Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung
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- Hennie Stein
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1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung Antwort öffentlich CDU-Fraktion Drucksachen Nr.: Datum: Aktenzeichen: /3010 Beratungsfolge Gremium Datum Bezirksversammlung Bergedorf Haus im Park und "KörberHaus" wie ist der aktuelle Sach- und Planungsstand? Sachverhalt: Große Anfrage der BAbg. Wegner, Noetzel, Helm und der CDU-Fraktion Die Pläne zur Errichtung des KörberHauses sind eines der größten Projektvorhaben des Bezirksamtes Bergedorf im Bereich des Sozialraummanagements in den vergangenen Jahren. Die Wichtigkeit dieses Projektes spiegelt sich auch im Interesse der Bergedorfer Bevölkerung wieder. Dies gilt insbesondere für die Ausstattung des Bezirkes Bergedorf mit einem ausreichenden Angebot von Bewegungsbad und physikalischer Therapie, nachdem feststeht, dass es diese Angebote im KörberHaus leider nicht mehr geben wird. Gleiches Interesse besteht für die bezirklichen Pläne zu möglichen Nachnutzungen auf dem Grundstück des Hauses im Park (HiP). Nachdem leider seitens des Bezirksamtes Bergedorf der Einstieg in die Information der Öffentlichkeit über das Projekt mehr als unglücklich war, muss im weiteren Verfahren wieder Transparenz und Bürger-information und -beteiligung im Vordergrund stehen. Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 22. November 2016 wie folgt: Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Welche Pläne zur Nachnutzung verfolgt das Bezirksamt Bergedorf bzw. der Bezirksamtsleiter derzeit für das sich im Allgemeinen Grundeigentum des Bezirksamtes befindlichen Grundstücks am Gräpelweg 8 (Flurstück 4810), auf dem sich das HiP befindet, für die Zeit nach Ende des Überlassungsvertrages an die Körber-Stiftung? Bislang gibt es keine konkreten Pläne für die Nachnutzung des Flurstücks Seite: 1/5
2 2. Wie wird die Bezirksversammlung Bergedorf in die Planungen und weiteren Umsetzungsschritte hinsichtlich der Nachnutzung eingebunden? Die politischen Gremien werden über die zuständigen Fachausschüsse sowie vorbereitend über den Arbeitskreis Kern in das weitere Verfahren eingebunden. 3. Gibt es Pläne zum Verkauf des Grundstücks? Wenn ja, werden diesbezüglich bereits Verkaufsverhandlungen geführt? Nein, bislang noch nicht Bis wann läuft der zwischen dem Bezirksamt Bergedorf und der Körber-Stiftung bestehende Überlassungsvertrag für das Flurstück 4810 sowie den ca. 3 qm großen überbauten Teil des Flurstücks 4588? 5. Besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des vorgenannten Überlassungsvertrages? Wenn ja, plant das Bezirksamt Bergedorf oder der Bezirksamtsleiter die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit? Ja, im gegenseitigen Einvernehmen. Eine Entscheidung über die Inanspruchnahme ist noch nicht getroffen. Nein. 6. Bestehen derzeit Pläne des Bezirksamtes Bergedorf zum Ankauf des Flurstücks 4588 (Gräpelweg 8a) durch das Bezirksamt Bergedorf oder die FHH? 7. Welche Nutzungsmöglichkeit sieht der aktuelle Baustufenplan auf den Flurstücken 4810 und 4588 vor? Der Baustufenplan Bergedorf von 1957 sieht für die Flurstücke 4810 und 4588 eine Fläche für besondere Nutzung, Schule vor. 8. Sofern das Bezirksamt Bergedorf bzw. der Bezirksamtsleiter Pläne zur Nachnutzung (siehe Frage 1) haben: Welche rechtlichen und tatsächlichen Schritte sind zur Umsetzung dieser Pläne notwendig? Wird bei der Planung auch der bestehende Baumbestand berücksichtigt? Siehe Antworten zu den Fragen 1 und Welche Angebote an Bewegungsbädern und physikalischer Therapie bestehen im Bezirk Bergedorf? Im engeren Sinne gibt es in Bergedorf momentan 3 Bewegungsbäder: Im Haus im Park, im Reha-Zentrum in der Praxisklinik Bergedorf und im BG Klinikum. Die Bewegungsbäder in der Praxisklinik können im ambulanten Bereich nicht allgemeinzugänglich öffentlich genutzt werden, wohl aber im Rahmen von ambulanten Reha- Maßnahmen und ärztlichen Verordnungen. Seite: 2/5
3 Die ambulante Nutzung des Angebotes an Physikalischer Therapie, Physiotherapie und Bewegungsbades im BG Klinikum Hamburg kann nur von gesetzlich Unfallversicherten in Anspruch genommen werden. Eine ambulante Nutzung der Physikalischen Therapie des BGKH durch gesetzlich Krankenversicherte ist nicht möglich. Darüber hinaus gibt es bei der TSG (Turn- und Sportgemeinschaft) am Billwerder Billdeich ein kleines Schwimmbecken mit 1,30mTiefe und einer Länge von 12,5m. Dort werden auch entsprechende Kurse für Senioren und Wasserkuren angeboten und Aquafitness, sowie Reha- Kurse im Rahmen einer ärztlichen Verordnung über Wasser-Rehabilitation. Auch das Bille Bad bietet über die SG Bille (Schwimmgemeinschaft Bille) ein Angebot mit Rückenschule im Wasser und Aquafitness an, das öffentlich zugänglich ist. Im Bezirk Bergedorf bieten aktuell 22 Einrichtungen oder Personen Maßnahmen der physikalischen Therapie an. Das breitgefächerte Angebot erstreckt sich vom freiberuflich tätigen Physiotherapeuten bis zum Reha-Zentrum mit ca. 20 Mitarbeitern und umfasst ein breites Spektrum aller Facetten der physikalischen Medizin. Das Leistungsspektrum beinhaltet insbesondere: Klassische Massagen, Bindegewebsmassagen, manuelle Lymphdrainagen, Fußreflexzonenmassagen, Unterwasserdruckstrahlmassagen, Wärme- und Kältetherapie, Elektrotherapie, Kinesio-Taping und hydrogalvanische Bäder verschiedener Art. Im Bereich der Physiotherapie besteht das Angebot aus allgemeiner Krankengymnastik, Physiotherapien auf neurophysiologischer Basis und im Bewegungsbad, sowie zahlreichen Spezialtherapien wie zum Beispiel der Cranio Sacralen Therapie, der gerätegestützten Krankengymnastik und der Triggerpunkttherapie. 10. Hält das Bezirksamt Bergedorf bzw. der Bezirksamtsleiter das im Bezirk Bergdorf bestehende Angebot an Bewegungsbädern und physikalischer Therapie unter Berücksichtigung des Wegfalls des Angebots des HiP für ausreichend? Wenn ja: Warum? Nein. Der Bezirksamtsleiter hat daher erklärt, Alternativen für die aufzugebenden Angebote zu erarbeiten. 11. Was hat das Bezirksamt Bergedorf bzw. der Bezirksamtsleiter bisher unternommen, um im Bezirk Bergedorf für einen Ersatz für das zum wegfallende Angebot des Bewegungsbades und der physikalischen Therapie des HiP zu sorgen? Sofern es hierzu keine Gespräche, Überlegungen, Planungen o.ä. gibt: Warum wurde bislang nichts unternommen und was gedenkt der Bezirksamtsleiter zukünftig zu unternehmen? Das Bezirksamt und der Bezirksamtsleiter haben hierzu bereits verschiedene Gespräche geführt. 12. Welche Flurstücke werden bei der Errichtung des KörberHauses mit einbezogen? Stehen diese Flurstücke alle im Eigentum des Bezirksamtes Bergedorf oder der FHH? Sind dem Bezirksamt oder der FHH Kosten im Zusammenhang mit einbezogenen Flurstücken oder Teilen davon entstanden, bzw. werden noch entstehen? Für die Errichtung des KörberHauses werden die Flurstücke 5618 und 6714 genutzt. Beide Flurstücke befinden sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamts Bergedorf. Seite: 3/5
4 13. Welcher Bebauungsplan gilt für diese Flurstücke und wie sind diese Flurstücke ausgewiesen? Muss für die Errichtung des KörberHauses der für die einbezogenen Flurstücke bestehende Bebauungsplan geändert werden? Es gilt der Bebauungsplan Bergedorf 69 vom Das Flurstück 5618 ist als Fläche für den Gemeinbedarf, Hamburg-Haus, III-geschossig mit Baugrenzen ausgewiesen. Das Flurstück 6714 ist als Parkanlage ausgewiesen. 14. Mit welchen Investitionsvolumen rechnet das Bezirksamt Bergedorf derzeit für den Neubau des KörberHauses? Rd Euro pro Quadratmeter. Das Gesamtvolumen ist abhängig vom Ergebnis des Wettbewerbs und der konkreten Raum- und Flächenplanung. 15. Mit welchen Kosten ist für den Abriss des Lichtwarkhauses zu rechnen? Die reinen Abrisskosten inkl. Schadstoffsanierung und Altlastenbeseitigung belaufen sich auf ca ,- Euro. 16. Mit welchem Betrag wird sich der Bezirk Bergedorf an den vorgenannten Kosten beteiligen und wie wird dieser Betrag vom Bezirk finanziert? Sollen die durch eine mögliche Vermarktung des Flurstücks 4810 (Gräpelweg 8) erwirtschafteten Mittel in das Neubauprojekt KörberHaus investiert werden? Wenn ja: In welcher Höhe? Stehen RISE-Mittel für den Bau des KörberHauses zur Verfügung? Es ist geplant, dass das zu errichtende KörberHaus angemietet wird. Ein Realisierungsträger soll das gesamte Vorhaben einschließlich des Abrisses durchführen. Die zukünftig zu entrichtenden Mietkosten richten sich nach den Flächenanteilen. Sie sollen durch einen Investitionszuschuss reduziert werden, den beide Projektpartner in gleicher Höhe leisten. Details sind abhängig von konkreten Kostenschätzungen nach dem Wettbewerbsverfahren. Für die Realisierung des Vorhabens stehen RISE-Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Finanzierungsanteile werden in Abhängigkeit von den Gesamtkosten konkretisiert. 17. Wer wird sich noch an den Bau- und/oder Abrisskosten des KörberHauses/Lichtwarkhauses beteiligen? In welcher Höhe jeweils? Siehe Antwort zu Wird ein staatlicher oder ein privater Investor für das Neubauprojekt gesucht? Gibt es bereits Verhandlungen mit einem Investor? Wenn ja: wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen? Hierüber ist noch keine Entscheidung getroffen. 19. In welchen Verfahrensstand befindet sich der Hochbauliche Realisierungswettbewerb für das KörberHaus? Wann wird die europaweite Ausschreibung aller Voraussicht nach veröffentlicht? Der Auslobungstext zum hochbaulichen Realisierungswettbewerb ist mit dem Arbeitskreis Kern vorabgestimmt und wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in der Dezembersitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Zustimmung durch den Stadtentwicklungsausschuss ist die Auslobung am 8. Dezember 2016 erfolgt. Seite: 4/5
5 20. Laut dem Entwurf der Auslobung des Hochbauliche Realisierungswettbewerbs für das KörberHaus soll der Neubau des KörberHauses mit einer Bruttogeschossfläche von ca qm realisiert werden. Welche Nettogeschossfläche soll den Nutzern des KörberHauses zur Verfügung stehen? Wie wird sich diese Nettogeschossfläche auf die fünf Nutzer des KörberHauses verteilen (Nutzer bitte entsprechend Auslobung im Abschnitt Nutzer angeben)? In den Auslobungsunterlagen sind die Nutzflächen (entsprechen ca. 65% der BGF) für die einzelnen Nutzer angegeben (s.u.). Die Nettogeschossfläche steht u.a. in Abhängigkeit von der Konstruktion und der Wirtschaftlichkeit des Entwurfes insgesamt. Insofern können hierzu zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden. Körberstiftung Nutzfläche: m², Verkehrsflächen 257 m² Gesamt: 1.542m² Bezirksamt Nutzfläche: 505 m², Verkehrsflächen 101 m² Gesamt: 606m² HÖB Nutzfläche: 700 m², Verkehrsflächen 0 m² Gesamt: 700m² Gemeinsame Flächen Nutzfläche: 365 m², Verkehrsflächen 0 m² Gesamt: 365m² Theater Nutzfläche: m², Verkehrsflächen 270 m² Gesamt: 1.347m² 21. Wie werden die Bezirksversammlung Bergedorf bzw. seine Ausschüsse in das weitere Verfahren zum Neubau des KörberHauses eingebunden? Die Ausschüsse der Bezirksversammlung werden entsprechend ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten beteiligt. Verfahrenssteuernd ist der Stadtentwicklungsausschuss (SEA). Die Fachausschüsse für Soziales, Gesundheit und Integration (SGI), für Kultur (KA), für Bildung und Sport (BS), für Umwelt (UA), der Bauausschuss (BauA) und der Jugendhilfeausschuss (JHA) werden zu beteiligen sein. Petitum/Beschluss: --- Anlage/n: --- Seite: 5/5
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