Philologie als Kulturwissenschaft

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1 Sonderdruck aus Philologie als Kulturwissenschaft Studien zur Literatur und Geschichte des Mittelalters Festschrift für KARL STACKMANN zum 65. Geburtstag Vandenhoeck & Ruprecht in Göttingen 1987

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3 Die Lebenswelt eines spätmittelalterlichen Juristen Das Testament des doctor legum Johannes Seeburg Von HARTMUT BOOCKMANN Am 14. Dezember 1499 errichtete in Leipzig der Jurist Johannes Seeburg ein Testament, ' dessen Ausführlichkeit es erlaubt, der Lebenswirklichkeit eines Mannes ansichtig zu werden, der als einer der frühen Lehrer des Römischen Rechts an einer deutschen Universität' interessant sein könnte, hier jedoch als der Repräsentant eines für das 15. Jahrhundert schlechthin fundamentalen Sozialtypus angesehen werden soll. Johannes Seeburg war Pfarrer an der Katharinen-Kirche in Braunschweig3 und Stiftsherr an St. Severi in Erfurt. Er war Professor des Römischen Rechts in Leipzig, und er war praktizierender Jurist. Er führte Prozesse, war also, mit unseren Begriffen gesagt, Rechtsanwalt, und er betätigte sich - wiederum in unserer Redeweisegesprochen -in politischen Angelegenheiten, und er war das und tat das alles gleichzeitig. Versäumte der Rechtsprofessor seine Vorlesun- gen, wenn er als Anwalt tätig wurde? Und wie stand es mit seinen geistlichen Verpflichtungen in Erfurt und Braunschweig? Die erste Frage ist nicht nur im Hinblick auf diesen Mann zu bejahen. ' Die zweite könnte ebenfalls mit einem Ja beantwortet werden, wenn man einer jahrzehntelangen Tradition protestantischer Geschichtsschreibung folgen und von "vorreformatorischen Mißständen" reden wollte. Diese vorreformatorischen Mißstände haben eine ihrer wichtigsten Wurzeln in der Art, wie man im späteren Mittelalter mit geistlichen 1 Urkundenbuch der Stadt Duderstadt Nr. 517 S Die auf Duderstadt bezüglichen Angaben des Testaments sind wiedergegeben [von J. JAECER) in: Unser Eichsfeld S. 62 f. sowie bei J. Dn cx, Geschichte der Pfarrei und Kirche St. Cyriakus zu Duder- stadt. Manuskript von 1952 im Stadtarchiv Duderstadt S. 67 f. Die Kenntnis dieses Textes verdanke ich der Freundlichkeit von Dr. M. %Voytowitsch, Duderstadt. 2 Uber die Einführung des Römischen Rechts an deutschen Universitäten H. Conic in: lus Romanum medii aevi 5,6. Mailand 1964 S. 69 ff. Leipzig hatte seit 1457 einen Lehrstuhl. Doch wurde das Römische Recht hier kontinuierlich erst seit der Reform von 1504 vertreten. E. FmmDnERC, Die Leipziger Juristenfakultät S. 20. Uber die Ausstattung der Universität mit einem Ordinarius und zwei doctores lcctores (von denen der eine Seeburg gewesen sein muß) ebd. S. 24 f. 3 Testament (wie Anm. 1) S Im folgenden zitiere ich das Testament mit Angabe der Seitenzahl im Text. 4 Uber die unregelmäßige Lehrtätigkeit der Leipziger Juristen FRIEDBERG (wie Anm. 2) S. 14.

4 288 Hartmut Boockmann Pfründen umzugehen pflegte. Nicht wenige Inhaber von Dom- und Stiftska- nonikaten, aber auch von Pfarrpfründen und Altar-Benefizien haben die mit ihren Pfründen verbundenen Verpflichtungen nicht immer, nur teilweise oder gar nicht wahrgenommen, sondern sind stattdessen als fürstliche und städtische Amtsträger, als juristische Berater, als Helfer der Politik, als akademische Lehrer und in vielen anderen Bereichen tätig gewesen - nicht zuletzt als Au- toren einer Literatur, ' die heute von Germanisten studiert wird. Löst man sich von der erwähnten Tradition des polemischen Urteilens, so erkennt man in vielen Geistlichen, denen Pfründeinkünfte administrative, gelehrte und literarische Tätigkeiten erlaubten, die Vorfahren zum Beispiel heuti- ger Lehrer oder auch Professoren, die nicht nur Lehrer und Professoren, sondern - im günstigen Falle - der Gesellschaft noch auf andere Weise als nur lehrend und forschend nützlich sind. Differenzierte Gesellschaften bedürfen qualifizierter Tätigkeiten, die nicht immer direkt honoriert, die nur ausgeübt werden können, wenn die, welche ihnen nachkommen, dafür freigestellt werden. In der modernen Gesellschaft besorgt im allgemeinen diese Freistellung der Steuer- Staat. Vor der Reformation - also in Jahrhunderten mit nur bescheidenen finanziellen Ansprüchen und Möglichkeiten des "Staates" - füllte die Nutzung geistlicher Pfründen einen großen Teil des Platzes aus, den alsbald - nämlich seit der Reformation - die staatliche Verwaltung einzunehmen beginnen sollte. Daß dieses System der Finanzierung von Aufgaben des "tertiären Sektors" dem Mißbrauch offenstand, liegt ebenso auf der Hand wie im Falle unserer heutigen Art, diese Aufgaben zu erledigen. Das ist - nahezu - eine Trivia- lität. So mag es interessanter sein, die Frage nach den vorreformatorischen Mißständen auf sich beruhen zu lassen und danach zu sehen, wie jenes alte Sy- stem funktioniert hat und wie es sich im Einzelfall ausnahm. ' Eine Möglichkeit dazu eröffnet das in seiner Vielseitigkeit und Ausführlichkeit ganz ungewöhn- liche Testament' des Legisten Johannes Seeburg. b Als Beispiel sei nur der eichstättische Domherr Albrecht von Eyb genannt. 6 Über die spätmittelalterlichen Juristen ist in den letzten drei Jahrzehnten wiederholt gearbeitet worden. Vgl. nur E. GENZMER, Kleriker als Berufsjuristen im späten Mittelalter. In: Etudes d'histoire du droit canonique dedices ä Gabriel le Bras, Bd H. HEDHPEL, Die Vener von Gmünd und Straßburg und zuletzt D. WILLOWEiT, Das juristische Studium in Heidelberg und die Lizentiaten der Juristenfakultät von 1386 bis In: Semper apertus. Sechshundert Jahre Ruprecht-Karls-Universität Frühere einschlägige Studien des VERFASSERS: Laurentius Blumenau. Fürstlicher Rat - Jurist - Humanist sowie: Die Rechtsstudenten des Deutschen Ordens. In: Festschrift H. Heimpel Auf die soziale und politische Bedeutung der mit Hilfe von Stiftspfründen finanzierten Tätigkeiten hat P. MORAW wiederholt aufmerksam gemacht: Zur Sozialgeschichte der deutschen Universität im späten Mittelalter. Gießener Universitätsblätter B S. 56 und: Uber Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskirche im deutschen Mittelalter. In: Untersuchungen zu Kloster und Stift. Hg. v. Max-Planck-Institut für Geschichte T Testamente sind in jüngerer Zeit wiederholt in ihrer besonderen Aussagekraft beachtet worden. Vgl. insbesondere A. v. BRA. IMT, 'Mittelalterliche Bürgertestamente. Zuerst 1973 und dann in: DERSELDE, Lübeck, Hanse, Nordeuropa. 1979; G. JARITZ Die realienkundliche Aussage der sogenannten "Wiener Testamentsbücher". In: Das Leben in der Stadt des Spätmittelalters. Wien 1977; H. BoOCKMAr. 'N, Leben und Sterben in einer spätmittelalterlichen

5 Die Lebenswelt eines spätmittelalterlichen Juristen 289 Man weiß von dem Juristen einstweilen nicht allzuviel. Er stammt ganz ohne Zweifel aus der Region, welche sein Zuname annonciert. Seeburg ist ein Dorf zwischen Göttingen und Duderstadt, und Göttingen und Duderstadt sind die Orte, wo sich die frommen Stiftungen auswirken sollten, welche das Testament enthält. Da der Testator den Zunamen Seeburg führt und die Kirche in Seeburg auch in seinem Testament bedenkt, mag das Dorf sein Geburtsort gewesen sein. Wie üblich stammt das früheste Lebenszeugnis des Juristen von einer Univer- sität. Im Jahre 1470 wurde Seeburg Mitglied der Deutschen Nation in Bologna und 1474 hat er hier legistische Vorlesungen angekündigt. ' Schon im Som- mersemester 1474 wurde er jedoch in Leipzig immatrikuliert, und zwar als doc- tor legum, als der er bis spätestens 1502 in Leipzig gelehrt hat. 10 Wo Johannes Seeburg den Doktorgrad erworben und an welcher deutschen Universität er sein Studium begonnen hat, ist unbekannt. " Nimmt man eine Promotion in Bologna im Jahre 1473 und ein dieser voraufgehendes Studium von normaler Länge an, so mag Seeburg etwa im Jahre 1440 geboren worden und zur Zeit der Errichtung seines Testaments gegen sechzig Jahre alt gewesen sein. Seit wann er die schon genannten geistlichen Stellen, die Pfarrei St. Katharina in Braunschweig und ein Kanonikat an St. Severi in Erfurt, besaß, müßte sich mit Hilfe der archivalischen Überlieferung, vielleicht auch schon lokalhistorischer Literatur feststellen lassen. Das Testament gibt eine Reihe von Nachrichten über das Haus, das der Jurist in Leipzig besaß. 12 Er nahm seinen Wert mit 1000 Gulden an (325) und hätte damit ein prächtiges Haus besessen. Zehn Jahre nach Datum des Leipziger Testaments erwarb Albrecht Dürer sein ebenfalls großes heute - noch vorhandenes - Haus zu einem Preis, der nur wenig über der Hälfte dessen lag, was Seeburg als den Wert seines Hauses annahm. 13 Leider erfahren wir Stadt. Uber ein Göttinger Testament des 15. Jahrhunderts (auch in: Göttinger Jahrbuch 1983). Das ausführlichste mir bekannte deutsche Kleriker-Testament aus dem späten Mittelalter hat R. HOLDACH veröffentlicht: Inventar und Testament des Scholasters Arnold von Hohenecken (f 1422). Kurtrierisches Jahrbuch s G. C. KN OD, Deutsche Studenten in Bologna S Dominus Johannes Seeburg de Gdtting kgum doctor. G. ERLER, Die Matrikel der Universität Leipzig S Vgl. auch die Doktoren-Liste der juristischen Fakultät im zweiten Band 1897 S. 37, wo Seeburg verzeichnet ist. Gleichzeitig mit ihm wird 1474 ein weiterer Göttinger in Leipzig immatrikuliert: Johannes Brun. 10 FRIEDBERG (wie Anm. 2) S Angesichts seiner engen Beziehungen zu Leipzig und Erfurt und mit Rücksicht auf die Tatsache, daß Studenten aus Göttingen und Duderstadt im 15. Jahrhundert fast nur diese deutschen Universitäten aufsuchten, möchte man auch für Seeburg annehmen, daß sein Studium in Erfurt oder Leipzig begonnen habe. So wäre vielleicht eine Erfurter Immatrikulation von 1447, die einen Johannes de Dudiratadt nennt, auf ihn zu beziehen. H. WEISSENDORN, Acten der Erfurter Universitaet S heißt es, der Ordinarius des Römischen Rechts und die beiden doctores lectore8 bitten ein besonderes Haus gehabt, in dem auch Studenten gewohnt hätten. FRIEDBERG (wie Anm. 2) S. 25 und S. 27. Die Vorlesungen fanden im Kreuzgang des Leipziger Thomas- Klosters statt. Ebd. S. 22. Inwieweit Seeburgs Haus auch dem Unterricht diente, läßt sich nicht sagen. 13 H. Boocusen^:, Die Stadt im späten Mittelalter Nr. 88.

6 290 Hartmut Boockmann nicht, wo das Haus Seeburgs gelegen hat. Wir lesen aber in der Aufstellung seiner Schuldner, daß er einen Hutmacher namens Heinz Seiboth zum Nachbarn hatte. Ihm hatte er fünfzig Gulden auf sein Haus geliehen (326). Seeburg hatte zu seinem Haus noch ein Nebengebäude - oder ein Nachbargrundstück - hinzugekauft (325). Auch ein Stall wird genannt (329). Doch erfährt man nicht, ob Seeburg eigene Pferde hielt. Auffallenderweise macht Seeburg auch keine Legate an Hauspersonal. So bleiben die Dimensionen seiner Leipziger Haushaltung unbekannt. Erwähnt wird nur eine Frau (die Henningen), von der gesagt wird, daß sie Kenntnis von den Pfändern habe, die Seeburg als Sicherheit für kleine Kredite empfangen hatte (327). Der Ort von Seeburgs Geldgeschäften war offensichtlich seine "untere Stu- be", 14 in der ein Tisch stand, worin Seeburg sein silbernes Siegel aufbewahrte (323). Hier mag sein Rechnungsbuch (327) gelegen haben, und hier war der Ort, wo das Testament aufgesetzt wurde (335). Seiner Wissenschaft ging Johannes Seeburg in einem anderen Raum nach. Er nennt ihn studiorum (323). Hier wurden gewiß auch seine Bücher aufbewahrt. Von diesen Büchern redet das Testament nur beiläufig. Der Testator ist wegen des Kaufes von Büchern bei den Fuggern verschuldet (325). Doch hört man später, daß Seeburg diese Schulden nicht bezahlt hatte, weil er für den Faktor der Fugger, Andreas Matstet, einen Prozeß geführt und die Absicht gehabt hatte, das Honorar gegen die Bücherrechnung aufzurechnen (327). Titel nennt Seeburg hier nicht, und wenn er wenig später (327) einige Rechtsbücher genauer bezeichnet, so nur deshalb, weil er sie als Sicherheit für Kredite entge- gengenommen hatte. Ganz durchsichtig ist dieses Kreditgeschäft jedoch nicht. Der Kanoniker am Stift St. Martin in Heiligenstadt, Jakob Engelberti, von dem Seeburg behauptet, daß er ihm zehn Gulden schuldig sei, hatte Seeburg die bei- den Bücher sowie drei andere für das Studium in Leipzig15 geliehen. Seeburg wollte drei dieser fünf Bücher längst zurückgegeben haben, doch fehlte die Quittung. Immerhin vertraute er darauf, daß Engelberti die Wahrheit nicht abstreiten würde (328). Am interessantesten ist eine Bücher-Stiftung. Unter den vielen Zuwendungen ad Pias causas, welche Seeburg seiner Heimat macht, findet sich auch ein Bücher-Legat. Er stiftet der Cyriacus-Kirche in Duder- stadt Handschriften mit den Dekretalen, dem Liber sextus, den Clementinen und den Institutionen. Seeburg sagt ausdrücklich, daß er alle vier Bände mit eigener Hand geschrieben habe. Er gehört der letzten Generation derer an, in deren Jugend das gedruckte Buch auch bei den geläufigen Titeln noch sel- ten war. Seeburg schreibt, die Bände seien für die Bücherei der Kirche - die la Zum Begriff und zur Sache O. MosER, Zum Aufkommen der "Stube" im Bürgerhaus des Spätmittelalters. In: Das Leben in der Stadt des Spätmittelalters. Wien Das Testament zählt auf: ein Digestum infortiatum (den zweiten Teil der Digesten) in Pergament, den Kommentar des authenticum des Jacobus de Belvisio, eine Novella super sexto, einen Casus in terminis super c., also ein Ubersichtswerk über den Codex, sowie vielleicht - Seeburg erinnert sich nicht genau - ein Werk des Odofredo de Denariis (327 f. ).

7 Die Lebenswelt eines spätmittelalterlichen Juristen 291 es demnach schon gab - bestimmt. Sie sollten dort angekettet werden und dem Studium von jedermann zur Verfügung stehen. Wie andernorts16 war die Duderstädter Kirchenbibliothek bis zu einem gewissen Grade eine öffentliche Büchersammlung, oder sie sollte es nach dem Willen Seeburgs sein. Die vier Bände freilich sollten vor allem ein Denkmal ihres Stifters darstellen. Requi- escat in pace: so sollten die Benutzer der Handschrift sprechen, aber sie sollten mehr tun. Sie sollten, so schreibt Seeburg, die Mühe und die Frucht erkennen, die er von Jugend und vom Beginn seines eigenen Studiums an aufgewendet und erreicht habe (332 f. ). Auch der berühmteste deutsche Jurist der vorigen Ge- neration, Gregor Heimburg, spricht zu Beginn seines Testaments prononciert von der schweren, mühsamen Arbeit, welche die Grundlage seines Lebenser- folgs gewesen sei. 17 Zu den Grundlagen von Seeburgs Erfolg hat gewiß auch eine größere Bibliothek gehört. Er spricht auch von seinen Büchern, die er teuer erworben habe, und ordnet ihren Verkauf an, doch nennt er sie nicht im einzelnen (329). Immerhin ist eine weitere Handschrift aus seinem Besitz bekannt. 18 Seeburgs Testament ist nicht nur im Hinblick auf seine Bücher, sondern auch in bezug auf seinen Leipziger Haushalt wortkarg. Wie üblich werden Gegenstände aus Metall genannt (329), aber es kann doch nicht bezweifelt wer- den, daß der Testator nur weniges aufzählt und sich auf besonders wertvolle Stücke beschränkt wie einen vergoldeten silbernen Apfel - ein Aromagefäß? - und ein silbernes Paternoster ebenfalls mit einem silbernen Apfel. Fast immer wird in spätmittelalterlichen Testamenten über Betten verfügt: über Federbetten, die ein italienischer Beobachter wenige Jahre später für ty- pisch deutsch halten wird. " So erwähnt auch unser Jurist "viele" Betten und deren Zubehör. Die im selben Satz genannten fünf leinenen togae dürften je- doch als solches Zubehör nicht anzusehen sein. Die Schlafkleidung gilt als eine Erfindung erst späterer Jahrhunderte. ` Seeburg meint mit diesen togae aus Leinen, von denen er zwei als Swebisch bezeichnet, wohl Hemden (329). Ein paar Sätze später ist dann auch von der Oberkleidung die Rede: leider 16 B. 11foELLER, Die Anfange kommunaler Bibliotheken in Deutschland. In: Studien zum städtischen Bildungswesen. Hg. v. IMOELLER u. a H. Booc}: MAn-N, Zur Mentalität spätmittelalterlicher gelehrter Räte. Historische Zeitschrift S Handschriften der Universitätsbibliothek zu Leipzig 6,3. Bearb. von R. HELSSIG S. 194 f.: Hs. Leipzig Die Papier-Handschrift weist Johannes Seeburg als Stifter aus. Sie enthält u. a. Nachschriften nach einer Vorlesung des Erfurter Juristen Johannes Collede, unter dessen Rektorat der Anm. 11 erwähnte Iohannes de Dudirstadt in Erfurt immatrikuliert worden war, aus dem Jahre Seeburg wurde ein Jahr später in Bologna inscribiert, könnte also 1469 in Erfurt studiert haben. Zu dem Erfurter Juristen E. KLEINEIDAM, Universitas studii Erffordensis S Antonio de Beatis, Die Reise des Kardinals Luigi d'aragon. Hg. v. L. PASTOR. (= Erläuterungen zu JANssENs Geschichte des Deutschen Volkes 4,4. ) 1905 S Als Beleg mag das Titelblatt der Reformatio Sigismundi (Augsburger Druck 1497) genannt sein, das Kaiser Siegmund unbekleidet im Bett liegen läßt. Am einfachsten zugänglich in: Athenaion-Bilderatlas zur deutschen Geschichte. Handbuch der deutschen Geschichte. Neu hg. v. L. JusT Tafel 242a.

8 292 Hartmut Boockmann pauschal, aber mit einem standesspezifischen Stichwort. "Hinreichend kostbar für einen Doktor" seien seine Kleider, schreibt Seeburg, und so sollen sie - wie nicht ungewöhnlich - verkauft werden, und zwar für einen "gerechten Preis". Ein jüngerer Kollege und Landsmann21 hatte zu diesem Zweck eine Liste angefertigt (330). Außer in Leipzig hatte Seeburg eine Haushaltung in Braunschweig: das Pfarr- haus der Katharinenkirche. Hier amtierten zwar ein geistlicher Stellvertreter Seeburg - nennt ihn, wie in Braunschweig üblich22, Offiziant - namens Jo- hannes (327) sowie ein Vermögensverwalter, der procurator Johannes Sartoris, 23 der im Gegensatz zu dem Offizianten in Seeburgs Testament mehrfach genannt und auch mit Legaten bedacht wird. Aber eine Pfarrpfründe war, auch wenn sie nicht persönlich ausgefüllt wurde, etwas anderes als ein Stifts-Kanonikat. Seeburgs Stiftspfründe am Erfurter Severi-Stift wird in seinem Testament - abgesehen davon, daß er sich als Erfurter Kanoniker bezeichnet - nicht sicht- bar. Weder eine Kurie noch ein Stellvertreter werden genannt. Seeburg zählt nur unter seinen Schuldnern den Erfurter Vikar Johannes Holtmann auf, der früher einmal ratione vicarie sein Prokurator gewesen sei (326). Seeburg hatte vor der Stiftsherrenstelle offensichtlich eine Vicarie in Erfurt besessen. Über das Vermögen der Braunschweiger Pfarrpfründe, die auch vor ihm in der Hand eines Auswärtigen gewesen war, 24 gibt Seeburg dagegen Rechen- schaft. Er beruft sich auf eine Inventar-Liste in seinem Leipziger Haus und erwähnt Gegenstände, um die er die Braunschweiger dos vermehrt, und andere, die er ersetzt habe. Er nennt außer der - selbstverständlichen Küche - eine große und eine untere Stube. Vor allem aber spricht er von der Errichtung eines neuen Hauses - offensichtlich des Pfarrhauses. Sechzig Gulden hätten die Kirchenpfleger dazu beigetragen, während sein eigener Aufwand mehr als tausend Gulden habe ausgemacht - und zwar ohne Belastung der dos (331). Weitere hundert Gulden hatte Seeburg in Braunschweig in zwei Gärten vor der 21 Heinrich Greve, vgl. unten Anm J. HEEPE, Die Organisation der Altarpfründen in den Pfarrkirchen der Stadt Braunschweig im Mittelalter. Jahrbuch des Geschichtsvereins für das Herzogtum Braunschweig S Vgl. unten Anm Seeburg bestimmt in seinem Testament (333) über den Verbleib von Urkunden betreffend die Braunschweiger Katharinen-Kirche, die der inzwischen verstorbene Konrad Schwanenflügel, einst Pfarrer an dieser Kirche, in Rom erlangt hatte, und die sich in seinem, Seeburgs, Besitz befänden. Die Schwanenflügel waren eine Göttinger Ratsfamilie. Konrad Schwanenflügel war von 1460 bis 1495 Kanoniker am Blasius-Stift in Braunschweig, und zwar als Nachfolger von Johannes Schwanenflügel, der - Kanoniker seit im Jahre 1460 zugunsten Konrads resigniert hatte. E. DOLL, Die Kollegiatsstifte St. Blasius und St. Cyriakus in Braunschweig S. 309 und S S. 311 verzeichnet DÖLL auch doktor Johann Sceborghe für das Jahr 1495 als Kanoniker an St. Blasius, und das heißt ohne Zweifel den Verfasser unseres Testaments, der demnach auch an dem Braunschweiger Stift Nachfolger Konrad Schwanenflügels gewesen wire. Doch war das nicht der Fall. DÖLLS Mitteilung beruht offensichtlich auf einem Irrtum, wie ich einer freundlichen Mitteilung von U. Schwarz vom Staatsarchiv Wolfenbüttel entnehme. Konrad Schwanenflügel ist noch 1480 als Pfarrer der Braunschweiger Katharinen-Kirche bezeugt. Urkundenbuch der Stadt Göttingen vorn Jahre 1401 bis Hg. v. G. Sctnrmr Nr. 337 f. I

9 Die Lebenswelt eines spätmittelalterlichen Juristen 293 Stadtmauer investiert, ohne daß man erführe, wie er sie nutzte (327). Grundstücke, Häuser und Inventar machen den größten Teil dessen aus, worüber in spätmittelalterlichen Testamenten in der Regel verfügt wird. Jo- hannes Seeburgs Testament enthält darüber hinaus Listen von Gläubigern und von Schuldnern, und diese Listen lassen die Gesellschaft sichtbar werden, für die und in der der Jurist tätig war. Bei den Schulden handelt es sich zunächst um die schon erwähnte" offene Bücherrechnung. In drei anderen Fällen hatte Seeburg entfernten Verwandten kleine Beiträge zu Mitgiften versprochen, diese aber noch nicht bezahlt. Dem Kaufmann (? ) Heinz Probst, einem Angehörigen der sächsischen Adels-Familie von Berbesdorf, und dem Abt des im Erzgebirge gelegenen Zisterzienser-Klo- sters Grünhain schuldete Seeburg hohe Summen - je hundert Gulden -, doch handelte es sich dabei um Vorauszahlungen für juristische Dienstleistun- gen, die Seeburg geleistet hatte bzw. noch leisten wollte. Das letzte galt für Heinz Probst. So sollten dessen hundert Gulden zurückgezahlt werden. Frühere Dienstleistungen hatte dieser mit Büchern und mit Tuch ad tunicam et pallium entgolten. Hier hoffte Seeburg, daß sich Leistung und Gegenleistung ausglei- chen würden. Auch im Falle Melchiors von Berbesdorf meinte der Testator, quitt zu sein, während er von den hundert Gulden des Abtes von Grünhain in- zwischen die Hälfte abgearbeitet zu haben glaubte (325). Der letzte Schuldner Seeburgs ist sein Neffe26 Johannes Twernemann, der offensichtlich eine Schuld- verschreibung über zweihundert Gulden geerbt hatte, die Seeburg einem zur Zeit der Testamentserrichtung verstorbenen Verwandten Twernemanns aus- gestellt hatte. Seeburg hoffte, diese Schuld durch Leistungen unter anderem an das Stift St. Blasius in Braunschweig beglichen zu haben. ` Auf die Liste seiner Zahlungsverpflichtungen läßt Seeburg die - längere - Reihe seiner Außenstände folgen. Auch hier lernen wir Klienten des praktizierenden Juristen kennen, aber wir werden auch der Modalitäten einer Ver- mögens-verwaltung ansichtig. Die Anwaltshonorare wie die anderen Außen- stände markieren den Lebensbereich des Testators - im geographischen wie im personalen Sinne. Die fünfzig Gulden, die Seeburg vor zweieinhalb bzw. eineinhalb Jahren an einen Goldschmied geliehen hatte, bezeugen nicht etwa, daß der Jurist sein Geld in Gestalt mittelgroßer Produktions-Kredite arbeiten ließ, sondern sie 2a Vgl. oben S "O Seeburg nennt Twernemann seinen patruus, bezeichnet aber auch den Verstorbenen, auf den die Schuldurkunde lautet, als seinen patruus. 27 Der verstorbene patruus könnte mit dem Johannes Twcrnemann identisch sein, der 1456 in Erfurt immatrikuliert wurde. \VEissE. %'DORN (wie Anm. 11) S Der in Secburgs Testament bedachte jüngere Johannes Twernemann, den Seeburg auch zu einem seiner Testamentsvollstrecker bestimmt (323), dürfte mit dem gleichnamigen Studenten aus Göttingen identisch sein, der zusammen mit zwei anderen Göttin ern - in Leipzig immatrikuliert wurde und dort 1486 Bakkalaureus der Artes wurde. ERLEB (wie Anm. 9) 1 S. 344 und 2 S Den Testamentsvollstrecker Twernemann bezeichnet Seeburg als Kanoniker am Braunschweiger Blasius-Stift, als der er für die Jahre 1494 bis 1519 bezeugt ist (DOLL, wie Anm. 24, S. 313).

10 294 Hartmut Boockmann lassen einen Landsmann und geistlichen Verwandten erkennen. Der Gold- schmied Hans Evernhusen war Seeburgs Gevatter. Seeburg erläßt ihm die Schulden gegen den Erlaß seiner eigenen Außenstände. Er spricht von früheren Abrechnungen. Wie die Zahlungen zugunsten der Göttinger Jungfrau Alheyt zugunsten Evernhusens zu verstehen sind, läßt sich nicht erkennen (325 f. ). Doch ergibt sich daraus, daß man Evernhusen wohl als Göttinger28 - und nicht als Leipziger" - Bürger annehmen muß. Er mag in Göttingen fi- nanzielle Interessen Seeburgs wahrgenommen haben, woraus sich der erwähnte Zahlungsverkehr ergab. Evernhusen ist der einzige - und auch als solcher be- zeichnete - "Laie" unter Seeburgs Testamentsvollstreckern (323), wobei dieses Wort den Nicht-Kleriker wie auch den Nicht-Gelehrten bezeichnet. 30 Im Zusammenhang mit Vermögens- bzw. Geldangelegenheiten nennt See- burg den Priester Heyßo Stolte, der früher sein Prokurator in der Braun- schweiger Katharinen-Pfarrei gewesen sei (326), Johannes Wyße aus Duder- stadt, den er später auch wegen einer Pfründstiftung in Duderstadt als Sach- verständigen benennen wird (331), Thilo Greve, einen Göttinger Ratmann, 31 den Kanoniker am Erfurter Marienstift Doktor Dietrich Heygenrodt, seinen schon erwähnten früheren Erfurter Prokurator Johannes Holtmann und den gleichfalls schon genannten Leipziger Hutmacher Heinz Seiboth, seinen Nachbarn. In den meisten der hier genannten Fälle verzichtet Seeburg auf seine Ansprüche teilweise oder ganz. Bei Seiboth verlangt er Zahlung absque mora (327). Offensichtlich war Seiboth der wichtigste unter einer Gruppe von Schuld- nern am Ort, denen Seeburg kleine Beträge zu leihen pflegte. Seiboths Schuld war in einem Rentenbuch der Stadt Leipzig gesichert. Die kleinen Darlehen, die insgesamt fünfzig Gulden ausmachten, wurden nicht durch Grundbesitz, son- dern durch das schon genannte Rechnungsbuch und durch Pfänder abgesichert, welche die ebenfalls schon genannte Frau Henningen verwaltete (327). Im Hinblick auf den schon erwähnten Braunschweiger Prokurator Johannes Sartoris, und das heißt: auf die Seeburg aus der dortigen Pfarrpfründe zuste- henden Einkünfte, ist das Testament ausführlicher. Abgerechnet wurde von Michaelis zu Michaelis. Zuletzt war das 1498 geschehen. Im Herbst 1499 hatte Sartoris Seeburg, der damals schon krank war, eine Abschlagzahlung von 28 Von 1460 bis zu seinem Tode im Jahre 1467 gehört dem Göttinger Rat Hans Evernhusen an. Urkundenbuch (wie Anm. 24) S Es könnte sich bei dem Goldschmied auch um einen Sohn des Leipziger Kanonistik- Professors Johannes Evernhusen handeln (falls dieser nicht Kleriker war). Er wurde 1451 als Göttinger immatrikuliert - und zwar zusammen mit fünf weiteren Gottingern. Von 1470 bis 1479 war er in Leipzig Professor. ERLEn (wie Anm. 9) 1 S. 172 und 2 S Mit Ausnahme von Dr. decr. Johannes Wilde sind alle Testamentsvollstrecker Geistliche. Zu Wilde unten Anmerkung Urkundenbuch (wie Anm. 24) S Gewiß mit ihm verwandt war der mag. art. und bacc. utr. iuris Heinrich Greve, den Seeburg unter seinen Testamentsvollstreckern als ersten nennt (323). Er wurde 1467 in Leipzig immatrikuliert - zusammen mit einem anderen Göttin er (ERLEnt wie Anm. 9,1 S. 263) - nach Johannes Greve (1465) und vor Jakob Greve (1482) sowie einem weiteren Johannes Greve (1490) (Etu. Ea, wie Anm. 9,3 S. 260).

11 Die Lebenswelt eines spätmittelalterlichen Juristen 295 fünfzig Gulden geleistet. Der Testator nimmt an, daß Sartoris ihm für dieses Jahr wenigstens noch fünfzig Gulden schuldig sei. Rechnet man die Getreide- und die anderweitigen Natural-Einkünfte hinzu, von denen das Testament an- schließend redet, so ergibt sich ein Netto-Einkommen von weit über hundert Gulden im Jahr. 32 Hinzu kamen fünf Mark Honorar für den Prokurator und das, was der Offiziant, also der geistliche Stellvertreter des Pfarrers, zu erhalten hatte. 33 Seeburg forderte die Testamentsvollstrecker auf, dem Prokurator keine nimis exacta Rechenschaft abzuverlangen, da er sich bisher als rechtschaffen erwiesen habe (327). Die von Sartoris für Seeburg verwalteten Einkünfte entsprechen dem, was man von einer großen Pfarrpfründe erwarten darf. Sie dürfen den größten Posten unter Seeburgs Einkünften ausgemacht haben. Sie lagen mit Sicherheit höher als seine Einnahmen aus dem Erfurter Kanonikat und auch aus seinen Leipziger Hörergeldern. Im folgenden nennt Seeburg Klienten, die ihm Anwaltshonorare schuldig sind: den schon erwähnten Fugger-Faktor Andreas Matstet, die Fugger selbst und einen in ihren Umkreis gehörigen Cuntz Brewßer. Der Heiligenstädter Kano- niker Jakob Engelberti ist. noch einmal ein Geld-Schuldner (327). S4 Doch dann folgt eine Reihe von Klienten: Die Herren von Anhalt in Dessau, der Ritter Kaspar von Köckritz, Graf Heinrich von Schwarzburg der Jüngere, Dietrich von Beulewitz und dessen Onkel sowie die Erben des 1496 gestorbenen letzten Edelherrn von Querfurt. Die Höhe dieser geschuldeten Honorare bewegt sich zwischen acht und hundert Gulden. Seeburg verweist meistens auf schriftliche Absicherungen, doch auch auf Zeugen. Als nächsten Schuldner nennt er Her- zog Heinrich den Älteren von Braunschweig-Lüneburg, den Fürsten, der das Patronats-Recht über die Braunschweiger Katharinenkirche besaß und dem Seeburg seinem Testament zufolge mehrfach gedient hat. Er verzichtet auf ausstehende Honorare und hält nur fünf Gulden Reisekosten fest sowie zwanzig Gulden, die offensichtlich ein Pferd gekostet hatte, das er im Dienst des Herzogs auf dem Wege zu einem Rechtstag in Hannover verloren hatte (328). 35 Doch diente Seeburg nicht nur dem Herzog, sondern auch der Stadt Braunschweig. 3s Die schwierigste Vermögensangelegenheit Seeburgs hängt mit einem Rechts- streit zusammen, den er um sein Kanonikat an der Erfurter Severi-Kirche 32 Demnach bitten die beiden "Gärten" vor der Braunschweiger Stadtmauer (vgl. oben S. 292 f. ) die Investition eines Jahresertrages sein können. 33 Vergleichbare Zahlen bei-u. DIRLMEIER, Untersuchungen zu den Einkommensverhältnissen und Lebenshaltungskosten in oberdeutschen Städten des Spätmittelalters S. 75 ff. 34 Vgl. oben S Engelberti hatte 1452 in Erfurt mit dem Studium begonnen. WEISSEN- Boiui (wie Anm. 11) 1 S Daß gleichzeitig mit ihm ein Johannes Sartoris immatrikuliert wurde, braucht nicht auf den gleichnamigen Prokurator Seeburgs zu deuten, da sowohl in Erfurt wie auch in Leipzig einige Studenten dieses Namens in der infrage kommenden Zeit immatrikuliert wurden. as Preise aus dem frühen 15. Jahrhundert bei D. NEiTZERT, Pferdebedarf und Pferdeeinkauf im 15. Jahrhundert am Beispiel der Stadt Göttingen. Niedersächsisches Jahrbuch Henning Brandis' Diarium. Hg. v. L. HAENSELMAhN S. 68 u. S. 88. Die Chroniken der deutschen Städte S. 267 f. Urkundenbuch (wie Anm. 24) S. 334.

12 296 Hartmut Boockmann geführt hatte (324,331). Sein Gegner war der Prokurator an der römischen Kurie Bernhard Schulteti gewesen. Seeburg hatte die Erfurter Pfründe zwar erhalten, doch mußte er seinen Gegner entschädigen, und zwar mit einer von ihm selbst neu zu stiftenden Pfründe. Sie sollte im Jahre dreißig Gulden er- bringen und auf sechsprozentige rückkaufbare Renten gestiftet werden. Sie erforderte also ein Kapital von fünfhundert Gulden, und das hatte Seeburg bisher, wie er schreibt, aus Krankheitsgründen nicht zusammengebracht. Zweihundert Gulden hatte er durch den alten Siegler am Erfurter Generalgericht, Doktor Simon Voltzke, 37 als Sicherheit seinem Prozeßgegner nach Rom übersenden lassen. Einhundert Gulden hatte er als Depositum bei dem Scholaster des Er- furter Marien-Stifts, Doktor Henning Bode, hinterlegt? ' Da er, wie er schreibt, weniger als zweihundert Gulden bares Geld hatte, ordnete er an, die am Stif- tungskapital noch fehlenden zweihundert Gulden aus dem zu entnehmen, was der Verkauf seines Hauses erbringen würde. Seeburg schätzte, wie schon gesagt, den Wert seines Hauses mit tausend Gulden ein (325). Er bestimmte, daß der Leipziger Bürgermeister -Dr. decr. Johannes Wilde, 39 den er als seinen beson- deren Freund bezeichnet, -das Vorkaufsrecht haben sollte, und zwar zu einem Preise von 600 Gulden. Die eine Hälfte dieses Betrages sollte Wilde als ein von Seeburg längst versprochenes Geschenk zukommen, die andere sollte an die Testamentsvollstrecker gehen und unter anderem zur Begründung der neuen Pfründe verwandt werden. Seeburg ordnet an, daß die Renten-Briefe, in denen das Stiftungskapital anzulegen war, vom Stadtrat in Erfurt oder Leipzig, vom Marien- oder Severi- Kapitel in Erfurt oder von einer anderen sicheren Institution in Erfurt gekauft werden sollten - nach der Entscheidung Schultetis, aber jedenfalls so, daß sichere Erträge zu erwarten seien. Wo die neue Pfründe - sicherlich ein Altar- Benefizium - zu errichten sei, interessiere, so schreibt Seeburg, seinen Gegner nicht. Er dagegen wollte unbedingt, daß die Duderstädter Pfarrkirche St. Cy- riakus der Ort der neuen Pfründe sein sollte. Für den Fall, daß das Stift St. Martin in Heiligenstadt, dem die Duderstädter Pfarrkirche inkorporiert war, die Zustimmung verweigern und ohne eine solche Zustimmung die Begründung 37 Zu diesem M. HANNAPEL, Mainzer Kommissare in Thüringen. Insbesondere die Erfurter Generalkommissare und die Siegler Simon Voltzke und Johannes S6mmering. Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte und Altertumskunde S. 156 sowie _ G. MAY, Die geistliche Gerichtsbarkeit des Erzbischofs von Mainz in Thüringen S. 120 f. und KLEINEIDAM (wie Anm. 18) insbesondere S. 216 und S Bei der Aufzählung der Testamentsvollstrecker (323) nennt Seeburg Henning Bode, Scholaster und Kanoniker am Erfurter Marienstift. Im Zusammenhang mit der neu zu errichtenden Pfründe f324) spricht er von doctor Henning. In Leipzig wurde 1492 ein Henning Bode aus Braunschweig zusammen mit zwei anderen Braunschweigern immatrikuliert. EaLEa (wie Anm. 9) 1 S Zu möglichen Verwandten vgl. Chroniken (wie Anm. 36) S. 296 f. 89 Auch Wilde gehörte zu Seeburgs Testamentsvollstreckern. Seeburg bezeichnet ihn (323) als doctor decretorum und Leipziger Bürgermeister (proconsul). Wilde wurde 1464 in Leipzig immatrikuliert, und zwar als Angehöriger der Meißner Nation (EiLER, wie Anm. 9,1 S. 245). Er war also kein Landsmann Seeburgs. Zu Leipziger Ratsherren und Bürgermeistern mit akademischem Grad G. WUSTMANN, Geschichte der Stadt Leipzig S. 77 f.

13 Die Lebenswelt eines spitmittelalterlichen Juristen 297 der Stiftung nicht möglich sein sollte, benannte Seeburg die Severi-Kirche in Erfurt als Stiftungsort. Der Kanonikat, den Seeburg an dieser Kirche erstritten hatte, kam ihn also teuer zu stehen. Seeburg hätte noch eine Reihe von Jahren leben müssen, wenn er - vorausgesetzt, die Entscheidung über die strittige Pfründe war erst kurz vor Datum des Testaments gefallen - die fünfhundert Gulden für die neue Pfründe aus den Einkünften des Erfurter Kanonikats hätte erwirtschaften wollen. Doch würde ein nur ökonomisches Kalkül dem Vorgang sicherlich nicht gerecht. Schließlich zahlte Seeburg nicht nur eine Entschädigung, sondern er tat ein gottgefälliges Werk, das er überdies am Ende seines Lebens vielleicht auch ohne die Nötigung getan hätte, unter der er nun handelte. So oder so reihte er sich in die große Zahl jener Geistlichen ein, die im späteren Mittelalter Pfründen stifteten. Ein beträchtlicher Teil des Pfründaufkommens vor der Reformation floß in die Begründung neuer Pfründen. Daß es Seeburg nicht nur auf die Ausführung eines Urteils ankam, sieht man auch an dem Nachdruck, mit dem er darauf besteht, daß die neue Pfründe in seiner Heimat errichtet werden solle. Spätestens aber mit dem Tode des ersten Inhabers, also von Seeburgs Gegner, sollte die Stiftung den Charakter einer Entschädigung verlieren. Seeburg ordnete für diese Zeit die Teilung der Pfründe an. Ihre zwei Inhaber sollten die Pflicht haben, in regelmäßigem - täglichem, wöchentlichem oder anders geordnetem - Wechsel die Marien-Messe Vultum tuum deprecantur40 zusammen mit zwei jungen Schülern und einem Hilfslehrer oder einem älteren, des Gesanges fähigen Schüler zu singen. Sowohl diese Sänger wie auch der Schulrektor, der sie aussuchen sollte, sollten eine kleine Entschädigung erhalten. Die Testamentsvollstrecker und der schon erwähnte Duderstädter Johannes Wyße41 sollten für die Anlage eines entsprechenden Stiftungskapitals sorgen. Auszahlen sollten diese Gelder die Pfründinhaber. Seeburg wußte, daß solche Zahlungen Autorität stützen konnten. Und er wollte wohl auch vermeiden, daß Streit wegen kleiner Ausgaben entstand. So legte er fest, daß für Brot und Licht die beiden Pfründner aufkommen sollten, während der Meßwein - wie üblich - seitens des Pfarrers gestellt werden sollte. Der schon erwähnte Johannes Wyße sollte auch seinen Rat für den Fall geben, daß der Altar der neuen Messe nicht der bestehende Marienaltar sein konnte, sondern die Errichtung eines neuen Altars aus dem Nachlaß Seeburgs notwendig sein würde. Im Hinblick auf die Zeit wünscht'seeburg, daß die neue Messe'zwischen zwei schon bestehende tägliche Messen gelegt oder aber zu einer anderen Zeit gesungen werde, zu welcher viele Leute in die Kirche kämen. Die Stiftung dient nicht nur dem Seelenheil des Testators. Sie soll auch die Frömmigkeit der Gemeinde fördern, und das möglichst in der Heimat. Daß die neue Messe auch in der Erfurter Severi-Kirche eingerichtet werden "0 A. F u2: z, Die Messe im deutschen Mittelalter S a1 Vgl. oben S. 294.

14 298 Hartmut Boockmann könne, legt Seeburg nur für den Notfall fest. Seine Überlegungen im Hinblick auf die Besetzung der beiden Stellen zielten auf Duderstadt. Der Rat soll das Präsentationsrecht haben - wie schon bei den anderen Duderstädter Pfründen. Die Stadträte des 15. Jahrhunderts sammelten in der Tat die Verfügungsrechte über die in den Mauern ihrer Städte gestifteten Pfründen. Der Weg zur lutherischen - oder reformierten - Stadtkirche war auch dann nicht weit, wenn die Stifter besondere Bedingungen festsetzten. Seeburg wollte die bei- den Pfründen zunächst mit seinem Onkel Albert Sommer sowie mit Johannes Wyße dem Jüngeren, also offensichtlich dem Sohn des in diesem Zusammenhang benannten Sachverständigen, ` besetzt sehen. Auch danach sollte der Duder- städter Rat gebunden sein und nur gebürtige Duderstädter auf die Pfründen bringen dürfen. Im Falle eines vorzeitigen Todes von Albert Sommer sollten dessen Söhne und deren Nachkommen den Vorzug haben, falls sie geeignet waren, eine solche Pfründe zu besetzen - wenn sie nur innerhalb eines Jahres die Priesterweihe annehmen würden. Seeburg erwägt dann noch einmal die Möglichkeit, daß die Stiftung in Duder- stadt nicht zustandekommen könnte und nach Erfurt gehen würde. Er hofft auf eine Verwirklichung seiner Absichten in Duderstadt, weil er dazu seit langem eine Neigung habe. So fährt sein Testament bei der Aufzählung seiner pia opera mit Stiftungen zugunsten des geistlichen Lebens in Duderstadt fort. Dieser abschließende Teil des Testaments beginnt mit einer Art von frei- williger Steuer an diejenigen Bischöfe, in deren Diözesen sich Seeburgs fromme Werke auswirken sollten. Der Erzbischof von Magdeburg bzw. der Bischof von Halberstadt,. 93 zu dessen Diözese die Braunschweiger Katharinen-Kirche gehörte, sollte fünf Gulden erhalten, der Bischof von Merseburg, Diözesan von Leipzig, vier Gulden und der Erzbischof von Mainz, in dessen Erzdiözese Erfurt lag, die dort übliche Begräbnisgebühr (330)''`. Seeburg ordnet seine frommen Stiftungen nach den Orten, wo sie sich auswirken sollten: wo er sein Haus hatte (in Leipzig), wo er bepfründet war (in Braunschweig und in Erfurt) und wo er herkam (aus Duderstadt, Seeburg und Göttingen). Der Testator wollte nach seinem Tode "die Seinen" gefördert wissen und auf jene Weise jene pietas praktizieren, zu der er als Geistlicher verpflichtet war und die, wo praktiziert, zu den Elementen gehörte, welche die mittelalterliche und frühneuzeitliche Gesellschaft zusammenhielten 45 Seeburg beginnt jeweils mit einer einmal oder zweimal im Jahr zu seinem Gedächtnis 42 Vgl. oben S Zur Zeit war der Magdeburger Erzbischof Ernst von Sachsen zugleich Administrator von "'i Halberstadt. Über die einschlägige Tätigkeit des Erfurter Generalgerichts MAY (wie Anm. 37) S. 151 f. 45 Zu Pietas und Nepotismus W. Rr. L%iiARD, Papa plus. Prolegomena zu einer Sozialge- schichte des Papsttums. In: Von Konstanz nach Trient. Festgabe A. Franzen. Hg. v. R. BÄUMER sowie A. Escu, Das Papsttum unter der Herrschaft der Neapolitaner. Festschrift H. Heimpel

15 Die Lebenswelt eines spitmittelalterlichen Juristen 299 zu feiernden Messe. In Leipzig stiftet er sie an die Thomas-Kirche, die den Universitäts-Juristen am nächsten stand. 46 Glockengeläut, brennende Lichter und andere Zeremonien sollten dem entsprechen, was in honorificis memorii8 üblich sei. Außerdem sollte an allen Sonntagen auf der Kanzel unter den Toten seiner gedacht werden. Das Stiftungskapital setzte Seeburg mit dreißig Gulden an. Darüber hinaus bestimmte er zehn Gulden der Baukasse. Das Kapital, von dessen Erträgen zweimal im Jahr die Gedächtnismesse in seiner Braunschweiger Pfarrkirche gefeiert werden sollte, sollte vierzig Gulden betragen. Auch hier erbat er ein allsonntägliches Gedächtnis. Von den Erträgen weiterer zwanzig Gulden sollte zu Ehren der heiligen Katharina oder eines anderen Heiligen ein Kirchenfest gefeiert werden: mit Glockengeläut, Orgelspiel, Gesang, Vesper- und Meßgottesdienst und Präsenzgeldern (330). Am teuer- sten war die einmal im Jahr zu feiernde Gedächtnis-Messe in der Erfurter Stiftskirche St. Severi. Sie sollte sechzig Gulden Stiftungskapital erfordern. Da Seeburg ausdrücklich von der distributio spricht, die den Kanonikern und Vikaren zuteil werden solle, benennt er indirekt, was die Gedächtnismesse in einer Stiftskirche teuer aber auch repräsentativ und - vielleicht - beson- ders wirkungsvoll machte" Auch in Erfurt wollte Seeburg in das sonntägliche Gedächtnis der Toten eingeschlossen sein. In Duderstadt und in Seeburg sollten die Kalandsbrüder eine Memorie für Seeburg feiern: in Duderstadt zweimal im Jahr, in Seeburg einmal. In Du- derstadt sollte die Stiftungssumme zwanzig Gulden betragen, in Seeburg zwölf Gulden. Ebenso hoch sollte das Stiftungskapital für den Kaland der Herren von Uslar - auf der Burg Alten-Gleichen48? - sein. Auch hier sollte die Memorie zweimal im Jahr gefeiert werden. In Seeburg wird wiederum das allsonntägliche Gedächtnis genannt. Neben diesen Gedächtnis-Messen ordnet Seeburg eine Vielzahl geistlicher Stiftungen an: die meisten - aber auch dem auf diesem Felde üblichen am meisten angepaßten - an seinem Begräbnisort Leipzig, die interessantesten in Duderstadt. Bestimmungen für die Zeit sogleich nach seinem Tod trifft Seeburg am An- fang seines Testaments. Die Testamentsvollstrecker sollen neben seiner in seinem Hause aufgebahrten Leiche unter Zeugen sein Siegel zerbrechen, bevor noch die Kleriker kommen, um die Leiche fortzutragen. Diese soll in der Tho- mas-kirche, der den Leipziger Universitäts-Juristen besonders nahestehenden Kirche, bestattet werden: gewiß in ihrem Inneren, und zwar mit Almosen, 46 Die Leipziger Juristen lasen in einem Raum neben dem Kreuzgang des Thomas-Klosters. i` emdberg (wie Anm. 2) S Döst (wie Anm. 24, S. 222 S. ) gibt die entsprechenden Zahlen für das Braunschweiger Blasius-Stift. Hier kostete eine Memorie fünfzig bis hundert Gulden. Zum Zeitpunkt der Reformation betrug das zu diesem Zweck angelegte Kapital etwa Gulden (228). 48 H. LücxE, Burgen, Amtssitze und Gutshöfe rings um Göttingen. Zweite Auflage o. J. (1969 S. 135 f.

16 300 Hartmut Boockmann Lichtern und allem anderen, "was bei einem sterbenden Doktor zu geschehen pflegt". Die Leipziger Dominikaner und Franziskaner sollen Vigilien und Toten- messen für den Verstorbenen feiern, und das gleiche soll, sobald die Todesnach- richt dort angekommen ist, in St. Katharinen in Braunschweig, in St. Severi in Erfurt und in der Cyriakus-Kirche in Duderstadt geschehen (324). An späterer Stelle zählt Seeburg auf, was die anderen Leipziger geistlichen Institute unmittelbar nach seinem Ableben tun und was sie dafür empfangen sollen: Er setzt kleine Beträge für die Kirchen St. Nikolai (drei Gulden), für den dortigen Kaland (zwei Gulden), für die Dominikaner und Franziskaner (je sechs Gulden) und für die "Nonnen vor der Stadt", also für die Zisterzienserinnen des St. -Georgen-Klosters (drei Gulden), ein. Je einen Gulden sollen die Baukassen von sechs weiteren Leipziger Kirchen erhalten, und je einen Gulden setzt er für die Armen der Spitäler St. Georg und St. Johann aus (330). Diese Legate folgen, wie schon gesagt, einem Schema. Seeburg ordnet, um ihn selber zu zitieren, an, quod solet [a] doctore decedente fieri (324). An- ders verfährt er im Hinblick auf Duderstadt und Seeburg. Hier stehen ihm konkrete Verhältnisse vor Augen wie zunächst die Prozession am Freitag nach Fronleichnam in Duderstadt. Den Priestern - auch den auswärtigen - und den Schülern, die daran teilnehmen, sollen Präsenzgelder gezahlt werden, wenn die Prozession den Markt erreicht, und es soll eine Antiphon oder ein Respon- sorium dazu gesungen werden " Seeburg setzt dafür ein Stiftungskapital von vierzig Gulden ein. Zwanzig weitere Gulden sollen jährlich einen Gulden erbringen, b0 mit dem ein Festmahl der Priester nach der erwähnten Prozession finanziert werden soll. Zwölf Gulden soll die Baukasse der Kirche erhalten - vorzugsweise zur Reparatur der Orgel. Eine weitere Mahlzeit stiftet Seeburg für seinen Herkunftsort gleichen Namens. Die Testamentsvollstrecker sollen eine noch festzusetzende Summe bei den dortigen Kirchenpflegern anlegen, von deren Zinsen ein Festmahl nach der Vigilie und nach der Messe, die einmal im Jahr zu seinem Gedächtnis zu feiern sind, bezahlt werden soll - "weil die Leute dort aus verschiedenen Orten zusammenströmen". Seeburg hat die Sedes, also den Erzpriestersitz, vor Augen, dessen Gottesdienst auch von Bewohnern be- nachbarter Dörfer besucht wird, zumal wenn dort solche Spenden wie künftig die seine verteilt werden. Fünf Gulden erhält die dortige Kirchenbaukasse (333). Zwischen diese Kirchen und kirchlichen Zwecken in seiner Heimatzugedach- ten Stiftungen ordnet Seeburg Legate für Verwandte ein. In Duderstadt stattet er zwei Töchter seines angeheirateten Onkels Paul Müllers' und eine Schwester jenes Albert Sommer, dem er schon die von ihm zu stiftende Pfründe zugedacht ss Solche Präsenzgelder führen ihren Namen daher, daß sie während des gottesdienstlichen Aktes ausgezahlt wurden, für den sie gestiftet waren. Rsr: ATE Knoos, Opfer, Spende und Geld im mittelalterlichen Gottesdienst. Frühmittelalterliche Studien S bo Das wäre also der bei den Wiederkaufs-Renten übliche Zinsfuß von fünf Prozent. 61 Siehe auch S. 325, wo Seeburg von der schuldig gebliebenen Mitgift seiner Tante spricht.

17 Die Lebenswelt eines spätmittelalterlichen Juristen 301 hatte, ` mit je zehn Gulden Mitgift aus (333). In Berka - einem Dorf zwi- schen Seeburg und Northeim - aber lebte eine Schwester des Testators, die Witwe eines Hennig Gyseke. Seeburg hinterließ ihr vierzig Gulden, doch sollten sie nicht auf einmal ausgezahlt, sondern vielmehr bei der Duderstädter Cyriakus-Kirche angelegt und der Schwester ratenweise ausgehändigt werden. Die Jahresrate sollte nicht über vier Gulden liegen. Man möchte an einen Leibrenten-Vertrag denken, zumal die Leistungen an die Witwe auf Lebenszeit erfolgen sollten, doch spricht Seeburg davon, daß ein eventuell übrigbleibender Betrag (im Falle eines frühzeitigen Todes der Witwe) ihren Töchtern und Enkeln zukommen sollte. Seeburg bedachte diese Verwandten auch unabhängig davon. Einer verheirateten Tochter jener Schwester vermachte er ein "gutes Gewand entsprechend ihrem Stand". Die Kinder dieser Nichte Seeburgs soll- ten Tuch zu einem Mantel erhalten, das die Testamentsvollstrecker erwerben würden (333). Pietas zielte nicht nur auf Kirchen und Gottesdienste, sondern auch auf Verwandte, 53 und wenn diese Verwandten mit Stipendien bedacht, also in ihrer Ausbildung zu einem Geistlichen gefördert wurden, schloß sich der Kreis. Im Falle Seeburgs geschah das mit Hilfe eines Rentengeschäfts. Der Ju- rist hatte beim Göttinger Rat drei Leibrenten gekauft. Die Verträge lauteten nicht mehr auf reine Leibrenten, die den Zahlungspflichtigen nach dem Tode des Kapitalanlegers ganz freigestellt hätten. Sie sahen vielmehr eine partielle und einmalige Vererbbarkeit vor. Sie näherten sich damit also jenen verkaufbaren Rentenverträgen, von denen Seeburgs Testament sonst redet. Außerdem lassen diese modifizierten Leibrentenverträge ein Element moderner Risikobe- rechnung insoweit erkennen, als für die Person des zweiten Empfängers ein Mindestalter festgelegt ist. Seeburg hatte erstens eine Leibrente für vierzig Gulden gekauft. Davon sollten zweiunddreißig nach seinem Tode an jemanden vererbbar sein, der spätestens vier Jahre nach Vertragsschluß zu benennen und ein Alter von mindestens dreißig Jahren haben mußte. Seeburg benennt nun seinen Braunschweiger Prokurator Johannes Sartoris54 (328), jedoch nicht als endgültigen Empfänger. Die auf ihn vererbte Leibrente ist zwar durch seine eigene Lebenszeit begrenzt, doch soll sie ihm nicht ganz verbleiben. Er soll acht Gulden erhalten, während in den Genuß der verbleibenden vierundzwanzig je zur Hälfte zwei rechtschaffene Schüler - wenn sie noch nicht auf einer Uni- versität studieren - oder Leipziger oder Erfurter Studenten kommen sollen, 52 Albert Sommer wird hier als verstorben bezeichnet. Das heißt, es dürfte sich bei ihm um den Vater des oben S. 298 erwähnten möglichen Pfründinhabers handeln. 53 Siehe Anm. 45. s" Siehe oben S Zu vererbbaren Leibrenten W. Ocils, Der mittelalterliche Leibrentenvertrag. Wien 1961 S. 156 ff. und ý. 190 f. Dort jedoch keine Beispiele für einen abgestuften Ertrag, wie er hier festgelegt ist. Uber die - seltene - Berücksichtigung des Lebensalters in Leibrentenverträgen S. 186 ff. Verträge wie die von Seeburg abgeschlossenen kennt OCRIs nicht. Göttinger Beispiele für Leibrenten auf Lebenszeit mehrerer Personen bei D. NEITZERT, Bürgerrecht und Ratsgewalt. Göttinger Jahrbuch S. 131 Anm. 40.

18 302 Hartmut Boockmann und zwar für drei Jahre - als hätte Seeburg das "Kurzstudium" gegenwärtiger Bildungsplaner vorausgesehen. Ganz ähnlich war eine Leibrente von dreißig Gulden konstruiert. Hier sollten nach Seeburgs Tode einundzwanzig Gulden an einen - wenigstens zwanzig- jährigen - Empfänger gehen. Seeburg benannte zu diesem Zweck den aus Göttingen gebürtigen Leipziger Bakkalaureus Johannes Leynen. 55 Doch sollte auch diese Rente weitergegeben werden, und zwar in voller Höhe. Zwei arme Mädchen aus Duderstadt oder Göttingen sollten je zehneinhalb Gulden als Teil ihrer Mitgift erhalten. Für den Fall, daß die Testamentsvollstrecker eher sterben würden als die beiden Männer, an deren Lebenszeit diese Leibrenten geknüpft waren, sollte der Göttinger bzw. Duderstädter Rat die Studenten bzw. heiratswilligen Mädchen aussuchen dürfen doch - sollten auch sie pietas im Sinne des Testators praktizieren und sich auf Empfänger aus Göttingen oder Duderstadt beschränken. Die dritte Leibrente, die Seeburg in Göttingen gekauft hatte, scheint ebenfalls einmal vererbbar gewesen zu sein. Doch behält sich Seeburg hier die Benen- nung einer Person vor, weil seine jetzige oder eine künftige Krankheit ihn für lange Zeit hilflos und auf die angewiesen sein lassen könnte, die er noch nicht ausgewählt habe (328). 56 Furcht des Alleinstehenden vor einem einsamen Tod? Das wäre eine anachronistische Vorstellung. Auch wenn Seeburg Hauspersonal in seinem Testament nicht bedenkt, muß er Hilfskräfte in seinem großen Haus doch gehabt haben. An letzter Stelle bedenkt Seeburg noch einmal einen Studenten. Meyno von Peine, ein Sohn des gleichnamigen Braunschweiger Bürgermeistersb7 und Neffe (patruus) Seeburgs, soll vierzig Gulden als Beihilfe für sein Studium erhalten, damit er bis zum Bakkalaureat studiere - oder sich, falls er Laie bleibe, anders verhalte. Auch damit wird eine Realität des ausgehenden 15. Jahrhunderts sichtbar. Studium und Examen werden nun genauer aufeinander bezogen als bisher üblich, und die Möglichkeit, zu studieren und doch Laie zu bleiben, rückt als etwas Wahrscheinliches stärker in den Blick. Ganz deutlich ist Seeburgs Bestimmung allerdings nicht. Meint er, der Neffe solle nur dann bis zum Bakkalaureat studieren, falls er nicht inzwischen eine Möglichkeit gefunden habe, als Laie zu leben? Am Ende seines Testaments nennt Seeburg noch einmal die Personen, die er für die Vollstreckung dieses Dokuments ausgesucht, die er am Anfang seines letzten Willens schon einmal aufgezählt und von denen er die meisten auch in einzelnen Bestimmungen genannt hat. Es sind der Leipziger Bakkalaureus in beiden Rechten Heinrich Greve, 55 der Leipziger Bürgermeister Dr. Johannes 65.- ý- ý s 1_1!. _.. M _r_t. - r c-ý-- in aer a. ejpziger macnxei knnm. yj n1cdl auizuunueu. ' Seeburg verweist wegen dieser Rente auf eine spätere Stelle seines Testaments, doch ist er auf die Sache nicht mehr zurückgekommen. 67 Chroniken (wie Anm. 36) S. 361 u Vgl. oben Anm. 31.

19 Die Lebenswelt eines spätmittelalterlichen Juristen 303 Wilde, 59 der Propst von Halberstadt Balthasar von Neuenstadt, 60 der Dekan am Erfurter Severi-Stift und Kanoniker am dortigen Marienstift Dr. beider Rechte Johannes Cluckereyme, fi1 der Doktor beider Rechte Johannes Steinberg, auch er ein Kanoniker der beiden Erfurter Kirchen, ` der Erfurter Scholaster Doktor Henning Bode, 63 Johannes Twernemann64 und Johannes Evernhusen. 65 Diese Gruppe läßt noch einmal erkennen, mit wem es Seeburg in seinem Te- stament - und in seinem Leben - zu tun hatte: meistens mit Juristen, mit Universitäts-Kollegen oder mit Klerikern, die in der geistlichen Verwaltung und Justiz tätig waren, mit Männern, die etwas mit den Orten zu tun hatten, an denen Seeburg bepfründet war, mit Braunschweig und vor allem mit Er- furt, mit Landsleuten namentlich, die aus Göttingen, aus Duderstadt oder aus Northeim stammten. Die meisten seiner Testamentsvollstrecker wiesen mehrere dieser Merkmale auf. Sie alle waren - gewiß auch im materiellen Sinne - erfolgreich gewesen, doch schloß das nicht eine Honorierung der Mühewaltung aus, die Seeburg seinen Testamentsvollstreckern zumutete. Der vornehmste von ihnen, der Propst von Halberstadt, sollte einen vergoldeten Deckelbecher erhalten, die anderen je zehn Gulden, soweit sie nicht - wie Johannes Twerne- mann und Johannes Evernhusen - schon anderweitig bedacht waren. So setzte Seeburg diesen beiden nur fünf Gulden als Entschädigung für die Exekution seines Testaments aus. An dessen Ende wird noch einmal eine Personengruppe sichtbar. Der Text nennt sieben Zeugen: Kleriker der Diözesen Mainz, Straßburg, Würzburg und Halberstadt, Studenten und jüngere Gelehrte, die Seeburg verbunden waren. Die meisten kann man mit Hilfe der Leipziger Matrikel identifizieren, und so könnte man sich damit zufrieden geben, daß der Testator mit einigen der Leipziger Studenten bzw. Magister näher verbunden war. Doch zeigt sich bei genauerem Zusehen, daß auch hier die Herkunft eine Rolle spielen konnte. sa Vgl. oben Anm Vgl. Anm. 43. Balthasar von Neuenstadt war 1476 in Leipzig immatrikuliert worden. EIU. En (wie Anm. 9) 1 S Cluckereyme stammte zwar nicht aus Duderstadt oder Göttingen, aber aus Northeim. Er wurde 1462 in Erfurt immatrikuliert und 1479 zum Doktor beider Rechte promoviert. Die wichtigsten Lebensdaten bei KLELý; EmAM (wie Anm. 18) S. 323 f. Vgl. auch MAY (wie Anm. 37) passim. 62 Johannes Steinberg stammte aus Duderstadt. Er war 1457 in Leipzig immatrikuliert und 1466 in Padua zum doctor lcgum promoviert worden. Zeitweise besaß er Pfründen unter anderem in Goslar, Basel und Regensburg, doch scheint der Mittelpunkt seines Lebens ebenso wie bei Cluckereyme (vorige Anm. ) Erfurt gewesen zu sein. KLEINEIDAM (vorige Anm. ) S. 23. Vgl. auch MAY (wie Anm. 37) wo S. 266 im Zusammenhang einer Großaktion des Erfurter geistlichen Gerichts gegen Konkubinen ein Text des Fiskalprokurators zitiert wird, demzufolge auch Cluckereyme und Steinberg in diesem Punkte angeklagt werden müßten. Steinberg stiftete der Severi-Kirche in Erfurt 1467 einen ungewöhnlich kostbaren Taufstein. Deutsche Kunstdenkmäler. Hg. v. R. Hoorz. Thüringen Tafel Siehe oben Anm Siehe oben Anm. 26 f. 65 Vgl. Anm. 28 f.

20 304 Hartmut Boockmann Ebenso wie bei nicht wenigen der hier genannten Personen die Beziehung zu Johannes Seeburg außer durch Grundbesitz am selben Ort und Studium an derselben Universität durch die gemeinsame Herkunft aus derselben Region, aus Göttingen, Duderstadt oder Northeim, begründet war, stellt man auch bei den Zeugen fest, daß es sich bei ihnen nicht einfach um Leipziger Studenten handelte. Zwei von ihnen stammten aus Göttingen. 66 Was ergibt sich aus alledem? Wenig und viel. Der Blick auf einen Juri- sten, von dem man weniger weiß, als man angesichts seiner Tätigkeit wissen sollte. Wichtiger mag jedoch die Wirklichkeit eines von Pfründen lebenden spätmittelalterlichen sozialer Herkunft, Gelehrten sein, eines Mannes von offensichtlich geringer der am Ende seines Lebens einen geachteten Platz in der Gesellschaft einnahm. Wie war ihm dieser Aufstieg gelungen? Durch die akademische Bildung, so möchte man sagen, und so ist auch von einem bedeu- tenden Historiker mit Nachdruck gesprochen worden. Universitäten hätten, so meinte Herbert Grundmann, 6' Unterschiede der sozialen Herkunft schon im späteren Mittelalter gegenstandslos machen können. Gegen diesen "Idealis- mus", der, was man nicht übersehen sollte, in Leipzig zu Worte gekommen war, ist neuerdings eingewendet worden, 68 daß die mittelalterlichen Universitäten dergleichen nicht bewirkt hätten. Wer mächtig war, dessen Macht wurde durch die Universitäten bestätigt, und wer ungeachtet seiner geringen Herkunft auf eine Universität ging, dem half auch die Universität nicht weiter. Das Testa- ment des Johannes Seeburg bestätigt solche Beobachtungen. Es zeigt, daß die Universitäten die Herkunft keineswegs gegenstandslos machten. Ungeachtet der vielfältigen Bedeutung, welche von den Universitäten in Leipzig und Er- furt für den Kreis derer ausging, mit denen Seeburg im Leben zu tun hatte, kann doch nicht übersehen werden, daß unter denen, die in Erfurt und Leipzig studiert hatten, diejenigen, die wie Seeburg aus dem südlichen Niedersachsen stammten, für seinen weiteren Lebensweg besonders wichtig waren. Wenn die Matrikel der Universitäten in aller Regel mitteilen, woher die Studenten kom- men, so markieren sie einen massiven sozialgeschichtlichen Sachverhalt. Auf der anderen Seite stammte Johannes Seeburg ganz offensichtlich weder aus Göttingen noch aus Duderstadt, sondern aus jenem Dorf, das ihm den Zuna- men gab, und als Seeburger war er sowohl in Erfurt wie auch in Leipzig und schließlich in Braunschweig allein. So weit wie er dürfte es ein Seeburger im 15. Jahrhundert und in früheren Jahrhunderten des Mittelalters nicht gebracht haben, und wenn Johannes Seeburg es so weit brachte, wie sein'testament erkennen läßt, so hatte die Universität an diesem Aufstieg gewiß Anteil. 66 Der eine war Berthold Reße aus Göttingen, der 1491 in Leipzig immatrikuliert wurde. ERLER wie Anm. 9) 1 S Der zweite war Johannes Leynen. Vgl. zu ihm Anm " '-` --,,. -_... vom ursprung aer untversrtat im atateiaiter. iaaj. R. CHR. SCHWINCES, Sozialgeschichtliche Aspekte spätmittelalterlicher Studentenbursen in Deutschland. In: Schulen und Studium im sozialen Wandel des hohen und späten Mittelalters. Hg. v. J. FRIED S. 528.

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