Baumzeitung August 2018 Tickende Zeitbomben: Hybrid-Pappeln, Autor Prof. Dr. Peter Kiermeier

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1 Richard Kuther, Gärtnermeister, Sachverständiger für Baumpflege Baumwertermittlung - Verkehrssicherheit von Bäumen Schützenstraße 13 c, Landshut, (08 71) richardkuther@t-online.de Stellungnahme zu Baumzeitung August 2018 Tickende Zeitbomben: Hybrid-Pappeln, Autor Prof. Dr. Peter Kiermeier Das von Herrn Prof. Dr. Kiermeier vorgestellte Baumporträt über Hybrid-Pappeln und darin enthaltene Äußerungen werden sicher nicht unkommentiert bleiben. Da hier auch konkret Probleme mit Pappeln in Landshut/Niederbayern angesprochen wurden, bietet sich eine Stellungnahme aus Landshut an. Darin wird vorangestellt, dass die wissenschaftliche Expertise des Herrn Prof. Kiermeier nicht in Abrede gestellt werden soll. Die Rückschlüsse jedoch, die von ihm daraus gezogen werden, insbesondere die pauschale Verurteilung der Hybrid-Pappeln, deren Zeiten im öffentlichen Grün jetzt vorbei seien, können so nicht hingenommen werden. Das von ihm geschilderte Problem in Landshut bestand darin, dass acht völlig unproblematische Hybrid-Pappeln am Klosterholzweg Ende September 2017 zur Fällung ausgezeichnet wurden, dies ohne vorherige Information an die bauminteressierte Bürgerschaft und ohne Bekanntgabe von Gründen, die den Handlungsbedarf Fällung als alternativlos erscheinen hätten lassen. So war es nicht verwunderlich, dass sich mehr oder weniger fachkundige Bürger und betroffene Anwohner selbst eine Zweitmeinung bildeten. Zudem standen die Pappeln in öffentlichem Interesse, waren drei von Ihnen doch mit einem Stammumfang von mehr als 314 cm Landshuter Giganten (1). Nach durchaus fachkundiger Inaugenscheinnahme war der Grund für die Fällung nicht offensichtlich erkennbar, was entsprechende Mitteilung an die Stadtverwaltung nach sich zog. Bild 1 Pappeln am Klosterholzweg Anfang November 2017 Dennoch blieben die Pappeln auf der Fällliste, die dem Umweltsenat Anfang Dezember zur Entscheidung vorgelegt wurde. Diese wiederum wurde vom Umweltsenat gebilligt, worüber die breite Öffentlichkeit in einem Zeitungsartikel informiert wurde (2). Engagierte Leserbriefe der Pappelbefürworter waren die Folge, so auch die Wortmeldungen der örtlichen Initiative Ökologische Baum- und Gehölzpflege Landshut (3); die entsprechende Replik von Herrn Prof. Kiermeier ließ nicht lange auf sich warten. Zumindest konnte erreicht werden, dass der Vorsitzende des Umweltsenats mit der Unteren Naturschutzbehörde zu einer Begehung an die Pappeln einlud, um das Für und Wider der bevorstehenden Fällung zwischen den Verantwortlichen der Verwaltung, dem Stadtgartenamt aber auch den Naturschutzverbänden, der örtlichen Bauminitiative und den Bürgern zu erörtern. Die Bauminitiative informierte die Beteiligten noch vorab sowohl aus baumsachverständiger als auch aus naturschutzrechtlicher Sicht (Aufsatz: Zum Lebensalter von Bäumen und deren Eignung als Lebensraum ).

2 Um den seinerzeitigen Informationsstand und die Argumente der Pappelbefürworter der pauschalen Pappelverurteilung des Herrn Prof. Kiermeier gegenüber stellen zu können, komme ich nicht umhin, den o.g. Aufsatz hier vollständig vorzustellen. Zum Lebensalter von Bäumen und deren Eignung als Lebensraum Das von Bäumen erreichbare Lebensalter hängt von verschiedenen Faktoren ab; allzu häufig wird dieses durch die Motorsäge bestimmt. In begründeten Fällen mag dies unvermeidbar sein. Wünschenswert wäre dagegen, Bäume solange an ihrem Standort zu erhalten, wie deren Zustand und die mit dem Standort ggf. einhergehende Sicherheitserwartung des Verkehrs 1 es zulassen. Soweit Bäume an verkehrssicherungsrelevanten Standorten wachsen, wird anhand regelmäßiger Kontrollen deren Stand- und Bruchsicherheit festgestellt, diese mit baumpflegerischen Maßnahmen aufrechterhalten oder bei Bedarf wiederhergestellt. Kontrollen und Maßnahmen werden dokumentiert, sodass jeder heranwachsende Baum seine eigene Baumhistorie vorweisen kann, festgehalten im Baumkataster. Naturschutzrechtlich erscheint interessant, dass im Rahmen der Baumkontrolle festgestellte Schadsymptome wie Totholz, abplatzende Rinde, Risse, kleine Höhlungen, Spechtlöcher, Pilzfruchtkörper oder auch Fremdbewuchs (Efeu, Clematis ) für geschützte Tierarten Lebensräume darstellen können. Da junge Bäume diese Strukturen in der Regel noch nicht aufweisen, rücken also Bäume zunehmenden Alters nicht nur in den Focus der Verkehrssicherungspflicht, sondern auch in den der Biodiversitätsbetrachtung denn diese nimmt mit zunehmendem Alter überproportional zu. Diese aus dem Merkblatt 21 Vogelschutz im Wald der Bayerischen Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft entnommene Abbildung mag auch auf Alleen, Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen mit Altbaumbestand (Überhälter) übertragbar sein, ebenso für stattliche Einzelbäume, wenn man diesen den Eintritt in ein greises Baumalter ermöglichen kann. Die Lebensraumeignung nimmt auch für Säugetiere (u.a. Fledermäuse), Insekten (Käfer, Ameisen, Schmetterlingsarten), Hautflügler (Wildbienen, Hornissen) in gleicher Weise zu. Da all diese wildlebenden Tierarten und deren Lebensräume nach dem Bundesnaturschutzgesetz 2 unter strengem oder besonderem Artenschutz stehen ( 44 BNatSchG), erlangt der lebensraumtragende Baum schon dadurch naturschutzrechtliche Bedeutung. Diese mag erweitert werden, soweit diese Bäume oder Landschaftselemente sich auf naturschutzrechtlich geschützten Flächen befinden (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützter Landschaftsbestandteil) oder ansonsten schützenswert erscheinen (Naturdenkmal). Auch in der Kulturlandschaft sind diese Landschaftselemente geschützt ( 5 BNatSchG), umgesetzt durch die gute fachliche Praxis landwirtschaftlicher Bodennutzung. 1 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.v., (FLL) Friedensplatz 4, Bonn, Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen FLL-Baumkontrollrichtlinien, Ausgabe Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom , zuletzt geändert

3 Nun mag es durchaus als Gratwanderung erscheinen, wenn älter werdende Bäume zunehmend Naturschutzrelevanz aufweisen, gleichzeitig aber deren Verkehrssicherheit zu gewährleisten ist. So ist jeweils im Einzelfall an jedem Baum zu entscheiden, ob die Stand- und Bruchsicherheit aufrechterhalten werden kann oder eben stark eingreifende Maßnahmen nach ZTV-Baumpflege 3 erforderlich werden. So werden Bäume an den ihnen zugedachten Standorten unterschiedliches Alter erreichen, das wir oft als erstaunlich erachten, weil einzelne Bäume bei Weitem das Ihnen vorgegebene Durchschnittsalter der entsprechenden Art überschreiten. Erfahren können wir das nur an den Bäumen, die wir in diesem Zustand weiterbegleiten, an geeigneten Standorten möglicherweise bis zur Zerfallsphase. Quelle: Jahrbuch der Baumpflege 2015, Verlag Haymarket Media, Braunschweig, Neville Fay Der richtige Umgang mit uralten Bäumen: Archebäume und Baumveteranen Dabei werden diese Bäume durch ihr Alter nicht zwangsläufig unsicher. Die natürliche Baumreaktion, Starkäste oder Kronenteile bei entsprechenden natürlichen Ereignissen aufzugeben (Starkastabbruch, Bruch von Kronenteilen bei Starkwind, Schneelast ect.), kann mit vorausschauender Baumpflege vorweggenommen oder ganz verhindert werden. Möglichkeiten der Altbaumpflege haben Eingang in die moderne Baumpflege gefunden, siehe Fußnote ² unter Kronenrückzugsschnitt. Auch Kronensicherungssysteme können Kronenteile vor Bruchereignissen schützen, wobei man die Erhaltungswürdigkeit des Baumes mit in Betracht ziehen wird. Bei manchen Baumarten mag deren Erhaltungswürdigkeit unter schlechtem Licht betrachtet werden. So braucht die oft gescholtene Hybrid-Pappel selbst die Rückendeckung des Bundesgerichtshofes, 4 5 um nicht per vorschnellem Urteil aus dem oben abgebildeten Baum-Lebenszyklus herausgefällt zu werden. 3 Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.v., (FLL) Friedensplatz 4, Bonn Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, Ausgabe Helge Breloer Astausbruch aus Alleepappel BGH vom 04. März 2004, AZ.: III ZR 225/03 in Stadt + Grün 11/2004, Patzer Verlag 5 Rainer Hilsberg BGH-Urteil: Keine Fällpflicht für Pappeln BGH Urt. vom , Az.: III ZR 352/13 in TASPO- BaumZeitung 02/2014

4 Auch die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) informiert über o.g. BGH-Urteil 6. Wir werden auch bei der Hybridpappel in Zukunft feststellen, dass diese ein stattliches individuelles Baumalter erreichen kann. Soweit die ökologische Bedeutung der Hybridpappel noch in Frage gestellt wird, sei hier die Vergleichende Untersuchung zur ökologischen Wertigkeit von Hybrid- und Schwarzpappeln als Lektüre empfohlen, in Auftrag gegeben von der Bundesanstalt für Gewässerkunde, Abschluss der Literaturrecherche , Autor Dr. Michael Barsig (Internet-Aufruf im Dezember 2017). Zitat: Die vermeintliche Nutzlosigkeit von Hybridpappeln für Ökosysteme ist eindeutig zu widerlegen. Viele Studien belegen ihren Beitrag zur Biodiversität, allerdings in Abhängigkeit von den Standort- und Strukturbedingungen. Bisher kann die Hypothese nicht verifiziert werden, ob am jeweils gleichen Ort stehende indigene Schwarzpappeln ökologisch wertvoller wären. (Seite 1, Zusammenfassung). Ein weiteres Zitat (S. 16, 7. Schlussfolgerungen) bringt folgendes zum Ausdruck: Allein zur Erhaltung und Förderung der naturnahen (Auen-)-Vegetation wird dennoch ein verstärktes Einbringen der echten Schwarzpappel oder anderer naturnaher Gehölze bevorzugt, allerdings wird zur Ablösung von Hybridpappelstandorten durch naturnahe Formationen inzwischen ein allmählicher Übergang (z.t. über mehrere Jahrzehnte) empfohlen, weil besonders ältere Hybridpappeln für die Tierwelt sowie als Trägerbäume für Epiphyten von Bedeutung sind. Dieses Zitat lässt erkennen, dass die Hybrid-Pappel selbst in 30 BNatSchG Biotopen Duldung findet ob ihrer Wertigkeit für den Naturhaushalt. Ergänzt man dies noch mit der Information, dass das Knospenharz der Pappel von Bienen beim Verkitten in Bienenstöcken als Baustoff verwendet wird (man möge dazu einen Imker hören), wird man zur Erkenntnis kommen, dass die Fällung einer Baumreihe aus Hybridpappeln durchaus eine Lücke in den ökologischen Kreislauf reißen kann. Letztlich wird die Einzelansprache der Bäume im Rahmen einer fachgerechten Baumkontrolle über deren Erhaltungsmöglichkeit und - würdigkeit entscheiden, verbunden mit der Feststellung des zumutbaren Aufwandes für baumerhaltende und verkehrssichernde baumpflegerische Maßnahmen. Es erscheint überprüfenswert, ob erforderlicher baumpflegerischer Aufwand an Altbäumen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen erfolgen kann. Dies dürfte möglich sein, wenn die Baumreihe oder Hecke mit Baumbestand insgesamt artenschutzrechtlich aufgewertet wird: durch Einbringen von Lesesteinhaufen, standortgerechten Findlingen (Nagelfluh aus naheliegenden Kieswerken), stellenweisem Abtrag von Oberboden mit Abmagerung offener Bodenflächen (Sand, Kies), Schaffung von Bodenmulden mit gelegentlich stehendem Wasser, Anreicherung mit Totholz und Wurzelstöcken. Dies wäre gleichzeitig denkbar als Beitrag zum Biotopverbund 7 und zur kommunalen Biodiversitätsstrategie. Landshut, Quellennachweis zu Bild und Text oben: Spohn Bäume und ihre Bewohner Haupt Verlag Bern, 2016 Richard Kuther, Gärtnermeister Sprecher der Initiative Ökologische Baum- und Gehölzpflege Landshut 6 Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, Laufen ANLiegen Natur 37 (1) Eckhard Jedicke Biotopverbund Verlag Eugen Ulmer GmbH & Co KG, Stuttgart 1990

5 Die Begehung wurde für den anberaumt; dass das am Tag und Abend vorher durchziehende Sturmtief Friederike keinerlei Bruch von Ästen oder gar Kronenteilen verursachte, wurde von den Befürwortern der Pappeln als erfreuliche Zusatzkontrolle ohne Befund gewertet. Die anhand der oben dargestellten Argumentation durchaus sachlich geführte Erörterung endete in dem Ergebnis, dass Anträge gestellt werden sollten mit der Bitte, die bereits beschlossene Fällung nicht zu vollziehen. Stattdessen sollten die streitgegenständlichen Bäume nochmals einzeln beurteilt werden. So war es auch einem umfangreichen Zeitungsartikel zu entnehmen, der den Ortstermin an den Pappeln zum Inhalt hatte (4). Die Enttäuschung der Pappel-Befürworter war groß, als der entsprechende an den Bausenat herangetragene Eilantrag abgelehnt wurde, wieder in der Tageszeitung ausführlich kommentiert (5). Völliges Unverständnis löste dazu die Mitteilung aus, dass das Stadtgartenamt stattdessen die Bäume auf 10 bis 15 m Höhe kappen will, kann doch eine Kappung nie eine fachgerechte Lösung zur Herstellung der Verkehrssicherheit sein. Auch dazu folgte der Leserbrief des Herrn Prof. Dr. Kiermeier postwendend, der erneut zur ursprünglich getroffenen Fällentscheidung keine Alternative sah. Derart professionell von Herrn Prof. Dr. Peter Kiermeier beraten sah sich die Verwaltung wiederum in der Absicht der ursprünglich beschiedenen Fällung bestätigt und vollzog ohne weitere Erörterung - die sofortige Fällung der acht Pappeln; diese fielen am , worüber wiederum die Landshuter Zeitung zu berichten hatte (6). Die anklagenden Leserbriefe der Pappelbefürworter wurden wiederum von Prof. Dr. Kiermeier beantwortet, der als weiteren Pappelgegner per Befund vom den Großen Pappelbock hinzuzog (7). Nach diesen umfangreichen Ausschweifungen zum Landshuter Pappelfall will ich zum Baumportrait des Herrn Prof. Dr. Kiermeier zurückkommen. Es bleibt zunächst festzustellen, dass er sich als Autor gegen die Fachkunde der Baumkontrolleure und Baumpfleger stellt. Die Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen gleich welcher Art kann nicht pauschaliert festgestellt und am Erreichen einer Altersgrenze festgemacht werden. Zwischen Baum steht und Baum muss gefällt werden können eine Fülle von baumpflegerischen Maßnahmen empfohlen werden, die die Stand- und Bruchsicherheit des betreffenden Baumes mit zumutbaren Mitteln wiederherstellen können. Im Besonderen stellt Herr Prof. Dr. Kiermeier die Interessen des Naturschutzes in Frage. Selbstverständlich sehen sich fachkundige Baumpfleger und Baumkontrolleure den rechtlichen Vorgaben des Natur- und Artenschutzes verpflichtet. Der Hinweis, die Verwaltung möge durch angemessene Vorprüfung ein natur- oder artenschutzrechtliches Haftungsrisiko ausschließen und dazu die Unbedenklichkeit der beabsichtigten Maßnahmen feststellen, war nur gut gemeint. Vielmehr sahen sich die Pappelbefürworter bestätigt, als gar der Befund einer streng- oder besonders geschützten Art (hier: Großer Pappelbock) bekannt wurde. In wieweit dieser Art bei der Fällung oder der weiteren Vorgehensweise um die befallenen Baumbestandteile ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt wurde, ist dem Unterzeichner nicht bekannt. Dieser empfiehlt viel mehr, die Naturschutzrelevanz von Bäumen sehr wohl zu beachten und naturschutzrechtlichen Begrifflichkeiten wie Vermeidbarkeit, Zugriffsverbot, Störungs- oder Tötungsverbot die erforderliche Beachtung beizumessen. Die bereits etablierte Fortbildung für Baumkontrolleure und Baumpfleger im Erkennen von und dem fachgerechten Umgang mit Baum-Habitatstrukturen mag hier das Interesse der baumpflegenden Branche unterstreichen. Herr Prof. Dr. Kiermeier stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung zum natürlichen Astabbruch ohne vorher erkennbare Anzeichen (Unvorhersehbarkeit) in Frage. An dieser Stelle müsste man viel Literatur anführen, die dazu veröffentlicht wurde. Ich möchte mich beschränken auf die zusammenfassenden Worte von Herrn Dr. Hans-Joachim Schulz, niedergeschrieben im FLL-Tagungsband Verkehrssicherheitstage 2014 (8) und daraus zitieren: Für mich war der 6. März 2014 ein Freudentag. Für die noch nicht gefällten Pappeln in der Republik sicher auch. Bedauerlicherweise gibt es diese Unbelehrbaren immer noch, das Fällen geht weiter entgegen dem einschlägigen BGH-Urteil. Herr Prof. Dr. Kiermeier macht das Erfordernis der Fällung von Hybrid-Pappeln noch daran fest, dass sich in der Regel ein Befall mit Pappelbock feststellen lässt, einhergehend mit Pilzbefall und ständig abnehmenden Restwandstärken. Im Landshuter Pappelfall war diese Regel nicht zu bestätigen; so war der Befall durch Pappelbock nur an einem von acht Bäumen feststellbar. Ob bei diesem Baum die Restwandstärke noch ausreichend gewesen wäre, war nicht

6 eingehend untersucht worden. Zumindest tauchte dieser Befund bei der Begründung des Handlungsbedarfs Fällung nicht auf. Die anderen 7 Wurzelstöcke ließen keinen Zweifel an ausreichender Restwandstärke und Standsicherheit, siehe die davon gefertigten Bilder. Die Bilder zeigen Wurzelstöcke der gefällten Pappeln, deren Standsicherheit auch von der Verwaltung und dem Stadtgartenamt nicht in Frage gestellt war. Es ist müßig, aus dem Baumporträt Tickende Zeitbomben: Hybrid-Pappeln des Herrn Prof. Dr. Kiermeier Rückschlüsse auf den Landshuter Pappelfall zu ziehen, wenngleich die damaligen Pappelbefürworter durch diesen Bericht sicherlich wieder aufgewühlt sind. Die zur Entscheidung herangezogene Fachkunde war jedoch sicher durch die pauschale Verurteilung einer Baumart geprägt und ließ keinen freien Blick auf andere Argumentation. So bleibt nur dazu aufzurufen, den Rückschlüssen des Herrn Prof. Dr. Peter Kiermeier nicht pauschal zu folgen; an deren Stelle muss die fachgerechte Baumkontrolle treten, soweit überhaupt Verkehr an diesen Bäumen eröffnet ist. Bei Zweifeln an Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen oder deren Kronenteilen werden diese ergänzt durch erforderliche eingehende Untersuchungen. Dies kann Handlungsbedarf auslösen, der im ungünstigsten Fall als unvermeidbare Fällung zu begründen ist. Der arten- und naturschutzrechtliche Aspekt ist dabei zwingend mit zu betrachten. Landshut, Richard Kuther, Gärtnermeister FLL-zertifizierter Baumkontrolleur Sachverständiger für Baumpflege Baumwertermittlung Verkehrssicherheit von Bäumen Geprüfter Sachkundiger für Baum-Habitatstrukturen (Nürnberger Schule) Geprüfter Naturschutzwächter (ANL Laufen) Sprecher der Initiative Ökologische Baum- und Gehölzpflege Landshut für den Bundesverband Arboristik, Höhenarbeit und Ökologie (BAHÖ) beratend tätig im FLL-Arbeitskreis Artenschutz Baumkontrolle/ +pflege Bidlnachweis: Alle Bilder Kuther, LOGO Nürnberger Schule Bodo Siegert

7 Quellenverzeichnis: (1) Preisträger Baumforen AWARD 2016, vorgestellt in AFZ-DerWald 4/2017 (2) Landshuter Zeitung Baumgiganten müssen fallen vom (3) U.a. Landshuter Zeitung Keine Angst vor Bäumen vom (4) Landshuter Zeitung Kräftiger Gegenwind gegen Fällung von Pappeln vom (5) Landshuter Zeitung Klosterholz-Pappeln werden gekappt vom (6) Landshuter Zeitung Ein Schlag in die Magengrube vom (7) Großer Pappelbock (Saporda carcharias), seit im Anhang 1 der Bundesartenschutzverordnung gelistet, somit streng bzw. besonders geschützt nach 44 BNatSchG; siehe auch (8) Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.v., Bonn, Tagungsband Verkehrssicherheitstage 2014 Dr. H.J. Schulz Verkehrssicherheit von Pappeln und anderen Weichholzarten zum BGH-Urteil vom

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