Stadt Lübben (Spreewald)

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1 Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des x Bildungsausschuss Finanzausschuss x Bauausschuss Werksausschuss SEL Hauptausschuss x Stadtverordnetenversammlung Lesung 2. Lesung Ortsvorsteher/ Ortsbeirat Fachbereich Ordnung, Bildung und Soziales Sachgebiet: Aktenzeichen: /21 Teilakte/Vorgang: Vorlagen- Nr.: 2016/062 Datum: Beschlussgegenstand: Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung für die Stadt Lübben (Spreewald) - Benehmensherstellung Beschlussvorschlag: Die Stadt Lübben (Spreewald) stellt Benehmen mit dem Bedarfsplan des Landkreises Dahme- Spreewald zur Kindertagesbetreuung in der Stadt Lübben (Spreewald) her. Abstimmungsergebnis: (vom Stadtverordneten auszufüllen) einstimmig mehrheitlich zugestimmt abgelehnt zurückgezogen zurückverwiesen in den Ausschuss:

2 Begründung/ Rechtsgrundlagen: (Anlagen, Berechnungen, Skizzen etc. ggf. beifügen) Entsprechend der Vorgaben des 12 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Die Notwendigkeit der Benehmensherstellung ergibt sich aus dem Ablauf des derzeitigen Planes zum Im Bedarfsplan des Landkreises Dahme-Spreewald, der als Anlage beigefügt ist, werden die vorhandenen Betreuungsplätze mit den zu erwartenden Kita-Anträgen abgeglichen. Grundlage dafür sind die Geburtenzahlen der jeweiligen Jahrgänge, deren prognostische Schätzung für kommende Jahre und die Erfahrungswerte mit der durchschnittlichen Belegung in Krippen, Kindergärten und Horten. Die gesetzlichen Vorschriften zum Rechtsanspruch gem. 1 KitaG sind zu beachten. Die Stadt Lübben (Spreewald) hatte für die Erarbeitung des Bedarfsplanes Zuarbeiten bis zum zu leisten. Die Angaben zur Geburtenentwicklung bis zum bzw. deren Schätzung wurden entsprechend der eingereichten Daten eingearbeitet. In einer gemeinsamen Beratung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald (Sozialamt und Jugendamt), der Stadt Lübben (Spreewald) (Bereich Bildung und Soziales) und Vertretern der freien Träger der Kindertagesstätten in der Stadt Lübben (Spreewald) am wurde die voraussichtliche Belegung anhand der Erfahrungswerte eingeschätzt. Daraus resultiert der zu erwartende Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen für die kommenden Jahre. Der Versorgungsgrad für Krippenkinder wurde erhöht, da der Rechtsanspruch auf eine Betreuung ab dem 1. Lebensjahr besteht. Der Bedarf an Hortplätzen umfasst die Altersgruppen aller Kinder im Alter von 6 12 Jahren. Eine Besonderheit ergibt sich bei der Hortbetreuung in der evangelischen Grundschule. Grundsätzlich werden dort 88 Plätze für die Kinderbetreuung angeboten. Dieses Angebot ist jedoch ausschließlich auf Kinder die auch diese Schule besuchen, beschränkt. Einzelheiten dazu können aus der beigefügten Anlage entnommen werden. Die Hortplätze der evangelischen Grundschule wurden deshalb zu Hälfte der Bedarfsberechnung berücksichtigt, da anteilig in etwa so viele Schulkinder aus der Stadt Lübben dort betreut werden. Die Bedarfsplanung weist für die kommenden Jahre steigenden Platzbedarf in allen Bereichen nach. Dabei wurde die Erweiterung der Kita Waldhaus und die mögliche Neueröffnung der Kita in Steinkirchen bereits mit eingeplant. In beiden Grundschulen sind die Kapazitäten der Horte noch zu erhöhen. Detaillierte Zahlen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

3 Finanzielle Auswirkungen: 1. finanzwirksam Auszahlung laut Haushaltsplan 20 Es stehen noch Haushaltsmittel i.h.v.: *unter Untersachkonto: zur Verfügung. Einzahlung laut Haushaltsplan 20 Die Einzahlung i.h.v.: 2. ergebniswirksam Aufwand i.h.v.: Finanzsachkonto: Finanzsachkonto: Sachkonto: fließt der Buchungsstelle Untersachkonto: Die Maßnahme verursacht Folgekosten lt. Anlage zur Beschlussvorlage i.h.v.: einmalig monatlich jährlich Ertrag i.h.v.: Sachkonto: 3. keine Auswirkungen x Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen. zu. Unterschriften: gez. Hoffmann Fachbereichsleiter/in gez. Kolan Bürgermeister Anlage: Bedarfsplan des Landkreises Dahme-Spreewald zur Kindertagesbetreuung in der Stadt Lübben (Spreewald) * Berechnungsmodus ( noch zur Verfügung ) a) verfügbare Mittel lt. Haushaltsplan b)./. bereits ausgezahlt c)./. bereits vertraglich gebunden d)./. bereits beschlossene Verwendung (außer b) und c) ) = noch zur Verfügung

4 Stadt Lübben Demographische Entwicklung: Geburtenentwicklung der Stadt Lübben tatsächliche Geburten prognostizierte Geburten / /06 Darstellung erfolgte anhand der Zuarbeit der Kommunen 2006/ / / / / / / / / / / / / / /21 Stadt Lübben - w eibliche Bevölkerung 15 > 45 Jahre Entw icklung 2007 bis 2014 und Vorrausberechnung bis Darstellung der IST-Zahlen mittels Daten des Amtes für Statistik Berlin Brandenburg, Berechnung der Prognosezahl mittels Fortschreibung (eigene Berechnung LDS)

5 Entwicklung der Kinderzahlen: 2016/ / / / /21 Kinderkrippe (0-3 Jahre) Kindergarten (3-6,5 Jahre) Hort (6,5-12 Jahre) Betrachtung des Versorgungsgrades: Der durchschnittliche Versorgungsgrad des Schuljahres 2014/15 stellte sich wie folgt dar: Kinderkrippe (0 bis > 3 Jahre) 56% Kindergarten (3 bis > 6,5 Jahre) 97% Hort (6,5 > 12 Jahre) 72% Der maximale Versorgungsgrad des Schuljahres 2014/15 berechnet mit den maximalen Höchstbelegungszahlen stellte sich wie folgt dar: Kinderkrippe (0 bis > 3 Jahre) 61% Kindergarten (3 bis > 6,5 Jahre) 107% Hort (6,5 > 12 Jahre) 83% Bedarfsfeststellung für die Schuljahre 2016/17 bis 2018/19 Planungsjahr 2016/17 KK KG Hort gesamt im Zeitraum geborene Kinder geplanter Versorgungsgrad 61% 107% 83% erwarteter Bedarf 217,77 461,17 517, ,03 Planungsjahr 2017/18 KK KG Hort gesamt im Zeitraum geborene Kinder ,5 631,5 geplanter Versorgungsgrad 61% 107% 83% erwarteter Bedarf 222,65 457, , ,22 Planungsjahr 2018/19 KK KG Hort gesamt im Zeitraum geborene Kinder geplanter Versorgungsgrad 61% 107% 83% erwarteter Bedarf 225,7 451,54 541, ,23

6 Auswertung der Kindertagesbetreuung in Lübben: Reguläre Kapazitäten: 1100 Plätze in Kindertageseinrichtungen nach gültiger Betriebserlaubnis 35 Plätze über Kindertagespflege 1135 Plätze für Kindertagesbetreuung Die Stadt Lübben verfügt regulär über 1135 Plätze zur Kindertagesbetreuung. Dazu kommen 30 Plätze (Stand ) in den Kindertageseinrichtungen die durch befristete Kapazitätserhöhungen genehmigt wurden. Grundsätzlich sind Kapazitätserhöhungen nicht geeignet, dauerhaft die Sicherstellung des Rechtsanspruches zu gewährleisten. Der rechnerische Bedarf für das Planungsjahr 2016/17 beträgt 1196 Plätze, für das Planungsjahr 2017/ Plätze und für das Planungsjahr 2018/ Plätze. Die Stadt Lübben kann den Bedarf für die nächsten Planungsjahre mit den vorhandenen regulären Kapazitäten nicht decken. Die Stadt Lübben beabsichtigt einen Ersatzneubau in Treppendorf mit einer Kapazitätzerweiterung um 24 Plätze. Geplant ist weiterhin eine Kindertageseinrichtung in Lübben OT Steinkirchen mit einer Platzkapazität von 50 Plätzen. Damit kann der Bedarf im Krippen- und Kindergartenbereich zukünftig gedeckt werden. Problematisch gestaltet sich die Sicherstellung des Rechtsanspruches im Hortbereich. Die Bedarfe liegen höher als die zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Geplant ist längerfristig der Umbau und die Erweiterung der 1. Grundschule in Lübben. Andere bedarfserfüllende Betreuungsangebote stehen derzeit nicht zur Verfügung. Besonderheit: Die evangelische Grundschule in Lübben bietet 88 Plätze für den Hort an. Dieses Angebot beschränkt sich aber ausschließlich auf Kinder die diese Schule besuchen. Dies entspricht etwa 50%. Das bedeutet, dass der Hort der evangelischen Grundschule nicht vollumfänglich für die Bedarfseckung herangezogen werden kann. Es werden 44 Plätze für die Bedarfsdeckung der Stadtverwaltung Lübben berücksichtig. Übersicht Kindertagespflege: Kapazität Jeschke, Susanne Paul- Gerhardt- Str. 4a 5 Meinekat, Doreen Paul- Gerhardt- Str. 4a 5 Bretterbauer, Regina Am Frauenberg 37 5 Thuer, Korina Lubolzer Hauptstr Walla, Ute Am Frauenberg 2a 5 Krenzlin, Monika Cottbuser Str Waschkowitz, Juliane Cottbuser Str weitere bedarfserfüllende Angebote: ergänzende Betreuung für Randzeiten und Wochenende Babytreff in den Kindertagesstätten

7 Betriebserlaubnis/Kapazität Auslastungsgrad Aufnahme- Einrichtung Träger endgültig vorläufig / Ausnahmen Aufnahmealter Öffnungszeiten Anmerkung entscheidung Kita "Spreewald" Stadt Lübben % 0 - Ende Grundschulalter 06:00-17:00 erforderlich Beethovenweg 16 ab 5:30 bei Bedarf Kita "Unter den Linden" Stadt Lübben 85 99% 0-6 Jahre 06:00-17:00 erforderlich Dreilindenweg 22B Kita "Waldhaus" Stadt Lübben 36 97% 0-6 Jahre 06:30-16:30 Treppendorfer Dorfstr. 16a Ersatzneubau geplant erforderlich Hort 1. Grundschule Stadt Lübben % Grundschulalter 06:00-17:00 erforderlich Dreilindenweg Kita "Sonenkinder" AWO Regional Plätze % 0-6 Jahre 06:00-17:00 Integrations- erforderlich Logenstraße 4 verband Süd Bbg. bis kindertagesstätte e.v. Kita "Gute Laune" Kindervereinigung bis % 0 - Ende Grundschulalter 05:30-17:00 Regelkindertages- erforderlich Berlinder Chaussee 15a e.v. Lübben stätte mit Einzelintegration Evangelische Kindertagesstätte Diakoniewerk 82 57% 1-6 Jahre 06:30-16:30 erforderlich "Regenbogen" Simeon GmbH Gartengasse 7 Naturkindergarten Lübben Naturkindergarten % 1-6 Jahre 07:00-17:00 erforderlich Schönwalder Str. 4 verein Lübben e.v. Hort evang. Grundschule evang. Schulstift % Grundschulalter 06:30-16:30 erforderlich Berliner Str. 21 ung der EKBO

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