Das SuedLink-Projekt. Allgemein verständliche Zusammenfassung der Unterlagen nach 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

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1 Das SuedLink-Projekt Allgemein verständliche Zusammenfassung der Unterlagen nach 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

2 Vorbemerkung SuedLink ist ein Netzausbauprojekt, das als Erdkabel-Verbindung geplant wird. Zuständig sind die beiden Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH (im Folgenden mit TenneT bezeichnet) und TransnetBW GmbH (im Folgenden mit TransnetBW bezeichnet). SuedLink besteht aus zwei Verbindungen zwischen Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) und Großgartach (Baden-Württemberg) [Vorhaben 3] sowie zwischen Wilster (Schleswig-Holstein) und dem Raum Grafenrheinfeld (Bayern) [Vorhaben 4]. Rechtlich handelt es sich um zwei getrennte Projekte, für die jeweils eigene Unterlagen für die Bundesfachplanung erstellt werden. Beide Verbindungen werden jedoch zeitgleich und in enger Abstimmung geplant und voraussichtlich über eine weite Strecke unmittelbar parallel zueinander verlegt (Stammstrecke).

3 Inhalt 3 Rechtlicher Rahmen 4 Technische Beschreibung 5 Untersuchungsgegenstand die Erdkabelkorridore 10 Unterlagen nach 8 NABEG 12 Raumverträglichkeitsstudie 14 Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange 18 Fachbeitrag Wasser 26 Sonstige öffentliche und private Belange 27 Vergleichsmethode 28 Vorschlagstrassenkorridor 32 Ausblick das weitere Verfahren 38

4 4 Rechtlicher Rahmen Rechtlicher Rahmen Der Netzentwicklungsplan (NEP), der unter Mitwirkung der Übertragungsnetzbetreiber entstanden ist und von der Bundesnetzagentur beschlossen wurde, beschreibt alle Maßnahmen, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Der NEP bildet die Grundlage für das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), das im Sommer 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und Ende 2015 novelliert wurde. Im Bundesbedarfsplan sind jene Leitungsprojekte aufgeführt, für die der Bundesgesetzgeber einen energiewirtschaftlich notwendigen und vordringlichen Bedarf sieht. Eines dieser Projekte ist SuedLink. Für bundesländerübergreifende Leitungsprojekte wie SuedLink kommt ein neues Genehmigungsverfahren zum Einsatz: die Bundesfachplanung. Das Bundesfachplanungsverfahren ersetzt für diese Projekte die nach bisherigem Recht erforderlichen Raumordnungsverfahren. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Ziel eines Bundesfachplanungsverfahrens ist es, einen Trassenkorridor mit einer Breite von maximal m zu bestimmen, der die Grundlage für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren ist, in welchem die konkrete Trassenführung ermittelt und festgelegt wird. Wie wird SuedLink geplant? TenneT / TransnetBW TenneT / TransnetBW Bundesnetzagentur TenneT / TransnetBW Bundesnetzagentur TenneT / TransnetBW / Bundesnetzagentur Vorplanung Erarbeitung möglicher Meter breiter Erdkabel- Korridore. Anpassung auf der Basis von Hinweisen aus der frühzeitigen Informations- und Beteiligungsphase Bundesfachplanung Antrag nach 6 NABEG * Einreichung eines Vorschlags für zu untersuchende Erdkabel-Korridore bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) Bundesfachplanung Antragskonferenzen Festlegung der zu untersuchenden Erdkabel-Korridore für das weitere Verfahren Bundesfachplanung Antrag nach 8 NABEG Umfassende Detailprüfungen der durch die BNetzA fest - gelegten, näher zu untersuchenden Erdkabel-Korridore auf Basis der im Vorfeld durchgeführten Umweltuntersuchungen Bundesfachplanung Erörterungstermin und Bundesfachplanungsbeschluss Festlegung eines Meter breiten Erdkabel-Korridors Planfeststellung Antrag, vertiefende Umweltverträglichkeitsprüfung und Planfeststellungsbeschluss Festlegung des genauen Trassenverlaufs innerhalb des Meter breiten Erdkabel- Korridors Genehmigungs- verfahren für SuedLink * NABEG = Netzausbaubeschleunigungsgesetz Bau und Inbetriebnahme 4 5 Jahre

5 Technische Beschreibung 5 Technische Beschreibung Das Erdkabel Da die elektrische Energie rund 700 km zwischen Nord- und Süddeutschland transportiert werden muss, kommt für SuedLink die effiziente Technik der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) zum Einsatz. Der Vorteil: Beim Gleichstromtransport entstehen bei großen Entfernungen geringere Übertragungsverluste als bei herkömmlichen Wechselstromleitungen. Aufgrund des im Bundesbedarfsplangesetz für Gleichstromprojekte festgelegten Vorrangs für Erdkabel wird SuedLink grundsätzlich unterirdisch als Kabelverbindung geplant. Für SuedLink kommen Gleichstromkabel mit einer Spannung von 320 Kilovolt (kv) oder 525 kv in Frage. Während die niedrigere Spannungsebene bereits bei zahlreichen Projekten, unter anderem bei TenneT in Deutschland, eingesetzt wird, müssen bei den 525-kV-Kabeln zunächst entsprechende Testergebnisse und deren Auswertung abgewartet werden. Daher wird bei der Analyse der Erdkabelkorridore von den 320-kV-Kabeln ausgegangen, ohne dass dadurch eine Vorfestlegung auf die Spannungsebene verbunden ist. Beide SuedLink-Verbindungen haben zusammen eine Übertragungskapazität von insgesamt 4 Gigawatt (GW). Hierfür sind bei den 320-kV-Kabeln vier Kabelpaare mit jeweils einem Plus- und einem Minuspol erforderlich; bei einer Spannungsebene von 525 kv würde sich die Anzahl halbieren. Zur Isolation des Leiters, der den Strom überträgt, kommt Kunststoff zum Einsatz. Das Vorhaben wird grundsätzlich als Erdkabel geplant. Sofern eine Wechselstromverbindung zwischen Konverter und Umspannwerk (Netzverknüpfungspunkt) erforderlich ist, muss diese laut der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich als Freileitung geplant werden. Der Kabelgraben Die Gleichstromkabel werden im Regelfall paarweise in offenen Gräben mit einer Überdeckung von mindestens 1,30 m verlegt. Die Überdeckung besteht aus einem Bettungsmaterial für das Kabel sowie dem entnommenen Bodenaushub; dieser wird entsprechend der vorgefundenen Unterbodenschichten und Oberböden getrennt gelagert und in dieser Schichtung nach der Kabelverlegung wieder rückverfüllt. Dabei werden auch ein wasserdurchlässiger Kabelschutz und Trassenwarnbänder eingebracht. Das Kabel kann auch in einem Schutzrohr verlegt werden (z. B. bei offenen Infrastrukturquerungen). Hierbei können andere Anforderungen an die Bettung vorliegen. Nach der Bauphase startet die Rekultivierung. Bei einer 320-kV-Spannungsebene sind bei der Verlegung von einer Verbindung ( Normalstrecke ) zwei Gräben und bei der Stammstrecke (beide Verbindungen unmittelbar parallel) vier Gräben erforderlich. Bei der Verwendung von 525-kV-Kabeln wäre dies ein Graben im Fall der Normalstrecke bzw. zwei Gräben im Fall der Stammstrecke. Der Abstand zwischen den Gräben beträgt 5 8 m. Während der Bauzeit ist neben den Kabelgräben temporär Platz für Baufahrzeuge und Erdaushub erforderlich, sodass bei einer Spannungsebene von 320 kv eine Fläche von ca m Breite für die Normalstrecke bzw. ca m für die Stammstrecke benötigt wird. Dagegen ist im Betrieb nur noch eine deutlich schmalere Trassenbreite, der sogenannte Schutzstreifen, erforderlich: m bei der Normalstrecke und m bei der Stammstrecke; bei 525 kv würde sich die Trassenbreite auf 6 10 m bzw m verringern. Der Schutzstreifen kann landwirtschaftlich genutzt und begrünt werden, muss aber von tiefwurzelnden Gehölzen und Bebauung dauerhaft freigehalten werden.

6 6 Technische Beschreibung Der einzelne Kabelstrang hat eine Länge von rund m, wobei diese je nach Hersteller und geologischen Gegebenheiten unterschiedlich ausfallen. Die Kabelstränge werden über sogenannte Muffen miteinander verbunden, die nach der Verlegung an der Oberfläche nicht mehr sichtbar sind. Das Erdkabelsystem und die Konverter sind für eine Lebensdauer von ca. 40 Jahren ausgelegt. Gleichstromkabel erzeugen magnetische Felder in ihrer Umgebung. Die magnetischen Flussdichten oberhalb der erdverlegten Kabelpaare liegen deutlich unterhalb des Grenzwerts gemäß 26. BImSchV (500 µt). Das elektrische Feld wird durch den Kabelmantel abgeschirmt. Wenn die Erdkabeltrasse andere Infrastrukturen wie Straßen oder Gewässer kreuzen muss, werden die Kabel mit Hilfe von Bohrungen oder Pressungen unter den Hindernissen hindurchgeführt. Eine Unterführung kann auch bei sensiblen Bereichen wie etwa Schutzgebieten sinnvoll sein, um die Auswirkungen zu vermindern. Für die Querung der Elbe ist aufgrund der Breite des Flusses ein Tunnel in Tübbingbauweise vorgesehen. Bei diesem Verfahren wird die Tunnelwand aus einzelnen vorgefertigten Segmenten hergestellt. Das Querungsbauwerk wird die Kabel beider Vorhaben aufnehmen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg hat zwischen Bad Friedrichshall (Ortsteil Kochendorf) und Leingarten (Gemarkung Großgartach) eine Bergwerksalternative eingebracht. Diese Variante sieht vor, die Kabel im Grubengebäude der Bergwerke Heilbronn und Kochendorf (Südwestdeutschen Salzwerke AG) in einer Tiefe zwischen 180 und 220 m zu verlegen. Dazu wäre es erforderlich, zwei neue Schächte an Start- und Endpunkt der untertägigen Kabelführung zu teufen. Die eigentliche untertägige Kabelverlegung würde weitestgehend in z. B. vorhandenen Strecken erfolgen. Nur die Anschlüsse der neuen Schächte oder ggf. nötige Umfahrungen würden die Auffahrung neuer Strecken erfordern. Die Genehmigung des untertägigen Bereichs würde vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Landesbergdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg) begleitet. Regelprofil Stammstrecke 320 kv 3 5 m m m Schutzstreifen 3 5 m 5 8 m 5 8 m m Schutzstreifen 5 8 m Regelprofil Stammstrecke 525 kv bzw. Normalstrecke 320 kv 3 5 m Schutzstreifen 3 5 m Regelprofil Normalstrecke 525 kv Schutzstreifen 3 5 m 3 5 m m m m Regelprofil Kabelgraben für Stammstrecke und Normalstrecke 5 8 m m Schutzstreifen 6 10 m Schutzstreifen

7 Technische Beschreibung 7 Konverteranlagen Um den Wechselstrom in Gleichstrom und wieder zurück zu wandeln, sind an den Netzverknüpfungspunkten Konverter (Umrichter) notwendig. Das Gelände einer Konverterstation hat etwa die Größe von 7 bis 8,5 ha. Darauf stehen die ca. 20 Meter hohen Hallen mit der Leistungselektronik. Im Außenbereich der Konverterstation befinden sich weitere technische Anlagen wie z. B. Transformatoren, Lüftungsanlagen und Kühlaggregate. Die Außenanlagen sind vergleichbar mit einer Umspannanlage und können zu großen Teilen begrünt werden. In einem 10-km-Radius um den Netzverknüpfungspunkt sind zahlreiche Flächen unter Beteiligung der lokalen Öffentlichkeit auf ihre Eignung untersucht worden. Im Ergebnis wurde pro Netzverknüpfungspunkt eine Fläche ausgewählt, die aus Sicht der Vorhabenträger mit den geringsten Auswirkungen verbunden ist. Karten mit der jeweiligen Flächenauswahl sind auf der Projektwebsite integriert: Für die Genehmigung wird ein Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt. Wenn die Konverterstation aufgrund der räumlichen Situation nicht unmittelbar neben dem vorgegebenen Netzverknüpfungspunkt gebaut werden kann, wird gemäß gesetzlicher Vorgaben für deren Verbindung an das Umspannwerk grundsätzlich eine 380-kV- Wechselstrom-Freileitung geplant. Die Maste haben voraussichtlich eine Höhe von ca. 60 m und stehen in einem Abstand von m zueinander. Daher haben die Vorhabenträger Konverterstandorte gesucht, die möglichst nah am Netzverknüpfungspunkt liegen, sodass keine oder nur eine sehr kurze Freileitungs-Verbindung erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei Siedlungsannäherungen, kann für diese Wechselstrom-Anbindungsleitung auch eine Erdverkabelung geprüft werden; diese Voraussetzungen sind aber bei den zur Auswahl stehenden Konverterstandorten nicht gegeben Drehstromseite weiter über AC-Freileitung 2 Kühlanalage 3 Transformatoren 4 Konverterhalle 5 Gleichstromseite weiter über DC-Erdkabel Schematische Darstellung einer Konverterstation

8 8 Technische Beschreibung Technische Nebenanlagen Das Erdkabel selbst wird an der Oberfläche nicht sichtbar sein. Oberirdisch zu sehen sind Konverterstationen und deren Freileitungsanbindungen zu den Netzverknüpfungspunkten. Außerdem sind Linkboxen für Mess- und Erdungsstellen sowie Repeaterstationen für die nachrichtentechnische Übertragung vorgesehen. Die Linkboxen werden im Abstand von ca. 5 km je nach Erfordernis und Örtlichkeit unter- oder oberhalb der Erdoberfläche errichtet. Sie müssen zugänglich sein und möglichst nahe an den Muffen platziert werden. Linkboxen weisen eine Flächeninanspruchnahme von wenigen Quadratmetern auf und werden vorzugsweise an vorhandenen Straßen und Wegen platziert. Lichtwellenleiter (Glasfaserkabel) werden zur Kommunikation zwischen den Netzverknüpfungspunkten und Konvertern mit den Erdkabeln mitverlegt. Für die Sicherstellung der Kommunikation sind bei einer Strecke von bis zu 100 km Repeaterstationen erforderlich. Diese werden in der Regel in der Nähe der Kabeltrasse in wenig sensiblen Bereichen aufgestellt. Die Repeaterstationen haben einschließlich Sicherheitszone jeweils einen Flächenbedarf von ca. 15 m x 5 m. Zur Verbesserung der Kabelfehlerortung und zur Minimierung der Ausfallzeiten können Kabelabschnittsstationen notwendig werden. Die Abmessungen liegen bei 320 kv bei ca. 40 m x 30 m x 20 m (L x B x H). Möglich sind auch Ausführungen mit unterirdisch verlegten Anlagenteilen, die deutlich geringere Abmessungen aufweisen. Mögliches Design einer Linkbox Kabelverlegung Für die Analyse der Kabelkorridore wird von der offenen Verlegeweise (Graben) ausgegangen. Neben der offenen Bauweise gibt es noch alternative Verlegemethoden wie z. B. Pflugverfahren oder E-Power-Pipe, die derzeit in Projekten der TenneT in Erprobung sind. Die Vorhabenträger sind offen für neue Verlegetechnologien und suchen den Austausch mit Herstellern und Bauunternehmen, um bestmögliche Konzepte zu identifizieren. Jedoch sind die Anforderungen an die präzise Verlegung von Höchstspannungserdkabeln deutlich höher als in den untergelagerten Netzen. Deshalb muss erst in Tests gezeigt werden, ob diese Anforderungen genauso sicher und effektiv erfüllt werden können wie bei den bisherigen Verlegetechniken, um die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Die Art der Verlegung in einem konkreten Bereich wird im Rahmen der Detailplanung während und nach dem Planfeststellungsverfahren festgelegt.

9 Technische Beschreibung 9 Bodenschutz Mit zunehmender Detailliertheit der Planungen wird das Schutzgut Boden in entsprechender Tiefe spezifischer gewürdigt. Die Bundesnetzagentur hat in den Untersuchungsrahmen ( 7.4 NABEG) im Einzelnen festgelegt, wie das Schutzgut Boden in der aktuellen Planung zu berücksichtigen ist. Für die Unterlagen nach 8 NABEG werden beispielsweise schutzwürdige Böden mit besonderen Funktionen im Naturhaushalt und Böden mit einer besonderen Empfindlichkeit gegenüber Bodenverdichtung und Bodenerosion erfasst. Darüber hinaus haben die Vorhabenträger in einem gemeinsamen Dialog mit Fachbehörden sowie Inte- ressensverbänden der Land- und Forstwirtschaft Leitlinien zum Bodenschutz bei Erdkabelprojekten entwickelt. Diese zielen darauf ab, die Belange von Eigentümern und Bewirtschaftern bereits so früh wie möglich in der Planung zu berücksichtigen. Als projektübergreifender allgemeiner Rahmen definieren die Leitlinien vorsorgende, baubegleitende und nachsorgende Maßnahmen zum Bodenschutz. Im Zuge der weiteren Planung werden diese Leitlinien zu regionalen Bodenschutzkonzepten weiter konkretisiert und zwar erneut in enger Abstimmung. Die Leitlinien sind auf der Projektwebsite zu finden: Beispiel Bauausführung

10 10 Untersuchungsgegenstand die Erdkabelkorridore Untersuchungsgegenstand die Erdkabelkorridore Im Herbst 2016 haben die Vorhabenträger erste Vorschläge für Erdkabelkorridore vorgestellt und ein informelles Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auf Basis der Hinweise wurden die Vorschläge an insgesamt 28 Stellen verändert und zwar vor Start des Genehmigungsverfahrens. Das Bundesfachplanungsverfahren wurde mit der Einreichung des Antrags der Vorhabenträger ( 6 NABEG) im Frühjahr 2017 eröffnet. Nach einem behördlichen Beteiligungsverfahren (Antragskonferenzen), in deren Rahmen weitere Alternativen eingebracht werden konnten, hat die Bundesnetzagentur die sogenannten Untersuchungsrahmen ( 7.4 NABEG) für die fünf Abschnitte (A E) von SuedLink festgelegt. Darin legte die Behörde nicht nur fest, welche ergänzenden Untersuchungen im Rahmen der Unterlagen nach 8 NABEG durchzuführen sind. Sie schrieb auch vor, welche Erdkabelkorridore vertiefend zu analysieren sind. In diesen Festlegungen war die Bundesetzagentur weder an die ursprünglichen Vorschläge der Vorhabenträger noch an die im Zuge der Antragskonferenzen eingebrachten Alternativen gebunden. Zu kleinräumigen Anpassungen am Korridor-Netz ist es im Zuge der Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG gekommen. Ausgelöst wurden diese Veränderungen durch neue Erkenntnisse, die auf der vorlaufenden Planungsebene ( 6 NABEG) noch nicht vorlagen. Dazu gehört z. B. die systematische Erfassung der kommunalen Bauleitplanungen. Die Vorhabenträger haben Veränderungen am Korridornetz vorgeschlagen, wenn dadurch Hindernisse umgangen werden konnten, ohne neue Konflikte auszulösen. War das nicht möglich, wurde vorgeschlagen, das betreffende Segment nicht weiterzuverfolgen. Aber auch hier gilt: Bei den Veränderungen des Korridornetzes handelte es sich um Vorschläge der Vorhabenträger, an denen die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung nicht gebunden war. Das Erdkabelkorridornetz, das systematisch untersucht und dessen Bestandteile auf ihre Eignung miteinander verglichen wurden, umfasst 179 Segmente, aufgeteilt in die fünf Abschnitte A bis E. Die Korridorvorschläge haben insgesamt eine Länge von rund km, die sich auf die sechs Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden Württemberg sowie 39 Landkreise erstrecken. Das längste Segment ist 76 km lang, das kürzeste Segment, das nur eine Verbindung zwischen zwei Segmenten darstellt, 1,4 km.

11 Untersuchungsgegenstand die Erdkabelkorridore 11! SuedLink Alb!. Netzverknüpfungspunkt Von der Bundesnetzagentur bestätigtes Netz an Erdkabelkorridor-Vorschlägen (Stand ) km Kartengrundlage: GeoBasis-DE / BKG 2016 Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission. Rege Die für die Unterlagen nach 8 NABEG zu untersuchenden Erdkabelkorridore

12 12 Unterlagen nach 8 NABEG Die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Erdkabelkorridore wurden ergebnisoffen und in derselben Detailtiefe untersucht. Die Bundesnetzagentur hat eine Reihe von Einzeluntersuchungen aufgegeben, mit denen die Auswirkungen auf Mensch und Natur ermittelt werden sollen. Dazu gehören die Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und die strategische Umweltprüfung (SUP). Die Bundesnetzagentur hat das grundsätzliche Vorgehen in einem entsprechenden Positionspapier festgelegt und in Methodenpapieren für die RVS und SUP konkretisiert. Die Einzelunterlagen bilden die Grundlage für den Vergleich der Erdkabelkorridore und die Ermittlung eines Erdkabelkorridor-Vorschlags.

13 Unterlagen nach 8 NABEG 13 Erstellen der Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange (Strategische Umweltprüfung) Umweltbericht (untersuchte Schutzgüter z.b. Menschen, Boden, kulturelles Erbe, usw.) Untersuchungen zur Natura 2000-Verträglichkeit Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Erstellen der Raumverträglichkeitsstudie Bestandserfassung (Analyse Raumordnungs- und Bebauungspläne) Auswirkungsprognose (z. B. Flächeninanspruchnahme) Bewertungsschritte und Beurteilung der Auswirkungen Fachbeitrag Wasser z. B. Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Prüfung nach Wasserrahmenrichtlinie Prüfung zusätzlicher sonstiger öffentlicher und privater Belange z. B. kommunale Bauleitplanung, Flächeninanspruchnahme, Infrastruktureinrichtungen Prüfung der Realisierbarkeit der Konverterstandorte Übersicht über die wichtigsten Einzelunterlagen für 8 NABEG

14 14 Unterlagen nach 8 NABEG Raumverträglichkeitsstudie Raumverträglichkeitsstudie In der Raumverträglichkeitsstudie (RVS) wird die Vereinbarkeit von SuedLink mit den Zielen (z. B. Vorranggebiet Siedlungsentwicklung) und Grundsätzen (z. B. Vorbehaltsgebiet Windenergie) der Raumordnung sowie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Die Ziele der Raumordnung stellen die verbindlichste Form der raumordnerischen Vorgaben dar. Die Ziele und Grundsätze sind in Landesentwicklungsplänen, Landesraumordnungsprogrammen, Regionalen Raumordnungsprogrammen und Regionalplänen zeichnerisch und textlich dargestellt. Weitere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, wie beispielsweise Infrastrukturprojekte, werden bei den Trägern öffentlicher Belange oder den Landesstraßenbaubehörden abgefragt. Einen großen Anteil an raumbedeutsamen Planungen hat die kommunale Bauleitplanung, die flächendeckend für das gesamte Netz ermittelt wurde. Methodisches Vorgehen Das Vorgehen bei der RVS erfolgt anhand des Methodenpapiers zur Raumverträglichkeitsstudie der Bundesnetzagentur (Januar 2017). Dabei werden drei übergeordnete Schritte durchlaufen. Kategorie Unterkategorie Ziel Grundsatz Siedlungsstruktur Raum- und Siedlungsstruktur Siedlungsentwicklung sehr hoch hoch Entwicklung von Gewerbe und Industrie sehr hoch hoch Entwicklung der Versorgungsstruktur sehr hoch hoch Freiraumstruktur Freiraumschutz Naturschutz mittel gering Landschaftsschutz, Kulturlandschaft mittel gering Wald hoch mittel Klima / Luft gering gering Bodenschutz hoch mittel Freiraumverbund mittel gering Regionale Grünzüge und Trenngrün mittel gering Hochwasserschutz mittel gering Gewässerschutz hoch mittel Erneuerbare Energien Windenergie hoch mittel Solarenergie hoch mittel Biogas hoch mittel Sonstige Erneuerbare Energien (inkl. Erdwärme) hoch mittel Beispiele für die Kategorien der Raumordnung und ihre Einstufung in das allgemeine Restriktionsniveau. Eine vollständige Übersicht findet sich in den Unterlagen nach 8 NABEG.

15 Unterlagen nach 8 NABEG Raumverträglichkeitsstudie 15 Schritt 1 Grundlagenermittlung Ein Erdkabel hat andere Auswirkungen als beispielsweise eine Freileitung oder eine Autobahn. Um die Auswirkungen des Erdkabels bei der RVS systematisch zu erfassen, werden zunächst die maßgeblichen und relevanten Erfordernisse der Raumordnung identifiziert. Im Anschluss wird für jede Kategorie angegeben, mit welchen Auswirkungen durch ein Erdkabel zu rechnen ist. Untersucht wird, ob durch ein Erdkabel beispielsweise eine Nutzungskonkurrenz auftreten oder ein Gebiet seine Funktion verlieren könnte. Dadurch wird für jedes Kriterium technisch gesprochen das allgemeine Restriktionsniveau ermittelt. Schematisches Vorgehen bei der Ermittlung des allgemeinen Restriktionsniveaus am Beispiel Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft Allgemeines Restriktionsniveau sehr hoch hoch mittel gering Je höher die Restriktionen des Kriteriums, also je klarer und verbindlicher Einschränkungen für ein Gebiet vorhanden sind, desto höher ist das allgemeine Restriktionsniveau. Dieses wird in den Stufen sehr hoch, hoch, mittel und gering differenziert. Um es an einem Beispiel zu veranschaulichen: Ein für Wohnbebauung vorgesehenes Gebiet (Vorranggebiet Siedlungsentwicklung ) hat ein sehr hohes Restriktionsniveau, weil eine Querung mit einem Erdkabel entsprechend der regionalplanerischen Ausweisungen ausgeschlossen ist. Oder anders ausgedrückt: Siedlungen dürfen von einem Erdkabel, egal ob in offener Bauweise oder Unterbohrung, nicht gequert werden. Die Einstufung als gering dagegen bedeutet, dass beispielsweise in bestimmten Vorbehaltsgebieten die Querung nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird. Die Festlegungen in dieser Raumordnungskategorie stehen dem Vorhaben nicht entgegen, da das Erdkabelvorhaben die Raumnutzung nur gering oder nur kurzzeitig einschränkt, z. B. bei einem Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz während der Bauphase. Schritt 2 Bestandserfassung Der Untersuchungsraum für die RVS ist in den Festlegungen zum Untersuchungsrahmen ( 7.4 NABEG) der Bundesnetzagentur vorgegeben. Er umfasst den Bereich des m breiten Trassenkorridors zuzüglich beidseitig 100 m. In dem so definierten Untersuchungsraum erfolgt die Ermittlung der für den Raum relevanten textlichen und zeichnerischen Ausweisungen in den jeweiligen Plänen. Es werden also beispielsweise alle Vorranggebiete Windenergie innerhalb des Untersuchungsraums von SuedLink erfasst und in Karten dargestellt. Hier erfolgt eine Unterscheidung zwischen Zielen (z. B. Vorranggebiet) und Grundsätzen (z. B. Vorbehaltsgebiet). Die textli- Bestandserhebung Pläne und Programme LROP Niedersachsen 2017 RROP Landkreis Celle RROP Landkreis Hameln-Pymont Entwurf RROP Landkreis Heidekreis RROP Landkreis Hildesheim RROP Landkreis Holzminden RROP Landkreis Nienburg/W. RROP Landkreis Northeim RROP Region Hannover...

16 16 Unterlagen nach 8 NABEG Raumverträglichkeitsstudie chen Festsetzungen werden in der jeweiligen Unterkategorie zusammengestellt. Die Bestandserfassung der anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen bezieht sich auf Vorhaben oder sonstige Maßnahmen, die Raum in Anspruch nehmen oder die räumliche bzw. funktionale Entwicklung eines Gebietes beeinflussen. Hinreichend verfestige Bauleitpläne, d. h. dass zumindest eine formelle Offenlage stattgefunden haben muss, die eine Größe von mindestens 5 ha besitzen und die sich außerhalb von Vorranggebieten mit dem Zweck der entsprechenden Gebietsentwicklung befinden, werden ebenfalls erfasst. Schritt 3 Vorhabensbewertung Zu Beginn der Vorhabenbewertung wird das spezifische Restriktionsniveau ermittelt. Dies geschieht auf der Grundlage der in Schritt 2 konkret und mit Raumbezug ermittelten Festlegungen. Die Stufen des spezifischen Restriktionsniveaus sind, wie beim allgemeinen Restriktionsniveau, von sehr hoch bis gering definiert. Aufgrund der konkreten Formulierung der Festlegung können gegenüber der Einstufung im allgemeinen Restriktionsniveau Auf- oder Abwertungen vorgenommen werden. Vorranggebiete Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung (Grünland mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaftsschutz) sind beispielsweise dem allge- meinen Restriktionsniveau der Stufe mittel zugeordnet. Da nach Verfüllung der Kabelgräben eine Grünlandbewirtschaftung wieder möglich ist und eine Querung in der Raumordnung nicht kategorisch ausgeschlossen wird, erfolgt eine Abstufung in die Stufe gering. Die Festlegungen stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Untersuchungsraum Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft Spezifisches Restriktionsniveau sehr hoch hoch Als nächstes wird das Konfliktpotenzial ermittelt. Dafür maßgeblich ist das spezifische Restriktionsniveau. Dieses kann im konkreten Fall durch die Bündelungsoption mit anderen Infrastrukturen (z. B. Freileitungen, Autobahnen) oder einer Unterbohrung des Gebiets gesenkt werden. Auch für das Konfliktpotenzial werden die vier Stufen sehr hoch bis gering verwendet. Eine zentrale Rolle haben die Bereiche eingeschränkter Planungsfreiheit, die anhand von Flächen mit sehr hohem spezifischem Restriktionsniveau ermittelt werden. Es handelt sich hier um Riegel und planerische Engstellen. Bei Riegeln gibt es entweder gar keinen Passageraum oder es handelt sich um Lücken zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsniveau, die einen Passageraum von 50 m (Stammstrecke) bzw. 30 m (Normalstrecke) aufweisen. Engstellen befinden sich zwischen Flächen, die von einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsniveau und einem Passageraum 150 m (Stammstrecke) bzw. 100 m (Normalstrecke) offen lassen. Sie werden bezüglich der Schwere des Realisierungshemmnisses bewertet. Bei einem sehr hohen Realisierungshemmnis kann der Riegel oder die Engstelle auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen, wie z. B. einer Unterbohrung, nicht gequert werden. Das Realisierungshemmnis wäre nach derzeitigem Kenntnisstand also unüberwindbar. mittel gering In dem Beispiel wird angenommen, dass es sich um ein Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft und damit um einen Grundsatz der Raumordnung handelt. In diesem Fall wird das spezifische Restriktionsniveau als mittel eingestuft und das allgemeine Restriktionsniveau übernommen.

17 Unterlagen nach 8 NABEG Raumverträglichkeitsstudie 17 Auf der Grundlage des ermittelten Konfliktpotenzials wird die Konformität von SuedLink mit den Festlegungen der Raumordnung sowie mit den raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen argumentativ ermittelt und beschrieben. Es werden die drei Stufen Konformität gegeben, Konformität kann erreicht werden und Konformität kann nicht erreicht werden angewendet. Für Konflikte, die in die Stufen hoch (orange) oder mittel (gelb) des Konfliktpotenzials eingeordnet wurden, können i. d. R. Maßnahmen benannt werden, die zum Erreichen der Konformität führen. Sollte keine Konformität erreicht werden das Konfliktpotenzial ist sehr hoch (rot) wird das Trassenkorridorsegment zurückgestellt, wenn der Konfliktbereich innerhalb des Korridors nicht umgangen werden kann. Erdkabel Bündelung Bahnstrecke Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft Anpassung des Konfliktpotenzials Konfliktpotenzial sehr hoch hoch mittel gering In dem Beispiel wird angenommen, dass durch Bündelung mit einer Bahnstrecke die vorhandene Schneise mitgenutzt werden kann und damit eine dauerhafte Einschrän- kung der Funktion des Vorbehaltsgebiets Forstwirtschaft verringert werden kann. Fazit In allen Abschnitten gibt es Segmente, die zwar ein sehr hohes Konfliktpotenzial bezüglich der raumordnerischen Zielfestlegungen aufweisen, in denen jedoch voraussichtlich durch eine angepasste Trassierung des Erdkabels ein Zielkonflikt mit diesen Flächen vermieden werden kann. Diese Maßnahmen werden jeweils mit der zuständigen Behörde im Einzelnen abgestimmt, sodass eine auf das jeweilige Ziel der Raumordnung angepasste Maß- nahme ergriffen wird. Bezüglich der flächenhaften raumbedeutsamen Planungen, insbesondere hinsichtlich eines Vorranggebiets, wurde im Abschnitt B für das Segment 57 keine Konformität erreicht. Hier liegt über die gesamte Korridorbreite ein Vorranggebiet Rohstoffe, das einen roten Riegel mit einem sehr hohen Realisierungshemmnis bildet. Daher wurde dieses Segment nicht mehr weiterverfolgt.

18 18 Unterlagen nach 8 NABEG Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange Im Rahmen der Unterlagen nach 8 NABEG ist eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen. Die SUP hat zum Ziel, die möglichen Auswirkungen von SuedLink auf die Umwelt zu ermitteln. Die Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange umfassen verschiedene Teilgutachten zu den Themen Mensch und Natur (Umweltbericht), Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeit und Immissionsschutz. Deren Ergebnisse fließen wiederum in den Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung ein. Im Folgenden wird das Vorgehen bei der Erstellung des Umweltbericht-Entwurfs skizziert; im Anschluss werden die Ergebnisse der Einzelgutachten beschrieben. Umweltbericht Im Umweltbericht werden die Auswirkungen des Erdkabelvorhabens SuedLink auf Mensch und Natur erfasst, beschrieben und bewertet. Gegenstand dieser Prüfung sind: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Boden und Flächen Wasser Luft und Klima Landschaft Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter Methodisches Vorgehen Die Bundesnetzagentur hat das methodische Vorgehen in einem Methodenpapier (September 2017) festgelegt. Die Prüfung der Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter erfolgt ähnlich wie bei der Raumverträglichkeitsstudie in drei Schritten. Im ersten Schritt werden die im Vorhaben zu beachtenden Umweltziele, Leitbilder und Programme ermittelt, um daraus die Kriterien abzuleiten, mit denen für jedes Schutzgut die Bewertung der Auswirkungen durchgeführt werden kann. Ein Beispiel für ein Programm ist das Niedersächsische Programm zur langfristigen Waldentwicklung. Das dazu gehörende Kriterium ist geschützte Wälder. Ein Beispiel für ein Umweltziel ist Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen, ihrer Lebensgemeinschaften sowie ihrer Lebensräume vor schädlichen Einflüssen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt. Ein dazugehörendes Kriterium ist beispielsweise die Vermeidung von negativen Beeinträchtigungen in Nationalparks. Im zweiten Schritt wird für die Kriterien die allgemeine und spezifische Empfindlichkeit in den Stufen zwischen sehr hoch und gering ermittelt. In der allgemeinen Empfindlichkeit wird ausgedrückt, wie sich das Erdkabelvorhaben auf ein Kriterium (z. B. einen besonders wertvollen Boden) auswirkt. Diese pauschale Einstufung wird im nächsten Schritt einer Einzelbetrachtung unterzogen, indem die konkrete Ausprägung der Kriterien untersucht wird. So werden beispielsweise bei Wasserschutzgebieten

19 Unterlagen nach 8 NABEG Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange 19 Kriterien des Schutzguts Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit Allg. Empfindlichkeit SUP Erdkabel Bemerkung / Beschreibung Wohn- und Mischbauflächen sehr hoch (I) Erdkabel werden nicht in Bereichen verlegt, in denen sich Menschen ständig aufhalten. Menschen sind vor Lärmimmissionen zu schützen (baubedingt). Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen hoch (II) Erdkabel werden möglichst nicht durch Flächen für Erholungseinrichtungen verlegt. Menschen sind vor Lärmimmissionen zu schützen (baubedingt). Schutzwald für Siedlungen (z. B. gegen Lärm) hoch (II) Durch Schutzwälder werden möglichst keine Erdkabel verlegt. Im Falle einer Querung kann eine Ersatzmaßnahme angewendet werden (z. B. Lärmschutzwall). Beispiele für die Einordnung der SUP-Kriterien in die allgemeine Empfindlichkeit. Eine vollständige Übersicht der Einstufung in die allgemeine und spezifische Empfindlichkeit befindet sich in den Unterlagen nach 8 NABEG. die konkreten Aussagen für die einzelnen Schutzzonen, die in unterschiedlichem Maß dem Schutz des Trinkwassers dienen, ausgewertet. Dadurch kann sich die Einstufung der Empfindlichkeit eines spezifischen Gebiets in diesem Fall eines spezifischen Wasserschutzgebiets ändern, wenn die konkrete Empfindlichkeit gegenüber dem Erdkabelvorhaben von der zunächst pauschal vorgenommenen Einstufung abweicht. Außerdem wird überprüft, ob sogenannte vorbelastete Bereiche zu einer Anpassung der Empfindlichkeit führen. Von vorbelasteten Bereichen wird gesprochen, wenn es beispielsweise im Bereich des geplanten Erdkabelkorridors bereits andere Infrastrukturen gibt. Können die Auswirkungen des Erdkabelvorhabens SuedLink durch eine Bündelung reduziert werden, wird die Empfindlichkeit der entsprechenden Fläche verringert. Aus der Kombination der spezifischen Empfindlichkeit und der gewählten Bauweise (Unterbohrung oder offene Bauweise) wird im dritten Schritt für jedes Schutzgut das Konfliktpotenzial ermittelt. Bei der Ermittlung des Konfliktpotentials wird mit Hilfe einer potentiellen Trassenachse überprüft, ob die Auswirkungen des Erdkabelvorhabens auf ein bestimmtes Gebiet durch eine Unterbohrung verringert werden können. Ist das der Fall, wird das Konfliktpotential für den Bereich der Unterbohrung angepasst. Außerdem werden die Bereiche eingeschränkter Planungsfreiheit ermittelt. Die Bereiche eingeschränkter Planungsfreiheit beschreiben Riegel und Engstellen aus Flächen sehr hoher Empfindlichkeit oder Flächen, die für Erdkabel nur eingeschränkt zur Verfügung stehen (z. B. Flächen für Rohstoffabbau). Riegel verschließen den Korridor bzw. lassen nur eine Lücke von 50 m (Stammstrecke) bzw. 30 m (Normalstrecke); bei Engstellen liegt der Passageraum bei maximal 150 m (Stammstrecke) bzw. maximal 100 m (Normalstrecke). Die Bereiche eingeschränkter Planungsfreiheit werden einer Prüfung hinsichtlich der Passierbarkeit unterzogen. Das Ergebnis der Bewertung der Riegel ergibt, ob sich das Erdkabelvorhaben in diesen Bereichen leicht oder nicht so leicht realisieren lässt. Diese Bewertung wird als geringes bis sehr hohes Realisierungshemmnis dargestellt.

20 20 Unterlagen nach 8 NABEG Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange Grundlagenermittlung am Beispiel Naturschutzgebiet Zu Beginn werden die Kriterien und Schutzgüter ermittelt, die grundsätzlich von einem Erdkabelvorhaben wie SuedLink betroffen sein könnten. Naturschutzgebiete, in diesem Beispiel ein naturnaher Bachlauf mit Ufergehölz und angrenzenden Feuchtwiesen, sind Bestandteil des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. In den Regionalplänen wird als Umweltziel die Dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts definiert. Mögliche Auswirkungen von SuedLink, die diesem Umweltziel entgegenstehen: Flächenentzug Beeinträchtigungen des Schutzzwecks des Gebietes bzw. seiner Bestandteile Untersuchungsraum Naturschutzgebiet Empfindlichkeit Bewertung der Allgemeinen und Spezifischen Empfindlichkeit am Beispiel Naturschutzgebiet Allgemeine Empfindlichkeit: Aufgrund des strengen Schutzstatus, festgelegt durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), wird die Allgemeine Empfindlichkeit von Naturschutzgebieten mit sehr hoch bewertet. sehr hoch hoch mittel gering Spezifische Empfindlichkeit: Durch die gesetzliche Festlegung des naturnahen Bachlaufs mit Ufergehölz und den angrenzenden Feuchtwiesen als Naturschutzgebiet, aber auch der einzeln nach 30 BNatSchG geschützten Bereiche, ist eine Zerstörung, Veränderung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung verboten. Aus diesem Grund wird die Einstufung der Allgemeinen Empfindlichkeit bestätigt. Innerhalb des TKS bildet sich ein Bereich eingeschränkter Planungsfreiheit (Riegel). Bachlauf Naturschutzgebiet Anpassung der Empfindlichkeit Bewertung des Konfliktpotenzials am Beispiel Naturschutzgebiet Das Konfliktpotenzial wird ermittelt aus Spezifischer Empfindlichkeit und der gewählten technischen Bauausführung. Erdkabel Unterbohrung Konfliktpotenzial sehr hoch hoch mittel gering Durch eine Unterbohrung (Geschlossene Verlegeweise) können erdkabelbedingte Auswirkungen auf den Bachlauf sowie die angrenzenden geschützten Bereiche als Bestandteile des Naturschutzgebietes vermieden werden. Das Konfliktpotenzial für SuedLink wird im Bereich der Unterbohrung als gering eingestuft. Methodisches Vorgehen bei der Strategischen Umweltprüfung am schematischen Beispiel eines Naturschutzgebiets

21 Unterlagen nach 8 NABEG Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange 21 Fazit Bis auf die Trassenkorridorsegmente (TKS) 28, 103 und 168b sind alle TKS aus Sicht des Umweltberichtes für die Erdkabelverlegung geeignet. Auch dort befinden sich zwar Bereiche mit einer sehr hohen Bewertung der Empfindlichkeit, diese Bereiche können aber mit geeigneten Maßnahmen (z. B. Unterbohrung) gequert werden. Im Abschnitt A liegen im TKS 28 Flächen mit bestehenden Gebäuden und Hofanlagen, ein Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe sowie geplante Gewerbegebiete. Diese Flächen sind im TKS so angeordnet, dass kein ausreichender Bereich für die Verlegung des Erdkabels verbleibt. Daher wurde das TKS 28 nicht weiterverfolgt. Das Gleiche gilt in Abschnitt D für das TKS 103, da hier das europäische Schutzgebiet Vorderrhön und ein bestehendes Wasserschutzgebiet Zone II und III im TKS einen Riegel bilden. Im Abschnitt E liegen im TKS 168b bebaute und unbebaute Industrie- und Gewerbeflächen, die auch als Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe im Regionalplan ausgewiesen sind. Eine bebaute Fläche bildet einen Riegel, könnte aber an einer Stelle gequert werden. Die nordöstlich davon gelegene unbebaute Fläche müsste dann jedoch ebenfalls passiert werden. Das steht aber im Widerspruch zu konkreten Planungen. Daher sind diese Flächen nicht passierbar und das TKS 168b wurde nicht weiterverfolgt.

22 22 Unterlagen nach 8 NABEG Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange Natura 2000-Verträglichkeit Die Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit ist ein wesentlicher Teil der Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange. Die Ergebnisse fließen in den Umweltbericht ein. Methodisches Vorgehen Die Untersuchungen zur Natura 2000-Verträglichkeit befassen sich mit dem Netz europäischer Schutzgebiete. Dazu gehören Vogelschutzgebiete, die dem Schutz wildlebender europäischer Vogelarten dienen. Außerdem werden Flora-Fauna-Habitat- Gebiete (FFH-Gebiete) betrachtet, die die Artenvielfalt sichern, indem ihre natürlichen Lebensräume geschützt werden. Im Rahmen der Untersuchungen erfolgt eine Prüfung, ob für das Erdkabelvorhaben in den einzelnen Trassenkorridoren die Verträglichkeit mit den dort befindlichen Natura 2000-Gebieten gewährleistet ist. Diese Untersuchung erfolgt in drei Schritten. Nachdem alle zu betrachtenden Gebiete bis zu einer Entfernung von je 500 Metern vom Trassenkorridorrand ermittelt sind, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes aufgrund des Abstandes sicher ausgeschlossen werden können. Dies erfolgt anhand einer sogenannten Vorprüfung. Hier wird von der Regelbauweise (offenen Bauweise) und bei Querungen (Schutzgebiet als Riegel im Korridor) auch von der geschlossenen Bauweise (Unterbohrung) ausgegangen. Wenn das Erdkabelvorhaben keine Auswirkungen auf das Schutzgebiet hat, ist keine weitere vertiefte Prüfung erforderlich. Ist dieses nicht sicher auszuschließen, wird ein möglicher Erdkabelverlauf eine sogenannte potenzielle Trassenachse (potta) entwickelt und geprüft, ob der Abstand zwischen Schutzgebiet und potta ausreichend groß ist, um erhebliche Beeinträchtigungen sicher auszuschließen. In diesem Fall kann die Vorprüfung mit dem Ergebnis beendet werden, dass keine Beeinträchtigungen auftreten und somit keine weitere Prüfung erforderlich ist. Können Beeinträchtigungen anhand dieser Abstände nicht ausgeschlossen werden, muss anhand der spezifischen Festlegungen für die Gebiete (Erhaltungsziele) geprüft werden, ob die Auswirkungen des Vorhabens diesen Festlegungen entgegenstehen. Ist dies nicht der Fall, können die Untersuchungen zur Natura 2000-Verträglichkeit an dieser Stelle beendet werden. Kann dies jedoch nicht begründet ausgeschlossen werden, ist eine vertiefende Betrachtung erforderlich und es erfolgt in einem zweiten Schritt eine Verträglichkeitsprüfung. Diese Verträglichkeitsprüfung wird auch durchgeführt, wenn schon vor dem ersten Schritt der Vorprüfung feststeht, dass eine direkte Flächeninanspruchnahme eines Natura 2000-Gebietes in offener Bauweise voraussichtlich nicht vermieden werden kann, also eine geschlossene Bauweise aufgrund der Größe des zu unterbohrenden Schutzgebietes nicht möglich ist. Dazu werden zunächst die Bereiche der Gebiete, die detailliert zu untersuchen sind, abgegrenzt. Für die Abgrenzung werden die Auswirkungen des Vorhabens auf beispielsweise die im Schutzgebiet lebenden Tierarten sowie der Baulärm

23 Unterlagen nach 8 NABEG Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange 23 herangezogen. Die Beurteilung, ob eine Verträglichkeit des Erdkabelvorhabens mit den Schutzzielen des Gebietes besteht, erfolgt dann in diesen zuvor abgegrenzten Bereichen. Wird eine Verträglichkeit festgestellt, d. h. es erfolgt beispielsweise keine Störung der Tierarten, kann die Prüfung hier abgeschlossen werden. Für den Fall, dass keine Verträglichkeit festgestellt wird, kann in einem dritten Schritt eingeschätzt werden, ob mithilfe einer Ausnahmegenehmigung im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren (PFV) das Baurecht erlangt werden kann. Dies ist jedoch in keinem Trassenkorridorsegment von SuedLink erforderlich. Ablaufschema Natura 2000 Keine weiteren Schritte erforderlich Ja Natura 2000-Vorprüfung: zweifelsfreier Ausschluss von Beeinträchtigungen möglich? Nein Keine weiteren Schritte erforderlich; Vorgabe für nachfolgendes PFV Ja Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung: Ausschluss von Beeinträchtigungen, ggf. auch durch Schadensbegrenzungsmaßnahmen möglich? Nein Wiederholung der Prüfschritte Ja Ausschluss von Beeinträchtigung durch Verschiebung der pot. Trassenachse / der Trassenführung Nein PFV = Planfeststellungsverfahren BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz Prüfung der Voraussetzungen für eine Ausnahme gemäß 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG Ablauf der Untersuchungen zur Natura-2000 Verträglichkeit Fazit Für 128 von 164 untersuchten Gebieten in allen Abschnitten sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Ausnahmegenehmigungen sind in keinem der Abschnitte einzuholen. Für 11 FFH-Gebiete und 24 Vogelschutzgebiete werden teilweise Maßnahmen wie die Beschränkung der Bauzeit oder Verschmälerung der Arbeitsstreifen erforderlich. Werden diese Maßnahmen umgesetzt, können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Für das Vogelschutz- und FFH-Gebiet Vorderrhön im Abschnitt D sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen, sie können auch durch Maßnahmen nicht gemindert werden. Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Ausnahme wird nicht durchgeführt. Aufgrund der erheblichen Beeinträchtigungen wurde das TKS 103 nicht weiterverfolgt (siehe auch Beschreibung Umweltbericht).

24 24 Unterlagen nach 8 NABEG Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung Bei der Artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung (ASE) geht es darum, die Auswirkungen von SuedLink auf Tiere und Pflanzen im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben des besonderen Artenschutzes zu ermitteln. Grundlage der ASE sind bereits vorhandene Daten, Kartierungsergebnisse und die Auswertung von Luftbildern. In einem ersten Schritt werden zunächst die Arten bestimmt, für die keine Auswirkungen durch das Vorhaben anzunehmen sind ( Relevanzprüfung). Die Kriterien für die Auswahl wurden mit der Bundesnetzagentur abgestimmt. So werden Fische nicht berücksichtigt, da sämtliche Gewässer umgangen oder unterbohrt werden. Im zweiten Schritt wird überprüft, ob durch die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens (z. B. Störungen durch Baulärm sowie Verlust von Nestern oder Lebensstätten) voraussichtlich Tiere und Pflanzen beeinträchtigt werden, d. h. ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten. Eine Beeinträchtigung kann in den meisten Fällen durch Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden beispielsweise durch die Beschränkung der Bauzeit auf die Monate, in denen die Vögel nicht brüten oder die Umgehung von Lebensstätten der artenschutzrechtlich relevanten Arten durch eine entsprechend angepasste Feintrassierung. Eine weitere Möglichkeit sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die vor dem Bau realisiert werden. Dadurch können Ersatzlebensräume oder Brut- bzw. Quartiermöglichkeiten (z. B. Nisthilfen für Vögel oder Fledermäuse) geschaffen werden, in die die betroffenen Arten ausweichen können. Sollte es nicht möglich sein, durch diese oder andere Maßnahmen die Verletzung von Verboten auszuschließen, erfolgt in einem dritten Schritt die Abschätzung, ob die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung voraussichtlich möglich sein wird. Fazit In allen Abschnitten wurde festgestellt, dass voraussichtlich alle artenschutzrechtlichen Konflikte durch Maßnahmen vermieden werden können. Dem Vorhaben stehen somit die Vorgaben des Artenschutzrechts voraussichtlich nicht entgegen. Die ermittelten artenschutzrechtlichen Konfliktstellen werden nach Intensität bzw. dem Umfang der voraussichtlich erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen bewertet. Diese Bewertung geht in den Variantenvergleich der einzelnen Trassenkorridorsegmente ein.

25 Unterlagen nach 8 NABEG Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange 25 Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung Die Ergebnisse der Immissionsschutzrechtlichen Ersteinschätzung (ISE) werden für die Bewertung des Schutzgutes Mensch im Umweltbericht herangezogen. In der ISE werden die Einhaltung der Grenzund Richtwerte für magnetische und elektrische Felder während des Betriebs von SuedLink sowie für Lärm in der Bauphase abgeschätzt, um sicherzustellen, dass die jeweiligen Grenzwerte prognostisch eingehalten werden. Betrachtet wird das gesamte Netz an Trassenkorridoren bis zu den Konvertern. Die Konverter-Standorte selbst werden im Rahmen eines eigenen Genehmigungsverfahrens nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) umfassend geprüft. Für die Berechnungen und Prognosen werden zunächst die Orte festgelegt, bei denen mit den höchsten Werten zu rechnen ist (= Immissionsorte). Beispielhafte Berechnung der Schallausbreitung: Rot ist die Baustellenfläche, abnehmende Farbintensität nach grün hin zeigt abnehmenden wahrnehmbaren Schall. Quelle: Ingenieure SHN GmbH Für elektrische und magnetische Felder während der Betriebsphase ist dies im Bereich direkt über dem Erdkabel der Fall. Dort werden die Werte der elektrischen und magnetischen Felder beispielhaft berechnet und mit den vorgeschriebenen Grenzwerten verglichen. Es zeigte sich, dass das magnetische Feld unmittelbar über dem erdverlegten Kabel deutlich unterhalb des zulässigen Grenzwerts liegt. Die Auswirkungen nehmen dann mit größer werdender Entfernung zum Erdkabel hin schnell ab. Ein elektrisches Feld ist über dem erdverlegten Kabel nicht mehr nachweisbar, da dieses durch die metallische Schirmung in der Umhüllung des Kabels vollständig nach außen hin abgeschirmt wird. Eine besondere Situation entsteht im Bereich der Elbe-Querung, die ein großes Bauwerk darstellt und über eine längere Zeit zu Baulärm führen wird, als dies bei der Verlegung der Erdkabel der Fall sein wird. Auch hier wird die Situation an der möglichen Baugrube rechnerisch simuliert, die am nächsten zu Siedlungsflächen liegt und somit die größten Auswirkungen aufweist. Diese abschätzenden Berechnungen zeigen, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden können, ggf. durch den Einsatz temporärer Schallschutzmaßnahmen, wie z. B. mobile Lärmschutzwände. Für Schall während der Bauphase sind die Immissionsorte die Siedlungsflächen, die dem Arbeitsstreifen der Baustelle am nächsten liegen. Dort wird berechnet, wie laut typische Baustellenfahrzeuge und -geräte von der benachbarten Baustelle noch wahrgenommen werden. Auch Schall nimmt mit größer werdender Entfernung von der Baustelle schnell ab. Fazit Die berechneten Werte für die geprüften Immissionsorte liegen innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte. Daher kann im Umkehrschluss gefolgert werden, dass die Grenzwerte auch für weiter entfernte Bereiche eingehalten werden. In den zu untersuchenden Erdkabelkorridoren sind somit keine Bereiche vorhanden, in denen die Grenzwerte überschritten werden.

26 26 Unterlagen nach 8 NABEG Fachbeitrag Wasser Fachbeitrag Wasser Im Fachbeitrag zur Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit (FBW) erfolgt die wasserrechtliche Ersteinschätzung des Vorhabens. Grundlage für diese Einschätzung sind europäische und bundeslandspezifische Gesetze und Verordnungen, aus denen die Kriterien für die Prognose abgeleitet werden. Kriterien des FBW sind Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen, Gewässerrandstreifen und Uferzonen, Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutzanlagen und Hochwasserrisikogebiete sowie Oberflächengewässer und Grundwasserkörper gemäß der Wasserrahmenrichtlinie. Ziel des FBW ist die Einstufung dieser Kriterien hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber SuedLink und ihrer Ersteinschätzung der wasserrechtlichen Zulässigkeit. Empfindlichkeit bedeutet in diesem Zusammenhang der Grad der Sensibilität gegenüber dem Erdkabelvorhaben. So dürfen wasserrechtliche Schutzgebiete im Fassungsbereich (Zone I) und in der engeren Schutzzone (Zone II) nicht gequert werden. In den weniger sensiblen Bereichen darf ggf. unter Auflagen gequert werden. Für Querungen weiterer Schutzzonen wurden im FBW Prognosen zur Zulässigkeit gegeben. Die Ergebnisse des FBW werden für die Bewertung des Schutzgutes Wasser im Umweltbericht herangezogen. Auf der nächsten Ebene der Planfeststellung sind dann genauere Untersuchungen, vor allem zum Grundwasser und seiner Deckschichten, durchzuführen. Gegebenenfalls können Anträge auf Befreiung von den Verboten (z. B. Abtragen deckender Bodenschichten in den Schutzzonen) gestellt werden. Sollen Oberflächengewässer gequert werden, können durch Unterbohrung der Gewässer einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen, Uferzonen, Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutzanlagen die meisten Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden und das Vorhaben ist wasserrechtlich zulässig. Ist technisch nur eine offene Querung des Gewässers und seiner Uferzonen möglich, muss auf Ebene der Planfeststellung ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Eine Querung von bereits auf dieser Planungsebene als unkritisch ausgewiesenen Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist wasserrechtlich zulässig. Kritisch ausgewiesene Flächen müssen jedoch hinsichtlich der Prüfung des Verschlechterungsverbotes auf Ebene der Planfeststellung vertieft untersucht werden. Fazit In allen Abschnitten A bis E lässt sich eine Querung von Wasserschutzgebieten nicht vermeiden. Insgesamt befinden sich 230 bestehende, 29 geplante Wasserschutzgebiete und 103 Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsgebieten im Untersuchungsraum des Trassenkorridornetzes. Zwei TKS werden nicht weiterverfolgt, da sie sich im Korridor Wasserschutzgebiete der Schutzzone II befinden. Bei allen anderen Korridoren können die relevanten Schutzzonen I und II umgangen werden.

27 Unterlagen nach 8 NABEG Sonstige öffentliche und private Belange 27 Einschätzen der Betroffenheit der sonstigen öffentlichen und privaten Belange In der Raumverträglichkeitsstudie und dem Umweltbericht werden bereits viele öffentliche und private Belange behandelt, z. B. Wald in den Vorranggebieten Waldmehrung (RVS) oder beim Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt im Umweltbericht. Deshalb werden in diesem Unterlagenteil die sogenannten sonstigen öffentlichen und privaten Belange ermittelt und bewertet, die noch nicht in den übrigen Unterlagen geprüft wurden und die bereits auf der Ebene der Bundesfachplanung relevant sind. So werden hier beispielsweise unter dem Belang Landwirtschaft die Sonder- oder Dauerkulturen beschrieben. Weitere Belange wie Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbaurechte, Abbauvorhaben von Rohstoffen, Flurbereinigungsverfahren, munitionsbelastete Bereiche (Belang Ordnungsrecht) oder bestehende Infrastruktureinrichtungen (z. B. Gasleitungen, Windparks, Straßenbau), Funkbetrieb, Belange der Bundeswehr und der Gewerbeausübung werden untersucht. Bei allen Gemeinden, die eine Stellungnahme mit Hinweisen zur Bauleitplanung eingereicht haben, wird geprüft, ob SuedLink mit den Planungen der Kommunen vereinbar ist bzw. ob das Erdkabelvorhaben die Planungshoheit der Gemeinden im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung ihrer Bauflächen einschränkt. Für jeden Belang erfolgt zunächst der Abgleich zu den Inhalten des Umweltberichtes und der Raumverträglichkeitsstudie. Sollte der Hinweis in den beiden Unterlagen z. B. aufgrund einer noch nicht hinreichend verfestigten Planung keine Berücksichtigung finden, wird er auf die Vereinbarkeit mit dem Erdkabelvorhaben in der Unterlage zur Einschätzung der Betroffenheit der sonstigen öffentlichen und privaten Belange abgeprüft und hinsichtlich der Auswirkungen bewertet. Fazit Alle oben beschriebenen sonstigen öffentlichen und privaten Belange wurden bezüglich der Vereinbarkeit mit dem Erdkabelvorhaben geprüft und hinsichtlich der Auswirkungen durch das Erdkabel bewertet. Bei zahlreichen Belangen können die Auswirkungen jedoch erst auf der nächsten Planungsebene der Planfeststellung konkret geprüft und mögliche Maßnahmen festgelegt werden. Auf der Ebene der Bundesfachplanung fließen daher lediglich die Belange der Landund Forstwirtschaft in den Variantenvergleich ein.

28 28 Vergleichsmethode Vergleichsmethode Vergleichssystematik Für die Ermittlung des geeignetsten Korridorverlaufs werden aufeinander aufbauende Vergleiche von jeweils zwei Korridoralternativen durchgeführt, wobei die Alternativen immer den gleichen Anfangs- und Endpunkt haben. Nachdem zunächst zwischen kleinräumigen Alternativen entschieden wird (z. B. zwei Korridore, die westlich oder östlich um eine Ortschaft verlaufen), werden in der Folge immer längere Kombinationen von Korridoren miteinander verglichen. Welche Korridorverläufe dann noch in Frage kommen, hängt vom Ergebnis der zuvor durchgeführten Alternativenvergleiche ab: Eine als geeigneter erkannte Alternative wird weiter in den folgenden Vergleichen berücksichtigt, während eine als weniger geeignet erkannte Alternative nicht mehr herangezogen wird. Die folgende Grafik veranschaulicht das Verfahren: Das linke Bild stellt einen kleinräumigen Vergleich dar. Die geeignetere Alternative (dunkelblaue Linie) wird im anschließenden großräumigeren Vergleich weiter berücksichtigt (mittleres Bild). Im darauf aufbauenden, wiederum großräumigeren Vergleich (rechtes Bild) wird der Verlauf herangezogen, der sich aus den vorhergehenden Vergleichen als geeigneter erwiesen hat. Durch dieses Verfahren werden alle Möglichkeiten einer Korridorführung systematisch geprüft. Als Ergebnis ergibt sich am Ende der geeignetste Korridorverlauf zwischen den Netzverknüpfungspunkten. Vergleichsschema

29 Vergleichsmethode 29 Bewertungsschritte Für die Paarvergleiche werden jeweils Vergleichssteckbriefe erstellt, in denen die für den Vergleich maßgeblichen Kriterien für jede Alternative aufgeführt sind. Umfang und Bearbeitungstiefe der herangezogenen Daten gehen deutlich über den Antrag nach 6 NABEG hinaus. Daher kann es auch zu Unterschieden bei der Herleitung des geeignetsten Korridorverlaufs kommen. Der Vergleich erfolgt in drei Vergleichsschritten und berücksichtigt die folgenden Aspekte. Bereiche eingeschränkter Planungsfreiheit In den Trassenkorridoren kann es Bereiche geben, in denen es z. B. aufgrund der Vorgaben aus der Raumordnung, zu erwartender Beeinträchtigungen der Umwelt oder bautechnischer Schwierigkeiten zu Einschränkungen bei der Verwirklichung des Vorhabens SuedLink kommen kann. Dabei könnte es sich z. B. um beengte räumliche Verhältnisse aufgrund vorhandener Bebauungen oder einen schwierigen Baugrund handeln. Wenn solche Flächen innerhalb des Korridors nicht umgangen werden können und eine Inanspruchnahme daher unausweichlich ist, werden diese Bereiche eingeschränkter Planungsfreiheit als Konfliktpunkte dargestellt. Dabei wird in jedem Einzelfall geprüft, mit welchen Maßnahmen die vorhandenen Schwierigkeiten überwunden werden könnten dazu könnten etwa Unterbohrungen oder Bauzeitbeschränkungen zählen. Je nach erforderlichen Maßnahmen wird bewertet, wie schwerwiegend die zu erwartenden Einschränkungen sind. Während Bereiche, in denen die vorhandenen Schwierigkeiten die Realisierung des Vorhabens sogar ganz in Frage stellen könnten ( rote Konfliktpunkte), im Rahmen der Alternativenvergleiche nicht auftreten, sind Konfliktpunkte mit mittleren oder starken Einschränkungen ( orange und gelbe Konfliktpunkte) an zahlreichen Stellen festzustellen. Im ersten Bewertungsschritt wird daher zunächst geprüft, inwieweit sich die Alternativen hinsichtlich dieser Konfliktpunkte unterscheiden. Dabei wird den orangen Konfliktpunkten ein höheres Gewicht zugeordnet als den gelben Konfliktpunkten. Beispiel für einen Bereich eingeschränkter Planungsfreiheit. Die Schwinge mit ihren angrenzenden Feuchtbereichen ist als europäisches Schutzgebiet geschützt. Es ist eine Unterbohrung erforderlich. Die Querung stellt einen Bereich mit mittleren Einschränkungen der Planungsfreiheit dar.

30 30 Vergleichsmethode Flächen mit hohem Konfliktpotenzial Die Flächen innerhalb der Korridore sind im Rahmen der Raumverträglichkeitsstudie (RVS), der strategischen Umweltprüfung (SUP) sowie bei der Prüfung sonstiger öffentlicher und privater Belange daraufhin untersucht worden, inwieweit es bei der Realisierung des Vorhabens SuedLink zu Konflikten mit Vorgaben der Raumordnung, einzelnen Umweltschutzgütern oder sonstigen öffentlichen und privaten Belangen kommen könnte. Das Ausmaß der möglicherweise eintretenden Konflikte wird als Konfliktpotenzial bezeichnet und in den Stufen sehr hoch, hoch, mittel und gering bewertet. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststeht, wo die Trasse des SuedLink später verlaufen wird, ist auch nicht gesagt, dass die jeweiligen Flächen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Deswegen wird auch nur von einem Konfliktpotenzial also möglicherweise eintretenden Konflikten gesprochen. Dennoch sind die Flächenanteile von Bereichen mit sehr hohem und hohem Konfliktpotenzial für die Auswahl des geeignetsten Trassenkorridors von Bedeutung. In einem Korridor, der viele Flächen mit einem hohen Konfliktpotenzial enthält, steht nur wenig Raum mit geringem Konfliktpotenzial für die Trassierung zur Verfügung. Bei der späteren Trassenfindung müssen vielleicht Umwege in Kauf genommen oder Flächen mit hohem Konfliktpotenzial beansprucht werden. Im Vergleich wurde auch geprüft, inwieweit bei den zu vergleichenden Korridoren qualitative Aspekte wie die räumliche Anordnung der Flächen eine Betroffenheit eher wahrscheinlich (z. B. großräumige, den Korridor in ganzer Breite ausfüllende Flächen) oder eher unwahrscheinlich macht (z. B. nur randlich am Korridor liegende Flächen). Die hinsichtlich der Vorgaben der Raumordnung, der jeweiligen Umweltschutzgüter und der sonstigen öffentlichen und privaten Belange konfliktträchtigen Flächen wurden jeweils für sich verglichen und die einzelnen Bewertungen zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst. Verteilung von Flächen mit unterschiedlichem Konfliktpotenzial im Trassenkorridor. Im Korridor sind Flächen mit sehr hohem (rot), hohen (orange), mittleren (gelb) oder geringem Konfliktpotenzial (grün) vorhanden. Eine Umgehung von Flächen mit hohem oder sehr hohem Konfliktpotenzial ist vermutlich möglich.

31 Vergleichsmethode 31 Wirtschaftlichkeit Bei dem Vergleich von Trassenkorridoralternativen sind auch die zu erwartenden Kostenunterschiede zu berücksichtigen. Für jeden Vergleich wurde daher der erwartete Unterschied in den Baukosten abge- schätzt. Neben der Länge der Alternative spielen dabei vor allem die voraussichtlich zusätzlich erforderlichen Baumaßnahmen wie Unterbohrungen oder der Baugrund eine Rolle. Fazit / Gesamtbewertung In den Vergleichssteckbriefen werden für jeden Paarvergleich somit drei Bewertungsschritte durchgeführt. Im ersten Bewertungsschritt werden die Bereiche eingeschränkter Planungsfreiheit miteinander verglichen und festgestellt, ob ein Unterschied zwischen den Alternativen besteht. Im zweiten Bewertungsschritt werden die Flächenanteile mit hohem und sehr hohem Konfliktpotenzial unter Berücksichtigung der Lage im Raum sowie weiterer qualitativer Merkmale der Korridore verglichen. Da die im ersten Bewertungsschritt ermittelten Einschränkungen der Planungsfreiheit in jedem Fall zu erwarten sind, während die im zweiten Bewertungsschritt ermittelten Unterschiede im Konfliktpotenzial nur Hinweise auf möglicherweise eintretende Konflikte darstellen, wird dem ersten Bewertungsschritt ein höheres Gewicht beigemessen als dem zweiten Bewertungsschritt. Wenn die Bewertungen gegenläufig ausfallen, wird im zweiten Bewertungsschritt ein viel größerer Vorteil erforderlich sein, um einen Nachteil im ersten Bewertungsschritt auszugleichen. Die Zusammenfassung des ersten und zweiten Bewertungsschritts stellt gewissermaßen die fachliche Seite des Vergleichs dar. Dem wird die Wirtschaftlichkeit als dritten Bewertungsschritt gegenübergestellt. Aufgabe der Bundesfachplanung ist es, einen raumverträglichen Trassenkorridor zu finden. Allerdings muss die Vermeidung von Konflikten in einem vernünftigen Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten stehen. Wenn sich daher im dritten Bewertungsschritt zeigt, dass die fachlich bevorzugte Alternative mit deutlich höheren Kosten verbunden ist, wird im Einzelfall noch einmal überprüft, ob die Vorteile bei den Raum- und Umweltaspekten die deutlich höheren Kosten rechtfertigen.

32 32 Vorschlagstrassenkorridor Für die Unterlagen nach 8 NABEG wurde die Datenbasis zur Bewertung der einzelnen Korridorsegmente im Vergleich zur früheren Planungsphase wesentlich erweitert. Unter anderem wurden flächendeckend vorliegende Planungen (z. B. Bauleitpläne, Grundsätze der Raumordnung) im Einzelnen ausgewertet, Daten vertieft recherchiert (z. B. Vorkommen geschützter Tiere und Pflanzen, Bau- und Bodendenkmale) und Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit detailliert analysiert. Dadurch wurden teilweise neue Hemmnisse für eine Kabelverlegung identifiziert, z. B. Vorkommen störungsempfindlicher Tierarten. In anderen Fällen haben sich die Hemmnisse im Lichte der neuen Daten verringert.

33 Vorschlagstrassenkorridor 33 Der Vorschlagstrassenkorridor verläuft gegenüber dem vorläufigen Vorschlag aus dem Antrag nach 6 NABEG stärker an der Luftlinie. Außerdem ist er um rund 20 km kürzer. Auf der früheren Planungsebene mussten vorsorglich Umwege in Kauf genommen werden, wenn nicht absehbar war, ob sich planerisch schwierige Bereiche nach vertiefter Prüfung als überwindbar erweisen würden. Wenn sich bei der vertieften Betrachtung im Zuge der Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG solche Probleme lösen ließen, konnte in diesen Fällen auf eine kürzere Korridorführung zurückgegriffen werden, die dann regelmäßig auch mit weniger Betroffenheiten z. B. im Hinblick auf Eigentümer, Nutzer oder Umweltaspekte verbunden ist. Von Norden kommend, ergibt sich im Abschnitt A, dass der Korridorverlauf über die westlichste Elbquerung und anschließend durch Kehdingen und entlang der Ortschaften Großenwörden, Hechthausen, Oldendorf, Kutenholz, Selsingen, Heeslingen und Rüspel sowie durch das FFH-Gebiet Wümmeniederung am geeignetsten zu bewerten ist. Obwohl die westlichste Elbquerung länger als die beiden anderen Querungsmöglichkeiten ist und das Tunnelbauwerk daher am aufwändigsten ist, ergibt sich so ein insgesamt kürzerer Korridor, zudem lassen sich Konflikte umgehen, die bei den beiden anderen Querungsstellen unvermeidlich wären. Durch den gewählten Verlauf wird u.a. eine Querung des Alten Landes vermieden. Dieser Verlauf entspricht im Wesentlichen dem Vorschlagstrassenkorridor aus dem Antrag nach 6 NABEG, lediglich für den Abschnitt von Oldendorf nach Kutenholz wurde ein abweichender Verlauf gewählt. Dies hängt u. a. mit der gleichzeitig erfolgenden Planung der Bundesautobahn 20 zusammen, da aufgrund der parallelen Planung mit erheblichen Einschränkungen der Planungsfreiheit im bisherigen Verlauf zu rechnen ist (vgl. Vergleichssteckbrief A03). Im anschließenden Abschnitt B zeigt sich, dass ein Verlauf westlich von Hannover geeigneter als ein Verlauf im Osten des Abschnitts zu bewerten ist. Dies liegt u. a. daran, dass die Querung der Aller und der dort befindlichen europäischen Schutzgebiete nach detaillierter Prüfung mit geringeren Auswirkungen verbunden sind, als dies im Rahmen des Antrags nach 6 NABEG und der damals zur Verfügung stehenden Daten angenommen werden konnte. Durch die Korridorführung können lange Querungen von Waldgebieten vermieden werden, die im östlichen Korridorverlauf unvermeidlich wären und in denen besondere Einschränkungen der Planungsfreiheit aufgrund artenschutzrechtlicher Konflikte zu erwarten sind. Insgesamt weist der westliche Verlauf deutlich weniger orange Konfliktpunkte auf (vgl. Vergleichssteckbriefe X01 und X02). Wie bereits weiter oben erläutert, stellen orange Konfliktpunkte ein hohes Konfliktpotenzial dar, sind also mit vergleichsweise hohen Auswirkungen verbunden und werden daher möglichst gemieden.

34 34 Vorschlagstrassenkorridor ganzseitige Karte Vorschlagstrassenkorridor für die beiden SuedLink-Verbindungen

35 Vorschlagstrassenkorridor 35 Im Abschnitt C zeigt sich, dass unabhängig von den nördlich und südlich anschließenden Verläufen ein Korridor im Westen von Göttingen und Friedland und bis zur Landesgrenze von Hessen etwas besser geeignet ist als die weiter östlich durch Thüringen verlaufende Alternative. Der Vorschlagstrassenkorridor verläuft entlang des Werra-Tals bis auf die Höhe des Hohen Meißners, von wo er dann nach Südosten abschwenkt und westlich an Eschwege vorbei führt und auf Höhe von Gerstungen in Abschnitt D übergeht. Sowohl die östliche wie auch die westliche Alternative weisen zahlreiche planerisch problematische Bereiche auf, die sich u. a. aus den besonderen bautechnischen Anforderungen im Mittelgebirge (z. B. Steilhänge), zu querenden Infrastrukturen (z. B. ICE-Trassen) und zu querenden Schutzgebieten zusammensetzen. Darüber hinaus sind vor allem im östlichen Korridorverlauf Einschränkungen der Planungsfreiheit aufgrund artenschutzrechtlicher Konflikte zu erwarten. Auch im Hinblick auf die erforderliche Querung den Korridor verstellender, geschlossener Waldgebiete sowie die Betroffenheit von Wasserschutzgebieten ist der östliche Verlauf als weniger geeignet zu bewerten. Der westliche Verlauf schneidet dagegen im Hinblick auf das Schutzgut Boden schlechter ab. In Gesamtabwägung der raum- und umweltfachlichen Gesichtspunkte ergibt sich im Abschnitt C (zwischen Bad Gandersheim und Eisenach, Vergleichssteckbrief C10) ein leichter Vorteil für die westliche Korridorführung. Deutlicher wird das Bild allerdings, wenn man die Abschnitte B und C gemeinsam betrachtet, da im Abschnitt B die westliche Korridorführung deutlich zu bevorzugen ist. Betrachtet man die möglichen Korridorverläufe ausgehend von einem Startpunkt bei Hildesheim, weist der westliche Korridorverlauf im Abschnitt C nicht nur fachliche Vorteile auf, er ist auch rund 26 km kürzer und um 15 % wirtschaftlicher. Durch die geringere Länge löst er auch grundsätzlich eine geringere Betroffenheit bei Grundstückseigentümern und Nutzern aus. In der Gesamtbewertung aller relevanten Aspekte ergibt sich daher ein deutlicher Unterschied (s. Vergleichssteckbrief X07). Im südlich angrenzenden Abschnitt D zeigt sich, dass der geeignetste Korridor durch Südthüringen in Richtung Unterfranken verläuft. Dabei stellte sich ein Verlauf östlich von Bad Salzungen und Breitungen, mit folgender Werra-Querung bei Schmalkalden, und anschließend ein Verlauf östlich von Mellrichstadt als vergleichsweise geeignet heraus. Dadurch wird u. a. die Rhön östlich umgangen. Bei Oerlenbach trennen sich Vorhaben Nr. 3 und Vorhaben Nr. 4. Während das Vorhaben Nr. 4 nach Süden Richtung Schweinfurt verläuft, wird der Korridor für Vorhaben Nr. 3 nach Südwesten in Richtung Arnstein geführt, wo der Abschnitt E erreicht wird. Dieser Verlauf entspricht im Wesentlichen dem Verlauf im Antrag nach 6 NABEG. Die bereits dort getroffene Einschätzung, dass ein Korridorverlauf im Fuldatal u. a. wegen der artenreichen Waldabschnitte, teils kombiniert mit bewegtem Gelände und Wasserschutzgebieten, auch bautechnisch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und daher nicht vorzugswürdig ist, wurde bestätigt. Im südlichsten Abschnitt E wurde zunächst geprüft, ob eine Nutzung des Salzbergwerks der Südwestdeutschen Salzwerke zwischen Neuenstadt a. Kocher und dem Netzverknüpfungspunkt Großgartach trotz des damit verbundenen bautechnischen Aufwands als vorteilhaft zu bewerten ist. Da dadurch Umweltauswirkungen sowie Konflikte mit Belangen der Raumordnung oder privaten Belangen vollständig vermieden werden könnten, wird dieser Verlauf gegenüber den obertägigen Alternativen bevorzugt.

36 36 Vorschlagstrassenkorridor Darüber hinaus zeigten die Vergleiche in diesem Abschnitt, dass unabhängig vom weiteren Verlauf im nördlich angrenzenden Abschnitt D ein Korridorverlauf östlich von Würzburg als weniger geeignet als ein Verlauf westlich von Würzburg einzustufen ist. Nachdem der Main bei Thüngersheim gequert wurde, passiert der Korridor Leinach, Greußenheim, Uettingen und Helmstadt. Zur Vermeidung von Konflikten mit dem besonderen Artenschutz sowie wasserrechtlichen Belangen wird schließlich der östlichen Umgehung der Gemeinde Altertheim der Vorzug gegeben, um daraufhin die Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Gerchsheim zu passieren. Nordöstlich von Großrinderfeld bis etwa auf Höhe Grünsfeld folgt der Vorschlagstrassenkorridor dem Verlauf der Bundesautobahn 81 und führt weiter in südwestliche Richtung vorbei an Lauda- Königshofen, wo auch die Tauber gequert werden muss. Im weiteren Verlauf nach Südwesten bis zur Anschlussstelle der Bundesautobahn 81 (Boxberg) werden Ortsteile von Boxberg und Ahorn tangiert. Zur Umgehung eines bewaldeten FFH-Gebietes verschwenkt der Korridor ab hier nach Osten bis Oberwittstadt, um schließlich wieder weiter in südöstlicher Richtung vorbei an Ravenstein zu verlaufen. Südlich von Ravenstein wird das UNESCO-Weltkulturerbe Limes gequert. Anschließend verläuft der Korridor vorbei an Möckmühl, Neudenau und Oedheim. Östlich von Kochendorf beginnt der untertägige Verlauf bis zum Netzverknüpfungspunkt Großgartach. Für beide SuedLink-Verbindungen (Vorhaben Nr. 3 und Nr. 4) wurden in den entsprechenden Unterlagen zur Bundesfachplanung jeweils ein Vorschlagstrassenkorridor ermittelt. Dabei ergab sich ein identischer Vorschlagskorridor von der Elbquerung bis nordwestlich von Schweinfurt, sodass beide Vorhaben in einer gemeinsamen Stammstrecke verlegt werden können. Damit werden die Betroffenheiten von den Umweltschutzgütern, den Belangen der Raumordnung und auch privaten Belangen deutlich minimiert, da eine parallele Verlegung wesentlich weniger Raum (z. B. für Baustelleneinrichtungen, Bodenlager oder Zuwegungen) erfordert als zwei getrennte Kabelbaustellen. Nördlich der Elbe müssen die Vorschlagskorridore für Vorhaben Nr. 3 und Nr. 4 über abweichende Trassenkorridorsegmente verlaufen, um die Netzverknüpfungspunkte Brunsbüttel bzw. Wilster zu erreichen. Auch bei Schweinfurt in Unterfranken trennen sich die Vorschlagskorridore beider Vorhaben. Während das Vorhaben Nr. 3 nach Südwesten in Richtung Arnstein geführt wird, verläuft der Vorschlagskorridor des Vorhabens Nr. 4 direkt nach Süden zum Netzverknüpfungspunkt im Raum Grafenrheinfeld. Hier wurde geprüft, ob die Vorteile einer längeren gemeinsamen Korridorführung insgesamt zu Vorteilen bei der Betrachtung beider Vorhaben zusammen führen würde. Es zeigte sich allerdings, dass mit den dann erforderlichen Umwegen nicht nur höhere Kosten, sondern auch mehr Konflikte verbunden wären, sodass eine Verlängerung der Stammstrecke nicht vorzugswürdig ist.

37 Vorschlagstrassenkorridor 37

38 38 Ausblick das weitere Verfahren Ausblick das weitere Verfahren Die Unterlagen nach 8 NABEG enthalten einen Korridor, der sich für die Gutachter der ARGE Sued- Link auf Basis der verfügbaren Informationen als der Verlauf herausgestellt hat, der mit den geringsten Auswirkungen auf Mensch und Natur verbunden ist. Die Bundesnetzagentur ist jedoch in ihrer Entscheidung ( 12 NABEG) nicht an diesen Vorschlag gebunden. Vor dieser Entscheidung führt die Bundesbehörde ein Beteiligungsverfahren zu den eingereichten Unterlagen nach 8 NABEG durch, in dem Einwendungen und Stellungnahmen zu den Unterlagen eingereicht werden können. Die Einwendungen und Stellungnahmen müssen, damit sie in dem Verfahren berücksichtigt werden können, direkt an die Bundesnetzagentur geschickt werden. Es wird für die fünf Abschnitte A E unterschiedliche Zeitfenster für die Beteiligung geben. Diese werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und vorab mit dem für die Stellungnahmen zu nutzenden Postfach und / oder -Adresse öffentlich bekannt gegeben. Wir werden diese Termine, ebenso wie die Unterlagen nach 8 NABEG, zudem auf unserer Projektwebsite veröffentlichen: Im Anschluss an die formelle Beteiligungsphase führt die Bundesnetzagentur Erörterungstermine zu den Antragsabschnitten durch. Gegenstand der Erörterungstermine sind die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen. Daher werden auch grundsätzlich nur Personen eingeladen, die eine Einwendung bei der Behörde abgegeben haben.

39 Ausblick das weitere Verfahren 39 Erst danach legt die Bundesnetzagentur den Korridor rechtsverbindlich fest. In dieser Entscheidung berücksichtigt die Behörde sowohl die Unterlagen nach 8 NABEG als auch die eingebrachten und erörterten Einwendungen und Stellungnahmen. Innerhalb der nächsten Verfahrensphase, des Planfeststellungsverfahrens, wird dann innerhalb dieses Korridors der eigentliche Erdkabelverlauf trassenscharf gesucht und von der Bundesnetzagentur nach einer weiteren Beteiligung festgelegt. Wir verstehen uns als Partner der Menschen vor Ort. Daher werden wir, damit sich alle Interessierten in die kommenden Verfahrensschritte effektiv einbringen können, vor den Erörterungsterminen lokale Veranstaltungen in den Regionen durchführen; die Termine veröffentlichen wir rechtzeitig auf unserer Website sowie in unserem Newsletter und Anzeigen in lokalen Zeitungen. Auch die Online-Plattform WebGIS steht weiter zur Verfügung. Darauf können Fragen oder Anmerkungen zu den Unterlagen nach 8 NABEG abgegeben werden, die wir möglichst schnell beantworten. Und natürlich können auch bereits Hinweise eingebracht werden, die wir bei der Entwicklung eines Erdkabelverlaufs im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens untersuchen sollen. Das WebGIS ist eingebunden auf unserer Projektwebsite.

40 TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Mit rund Kilometern Hoch- und Höchstspannungsleitungen in den Niederlanden und in Deutschland bieten wir 41 Millionen Endverbrauchern rund um die Uhr eine zuverlässige und sichere Stromversorgung. TenneT entwickelt mit rund Mitarbeitern als verantwortungsbewusster Vorreiter den nordwesteuropäischen Energiemarkt weiter und integriert im Rahmen der nachhaltigen Energieversorgung vermehrt erneuerbare Energien. Taking power further TenneT TSO GmbH Bernecker Straße Bayreuth Deutschland Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) info@tennet.eu TenneT TSO GmbH Februar 2019 Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne ausdrückliche Zustimmung der TenneT TSO GmbH vervielfältigt oder auf irgendeine andere Weise veröffentlicht werden. Aus dem Inhalt des vorliegenden Dokuments können keine Rechte abgeleitet werden. Datenquellen für alle abgedruckten Karten vgl. Anlage zum Datenquellenverzeichnis, die auf der SuedLink-Homepage von TenneT hinterlegt ist: Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission

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