MA 31, Prüfung des Kabelnetzes

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1 TO 4 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: Fax: post@kontrollamt.wien.gv.at DVR: KA V /11 MA 31, Prüfung des Kabelnetzes Tätigkeitsbericht 2010

2 KA V /11 Seite 2 von 13 KURZFASSUNG Das Kontrollamt hat in der Magistratsabteilung 31 - Wasserwerke das Kabelnetz für den Wasserversorgungsbetrieb stichprobenweise geprüft. Das Kabelnetz wurde zwischen der sogenannten Lastverteilungszentrale und fünf Subzentralen als Lichtwellenleiter-Netz ausgeführt. Zwischen einer weiteren Subzentrale und der Lastverteilungszentrale bestehen Kupfer-Fernmeldekabel. Hinsichtlich der Vergabe und Abwicklung der Leistungen für die Errichtung der jeweiligen Lichtwellenleiter-Netzsegmente sah sich das Kontrollamt zu keiner Kritik veranlasst. Was die Zweckmäßigkeit anlangt, kam das Kontrollamt zur Ansicht, dass es angebracht wäre, die bestehenden Kupfer-Fernmeldekabel durch ein Lichtwellenleiter-Netz zu ersetzen.

3 KA V /11 Seite 3 von 13 INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorbemerkung Implementierung des Lichtwellenleiter-Netzes Zweckmäßigkeit des Kabelnetzes...11 Anhang ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE...13

4 KA V /11 Seite 4 von 13 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Vorbemerkung 1.1 Gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) obliegt der Magistratsabteilung 31 die Versorgung der Stadt Wien mit Trinkwasser durch öffentliche Wasserversorgungsanlagen. Für die Sicherung der Wasserversorgung bestehen im Wiener Stadtgebiet im Wesentlichen 28 Wasserbehälter und 24 Pumpwerke. Diese Wasserversorgungsanlagen werden je nach regionaler Zuständigkeit von sechs Subzentralen (Laaerberg im 10. Wiener Gemeindebezirk, Rosenhügel im 13. Wiener Gemeindebezirk, Steinhof im 14. Wiener Gemeindebezirk, Hungerberg im 19. Wiener Gemeindebezirk, Lobau im 22. Wiener Gemeindebezirk und Mauer im 23. Wiener Gemeindebezirk) betrieben. Die für den Betrieb relevanten Daten (Schieberstellung, Wassermenge, Wasserdruck und Wasserstand etc.) werden von den Subzentralen zwecks Visualisierung bzw. Auswertung in die Lastverteilungszentrale im 6. Wiener Gemeindebezirk, Grabnergasse 4-6, transferiert, welche die Koordination und Lenkung von Maßnahmen der Subzentralen und auch der Außenstrecken wahrzunehmen hat. Der Datentransfer erfolgt zwischen der Lastverteilungszentrale und den Subzentralen Laaerberg, Rosenhügel, Steinhof, Hungerberg und Mauer über ein größtenteils im Wiener Abwasserkanalsystem verlegtes Lichtwellenleiter(LWL)-Netz. Zwischen der Subzentrale Lobau und der Lastverteilungszentrale bestehen für den Datentransfer Kupfer-Fernmeldekabel. 1.2 Die gegenständliche Prüfung des Kontrollamtes bezog sich auf die Vergabe, Abwicklung und Abrechnung der Leistungen für die Errichtung des LWL-Netzes. Weiters wurde die Zweckmäßigkeit des Kabelnetzes für den Wasserversorgungsbetrieb einer Betrachtung unterworfen. 2. Implementierung des Lichtwellenleiter-Netzes 2.1 Ende des Jahres 1998 beauftragte die Magistratsabteilung 31 die damalige Magistratsabteilung 30 - Wien-Kanal (nunmehr Unternehmung "Wien Kanal") mit der Installation von sogenannten Schutzrohren im Wiener Abwasserkanalsystem zwecks Imple-

5 KA V /11 Seite 5 von 13 mentierung eines LWL-Netzes zwischen der Lastverteilungszentrale und dem Wasserbehälter Wienerberg. Ein LWL-Netz wurde von der Magistratsabteilung 31 als Ersatzlösung für die damals zwischen der Lastverteilungszentrale und dem Wasserbehälter Wienerberg bestehenden Kupfer-Fernmeldekabel vorgesehen, weil diese Kabel nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen. Der Verlegung eines LWL-Netzes im Abwasserkanalsystem wurde deshalb der Vorzug gegeben, da eine derartige Ausführung gegenüber der Verlegung von Leitungen in offener Bauweise ohne Grabungs- und Wiederinstandsetzungsarbeiten erfolgen kann und somit die kostengünstigere Variante darstellt. Hiezu kam noch der Aspekt, dass durch den Wegfall von Grabungs- und Wiederinstandsetzungsarbeiten weder Anrainerinnen bzw. Anrainer belästigt werden noch der Straßenverkehr behindert wird. Bezüglich der Installation der Schutzrohre schlossen die Magistratsabteilungen 30 und 31 am 23. Dezember 1998 ein sogenanntes Verwaltungsübereinkommen. Dieses Übereinkommen hatte die Art und den Umfang der von der Magistratsabteilung 30 zu erbringenden Leistungen (insbesondere die Lieferung und Installation von Schutzrohren in einer Länge von rd. 2,7 km sowie von sonstigen Bauteilen, wie z.b. Aufhängungen und die Unterstützung bei der Verlegung der Glasfaserkabel für das LWL-Netz), die dafür präliminierten Kosten in der Höhe von ,91 EUR (dieser Betrag und alle angeführten Beträge - soweit erforderlich nach Umrechnung von Schilling auf EUR - exkl. USt), und den vorgesehenen Fertigstellungstermin (Ende Juni 1999) zum Inhalt. Außerdem waren Nutzungsrechte (beispielsweise wurde der Magistratsabteilung 31 das Recht der Nutzung der Schutzrohre auf unbestimmte Zeit eingeräumt) Gegenstand des Verwaltungsübereinkommens. Die Lieferung der Glasfaserkabel (mit einer Faseranzahl von 60) für das LWL-Netz zwischen der Lastverteilungszentrale und dem Wasserbehälter Wienerberg und die Installation solcher Kabel im Bereich der Schutzrohre schrieb die Magistratsabteilung 31 im April 1999 im Rahmen eines offenen Verfahrens aus. Dieses Vergabeverfahren bezog

6 KA V /11 Seite 6 von 13 sich nicht nur auf die Verlegung des in Rede stehenden LWL-Netzes, sondern auch auf die Lieferung von diversen Kabeln für weitere in den Zuständigkeitsbereich der Magistratsabteilung 31 fallende Einrichtungen. Im Hinblick auf eine Vergabe in Teilen waren Teilangebote zulässig. Die Lieferung der Glasfaserkabel für das LWL-Netz zwischen der Lastverteilungszentrale und dem Wasserbehälter Wienerberg vergab die Magistratsabteilung 31 im Juni 1999 an die K.E. GmbH um ,-- EUR, welche diese Leistung am billigsten offeriert hatte. Betreffend die Installation der Glasfaserkabel legte die S. AG das billigste Angebot (Gesamtpreis ,35 EUR); der Zuschlag an diese Firma erging ebenfalls im Juni Die Lieferung der Glasfaserkabel hatte bis 19. Juli 1999, die Installation solcher Kabel bis 9. September 1999 zu erfolgen. Die Leistungen für die Installation der Schutzrohre, für die Lieferung der Glasfaserkabel und für die Installation solcher Kabel, wofür die Magistratsabteilung ,91 EUR, die K.E. GmbH ,-- EUR und die S. AG ,44 EUR verrechneten, wurden sowohl in Entsprechung des beauftragten Leistungsbildes als auch termingerecht erbracht. Für die Realisierung des LWL-Netzes zwischen der Lastverteilungszentrale und dem Wasserbehälter Wienerberg waren Glasfaserkabel auch in offener Bauweise zu verlegen (insbesondere zwischen dem Anfangs- bzw. Endknotenpunkt der LWL im Abwasserkanalsystem und der Lastverteilungszentrale bzw. dem Wasserbehälter Wienerberg). Die Baumeisterarbeiten einschließlich der Verlegung der Glasfaserkabel in einer Länge von rd. 5 km vergab die Magistratsabteilung 31 auf Basis eines Rahmenvertrages an die M. GmbH. Über die Auftragssumme sowie über die Ausführung und Abrechnung der Leistungen konnten keine Aussagen getroffen werden, weil die diesbezüglichen Unterlagen nicht mehr verfügbar waren.

7 KA V /11 Seite 7 von Ende November 2000 beauftragte die Magistratsabteilung 31 im Weg eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung die WK. GmbH mit der Installation eines Kabelprofiles und der Implementierung eines LWL-Netzes im Abwasserkanalsystem (in einer Länge von rd. 5,5 km) im Bereich zwischen dem Wasserbehälter Wienerberg und der Subzentrale Rosenhügel um ,97 EUR. Auch hier bestand das Motiv der Magistratsabteilung 31 darin, Kupfer-Fernmeldekabel, u.zw. jene großteils in den 1960er-Jahren zwischen dem Wasserbehälter Wienerberg und der Subzentrale Rosenhügel verlegten Kabeln, durch ein LWL-Netz zu ersetzen. Im April 2001 führte die Magistratsabteilung 31 ein offenes Verfahren über die Lieferung von Fernmeldekabeln und Glasfaserkabeln durch. Die Lieferung der Glasfaserkabel (mit einer Faseranzahl von 60) für die Implementierung des LWL-Netzes im Abwasserkanalsystem zwischen dem Wasserbehälter Wienerberg und der Subzentrale Rosenhügel sowie diverse Leistungen, wie Kabel-Spleißungen, Patchpanel-Anschlüsse etc., waren unter der Leistungsgruppe LG 20Z Teil dieser Ausschreibung. Die Legung von Teilangeboten war zulässig. Das bei der Angebotsöffnung bzgl. der LG 20Z preislich an der ersten Stelle zu liegen gekommene Angebot der A. GmbH mit einem Gesamtpreis von ,05 EUR wurde von der Magistratsabteilung 31 nicht weiter berücksichtigt, weil es unvollständig war. Insbesondere wurden LWL-Patchkabel, -Verbindungsmuffen und -Endverzweiger nicht offeriert. Mit den unter der LG 20Z subsumierten Leistungen wurde die ursprünglich an zweiter Stelle gereihte G. GmbH im Juni 2001 aufgrund ihres Angebotes mit einem Gesamtpreis von ,11 EUR beauftragt. Von der G. GmbH wurden die Leistungen gemäß dem Anforderungsprofil in der Ausschreibung und auch termingerecht (bis Ende Dezember 2001) erbracht. Die Abrechnungssumme belief sich auf ,15 EUR. Die Differenz zwischen dem angebotenen Gesamtpreis (66.485,11 EUR) und der Abrechnungssumme resultierte aus einer Änderung der Trassenführung.

8 KA V /11 Seite 8 von 13 Ebenso schloss die WK. GmbH die ihr übertragenen Leistungen auftragsgemäß ab. Für die bis Juni 2002 erbrachten Leistungen wurden der WK. GmbH ,67 EUR vergütet, welcher Betrag geringfügig, u.zw. um 1.173,70 EUR, über der Auftragssumme ( ,97 EUR) lag. Die für die Realisierung des in Rede stehenden LWL-Netzes in offener Bauweise zu erbringende Verlegung der Glasfaserkabel (betreffend Leitungsabschnitte in einer Länge von rd. 1,25 km) wurde neben den hiefür erforderlichen Baumeisterarbeiten an die K. GmbH auf Basis eines Rahmenvertrages vergeben. Diese Leistungen wurden von der K. GmbH auftragsgemäß erbracht; die Abrechnungssumme betrug ,75 EUR. 2.3 Im August 2005 übertrug die Magistratsabteilung 31 im Weg eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung der W. KG die Implementierung eines LWL-Netzes im Kanalnetz (in einer Länge von rd. 2,9 km) im Bereich zwischen dem Wasserbehälter Rosenhügel und der Subzentrale Mauer. Die Auftragssumme belief sich auf ,90 EUR. Als Fertigstellungstermin wurde Ende Dezember 2005 vereinbart. Die Lieferung der Glasfaserkabel (mit einer Faseranzahl von 48) für die Implementierung des LWL-Netzes einschließlich diverser Installationsleistungen (z.b. Spleißarbeiten) vergab die Magistratsabteilung 31 im Weg eines offenen Verfahrens an die X. GmbH um ,04 EUR. Die Leistungen waren bis 23. Dezember 2005 zu erbringen. Sowohl von der W. KG als auch von der X. GmbH wurden die Leistungen auftragsgemäß erbracht. Von der W. KG wurden ,90 EUR in Rechnung gestellt, welcher Betrag um ,-- EUR über der Auftragssumme ( ,90 EUR) lag. Der Unterschied ergab sich aus Änderungen in der Trassenführung.

9 KA V /11 Seite 9 von 13 Die Abrechnungssumme der X. GmbH belief sich auf ,04 EUR. Jene Leistungsabschnitte des LWL-Netzes zwischen dem Wasserbehälter Rosenhügel und der Subzentrale Mauer, die sich zwischen Kanal- bzw. Schachtinnenwänden und dem Wasserbehälter bzw. der Subzentrale befinden und eine Länge von insgesamt rd. 0,8 km aufweisen, wurden in offener Bauweise realisiert. Die darauf Bezug habenden Baumeisterarbeiten einschließlich der Verlegung der Glasfaserkabel erfolgten durch die K.B. GmbH als Billigstbieterin eines offenen Verfahrens; die Kosten für die in Entsprechung der Ausschreibung erbrachten Leistungen beliefen sich auf ,93 EUR. 2.4 Ende November 2006 beauftragte die Magistratsabteilung 31 im Weg eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung die C. GmbH mit der Verlegung von Glasfaserkabeln in einer Länge von rd. 3,4 km im Abwasserkanalsystem im Bereich zwischen der Subzentrale Laaerberg und dem Schaltverteiler Buchengasse im 10. Wiener Gemeindebezirk um ,98 EUR. Diese Beauftragung hatte den Zweck, die dem Stand der Technik nicht mehr entsprechenden Kupfer-Fernmeldekabel zwischen der Subzentrale Laaerberg und dem Schaltverteiler Buchengasse durch ein LWL-Netz zu ersetzen. Die Glasfaserkabel (mit einer Faseranzahl von 12) für die in Rede stehende Verlegung beschaffte die Magistratsabteilung 31 Anfang Juni 2006 bei der X. GmbH um 3.846,04 EUR. Die X. GmbH offerierte diese Kabel im Rahmen eines offenen Verfahrens, welches auch die Lieferung von weiteren Kabeln (beispielsweise Energiekabel) betraf, am billigsten. Die Verlegung der Glasfaserkabel im Abwasserkanalsystem wurde von der C. GmbH bis Ende Dezember 2006 gemäß den Vorgaben der Magistratsabteilung 31 bewerkstelligt.

10 KA V /11 Seite 10 von 13 Ein Teil des LWL-Netzes zwischen der Subzentrale Laaerberg und dem Schaltverteiler Buchengasse, u.zw. die insgesamt rd. 120 m langen Leitungsabschnitte für den Anschluss der Subzentrale und den Schaltverteiler, wurde in offener Bauweise realisiert. Mit den Baumeisterarbeiten einschließlich der Verlegung der Glasfaserkabel beauftragte die Magistratsabteilung 31 auf Rahmenvertragsbasis am 21. Juni 2004 die Mö. GmbH. Die Abrechnungssumme für die auftragsgemäß erbrachten Leistungen betrug 7.611,17 EUR. 2.5 An die C. GmbH vergab die Magistratsabteilung 31 im Weg von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung auch die Implementierung von LWL-Netzen im Abwasserkanalsystem in den Bereichen zwischen der Lastverteilungszentrale und der Subzentrale Steinhof sowie zwischen dem Schaltverteiler Zieglergasse im 7. Wiener Gemeindebezirk und der Subzentrale Hungerberg als Ersatzlösungen für die in diesen Bereichen damals bestehenden Kupfer-Fernmeldekabel. Die Implementierung des LWL-Netzes im Abwasserkanalsystem im Bereich zwischen der Lastverteilungszentrale und der Subzentrale Steinhof (in einer Länge von rd. 9 km) einschließlich der Lieferung der Glasfaserkabel (mit einer Faseranzahl von 72) beauftragte die Magistratsabteilung 31 Mitte Mai 2008 um ,-- EUR. Die Implementierung des LWL-Netzes im Abwasserkanalsystem im Bereich zwischen dem Schaltverteiler Zieglergasse und der Subzentrale Hungerberg (in einer Länge von rd. 7,7 km) einschließlich der Lieferung der Glasfaserkabel (mit einer Faseranzahl von 48) vergab die Magistratsabteilung 31 am 19. Mai 2009 um ,-- EUR. Sowohl die im Mai 2008 als auch die im Mai 2009 in Auftrag gegebenen Leistungen wurden von der C. GmbH entsprechend den Vorgaben der Magistratsabteilung 31 erbracht. Die Abrechnungssummen beliefen sich auf ,-- EUR bzw. auf ,-- EUR. Für die Implementierung der LWL-Netze in den Bereichen zwischen der Lastverteilungszentrale und der Subzentrale Steinhof und dem Schaltverteiler Zieglergasse und

11 KA V /11 Seite 11 von 13 der Subzentrale Hungerberg waren Glasfaserkabel teilweise in offener Bauweise zu verlegen, welche Leistungen sich je nach Bereich auf einen Leitungsabschnitt in einer Länge von rd. 180 m bzw. von rd. 280 m bezogen. Mit diesen Leistungen beauftragte die Magistratsabteilung 31 auf Basis eines Rahmenvertrages die Ga. GmbH. Die Ga. GmbH verrechnete für die auftragsgemäß erbrachten Leistungen ,74 EUR bzw ,38 EUR. 2.6 Zu den unter den Pkten 2.1 bis 2.5 dargelegten Vergaben sah sich das Kontrollamt zu keiner Kritik veranlasst. Hinsichtlich der Abwicklung der vergebenen Leistungen ergaben sich ebenfalls keine Beanstandungen. 3. Zweckmäßigkeit des Kabelnetzes 3.1 Wie eingangs erwähnt, erfolgt der Transfer der für die Wasserversorgung betriebsrelevanten Daten zwischen der Lastverteilungszentrale und den Subzentralen Hungerberg, Laaerberg, Mauer, Rosenhügel und Steinhof über ein LWL-Netz, welches, wie die vorangehenden Ausführungen erkennen lassen, sukzessive implementiert wurde. 3.2 Vom Kontrollamt wurde das LWL-Netz insbesondere aus folgenden Aspekten als zweckmäßig erachtet: - Hohe Übertragungsraten, - keine Beeinträchtigung durch äußere elektrische bzw. elektromagnetische Störfelder, - entfernungsbedingte Signalverluste infolge von Induktivitäten, Kapazitäten und Widerständen sind nicht gegeben, - hohe Abhörsicherheit, - keine Brandauslösung durch parasitäre elektrische Ströme (z.b. Kurzschluss). 3.3 Wie das Kontrollamt ebenfalls bereits ausführte, bestehen für den Datentransfer zwischen der Subzentrale Lobau und der Lastverteilungszentrale Kupfer-Fernmeldekabel.

12 KA V /11 Seite 12 von 13 Die Kupfer-Fernmeldekabel wurden großteils in den 1960er-Jahren verlegt. Infolge mittlerweile poröser Kabelisolationen kann Feuchtigkeit in die Kabel eindringen, was deren elektrische Eigenschaften beeinträchtigt. Weiters war zu bemerken, dass die im Zuge der Verlegung der Kupfer-Fernmeldekabel vorgesehene Reserve an Adern weitgehend ausgeschöpft ist. Das Kontrollamt gelangte zur Auffassung, dass es im Sinn eines den betrieblichen Erfordernissen entsprechenden Datentransfers angebracht wäre, das zwischen der Lastverteilungszentrale und der Subzentrale Lobau bestehende Kupfer-Fernmeldekabelnetz durch ein LWL-Netz zu ersetzen. Dies auch wegen der Bedeutung, welches dem Wasserwerk Lobau in Zeiten erhöhten Wasserbedarfs (z.b. während einer Hitzeperiode) oder im Fall von Wartungsarbeiten an den Hochquellenleitungen zukommt, von wo aus dann Wasser in das Rohrnetz eingespeist wird. Stellungnahme der Magistratsabteilung 31: Die Magistratsabteilung 31 wird die Anbindung der Subzentrale Lobau in Abstimmung mit anderen Einbautenträgern verfolgen. Im Übrigen wird der Bericht zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im März 2011

13 KA V /11 Seite 13 von 13 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE LWL...Lichtwellenleiter Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. Es wurden schützenswerte personenbezogene Daten im Sinn der rechtlichen Verpflichtung anonymisiert sowie auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Bedacht genommen, wodurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.

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