und wollen. Anlagen, welche für die GIPS-Compliance relevant sind Eine gegenwärtige GIPS-Bestimmung lautet: «Assets, für welche die Standards nicht angewendet werden können, sind nicht in der GIPS Firma zu berücksichtigen und somit auch nicht zu den Total Assets zu zählen. Es handelt sich dabei um Anlagen, deren Bewertung auf dem Einstandswert oder Buchwerten anstelle von Marktwerten basiert.» In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob als Entscheidungsgrundlage anstelle der Bewertungsfähigkeit der Anlage nicht viel mehr der Aspekt der Vermögensverwaltung zu berücksichtigen wäre. Es ist bekannt, dass in der Vergangenheit bestimmte Anlagen ohne Marktwert beispielsweise Kunstwerke aus der GIPS-Compliance ausgeschlossen wurden. Zurzeit vertreten die GIPS-Gremien jedoch den Standpunkt, dass, wenn die Vermögenswerte im Rahmen einer Anlagestrategie verwaltet werden, diese in die GIPS Firma aufgenommen werden sollten. Es wird erwartet, dass mit der Einführung von GIPS 2010 und der Anforderung, sämtliche Vermögenswerte zum Fair Value zu bewerten, der Ausschluss von nicht bewertbaren Anlagen hinfällig werden dürfte. Unterscheidung zwischen gebührenpflichtigen und nicht-gebührenpflichtigen Portfolios Die aktuellen GIPS geben vor, dass nicht-gebührenpflichtige, diskretionäre Portfolios keinem Composite zugeteilt werden müssen. Wenn nun aber nicht-gebührenpflichtige Portfolios genau so wie gebührenpflichtige Portfolios verwaltet werden, stellt sich die berechtigte Frage, wieso es erlaubt sein sollte, diese nur aufgrund unterschiedlicher Gebührenstruktur aus den Composites auszuschliessen. Nachdem die GIPS-Gremien diese Frage intensiv diskutiert hatten, beschloss das GIPS Executive Committee, dass die Unterscheidung zwischen gebührenpflichtigen und nichtgebührenpflichtigen Portfolios in Bezug auf die Composite- Investment Performance Update, November

10 Aufnahme und die Berechnung der Total Firm Assets aufgehoben wird. Folglich muss ein zur GIPS-Firma gehörendes und nach einer Anlagestrategie verwaltetes diskretionäres Portfolio mindestens einem Composite zugeordnet werden. Das Interpretations Subcommittee hat folglich den Vorschlag unterbreitet, die Unterscheidung von Portfolios nach der Gebührenpflicht aus der GIPS-Bestimmung 3.A.1 zu entfernen, damit jedes diskretionäre Portfolio, unabhängig davon, ob es eine Management Fee bezahlt oder nicht, einem Composite zugeteilt wird. Die Anforderung, den prozentualen Anteil nicht-gebührenpflichtiger Portfolios für jedes Composite per Jahresende auszuweisen, wird davon allerdings nicht tangiert und soll weiterhin verbindlich bleiben. Definition von Carve-outs Die Diskussion über die Carve-out Portfolios hat sich hauptsächlich an folgenden Fragen entfacht: Sollte die Definition von Carve-outs geändert oder neu überdacht werden? Kann es erlaubt sein, dass selbständig verwaltete Teile von Portfolios, welche keine Cash-Position halten, einem Composite zugeteilt werden? Oftmals unterscheidet sich nämlich solch ein Portfolio nur marginal von einem eigenständigen Portfolio, bei welchem der gesamte Cash-Restbestand aufgrund einer Kundenanweisung täglich auf ein anderes Konto überwiesen wird. Nach langer und intensiver Diskussion akzeptierte das GIPS Executive Committee grundsätzlich den Vorschlag, die Definition von Carve-outs so abzuändern, dass die «Sub-Portfolios» davon ausgenommen werden. Es dürfen keine rein hypothetischen Carve-outs aus gemischten Anlageportfolios gebildet werden, ausser das Portfolio wird eigenständig als «Sub-Portfolio» verwaltet und entspricht im Wesen einem eigenständigen Portfolio mit derselben Strategie. Im Bewusstsein, dass einige Strategien keinen Cash-Anteil beinhalten, hat das GIPS Executive Committee das Interpretations Subcommittee beauftragt, die Möglichkeit zu analysieren, «Sub-Portfolios» ohne Cash-Anteil mit anderen ähnlichen «Sub-Portfolios» in einem Composite zusammenzufassen, insofern diese klar als solche gekennzeichnet sind. Das Interpretations Subcommittee ist nun dabei, sämtliche Aspekte sorgfältig auszuleuchten, und wird in den kommenden Wochen dem Executive Committee einen Vorschlag präsentieren. Die aktuelle Richtlinie hinsichtlich der Behandlung von Carveouts ist davon nicht betroffen. Das bedeutet, dass es ab dem nicht mehr erlaubt sein wird, künstliche Cash- Bestände den Carve-out-Segmenten zuzuweisen. Als Konsequenz wird es nicht mehr erlaubt sein, Carve-out-Segmente ohne Cash, welche quasi als «vollständig investiert» deklariert sind, einem Composite zuzuweisen. Investment Performance Update, November

11 Definition des Begriffs «potenzieller Kunde» Da gemäss GIPS jeder angemessene Aufwand betrieben werden muss, um jedem potenziellen Kunden eine GIPS- Präsentation zukommen zu lassen, ist die Definition des Begriffs «potenzieller Kunde» essenziell. Aufgrund eines Entschlusses des GIPS Executive Committee wird dieser Begriff nicht innerhalb des GIPS-Haupttextes definiert, sondern in einer Richtlinie, welche Klarheit schaffen soll, wer als «potenzieller Kunde» betrachtet werden darf. Die Richtlinie wird zurzeit vom Investment Manager Subcommittee erarbeitet und nach einem Review durch das Interpretations Subcommittee und der anschliessenden Genehmigung in der GIPS Interpretations Library veröffentlicht. Fair value GIPS schreiben grundsätzlich vor, dass Anlagen zum Marktwert bewertet werden müssen. Im Bereich von Private Equity Investments erlauben die GIPS allerdings eine breiter gefasste Definition von Fair Value. Die aktuelle Situation auf den Finanzmärkten (Kreditkrise und Liquiditätsengpass) offenbart nun aber, dass es auch traditionelle Investments gibt, welche bis anhin liquide waren, nun aber keinen Marktpreis mehr besitzen. Als Antwort auf diese Entwicklung hat das GIPS Executive Committee entschieden, die Definition von Marktwert im GIPS Glossar so zu erweitern, dass für alle Anlagen der Begriff von Fair Value angewendet werden kann. Ohne detaillierte Richtlinien hinsichtlich verschiedener Bewertungsmethoden definieren zu wollen, wird in Anlehnung an die Richtlinie bezüglich der Bewertung von Private Equity Investments ein generelles Bewertungs-Rahmenwerk entwickelt. Dieses Rahmenwerk soll mit dem Fair-Value-Ansatz der internationalen Rechnungslegungs-Grundsätze zur Bewertung von Anlagen konsistent sein. Zusätzlich dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit die Empfehlung ausgesprochen werden, dass die Annahmen und Prinzipien zur Bewertung der Investments offengelegt werden sollten (aktuell verlangen die GIPS keine Offenlegung der verwendeten Bewertungsmethoden). Zusammen mit der Private-Equity-Arbeitsgruppe arbeitet das GIPS Interpretations Subcommittee an der Erstellung der neuen GIPS-Bewertungsgrundsätze, mit dem Ziel, das Framework für die Fair-Value-Bewertung aller Anlagekategorien in den Standards zu implementieren (diese Grundsätze sollen als Appendix D der GIPS verfasst werden). Verwendung geldgewichteter Renditen Die GIPS geben vor, dass die zeitgewichtete Renditeberechnung für Portfolio-Performance verwendet wird. Diese Methode gilt als am meisten adäquat, da sie die Effekte von externen, kundengesteuerten Cashflows neutralisiert, welche typischerweise in Bezug auf Grösse und Zeitpunkt nicht vom Vermögensverwalter beeinflusst werden können. Da im Gegensatz dazu bei Private Equity Portfolios der Vermögensverwalter die Grösse und den Zeitpunkt der externen Geldflüsse bestimmt, fordern die GIPS für die Renditeberechnung dieser Portfolios den Einsatz der geldgewichteten Renditeberechnungsmethode (Internal Rate of Return (IRR)). Es wurde nun die Frage aufgeworfen, ob die geldgewichtete Methode (bspw. IRR oder Modified Dietz) ebenso für traditionelle Anlageportfolios erlaubt werden sollte, bei welchen die Grösse und der Zeitpunkt der externen Geldflüsse vom Investment Manager gesteuert werden. Als Beispiel kann ein Start-up-Manager aufgeführt werden, der den Track-Record seines eigenen Portfolios präsentiert, für welches er logischerweise alle geldflussbezogenen Entscheidungen selbständig getroffen hat. Diesbezüglich hat sich das GIPS Executive Committee damit einverstanden erklärt, dass, wenn der Investment Manager für das Timing von Geldflüssen verantwortlich zeichnet, die GIPS die Verwendung der IRR-Rendite empfehlen sollten. Die Erarbeitung der Frage, wie dies in den Standards implementiert werden kann, sowie die Behandlung der Frage, ob die IRR-Methode zu favorisieren sei, sind noch ausstehend. Unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit von Firmen sollte weiterhin zwingend die zeitgewichtete Rendite präsentiert werden. Das Interpretations Subcommitte diskutiert diese Frage mit anderen involvierten Committees intensiv und wird kombiniert mit den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe Private Equity bezüglich der Komplexität und Verwendbarkeit der IRR-Methode dem Executive Committee einen geeigneten Vorschlag unterbreiten. Lebensdauer von Disclosures Einige Disclosures im GIPS Composite Report haben das Ziel, ein spezifisches Ereignis offenzulegen, wie beispielsweise einen Composite-Namenswechsel. So gibt es Disclosures, welche nach einem Jahr nicht mehr relevant sind, und solche, welche über mehrere Jahre ihre Aussagekraft nicht verlieren. In den aktuellen GIPS wird dieser zeitliche Aspekt von Disclosures nicht berücksichtigt. Es ist aber unbestritten, dass einige Disclosures über die Zeit ihre Aussagekraft verlieren. Im Zuge des GIPS 2010 Projekts wird sich das GIPS Interpretations Subcommittee dieser Thematik annehmen, um entsprechende Leitlinien zu entwickeln. Zum heutigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass einige Disclosures nicht länger als zwölf Monate offengelegt werden müssen. So werden beispielsweise Firmen Anpassungen an GIPS- Präsentationen aufgrund der Korrektur von materiellen Fehlern nur noch für zwölf Monate offenlegen müssen. Präsentation von Risikokennzahlen In der Vergangenheit wurden die GIPS mehrfach kritisiert, zu stark auf die Präsentation von Renditen zu fokussieren und dabei das Anlagerisiko nicht genügend zu berücksichtigen, obwohl die Performance klar als Kombination aus Rendite und Risiko zu sehen ist. Dieses Defizit wurde erkannt, und eine dedizierte Arbeitsgruppe wurde gegründet, welche die Aspekte der Präsentation des Anlagerisikos in GIPS-Reports ausleuchten soll. Investment Performance Update, November

12 Es kann davon ausgegangen werden, dass in Zukunft verlangt wird, signifikante Risiken sowohl qualitative als auch quantitative entsprechend der Composite-Anlagestrategie zu präsentieren. In Bezug auf die qualitativen Risiken dürfte ein Disclosure erforderlich werden, welches die qualitativen Risiken auf Composite-Stufe spezifisch darlegt. Hinsichtlich der Darstellung des quantitativen Risikos wird wahrscheinlich nur eine einzige Kennzahl zwingend offengelegt werden müssen (zurzeit ist der Vorschlag, dass die annualisierte ex-post Standardabweichung des Composites und der Benchmark über die letzten drei Jahre präsentiert wird). Aufbewahrungspflicht für ergänzende Informationen (Supplemental Information) Das GIPS Guidance Statement on Recordkeeping Requirements (in Kraft seit dem ) definiert, welche Datensätze und zugrundeliegenden Informationen für die Aufrechterhaltung der GIPS Compliance aufbewahrt werden müssen. Bezüglich der Aufbewahrung von ergänzenden Informationen, welche im Sinne der GIPS als «Supplemental Information» gelten, stellt dieses Guidance Statement keine Anforderungen, empfiehlt allerdings im Sinne der «Best Practice», sämtliche Daten und Informationen aufzubewahren, welche der Unterstützung der präsentierten ergänzenden Informationen dienen. In Bezug auf GIPS 2010 drehen sich die Diskussionen hauptsächlich darum, ob die Aufbewahrung der Daten für sämtliche ergänzenden Informationen als Erfordernis definiert werden soll. Aufgrund der unklaren Definition von ergänzenden Informationen und der Wichtigkeit des Themas wurde beschlossen, dass weitere Diskussionen geführt werden müssen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. Das Interpretations Subcommittee befindet sich mitten im Prozess der Erstellung eines Vorschlags, der sowohl die Aspekte der Definition von ergänzenden Informationen als auch die Aufbewahrungspflicht regeln soll. Nach heutigem Stand werden die bestehenden Anforderungen wahrscheinlich so erweitert, dass in Zukunft sämtliche notwendigen Daten für die in den GIPS- Präsentationen offengelegten Informationen somit auch für allfällige Supplemental Information aufzubewahren sind. Länge des präsentierten Track-Record Momentan fordern die GIPS, dass Firmen die jährlichen Renditen für die letzten zehn Jahre präsentieren. Das GIPS Executive Committee plant nun, im Entwurf der GIPS 2010 eine Empfehlung zu veröffentlichen, die Composite-Historie über einen längeren Zeitraum zu präsentieren. Mindestgrösse der Portfolios Die gegenwärtigen GIPS erlauben es, eine Mindestgrösse des Portfoliowertes zu definieren, sodass ein Portfolio, das unter diese Grösse fällt, aus dem Composite entfernt werden kann (es wird als nicht-diskretionär betrachtet). Daraus hat sich die Frage entwickelt, ob das ausgeschlossene Portfolio als nichtdiskretionär klassifiziert wird, weil es zu klein ist und folglich nicht gemäss der beabsichtigten Anlagestrategie verwaltet werden kann, oder ob es aber aufgrund seiner Grösse nicht eher eine separate Strategie darstellt und somit einem entsprechenden eigenen Composite zugewiesen werden sollte. Das GIPS Executive Committee hat entschieden, dass die bestehenden Bestimmungen hinsichtlich der Mindestgrösse in den Standards bleiben sollen. Wenn ein Portfolio jedoch unter der Mindestgrösse ist und nach einer separaten Strategie diskretionär verwaltet wird, muss es dem entsprechenden Composite zugeteilt werden. Wenn das Portfolio unter die Mindestgrösse fällt und nicht mehr länger diskretionär ist, muss es aus dem Composite entfernt werden. Zudem wurde das Interpretations Subcommittee aufgefordert, eine entsprechende Interpretation zu entwickeln und dadurch die bestehende Guidance bezüglich der Mindestgrösse zu stärken. Die bestehende Empfehlung, dass Firmen einem Kunden kein Composite vermarkten sollen, für welches er nicht genügend Kapital hat, soll im Entwurf der GIPS 2010 in eine Anforderung umgewandelt werden. Proprietäre Portfolios Ein proprietäres Portfolio wird von der Firma selbst geäufnet und beinhaltet folglich kein Engagement einer Drittpartei. Typische Beispiele für proprietäre Portfolios wären die eigenen Aktiven von Banken und Versicherungen, welche In-House verwaltet werden, Seed-Funds, private Portfolios, Start-up Hedge Fund Manager usw. Aufgrund der spezifischen Eigenschaften von proprietären Portfolios, wie beispielsweise des Umstands, dass i.d.r. keine Verwaltungsgebühren belastet werden und der Investment Manager die Kapitalflüsse steuern kann, wird erwartet, dass die GIPS 2010 eine neue Anforderung beinhalten werden, den prozentualen Anteil der proprietären Portfolios am Composite- Vermögen offenzulegen. Disclosure der Composite-Charakteristika Zum heutigen Zeitpunkt müssen Firmen in den GIPS-Reports die Composite-Beschreibung offenlegen, welche als generelle Information über die Composite-Anlagestrategie und ihre wichtigsten Eigenschaften definiert ist. Im Hinblick auf GIPS 2010 dürfte dieses Disclosure dahingehend erweitert werden, dass die Informationen so umfassend präsentiert werden, dass ein potenzieller Kunde fähig wäre, die entscheidenden Charakteristika der Strategie sowie ihre inhärenten Risiken zu verstehen. Investment Performance Update, November

13 Aktualisierung von GIPS-konformen Präsentationen Zurzeit verpflichten die GIPS die Firmen dazu, die GIPS- Präsentationen mindestens jährlich zu aktualisieren. Für die GIPS 2010 wird erwartet, dass eine Empfehlung ausgesprochen wird, die Präsentationen häufiger zu aktualisieren (beispielsweise vierteljährlich). Portabilität des Performance Track-Record Die aktuelle GIPS-Bestimmung 5.A.4 definiert die Anforderungen, welche erfüllt sein müssen, damit die Performance- Historie einer Vorgänger-Firma als historischer Track-Record in die neue Firma übernommen werden kann. Die Bestimmung 5.A.4.ii legt fest, dass in der neuen Firma das übernommene Personal sowie die Entscheidungsprozesse intakt und unabhängig bleiben müssen. Es ist nun geplant, einen neuen Wesentlichkeits-Grenzwert zu den bestehenden Kriterien hinzuzufügen. Zudem dürfte der Test hinsichtlich der Gesamtheit des transferierten Vermögens von der alten zur neuen Firma (5.A.4.c) ersetzt werden durch die Spezifizierung, dass zukünftig der Portabilitäts-Test auf Composite-Stufe durchzuführen ist. Zusätzlich kann damit gerechnet werden, dass die einjährige Übergangsperiode, in welcher Firmen die akquirierten Vermögen in die Übereinstimmung mit GIPS bringen können (5.A.4.d), nicht nur auf Firmen-Akquisitionen beschränkt bleibt, sondern ebenso für Situationen, in welchen zwei Firmen fusionieren und dabei eine der Firmen nicht GIPS compliant ist. Präsentationen an bestehende Kunden Gemäss den aktuellen GIPS sind Firmen dazu aufgefordert, jede vertretbare Anstrengung zu unternehmen, um die GIPSkonformen Präsentationen allen potenziellen Kunden zukommen zu lassen. Innerhalb der GIPS-Gremien wurde intensiv diskutiert, ob die bestehenden Kunden ebenfalls eine GIPS- Präsentation erhalten sollten. Während der ethische Aspekt dieser Frage ausser Zweifel steht, sind in der Diskussion einige berechtigte Zweifel hinsichtlich der Durchführbarkeit dieses Vorhabens aufgekommen. Als Resultat der angeregten Diskussion dürfte GIPS 2010 eine Empfehlung beinhalten, auch bestehenden Kunden jährlich eine GIPS-Präsentation zuzustellen. Veraltete und überholte Bestimmungen Im Zuge des Projektes GIPS 2010 wurden einige Vorschriften, insbesondere im Bereich der Präsentation und der Disclosures, identifiziert, welche als veraltet und überholt betrachtet werden können. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, diese zu vereinfachen oder gegebenenfalls zu entfernen. Als Beispiel soll die Anforderung, die relevanten Details bezüglich der Verrechnungssteuer offenzulegen, vereinfacht werden, sodass dieses Disclosure nur noch aufgeführt werden muss, sofern der Einfluss materiell ist. Wrap Fee Portfolios Das bestehende GIPS Guidance Statement über Wrap Fee/ Separately Managed Account (SMA) Portfolios (in Kraft seit dem ) legt die Behandlung solcher Portfolios für GIPS-Zwecke fest. Dieses Guidance Statement stellt eine separate Richtlinie dar, welche als Kapitel 8 der GIPS definiert ist, allerdings nie in den Haupttext der GIPS eingebunden wurde. Ein Ziel der GIPS 2010 ist es, dieses Kapitel 8 direkt in den Haupttext der GIPS zu integrieren. In diesem Zusammenhang diskutiert das GIPS Interpretations Subcommittee, wie diese Richtlinie mit den allgemeinen Anforderungen an die Portfolios mit Pauschalgebühren (sog. Bundled-Fee-Portfolios) verknüpft werden kann und ob die Präsentation der reinen Bruttorenditen bei Wrap-Fee-Portfolios mit den erforderten Nettorenditen vereinbar ist. Die entsprechenden Grundsätze dürften in den nächsten Wochen entwickelt werden. Investment Performance Update, November

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15 GIPS Alternative Investment Strategies Guidance Die GIPS Compliance ist unter Alternativen Investment Managern noch nicht weit verbreitet. Lediglich von einer Handvoll Private Equity und Hedge Fund Manager in Europa ist bekannt, dass sie bereits GIPS-compliant sind. Andererseits unterziehen sich Private Equity und Hedge Fund Manager regelmässig fokussierten Performance-Prüfungen ihrer Anlageprodukte durch unabhängige Revisoren (ausserhalb des GIPS-Rahmenwerks). Obwohl die GIPS bereits dedizierte Richtlinien für Private Equity und Real Estate enthalten, existiert noch keine explizite Guidance für Hedge Funds und weitere alternative Anlagekategorien. Dies scheint ein Grund dafür zu sein, dass die GIPS auf Hedge Funds als schwer anwendbar gelten. Zudem gibt es erfahrungsgemäss Gebiete im Hedge Fund Geschäft, bei denen die Anwendung der GIPS weiterführende Interpretationen erfordert. In letzter Zeit hat es immer wieder Aufrufe aus der Branche gegeben, die die GIPS-Standardsetzer dazu anhalten, die Anwendbarkeit der existierenden GIPS-Richtlinien auf die Hedge Funds zu überprüfen. Zudem sind kürzlich auch einige Beispiele der Selbstregulierung in der Branche herausgegeben worden, welche die Anwendung der GIPS für alternative Investment Manager als Best-Practice-Standard empfehlen. So zum Beispiel: Die Hedge Fund Standards der Hedge Fund Working Group in Grossbritannien stellen fest: «Die Global Investment Performance Standards (GIPS) bieten einen standardisierten Ansatz zur Performance Präsentation, um die Anlageresultate bestehenden und potenziellen Kunden zu kommunizieren.» 1 Die Arbeitsgruppe des US Präsidenten zu den Prinzipien und Best-Practice-Standards für Hedge Fund Investoren konstatiert in ihrem Bericht: «Sofern praktikabel und anwendbar, sollten die Investoren anfordern, dass Hedge Fund Manager ihre Performance nach den GIPS Reporting Standards ausweisen.» 2 Aufgrund der oben aufgeführten Aspekte haben die GIPS- Gremien eine GIPS Arbeitsgruppe zu Alternativen Anlagen gegründet, die sich aus ausgewählten GIPS Experten und Vertretern der Alternative Investment Branche zusammensetzt und im Dezember 2007 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe ist es, eine Guidance zur Anwendung der GIPS Standards auf Alternative Investment Strategien zu erarbeiten. In unserem Investment Performance Newsletter vom November 2007 haben wir Sie bereits über die Ziele der geplanten GIPS Alternative Investment Guidance sowie über die von dieser Guidance adressierten Bereiche und Problemfelder informiert. Seit diesem Zeitpunkt hat die Alternative Investment Strategies Arbeitsgruppe fleissig daran gearbeitet, die bestehenden Richtlinien in der Branche zu überprüfen, und hat einen ersten (internen) Draft des neuen Guidance Statements sowie der damit verbundenen Q&As entworfen, die beispielsweise die nachfolgenden Themenbereiche adressieren: Strukturierte Produkte im Alternative Investment Bereich Auswahl geeigneter Benchmarks Komplexe Master-Feeder Strukturen bei Fund-of-Funds Performancekonsolidierung mehrerer Share-Klassen bei Fonds Behandlung von sogenannten Side Pockets Brutto- und Nettorenditen Bewertungsbelange (bspw. hinsichtlich der Bewertungshäufigkeit, des Gebrauchs von Schätzwerten, illiquider Investments) Transparenz und Offenlegungen. Die erste Version des Guidance ist mittlerweile fertiggestellt, und als nächste Schritte werden nun die diskutierten Revisionen und eine zweite Nachbearbeitung in Angriff genommen. Sobald das Dokument hinsichtlich seiner Eindeutigkeit, Konsistenz und Anwendbarkeit überprüft worden ist, wird es mit den existierenden Selbstregulierungs-Richtlinien der Branche abgeglichen, um die Abdeckung aller Themenbereiche sicherzustellen. Die Arbeitsgruppe wird im Anschluss den finalen Entwurf der Guidance an gezielte sachkundige Expertengruppen zum Review geben, ehe sie durch das Interpretations Subcommittee überprüft und anschliessend dem GIPS Executive Committee zwecks Genehmigung vorgelegt wird. Sobald das Executive Committee die neue Guidance bewilligt, wird sie zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Sofern die Arbeitsgruppe neue Bestimmungen in den GIPS Standards vorschlägt, werden diese, nach der Bewilligung durch das Interpretations Subcommittee und das Executive Committee, Teil des 2010 GIPS Exposure Drafts. Trotz der fortgeschrittenen Phase dieser neuen Guidance heisst die Alternative Investments Arbeitsgruppe immer noch Inputs und Vorschläge zur Anwendung der GIPS für Alternative Anlagen, speziell für Hedge Funds willkommen, die in der Guidance adressiert werden könnten. Dimitri Senik, Leiter Investment Performance Services von PricewaterhouseCoopers in der Schweiz, nimmt in seiner Funktion als Co-Chairman dieser Arbeitsgruppe Ihre Anregungen gerne per entgegen (dimitri.senik@ch.pwc.com). 1 HFWG Hedge Fund Standards: Final Report, Jan. 2008, S Report of the Investors Comittee to the Presidents Working Group on Financial Markets, Apr. 15, 2008, S. 54 Investment Performance Update, November

16 Neuigkeiten über das GIPS Logo 2006 wurde ein neues GIPS-Logo eingeführt, um den GIPS Country Sponsors die Werbung von GIPS zu erleichtern und um GIPS-konforme Firmen dabei zu unterstützen, ihren GIPS Compliance Status visuell zu vermarkten. Dies ist in der Schweiz von besonderer Bedeutung, da hier viele GIPSkonforme Firmen das frühere SPPS-Logo der Schweizerischen Bankiervereinigung benutzten, welches ihnen aufgrund der Überführung der ehemaligen SPPS-Standards in die Revised GIPS per 1. Januar 2006 nicht mehr zur Verfügung steht. Jedoch steht das GIPS-Logo im Moment nur den GIPS Country Sponsors (in der Schweiz namentlich der Schweizerischen Bankiervereinigung) zur Verfügung, jedoch nicht den GIPS-konformen Firmen, da sich die rechtlichen Bedingungen im Hinblick auf die Nutzung des GIPS-Logos für Firmen noch im Entwicklungsprozess durch das CFA Institute als Eigentümer der Urheberrechte für GIPS befinden. Um diesen Prozess zu beschleunigen, hat die GIPS Expertengruppe der Schweizerischen Bankiervereinigung dieses Jahr eine direkte Verhandlung mit dem CFA Institute über die Nutzung des GIPS-Logos durch die GIPS-konformen Schweizer Institute lanciert. Im Moment scheinen die folgenden Lösungsmodelle im Kontext dieser Verhandlungen möglich: 1) Es wird erwartet, dass das GIPS-Logo in den GIPS-konformen Composite-Präsentationen verwendet werden darf. 2) Unter Vorbehalt geeigneter Bedingungen sollte das GIPS- Logo auch für Marketingzwecke verwendet werden dürfen, wie etwa für Werbung, Marketingbroschüren, Factsheets usw., solange diese Marketingmaterialien mit den GIPS Advertising Guidelines übereinstimmen. Zudem läuft eine Diskussion über die räumliche Platzierung des GIPS-Logos in Dokumenten, z.b. im Rahmen des Textes der GIPS Compliance Erklärung oder auch an anderen Stellen des Dokumenten-Layouts. Die GIPS-Expertengruppe hat zwei Beispiele von Marketingmaterialien in Übereinstimmung mit den GIPS Advertising Guidelines (mit und ohne Performancezahlen) entwickelt und dem CFA Institute unterbreitet. Diese Beispiele illustrieren, wie das GIPS-Logo in den entsprechenden Fällen platziert werden könnte. Die endgültige Entscheidung bezüglich der Nutzung des GIPS-Logos wird vom CFA Institute gegen Ende des Jahres 2008 erwartet. Investment Performance Update, November

17 Veranstaltungen im Bereich der Investment Performance GIPS Apéros der Schweizerischen Bankiervereinigung: 25. November 2008 in Genf 27. November 2008 in Zürich Meeting des Regionalen Investment Performance Subcommittee EMEA: 21. November 2008 in Madrid Europäische GIPS Konferenz des CFA Institute: Februar 2009 in London Meeting des GIPS Executive Committee und des GIPS Council: März 2009 in Dublin Investment Performance Update, November

18 Kontakt Für Ihre Fragen im Bereich Investment Performance kontaktieren Sie: PricewaterhouseCoopers Zürich Dimitri Senik, CFA Birchstrasse Zürich Tel PricewaterhouseCoopers Genève Jean-Sébastien Lassonde, CFA Avenue Giuseppe-Motta Genève 2 Tel jean.sebastien.lassonde@ch.pwc.com 2008 PricewaterhouseCoopers. All rights reserved. PricewaterhouseCoopers refers to the network of member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity. Investment Performance Update, November

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