Abstimmungsergebnis: 33 Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen. Grundsatzbeschluss zum Neubau einer 2-Felder-Sporthalle am Standort Nordstraße 11
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1 Drucksachen-Nr. 165 / 2015 Einreicher: Oberbürgermeister Beschlussdatum: Abstimmungsergebnis: 33 Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen Grundsatzbeschluss zum Neubau einer 2-Felder-Sporthalle am Standort Nordstraße 11 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt: Der Neubau einer 2-Felder-Sporthalle mit 102 Zuschauerplätzen am Standort Nordstraße 11 soll durchgeführt werden. Die Umsetzung des Beschlusses steht unter der Bedingung der Bereitstellung von Fördermitteln durch den Freistaat Thüringen. Die Gesamtkosten für Planung und Bauausführung betragen entsprechend der beigefügten Kostenberechnung (vgl. Anlage 2) insgesamt Sie bilden die Kostenobergrenze. Der Bauausführung werden die Vorplanungsergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 (vgl. Anlage 3) des Architekturbüros nitschke + kollegen architekten gmbh zu Grunde gelegt. Dabei sind die Festlegungen, wie sie sich aus der Begründung zu diesem Beschluss ergeben, zu beachten. Begründung: vgl. Anlage 1 Hinweis: Beschlossen in der Fassung DS 165a/2015 und DS 165b/2015.
2 2 Drucksachen-Nr. 165a / 2015 Einreicher: Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und weimarwerk bürgerbündnis e.v. Beschlussdatum: Abstimmungsergebnis: Die DS wurde im Finanz- und Immobilienausschuss, am , von der Verwaltung übernommen. Grundsatzbeschluss zum Neubau einer 2-Felder-Sporthalle am Standort Nordstraße 11 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt: den Neubau einer Sporthalle mit Zuschauerplätzen in Weimar Nord als Ersatz der bestehenden Turnhalle am Standort Nordstraße 11. Die Gesamtkosten für die Planung und Bauausführung werden mit einer Kostenobergrenze von max ,- beschlossen. Auf Grundlage der vorliegenden Vorplanungsergebnisse der Leistungsphasen 1 und 2 werden folgende Änderungen beschlossen: - Barrierefreiheit (auch der Zuschauerplätze) entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention -DIN-gerechte Baugrößen (insbesondere auch für vorgesehene konzentrierte Nutzung im Bereich Badminton und Volleyball z.b. Einhaltung der Ordnungen und Regelungen zu Feldgrößen und Verkehrsflächen, auch für höherklassigen Spielbetrieb) Für den gesamten Standort Nordstraße u.a. als Dauerunterkunft für Flüchtlinge, wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine fachliche Einschätzung über eine gemeinsame Nähwärmeversorgung, ergänzt bzw. integriert durch Photovoltaik/ Solarthermie, inkl. möglicher weiterer Nutzer (z.b. Stadtwirtschaft), in den zuständigen Ausschüssen noch in 2015 abzugeben. Es ist darauf zu achten und hinzuwirken, dass die Antragsstellung zum Erhalt der geplanten Fördermittel nicht gefährdet ist bzw. wird. Begründung: Die Diskussion in den Fachausschüssen zur vorgelegten Drucksache hat verschiedene Fragestellungen aufgeworfen, die bisher nicht hinreichend durch die Verwaltung beantwortet bzw. aufgeklärt werden konnten. Bei einer geplanten Bausumme von über 4 Mio. Euro ist dies nicht vertretbar. Hinweis: Die DS 165a/2015 wurde am , im Finanz- und Immobilienausschuss, von der Verwaltung übernommen.
3 3 Drucksachen-Nr. 165b / 2015 Einreicher: Stadtrat Harald Freudenberg Beschlussdatum: Abstimmungsergebnis: Die DS wurde in der Stadtratssitzung, am , von der Verwaltung übernommen. Grundsatzbeschluss zum Neubau einer 2-Felder-Sporthalle am Standort Nordstraße 11 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt: Der Neubau der 2-Felder-Halle mit 102 Zuschauerplätzen am Standort Nordstraße 11 soll durchgeführt werden. Auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanungen der Leistungsphasen 1 und 2 wird folgende Änderung beschlossen: - Ertüchtigung der Deckenkonstruktion für die mögliche Aufnahme einer großen Photovoltaikanlage, den Erfordernissen des 100-Dächer-Programmes genügend. - Die Mehrkosten sind im Rahmen der Kostenobergrenze von max. 4,4 Mio. Euro (gemäß DS 165a/2015) darzustellen. Hinweis: Der Antrag wurde in der Sitzung des Stadtrates am von der Verwaltung übernommen.
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