Rathaus, Markt 1 Grundsatzbeschluss zur Sanierung und Erweiterung

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1 Drucksachen-Nr. 189 / 2012 Einreicher: Oberbürgermeister Beschlussdatum: Abstimmungsergebnis: 33 Zustimmungen, 5 Gegenstimmen, 8 Enthaltungen einschließlich dem Text aus der DS 189a / 2012 Rathaus, Markt 1 Grundsatzbeschluss zur Sanierung und Erweiterung Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt: 01 Das historische Rathaus der Stadt Weimar, Markt 1 wird ab 2014 saniert und erweitert. 02 Das Vorplanungsergebnis der Leistungsphasen (siehe Anlage) der Arbeitsgemeinschaft gildehaus.reich Architekten BDA und Dr. Lutz Krause, Weimar und dem Planungsbüro Ihle Landschaftsarchitekten wird als Grundlage für die weitere Planung und Bauausführung bestätigt. 03 Die Gesamtkosten für Planung und Bauausführung belaufen sich entsprechend beigefügter Kosten- und Finanzierungsplanung nach der Kostenschätzung auf ,--. Sie bilden die Kostenobergrenze. 04 Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Bewilligungsantrag für Städtebaufördermittel zu stellen. Die Umsetzung des Beschlusses zur Sanierung und Erweiterung des Rathauses steht unter der Bedingung einer Bereitstellung von Städtebaufördermitteln durch den Freistaat. Begründung: siehe Anlage

2 2 Drucksachen-Nr. 189a / 2012 Einreicher: Bau- und Umweltausschuss Beschlussdatum: Abstimmungsergebnis: siehe DS 189 / 2012 Änderungsantrag zur DS 189/ Rathaus, Markt 1 Grundsatzbeschluss zur Sanierung und Erweiterung Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die DS 189/2012 mit folgender Änderung: Als Punkt 5 wird eingefügt: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Planung dem Stadtrat Vorschläge zur Kostenminimierung vorzulegen. Die Kostenberechnung wird mit der Entwurfsplanung dem BUA vorgestellt. Punkt 4 wird Punkt 5. Begründung: In der Sitzung des BUA am wurde diese Änderung beschlossen.

3 SANIERUNG UND ERWEITERUNG DES HISTORISCHEN RATHAUSES Markt 1, WEIMAR Zusammenfassung der Baubeschreibung auf Grundlage der Vorplanung Das Weimarer Rathaus, erbaut , ist ein herausragendes Bauwerk mit übergeordneter Bedeutung für die Stadt Weimar und steht seit 1963 als Einzeldenkmal unter Schutz. Folgende Gutachten und Unterlagen wurden in die Planung einbezogen: - Restauratorische Befunduntersuchungen zu Fassaden und Innenräumen - Bauhistorische Untersuchungen mit denkmalpflegerischer Rahmenzielstellung - Baugrundbericht Die Planung gliedert sich in zwei Teile, das Bestandsgebäude und der Neubau (Erweiterung). Das Bestandsgebäude wird substanzschonend und unter denkmalpflegerischen Aspekten saniert. Grundsatzlösung: Im Anbau (Erweiterungsbau) zum Innenhof werden die zentrale, barrierefreie (behindertengerechter Aufzug) und brandschutzgerechte Erschließung, die erforderlichen Sanitärbereiche (WC- Räume für Damen und Herren), Räume für Technik und Reinigung umgesetzt, so dass die Nutzflächen im Bestandsgebäude erhalten bleiben. Zur Herstellung der barrierefreien Hauptzugangssituation wird das Niveau des Haupteingangsbereiches angehoben und an das im Zuge der Maßnahme wiederherzustellende bauzeitliche Eingangspodest (unter dem Altan) angebunden. Auf der Südseite des Haupteinganges wird der Fußweg als Rampe an das Podest herangeführt. Dadurch ist das Foyer stufenlos erreichbar. Für die Errichtung des Erweiterungsbaus werden Erker (WC- Anbau) und Garagenanbau Westseite komplett abgebrochen. Der bisherige Kellerzugang (Kellerzugang vom Hof) wird abgerochen und durch einen neuen Zugang über den Anbau erreicht. Die Baulücke Windischenstraße 2 wird in diesem Zusammenhang nicht bebaut, wird jedoch während der Bauzeit als Baustelleneinrichtung und Zufahrt genutzt. Raumstruktur: Für die Herstellung der bauzeitlichen Raumstruktur im EG bis 2. OG und zur Verbesserung der funktionalen Anordnung der Räume erfolgt der Rückbau von nachträglich eingebauten Wänden und das Erstellen von Durchbrüchen. Im Erdgeschoß werden damit flexibel gestaltete und verbesserte funktionale Büroräume (Räume 1,05 und 1.08) geschaffen. Die Zielstellung offenes Rathaus wird durch Öffnung von Wänden im Eingangsbereich erreicht. Die Entscheidung zur Öffnung der Nebeneingangstüren ist von den dahinter befindlichen Raumstrukturen abhängig und bedarf der weiteren planerischen Untersetzung. Im 1. Obergeschoß werden die Funktionsbereiche neue strukturiert um eine flexiblere Nutzung auf der einen und eine verbesserte Organisation auf der anderen Seite zu erreichen und die Schaffung von Büroeinheiten in 2.06 und 2.12/2.13. Durch den Abriss der bauzeitlichen Wand und die Neuordnung des Sekretariats des Oberbürgermeisters erfolgt eine qualitative Verbesserung. Durch die neue Funktion des Bereichs 2.02 wird der Empfangsbereich wesentlich aufgewertet (Wartebereich, Garderobe, Zugang zum Balkon). Die unmittelbare räumliche Anordnung von wichtigen Bereichen (z.b. Pers. Referent 2.05 und Presse 2.13/2.12) am Bereich des OB führt zu funktionalen Verbesserungen. 1

4 SANIERUNG UND ERWEITERUNG DES HISTORISCHEN RATHAUSES Markt 1, WEIMAR Im 2.Obergeschoß wird die neue flexible Nutzung des Funktionsbereichs (Raum 3.08) fortgesetzt. Der große Saal erhält den erforderlichen 2. Rettungsweg mit direkter Anbindung an das notwendige Treppenhaus im Anbau. Die Öffnung zum Raum 3.14 ermöglicht eine verbesserte Nutzung des Festsaales. Fassade: Die Fassade wird instand gesetzt und im derzeitigen Bestand konserviert. Die Dachdeckung sowie Teile der Dachkonstruktion werden erneuert. Die Fenster sollen zur Verbesserung des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes eine energetische Nachrüstung (ISO-Verglasung in der inneren Fensterebene und eine Verschattung im Scheibenzwischenraum erhalten. Hautechnische Anlagen: Die haustechnischen Anlagen werden vollständig erneuert und entsprechend den heutigen technischen Anforderungen ausgeführt. Um eine nachhaltige und wirtschaftliche Wärmeerzeugung sicherzustellen wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt. Im Ergebnis dessen wurde eine kombinierte Versorgung aus Gasbrennwertheizkessel und geothermischer Wärmepumpe gewählt. Die Wärmeerzeugung erfolgt durch zwei modulierende Gasbrennwertheizkessel und einer Wärmepunpe zur Nutzung von Geothermie. Die Beheizung der Räume in denen Fußböden erneuert werden, erfolgt durch Fußbodenheizung. Die Beheizung der oberen Geschosse erfolgt mit Plattenheizkörpern. In den Bereichen ohne historische Decken erfolgt die Wärmeversorgung anteilig mit so genannten Deckensegeln. Die Deckensegel werden auch als stille Kühlung im Sommer genutzt. Mit Zu- und Abluftanlagen werden versorgt: WC- Räume im Anbau, großer Saal (2. OG), Multifunktionsraum (EG) und Trauzimmer (EG). Die zentralen Lüftungsgeräte für das Trauzimmer und den Multifunktionsraum sind in den jeweils darunter liegenden Kellerräumen angeordnet. Das Lüftungsgerät für den großen Saal im 2. Obergeschoß ist im Dachboden vorgesehen. Das Lüftungsgerät für die Sanitäranlagen wird im Untergeschoss des Anbaus untergebracht. Alle lufttechnischen Anlagen dienen ausschließlich der hygienischen Lufterneuerung. Im großen Saal wird die Zuluft über die Decke eingebracht. Die Kühlung des Serverraumes erfolgt separat mit einer Klimasplittanlage. Die Kühlung erfolgt so, dass das Kühlwasser im Sommerfall, ähnlich einer herkömmlichen freien Kühlung, auf direktem Wege in Erdwärmesonden geleitet wird, so dass die Wärme an das Erdreich abgegeben wird. Stromversorgung - Die Lage des Hausanschlusses bleibt an der Nord-West- Seite des Gebäudes, er ist entspr. Bedarf anzupassen. Es ist eine Einspeisung in die Netze durch eine Photovoltaikanlage auf Teilflächen vorzusehen. aufgestellt: D. Roth

5 Bau- Grünflächen- und Umweltamt Anlage 1.2 Abteilung Bauverwaltung Gesamtfinanzierung Gesamtkosten ,00 erbrachte Leistungen LP 1+2 (bereits finanziert) ,11 Leistungen LP ,62 verbleibt für die Finanzierung in 2014/15 = ,27 *) nicht-förderfähige Kosten ,49 ergibt einen Förderbetrag 2014/15 in Höhe von ,78 (LP 7-9 und Bau, FFG) = 30% Bauherrenanteil (komplett Stadt) ,83 = 70% mögliche Förderung aus BL-SD ,95 daraus ergibt sich folgende Summe zur Beantragung der Fördermittel: ,95 / \ 80% Förderung 20% Stadtanteil , ,99 Die Stadt müsste folglich folgende Summen aufbringen: nicht-förderfähige Kosten ,49 Bauherrenanteil 30% ,83 Stadtanteil 20% des Zuschusses Fördermittel , ,31 *) (diese Summe müsste als VE für 2014 und 2015 eingestellt werden) Finanzierung in Jahren Gesamtkosten Fördermittel Eigenanteil Stadt Gesamtkosten , (abgeschlossene Planung LP 1+2) ,11 bereits ausfinanziert 2012 (Planung LP 3-6) , , , (Planung LP Bau) , , , (Planung LP Bau) , , ,14 aufgestellt C. Fröhlich

6 Abt. Technische Gebäudewirtschaft Kostenübersicht für Sanierung und Erweiterung Rathaus Weimar, Markt 1 Anlage 2 KG Kostengruppen Herrichten Erschließen Bauwerk-Baukonstruktion besonders nachzuweisende Kosten Bauwerk- Technische Ausrüstung BWK Bauwerk ( ) Außenanlagen sonstige Ausstattung Kunstwerke 0 KG Baunebenkosten Bauherrenaufgaben 0 Summe Rundung Anmerkung: Folgende Entscheidungen sind in der Kostenzusammenstellung berücksichtigt: 1. Beschluß der Beigeordnetenkonferenz Nr. 45/12 zur Freiflächengestaltung 2. Beschluß der Beigeordnetenkonferenz Nr. 82/12 zum Foyer und Fassade 3. Beschluß der Beigeordnetenkonferenz Nr. 100/12 Vergabe der Architektenleistungen Bearbeiter: D. Roth

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