Mobile Arbeit und Mitbestimmung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mobile Arbeit und Mitbestimmung"

Transkript

1 gefördert vom

2 Mobile Arbeit und Mitbestimmung Andreas König, ver.di-bundesverwaltung, Innovation und Gute Arbeit, Verbundprojekt prentimo

3 Handlungshilfe zum Thema Gefährdungsbeurteilung Bisher:

4 Mobile Arbeit und Mitbestimmung Handlungs- und Gestaltungsfelder für Betriebsräte (BR), Arbeitsgestaltung Gesundheitsförderung Kompetenzentwicklung

5 Mitbestimmung bei Gesundheitsschutz und Prävention! Regelungsbereich Technische Innovation und IKT-Systeme: für alle Systeme, die Beschäftigtendaten verarbeiten, bei Einführung und Anwendung. Allgemein: vor der Einführung die Gefährdungsbeurteilung ( 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz- ArbSchG, auch 3 Abs. 3 BetrSichV) und die Technikfolgenabschätzung nutzen.* *Im Arbeitsschutzausschuss ASA darauf dringen, dass ein geordnetes Verfahren für die Einführung technischer Innovationen entwickelt wird: mit vorrausschauender Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG, frühzeitigen Unterweisungen, Schulungen, (Qualifizierung) und BETEILIGUNG der Beschäftigten. Alternativ und ergänzend: möglich sind Betriebsvereinbarungen hierzu. 5

6 Die Risiken für die Beschäftigten beziehen sich auf den Gesundheitsschutz (menschengerechte Arbeitsgestaltung) den Schutz des Persönlichkeitsrechts und der informationellen Selbstbestimmung (Recht auf Datenschutz). Rationalisierungsschutz und Mangelhafte Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten 6

7 Arbeitsgestaltung BetrVG DATENSCHUTZ 87 Abs. 1, Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. 75 Abs. 2 BetrVG verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht für die Beschäftigten im Betrieb ( die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern)

8 Arbeitsgestaltung BetrVG Wer darf Mobil arbeiten? Eine Regelung über Voraussetzungen, Auswahl, Beendigung etc. ist eine Auswahlrichtlinie i.s. von 95 Abs. 1 und 2. Wie wird die Arbeitszeit geregelt? Die Verteilung der Arbeitszeit und Durchführung und Erfassung der Arbeitszeit zuhause unterliegt der Mitbestimmung nach 87 Absatz 1, Nr. 2 und 3 BetrVG (Gestaltungsfreiheit sichern - keine starren Zeiten - feste Erreichbarkeitszeiten ausmachen; bspw. nicht mehr als 2-3 Std. tgl.) 8

9 Arbeitsgestaltung durch Rechtsprechung BetrVG Die Entscheidung über Home-Office ist eine Versetzung i.s. von 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vereinbarung in allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen, wonach die einem Arbeitnehmer erlaubte Telearbeit ( Homeoffice ) ohne Abwägung der Arbeitnehmerinteressen einseitig vom Arbeitgeber aufgekündigt werden kann, unwirksam ist. Es liege insoweit eine Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild des 106 Satz 1 GewO gemäß 307 Abs. 1 Satz 1 BGB i.v.m. 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor. Sie ist auch deshalb unwirksam, weil es sich bei der Kündigung der Tele-Arbeit um eine Versetzung im Sinne des 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG handele. Der Arbeitgeber habe hierzu nicht die erforderliche Zustimmung des Betriebsrates (vgl. 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) eingeholt. Auf diese Unwirksamkeit kann sich auch der Arbeitnehmer (und nicht nur der Betriebsrat) berufen. LAG Düsseldorf, Urteil vom , Az. 12 Sa 505/14) 9

10 Arbeitsgestaltung BetrVG Qualifizierung/Berufsbildung/Unterweisung betriebliche Berufsbildung: (wichtig für Erlangung/Erhaltung Leistungsfähigkeit/Kompetenzen) 96 (Pflicht zur) Förderung der Berufsbildung 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung Abs.1 : Beratung 97 Abs. 2: Mitbestimmung 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. 10

11 Arbeitsgestaltung BetrVG Dienstreisen und Mitbestimmung Dienstreise ist Arbeitszeit - wenn sie in die Normalarbeitszeit fällt - wenn auf der Reise gearbeitet wird Mitbestimmung nach 87 Absatz 1, Nr. 2 und 3 BetrVG erstreckt sich auch auf Reisezeit, wenn dabei üblicherweise gearbeitet wird oder wenn damit maßgeblich in private Zeit eingegriffen wird (z.b. Reisebeginn am freien Tag, überlange Reisezeiten etc.) Dienstreise ist eine Versetzung i.s. von 95 Abs. 3 BetrVG - wenn sie zu erheblichen Belastungen führt, selbst wenn es sich um eine kurze Dienstreise handelt - wenn Dienstreisen für ein und dieselbe Person sich häufen BR kann in einer BV Dienstreisen Regeln zur zeitlichen Durchführung und zum Zeitausgleich verlangen BR kann in einer Auswahlrichtlinie nach 95 Abs. 1 und 2 BetrVG Regeln darüber verlangen wer, wie oft reisen muss (lebensphasengerechte Dienstreiseplanung)

12 Mobile Arbeit und Mitbestimmung Handlungs- und Gestaltungsfelder für Betriebsräte (BR), Arbeitsgestaltung Gesundheitsförderung Kompetenzentwicklung

13 GESUNDHEITSFÖRDERUNG Arbeits- und Gesundheitsschutz Beratungsrechte - Zusammenarbeit BetrVG BetrVG 89 Abs. 4, ASiG 11 Teilnahmerecht des Betriebsrates am Arbeitsschutzausschuss und/oder Besprechungen mit den Sicherheitsbeauftragten BetrVG 89 Abs. 1, Verpflichtung zur Unterstützung der Behörden und Berufsgenossenschaften Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 9 Abs.1 Verpflichtung der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Zusammenarbeit, Information und Beratung BetrVG 88 Freiwillige Betriebsvereinbarungen zur Regelung zusätzlicher Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädigungen

14 GESUNDHEITSFÖRDERUNG Arbeits- und Gesundheitsschutz Informations- und Beratungsrechte Ergeben sich sich aus 80 Abs. 1 Nr.1 BetrVG. Überwachung der Einhaltung von Gesetzen usw. (Technik: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), ArbeitsstättenVO, ArbSchG, novellierte BetriebssicherheitsVO f. d. Gebrauch von Arbeitsmitteln. 90 (2) BetrVG; Informations- und Beratungsrecht bei Neu- und Umbauten, geplanten neuen technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsplätzen HILFREICH wg. unbestimmter Rechtsbegriffe : 80 (1) Abs.2 BetrVG: Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Möglichkeit zur Konkretisierung in Bven. Achtung! So rechtzeitig, dass eigene Vorschläge möglich sind!

15 Informations- und Beratungsrechte 89 Abs. 2 BetrVG Information und Beratung des Betriebsrates durch den Arbeitgeber und die zuständigen Behörden und Berufsgenossenschaften 89 Abs.5 und 6 BetrVG Aushändigung von Niederschriften über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen, Unfallanzeige Beratung wegen zu komplexer Materie: Auskunftspersonen und Sachverständige einsetzen! 80 Abs.2 Satz 3 BetrVG : interne Auskunftspersonen hinzuziehen. Erfreulich: BR kann von ihm bestimmte Personen i.s.d. 80 Abs.2 Satz 3 BetrVG in Abwesenheit des Arbeitgebers befragen. (BAG ABR 25/13). 80 Abs.3 BetrVG, ( 44 Abs. 1 BPersVG) externe Sachverständige hinzuziehen,- vorher Klärung der Kosten! Quelle: Kiesche, Ruchhöft, Wilke; Gute Arbeit, Heft 9/16, S , BUND-Verlag) 15

16 GESUNDHEITSFÖRDERUNG Arbeits- und Gesundheitsschutz Mitbestimmungsrechte 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Mitbestimmung bei Regelungen zur Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes im Rahmen der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften 97 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitbestimmung bei Regelungen zur Arbeitszeit/Pausen 91 BetrVG Korrigierende Mitbestimmung zur Abwendung, Milderung, Ausgleich von Nachteilen bei Änderung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen, Arbeitsumgebung bei Verstoß gegen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und besonderer Belastung 99 BetrVG Mitbestimmung personelle Einzelmaßnahmen bei Ernennung Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte als Arbeitnehmer/-innen

17 Möglichkeiten der Einflussnahme bei präventiven Maßnahmen Arbeitsrecht ist lebendig! Ein weiteres Beispiel: 87 Abs. 1 Nr. 7 Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Mitbestimmung) Landesarbeitsgericht Nürnberg: Beschluss vom TaBV 13/14 Einerseits greift das Mitbestimmungsrecht nur, soweit überhaupt Rahmenvorschriften des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes bestehen, die dem Arbeitgeber einen Ermessensspielraum einräumen, innerhalb dessen der geeignete Weg zum Erreichen des Ziels ausgewählt werden kann. Andererseits folgt aus der Formulierung "im Rahmen", dass sich die Mitbestimmungsrechte auf die Konkretisierung, nicht aber auf die Anhebung des Schutzniveaus der Rahmenvorschriften erstrecken.

18 Fazit Betriebsvereinbarungen sind das beste Mittel Erzwingung von Betriebsvereinbarungen ist oft möglich (u.a. 77 BetrVG) und notfalls Einigungsstelle anrufen. Immer prüfen ob neben 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG zusätzlich 87 Abs.1 Ordnung und Verhalten, 87 Abs.1 Nr. Lage der Arbeitszeit und vor allem 87 Abs.1 Nr. 7 BetrVG Gesundheitsschutz - etwa mit einer Initiative zur (ganzheitlichen) Gefährdungsbeurteilung- als Mitbestimmungsrecht zu nutzen sind. Nach der Gefährdungsbeurteilung ist die Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben! Hilfen holen: externe Sachverständige hinzuziehen Beratung durch Gewerkschaften holen: betriebliche Akteure kollektiv, Mitglieder individuell 18

19 ver.di online- Handlungshilfe zum Thema Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung: Zentrales Element des Gesundheitsschutzes

20 Wandzeitungsbefragung Zeigt im Kern die Ansatzpunkte der ver.di Initiative Gute Arbeit: 1. Beschäftigte beurteilen Ihre Arbeitsbedingungen 2. Beteiligung der Beschäftigen im ganzen Prozess Kommunikationsmittel 3. Deutet auf einzelne Handlungsfelder hin

21 Mobile Arbeit und Mitbestimmung für Handlungs- und Gestaltungsfelder Betriebsräte (BR), Arbeitsgestaltung Gesundheitsförderung Kompetenzentwicklung

22 Aufgabe für die Mitbestimmung: Vermeidung von Selbstgefährdung als Bestandteil einer gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung Für die Analyse, Bewertung und Gestaltung mobil-flexibler Arbeit die Bewältigungsstrategien der Beschäftigten und ihre gesundheitlichen Auswirkungen erheben (durch Verwendung der Fragen und Systematik des Index Gute Arbeit des DGB im Rahmen von Gefährdungsanalysen) Selbstverständliche Beachtung bei Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. 22

23 Kontinuierliche Qualifizierungsarbeit im Betrieb fordern ( BetrVG) Überlastungs-/Gefährdungsanzeigen organisieren Schulung im Haftungsrecht mit GUV-Fakulta durchführen. Das gibt Rechtssicherheit und mindert psychische Belastung durch Ängste (nicht zu wissen was einem drohen kann) 23

24 THEMA: Indirekte Steuerung und interessierte Selbstgefährdung Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten Rechte, die Beschäftigte haben, nützen für sich genommen wenig, wenn die Kolleginnen und Kollegen im Team nicht in der Lage sind, sie wahrzunehmen. Die Aufklärung über indirekte Steuerung ist also eine notwendige Voraussetzung des Widerstands gegen die persönlichen und betrieblichen Auswirkungen. Die Kolleginnen und Kollegen werden lernen müssen, zwischen ihrer produktiven Kraft und deren Instrumentalisierung zur Steigerung der Profitabilität unterscheiden zu können, auch wenn sie in der betrieblichen Praxis als ein und dasselbe erscheinen. Eine Grundvoraussetzung ist dafür die Auseinandersetzung mit der Verselbständigung der Gruppendynamik im Team. 24

25 Aufgabe für die Mitbestimmung: Also gilt es, die Mobilitätskompetenzen individuell und kollektiv zu entwickeln Aktive Gestaltung von Mobilität (individuelle Kompetenzen), Beratungsangebote von ver.di für die Beschäftigten (Coaching, Seminare) Selbstorganisation, Zeitmanagement Grenzziehungskompetenz, Fähigkeit zur Selbstsorge Schaffung von Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Mobilität (kollektiv) für Interessenvertretungen Bspw: in Mobilitätswerkstätten: gemeinsames Lernen im Umgang und Gestaltung neuer Steuerungsmethoden ( indirekte Steuerung) bei mobiler Arbeit 25

26 Fazit Gestaltung der Arbeitsbedingungen aktiv wahrnehmen! Die Rechte sind da. Sie müssen rechtzeitig wahrgenommen werden! Informations-, Initiativ- und Mitbestimmungsrechte nach Betriebsverfassungsgesetz ermöglichen das Mitgestalten und bieten einen großen Handlungsspielraum, Aber: Die betriebliche Arena nicht überfrachten! Besser sind durch Tarifvertrag gesicherte Regelungen,- Vielen Dank!

Mobile Arbeit und Mitbestimmung

Mobile Arbeit und Mitbestimmung Mobile Arbeit und Mitbestimmung www.verdi-gute-arbeit.de Andreas König, ver.di-bundesverwaltung, Innovation und Gute Arbeit, Verbundprojekt prentimo Mobile Arbeit und Mitbestimmung Handlungs- und Gestaltungsfelder

Mehr

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Arbeitsschutz und Mitbestimmung RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen

Mehr

Grundinformationen Für Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Bedeutung von Arbeit und Gesundheit in einer modernen Arbeitswelt

Grundinformationen Für Betriebsräte im Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Bedeutung von Arbeit und Gesundheit in einer modernen Arbeitswelt Grundinformationen Für Betriebsräte im Arbeits- und Die Bedeutung von Arbeit und Gesundheit in einer modernen Arbeitswelt Eine Strategie für Ihre erfolgreiche Betriebsratsarbeit Vorwort Halten Sie als

Mehr

vom September in Mannheim

vom September in Mannheim Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.

Mehr

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes

Mehr

90 Einmischen aber wie?

90 Einmischen aber wie? 90 Einmischen aber wie? Änderungen am Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung mitgestalten und Mitbestimmung durchsetzen. Wie wird die Mitbestimmung umgesetzt? Rüdiger Granz, Beratungsstelle Arbeit

Mehr

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Betriebliche Interessenvertretung und Beschäftigte: Aktiv für die (vollständige) Gefährdungsbeurteilung! Arbeitgeber-Pflicht * Mitbestimmung * Ausgestaltung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur

Mehr

Talk am Fleet

Talk am Fleet Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de

Mehr

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Hamburg, 30. September 2014 email: guembel@arbeitundgesundheit.de

Mehr

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel. GESETZE 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mehr

Personalplanung und Personalentwicklung

Personalplanung und Personalentwicklung Personalplanung und Personalentwicklung Welche Rechte hat der Betriebsrat? (1) Neue Rechte im Betriebsverfassungsgesetz Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neue Arbeitsorganisation

Mehr

Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter.

Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter. Ausgabe 2 Februar 2016 Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter. Hauptthema dieses Newsletters sind die Beteiligungsrechte. Was darf der Betriebsrat? Wo kann er mitbestimmen? Wo hat er nur ein Recht

Mehr

Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats:

Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats: Überblick über die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats: a) Gemäß 80 Abs. 2

Mehr

Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit

Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ganzheitliche Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung und Arbeitszeit Ralf Pieper, Prof. Dr. Bergische Universität Wuppertal Institut ASER e.v., Wuppertal Fachzeitschrift

Mehr

Tagung Jena

Tagung Jena Tagung Jena 24. 25. 4. 2008 Themenblock I Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechtlicher Rahmen und betriebspolitisches Vorgehen Rolf Satzer (fbu Köln) Moderner betrieblicher Gesundheitsschutz ist

Mehr

WE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten.

WE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten. Seminar ArGUS Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten Warum Gesundheit schützen? Hierarchie der Gesetze

Mehr

Abschlusstagung München Workshop II: Neue Ansätze einer vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung. Rolf Satzer (fbu Köln)

Abschlusstagung München Workshop II: Neue Ansätze einer vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung. Rolf Satzer (fbu Köln) Abschlusstagung München 22. 6. 2009 Workshop II: Neue Ansätze einer vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung Rolf Satzer (fbu Köln) Untersuchung / Fragestellung: Präventions- und Beteiligungspotentiale

Mehr

Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt

Kreativer Umgang mit dem Instrument Dienstvereinbarung. Prof. Dr. Günter Wendt Arbeitssicherheitsgesetz - ArbSichG / AsiG 1 Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz

Mehr

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb 7. Landesweite VdK-Schulung für Behindertenvertreter Heilbronn 8.

Mehr

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Landestagung des DArbGV Berlin-Brandenburg 17. September 2015 1 1 Teil 1 Vorwurf der Schlechtleistung ein typischer Konfliktverlauf

Mehr

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Band 2 Gesundheitsschutz Herausgegeben von Roland Lukas und Holger Dahl Fachmedien Recht und Wirtschaft dfv Mediengruppe Frankfurt am Main Die Deutsche Nationalbibliothek

Mehr

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung Dr. Stefan Sasse, RA/FAArbR Partner GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Partnerschaft mbb Landesjustitiar DRK Landesverband

Mehr

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) 21.06.2017 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit für viele

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Betriebliche Interessenvertretung und Beschäftigte: Aktiv für die (vollständige) Gefährdungsbeurteilung! Arbeitgeber-Pflicht * Mitbestimmung * Ausgestaltung

Mehr

Gute Arbeit (Gesund in Rente)

Gute Arbeit (Gesund in Rente) www.verdi-gute-arbeit.de Gute Arbeit (Gesund in Rente) ver.di BundesarbeiterInnentagung Gesund in Rente oder krank in Arbeit? 15.-17. September 2013 Potsdam Anke Thorein Ergebnisse aus Repräsentativbefragung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze Michael Gümbel Sujet GbR Organisationsberatung Grundverständnis Psychische Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen,

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Beschäftigte nehmen die Digitalisierung so wahr: (I)

Beschäftigte nehmen die Digitalisierung so wahr: (I) Beschäftigte nehmen die Digitalisierung so wahr: (I) (c) DGB-Bundesvorstand, Projekt Arbeit der Zukunft (sy) 2018 1 Beschäftigte nehmen die Digitalisierung so wahr: (II) (c) DGB-Bundesvorstand, Projekt

Mehr

Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt

Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt Telearbeit und Homeoffice: Rechtliche Grundlagen und

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de 1 Das Neue am

Mehr

Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates

Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates 03.11. 04.11.2012 Bad Segeberg/ ARGUS-IGM Heimat: Altes Land Peter Betriebsratmitglied Betrieb Products

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Grundlagen der Mitbestimmung

Grundlagen der Mitbestimmung Grundlagen der Mitbestimmung by rpbadmin - Montag, September 17, 2012 http://ratgeber-psychische-belastung.de/services/grundlagen-der-mitbestimmung/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) In den Betrieben

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Rotenburg 03.04.2019 Burkhard Rehn BEM auch ein Thema der Prävention? 14 SGB VII i.v. mit Arbeitsschutzgesetz

Mehr

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Angela Huber Rechtsanwältin, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Vortrag für die ver.di Frauen im Bezirk München am 21. Mai 2014 Angela Huber Rechtsanwältin,

Mehr

Büroarbeitsplätze zu Hause. aus Sicht der Überwachungsbehörde

Büroarbeitsplätze zu Hause. aus Sicht der Überwachungsbehörde Büroarbeitsplätze zu Hause aus Sicht der Überwachungsbehörde Mobiles Arbeiten 40% der deutschen Arbeitsplätze sind heimarbeitsfähig Neues Arbeiten Generation Z Wechselarbeitsplätze Coworking Landes Bremen

Mehr

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM -

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung Fachtag und Auszeichnung zum BEM 07.12.2016 Beratungsstelle handicap Jannike Uhl BEM-Team Wichtiger Einflussfaktor

Mehr

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes

Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes B A D GmbH Thema Unternehmenskultur Die Rolle des Betriebsarztes Dr. med. Fatih Sirin Facharzt für Arbeitsmedizin B A D GmbH Gesund am NOK Arbeitskreis BGM 22.11.2017 www.bad-gmbh.de/ www.teamprevent.com

Mehr

Betriebsräte im Spannungsfeld hoher Arbeitsbelastungen in den Betrieben und fehlenden Möglichkeiten der Regulierung?

Betriebsräte im Spannungsfeld hoher Arbeitsbelastungen in den Betrieben und fehlenden Möglichkeiten der Regulierung? Betriebsräte im Spannungsfeld hoher Arbeitsbelastungen in den Betrieben und fehlenden Möglichkeiten der Regulierung? Elke Ahlers Referat Qualität der Arbeit WSI-Herbstforum Berlin, den 27./28. Nov. 2013

Mehr

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG in Hamburg. Der Begriff Arbeitnehmer umfasst

Mehr

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung

Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Psychische Belastungen vermindern Rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung Wolfgang Groß, Arbeitnehmerkammer Bremen Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung Betriebliche Interessenvertreter können

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Arbeit menschengerecht gestalten - Arbeitsschutz als wesentliches Element Arbeitsschutz * Arbeitssicherheit * Gesundheitsschutz * Grundrechte * Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de Dr. Max Geray

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen

Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen IG Metall Vorstand, Ressort Zukunft der Arbeit 06. November 2017 AGENDA 1. Schutzfunktion oder Gestaltungsfunktion? 2. Arbeitsgestaltung: Kostensenkung

Mehr

ABS-System Mitbestimmungsmöglichkeiten im

ABS-System Mitbestimmungsmöglichkeiten im ABS-System Mitbestimmungsmöglichkeiten im Arbeitsschutzgesetz Betriebsverfassungsgesetz und Sozialgesetzbuch IX RONALD WEINSCHENK Berater & Fachreferent Soziales Vortrag bei der Konzern-Tagung der Schwerbehinderten-

Mehr

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil: Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und

Mehr

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis?

Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein schwieriges Verhältnis? Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung Ein schwieriges Verhältnis? Klassischer Arbeitschutz vor dem Arbeitsschutzgesetz Konzepte zur Unfallverhütung Konzepte der Arbeits- und Sozialmedizin

Mehr

Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten

Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten Gesundheit und Sicherheit von Leiharbeitsbeschäftigten Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze Christian Menz und Katja Köhler Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e.v. Projekt Service-Hotline

Mehr

Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements

Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements 1 Worauf richten sich diese Hinweise? Ein systematisches betriebliches bzw. behördliches Mobilitätsmanagement wird in der Regel

Mehr

SCHICHTARBEIT besser gestalten!

SCHICHTARBEIT besser gestalten! Vorstand SCHICHTARBEIT besser gestalten! Mein Leben, meine Zeit - Arbeit neu denken - Die Arbeitszeitkampagne der IG Metall - Gliederung 1. Schichtarbeit: Unser Thema! 2. Soziale und gesundheitliche Folgen

Mehr

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick"

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick Reutlingen - 26. 7. 2017 IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick" 3. Forum: Physische Belastungen im Schatten der psychischen Belastungen die

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates

Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates HSI-Tagung 26. Januar 2016 Frankfurt/Main Waldemar Reinfelder Richter am Bundesarbeitsgericht Themenüberblick Ordnung und Verhalten im Betrieb

Mehr

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015

Alcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer

Mehr

Dr. Andreas Priebe Mitbestimmung bei Ethik-Richtlinien. Auf einen Blick. April 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Andreas Priebe Mitbestimmung bei Ethik-Richtlinien. Auf einen Blick.  April 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung www.boeckler.de April 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Dr. Andreas Priebe Mitbestimmung bei Ethik-Richtlinien Ein Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung Auf einen Blick Der Betriebsrat hat mitzubestimmen,

Mehr

ARBEIT UND GESELLSCHAFT 4.0: MITBESTIMMEN, MITGESTALTEN! Berlin, 17./

ARBEIT UND GESELLSCHAFT 4.0: MITBESTIMMEN, MITGESTALTEN! Berlin, 17./ ARBEIT UND GESELLSCHAFT 4.0: MITBESTIMMEN, MITGESTALTEN! Berlin, 17./18.10.2016 Mobile Arbeit im Aufwind Mobiles Arbeiten wird Normalität in Unternehmen, zumindest für weite Teile der Belegschaft. ( )

Mehr

Arbeitsschutz bei mobiler digitaler Arbeit Problemschwerpunkte und Gestaltungsvorschläge

Arbeitsschutz bei mobiler digitaler Arbeit Problemschwerpunkte und Gestaltungsvorschläge Mein Leben, meine Zeit Arbeit neu denken Böblingen, 22.6.2016 Manfred Scherbaum, Ressort beim der IG Metall Arbeitsschutz bei mobiler digitaler Arbeit Problemschwerpunkte und Gestaltungsvorschläge stern

Mehr

Betriebsrat + Arbeitsschutz

Betriebsrat + Arbeitsschutz Der Arbeitskreis Arbeits-und Gesundheitsschutz präsentiert: Betriebsrat + Arbeitsschutz Stand: Dezember 2016 Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS

Mehr

Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht?

Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht? Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht? Referentin: Katja Köhler 10.05.2016 Technologieberatungsstelle beim DGB e.v. 2 Outsourcing = Auslagerung Werkvertrag Im Unternehmen Leiharbeit Regional/ Global

Mehr

Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung

Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung Anhang 1 Zusammenfassung arbeitsrechtlich relevante Gesetze und Verordnungen Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ArbZG (Arbeitszeitgesetz)

Mehr

Betriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze

Betriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze Betriebsvereinbarung zwischen der Firma - im folgenden Firma genannt und dem Betriebsrat der Firma - im folgenden Betriebsrat genannt über Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze

Mehr

Gefährdungen beurteilen - wie es geht

Gefährdungen beurteilen - wie es geht www.boeckler.de November 2006 Hans-Böckler-Stiftung Gefährdungen beurteilen - wie es geht von Ulla Wittig-Goetz im Auftrag der Abt. Mitbestimmungsförderung, Referat Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz

Mehr

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Betriebliches Eingliederungsmanagment Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber

Mehr

Gruppe 1 / ArbVG 89-93

Gruppe 1 / ArbVG 89-93 Gruppe 1 / ArbVG 89-93 Abschnitt 1 Allgemeine Befugnisse Überwachung 89. Der Betriebsrat hat das Recht, die Einhaltung der die Arbeitnehmer des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften zu überwachen.

Mehr

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes

Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Gefährdungsbeurteilung unter Mitwirkung des Betriebsarztes Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Lernziele: Sinn und Zweck der Arbeitsplatzbeurteilung und begehung Praktische Durchführung

Mehr

Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar

Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Befugnisse Allgemeine Befugnisse Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten

Mehr

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Innerbetrieblich Die innerbetrieblichen Organe sollen ebenso wie die außerbetrieblichen Organe den Unternehmer bei der betrieblichen Sicherheitsarbeit

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen in Deutschland Monika Hommes 25. März 2011 Dreiländertagung St. Gallen Rechtlicher Rahmen für BGF 1 Seit

Mehr

Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt

Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt IHK Regional St. Wendel, 10. April 2018 Referent: RA Frank Gust Arbeit 4.0 und Arbeitsrecht IHK Regional 10.04.2018 Referent:

Mehr

vom Mai 2017

vom Mai 2017 Gefährdungsbeurteilung psychische Beurteilung im Betrieb Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung Erkennen und richtiges Verstehen mit pro Betriebsratswissen e.v. vom 10. 12. Mai 2017

Mehr

Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun?

Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Informationen für Betriebsräte Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Referentin Isabel Eder, Abteilung Betriebsverfassung 2013 IG BCE 24. September 2013 Analyse der Ausgangssituation Welche

Mehr

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent Datum Referent Inhalt Rechtlicher Rahmen: Worum geht es? Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zur (stufenweisen) Wiedereingliederung Weitere Informationen

Mehr

Gute mitbestimmte Arbeit in Zeiten digitaler Veränderungen

Gute mitbestimmte Arbeit in Zeiten digitaler Veränderungen www.verdi-gute-arbeit.de Gute mitbestimmte Arbeit in Zeiten digitaler Veränderungen Karl-Heinz (Charly) Brandl, Bereichsleiter Innovation und Gute Arbeit, ver.di Bundesverwaltung Seite 1 Karl-Heinz Brandl

Mehr

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung

Mehr

Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge

Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge 3. Offshore Symposium in Rostock 22. Februar 2017 Hannah Gaedeke Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Abteilung Arbeits- und Tarifrecht

Mehr

Informations-,Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte. Bremerhaven Do Bremen Mi Regina Schmidt

Informations-,Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte. Bremerhaven Do Bremen Mi Regina Schmidt Informations-,Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte Bremerhaven Do.16.8.2018 Bremen Mi. 22.8.2018 Regina Schmidt Ablauf der Veranstaltung: 1. Welche Informationsansprüche hat der Betriebsrat gegenüber dem

Mehr

Soziale Mitbestimmung. Anke Kozlowski

Soziale Mitbestimmung. Anke Kozlowski Anke Kozlowski Themen 1. Die Einbettung 2. Die Systematik des 87 Betriebsverfassungsgesetzes 3. Die Gegenstände der sozialen Mitbestimmung 4. Die Durchsetzung der Mitbestimmung 1.1 Die Einbettung Bundesarbeitsgericht

Mehr

Und tschüss! Was Sie über das Thema Abfindung wissen müssen. 36 Betriebsräte, Die Zeitschrift für Betriebsräte in Deutschland

Und tschüss! Was Sie über das Thema Abfindung wissen müssen. 36 Betriebsräte, Die Zeitschrift für Betriebsräte in Deutschland Die Zeitschrift für Betriebsräte in Deutschland 1 2016 Und tschüss! Was Sie über das Thema Abfindung wissen müssen 20 So kommt der BR an Informationen! 30 Das Freihandelsabkommen TTIP 36 Betriebsräte,

Mehr

Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte

Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte Digital, flexibel, entgrenzt Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte RKW-Tagung in Frankfurt, 16.03.2017 Brigitte Baki, DGB

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement IG Metall Bezirk Bayern Betriebsräteakademie Bayern Fachtagung Betriebliches Gesundheitsmanagement München, 13. Oktober 2015 Rechtliche Grundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung und Mitwirkung

Mehr

Beispiel 1: Restaurantbetrieb mit 55 Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen

Beispiel 1: Restaurantbetrieb mit 55 Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen 6 Beispiel : Restaurantbetrieb mit Beschäftigten Grundbetreuung Ermittlung des Betreuungsumfangs und Aufteilung der Betreuungsleistungen Aufgabenfeld Inhaltliche Leistung Zeit gesamt. Gefährdungsbeurteilung.

Mehr

Mobiles Arbeiten Praktische Gestaltung im Betrieb

Mobiles Arbeiten Praktische Gestaltung im Betrieb HSI-Tagung am 12.04.2018 in Kooperation mit der IG Metall Mobiles Arbeiten Praktische Gestaltung im Betrieb Verena zu Dohna-Jaeger Ressortleiterin IG Metall Ressort Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik

Mehr

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de

Mehr

Die Einigungsstelle im. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Einigungsstelle im. Arbeits- und Gesundheitsschutz 8. Fachtagung ver.di Nord Arbeits- und Gesundheitsschutz am 12.06.2013 Die Einigungsstelle im Arbeits- und Gesundheitsschutz Referent: Max Oberberg Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Teil 1 Die Zuständigkeit

Mehr

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund

Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern 14. April 2011, Dortmund Kurzer Überblick die Akteure... Leiharbeit und Betriebsverfassung Handlungsmöglichkeiten der

Mehr

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention Angebot für heute Ihre Unfallversicherung Versicherungsschutz Wann bin ich versichert?

Mehr

Inhaltsübersicht. Mitbestimmung - Betrieb

Inhaltsübersicht. Mitbestimmung - Betrieb Mitbestimmung - Betrieb Inhaltsübersicht 1. Soziale Mitbestimmung 1.1 Ordnung des Betriebes gem. 87 Abs. 1 BetrVG 1.2 Tägliche Arbeitszeit gem. 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 1.3 Veränderung der betriebsüblichen

Mehr

Tarifvertrag über ein konzernweites Gesundheitsmanagement vom IBM / ver.di

Tarifvertrag über ein konzernweites Gesundheitsmanagement vom IBM / ver.di Zwischen der und der wird folgender IBM Deutschland Business Services GmbH IBM Deutschland Customer Support Services GmbH IBM Deutschland Enterprise Application Solutions GmbH IBM Deutschland GmbH IBM

Mehr

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI 0.50 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN 2 ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) Themenübersicht 1. Allgemeines 4 2. Zusammensetzung 4 3. Aufgaben 6 4. Geschäftsordnung

Mehr

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) (Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit

Mehr

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen

Mehr