Wesentliche Produkte - Produktbeschreibungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wesentliche Produkte - Produktbeschreibungen"

Transkript

1 Wesentliche Produkte - en Produkt-Nr. Produktbezeichnung Grundstücks- und Gebäudemanagement Kfz-Zulassungsangelegenheiten Schülerbeförderung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Laufende Leistungen Leistungen für Unterkunft und Heizung Finanzielle Förderung von Tageseinrichtungen einschließlich Elternbeitragsstützung ohne Leistungsempfänger nach SGB II Hilfe zur Erziehung - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) Baurechtliche Verfahren Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Allgemeine Zuweisungen und Umlagen 135

2 54701 ÖPNV Hauptproduktbereich: 5 Gestaltung Umwelt Produktbereich: 54 Verkehrsflächen und anlagen, ÖPNV 547 Personen- und Güterverkehr TH 14 Kreisentwicklung Produktverantwortung: Herr Fink Beschreibung des Produktes: Wahrnehmung der Aufgaben als Träger des straßen- und schienengebundenen ÖPNV Zielgruppe: Allgemeinheit ÖPNV-Gesetz des Landes Ziele: Sicherung einer angemessenen ÖPNV- und SPNV-Bedienung des Kreisgebietes ÖPNV, SPNV (Aufgabenträgerfunktion) Gesellschafterfunktion

3 52101 Baurechtliche Verfahren Hauptproduktbereich: 5 Gestaltung Umwelt Produktbereich: 52 Bauen und Wohnen 521 Bau- und Grundstücksordnung TH 16 Bauangelegenheiten Produktverantwortung: Frau Klawitter Beschreibung des Produktes: Das Produkt umfasst die Aufgaben des Landkreises bezüglich Beratung, Genehmigung und Überwachung von Vorhaben im Bereich der Bauordnung Landesbauordnung M-V, OwiG, BauGB Zielgruppe: Bauherren, Investoren, Entwurfsverfasser, (Architekten) Eigentümer oder Besitzer baulicher Anlagen, Gemeinden, Nachbarn Ziele: Förderung einer geordneten Siedlungsentwicklung im Landkreis Bauvoranfrage, Vorbescheid Bauantrag, Baugenehmigung Anzeigeverfahren Erteilung von Befreiungen Stellungnahmen Baukontrolle Bauordnungsrechtliche Brandschutzkontrolle Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Überwachungen

4 Heimerziehung, TH 8 Jugend sonstige betreute Wohnform Hauptproduktbereich: 3 Soziales und Jugend Produktbereich: 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 363 Sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend und Familienhilfe Produktverantwortung: Frau Russow Beschreibung des Produktes: Leistungen zur Unterstützung der Personensorgeberechtigten bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Zielgruppe: Kinder, Jugendliche, Personensorgeberechtigte Ziele: Unterstützung der Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten Einzahlungezahlungesald

5 Förderung von Kindern in TH 8 Jugend Tageseinrichtungen und in Tagespflege Hauptproduktbereich: 3 Soziales und Jugend Produktbereich: 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 361 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Produktverantwortung: Frau Russow Beschreibung des Produktes: Bedarfsprüfung, Bedarfsfeststellung der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuungen, Ausreichung von nutzungsbezogenen Zuschüssen und einkommensabhängigen Stützung von Elternbeiträgen Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V), Satzungen des Landkreises, Sozialgesetzbücher VIII, X, XII (SGB VIII, X, XII) Zielgruppe: Kinder, sorgeberechtigte Eltern, Träger von Einrichtungen, Tagespflegepersonen Ziele: Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung Einzahlungezahlungesald gegenüber 141

6 31201 Leistungen für Unterkunft und Heizung TH 7 Soziales Hauptproduktbereich: 3 Soziales und Jugend Produktbereich: 31 Soziale Hilfen 312 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Produktverantwortung: Frau Mätsch Beschreibung des Produktes: Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II 22 und 23 SGB II Zielgruppe: Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, einschließlich deren Angehörige Ziele: Sicherung eines angemessenen Wohnbedarfes Gewährung von Leistungen Auszahlungen Liquiditätssaldo Erträge Auf Bezeichnung Haushaltsvorvorjahr 140

7 Laufende Leistungen TH 7 Soziales Hauptproduktbereich: 3 Soziales und Jugend Produktbereich: 31 Soziale Hilfen 311 Grundversorgung und Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Produktverantwortung: Frau Mätsch Beschreibung des Produktes: Gewährung der Grundsicherung an Personen, die über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen. Sie umfasst den Regelsatz, die angemessenen Auf für Kosten der Unterkunft und Heizung, mehr- und einmalige Bedarfe, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, Auf in Sonderfällen, Gewährung von Darlehen SGB XII, 4. Kapitel, Zielgruppe: Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind Ziele: Sicherung des Lebensunterhaltes

8 24101 Schülerbeförderung TH 12 Bildung und Kultur Hauptproduktbereich: 2 Schule und Kultur Produktbereich: 24 Schulträgeraufgaben Schülerbeförderung, Sonstiges- 241 Schülerbeförderung Produktverantwortung: Frau Stelley Beschreibung des Produktes: Organisation und Abstimmung der Schülerbeförderung Schulgesetz, Schülerbeförderungssatzung Extern Zielgruppe: Schüler und Auszubildende Ziele: Sicherstellung einer effektiven und wirtschaftlichen Schülerbeförderung Öffentliche Schülerbeförderung Freigestellter Verkehr Individuelle Beförderung Erstattungen an Schüler oder Eltern

9 12304 Kfz-Zulassungsangelegenheiten Hauptproduktbereich: 1 Zentrale Verwaltung Produktbereich: 12 Sicherheit und Ordnung 123 Verkehrsangelegenheiten Produktverantwortung: Herr Krause Beschreibung des Produktes: Maßnahmen nach Kfz-Zulassungsrecht TH 10 Straßenbau und Verkehr Zielgruppe: Fahrzeughalter Straßenverkehrsrecht Ziele: ordnungsgemäße Zulassung von Kfz, Verkehrssicherheit, aktuelles Fahrzeugregister Zulassungsverfahren Zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen Vollzugsdienst Verkehrsangelegenheiten

10 11401 Grundstücks- und TH 5 Service und Gebäudemanagement Gebäudemangement Hauptproduktbereich: 1 Zentrale Verwaltung Produktbereich: 11 Innere Verwaltung 114 Zentrale Dienste Produktverantwortung: Herr Engel Beschreibung des Produktes: Das zentrale Gebäudemanagement ist für alle Gebäude und Räumlichkeiten des Landkreises zuständig. Es steuert die Betreibung und Instandhaltung der baulichen und technischen Anlagen, die Bauvorhaben, die Lieferungen technischer Medien, die Liegenschafts- und Grundstücksverkehrsangelegenheiten, Versicherungen sowie die Reinigungsdienste. - Intern und Zielgruppe: Interne und e Nutzer der Gebäude und Räumlichkeiten des Landkreises. Ziele: Mit dem Gebäudemanagement erfolgt eine zentrale Steuerung der Bewirtschaftung aller Liegenschaften, die zu Verwaltungsoptimierungen und Einsparungen führt Projektplanung für Bauvorhaben Bauherrentätigkeit und Projektsteuerung, Bauunterhaltung Betreiben der baulichen und technischen Anlagen. Ausgenommen sind die Kopiertechnik und die ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Geräte in den Schulen und Horten Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Zuwendungsbauten Dritter Beschaffung technischer Medien und Verbrauchsmanagement Inventuren Reinigungs- und Pflegedienste Hausmeisterdienste einschließlich Schulen Sicherheits- und Schlüsseldienste Gebäude- und Inhaltsversicherungen Verwaltung von Miet- und Pachtverträgen Grundstücksangelegenh., Bodenordnungsverf., Dienstbarkeiten und Erbbaurechte Verkehrssicherungspflicht, Baumpflege, -neuanpflanzungen (ohne Kreisstraßen) Zentrale Vergabestelle für Leistungen nach VOF/VOL/VOB Einzahlungezahlungesald gegenüber 136

11 61103 Allgemeine Zuweisungen und TH 18 Zentrale Umlagen Finanzdienstleistungen Hauptproduktbereich: 6 Zentrale Finanzleistungen Produktbereich: 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Produktverantwortung: Frau Behrens Beschreibung des Produktes: Überwachung der Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz, Erhebung der Kreisumlage sowie Überwachung der Zahlungseingänge KV M-V, GemHVO, GemKVO, Kreistagsbeschlüsse Zielgruppe: Städte, Gemeinden und Verwaltung Ziele: Sicherung des Zahlungsfähigkeit des Landkreises Schlüsselzuweisungen Investive Schlüsselzuweisungen Sonstige Zuweisungen nach FAG M-V Kreisumlagen

Wesentliche Produkte - Produktbeschreibungen

Wesentliche Produkte - Produktbeschreibungen Wesentliche Produkte - Produktbeschreibungen Produkt-Nr. Produktbezeichnung 11401 Grundstücks- und Gebäudemanagement 3110701 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Laufende Leistungen 31201

Mehr

Wesentliche Produkte - Produktbeschreibungen

Wesentliche Produkte - Produktbeschreibungen Wesentliche Produkte - Produktbeschreibungen Produkt-Nr. Produktbezeichnung 11401 Grundstücks- und Gebäudemanagement 3110701 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Laufende Leistungen 31201

Mehr

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen

Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.09.2011 die Satzung über

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.

Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S. Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.548) (1) Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden

Mehr

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor. Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion

Mehr

Satzung. 7 "Gebührenhöhe" erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe

Satzung. 7 Gebührenhöhe erhält folgende Fassung: 7 Gebührenhöhe Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert- Grundschule

Mehr

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013

Barrierefreie Arbeitsstätten Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht. 23. September 2013 Mit dem Arbeitsschutz zur Inklusion? Statements aus baurechtlicher Sicht 23. September 2013 Hans-Jürgen Jäger Referent für Bauordnungsrecht Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Fallgruppen gesetzlicher

Mehr

Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von

Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist

Mehr

Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt?

Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt? Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt? Entstehung der Werkstätten Früher: Viele behinderte Menschen lebten und arbeiteten in ihrer Großfamilie. Das war nicht immer schön. Es gab wenige Einrichtungen

Mehr

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund

Mehr

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern ist ein zentrales Anliegen des

Mehr

57 Sozialgesetzbuch III

57 Sozialgesetzbuch III Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen

Mehr

KGSt -Vergleichsringe Kommunales Benchmarking Stand: April 2016

KGSt -Vergleichsringe Kommunales Benchmarking Stand: April 2016 KGSt -Vergleichsringe Kommunales Benchmarking Stand: April 2016 1 Aktuelle Vergleichsringe 1 2 KGSt -Kennzahlensysteme 4 3 KGSt -Benchmarks 5 4 KGSt -Standortbestimmung Instrument zur Selbstbewertung 6

Mehr

Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Alzey-Worms über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege gem. 23 und 24 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII)

Mehr

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem

Mehr

Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Merkmale und Merkmalsausprägungen der Statistik ab dem 1. Berichtsquartal 2015 In der nachfolgenden Tabelle sind alle gemäß

Mehr

Baurecht. Aufgaben, Funktionen und Ziele der Bauleitplanung: - Planungshoheit - Planungspflicht - Stärkung des Umweltschutzes - Konfliktbewältigung

Baurecht. Aufgaben, Funktionen und Ziele der Bauleitplanung: - Planungshoheit - Planungspflicht - Stärkung des Umweltschutzes - Konfliktbewältigung Grundstudium eine Einführung in das öffentliche erhalten. Überblick über das öffentliche : - Kerngebiete des öffentlichen s - Abgrenzung zum privaten - und Eigentumsordnung - Gesetzgebungszuständigkeiten

Mehr

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Die Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen.

Die Betreuung in Kindertagespflege ist für höchstens 52 Wochen einschließlich 4 Wochen Urlaub der Tagespflegeperson vorgesehen. Richtlinien über die Genehmigung von Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Genehmigung von Tagespflege 1. Voraussetzungen

Mehr

Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen

Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen vom 9. Dezember 2013 Stand: 1. Änderung vom 30. November 2015 (Änderung der Anlage 2 durch Beschluss

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

Erhebungskatalog der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen

Erhebungskatalog der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen Konto / Schlüsssel Einzahlung 6 Einzahlungen 60 Steuern und ähnliche Abgaben 601 Realsteuern 6011 Grundsteuer A 6012 Grundsteuer B 6013 Gewerbesteuer 602 Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern 6021

Mehr

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Existenzgründung Informationen zum Versicherungsrecht BARMER GEK Paderborn Bahnhofstr. 50 33102 Paderborn Ansprechpartner: Thomas Vockel Thomas.Vockel@barmer-gek.de Telefon: 0800 33 20 60 81-1135 Datum:

Mehr

nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II

nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II Arbeitshinweise für die nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II (Einmalige Sonderbedarfe) Stand: 01.01.2014 Seite 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - 24 Absatz

Mehr

Folgeantrag Eingewöhnungsphase Änderungsantrag. Grund: Für mein Kind meine Kinder (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum sorgeberechtigt

Folgeantrag Eingewöhnungsphase Änderungsantrag. Grund: Für mein Kind meine Kinder (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum sorgeberechtigt Antragsteller(in) Name, Vorname: Str./Haus-Nr.: PLZ/Wohnort: Aktenzeichen: 51-405 Landkreis Cuxhaven Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 101, 94080 Osnabrück Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich

Mehr

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015)

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015) Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2015) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze

Mehr

Die Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit

Die Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit 51-1/3 Satzung über die Vermittlung von Kindertagespflege, Erhebung von Kostenbeiträgen im Rahmen der Kindertagespflege sowie der Zahlung von Geldleistungen an Tagespflegepersonen in der Stadt Wunstorf

Mehr

Erstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt

Erstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt Antragsteller(in) Name, Vorname: Str./Haus-Nr.: PLZ/Wohnort: Aktenzeichen: 51-405 Landkreis Cuxhaven Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach

Mehr

Bauen und Wohnen. Produkt 5211 Baurechtliche Verfahren 5212 Bauaufsicht / Bauverwaltung 5220 Wohnungsbauförderung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege

Bauen und Wohnen. Produkt 5211 Baurechtliche Verfahren 5212 Bauaufsicht / Bauverwaltung 5220 Wohnungsbauförderung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Bauen und Wohnen Produkt 5211 Baurechtliche Verfahren 5212 Bauaufsicht / Bauverwaltung 5220 Wohnungsbauförderung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Teilhaushalt: 12 Bauen und Wohnen 19.02.2009 09:23:39

Mehr

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht.

1.2.1 Die laufende Geldleistung wird ausschließlich unter den Voraussetzungen des 24 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VIII erbracht. Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2013) 1. Voraussetzungen 1.1 Zuständigkeit

Mehr

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts Gesetzestext 20 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des

Mehr

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015

Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Für die Jahresrechnungsstatistik maßgebliche Systematik A B C Produktrahmen Gliederung der kommunalen Haushalte nach Produkten Kontenrahmen (einschl.

Mehr

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)

Pflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%) Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. 1 Rechtliche Grundlagen

Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege. 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege 1 Rechtliche Grundlagen (1) Die Förderung von Kindern in Tagespflege gehört nach 2 Abs. 2 Ziff. 3 i.v.m. 22 bis 25 Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Mehr

Werra-Meißner-Kreis. Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum

Werra-Meißner-Kreis. Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum Inhaltsverzeichnis Allgemeines 3 Was sind tatsächliche Aufwendungen? 3 Welche Kosten der Unterkunft gelten als angemessen? 4 Was passiert, wenn die Wohnung zu teuer

Mehr

Satzung des Landkreises Heidekreis über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege

Satzung des Landkreises Heidekreis über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Satzung des Landkreises Heidekreis über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)

Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) KJHG Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S.

Mehr

Indikatoren-Erläuterung

Indikatoren-Erläuterung Datum: 29.01.2016 Indikatoren-Erläuterung Basisdaten Pflegeprognose 2009 Allgemeine Informationen Pflegeprognose Als Datengrundlage für die Darstellung und Beschreibung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung

Mehr

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen

Mehr

zur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistungen und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v.d.

zur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistungen und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v.d. 1 Satzung zur Durchführung der Kindertagespflege (Gewährung laufender Geldleistungen und Erhebung von Kostenbeiträgen) in Bad Homburg v.d.höhe Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos

Mehr

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?... Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen

Mehr

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und

Mehr

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Ablauf Begrüßung und Einleitung Lt. Kreisverwaltungsdirektor Birkner Kreis Ostholstein Das Bildungspaket in Ostholstein Geschäftsführer Marzian Jobcenter

Mehr

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII 1. Häusliche Verhältnisse (Seite 1 des Antrages) Hier sind die Angaben des Antragsstellers einzutragen. Lebt darüber hinaus der Ehegatte oder Lebenspartner

Mehr

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis

Mehr

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II - 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst

Mehr

Aktenzeichen. Name, Vorname der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Name, Vorname. Geburtsdatum

Aktenzeichen. Name, Vorname der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Name, Vorname. Geburtsdatum Anlage EKS Erklärung zum voraussichtlichen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum. Diese Anlage ist Bestandteil des Antrages auf

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Das Bildungsund Teilhabe- Paket Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag

Mehr

Satzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V)

Satzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) Satzung des Landkreises Rostock zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) Aufgrund des 92 in Verbindung mit 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sowie

Mehr

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie - Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - 1. Allgemeines 1.1 Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, sowie

Mehr

Key Findings der Studie zur Nachfolgeregelung bei Schweizer Grossunternehmen

Key Findings der Studie zur Nachfolgeregelung bei Schweizer Grossunternehmen Key Findings der Studie zur Nachfolgeregelung bei Schweizer Grossunternehmen Prof. Dr. René Rüttimann rut@zhwin.ch Building Competence. Crossing Borders. Allgemeine Informationen Die vorliegende Studie

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Richtlinien. über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII. Kreisjugendamt Soest

Richtlinien. über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII. Kreisjugendamt Soest Richtlinien über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII Kreisjugendamt Soest Richtlinien des Jugendamtes des Kreises Soest über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege

Mehr

Staats- und Kommunalfinanzen

Staats- und Kommunalfinanzen Kennziffer: L I/II j/06 Bestellnr.: L1033 200600 Oktober 2008 Staats- und Kommunalfinanzen Jahresrechnungsergebnisse 2006 411/08 STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ. BAD EMS. 2008 ISSN 1430-5151 Für

Mehr

Dienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Montag und Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

Dienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Montag und Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung An Landkreis Barnim Dezernat II - Jugendamt / Kita Am Markt 1 16225 Eberswalde Eingangsdatum: Aktenzeichen: Vervollständigt: Sprechzeiten: Dienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Montag und Mittwoch bis Freitag

Mehr

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN LANDESHAUPTSTADT DRESDEN BESCHLUSSAUSFERTIGUNG der Grundsatzkommission Sitzung: 08.10.2013 Beschluss-Nr.: B-05/13 (mit Bezug auf B-03/13-1; geänderte Fassung des Beschlusses B-6/04 vom 22.04.2004) Gegenstand:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.

Inhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6. Referatsthema Inhaltsverzeichnis 1. Das Übergangssystem 2. Bundesagentur für Arbeit 2.1 Allgemeines 2.2 Instrumente 2.3 SGB III 3. Arbeitsgemeinschaften SGB II 3.1 Klientel 3.2 Warum landen Personen im

Mehr

Übersicht Anspruchsberechtigung Zuschlag nach 22 Abs. 7 SGB II

Übersicht Anspruchsberechtigung Zuschlag nach 22 Abs. 7 SGB II Arbeitshilfe zu Kosten der Unterkunft für Schüler, Studierende und Auszubildende, die Ausbildungsförderung, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten Übersicht Anspruchsberechtigung Schüler

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Kinderbetreuung in Hamburg

Kinderbetreuung in Hamburg Kinderbetreuung in Hamburg Ab dem 1. August 2013 hat in Hamburg jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine tägliche, bis zu fünfstündige Betreuung

Mehr

Aus inhaltlichen und finanziellen Gründen muss es ein Stadt- und ein Kreisjugendamt geben. Expertise und FAG sprechen bei mir für 2 Jugendämter.

Aus inhaltlichen und finanziellen Gründen muss es ein Stadt- und ein Kreisjugendamt geben. Expertise und FAG sprechen bei mir für 2 Jugendämter. Existenz Aus inhaltlichen und finanziellen Gründen muss es ein Stadt- und ein Kreisjugendamt geben. Es reicht wenn es nur ein Jugendamt gibt. Expertise und FAG sprechen bei mir für 2 Jugendämter. Finanzen

Mehr

Die Modernisierung von Eigentumswohnungen nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz

Die Modernisierung von Eigentumswohnungen nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz FREY SCHÄFER BRANDT Rechtsanwälte Die Modernisierung von Eigentumswohnungen nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz - Vortrag am 16.Januar 2009 für Wohnen im Eigentum e.v. - Referent: Rechtsanwalt Thomas

Mehr

Soziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter

Soziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Soziale Absicherung für Existenzgründer Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor

Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung stellt sich vor Das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gibt es seit vielen Jahren. Institut ist das schwierige Wort für: eine Schule für Erwachsene.

Mehr

KonJnJunale Wohnberatung der Stadt HenJer in der Sozialabteilung des AnJtes für Jugend, FanJilie, Senioren, Soziales.

KonJnJunale Wohnberatung der Stadt HenJer in der Sozialabteilung des AnJtes für Jugend, FanJilie, Senioren, Soziales. KonJnJunale Wohnberatung der Stadt HenJer in der Sozialabteilung des AnJtes für Jugend, FanJilie, Senioren, Soziales Seit Juli 2011 otunterkünfte I istorie Lange Rute 25-33 ( 36 Wohnungen ) Bräuckerstr.

Mehr

I. Definition. Die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Kindertagespflege ist auf mindestens drei Monate angelegt, begründete Ausnahmen sind möglich.

I. Definition. Die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Kindertagespflege ist auf mindestens drei Monate angelegt, begründete Ausnahmen sind möglich. Richtlinien der Stadt Lippstadt über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz i. V. mit 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) I. Definition

Mehr

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse. des Rates der Stadt Bergkamen. vom 03.07.2014

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse. des Rates der Stadt Bergkamen. vom 03.07.2014 Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen vom 03.07.2014 Aufgrund 57 Abs. 4 Satz 1 und 58 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der

Mehr

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB

Mehr

Merkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...

Merkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...

Mehr

Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs.

Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 2, 2 a SGB VIII I. Förderung in Tagespflege Die Förderung in Tagespflege

Mehr

Antrag auf Finanzierung der Kindertagespflege nach 23 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Antrag auf Finanzierung der Kindertagespflege nach 23 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Antrag auf Finanzierung der Kindertagespflege nach 23 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Tagespflegeperson: (als Nachweis Anlage A vorlegen) Tagespflegeperson besitzt eine

Mehr

Leitfaden. Schwangerschaft und Geburt

Leitfaden. Schwangerschaft und Geburt Leitfaden Schwangerschaft und Geburt Stand: 06.Juli 2011 1 Leitfaden Schwangerschaft und Geburt Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Bedarfe 2. 1. Regelbedarf 2. 2. Mehrbedarfe 2. 3. Unterkunftskosten und

Mehr

Energie- und Abfallsparen an städtischen Schulen und Kindertagesstätten 2010-2012

Energie- und Abfallsparen an städtischen Schulen und Kindertagesstätten 2010-2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Öffentliche Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: Auskunft erteilt: Frau Karner Ruf: 492-6704 E-Mail: KarnerA@stadt-muenster.de Datum: 17.02.2010 Betrifft

Mehr

Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket

Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket 1 Leistungen Mittagessen Sport und Kultur Lernförderung/Schulbedarf/ Schülerbeförderung Klassenfahrten/Ausflüge 2 Mittagessen Gemeinschaftliche

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Beschluss Nr. 4/JHA/262

Beschluss Nr. 4/JHA/262 Landkreis Oberhavel Jugendhilfeausschuss Beschluss Nr. 4/JHA/262 vom 23.05.2013 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Oberhavel beschließt die Richtlinie des Landkreises Oberhavel für

Mehr