Ohlsdorfer Strasse HAMBURG

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1 Ohlsdorfer Strasse HAMBURG PERSÖNLICH VERTRAULICH VERSCHLOSSEN Herrn Dr. Frank Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße Karlsruhe Hamburg 05. Dezember 2018 Sehr geehrter Herr Dr. Frank, Mein Schreiben an SIE, vom 19 Oktober 2018, hat mir Ihr sehr geehrter Amtsrat Schlenker beantwortet. Da ich nicht weiß, ob Herr Schlenker Jurist ist, ist mir auch unbekannt ob er wirklich verstanden hat worum es geht. Seine Antwort ist nämlich etwas durcheinander geraten. Ich habe Sie nicht angerufen, um von Ihnen Entscheidungen überprüfen, abzuändern oder gar aufheben zu lassen. Dass die Bundesanwaltschaft dazu nicht befugt ist, ist mir bekannt. Aber das war auch nicht der Tenor meiner Anzeige. Da scheint sich Herr Amtsrat Schlenker etwas verloren zu haben. Auch seine Aussage, dass die Richter in Deutschland in ihren Entscheidungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist zwar von gesetzeswegen richtig, aber das gilt nur dann, wenn dies nicht nur eine theoretische Floskel bleibt, sondern die Richter diese Vorgaben in der Praxis auch stringent beachten und anwenden. Und genau da liegt die Crux der ganzen Geschichte. Die Gerichte in Bayern sind nämlich offensichtlich nicht durchweg unabhängig und sehen sich auch nicht ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden. Das ergibt sich bereits aus dem Untersuchungsbericht des Bayerischen Landtages aus dem Jahre 2013 in der Causa Mollath, denn in diesem heißt es wörtlich: IN BAYERNS JUSTIZ GIBT ES DERZEIT STRUKTURELL WEDER INSTITUTIONELLE NOCH PERSONELLE UNABHÄNGIGKEIT. DIE ABHÄNGIGKEIT DER KARRIEREN VON RICHTERINNEN, RICHTERN, STAATSANWÄLTINNEN UND STAATSANWÄLTEN VON ENTSCHEIDUNGEN DER POLITISCHEN SPITZE DER ZUSTÄNDIGEN MINISTERIEN HAT AUCH IN DIESEM FALL NEGATIVE AUSWIRKUNGEN. SIE STÄRKT KORPSGEIST, EINE MANGELNDE KULTUR DER KORREKTUR EIGENER FEHLER UND VOR ALLEM DIE TENDENZ ZU VORAUSEILENDEM GEHORSAM. Ohlsdorfer Strasse HAMBURG Telefon Telefax davorrinck@web.de

2 Ich habe sodann, mit meinem Schreiben vom 2. November 2018, versucht Herrn Amtsrat Schlenker zu erklären, dass es nicht darum geht irgenwelche Urteile oder Entscheidungen zu überprüfen, sondern das ich eine Strafanzeige gegen die Münchener Justiz stelle, insbesondere wegen der Zugehörigkeit zu einer Kriminellen Organisation bzw. Bildung einer solchen. Diese Organisation ist dabei, die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Rechtsstaatlichkeit auszuhebeln, was nicht nur per se schon einen Straftatbestand darstellt, sondern zudem auch gegen geltendes EU-Recht verstößt und als Angriff auf die Menschenwürde zu werten ist. Vor diesem Hintergrund verfängt der Einwand, Sie als Generalbundesanwalt seien nicht zuständig, in mehrfacher Hinsicht nicht, denn die Bundesrepublik Deutschland ist die Verpflichtete aus den EU-Verträgen und der UN-Menschenrechtserklärung, sodass letztendlich Sie als Generalbundesanwalt dafür zuständig sind, kriminellen Handlungen von Richtern, Staatsanwälten und Regierungsmitgliedern in Bayern nachzugehen, wenn sich die Justiz in Bayern insoweit vollständig verweigert. Herr Amtsrat Schlenker hat mir mit Schreiben vom 8. November 2018 zu erkennen gegeben, dass er offenbar immer noch nicht verstanden hat, dass es nicht um irgendwelche Überprüfungen von Gerichtsentscheidungen geht, sondern um eine Strafanzeige wegen Bildung einer kriminellen, verfassungsfeindlichen und terroristischen Organisation, denn die einzelnen Vorgänge dürften wohl als Staatsterrorismus und Tyrannei zu werten sein. Für die Terrorismusbekämpfung sind Sie zuständig, erst recht wenn Bürger, wie Herr Mollath oder meine Person von staatlichen Stellen und Beamten (!) terrorisiert werden, insbesondere indem sie entrechtet und einer Willkürherrschaft ausgesetzt werden. Hiermit stelle ich ERNEUT Strafanzeige gegen: Herrn Horst Seehofer, den ehemaligen Ministerpräsidenten Bayerns, Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Verstoss gegen 357 StGB Herrn Dr. Markus Söder, den jetztigen Ministerpräsidenten Bayerns, Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Verstoss gegen 357 StGB Herrn Prof. Dr. Winfried Bausback, den Justizminister in Bayern Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Falschbeurkundung im Amt ( 348 StGB) und Verstoss gegen 357 StGB. Beweisschriftstück liegt hier vor! Ausserdem gegen folgende Richter der Bayerischen Justiz: Dr. Frank Tholl (Richter beim Landgericht München) Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Rechtsbeugung ( 339 StGB) 2

3 Dr. Alexander Strafner (ehemaliger Richter beim Landgericht München II, jetzt Staatsanwalt als Gruppenleiter ) wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Rechtsbeugung ( 339 StGB), Falschbeurkundung im Amt 348 StGB, Urkundenfälschung 267 StGB Urkundenunterdrückung 274 StGB. Richterin Dr. Höffe Richterin beim Landgericht München, wegen Bildung einer kriminellen Richter Dr. Sindelar Richterin beim Landgericht München, Bildung einer kriminellen Richterin Kern Richterin beim Landgericht München, Bildung einer kriminellen Richterin Dr. v.merveld Richterin beim Landgericht München, Bildung einer kriminellen Richterin Dr. Stöver Richterin beim LG München, Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Rechtsbeugung 339 StGB Richterin Hambach Richterin beim LG München, Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Rechtsbeugung 339 StGB Richter Dr. Steiner Richter beim OLG München, Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Rechtsbeugung 339 StGB Richter Rieger Richter beim OLG München, Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Rechtsbeugung 339 StGB Richter Dr. Brünink LL M Richter beim OLG München, Bildung einer kriminellen Und, gegen die Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft München I und der Münchener Generalstaatsanwaltschaft: Herrn Schmidt-Sommerfeld (ehemaligen Direktor des LG München II) - wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Rechtsbeugung ( 339 StGB) Oberstaatsanwalt Heidenreich wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Verstoß gegen Artikel 21 GG II, Belohnung und Billigung von Straftaten ( 140 StGB), Oberstaatsanwalt Bruckmann wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Verstoß gegen Artikel 21 GG II, Belohnung und Billigung von Straftaten ( 140 StGB), Oberstaatsanwalt Bombe wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Rechtsbeugung ( 339 StGB), Falschbeurkundung im Amt ( 348 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB) Urkundenunterdrückung ( 274 StGB) Oberstaatsanwalt Röttle (Direktor der Generalstaatsanwaltschaft München) Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Rechtsbeugung ( 339 StGB) 3

4 Staatsanwalt Dr. Beckstein wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Verstoß gegen Artikel 21 GG II, Belohnung und Billigung von Straftaten ( 140 StGB), Staatsanwältin Selzam (jetzt Richterin am Landgericht München)- wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Rechtsbeugung ( 339 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Urkundenunterdrückung ( 274 StGB), alles lt eigenem Bekunden! (Beweisschrifstück liegt hier vor) Staatsanwalt Böx wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Verstoß gegen Artikel 21 GG II, Belohnung und Billigung von Straftaten ( 140 StGB), Staatsanwalt Laubmeier wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Staatsanwalt Weizirl wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Staatsanwalt Bronnen wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Staatsanwalt Meyer wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Staatsanwältin Osthoff wegen Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Des Weiteren, gegen weitere Unbekannte Personen, aus dem Umfeld der Vorgenannten, unter anderem wegen Verdachtes der BILDUNG EINER KRIMINELLEN ORGANISATION nach 129 StGB Zudem stütze ich die Strafanzeige insgesamt auch insbesondere auf 88, 89, 91 und 129a StGB. Die Vorgenannten werden außerdem verdächtigt, in unterschiedlichen Zusammensetzungen, teilweise folgende Straftaten begangen zu haben: Verstoß gegen den 357 StGB, Rechtsbeugung ( 339 StGB), Falschbeurkundung im Amt ( 348 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB) Urkundenunterdrückung ( 274 StGB), Meineid ( 154 StGB), Betrug (63 StGB), 4

5 Verwahrungsbruch im Amt (133 StGB), die Bildung einer kriminellen Organisation ( 129 StGB), Verstoß gegen Artikel 21 GG II, Belohnung und Billigung von Straftaten ( 140 StGB), Amtspflichtverletzung und Verstoß gegen Artikel 34 GG. Es wird aus den genannten Gründen beantragt, selbst die Ermittlungen zu leiten, da die Münchener Staatsanwaltschaft ersichtlich nicht die Gewähr für sachgerechte und gesetzeskonforme Ermittlungen bietet. Die bundesweite Gemeinsame Arbeitsgruppe Justiz/Polizei (GAG) hat im Mai 1990 die folgende Definition "Organisierte Kriminalität" entwickelt: "Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig, a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken." Justitia in München ist nicht nur auf ALLEN Augen blind, sondern Angehörige der Justiz sind offenbar Bestandteil eines verfassungs- und rechtsstaatsfeindlichen Systems, was zur Folge hat, dass vermeintliche DIENER DES GESETZES tun was sie wollen. Es darf insoweit daran erinnert werden, dass etwa die beschuldigten Richter einen Eid geleistet haben, nämlich Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe. Gottes Hilfe für Lug, Betrug, Rechtsbeugung usw.?? Viva Bavaria und deine verlogenen Juristen (Ehre den Ausnahmen). Die Bayerische Staatsregierung ist nicht gewillt, nur ansatzweise das kriminelle Verhalten bei dem Landgericht München I und der dortigen Staatsanwaltschaft, zu untersuchen geschweige denn abzustellen. Die vorgenannten Beschuldigten sind demnach durchweg dabei, die freiheitliche demokratische Grundordnung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde auszuhebeln und abzuschaffen. 5

6 Die einzelnen Gründe für diese Anzeige habe ich Ihnen in meinem Schreiben vom 19. Oktober 2018 ausführlich dargelegt. Sie als Generalbundesanwalt sind aus den genannten Gründen für die Bearbeitung meiner Strafanzeige und das daraufhin einzuleitende Ermittlungsverfahren zuständig. Ich erwarte daher von Ihnen persönlich die Bestätigung, dass Strafanzeige und Ermittlungsverfahren von der Bundesanwaltschaft bearbeitet und geführt werden. Diesbezüglich erbitte ich um die Nennung des Aktenzeichens unter dem die Ermittlungen geführt werden. Mit freundlichen Grüßen Davor Rinck 6

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