Protokoll Gemeinderat

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1 Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen am 22. Oktober 2013 Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 17. Oktober 2013 statt. Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:20 Uhr Anwesende: () - entschuldigt Vorsitzender: Gemeinderäte: Verwaltung: Bürgermeister Dr. Michael Klinger Beyl Walter (Binder Daniel - nachträglich entschuldigt -) Brachat Herbert ab 18:25 Uhr während TOP 5 Bronke Nadine Buchholz Herbert (De Felice Luigi - entschuldigt -) Dreier Markus Fahr Norbert Fix Peter Gassner Bernhard Geyer Joachim Graf Kirsten - Urkundsperson- Graf Wolfgang - Urkundsperson ab 18:27 Uhr während TOP 5 Herberger Veronika Kipker-Preyß Claudia - Urkundsperson - Koch Eberhard Koch Titus Mack Karl Muffler Meinrad Ruf Georg Ruh Christof (Sauter Klaus - entschuldigt -) Sixta Silvia Vogler Peter (Wengert Katharina - entschuldigt -) Gramlich Urban Hofmann Achim - als Schriftführer - Ley Andreas 171

2 Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Er weist darauf hin, dass man am nächsten Sitzungstag, , bereits um 16:30 Uhr mit einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Soziales beginne und anschließend der Gemeinderat ab 17:00 Uhr öffentlich tage. TAGESORDNUNG 1. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Bekanntgabe der Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung vom 1. Oktober 2013 Die Niederschrift wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen. 3. Kindergarten Im Täschen - Aufhebung von Sperrvermerken Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Thematik bereits ausführlich in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am beraten worden sei. In heutiger Sitzung des Gemeinderates wolle man den Sachverhalt nochmals in kurz gefasster Form wiedergeben und müsse hierbei auch noch etwas zu den Kosten sagen. Der Sachverhalt wird von Herrn Gramlich anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Herr Gramlich erläutert insbesondere, dass im Anschluss an den zuletzt erfolgten Anbaus am Kindergarten Im Täschen für die Einrichtung einer weiteren Kleinkindgruppe jetzt noch eine Überdachung im Eingangsbereich des Kindergartens angebracht werden solle. Anhand eines Planes zeigt er hierzu auf, dass es sich um drei Vordächer handle, wofür man insgesamt Kosten von rund ,00 veranschlage. Es sei möglich, diese Maßnahme aus den verbliebenen Restmitteln für den Anbau zu finanzieren. Dies erfordere, dass die noch vorhandenen Sperrvermerke für die Neubaupositionen Außen-Raffstores und Sonnenschutz aufgehoben würden. Zu berücksichtigen sei allerdings, dass der Planer die notwendige Möbelbeschaffung für die neue Kleinkindgruppe nicht in seiner Kostenaufstellung berücksichtigt habe. Diese Position belaufe sich auf rund 6.500,00. Der Vorsitzende ergänzt, die Möbelbeschaffung sei direkt durch die Verwaltung erfolgt. Der Planer habe in seiner Kostenaufstellung nur die eigentlichen Baukosten dargestellt. Die Berücksichtigung dieser Position in der abschließenden Kostenaufstellung sei möglicherweise zwischen Verwaltung und Planer nicht mehr richtig kommuniziert worden und habe deshalb keine Berücksichtigung gefunden. Er bitte deshalb darum, diese zusätzliche Position von 6.500,00 für die Möbelbeschaffung bei der heutigen Beschlussfassung zur Aufhebung der Sperrvermerke noch mit zu berücksichtigen und so zu bewilligen öffentliche Sitzung am 22. Oktober 2013

3 Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die beiden Sperrvermerke (8.000,00 für Sonnenschutz und 3.000,00 für Außen-Raffstores) bei Haushaltsstelle werden zur Realisierung des Vorhabens (Vordach mit Sonnenschutz) aufgehoben. Des Weiteren werden für dieses Vorhaben überplanmäßig 6.500,00 auf dieser Haushaltsstelle bereit gestellt. Der restliche benötigte Betrag finanziert sich aus nicht verbrauchten Mitteln für den Anbau der Kleinkindgruppe. 4. Synagogenplatz Randegg - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Frau Gemeinderätin Graf und die Herren Gemeinderäte Beyl, Gassner und Titus Koch sind befangen und begeben sich in den Zuhörerbereich. Der Sachverhalt wird von Herrn Gramlich entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer PowerPoint-Präsentation, die dem Protokoll beigefügt wird, erläutert. Er berichtet insbesondere, dass man die Planung zur Umgestaltung des Synagogenplatzes habe ändern müssen, da die dort vorhandene Mauer zwischenzeitlich nicht mehr standfest sei und deshalb entfernt werden müsse (siehe auch Tagesordnungspunkt 9 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am ). Das beauftragte Büro Siegenführ & Gassner rechne nach heutigen Kenntnisstand mit Kosten von ca ,00, wobei noch bauliche Unwägbarkeiten vorhanden seien. Zudem komme noch die Auflage des Landesdenkmalamtes hinzu, wonach die Arbeiten zu dokumentieren und gegebenenfalls auftauchende Bauteile auf dem Grundstück zu belassen seien. Anschließend zeigt Herr Gramlich anhand der PowerPoint- Präsentation die neue Planung für die Gestaltung des Synagogenplatzes auf und erwähnt hierbei, dass diese so auch in den stattgefundenen Dorfgesprächen in Randegg befürwortet worden sei. In der anschließenden kurzen Aussprache stellt Frau Gemeinderätin Herberger die Frage, ob es für diese Maßnahme auch Zuschussmöglichkeiten gäbe. Der Vorsitzende antwortet, wenn man bei der Durchführung der Arbeiten auf etwas stoße, was denkmalwürdig und zu bewahren sei, müsse man dies tun. Zuschüsse gäbe es hierfür nicht, sondern die politische Gemeinde sei entsprechend in der Pflicht, dies so zu tun. Herr Gemeinderat Geyer bemerkt, die Mauer im Bereich des Synagogenplatzes wäre sowieso zusammengebrochen. Es handle sich um Kosten, die ohnehin nicht zu vermeiden gewesen wären. Der Vorsitzende erläutert hierzu, man führe die Gestaltung des Synagogenplatzes jetzt anders aus, als wie zuerst geplant. Ursprünglich sei auch der Erhalt der Mauer in der Planung vorgesehen gewesen. Aufgrund des Zerfalls dieser Mauer habe man neu geplant und es liege jetzt nicht nur eine neue, sondern auch eine bessere Planung vor. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2013 bei Haushaltsstelle (Neugestaltung Synagogenplatz) in Höhe von ,00 wird gemäß 84 Absatz 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zugestimmt. Die Mehrausgaben werden gedeckt durch allgemeine Mehreinnahmen im Rahmen der Zuführung an den Vermögenshaushalt bei Haushaltsstelle (Zuführung vom Verwaltungs- 15. öffentliche Sitzung am 22. Oktober

4 haushalt) bzw. die Mehrausgaben werden gedeckt durch Mehrausgaben aus Rücklagenentnahmen bei Haushaltsstelle (Entnahmen aus allgemeiner Rücklage). 5. Teilflächennutzungsplan Windkraft der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft - Vorstellung der Steckbriefe mit artenschutzrechtlichen Ergebnissen Der Sachverhalt wird von Herrn Gramlich anhand einer PowerPoint-Präsentation, die dem Protokoll beigefügt wird, vorgetragen. Er berichtet insbesondere, dass zwischenzeitlich die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchungen abgeschlossen seien. Ein großes Thema sei hierbei der Rote Milan gewesen, von dem man im Bereich des Rauenberges eine große Anzahl von Horsten vorgefunden habe. Anhand der Präsentation zeigt Herr Gramlich auf, dass unter Berücksichtigung der vorgefundenen geschützten Vogelarten jetzt noch letztendlich die im Plan rot umrandete Fläche im Bereich des Fronberges mit ca. 34 ha verblieben sei, die für die Ansiedlung einer Windkraftanlage grundsätzlich in Betracht komme. Dies stehe aber noch unter der Einschränkung, dass im kommenden Frühjahr noch untersucht werden müsse, wo der ebenfalls festgestellte Wespenbussard seine Horste habe. Der Vorsitzende ergänzt, es sei klar, dass in diesem Bereich der Wespenbussard vorkomme, unklar sei aber, wo diese Vogelart brüte, was man erst im kommenden Frühjahr feststellen könne. Je nachdem, ob sich diese Horste weiter südlich oder nördlich befinden würden, sei hiervon die Fläche im Bereich des Fronberges berührt oder könne andernfalls grundsätzlich für eine mögliche Nutzung durch Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan vorgesehen werden. Herr Gramlich erläutert weiter, dass im Bereich des östlichen Teils des Rauenberges aufgrund der Schutzradien für die genannten Vogelarten keine nutzbare Fläche für Zwecke der Windenergie verbleibe. Auch die Fläche 24, die man untersucht habe, komme in Folge des artenschutzrechtlichen Untersuchungsergebnisses nicht mehr für eine Nutzung in Betracht. Fazit sei also, dass nur noch die Fläche im Bereich des Fronberges für eine Nutzung denkbar sei, mit der dargelegten Einschränkung, dass man die Untersuchung zu den Brutplätzen des Wespenbussards noch anstellen müsse. Frage sei deshalb, ob man das Verfahren zum Flächennutzungsplan Windkraft jetzt fortsetze oder zunächst abwarten wolle, bis die Untersuchungen zum Wespenbussard abgeschlossen seien. Die Gemeinde Gailingen sehe es wohl eher so, dass man das Flächennutzungsplanverfahren ruhen lassen solle, bis die Brutstandorte des Wespenbussards geklärt seien. Die Gemeinde Büsingen sage dagegen, man könne das Verfahren unabhängig davon zunächst einmal fortsetzen. Die Verwaltung würde es ebenso befürworten, dass man das Verfahren jetzt fortsetze, um keine Zeit zu verlieren. Grundsätzlich sei es so, dass man einen möglicherweise eingehenden Antrag auf Ansiedlung einer Windkraftanlage ansonsten entsprechend prüfen und bearbeiten müsse, wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein Entwurf des Flächennutzungsplans vorliegen würde. Der Vorsitzende ergänzt, die Verwaltung schlage vor, jetzt mit dem Flächennutzungsplan Windkraft in eine erste Beteiligungsrunde zu gehen. Falls dann das Untersuchungsergebnis zum Wespenbussard im kommenden Frühjahr ergebe, dass die Schutzradien den Bereich Fronberg entsprechend berühren, werde das Flächennutzungsplanverfahren hierdurch gegebenenfalls zum Kippen gebracht. Falls diese artenschutzrechtliche Untersuchung aber zeigen sollte, dass die Brutplätze des Wespenbussards durch die vorgesehene Fläche im Bereich des Fronberges nicht berührt seien, habe man durch die Fortsetzung des Flächennutzungsplanverfahrens ein halbes Jahr Zeit gewonnen. Der Vorsitzende berichtet weiter, Herr Hagen vom Büro Hagen & Hoppenstedt, welches auch die Verwaltungsgemeinschaft in diesem Verfahren begleite, sage hierzu, dass auf Ebene eines Flächennutzungsplanes die Schutzradien für die Vogelhorste mit Metern dann so festgestellt seien. Falls man diese Schutzradien nicht durch einen Flächennutzungsplan fixiere, sei es grundsätzlich auch möglich, dass ein Antragsteller für die Errichtung einer Windkraftanlage auftrete und die Schutzradien näher untersuchen lasse. Gegebenenfalls könne durch eine solche nähere Untersuchung grundsätzlich auch der Nachweis geführt werden, dass es doch nutzbare Bereiche gäbe, die außerhalb der tatsächlichen Flugrouten der Vögel liegen würden. In der weiteren Aussprache trägt Herr Gramlich vor, es sei auch einmal die Frage gestellt worden, ob dann, wenn der Bereich Fronberg als einzig mögliche Fläche übrig bleibe, damit dem Thema Windkraft überhaupt eine substanziell ausreichende Fläche zur Verfügung gestellt werden könne. Diese öffentliche Sitzung am 22. Oktober 2013

5 Frage wird von Herrn Hagen vom Büro Hagen & Hoppenstedt bejaht. Wenn die Verwaltungsgemeinschaft diese Fläche als nutzbare Fläche für Zwecke der Windkraft im Flächennutzungsplan ausweise, habe sie damit getan, was ihr möglich sei, weil keine weiteren Flächen zur Verfügung stehen würden. Herr Gemeinderat Gassner trägt vor, er sei dafür, dass man das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes jetzt weiterführe. Er stellt die Frage, ob man einen Flächennutzungsplan auch dann aufstellen könne, wenn die Untersuchungen zum Wespenbussard ergeben würden, dass keine geeignete Fläche vorhanden sei. Der Vorsitzende antwortet, dies sei laut Herrn Hagen nicht möglich. Man könne keinen Flächennutzungsplan Windkraft aufstellen, wenn man in diesem Plan keine nutzbare Flächen ausweise. Wenn es einen solchen Flächennutzungsplan nicht gäbe, könne ein Antrag auf Ansiedlung einer Windkraftanlage gegebenenfalls unter Berufung auf 35 Bauen im Außenbereich des Baugesetzbuches eingereicht werden, was er aber für unwahrscheinlich halte. Frau Gemeinderätin Graf legt dar, sie sei auch der Auffassung, man solle das Planverfahren jetzt weiterführen. Sie gehe aber davon aus, dass die potenziellen Betreiber einer Windkraftanlage eher einen weniger konfliktträchtigen Standort bevorzugen würden. Sie halte es aber dennoch für richtig, gegebenenfalls eine mögliche Fläche jetzt so in einem Flächennutzungsplan zu dokumentieren. Herr Gemeinderat Dreier stellt die Frage, ob auch Beteiligungsrechte der Schweizer Nachbarn zu berücksichtigen seien. Außerdem stellt er die Frage, wie die Kliniken Schmieder zu einem möglichen Standort im Bereich des Fronberges stehen würden. Der Vorsitzende antwortet, die Kliniken Schmieder hätten im Vorfeld insbesondere immer zum Ausdruck gebracht, dass sie aufgrund möglicher Auswirkungen auf Klinik und Patienten ein großes Problem damit hätten, wenn östlich der Kliniken ein Standort ausgewiesen werde. Aufgrund der jetzt vorliegenden artenschutzrechtlichen Untersuchungsergebnisse komme dieser Bereich nicht mehr in Betracht und es sei somit bereits das schwerste Konfliktpotenzial entschärft. Zum Bereich Fronberg hätten sich die Kliniken Schmieder bislang nicht geäußert. Er meine aber zu verspüren, dass hierzu noch einen gewisser Gesprächsbedarf bestehen könne. Die Schweizer Seite habe keine verbindlichen rechtlichen Beteiligungsrechte, aber es gäbe entsprechende Absprachen und wenn man jetzt in eine erste Beteiligungsrunde zum Flächennutzungsplan gehe, könne man auch die Schweizer Seite anhören. Herr Gemeinderat Eberhard Koch trägt die Einschätzung vor, dass es seines Erachtens nach keinen allzu großen Unterschied machen werde, ob man den Bereich Fronberg im Rahmen eines Flächennutzungsplanes als nutzbare Fläche ausweise oder dies nicht tue. Nach dem jetzt vorliegenden Ergebnis müsse man davon ausgehen, dass es auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Büsingen, Gailingen und Gottmadingen keine Windkraftanlage geben werde, was er bedaure. Herr Koch erläutert, man habe in diesem Bereich einen sehr dichten Vogelbestand, weshalb die windstärksten Flächen jetzt nicht mehr in Betracht kommen würden. Grundsätzliche Frage werde sein, wie das Land Baden-Württemberg mit dem Verfahren zur Ausweisung von Windkraftstandorten künftig umgehen wolle. Bislang seien hinsichtlich des Artenschutzes sehr großzügige Maßstäbe angelegt worden und er sei gespannt, ob dies so bleiben werde. Die Verwaltungsgemeinschaft könne die Fläche des Fronberges in einem Flächennutzungsplan ausweisen. Weil diese Fläche aber relativ klein sei und nicht diese hohe Windhäufigkeit aufweise, rechne er nicht damit, dass es in diesem Bereich zur Ansiedlung einer Windkraftanlage kommen werde. Falls es auch noch zu einer Reduzierung der Einspeisungsvergütung für Windenergie komme, werde es ohnehin so sein, dass viele Standorte dann nicht mehr als rentabel betrachtet würden. Dies seien aber Dinge, die derzeit noch offen und im Fluss seien. Er denke, dass man das Verfahren zum Flächennutzungsplan jetzt so weiterführen solle, um zu einem qualifizierten Planentwurf zu gelangen, über den man abstimmen könne. Der Vorsitzende ergänzt, genau vor dem Hintergrund, dass die artenschutzrechtlichen Schutzradien möglicherweise vom Land Baden-Württemberg auch noch verkürzt werden könnten, empfehle er, dass man das Planverfahren jetzt weiterführen solle. Herr Gemeinderat Graf stellt die Frage, ob eine mögliche künftige Reduzierung der Schutzradien auch dazu führen könne, dass man einen Flächennutzungsplan nochmals neu fassen müsse. Herr Gramlich antwortet, solange man sich mit dem Planverfahren in einem laufenden Prozess befinde, müsse man gegebenenfalls auf neue Regeln reagieren. Wenn ein Flächennutzungsplan aber einmal 15. öffentliche Sitzung am 22. Oktober

6 bestehe, müsse man diesen nicht gleich ohne Weiteres anpassen, nur weil sich die Kriterien geändert hätten. Der Vorsitzende bestätigt, dies gelte so auch für Flächennutzungspläne in anderen Bereichen, welche man auch nicht immer sofort ändern könne, nur weil sich im Detail irgendwelche Regelungen geändert hätten. Herr Gemeinderat Titus Koch spricht an, welche Schutzradien eigentlich für Menschen gelten würden. Der Vorsitzende antwortet, zu Ortschaften müsse ein Schutzradius von 700 Metern eingehalten werden und zu Kliniken ein Radius von Metern. Natürlich könne man darüber streiten, ob es möglicherweise ein Fehler sei, wenn die Landesregierung die Schutzradien für Vogelhorste größer bemesse als die einzuhaltenden Abstände zu Orten. Das Büro Hagen & Hoppenstedt glaube im Übrigen nicht daran, dass es zu einer Verkürzung der artenrechtlichen Schutzradien kommen werde, weil dies ansonsten ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht darstellen würde. Der Vorsitzende fasst zusammen, es sei heute zu entscheiden, ob die Mitglieder des Gemeinderates, welche die Gemeinde Gottmadingen im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Büsingen, Gailingen und Gottmadingen vertreten würden, einer Fortsetzung des Flächennutzungsplanverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt vor Abschluss der artenschutzrechtlichen zum Wespenbussard zustimmen sollen. In der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses seien die Vertreter der Gemeinde an den heutigen Beschluss des Gemeinderates gebunden. Herr Gramlich hält fest, Vorschlag der Verwaltung sei, heute zu beschließen, dass man das Verfahren zum Teilflächennutzungsplan Windkraft jetzt fortsetze, auch wenn die Untersuchungen zum Wespenbussard noch nicht abgeschlossen seien. Die Fortsetzung des Verfahrens sehe dann so aus, dass man eine erste Beteiligungsrunde durchführe. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Das Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Büsingen, Gailingen und Gottmadingen ist fortzusetzen, hierzu ist ein Entwurf auf der heutigen Datengrundlage zu erstellen,der in die Offenlage und Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange geht. Diese erste Beteiligungsrunde ist also durchzuführen, auch wenn die artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum Wespenbussard derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen sind. 6. Bebauungsplan Freudental-Auen 5. Änderung Gailingen - Stellungnahme im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange Der Sachverhalt wird von Herrn Gramlich anhand einer PowerPoint-Präsentation, die dem Protokoll beigefügt wird, aufgezeigt. Er berichtet, dass die Gemeinde Gailingen in ihrem Flächennutzungsplan bislang noch eine mögliche Erweiterungsfläche für ihre Schule ausgewiesen habe. Die Gemeinde Gailingen wolle diese Flächen jetzt umwidmen für Zwecke einer Wohnbebauung. Der Vorsitzende ergänzt, dies sei ähnlich wie das Vorgehen, welches die Gemeinde Gottmadingen im Bereich der Grundschule Bietingen gewählt habe. Er empfehle, diese Planungen der Gemeinde Gailingen so zur Kenntnis zu nehmen. Das Gremium bringt einhellig zum Ausdruck, dass der vorgesehene Bebauungsplan Freudental-Auen 5. Änderung der Gemeinde Gailingen so zur Kenntnis genommen und keine Stellungnahme abzugeben ist. Begrüßt wird, dass es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt öffentliche Sitzung am 22. Oktober 2013

7 7. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge a) ÖPNV Fahrplanwechsel Dezember 2013 b) Veranstaltungen des FöKuHei c) Synagogenplatz Randegg Gedenken 75. Jahrestag der Pogromnacht d) Abgemeldete Autos im Bereich der Friedhofstraße a) ÖPNV Fahrplanwechsel Dezember 2013 Der Vorsitzende berichtet, dass die Verwaltung die Fahrplanentwürfe zum anstehenden Fahrplanwechsel im Dezember 2013 erst sehr kurzfristig vom Landratsamt Konstanz erhalten habe, weshalb man diese Thematik nicht mehr für die Tagesordnung der heutigen Sitzung habe berücksichtigen können und den Sachverhalt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit jetzt heute unter Verschiedenes vorstellen wolle. Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Er berichtet insbesondere, dass man in den letztjährigen Verhandlungen mit dem Landkreis Konstanz noch habe erreichen können, dass zwischen Gottmadingen und Singen ein paar Buskurse aufrecht erhalten worden seien. Der Entwurf des Fahrplanes zum Fahrplanwechsel ab würde jetzt vorsehen, dass die Direktbusverbindungen zwischen Gottmadingen und Singen künftig gänzlich entfallen würden, da das Landratsamt entsprechend dem Nahverkehrsplan den Parallelverkehr von Bahn und Bus abbauen wolle. Bislang seien diese Busverbindungen auch noch notwendig gewesen für die aus Hilzingen kommenden Schüler, welche auf ihrem Weg nach Gottmadingen in diese Buslinie zugestiegen seien. Hierzu sei zu sagen, dass jetzt ein neuer direkter Schülerbusverkehr zwischen Hilzingen und Gottmadingen eingerichtet werde. Beim vorgesehenen Schülerverkehr zwischen Hilzingen und Gottmadingen vermisse die Verwaltung jedoch einen Nachmittagkurs für die Heimfahrt nach dem Nachmittagsunterricht. Die Verwaltung schlage deshalb vor, zu fordern, dass zumindest ein Nachmittagskurs im Schülerbusverkehr zwischen Gottmadingen und Hilzingen vorgesehen werde. Er gehe davon aus, dass diese Forderung auch von Seiten der Gemeinde Hilzingen erhoben werde. Der Vorsitzende ergänzt, für den Schülerverkehr zwischen Gottmadingen und Singen stehe laut Auskunft des Landratsamtes ab Dezember 2013 ein Zug mit ausreichender Kapazität für alle Schüler mit Fahrtrichtung Singen zur Verfügung. Anhand der Präsentation erläutert der Vorsitzende weiter, dass die SBG auf Wunsch der Gemeinde noch kurzfristig Fahrgastzahlen für die Direktbusse zwischen Gottmadingen und Singen mitgeteilt habe, wobei es sich hierbei nicht um eine fundierte Fahrgastbefragung handle, sondern eine Schätzung. Frage sei, wie man mit der vorgesehenen Streichung der Direktbusverbindungen umgehen wolle. Grundsätzlich sei es möglich, die Forderung zu erheben, dass die Direktbusverbindungen beizubehalten seien, wobei man aufgrund der Fahrgastzahlen gegebenenfalls in einer solchen Auseinandersetzung mit dem Landratsamt mit kurzem Degen fechten müsse. Eine weitere Möglichkeit bestehe darin, den Vorschlag einzubringen, ergänzend zu dem schon bestehenden Angebot weitere Anrufsammeltaxikurse einzurichten. Anhand der Präsentation zeigt der Vorsitzende hierzu beispielhaft auf, welche zusätzlichen Kurse in Betracht kommen und mit welchen Kosten dies schätzungsweise verbunden wäre, falls der Landkreis Konstanz nicht bereit sei, dieses Angebot zu finanzieren. Gegebenenfalls werde man die Zeiten zusätzlicher Anrufsammeltaxikurse auch noch mit dem Seniorenbeirat abstimmen. Der Vorsitzende fasst zusammen, Vorschlag der Verwaltung sei, nicht um die Beibehaltung der bisherigen Direktbusverbindungen zwischen Gottmadingen und Hilzingen zu kämpfen, sondern statt dessen die Einrichtung weiterer Anrufsammeltaxikurse zu vereinbaren. Hierbei könne man gegebenenfalls auch die Gemeinde Gailingen einbeziehen, um über eine mögliche Beteiligung an den Kosten solcher Kurse zu verhandeln. Insgesamt stehe man dahingehend unter Zeitdruck, dass man sich bis Ende Okto- 15. öffentliche Sitzung am 22. Oktober

8 ber gegenüber dem Landratsamt äußern müsse, da dann der Druck der Fahrpläne erfolge. Wegen des Schülerbusverkehres zwischen Gottmadingen und Hilzingen schlage die Verwaltung vor, dass man einen zusätzlichen Kurs am Nachmittag fordern müsse, ohne eine Beteiligung der Gemeinden an den hierfür anfallenden Kosten. In der anschließenden Aussprache bringt Herr Gemeinderat Buchholz zum Ausdruck, dass er mit diesem Vorschlag leben könne. Er weist darauf hin, dass innerörtlich die Busverbindung über den Kornblumenweg zum Bahnhof Gottmadingen und zu den dort bestehenden Bahnverbindungen nach Singen weiter funktionieren werde. In Singen gäbe es dann die innerörtliche Buslinie 10, mit der man beispielsweise zum Waldfriedhof und zum Krankenhaus gelangen könne. Für solche Personen, die beispielsweise schlecht zu Fuß seien, sei ergänzend das Anrufsammeltaxi eine gute Lösung. Der Seniorenbeirat sei hierbei wie vorgeschlagen, einzubeziehen. Der Vorsitzende antwortet, dem Seniorenbeirat habe man die heutige Sitzungspräsentation bereits zur Verfügung gestellt und man werde sich wegen der gewünschten Fahrplanzeiten noch näher abstimmen. Herr Gemeinderat Graf trägt vor, wenn man die Fahrgastzahlen der Direktbusse zwischen Gottmadingen und Singen sehe, sei es nachvollziehbar, dass der Landkreis diese Linien einstellen wolle. Der Vorschlag der Verwaltung zur Einrichtung zusätzlicher Anrufsammeltaxikurse sei so umzusetzen. Wichtig sei, dass der Schülerbusverkehr zwischen Gottmadingen und Hilzingen funktioniere. Der Vorsitzende bestätigt, der Schülerbusverkehr zwischen Gottmadingen und Hilzingen sei wichtig und man werde versuchen, einen zusätzlichen Kurs am Nachmittag zu erreichen. Herr Gemeinderat Dreier trägt vor, er könne es auch befürworten, Anrufsammeltaxikurse einzurichten. Es sei nicht die große Zahl von Senioren, die diese Buskurse nutzen würden, aber es gäbe doch Senioren, die mit der Nutzung der Zugverbindung und dem dann erforderlichen Umstieg auf den Bus in Singen überfordert seien, weshalb es gut wäre, wenn man ein Anrufsammeltaxi anbieten könne. Der Vorsitzende ergänzt, die bisherige Nutzung der bestehenden Anrufsammeltaxikurse lasse absehen, dass der zu erwartende finanzielle Aufwand für ein solches Angebot noch vertretbar sei. Man müsse aber auch nochmals dafür werben, dass man mit nur einem Fahrschein die bestehenden innerörtlichen Buskurse und die Bahn nutzen könne, um so von Gottmadingen nach Singen zu gelangen. Zum Schülerbusverkehr zwischen Gottmadingen und Hilzingen trägt Frau Gemeinderätin Bronke vor, es gäbe viele Schüler, die am Nachmittag noch Unterricht hätten bzw. an einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen würden. Jeder Schüler am Eichendorff-Schulverbund habe zumindest zwei Nachmittage, wenn nicht noch mehr, die er an der Schule verbringe. Es sei daher dringend notwendig, den jetzt vorgesehenen direkten Busverkehr zwischen Gottmadingen und Hilzingen auch mit Verbindungen am Nachmittag auszustatten. Herr Gemeinderat Geyer stellt die Frage, wie sich die schon einmal angesprochene Beförderungssituation in Murbach entwickelt habe. Der Vorsitzende antwortet, es gäbe hierzu klare Richtlinien des Landkreises, ab welchem Alter der betroffene Schüler bzw. ab welcher Entfernung und Gefahrenlage des Schulweges der Landkreis Konstanz eine Beförderung anbieten müsse. In der Vergangenheit habe es ein Taxiunternehmen gegeben, welches für beförderungsberechtigte Kinder die Beförderung zur Schule sichergestellt habe. In der Regel sei es so gewesen, dass dann auch ältere Kinder dieses Taxi mit genutzt hätten. In Murbach habe dieses Taxiunternehmen im Laufe des vergangenen Schuljahres dann nicht mehr zur Verfügung gestanden. Die Gemeindeverwaltung, welche eigentlich hierfür nicht zuständig sei, habe sich um diese Angelegenheit gekümmert und dem Landratsamt Konstanz ein verfügbares Taxiunternehmen benannt. Das Landratsamt habe geprüft, welche Kinder aufgrund ihres Alters einen Beförderungsanspruch hätten. Die Prüfung habe ergeben, dass es in Murbach noch ein Kind gäbe, welches aufgrund seines Alters einen Anspruch auf Beförderung habe. Das Landratsamt habe zudem aufgrund der Bemühungen der Verwaltung vor Ort nochmals eine Begehung des Schulweges durchgeführt. Ergebnis sei, dass jetzt für die dunkle Jahreszeit ein Taxiunternehmen die Beförderung wieder abdecken werde. Es werde also öffentliche Sitzung am 22. Oktober 2013

9 wieder ein Angebot für die Beförderung der Kinder in Murbach geben, welches aber nicht mehr dem ganzjährigem Umfang entspreche, den man sich vorgestellt habe. Herr Gemeinderat Vogler stellt die Frage, ob die neu hinzukommenden Schülerbuskurse zwischen Gottmadingen und Hilzingen nur für Schüler geöffnet seien oder auch sonstigen Fahrgästen offen stehen würden. Der Vorsitzende antwortet, er meine, dass ein solches Angebot allen Fahrgästen offen stehe, aber man werde diese Frage noch klären. Er halte es jedenfalls für wünschenswert, dass ein solcher Busverkehr nicht nur von Schülern genutzt werden dürfe (Anmerkung zum Protokoll: Das Landratsamt Konstanz hat hierzu zwischenzeitlich geantwortet, dass der Bus als Linienverkehr fährt, also nicht nur Schülern offen steht). Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt Konstanz bzw. der SBG die Einrichtung weiterer Anrufsammeltaxikurse zu vereinbaren (drei zusätzliche Kurse an Werktagen). Die Fahrtzeiten dieser Anrufsammeltaxikurse sind auch mit dem Seniorenbeirat abzustimmen. Mit der Gemeinde Gailingen sind die schon aufgenommenen Verhandlungen über eine mögliche Kostenbeteiligung fortzusetzen. In Abstimmung mit der Gemeinde Hilzingen und den Schulen sind weitere Schülerbuskurse zwischen Hilzingen und Gottmadingen einzufordern (zusätzlicher Kurs am Nachmittag). b) Veranstaltungen des FöKuHei Herr Gemeinderat Gassner gibt bekannt, dass der FöKuHei am kommenden Sonntag im Sankt Georgshaus um 19:00 Uhr eine Veranstaltung mit dem Kabarettisten Uli Böttcher durchführt. Am folge eine weitere Veranstaltung mit einem klassischen Streichquartett ab 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. c) Synagogenplatz Randegg Gedenken 75. Jahrestag der Pogromnacht Der Vorsitzende berichtet, dass man aufgrund der Arbeiten am Synagogenplatz Randegg (siehe auch Tagesordnungspunkt 4) in Abstimmung mit den örtlichen Vertretern den eigentlich im November stattfinden Gedenktag zum 75. Jahrestag der Pogromnacht nicht begehe, sondern dies dann tue, wenn die Neugestaltung des Synagogenplatzes abgeschlossen sei. d) Abgemeldete Autos im Bereich der Friedhofstraße Frau Gemeinderätin Graf erinnert daran, sie habe schon einmal angesprochen, dass auf einem Grundstück in der Friedhofstraße abgemeldet Autos stehen würden. Sie spreche dies nochmals an, da möglicherweise nicht auszuschließen sei, dass eine Umweltgefährdung bestehe, weil aus diesen verrosteten Fahrzeugen Öl oder andere Flüssigkeiten auslaufen könnten. Der Vorsitzende sichert zu, man werde zu diesem Thema nochmals beim Landratsamt nachfassen. Herr Geyer erläutert, wenn die Fahrzeuge trocken seien, also alle Flüssigkeiten abgelassen worden seien, bestehe keine Umweltgefährdung und man könne nichts unternehmen. Der Vorsitzende hält fest, man werde der Angelegenheit nochmals nachgehen. 15. öffentliche Sitzung am 22. Oktober

10 Gottmadingen, 5. November 2013 Hn-swik Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: Der Schriftführer: öffentliche Sitzung am 22. Oktober 2013

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