Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere

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1 Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Hamburg, 30. September Angebote der Beratungsstelle Beratung von Arbeitnehmer*innen Berufskrankheitenberatung Beratung von Betriebs- und Personalräten Öffentlichkeitsarbeit Förderung aus dem Hamburger Haushalt Coaching, Supervision Seminare für Betriebsund Personalräte Sachverständigenarbeit für Betriebs- und Personalräte Organisationsberatung Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere 2 1

2 Arbeitswelt im Wandel Alte Arbeitswelt: Schwere körperliche Arbeit Nacht- und Schichtarbeit Lange Arbeitszeiten Wenig Handlungsspielraum Monotonie 3 Arbeitswelt im Wandel Alte Arbeitswelt: Schwere körperliche Arbeit Nacht- und Schichtarbeit Lange Arbeitszeiten Wenig Handlungsspielraum Monotonie Rationalisierung führt zu Arbeitsverdichtung Ständige, übereilte Veränderungsprozesse Indirekte Steuerung durch Zielvorgaben und Benchmarks Auflösung der Grenzen von Zeit, Raum und Vertrag 4 2

3 Arbeitswelt im Wandel Alte Arbeitswelt: Schwere körperliche Arbeit Nacht- und Schichtarbeit Lange Arbeitszeiten Wenig Handlungsspielraum Monotonie Rationalisierung führt zu Arbeitsverdichtung Ständige, übereilte Veränderungsprozesse Indirekte Steuerung durch Zielvorgaben und Benchmarks Auflösung der Grenzen von Zeit, Raum und Vertrag Neue Arbeitswelt: Stark gestiegener Leistungsdruck Hohe Eigenverantwortung, ständige Anforderung der Selbstoptimierung Kreativität und Spaß im Nutzen des Arbeitgebers Hohe Verunsicherung Zunahme von Burnout und psychischen Erkrankungen 5 Aus dem Grundgesetz Art. 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Art. 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 6 3

4 Aus dem Arbeitsschutzgesetz 4 (1) 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 3 (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. ( ) Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. 5 (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. 7 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats 87(1) BetrVG: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften; 87(2) BetrVG: Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. 8 4

5 Mitbestimmungsrechte des Personalrats 87(1) HmbPersVG: Der Personalrat hat insbesondere bei folgenden sozialen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen mitzubestimmen: 14. Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- oder Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen. Bundesverwaltungsgericht 2002 und 2012: Die Gefährdungsbeurteilung ist keine Maßnahme, sondern lediglich eine Vorbereitung möglicher Maßnahmen, und unterliegt damit nicht der Mitbestimmung Strategie dagegen: Der PR nutzt sein Initiativrecht und beantragt möglichst viele sinnvolle Maßnahmen, um den Arbeitgeber zu Verhandlungen über die Gefährdungsbeurteilungen zu bewegen. (Vgl. Hummer/Geißler: Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen. In: Gute Arbeit- Jahrbuch 2013) 9 Überblick: Mögliche Gefährdungen Körperlich/physisch: Lärm Gefahrstoffe Unfallgefahren ungeeignete Arbeitsmittel ungeeignete Räume einseitige Belastungen, z.b. Dauerstehen Heben und Tragen von Lasten usw. Psychisch: Arbeitsaufgaben Arbeitsorganisation Soziale Beziehungen Rahmenbedingungen 10 5

6 Psychische Belastungen und Ressourcen* Arbeitsanforderungen Soziale Beziehungen Arbeitsorganisation Rahmenbedingungen Alles, was von außen auf die Menschen zukommt und psychisch auf ihn/sie wirkt *DIN EN ISO Was ist Gestaltungsfeld der Betriebsparteien? 12 6

7 Prozess der Gefährdungsbeurteilung evaluieren Gefährdungsbeurteilung: Grobanalyse Feinanalyse z.b. durch: Befragungen Interviews Zirkel/ Workshops umsetzen Maßnahmen entwickeln 13 Fehlende Kompetenzen Nicht nur die Interessenvertretungen auch die Arbeitgeber verfügen häufig nicht über die erforderlichen Kompetenzen Wer unterstützt beim Thema psychische Belastungen in den Betrieben? Expert*innen nach DGUV Vorschrift 2 (Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen) Andere Akteur*innen aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement Seltener Personen mit Organisationsentwicklungs-Kompetenzen Dieser Mangel wird nicht so wahrgenommen Viele sehen sich als Expert*innen Rolle der betrieblichen Akteur*innen ist nicht klar genug, um Expert*innen richtig einzusetzen 14 7

8 Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Arbeitsbedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit 15 Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Wirkung Arbeitsbedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit 16 8

9 Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Wirkung Arbeitsbedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit Analyse Maßnahmen Gefährdungsbeurteilung 17 Fehlendes Grundverständnis (Psychische) Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen, Strukturen, Kulturen und Werte Wirkung Arbeitsbedingungen, Belastungen, Ressourcen, Gesundheit und Krankheit Analyse Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen BR/PR/MAV muss hier in der Regel: Initiativ werden Unterstützung holen Konzepte entwickeln Prozesse steuern! 18 9

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