Landkreis Märkisch Oderland
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- Benjamin Geiger
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1 Landkreis Märkisch Oderland J u g e n d h i l f e p l a n u n g Teilplan: Kindertagesbetreuung Fortschreibung für den Zeitraum
2 Fachbereich II Jugendamt Fachdienst: Kindertagesbetreuung/Jugendhilfeplanung Klosterstraße Strausberg Jugendhilfeausschuss Märkisch-Oderland Beschlussvorlage Nr.: 2018/KT/424 vom Kreistag Märkisch-Oderland Beschluss Nr.: 2018/KT/ vom K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 2 von 98
3 INHALTSVERZEICHNIS EINFÜHRUNG 4 TEIL A 1. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 4 2. KINDERTAGESBETREUUNG IM LANDKREIS MOL Bevölkerungsentwicklung der Kinder im Alter 0-12 Jahren Betreuungsgrad und Betreuungskapazitäten im Landkreis MOL Betreuungsgrad Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen Betreute Kinder in Kindertagespflege Betreuung in anderen bedarfserfüllende Angebote nach dem KitaG Integrationseinrichtungen im Landkreis MOL ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK 18 TEIL B 1. ÄMTER 1.1 AMT BARNIM-ODERBRUCH AMT FALKENBERG-HÖHE AMT GOLZOW AMT LEBUS AMT MÄRKISCHE SCHWEIZ AMT NEUHARDENBERG AMT SEELOW-LAND AMTSFREIE GEMEINDEN 2.1 GEMEINDE FREDERSDORF-VOGELSDORF GEMEINDE HOPPEGARTEN GEMEINDE LETSCHIN GEMEINDE NEUENHAGEN bei Berlin GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF GEMEINDE RÜDERSDORF BEI BERLIN STÄDTE 3.1 STADT ALTLANDSBERG STADT BAD FREIENWALDE (ODER) STADT MÜNCHEBERG STADT SEELOW STADT STRAUSBERG STADT WRIEZEN 64 TEIL C ÜBERSICHT EINRICHTUNGEN DES LANDKREISES MÄRKISCH-ODERLAND 66 K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 3 von 98
4 EINFUHRUNG Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat zu gewährleisten, dass in seinem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen Einrichtungen und Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen und vor diesem Hintergrund gemäß 80 SGB VIII einen entsprechenden Bedarfsplan aufzustellen. Mit der vorliegenden Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Kindertagesbetreuung des Landkreises Märkisch-Oderland (MOL) für die Jahre 2018 bis 2020 kommt das Jugendamt seinem gesetzlichen Auftrag gemäß 12 Abs. 3 KitaG nach. Teil A beschreibt zunächst die gesetzlichen Grundlagen (Punkt 1.) und bildet dann die Bevölkerungsentwicklung sowie den Betreuungsgrad und die Betreuungskapazitäten im Landkreis (Punkt 2.) ab. In Teil B finden sich die konkreten Zahlen zu sowie die Ergebnisse der Planungsgespräche mit den Ämtern (Punkt 1.), amtsfreien Gemeinden (Punkt 2.) und Städten (Punkt 3.). Teil C bietet abschließend eine Übersicht über die Einrichtungen im Landkreis und die jeweiligen Kapazitäten bzw. Kapazitätserweiterungen. TEIL A 1. Gesetzliche Grundlagen Gemäß 24 SGB VIII besteht folgender Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten: Kernanspruch: vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Versetzung in die 5. Schuljahrgangsstufe. bedingter Rechtsanspruch: o o bis zum 1. Lebensjahr und Kinder der 5. und 6. Schuljahrgangsstufe bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß 1 KitaG. Der Betreuungsumfang richtet sich nach 1 Abs. 3 KitaG: o für Kinder bis zur Einschulung 6 h/tag, 30 h/woche (Mindestbetreuungszeit/ Kernanspruch) o für Kinder in der Grundschule 4 h/tag, 20 h/woche (Mindestbetreuungszeit/ Kernanspruch) o Längere Betreuungszeiten richten sich nach der familiären Situation und dem besonderen Erziehungsbedarf gemäß 1 Abs. 2 und Abs. 4 i.v.m. 9 KitaG (Betreuungszeit eines Kindes soll in der Regel zehn Stunden nicht überschreiten). Das KitaG 1 verpflichtet den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden, einen Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung (Kita-Bedarfsplan) aufzustellen und rechtzeitig fortzuschreiben ( 12 Abs. 3 KitaG). 1 Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe Kindertagesstättengesetz (KitaG) Land Brandenburg, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2017 (GVBl. I Nr. 17). K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 4 von 98
5 Der Bedarfsplan weist die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß 1 KitaG als erforderlich erachtet werden. Die Erfüllung verpflichtet den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß 16 Abs. 2 KitaG zur festgelegten Finanzierung. Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist gem. 16 Abs. 3 KitaG Bedingung dafür, dass die Gemeinde den Träger bezuschusst (u.a. Grundstück, Gebäude, Bewirtschaftung, Erhaltung). Nichtrechtsanspruchserfüllende Einrichtungen haben keinen Anspruch auf Finanzierung und auf die Aufnahme in den Bedarfsplan. Abb. 1: Finanzierungsstruktur der Kindertagesbetreuung ( 16 KitaG) örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe 88,6 % für Krippe 85,8 % für Kiga (86,4 % ab ) 84,0 % für Hort des päd. Personals ( 16 Abs. 2 KitaG) Land Kinderkostenpauschale ( 16 Abs. 6 KitaG) Standort-Gemeinde Grundstück/Gebäude Fehlbedarf für erforderliche Kitas ( 16 Abs. 3 KitaG i.v.m. 12 (3) KitaG Bedarfsplan) Wohnort-Gemeinde ggf. Kostenausgleich ( 16 Abs. 5 KitaG) Wunschund Wahlrecht 5 SGB VIII Träger der Kita Andere Angebote Elternbeiträge ( 17 KitaG) 1 Kindertagespflege, Eltern-Kind-Gruppen, besondere Betreuungsformen Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Eltern Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden gem. 16 KitaG gedeckt durch (vgl. Abb. 1): o Eigenleistung der Träger, o Elternbeiträge, o Gemeinde, o Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Die Kosten der Kindertagespflegestellen werden durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe getragen ( 16 Abs. 4 KitaG). Näheres regelt die Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im, Teil II, Finanzierung. 1 Gesetzesänderung zum geplant K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 5 von 98
6 Für Kinder, die aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes der Leistungsberechtigten nach 5 des SGB VIII in Kindertagesstätten außerhalb des eigenen Wohnortes aufgenommen werden, hat die Wohnortgemeinde auf Verlangen der aufnehmenden Gemeinde einen angemessenen Kostenausgleich zu gewähren ( 16 Abs. 5 KitaG). Gleiches gilt für den Kostenausgleich zwischen Gemeindeverbänden. Für Kinder aus dem Landkreis MOL, die in Berlin betreut werden, gelten die Regelungen des Staatsvertrages, den die Länder Brandenburg und Berlin abgeschlossen haben. Die Kosten trägt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Betreuung im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts von Kindern aus dem Landkreis MOL in anderen Landkreisen bzw. von Kindern aus anderen Landkreisen im Landkreis MOL, unterliegt dem gegenseitigen Kostenausgleich. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 6 von 98
7 2. Kindertagesbetreuung im Landkreis MOL Im nachfolgenden Abschnitt wird die Bevölkerungsentwicklung im Landkreis MOL näher betrachtet, insbesondere die Zielgruppe der 0- bis unter 12-Jährigen. Vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg lag für das Jahr 2016 bis dato keine Bevölkerungsstatistik, gegliedert nach Ämtern und Gemeinden sowie nach Altersgruppen, für den Landkreis MOL vor. Die Darstellungen zur Bevölkerungsentwicklung im Teil A des Kita-Bedarfsplanes umfassen daher nur den Zeitraum bis zum Eine detaillierte Übersicht zur Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Verwaltungseinheiten (Ämtern und Gemeinden) im Landkreis MOL findet sich im Teil B. Die Bevölkerungsstatistik für das Jahr 2016 wurde den Meldungen des Melderegisters der Ämter und Gemeinden des Landkreises entnommen. 2.1 Bevölkerungsentwicklung der Kinder im Alter 0-12 Jahren Zum Stichtag lebten laut Statistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg Menschen im Landkreis MOL. Davon waren Kinder unter 12 Jahre. Dies entspricht einem Anteil von über zehn Prozent an der Gesamtbevölkerung. Im Jahr 2013 betrug der Anteil der 0- bis unter 12-Jährigen an der Gesamtbevölkerung beispielsweise 9,8 Prozent und im Jahr 2010 nur 9,2 Prozent. Demzufolge vollzog sich in den letzten Jahren eine geringe Verjüngung innerhalb der Gesamtbevölkerung des Landkreises MOL. Abb. 2: Entwicklung in der Altersgruppe der 0- bis unter 12-Jährigen Bevölkerungsentwicklung in der Altersgruppe 0 bis unter 12 Jahren im Landkreis MOL Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Die Darstellung zeigt einen deutlichen Anstieg von fast neun Prozent in dieser Altersgruppe. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 7 von 98
8 Die Anzahl der Kinder im Landkreis MOL im Alter von 0 bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (berechnet auf der Grundlage zum Stichtag 31. Dezember des jeweils vorletzten Jahres) bildet die jährliche Grundlage des Zuschusses an den Landkreis durch das Land Brandenburg. Im Folgenden wird die Entwicklung, differenziert nach den jeweiligen Altersgruppen, dargestellt. Abb. 3: Entwicklung in der Altersgruppe der 0- bis unter 3-Jährigen Bevölkerungsentwicklung in der Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahren im Landkreis MOL Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Abb. 4: Entwicklung in der Altersgruppe der 3- bis unter 7-Jährigen Bevölkerungsentwicklung in der Altersgruppe 3 bis unter 7 Jahren im Landkreis MOL Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 8 von 98
9 Abb. 5: Entwicklung in der Altersgruppe der 7- bis unter 12-Jährigen Bevölkerungsentwicklung in der Altersgruppe 7 bis unter 12 Jahren im Landkreis MOL Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Nach einem Rückgang im Jahr 2012 ist seit 2013 ein Anstieg in der Altersgruppe der 0- bis unter 3-Jährigen zu verzeichnen. In den anderen Altersgruppen verlief der Anstieg relativ konstant. Insbesondere im berlinnahen Raum ist davon auszugehen, dass sich der Bevölkerungszuwachs möglicherweise fortsetzen wird. Der weitere Ausbau der Infrastruktur, bessere An- und Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr und die Erschließung neuer Wohngebiete können dazu beitragen. Diese Einschätzung wurde in den Vor-Ort-Gesprächen zur Kita-Bedarfsplanerstellung mit den kommunalen und freien Trägern der Kindertageseinrichtungen aufgrund der aktuellen Nachfragen und Anmeldungen, insbesondere für den Krippenbereich, durch die Träger bestätigt. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 9 von 98
10 2.2 Betreuungsgrad und Betreuungskapazitäten im Landkreis MOL Betreuungsgrad Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über den Betreuungsrad mit Plätzen im Verhältnis zu den in der Gemeinde lebenden 0- bis unter 12-Jährigen im Jahr Betreuungsgrad - Kindertagesbetreuung Landkreis MOL Amt/Gemeinde Bevölkerung 0-12 J. (Stichtag ) Betreuung in Kitas und KTPF 2 (Stichtag ) Betreuungsgrad in Prozent gesamt gesamt gesamt Amt Barnim-Oderbruch ,23 Amt Falkenberg-Höhe ,35 Amt Golzow ,16 Amt Lebus ,01 Amt Märkische Schweiz ,90 Amt Neuhardenberg ,82 Amt Seelow Land ,80 Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf ,94 Gemeinde Hoppegarten ,53 Gemeinde Letschin ,82 Gemeinde Neuenhagen b. Berlin ,47 Gemeinde Petershagen/Eggersdorf ,63 Gemeinde Rüdersdorf b. Berlin ,27 Stadt Altlandsberg ,31 Stadt Bad Freienwalde (Oder) ,58 Stadt Müncheberg ,70 Stadt Seelow ,96 Stadt Strausberg ,85 Stadt Wriezen ,40 Landkreis MOL ,29 Bei den dargestellten Daten in der Spalte Betreuungsgrad in Prozent sind alle zum Stichtag belegten Plätze in Kinderkrippe, Kindergarten und Hort sowie der Kindertagespflege aufgeführt. Eine Differenzierung nach Altersgruppen für die jeweilige Kommune befindet sich im Teil B dieses Dokumentes bei den Ausführungen zu den Ämtern und Gemeinden. 1 Berechnung Betreuungsgrad: belegte Plätze zum Stichtag x 100 / gemeldete Kinder der AG 0 bis unter 12 Jahren 2 KTPF: Kindertagespflege K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 10 von 98
11 Zum Vergleich nachfolgend eine Übersicht über die Entwicklung des Betreuungsgrades im Land Brandenburg von 2013 bis 2016: Betreuungssgrad im Land Brandenburg bis unter 3 Jahre 53,64% 57,91% 56,84% 57,17% 3 bis unter 6,5 Jahre 96,44% 97,48% 97,72% 97,09% Schulkinder (6,5 bis unter 12 Jahre) 59,18% 59,73% 60,66% 60,78% Gesamt 68,89% 70,62% 70,72% 70,63% Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg, Ref. 22, KURZSTAT BuJuStat.xlsx Der Landkreis MOL lag im Jahr 2015 mit einem Gesamt-Betreuungsgrad von 68,3 Prozent gering unter dem Brandenburger Landesdurchschnitt Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen Zur Betreuung der Kinder im Rahmen der Kindertagesbetreuung standen zum Stichtag am Einrichtungen mit einer Kapazität von Plätzen (ohne beantragte/bewilligte Ausnahmegenehmigungen) im Landkreis MOL zur Verfügung. Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen im Landkreis hinsichtlich der Anzahl, der Kapazität und der belegten Plätze der letzten drei Jahre dar. Entwicklung Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Landkreis MOL Jahr Anzahl Kapazitäten belegte Plätze Quelle:, Jugendamt, FD Kita Anhand der Daten ist erkennbar, dass die Kapazitäten von 2015 zu 2017 um fast vier Prozent gestiegen sind, wobei hier nicht die Plätze mit befristeter Ausnahmegenehmigung, welche in einigen Kommunen erheblich genutzt werden, berücksichtigt wurden. In den folgenden Übersichten wird die Entwicklung der betreuten Kinder 1 an den Stichtagen: , und dargestellt. Abb. 6: Betreute Kinder in Kitas im Landkreis MOL Betreute Kinder in Kita im Landkreis MOL Quelle:, Jugendamt, FD Kita 1 betreute Kinder sind gleichzusetzen mit Anzahl der belegten Plätze K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 11 von 98
12 Die Anzahl der betreuten Kinder ist von 2011 zu 2017 im Landkreis MOL durchschnittlich um fast 17 Prozent gestiegen. Dieser Entwicklungstrend trifft jedoch nicht auf alle Ämter und Gemeinden im Landkreis MOL gleichermaßen zu. Die Ämter und Gemeinden im berlinnahen Raum verzeichnen eher einen Anstieg an zu betreuenden Kindern, als die Kommunen in den ländlich geprägten Regionen. So stieg beispielsweise in der Gemeinde Hoppegarten die Anzahl der betreuten Kinder im Vergleichszeitraum 2011 zu 2017 um über 30 Prozent. Die nachfolgenden Darstellungen geben einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl der betreuten Kinder an ausgewählten Stichtagen in den Sozialregionen, differenziert nach Ämtern und Gemeinden. Abb. 7: Betreute Kinder in der Sozialregionen Nord Betreute Kinder in Kita Sozialregion NORD Amt Barnim-Oderbruch Amt Falkenberg-Höhe Stadt Bad Freienwalde (Oder) Stadt Wriezen Quelle:, Jugendamt, FD Kita Bis auf die Stadt Bad Freienwalde (Oder), erfolgte in den Ämtern und Gemeinden in der Sozialregion Nord in den verglichenen Zeiträumen ein Anstieg der Anzahl der betreuten Kinder. Die höchsten Anstiege innerhalb dieses Zeitraums verzeichneten das Amt Barnim-Oderbruch mit ca. 15 und die Stadt Wriezen mit rund 18 Prozent. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 12 von 98
13 Abb. 8: Betreute Kinder in der Sozialregionen Ost 600 Betreute Kinder in Kita Sozialregion OST Amt Golzow Amt Lebus Amt Neuhardenberg Amt Seelow Land Gemeinde Letschin Stadt Müncheberg Stadt Seelow Quelle:, Jugendamt, FD Kita In der Sozialregion Ost verlief die Entwicklung in dem betrachteten Vergleichszeitraum in den Ämtern und Gemeinden relativ konstant. Die Differenzen bezüglich der Ab- bzw. Zunahmen der Anzahl der betreuten Kinder an den jeweiligen Stichtagen, fiel relativ gering aus. Im Amt Golzow und der Gemeinde Letschin ging die Anzahl der betreuten Kinder minimal zurück. Abb. 9: Betreute Kinder in der Sozialregionen Mitte Betreute Kinder in Kita Sozialregion MITTE Amt Märkische Schweiz Stadt Altlandsberg Gemeinde Rüdersdorf b. Berlin Stadt Strausberg Quelle:, Jugendamt, FD Kita In der Sozialregion Mitte nahm die Anzahl der betreuten Kinder im Vergleichszeitraum in allen Ämtern und Gemeinden zu. In der Gemeinde Rüdersdorf lag die Anzahl der am betreuten Kinder um 20 Prozent höher als zum gleichen Stichtag im Jahr K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 13 von 98
14 Abb. 10: Betreute Kinder in der Sozialregionen West Betreute Kinder in Kita Sozialregion WEST Gemeinde Fredersdorf- Vogelsdorf Gemeinde Hoppegarten Gemeinde Neuenhagen b. B. Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Quelle:, Jugendamt, FD Kita Die stärkste Entwicklung vollzog sich in der Sozialregion West. In allen vier Kommunen lag die Anzahl der betreuten Kinder zum Stichtag im Vergleich zu 2011 um mindestens 21 Prozent höher. In der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf sogar um 32 und in Hoppegarten um 30 Prozent. Während es in den ländlichen Regionen des Landkreises eher um Bestandserhalt der Einrichtungen geht, muss in einigen Regionen des Landkreises für den kommenden Planungszeitraum nachgesteuert werden. So ist absehbar, dass insbesondere im berlinnahen Raum in einigen Kommunen die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Plätze nicht ausreichen werden, um alle anspruchsberechtigten Kindern zu betreuen. Viele Kommunen haben im Rahmen ihrer Daseinsfürsorge vorgesorgt und diese Entwicklungen in ihrer eigenen Kita-Bedarfsplanung berücksichtigt. Einige Kommunen nahmen dabei professionelle Unterstützung von externen Planungsunternehmen in Anspruch Betreute Kinder in Kindertagespflege Ein weiteres Angebot der Kindertagesbetreuung stellt die Kindertagespflege dar. In einer Kindertagespflegestelle können jeweils bis zu fünf Kinder betreut werden, wenn die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind und es durch die Kindertagespflegeperson gewünscht wird. Mit Stand Juni 2017 wurden im Landkreis MOL in der Kindertagespflege 436 Kinder durch 88 Kindertagespflegepersonen betreut. Anders als in der Betreuung in Kindertageseinrichtungen, ist die Anzahl der Kindertagespflegepersonen von 2014 bis 2017 um fast 15 Prozent zurückgegangen. Im Folgenden wird die Entwicklung der Kindertagespflege im Landkreis MOL im Zeitraum 2014 bis 2017 dargestellt. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 14 von 98
15 Abb. 11: Entwicklung Kindertagesspflege im Landkreis MOL Entwicklung Kindertagespflege Landkreis MOL Anzahl Pflegepersonen Kapazität Quelle:, Jugendamt, FD Kita Aus der Übersicht ist erkennbar, dass die Anzahl der Tagespflegepersonen und der Kapazitäten von 2014 bis 2017 erheblich gesunken ist. Nach wie vor gibt es Ämter und Gemeinden, in denen keine Angebote der Kindertagespflege vorgehalten werden. Die Entwicklung im Rahmen der Kindertagespflege fiel im Landkreis MOL allerdings regional sehr unterschiedlich aus. In den folgenden Übersichten wird die Entwicklung der Kindertagespflege, differenziert nach den jeweiligen Sozialregionen, dargestellt. Abb. 12: Entwicklung der Kindertagespflege von 2014 bis 2017 in der Sozialregion Nord Entwicklung Kindertagespflege Sozialregion NORD Anzahl Pflegepersonen Kapazität Quelle:, Jugendamt, FD Kita In der Sozialregion Nord reduzierte sich die Gesamtkapazität von 2014 zu 2017 um 20 Prozent. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 15 von 98
16 Abb. 13: Entwicklung der Kindertagespflege von 2014 bis 2017 in der Sozialregion Ost Entwicklung Kindertagespflege Sozialregion OST Anzahl Pflegepersonen Kapazität Quelle:, Jugendamt, FD Kita In der Sozialregion Ost war die Entwicklung, bis auf eine Reduzierung im Jahr 2015, in den vergangenen vier Jahren stabil. Abb. 14: Entwicklung der Kindertagespflege von 2014 bis 2017 in der Sozialregion Mitte 200 Entwicklung Kindertagespflege Sozialregion MITTE Anzahl Pflegepersonen Kapazität Quelle:, Jugendamt, FD Kita In der Sozialregion Mitte reduzierte sich die Kapazität in der Kindertagespflege von 2014 zu 2017 um fast neun Prozent. Abb. 15: Entwicklung der Kindertagespflege von 2014 bis 2017 in der Sozialregion West Entwicklung Kindertagespflege Sozialregion WEST Anzahl Pflegepersonen Kapazität Quelle:, Jugendamt, FD Kita Die Gesamtkapazität an Plätzen in der Kindertagespflege hat sich in der Sozialregion West in den letzten vier Jahren um fast 16 und in der Anzahl der Tagespflegepersonen um fast 17 Prozent verringert. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 16 von 98
17 Anhand der Darstellungen wird ersichtlich, dass es im Zeitraum 2014 bis 2017 in keiner Sozialregion zu einer Erhöhung in der Anzahl der Kindertagespflegestellen und Plätze kam. Diese Entwicklung vollzog sich nicht nur im Landkreis MOL, sondern in vielen Regionen des Landes Brandenburg Betreuung in anderen bedarfserfüllenden Angebote nach dem KitaG Neben den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege ermöglicht das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg gemäß 1 Abs. 4 S. 2 KitaG auch andere Angebotsformen der Kindertagesbetreuung. So können Spielkreise, Eltern-Kind-Gruppen, integrierte Ganztagsangebote von Schule und Kindertagesbetreuung oder andere Angebote, wenn sie der familiären Situation der Kinder Rechnung tragen und den Erfordernissen und Zielen des Kindertagesstättengesetzes entsprechen, rechtsanspruchserfüllend und somit Bestandteil der Bedarfsplanung sein. Die Nutzung dieser Möglichkeit fällt in den Ämtern und Gemeinden sehr unterschiedlich aus. Im Teil B des Kita-Bedarfsplanes für 2018 bis 2020 werden primär die Angebote vorgestellt, welche im Rahmen eines Betriebserlaubnisverfahrens durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg bewilligt wurden. Auf die Darstellung von weiteren niederschwelligen Angeboten, wie z.b. Hausaufgabenbetreuung, wurde weitestgehend verzichtet. 2.3 Integrationseinrichtungen im Landkreis MOL Kinder mit besonderem Förderbedarf nach 53, 54 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) können in Integrationskindertagesstätten betreut werden. Der verfügt insgesamt über sieben integrative teilstationäre Einrichtungen (Integrationseinrichtungen) zur Eingliederung von Kindern mit geistigen und körperlichen Behinderungen gemäß SGB XII. Integrationseinrichtung 1. Kita "Schwalbennest" Karl-Marx-Str Golzow 2. Kita "Rappelkiste" Seelower Str Müncheberg 3. Kita "Bummi" Gesundbrunnenstraße Bad Freienwalde 4. Kita "Rappelkiste" Brückenstraße 77a Rüdersdorf bei Berlin 5. Kita "Sonnenschein" Artur-Becker-Str Strausberg 6. Kita "Am See" Weinbergstr Strausberg 7. Kita Gänseblümchen Gänseblümchenweg 1 OT Hönow Hoppegarten Einzugsbereiche Amt Barnim-Oderbruch, Amt Golzow, Gemeinde Letschin, Amt Seelow-Land, Amt Lebus Stadt Müncheberg, Gemeinde Petershagen/ Eggersdorf, Stadt Altlandsberg, Amt Seelow-Land, Stadt Seelow, Stadt Strausberg, Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Stadt Bad Freienwalde, Amt Barnim-Oderbruch, Stadt Wriezen Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin, Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf Stadt Strausberg, Stadt Altlandsberg, Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Gemeinde Hoppegarten, Amt Märkische Schweiz, Gemeinde Neuenhagen bei Berlin Stadt Strausberg, Gemeinde Petershagen/Eggersdorf, Stadt Altlandsberg, Amt Märkische Schweiz Gemeinde Hoppegarten Lindenallee Hoppegarten K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 17 von 98
18 3. Zusammenfassung und Ausblick In den vorangegangenen Abschnitten wurden die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung bzw. Fortschreibung eines Kita-Bedarfsplanes, die Regelungen zum Rechtsanspruch sowie die Entwicklung der Bevölkerung, der Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und der Platzkapazitäten im Landkreis MOL vorgestellt. Seit Inkrafttreten des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg im Juni 2004 gab es bereits mehrere Modifizierungen. Die letzte Änderung erfolgte 2017 und die nächste Änderung wurde bereits zum angekündigt. Von Seiten des Landes Brandenburg wird beabsichtigt, das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei zu stellen. Die möglichen Auswirkungen konnten im vorliegenden Planungsdokument noch nicht berücksichtigt werden. Im Abschnitt 2 wurde auf die Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum 2010 bis 2015 eingegangen. Ein großes Manko bei der Auswertung der Bevölkerungsdaten war, dass keine aktuellen Bevölkerungszahlen, gegliedert nach Ämtern, Gemeinden und Altersgruppen, vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vorlagen und nicht klar ist, wie dies sich zukünftig gestalten wird. Demzufolge müssen perspektivisch andere Möglichkeiten der Nutzung von Bevölkerungsdaten erwogen werden. Des Weiteren hat die Auswertung der Bevölkerungsentwicklung ergeben, dass die Bevölkerung im Landkreis MOL stärker anstieg, als das Landesamt für Bauen und Verkehr und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg prognostizierten. Auf die Nutzung dieser Prognosen wurde daher für die Erstellung des Kita-Bedarfsplanes verzichtet. Insbesondere die Anzahl der Kinder in der Altersgruppe 0 bis unter 12 Jahren ist im Landkreis MOL im Zeitraum von 2010 bis 2015 erheblich (fast neun Prozent) gestiegen. Den größten Zuwachs verzeichneten die Ämter und Gemeinden im berlinnahen Raum. Parallel dazu stiegen die Kapazitäten in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen von 2015 zu 2017 um fast vier Prozent. Die Anzahl der betreuten Kinder erreichte im Jahr 2017 im den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass sich dieser Entwicklungstrend in den Regionen um Berlin bzw. mit Bahn-Anbindung von und nach Berlin, weiter fortsetzen wird. Die Ausführungen zum Auslastungs- und zum Betreuungsgrad sind Momentaufnahmen, welche an einem bestimmten Stichtag, hier der des jeweiligen Jahres, getroffen wurden. Diese stellen keine absolute Aussage über die tatsächliche Inanspruchnahme dar. Perspektivisch könnte hier ein Mittelwert des jeweiligen Jahres in der Berechnung des Auslastungs- und Betreuungsgrades ein realistischeres Abbild darstellen. Im vorliegenden Dokument wurde die Unterteilung nach folgenden Altersgruppen: 0 bis unter 3 Jahren (Kinderkrippe), 3 bis unter 7 Jahren (Kindergarten) und 7 bis unter 12 Jahren (Hort) vorgenommen. Obwohl der Rechtsanspruch erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht, erfolgte hier die bisher im Landkreis und auch im Land Brandenburg übliche Darstellung für den Kinderkrippenbereich in der Altersgruppe 0 bis unter 3 Jahren. Daher kann es hier zu Verzerrungen kommen. Um zukünftig zeitnah auf sich abzeichnende Versorgungsengpässe reagieren zu können, ist die Einführung eines regelmäßigen Monitorings, z.b. zur Erfassung der aktuellen Platzkapazitäten, für alle Beteiligten hilfreich und sinnvoll. Die Fortschreibung eines Kita-Bedarfsplanes im Zeitraum von drei Jahren erscheint unter den o.g. Aspekten als wenig zeitgemäß. Hier bedarf es neuer Überlegungen, wie man zukünftig auf aktuelle Entwicklungen rechtzeitig reagieren kann. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 18 von 98
19 TEIL B 1. Ämter 1.1 AMT BARNIM-ODERBRUCH Bevölkerungsentwicklung Amt Barnim-Oderbruch Stichtag * Bevölkerung gesamt davon im Alter von 0 bis unter 12 Jahre davon im Alter 0 bis unter 3 Jahre davon im Alter 3 bis unter 7 Jahre davon im Alter 7 bis unter 12 Jahre Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/*Angaben Meldungen aus den Melderegistern der Städte/Gemeinden/Ämter (Stand ) Kapazität und Auslastung der Einrichtungen Ort/Einrichtung Kapazität davon Ausnahme betreute Kinder Auslastung in Prozent ohne Ausnahme mit Ausnahme Altreetz ,3 91,3 Kita Rappelkiste Bliesdorf ,7 82,8 Kita Liebe Liesel Neulewin ,0 71,0 Kita Sonnenschein Neutrebbin ,2 83,2 Kita Lila-Launebär Prötzel Kita Kleine Waldstrolche ,2 91,2 Gesamt ,7 85,0 Quelle:, Jugendamt, FD Kita Betreuungsgrad 2016 Anzahl Kinder dv. belegte Betreuungsgrad GESAMT Plätze* Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre) ,5 % Kindergarten (3 bis unter 7 Jahre) ,0 % Hort (7 bis unter 12 Jahre) ,9 % *Quelle: Angaben der Ämter und Gemeinden der belegten Plätze Betreuung außerhalb des Wohnortes gem. 5 SGB VIII Amt Barnim-Oderbruch 2017 außerhalb des Amtsbereiches 116 davon außerhalb MOL 2 Quelle: Amt Barnim-Oderbruch K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 19 von 98
20 Betreuung in Kindertagespflege Amt Barnim-Oderbruch Stichtag Kindertagespflegestellen 3 Plätze 15 betreute Kinder 15 Quelle:, Jugendamt, FD Kita Trägerlandschaft Anzahl der Einrichtungen Stichtag freie Träger öffentl. Träger gesamt % 100 % 100 % Anzahl der Plätze (ohne Ausnahmen) Stichtag freie Träger öffentl. Träger gesamt % 100 % 100 % Zusammenfassung und Bewertung der Versorgungssituation: Die Bevölkerungsentwicklung im Amt Barnim-Oderbruch war im Zeitraum 2010 bis 2016, mit geringen Schwankungen, relativ konstant. Die Altersgruppe der 0- bis unter 3- Jährigen wies im Jahr 2016 seit 2010 den höchsten Stand auf. Für den kommenden Planungszeitraum ist im Amt Barnim-Oderbruch in der zu betrachtenden Altersgruppe der 0- bis unter 12-Jährigen mit einer stabilen Entwicklung zu rechnen. Möglicherweise könnte ein Anstieg der Einwohnerzahlen in der Region um Prötzel erfolgen, wenn dort weitere Baugebiete erschlossen werden. Das Amt Barnim-Oderbruch verfügt mit Stand über fünf kommunale Kindertagesstätten mit einer Gesamtkapazität von 574 Plätzen (davon 11 Plätze mit zeitlich befristeter Ausnahmegenehmigung). Die Auslastung der Einrichtungen betrug zum Stichtag durchschnittlich 85 Prozent. Weiterhin unterbreiten im Amtsbereich drei Kindertagespflegestellen für bis zu 15 Kinder ihre Angebote. Der Betreuungsgrad im Bereich der Kinderkrippenkinder entsprach im Jahr 2016 mit 58,5 Prozent dem Brandenburger Landesdurchschnitt. Wohingegen der Betreuungsgrad bei den 3- bis unter 7-Jährigen mit durchschnittlichen 63 Prozent deutlich unter dem Landesdurchschnitt lag. Eine mögliche Erklärung könnte hierfür die relativ hohe Anzahl (116 Kinder) der außerhalb des Amtes Barnim-Oderbruch betreuten Kinder sein. Im Hortbereich liegt der Betreuungsgrad mit fast 89 Prozent auffallend über dem Landesdurchschnitt, erklärbar, durch die Grundschulstandorte im Amt Barnim-Oderbruch. Nach Aussagen der Verwaltung konnten bisher alle Platzanfragen und Anmeldungen im Amtsbereich berücksichtigt werden. Für die Kita in Bliesdorf ist der Umzug des Hortes ins Kita-Gebäude, verbunden mit Umund Ausbauarbeiten, im kommenden Planungszeitraum vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die Betreuung aller Kinder der Altersgruppe 0 bis unter 12 Jahren im Amt Barnim-Oderbruch im kommenden Planungszeitraum mit den gegenwärtigen Kapazitäten abgesichert werden kann. Bei Bedarf können durch Ausnahmegenehmigungen Betreuungslücken überbrückt werden. Der Bestand sollte unter den derzeitigen Bedingungen erhalten bleiben. Die vorhandenen Einrichtungen im Amt Barnim-Oderbruch sind zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß 1 KitaG erforderlich und notwendig. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 20 von 98
21 1.2 AMT FALKENBERG-HÖHE Bevölkerungsentwicklung Amt Falkenberg-Höhe Stichtag * Bevölkerung gesamt davon im Alter von 0 bis unter 12 Jahre davon im Alter 0 bis unter 3 Jahre davon im Alter 3 bis unter 7 Jahre davon im Alter 7 bis unter 12 Jahre Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/*Angaben Meldungen aus den Melderegistern der Städte/Gemeinden/Ämter (Stand ) Kapazität und Auslastung der Einrichtungen Ort/Einrichtung Falkenberg Kita Falkenberger Spatzennest Kapazität davon Ausnahme betreute Kinder Auslastung in Prozent ohne mit Ausnahme Ausnahme ,0 93,0 Kruge-Gersdorf ,5 86,5 Kita Kruger Spatzen Freudenberg ,5 86,7 Kita Rappelkiste Heckelberg ,9 82,9 Kita Biene Maja Leuenberg Kita Eichhörnchen ,0 96,0 Gesamt ,2 90,7 Quelle:, Jugendamt, FD Kita Betreuungsgrad 2016 Anzahl Kinder dv. belegte Betreuungsgrad GESAMT Plätze* Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre) ,7 % Kindergarten (3 bis unter 7 Jahre) ,8 % Hort (7 bis unter 12 Jahre) ,7 % *Quelle: Angaben der Ämter und Gemeinden der belegten Plätze Betreuung außerhalb des Wohnortes gem. 5 SGB VIII Amt Falkenberg-Höhe 2017 außerhalb des Amtsbereichs 24 davon außerhalb MOL 6 Quelle: Amt Falkenberg-Höhe K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 21 von 98
22 Betreuung in Kindertagespflege Amt Falkenberg-Höhe Stichtag Kindertagespflegestellen 0 Plätze 0 betreute Kinder 0 Quelle:, Jugendamt, FD Kita Trägerlandschaft Anzahl der Einrichtungen Stichtag freie Träger öffentl. Träger gesamt % 40 % 100 % Anzahl der Plätze (ohne Ausnahmen) Stichtag freie Träger öffentl. Träger gesamt % 61 % 100 % Zusammenfassung und Bewertung der Versorgungssituation: Im Amt Falkenberg-Höhe war die Bevölkerungsentwicklung entgegen vorheriger Prognosen in den letzten Jahren stabil. Bei den 0- bis unter 7-Jährigen war im Zeitraum 2015 zu 2016 ein leichter Anstieg in dieser Altersgruppe zu verzeichnen. Im Amt Falkenberg-Höhe gab es zum Stichtag fünf Kindertagesbetreuungseinrichtungen mit einer Kapazität von 319 Plätzen. Für die Kita Rappelkiste in Freudenberg wurde vom MBJS eine befristete Ausnahmegenehmigung für fünf Plätze erteilt, welche zum Januar 2018 nach Umbaumaßnahmen nun in 50 reguläre Plätze umgewandelt wurden. In der Kita Biene Maja in Heckelberg sind ebenfalls Baumaßnahmen geplant. Die Einrichtung soll an die Heckelberger Schule angesiedelt werden. Eine Änderung der Kapazität ist nicht geplant. Für die Kita Falkenberger Spatzennest ist aufgrund vieler Voranmeldungen eine Kapazitätserhöhung von 20 Plätzen vorgesehen. Zwei Einrichtungen befinden sich in kommunaler Trägerschaft und drei Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben. Der durchschnittliche Auslastungsgrad lag zum Stichtag bei fast 91 Prozent. Im Amt Falkenberg-Höhe gibt es keine Kindertagespflegeangebote. Hier bedarf es perspektivisch weiterer Bestrebungen, Kindertagespflegepersonen zu gewinnen. Die Betreuungsgrade im Kinderkrippen- und Hortbereich lagen 2016 im Brandenburger Landesdurchschnitt, im Bereich des Kindergartens etwa acht Prozent darunter. Die Prognosedaten wurden in den Gesprächen mit der Verwaltung des Amtes Falkenberg- Höhe besprochen und abgestimmt. Alle Einrichtungen werden derzeit benötigt. Der Bedarf an Plätzen für Kinder von 0 bis 12 Jahren kann aufgrund der Gesamtkapazität innerhalb des Amtes abgedeckt werden. Die vorhandenen Einrichtungen im Amt Falkenberg-Höhe sind zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß 1 KitaG erforderlich und notwendig. In Abstimmung mit der Verwaltung des Amtes Falkenberg-Höhe wird folgende Planung in den Kita-Bedarfsplan aufgenommen: - Kapazitätserhöhung von 20 Plätzen in der Kita Falkenberger Spatzennest. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 22 von 98
23 1.3 AMT GOLZOW Bevölkerungsentwicklung Amt Golzow Stichtag * Bevölkerung gesamt davon im Alter von 0 bis unter 12 Jahre davon im Alter 0 bis unter 3 Jahre davon im Alter 3 bis unter 7 Jahre davon im Alter 7 bis unter 12 Jahre Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/*Angaben Meldungen aus den Melderegistern der Städte/Gemeinden/Ämter (Stand ) Kapazität und Auslastung der Einrichtungen Ort/Einrichtung Kapazität davon Ausnahme betreute Kinder Auslastung in Prozent ,7 Genschmar Kita Zwergenland Manschnow ,0 Kita Sonnenschein Golzow ,5 Hort KidsClub Golzow ,7 Kita Schwalbennest Gesamt ,5 Quelle:, Jugendamt, FD Kita Betreuungsgrad 2016 Anzahl Kinder dv. belegte Betreuungsgrad GESAMT Plätze* Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre) ,6 % Kindergarten (3 bis unter 7 Jahre) ,0 % Hort (7 bis unter 12 Jahre) ,5 % *Quelle: Angaben der Ämter und Gemeinden der belegten Plätze Betreuung außerhalb des Wohnortes gem. 5 SGB VIII Amt Golzow 2017 außerhalb Amtsbereich 53 davon außerhalb MOL 9 Quelle: Amt Golzow Betreuung in Kindertagespflege Amt Golzow Stichtag Kindertagespflegestellen 2 Plätze 10 betreute Kinder 10 Quelle:, Jugendamt, FD Kita K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 23 von 98
24 Trägerlandschaft Anzahl der Einrichtungen Stichtag freie Träger öffentl. Träger gesamt % 50 % 100 % Anzahl der Plätze (ohne Ausnahmen) Stichtag freie Träger öffentl. Träger gesamt % 52 % 100 % Zusammenfassung und Bewertung der Versorgungssituation: Im Zeitraum 2010 bis 2015 ging die Gesamtbevölkerung im Amt Golzow um ca. sieben Prozent zurück. Der Anteil der 0- bis unter 12-Jährigen an der Gesamtbevölkerung betrug 2015 fast neun Prozent. Von 2015 zu 2016 erfolgte in dieser Altersgruppe ein Zuwachs in Höhe von fast drei Prozent. Mit 107 Kindern in der Altersgruppe der 0- bis unter 3-Jährigen wurde am der zweithöchste Stand seit 2010 erreicht. Das Amt Golzow verfügt über vier Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung mit einer Kapazität von gegenwärtig 371 Plätzen sowie zwei Kindertagespflegestellen mit insgesamt zehn Plätzen. Die Auslastungsquote in den Kindertageseinrichtungen betrug zum Stichtag durchschnittlich 80 Prozent. Die Kita Schwalbennest in Golzow ist eine Integrationseinrichtung für behinderte bzw. von Behinderung bedrohter Kinder gemäß 53, 54 SGB XII. Sie erfüllt eine wichtige Umlandfunktion. Der Betreuungsgrad im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich lag 2016 unter dem Brandenburger Landesdurchschnitt. In der Betreuung der Hortkinder lag der Betreuungsgrad mit 63,5 Prozent gering über dem Landesdurchschnitt. Zum Stichtag wurden 53 Kinder außerhalb des Amtes Golzow betreut. Dies entspricht einem Anteil von ca. elf Prozent aller 0- bis unter 12-Jährigen im Amt Golzow. Möglicherweise ist dies der Arbeitssituation der Eltern geschuldet, welche ihre Kinder in Arbeitsortsnähe unterbringen und damit von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Die gegenwärtigen Platzkapazitäten sind nach Einschätzung der Verwaltung des Amtes Golzow und der Träger der Kindertageseinrichtungen für den kommenden Planungszeitraum ausreichend. Kapazitätserweiterungen sind nicht vorgesehen. Die vorhandenen Kindertageseinrichtungen im Amt Golzow sind zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß 1 KitaG erforderlich und notwendig. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 24 von 98
25 1.4 AMT LEBUS Bevölkerungsentwicklung Amt Lebus Stichtag * Bevölkerung gesamt davon im Alter von 0 bis unter 12 Jahre davon im Alter 0 bis unter 3 Jahre davon im Alter 3 bis unter 7 Jahre davon im Alter 7 bis unter 12 Jahre Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/*Angaben Meldungen aus den Melderegistern der Städte/Gemeinden/Ämter (Stand ) Kapazität und Auslastung der Einrichtungen Ort/Einrichtung Kapazität davon Ausnahme betreute Kinder Auslastung in Prozent ,5 Podelzig Kita Sonnenblume Reitwein ,0 Kita Birkenschlösschen Treplin ,9 Kita Zwergendorf Zeschdorf OT Petershagen ,0 Kita Die kleinen Strolche Zeschdorf ,0 Kita Zeschdorfer Spatzen Lebus ,1 Kita Oderfrösche Lebus OT Mallnow ,3 Kita Zwergenland Lebus OT Wulkow ,5 Kita Grashüpfer Lebus ,3 Kita Kirchenmäuse Gesamt ,7 Quelle:, Jugendamt, FD Kita Betreuungsgrad 2016 Anzahl Kinder dv. belegte Betreuungsgrad GESAMT Plätze* Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre) ,6 % Kindergarten (3 bis unter 7 Jahre) ,1 % Hort (7 bis unter 12 Jahre) ,8 % *Quelle: Angaben der Ämter und Gemeinden der belegten Plätze Betreuung außerhalb des Wohnortes gem. 5 SGB VIII Amt Lebus 2017 außerhalb des Amtsbereichs 122 davon außerhalb LK 111 Quelle: Amt Lebus K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 25 von 98
26 Betreuung in Kindertagespflege Amt Lebus Stichtag Kindertagespflegestellen 0 Plätze 0 betreute Kinder 0 Quelle:, Jugendamt, FD Kita Trägerlandschaft Anzahl der Einrichtungen Stichtag freie Träger öffentl. Träger gesamt % 90 % 100 % Anzahl der Plätze (ohne Ausnahmen) Stichtag freie Träger öffentl. Träger gesamt % 95 % 100 % Zusammenfassung und Bewertung der Versorgungssituation: Im Amt Lebus sank die Gesamtbevölkerung von 2010 zu 2015 um ca. fünf Prozent. Der Anteil der 0- bis 12-Jährigen betrug 2015 fast zehn Prozent an der Gesamtbevölkerung. In dieser Altersgruppe war die Entwicklung in den vergangenen Jahren relativ konstant. Im Amt Lebus gab es zum Stichtag neun Einrichtungen der Kindertagesbetreuung mit einer Kapazität von 551 Plätzen. Die durchschnittliche Auslastung aller Kitas im Amt Lebus betrug zum o.g. Stichtag fast 80 Prozent. Der Auslastungsgrad der Einrichtungen variiert zwischen den einzelnen Einrichtungen von 43 bis 97 Prozent. Hier ist zu beachten, dass bei sehr kleinen Einrichtungen unbesetzte Plätze zum Stichtag rechnerisch erhebliche Auswirkungen auf den Gesamtauslastungsgrad haben können. Kindertagespflegestellen gibt es im Amtsbereich Lebus nicht. Der Betreuungsgrad für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren lag 2016 im Amt Lebus über dem Brandenburger Landesdurchschnitt. Im Kindergarten- und Hortbereich entsprach der Betreuungsgrad 2016 in etwa dem Landesdurchschnitt. Auffallend ist die hohe Anzahl von Kindern, welche 2017 (Stichtag ) außerhalb des Amtes Lebus betreut wurden. Dies sind fast 20 Prozent der im Amtsbereich lebenden Kinder in der Altersgruppe der 0- bis unter 12-Jährigen. Hierfür dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit die örtliche Nähe zur Stadt Frankfurt (Oder) ein Grund sein. Zu bedenken ist, dass die Stadt Frankfurt (Oder) zur Sicherung des Rechtsanspruchs die eigenen Betreuungsplätze perspektivisch selbst benötigt, so dass zumindest die außerhalb von Lebus untergebrachten Kinder bei der Planung mit berücksichtigt werden sollten. Im kommenden Planungszeitraum beabsichtigt die Stadt Lebus einen Ersatzneubau für Kinder im Kinderkrippen- und Kindergartenalter vorzunehmen. Der gegenwärtig genutzte Bereich soll perspektivisch den Hortkindern zur Verfügung gestellt werden. Damit wird eine qualitative Verbesserung der Betreuungssituation angestrebt. Eine Kapazitätsveränderung ist durch diese Baumaßnahmen nicht vorgesehen. Die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt (Oder) - Lebus plant einen Ausbau für ihre Kindertagesstätte Kirchenmäuse in Lebus. Im Zuge dessen ist eine Erweiterung von gegenwärtig 28 auf zukünftig 50 Plätze vorgesehen. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 26 von 98
27 Die vorhandenen Kindertageseinrichtungen im Amt Lebus sind zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß 1 KitaG erforderlich und notwendig. In Abstimmung mit der Verwaltung des Amtes Lebus wird folgende Planung in den Kita-Bedarfsplan aufgenommen: - Erweiterungsbau Kita Kirchenmäuse in Lebus mit einer Kapazität von insgesamt 50 Plätzen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogrammes. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 27 von 98
28 1.5 AMT MÄRKISCHE SCHWEIZ Bevölkerungsentwicklung Amt Märkische Schweiz Stichtag * Bevölkerung gesamt davon im Alter von 0 bis unter 12 Jahre davon im Alter 0 bis unter 3 Jahre davon im Alter 3 bis unter 7 Jahre davon im Alter 7 bis unter 12 Jahre Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg/*Angaben Meldungen aus den Melderegistern der Städte/Gemeinden/Ämter (Stand ) Kapazität und Auslastung der Einrichtungen Ort/Einrichtung Kapazität davon Ausnahme betreute Kinder Auslastung in Prozent ohne mit Ausnahme Ausnahme Garzau-Garzin OT Garzau ,9 82,9 Kita Garzau Rehfelde ,6 73,1 Hort Raxli Faxli Rehfelde ,4 93,8 Kita Fuchsbau Rehfelde OT Zinndorf ,6 71,0 Kita Frechdachs Buckow ,4 91,8 Kita Helene Weigel Oberbarnim OT Bollersdorf ,4 78,4 Kita Bollersdorfer Spatzen Oberbarnim OT Klosterdorf Kita Die kleinen Teichfrösche ,7 87,7 Waldsieversdorf Kita Kinderstübchen ,0 100,0 Rehfelde OT Werder Kita Reh-Kids ,3 83,3 Gesamt ,5 86,2 Quelle:, Jugendamt, FD Kita Betreuungsgrad 2016 Anzahl Kinder dv. belegte Betreuungsgrad GESAMT Plätze* Kinderkrippe (0 bis unter 3 Jahre) ,7 % Kindergarten (3 bis unter 7 Jahre) ,7 % Hort (7 bis unter 12 Jahre) ,8 % *Quelle: Angaben der Ämter und Gemeinden der belegten Plätze Betreuung außerhalb des Wohnortes gem. 5 SGB VIII Quelle: Amt Märkische Schweiz Amt Märkische Schweiz 2017 außerhalb Amtsbereich 136 davon außerhalb LK 14 K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 28 von 98
29 Betreuung in Kindertagespflege Amt Märkische Schweiz Stichtag Kindertagespflegestellen 4 Plätze 20 betreute Kinder 20 Quelle:, Jugendamt, FD Kita Trägerlandschaft Anzahl der Einrichtungen Stichtag freie Träger öffentl. Träger gesamt % 60 % 100 % Anzahl der Plätze (ohne Ausnahmen) Stichtag freie Träger öffentl. Träger gesamt % 70 % 100 % Zusammenfassung und Bewertung der Versorgungssituation: Nach einem schwachen Rückgang der Gesamtbevölkerung von 2010 bis 2012 ist seit 2013 im Amt Märkische Schweiz ein leichter Bevölkerungszuwachs von ca. zwei Prozent zu verzeichnen. In der Altersgruppe der 0- bis unter 12-Jährigen stieg der Anteil der Bevölkerung in dieser Altersgruppe von 2010 bis 2015 um über zehn Prozent. Die Anzahl der Kinder in der Altersgruppe der 0- bis unter 3-Jährigen hatte 2016 den höchsten Stand seit sieben Jahren erreicht. In den anderen Altersgruppen war die Entwicklung relativ stabil und in etwa gleichbleibend. Durch die Erschließung neuer Wohngebiete und den Umbaumaßnahmen an der Bahnstrecke von und nach Berlin, ist perspektivisch mit weiterem Zuzug, insbesondere im Raum Rehfelde, zu rechnen. Aktuell werden im Amt Märkische Schweiz neun Kindertagesstätten mit einer Gesamtkapazität von 773 Plätzen, davon 53 Plätze mit befristeten Ausnahmegenehmigungen, betrieben. Insbesondere Rehfelde und Buckow sind aufgrund der großen Platznachfrage von der Inanspruchnahme befristeter Ausnahmegenehmigungen betroffen. Im Rahmen der Kindertagespflege halten vier Kindertagespflegepersonen für insgesamt 20 Kinder Plätze vor. Die durchschnittliche Auslastung in den Kindertageseinrichtungen betrug zum Stichtag im Amt Märkische Schweiz über 86 mit und fast 93 Prozent ohne Ausnahmegenehmigungen. Im Planungsgespräch äußerten Vertreter der Verwaltung, dass es wegen gezielter Anfragen von Eltern aus umliegenden Gemeinden teilweise Engpässe bei der Versorgung der im Amt lebenden Kinder gab und gibt. Die Realisierung des Wunsch- und Wahlrechts unter Berücksichtigung der im Amt lebenden Kinder stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Die Schließung der Gemeinschaftsunterkunft in Garzau hat zu einer kurzfristigen Entlastung der Betreuungssituation geführt. Der Betreuungsgrad im Bereich der Kinderkrippe lag mit fast 77 Prozent im Jahr 2016 über dem Brandenburger Landesdurchschnitt. Ein Zeichen dafür, dass die Möglichkeit des Besuchs einer Kinderkrippe gut genutzt wird und dementsprechend Plätze vorzuhalten sind. Insbesondere in Rehfelde sind aktuell die räumlichen Gegebenheiten für die Betreuung von Kindern im Kinderkrippenbereich erschöpft. Hier sollen durch einen Erweiterungsbau perspektivisch 40 Plätze neu geschaffen werden. Des Weiteren beabsichtigt ein privater Investor in Rehfelde im Planungszeitraum ein neues Wohngebiet zu schaffen und eine Kindertageseinrichtung mit einer Kapazität von 60 Plätzen zu bauen. K I N D E R T A G E S B E T R E U U N G Seite 29 von 98
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