Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017
|
|
- Erich Schwarz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017 Sachstand Die Kindergartenbedarfsplanung ist ein wichtiges und verbindliches Steuerelement der Gemeinde. Die Gemeinde Grünkraut betreibt keine eigenen Kindergärten. Die beiden Kindergärten mit angehängter Kinderkrippe sind in kirchlicher (katholischer) Trägerschaft, welche in der örtlichen Bedarfsplanung aufgenommen sind und bleiben sollen. Die dort gelebte Montessori-Pädagogik ist ein qualitativ hochwertiges Aushängeschild der Betreuungskultur in Grünkraut. Seit existiert ein Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung für ein- bis dreijährige Kinder. Der Anspruch für über 3-jährige Kinder existiert bereits länger. Im Frühjahr 2016 verteilten sich die 9 Gruppen / 146 Kinder wie folgt: Kindergarten St. Christophorus Gelbe Gruppe: 20 Kinder (alle Ü3) GT Rote Gruppe: 12 Kinder (8 U3, 4 Ü3) AM Blaue Gruppe: 17 Kinder (1 U3, 16 Ü3) AM Grüne Gruppe: 20 Kinder (alle Ü3) neu GT Gesamt: 69 Kinder (9 U3 und 60 Ü3) Abkürzungen: U3 = unter 3 Jahre Ü3 = über 3 Jahre GT = Ganztags AM = Altersgemischt VÖ = Montessori-Kinderhaus St. Nikolaus Das Haus besteht aus dem Kinderhaus (Ü3) und dem Kinderhäuschen (U3) Wassertröpfchen Gruppe: 20 Kinder (1 U3 und 19 Ü3) GT Regenbogen Gruppe: 22 Kinder (alle Ü3) GT Sonnenschein Gruppe: 22 Kinder (alle Ü3) GT Krippe: 13 Kinder (12 U3 und 1 Ü3) Gesamt: 77 Kinder (13 U3 und 64 Ü3) Die Krippe ist mit 13 (von 20) Plätzen zum Stichtag nicht ausgelastet. In beiden Häusern gab es seither ein sehr flexibles Angebot mit verschiedenen Modulen und Betreuungszeiten von frühestens 7:00 Uhr (täglich, St. Nikolaus) bis max. 17:00 Uhr an zwei Nachmittagen (s. Beitragstabelle im Anhang). Die altersgemischten Gruppen (ab 2 Jahren) gibt es nur im St. Christophorus, ebenso die Naturgruppe. Die Betreuung der Kleinsten (ab 1 Jahr) erfolgt ausschließlich im Kinderhäuschen. Wie in der gemeinsamen Sitzung des Kirchengemeinderats und des Gemeinderats am beschlossen sollen sich die beiden Einrichtungen spezialisieren. Danach sollte das Ganztagesangebot künftig nur noch im St. Nikolaus angeboten werden. Solange die Zahl der Kinder mittags und zum Essen so gering ist soll beides in St. Nikolaus stattfinden. Vergleich Maximalbelegung nach der Betriebserlaubnis und tatsächliche Belegung: Kinderhaus St. Nikolaus Plätze: max. 75 Kinder über 3 Jahre Belegung: 64 Kinder (davon 1 unter 3 Jahre zur Eingewöhnung) Kinderhäuschen (Krippe) St. Nikolaus Plätze: max. 20 Kinder ab 1 Jahr Belegung: 13 Kinder (1 über 3 Jahre)) Kindergarten St. Christophorus Plätze: max. 79 Kinder über 3 Jahre und 8 Kinder (16 Plätze) ab 2 Jahre Belegung: 60 Kinder über 3 Jahre und 9 Kinder (18 Plätze) unter 3 Jahre Gesamt Plätze: max. 190 Kinder (154 Kinder über 3 Jahre und 28 Kinder unter 3 Jahre) Belegung: 146 Kinder (124 Kinder über 3 Jahre und 22 Kinder unter 3 Jahre) -1-
2 Ein weiteres Betreuungsangebot ist die Tagespflegetätigkeit (Tagesmütter). Seit längerem gibt es erfreulicherweise wieder 2 Tagespflegepersonen (5 Plätze angeboten, 3 Kinder aus Grünkraut betreut). Seit 2010 wird im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Gemeinde und Landkreis geregelt, dass Eltern für die Tagespflege letztlich keinen höheren Beitrag zahlen müssen, als wenn sie ihr Kind in den Kindergarten geben. Hintergrund ist, dass nur eine vergleichbare Gestaltung der Elternbeiträge ein wirkliches Wahlrecht zwischen Krippe und Tagespflege - ohne Berücksichtigung finanzieller Überlegungen - möglich macht. Diese Regelung kam kaum zum Tragen, verursachte jedoch großen Aufwand. Deshalb wurde sie seitens des Landkreises gekündigt. Sollte so ein Fall eintreten könnte die Gemeinde entsprechend ihrem damaligen Beschluss dennoch die Kosten übernehmen. Seit 2014 gibt es eine Vereinbarung mit einer ortsansässigen Firma. Danach werden dem Betrieb zwei Betriebsplätze für Kinder über 3 Jahre reserviert. Bedarfsermittlung Anzahl der vorhandenen Kinder (bis 2002 Geburtenübersicht) D a t e n a u s d e r S c h u l p l a n u n g bis 1 Jahr ( ) Jahre ( ) Jahre ( ) 33 Zwischensummen 3-4 Jahre ( ) 37 bis 3 Jahre Jahre ( ) Jahre Jahre ( ) Jahre Jahre ( ) Jahre Jahre ( ) Jahre ( ) 132 D a t e n z u r K i G a - P l a n u n g Bei einem zugrunde gelegten Vierjahreszeitraum sind in naher Zukunft rechnerisch 144 Kinder Ü3 zu erwarten. Hinzu kommen rechnerisch 33 Kinder unter 3 Jahre. Damit wird der mögliche Anspruch erfüllt. Erwartungsgemäß sind nicht alle Kinder im Kindergarten und die Gruppen sind normal erst Ende des Kindergartenjahres gefüllt. Bei den Geburtenzahlen von Mai bis Juli werden die Kinder nicht selten erst zu Beginn des neuen Kindergartenjahres angemeldet. Wegen des Wohnbaugebiets Weiherhalde III wird in den kommenden Jahren von einer stabilen Kinderzahl auszugehen sein. Danach ist mit einer Bevölkerungsstagnation zu rechnen, sofern nicht neuer Wohnraum entsteht. -2-
3 -3- Weiterentwicklung des Betreuungsangebots Kindergartenjahr 2016/2017: ST. NIKOLAUS ST. CHRISTOPHORUS KINDERHÄUSCHEN ST. NIKOLAUS (KRIPPE) Regelgruppe (ab 3 J.) Mo., Mi., Fr. 7:00/7:30 12:30 Uhr 14:00 17:00 Uhr Mo-Fr. 7:00/7:30-14:00 Uhr Ganztagsbetreuung: 7:00/7:30-17:00 Uhr Regelgruppe (ab 3 J.) Regelgruppe altersgemischt (2-4 J.) Mo., Mi., Fr. 7:30 12:30 Uhr Di, Do. 14:00 17:00 Uhr Mo-Fr. 7:30-14:00 Uhr Ganztagsbetreuung: 7:30-17:00 Uhr Mo-Fr. 7:30-14:00 Uhr NATURGRUPPE ST. CHRISTOPHORUS Regelgruppe (ab 3 J.) Mo., Mi., Fr 7:30 12:30 Uhr 14:00 17:00 Uhr Mo-Fr. 7:30-14:00 Uhr Ganztagsbetreuung: 7:30-17:00 Uhr Aus der Umfrage der Kindergärten 2014 kam der Wunsch nach einer früheren auf, welche mangels Nachfrage wieder zurückgenommen wurde. In der gemeinsamen Sitzung der beiden Gremien 2015 wurde zudem die Spezialisierung der beiden Häuser zum neuen Kindergartenjahr 2016/2017 beschlossen. Es kam zudem die Idee einer gemeinsamen Betriebserlaubnis für beide Häuser auf. Der getrennte Namen und der eigenständige Charakter sollten auf jeden Fall beibehalten werden. Diese Option war nach Rücksprache mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales in der Vergangenheit nicht möglich. Die zuständige Sachbearbeiterin beim KVJS hat aktuell gewechselt, nun ist eine variablere und praxisnahe Handhabung möglich. Beide Häuser sind künftig ein Betrieb mit zwei Erlaubnissen. Dadurch kann ein geringer Stellenanteil bei den Randzeiten entfallen und die vorgesehene Streichung des GT-Angebots im St. Christophorus unterbleiben. Es können wieder überall alle Betreuungsformen angeboten werden, sodass sich im Grunde gegenüber bisher nichts verändern wird. Mangels Nachfrage wird die Frühgruppe im St. Christophorus nicht mehr angeboten. Solange die Anzahl der Kinder, welche die Angebote über die Regelbetreuung hinaus in Anspruch nehmen (Mittagessen), so gering ist, gehen die wenigen Kinder begleitet zum Mittagessen in den Kindergarten St. Nikolaus. In der aktuellen Umfrage war kein neuer Trend oder besonderer Bedarf einer Änderung der Betreuungszeiten ersichtlich. Um eine gewisse Verlässlichkeit der Betreuung zu gewährleisten soll weiterhin nur bei entsprechendem Bedarf das System geändert werden. Das Angebot wurde in den letzten Jahren nach den mehrheitlichen Wünschen der Eltern verändert und angepasst. So wird es auch weiterhin geschehen. Es wird deshalb abgewartet und bei größerem Bedarf reagiert. Im Kindergarten St. Christophorus wurde aufgrund der empfundenen Geruchsbelästigung eine baubiologische Untersuchung/Messung vorgenommen. Das Ergebnis wurde 2015 ausführlich beraten und auch den Eltern in einer Informationsveranstaltung erläutert. Folge daraus war eine umfangreiche Sanierung und ein neues räumliches Konzept. Zusätzliche Personalräume wurden geschaffen. Das Ergebnis ist gelungen. Leider gibt es weiterhin noch Gerüche. Es erfolgen weitere Untersuchungen und Optimierungen in der Lüftungstechnik. Die Schließungstage werden ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 in beiden Häusern vereinheitlicht. Es wird dann einen gemeinsamen Ferienplan geben. Beide Häuser lehren dieselbe Montessori-Pädagogik, haben denselben Träger, eine gemeinsame Leitung und den gleichen kommunalen Ansprechpartner. Ziel ist das weitere Zusammenwachsen unter Beibehaltung individueller Schwerpunkte und die Nutzung von Synergien. Dadurch könnte das Betreuungsangebot insgesamt noch ausgebaut werden. Künftig sollen die Belegungswünsche nicht auf ein bestimmtes Gebäude sondern mehr auf ein Betreuungsangebot gerichtet sein.
4 -4- Derzeitige Versorgung und Auslastung Versorgungsquote: U3 39,47 % (Vorjahre: 34,41 %, 31,96 %) Ü3 (über 4 Jahrgänge gerechnet) 98,61 % (Vorjahre: 96,5 %, 96,38 %) Betreuung der Schulkinder 80,75 % (Vorjahre: 64,66 %, 72,37 %) Diese Werte sind gut! Damit decken die Kindergärten den Bedarf an Plätzen für Kinder über drei Jahren komplett ab. Eine Quote von 37 % zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bei der Kleinkindbetreuung ist landesweites Ziel, der tatsächliche Bedarf ist jedoch vor Ort festzulegen. In der beauftragten Bildungs- und Betreuungskonzeption von 2012 ging man von einer benötigten Quote von max. 30 % aus. In Grünkraut wird die Quote zwar erfüllt, tatsächlich jedoch nicht nachgefragt. In der Grundschule werden 50 Kinder im Rahmen der verlässlichen Grundschule durch Fachpersonal betreut (07:15 08:45 Uhr und 11:30 13:15 Uhr). 11 Kinder sind in der flexiblen Nachmittagsbetreuung (13:15 14:00 Uhr sowie Di+Do 14:00 17:00 Uhr) und 153 Kinder in der offenen Ganztagsschule (AGs). Damit stehen insgesamt 214 Angebotsplätze außerhalb der regulären Unterrichtszeit zur Verfügung. In den Einrichtungen wird an den benötigten Wochentagen ein warmes Mittagessen über die Fa. SERVALIS BioGenuss in Amtzell angeboten, das von hauswirtschaftlichen Kräften erwärmt und ausgegeben wird. Zuletzt gab es bei der Fa. BioGenuss diverse Schwierigkeiten, welche in einem gemeinsamen Gespräch erörtert wurden. Die eingestiegene Fa. SERVALIS strukturiert den Betrieb nun völlig neu, die ersten Rückmeldungen sind sehr positiv. Die Ferienbetreuung für Kinder ab 4 Jahre erfolgt über 4,5 Wochen hinweg von 7:30 Uhr 13:30 Uhr im Jugendhaus. Es stehen 20 Plätze zur Verfügung. Die Auslastung ist hoch. Personalplanung Der Fachkräftemangel ist zu spüren. Bei den Stellenausschreibungen in Grünkraut hatten wir bisher noch viel Glück und gute BewerberInnen zur Auswahl, was an der Montessori-Pädagogik und dem guten Ruf liegt. Zudem gibt es einen vergleichsweise geringen Personalwechsel. Die Qualifizierung der 31 MitarbeiterInnen ist erfreulicherweise sehr hoch, einige davon sind sogar Dozentinnen für den Montessori-Diplomkurs. Für die Leitung im Kindergarten St. Christophorus, zuletzt für die Gesamtleitung wurde mehrfach nach einer geeigneten Vertretung gesucht. Zwei Stellenbesetzungen wurden wieder beendet. Frau Lorenz wurde daraufhin zur Gesamtleiterin für beide Kindergärten eingesetzt. Zur Unterstützung gibt es neu in jeder Einrichtung eine sogenannte Hausleitung. Durch die Änderungen in der Konzeption und bei den en ist auch der Personalschlüssel anzupassen. Es werden im kommenden Jahr in St. Christophorus rund 0,4 Stellenanteile weniger benötigt. Hier ist schon eine großzügige Betreuung eingerechnet und auch immer eine Vertrauensperson mit den Kindern nachmittags nach St. Nikolaus gehen kann. Elternbeiträge Die ab dem kommenden Kindergartenjahr geltenden Beiträge können der Anlage entnommen werden. Sie orientieren sich an der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der kirchlichen Verbände und werden jeweils für zwei Jahre festgelegt. Empfohlen wird ein Kostendeckungsrad von 20 %, in Grünkraut liegt er unter 15 %. Die geringe Quote resultiert hauptsächlich aus der wesentlich personalintensiveren Ganztages- und Kleinkindbetreuung sowie der hohen Flexibilität, aber auch wegen der derzeitigen geringeren Auslastung. Derzeit wird in den Verbänden diskutiert, ob es über die bereits festgelegte Beitragserhöhung eine weitergehende Erhöhung geben soll. Grund sind die gestiegenen Kosten auf den Tarifverhandlungen 2015.
5 Paritätischer Ausschuss / Zusammenarbeit mit der kath. Kirche -5- Der paritätische Ausschuss als Kommunikationsforum zwischen Eltern, Erzieherinnen, Verwaltung, Gemeinderat und Träger tagt jährlich einmal. Er dient als wichtiges Instrumentarium im dynamischen Prozess der örtlichen Kindergartenbedarfsplanung. Bürgermeister Lehr wurde 2014 für 2 Jahre zum Vorsitzenden gewählt, Frau Pfluger zur Stellvertreterin gab es erstmalig eine gemeinsame Sitzung des Kirchengemeinderats und des Gemeinderats über die allgemeine künftige Ausrichtung und die Sanierung/das Raumkonzept des St. Christophorus. Turnusgemäß erfolgte 2016 eine erneute Wahl, mit umgekehrter Besetzung. Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dem Träger ist sehr gut. Beurteilung/Ausblick Das Ergebnis vorab: das Angebot der Gemeinde ist qualitativ hochwertig. Die Anzahl der angebotenen Plätze erfüllt die vorgegebene Versorgungsquote gut. Die Nachfrage kann auch für die nächsten Jahre gedeckt werden. Der Betreuungsbedarf ist dennoch ständig im Wandel und nur schwer vorherzusagen. Die Planung erfolgt jährlich neu und wird nach einer umfangreichen Umfrage für ein Kindergartenjahr festgesetzt. Umfrageergebnisse des Landkreises haben gezeigt, dass der Betreuungswunsch wächst, je älter die Kinder werden. Jedoch auch die Betreuung der Krippenkinder wird auf dem Land verstärkt zunehmen. Interessant ist der momentane örtliche Trend zum Regelkindergarten. Die Plätze in den Kindergärten sind wegen etwas schwächerer Geburtenjahrgänge derzeit ausreichend. Es bestünde auch noch die Möglichkeit die Strukturen bei den Gruppenformen zu optimieren und dadurch weitere Plätze zu schaffen. Inwieweit sich die Zahl der Flüchtlinge auf die Betreuungsplätze auswirken bleibt abzuwarten. Dennoch sollten die angebotenen Plätze auch in den kommenden Jahren ausreichend sein. Zum neuen Kindergartenjahr 2016/2017 konnte wieder einmal allen Aufnahmewünschen entsprochen werden. Der Ausbau der Einrichtungen zu Schwerpunktkindergärten mit jeweils spezialisierten Angeboten wird weiter fortgeführt. Oberstes Ziel von Gemeinde und Kirchengemeinde ist das familienfreundliche und bedarfsgerechte Umfeld und Angebot weiterhin auf so hohem Niveau zu erhalten, das dem Wandel im gesellschaftlichen und familiären Bereich mit Rechnung trägt. Die Ausgestaltung des Betreuungsangebots wird stets im Hinblick auf das Wohl des Kindes ausgerichtet.
6 Wussten Sie schon was ein Kindergartenplatz kostet und wie sich die Kindergärten in Grünkraut finanzieren? Kinderhaus St. Nikolaus Baujahr 1994, Baukosten / Investitionen bis heute: rund 2,2 Mio. Gruppen: 3 (ganztägige Regelgruppen) Plätze: max. 75 Kinder über 3 Jahre Belegung: 64 Kinder (davon 1 unter 3 Jahre zur Eingewöhnung) Erzieherinnen: 6,3 Stellen (11 Erzieher/-innen) Kinderhäuschen (Krippe) St. Nikolaus Baujahr 2013, Baukosten / Investitionen bis heute: rund 1,3 Mio. Gruppen: 2 Plätze: max. 20 Kinder ab 1 Jahr Belegung: 13 Kinder Erzieherinnen: 4,9 Stellen (6 Erzieher/-innen) Kindergarten St. Christophorus Baujahr 1972, Baukosten unbekannt, Sanierung 2015, Investitionen seit 1991: ca Gruppen: 4 (1 altersgemischte Gruppe, 1 Naturgruppe) Plätze: max. 79 Kinder über 3 Jahre und 8 Kinder (16 Plätze) ab 2 Jahre Belegung: 60 Kinder über 3 Jahre und 9 Kinder (18 Plätze) unter 3 Jahre Erzieherinnen: 9,5 Stellen (14 Erzieher/-innen) Gesamt Gruppen: 9 Plätze: max. 190 Kinder (154 Kinder über 3 Jahre und 28 Kinder unter 3 Jahre) Belegung: 146 Kinder (124 Kinder über 3 Jahre und 22 Kinder unter 3 Jahre) Erzieherinnen: 20,7 Stellen, zuzüglich hauswirtschaftliche Kräfte für das Mittagessen Es sind immer auch Notplätze (z.b. für Zuzüge) vorzuhalten! Laufende Kosten, ca.: (Haushalt 2015)./. Ersätze /. Anteil kath. Kirchengemeinde (inkl. Verwaltungskosten)./. Zuweisungen vom Land /. Elternbeiträge = Abmangel / Anteil der Gemeinde rund Laufende Kosten pro Platz: (Haushalt 2015) -> gerundet! der Einfachheit halber wird nicht nach allg.-, U3-, oder Krippenplatz unterschieden!./. Ersätze: 240 = ca. 3 %./. Anteil der kath. Kirche: 360 = ca. 1 %./. Zuweisungen vom Land = ca. 36 %./. Elternbeitrag: = ca. 14 % (Deckungsgrad durch Beiträge) = Abmangel (Gemeindeanteil): = ca. 44 % Der Anteil entspricht einer kommunalen Beteiligung von rund 95 % der nicht durch Elternbeiträge/Ersätze gedeckten Kosten, inkl. 3,5 % (rund ) Verwaltungskostenerstattung an die Kirche. Der anfallende Aufwand bei der Gemeindeverwaltung und dem Bauhof ist hier noch nicht berücksichtigt. Achtung: Ein Kind unter 3 Jahren belegt im Kindergarten (altersgemischte Gruppe) 2 Plätze und verursacht auch Kosten für 2 Plätze! Stand: Frühjahr 2016
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018
Kindergartenbedarfsplanung 2017/2018 Sachstand Die Kindergartenbedarfsplanung ist ein wichtiges und verbindliches Steuerelement der Gemeinde. Die Gemeinde Grünkraut betreibt keine eigenen Kindergärten.
Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016
Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016 Sachstand Die Kindergartenbedarfsplanung ist ein wichtiges und verbindliches Steuerelement der Gemeinde. Die Gemeinde Grünkraut betreibt keine eigenen Kindergärten.
Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17
Beschlussvorlage Gemeinderat und Ortschaften am 16.06.2015 TOP öffentlich Aktenzeichen: 460; 022.31 1. Beratungsgegenstand Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17 2. Beschlussvorschlag:
Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2019/2020 Schuljahr 2019/2020
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2019/2020 Schuljahr 2019/2020 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2018/2019 Schuljahr 2018/2019
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2018/2019 Schuljahr 2018/2019 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
1. Kindergarten Regenbogen Buchenberg
BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD ATKBJS am 20. Mai 2015 - öffentlich - Vorlage Nr. 16/2015 Bedarfsplanung für die Kindergärten und die Schülerbetreuung 2015/2016 -Beratung und Beschlussfassung-
Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017
Sitzungsvorlage zu TOP 5 Montag, 12.09.2016, 19:30 Uhr Sitzungssaal, Rathaus Achstetten Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 1. Allgemeine Informationen 1.1. Rechtsanspruch auf
Bedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017
Amt: Aktenzeichen: Büro des Bürgermeisters 460.024:13 TOP Sitzungsvorlage 3 Nr. 26/2016 2210101010110101/2014 0101/2014 /2014 TOP 2 Bedarfsplan für Kindertagesstätten - Bericht über die Bedarfsentwicklung
Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung
Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung 2018 2021 1. Vorbemerkungen Anlass für die Aufstellung der Bedarfsplanung Das Kindergartengesetz für Baden-Württemberg (KGaG), das seit 01.01.2004 gültig
Bedarfserhebung 2015/2016
Bedarfserhebung 2015/2016 zur Ermittlung der Bedürfnisse von Eltern über die Betreuungswünsche 1. Daten des Kindes Geburtsdatum: Name, Vorname: Geschlecht: Junge Mädchen 2. Aktueller Besuch von Kindertageseinrichtungen
Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich
Vorberatung der nächsten Sitzung des Kindergartenkuratoriums
Drucksache Nr. 21/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 1. Juni 2016 Tagesordnungspunkt 3 Vorberatung der nächsten Sitzung des Kindergartenkuratoriums Sachverhalt: Der
Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2014/2015
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2014/2015 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15 schleicher@ottenbach.de
Gemeinderatsdrucksache Nr. 5 / 2012
Gemeinderatsdrucksache Nr. 5 / 2012 vom 16.01.2012 Az.: 460.023 Vorlage für die Sitzung des : Gemeinderat am 29.02.2012 - öffentlich - Vorberatung: Verwaltungsausschuss am 08.02.2012 Zuständigkeit nach:
Kindergartenbedarfsplanung
Gemeinde Schnürpflingen Alb-Donau-Kreis Kindergartenbedarfsplanung 2015-2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zur Bedarfsplanung.. 1 2. Rechtsgrundlagen Vorgehensweise... 1 3. Rechtsanspruch auf Betreuung...
Erhöhung der Elternbeiträge ab in den gemeindlichen Kindergärten
Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.09.15 in den gemeindlichen Kindergärten Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.Juni mehrheitlich beschlossen, die Elternbeiträge für die kommunalen Kindergärten ab
Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung
Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai 2017 Kinderbetreuung - Vorstellung einer Bedarfsumfrage zu den Kinderbetreuungsangeboten - In der Kinderbetreuung hat sich in den letzten
Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar Vorlage Verhandlungsfolge: TOP öffentl. nicht am Niederschrift Berat. öffentl. Punkt X VA X 19.05.2011 VA AUT AUT OR X 30.05.2011 OR GR X 09.06.2011 GR Bedarfsplan der Marbacher
Elternbefragung im Jahr 2017 zu Kinderbetreuungsangeboten
Elternbefragung im Jahr 2017 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung, die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt
Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung
Nummer 33 Murr, den 14. Juni 2017 Seite 193 für die Sitzung am 27. Juni 2017 Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung Aktuelle Situation Der Gemeinderat hat
Gemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger-
Gemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger- Datum: Drucksache: GR am: Aktenzeichen: verhandelt (ö/nö) 28.04.2016 50-2016 10.05.2015 460.023 öffentlich Beratungsgegenstand: Kindergartenbedarfsplanung
Kindergarten Bedarfsumfrage für das Kindergartenjahr 2017/2018
An die Eltern der Kinder von 0 10 Jahren Gabi Wolf g.wolf@gemmrigheim.de Az.: 460.023 / gw 18. Oktober 2016 21 Kindergarten Bedarfsumfrage für das Kindergartenjahr 2017/2018 Liebe Eltern, die Gemeinde
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016)
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot,
Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt
Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt Ausbau der betreuung in Laichingen a) Umfrage zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs von n unter 3 Jahren -Vorstellung des Umfrageergebnissesb) gartenbedarfsplanung/gartenkonzeption
B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen
Bedarfsplan 2012/2013 1 B E D A R F S P L A N 2012 / 2 0 1 3 Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sind die Gemeinden verpflichtet,
Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung
Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Dienstag, 18.01.2011, UDEON Ablauf des Informationsabends Begrüßung und Einleitung - Bürgermeister Sieghart Friz - Vorstellung
7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss
7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss Sachverhalt: Die Gemeinde ist verpflichtet, eine jährliche Bedarfsplanung vorzunehmen und diese dem örtlichen Träger
Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten
Elternbefragung im Jahr 2015 zu Kinderbetreuungsangeboten Im Rahmen der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung die gemeinsam von den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg und dem Kreisjugendamt durchgeführt
Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008. Stand Juli 2007
Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008 Stand Juli 2007 1. Allgemeines Die Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall
Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan 2012
Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan 2012 1 1. Entwicklung der Grundschulkinder (6 11 Jahre) Grundschule Würmersheim Schuljahr Kinder Davon Plätze Belegt Plätze Belegt Gesamt Erstklässler Hort Verl.Grund.
Die soziale Komponente wird für zweite und weitere Kinder, die gleichzeitig einen Kindergarten (unabhängig der Betreuungsform) besuchen, erhoben.
Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zu Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2013/2014 und. I. Kindergarten-Entgelte (Elternbeiträge)
Elternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
Gemeinde Aicha vorm Wald BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des Kindes (2a) Mein Kind hat einen Betreuungsplatz bitte
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen
KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE. Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung
KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung GEMEINDE OVELGÖNNE KINDERBETREUUNG Entwicklung der Kinderbetreuung RECHTSANSPRUCH AUF KINDERBETREUUNG Seit 1996 gilt in
Elternfragebogen. Sehr geehrte Eltern,
Elternfragebogen Sehr geehrte Eltern, um das gemeindliche Betreuungsangebot zu optimieren, führt die Gemeinde Bischberg wieder eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret
Kita-Bericht 2014 Stichtag:
Jahrestagung für Leiterinnen und Leiter der Jugendämter in Baden- Württemberg 2015 Kita-Bericht 2014 Stichtag: 01.03.2014 Vorab-Informationen Bernd Hausmann KVJS-Landesjugendamt 1 Anzahl der Gruppen, der
Elternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
SSta Stadt Alzenau z.hd. Frau Christine Reyer Hanauer Straße 1 63755 Alzenau BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des
Gemeinde Bad Rothenfelde
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Frankfurter Straße 3 49214 Ansprechpartner: Herr Lönker 05424 / 223-188 loenker@gemeinde-bad-rothenfelde.de Homepage: www.bad-rothenfelde.de Ortsteile:, Aschendorf und Strang.
Amt Sachbearbeiter(in) vom Internetfreigabe Beratungsart 10 Frau Pramor Ja Öffentlich Vor Vervielfältigung Amt 10 z. K
Gemeinde Hechthausen Der Bürgermeister Vorlage Nr. HEC 0025/2010 Amt Sachbearbeiter(in) vom Internetfreigabe Beratungsart 10 Frau Pramor 11.06.2010 Ja Öffentlich AKZ Vor Vervielfältigung Amt 10 z. K Beratungsfolge:
Kinderbetreuung in Walzbachtal
Kinderbetreuung in Walzbachtal Bürgerversammlung, 17. Juli 2013 Kinder sind unsere Zukunft Erziehung und Ausbildung der Kinder zu fördern ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft Kinderbetreuung
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen
Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung
Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Ergebnisse, Situationsbericht und Folgerungen Inhalt 1. Elternbefragung 2015 Eckpunkte der Befragung Allgemeine Angaben Ergebnisse der Befragung 2. Sachstandsbericht
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017)
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017) 1. Vorbemerkung Die Gemeinde Reute legt großen Wert auf ein an den Bedürfnissen der Eltern und Kindern orientiertes Betreuungsangebot,
Umfrage zur Ermittlung des Bedarfs in Ostrach für die Kinderbetreuung im Jahr 2013/2014 Derzeitiges Angebot in der Gemeinde
Umfrage zur Ermittlung des Bedarfs in Ostrach für die Kinderbetreuung im Jahr 2013/2014 Derzeitiges Angebot in der Gemeinde Kindergarten Am Buchbühl Altshauser Str. 7, 88356 Ostrach 07585/935034, Buchbuehl-Kiga@t-online.de
Ratssplitter 19. Juni 2018
Ratssplitter 19. Juni 2018 Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019 Der Gemeinderat hat zur Kindergartenbedarfsplanung für die Einrichtungen in allen vier Ortsteilen folgende Beschlüsse gefasst: Der Einrichtung
Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -
- Kreis Reutlingen - 3. Fortschreibung -Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2010/2011 Aktuelle Ausrichtung und Entwicklung Stand: Februar 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...3 2 Örtliche Bedarfsplanung...3
Zurück in den Beruf. Bildelement: Happy Family. Kinderbetreuung in Lübeck. Bildelement: Logo
Bildelement: Happy Family Zurück in den Beruf Kinderbetreuung in Lübeck Bildelement: Logo Kinderbetreuung Zurück in den Beruf - bevor dieses Ziel nach einer Familienphase umgesetzt ist, gilt es, eine Reihe
Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes
Anlage 17: Frau Christner, Städtetag Baden-Württemberg: Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes, Power-Point Präsentation, Stuttgart 2009 Gesetz zur Änderung
Stadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16
Stadt Elzach Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16 Inhaltsverzeichnis Vorwort Bestand des Betreuungsangebots Ermittlung des quantitativen Bedarfs Ermittlung des qualitativen Bedarfs Feststellung des Bedarfs
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015)
Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015) 1. Vorbemerkung Die vorliegende Bedarfsplanung dokumentiert den Status quo und trifft zukunftsorientierte Aussagen über die
Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont
Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Bad Pyrmont 2018 2023 1. Vorwort Die Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Bad Pyrmont dient als Ergänzung und Konkretisierung des Bedarfsplans für Kindertagesstätten
Aktuelles Angebot in Ilvesheim
6. Ausbau des Betreuungsangebots an der Friedrich-Ebert-Schule außerhalb der Unterrichtszeit (Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung); Beschluss Im September 1991
FRAGEBOGEN FÜR ELTERN
FRAGEBOGEN FÜR ELTERN MIT KINDERN VON 0 BIS 10 JAHREN Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir in unserem Markt diese Elternbefragung durch. Nur wenn wir
Evangelisches Pfarramt Beuren Tel.: Linsenhofer Str. 3 Fax.: Beuren
Evangelisches Pfarramt Beuren Tel.: 07025 2145 Linsenhofer Str. 3 Fax.: 07025 2504 72660 Beuren E-Mail: Pfarramt.Beuren@elkw.de Sprechzeiten: Dienstag Mittwoch, Donnerstag, Freitag 15.30-18.30 Uhr 8.30-11.30
Elternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
G Gemeinde Langenbach Bahnhofstraße 6 85416 Langenbach BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des Kindes (2a) Mein Kind
Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung 3
Kindergartenbedarfsplan 2017-2019 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Gesetzliche Regelungen und Strukturen 4 2.1 Gesetzliche Grundlagen und Rechtsansprüche 4 2.2 Hinweise zur Finanzierung der Betreuung
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung. (Kindergarten-Gebührenordnung) vom 21.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung vom 21. Juli 2016 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit den 2, 13 und 19
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz
Informationen und Erläuterungen zur Kindergartenanmeldung 2016/2017
Informationen und Erläuterungen zur Kindergartenanmeldung 2016/2017 Liebe Eltern, In den Aichwalder Kindergärten stehen Ihnen eine Vielzahl an Betreuungsangeboten für Ihre Kinder zur Verfügung. Mit einem
Stadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2016/17
Stadt Elzach Kindergarten- Bedarfsplanung 2016/17 Inhaltsverzeichnis Vorwort Bestand des Betreuungsangebots Ermittlung des quantitativen Bedarfs Ermittlung des qualitativen Bedarfs Feststellung des Bedarfs
Landesjugendhilfeausschuss 06. Juli TOP 3 Entwicklungen in der Kindertagespflege
Landesjugendhilfeausschuss 06. Juli 2016 TOP 3 Entwicklungen in der Kindertagespflege Zum Stichtag 01.03.2016 erfolgte die siebte Erhebung zur Entwicklung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg. Der
Satzung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen über die Gebührenordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen
Satzung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen über die Gebührenordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den
Bedarfserhebung. für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Stadt Abensberg
Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Stadt Abensberg Liebe Eltern, wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum
Hort oder Ganztagesschule in der Grundschule?
Liebe Eltern, Hort oder Ganztagesschule in der Grundschule? seit vielen Jahren bietet die Achtalschule ein vielfältiges Ganztagesangebot an. Ab kommendem Schuljahr werden wir jedoch die hierfür notwendigen
6. Kommunaler Kindergarten "Rappelkiste"; hier: Übergabe der Betriebsträgerschaft an den Verein Kinderkiste e.v.; Beschluss
6. Kommunaler Kindergarten "Rappelkiste"; hier: Übergabe der Betriebsträgerschaft an den Verein Kinderkiste e.v.; Beschluss Sachverhalt: Seit dem Jahr 1993 betreibt die Gemeinde Ilvesheim in Eigenregie
Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Merzen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Neuenkirchen Allgemeines: Gemeinde Merzen Hauptstraße 31 49586 Merzen 05466 / 363 Homepage: www.merzen.de Samtgemeinde Neuenkirchen Alte Poststraße 5-7
A. Ist-Bestand und personelle Ausstattung der Kindergärten:
Örtliche Kindergartenbedarfsplanung der Gemeinde Steißlingen für das 2017/2018 (7. Fortschreibung) A. Ist-Bestand und personelle Ausstattung der Kindergärten: 1. Kinderbetreuungseinrichtungen - Aktueller
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten vom
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten A 4.2 Seite 1 Gemeinde Illerkirchberg Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Antonius-Kindergarten
Bedarfserhebung. für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 Bay KiBiG im Markt Bad Abbach
Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 Bay KiBiG im Markt Bad Abbach 1 Liebe Eltern, wir bitten Sie, die ausgefüllten Fragebögen ohne Absenderangabe bis zum
Ergebnisse aus der Bedarfsabfrage 2016 für die Betreuungszeiten der Josefschule
Ergebnisse aus der Bedarfsabfrage 2016 für die Betreuungszeiten der Josefschule Analyse Die Beteiligung an der Umfrage aller Schüler (220) an der Josefschule beträgt 80 %. Die Beteiligung der zur Zeit
In seiner Sitzung am 23. Mai 2017 befasste sich der Verwaltungsausschuss mit folgenden Tagesordnungspunkten:
Sitzungsbericht Verwaltungsausschuss des Gemeinderates In seiner Sitzung am 23. Mai 2017 befasste sich der Verwaltungsausschuss mit folgenden Tagesordnungspunkten: TOP 7: Offene Jugendarbeit in der Gemeinde
1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6332 09. 01. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport U3-Betreuung im Landkreis
2. Wie hat sich die Betreuungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den letzten fünf Jahren verändert?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 796 18. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kinderbetreuung im Stadtkreis
Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 2015/2016
Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 5/6 Betreuung und Bildung für Kinder unter drei Jahren Im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes besteht zum. August 3 Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Am 01. Februar 2007 hat die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag eingereicht:
GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Vorlage Nr.: 8/2008 öffentlich Amt: Hauptamt Aktenzeichen: 460.023 Sachbearbeiter: Herr Sommer Stichwort: Kinderbetreuung Sitzungstermin: VA/TA 14.02.2008 Tagesordnungspunkt: Ausbau
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen Auswertung der Elternbefragung vom Oktober/November 15 Sitzung des Gemeinderates am 24.2.16 Erhebungen für die Bedarfsplanung in Ottobrunn auf vielen Ebenen
Wir bitten Sie, den beigefügten Fragebogen zu beantworten und bis. Freitag, 2. Februar 2018
Stadtverwaltung Marktplatz 2 72275 Alpirsbach Hauptamt Simone Müller Tel.: 07444 / 9516-210 Fax: 07444 / 9516-218 simone.mueller@alpirsbach.de Zimmer 204 Az.: 460.023 - MÜ 10.01.2018 Örtliche Bedarfsplanung
Elternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS
Elternfragebogen Verwaltungsgemeinschaft Schönberg Marktplatz 16 94513 Schönberg Tel. 08554 / 960 4-37 Fax: 08554 / 960 4-50 michaela.gampe@vg-schoenberg.de BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN
K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW. Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK
K i B i z Kinderbildungsgesetz NRW Eckpunkte und Grundlagen zur Reform des GTK GTK - Novelle I. Ausgangslage Moderiertes Verfahren der Firma Kienbaum (Vereinbarung aller Beteiligten vom 29. Juni 2006)
der Stadt Landau in der Pfalz
der Stadt Landau in der Pfalz FORTSCHREIBUNG Stand: 1. März 2015 Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau in der Pfalz Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Einzugsbereiche
Gemeinde Bad Rothenfelde
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Frankfurter Straße 3 49214 Ansprechpartner: Frau Warnecke 05424 / 223-152 warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de Homepage: www.bad-rothenfelde.de Ortsteile:, Aschendorf und
Gemeinde Bad Rothenfelde
Gemeinde Bad Rothenfelde Allgemeines: Gemeinde Bad Rothenfelde Frankfurter Straße 3 49214 Bad Rothenfelde Ansprechpartner: Frau Warnecke 05424 / 223-152 warnecke@gemeinde-bad-rothenfelde.de Homepage: www.bad-rothenfelde.de
Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze
Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze Liebe Eltern, seit Januar 2014 werden die Anmeldungen für Krippen- und Kindergartenplätze über die zentrale
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat am 06.07.2017 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung
Kinderbetreuung: aktueller Stand und Ausblick
Kinderbetreuung: aktueller Stand und Ausblick Gemeinderatssitzung Dienstag, 14.02.2017 Bedarfsplanung Kinderbetreuung Stand und Bedarfsprognose Demografische Entwicklung Grenzach-Wyhlen Vorhandene Betreuungsplätze
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergarten-Satzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergarten-Satzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen hat am 28.07.2011 (geändert am 21.06.2012,
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern -Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - Stadt Erwitte Der Bürgermeister 1 bisherige Regelung: Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) Rechtsanspruch
Zusammenarbeit zwischen dem Kindergarten Regenbogen und dem Schulkindergarten für blinde und sehbehinderte Kinder bzgl. Inklusion
TOP 2 Kindergartenangelegenheiten (a c) a.) Zusammenarbeit zwischen dem Kindergarten Regenbogen und dem Schulkindergarten für blinde und sehbehinderte Kinder bzgl. Inklusion 1. Zu entscheiden ist: Ob einer
Jipieh! ich aufwachsen! Herausragend,
Jipieh! in Wolfsburg will ich aufwachsen! Herausragend, das ist DER WOLFSBURGER BetreuungsSTANDARD. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der heutigen Zeit die Grundlage für die Zukunft einer
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes
Gemeinde Belm. Einwohner Fläche in qkm Einwohner je qkm ,67 295,26
Gemeinde Allgemeines: Gemeinde Marktring 13 49191 Ansprechpartner: Frau Rebenstorf 05406 / 505-85 rebenstorf@belm.de Homepage: www.belm.de Ortsteile:, Haltern, Icker und Vehrte. Bevölkerungsdaten: Einwohner
Kinderhaus Döchtbühl
Herzlich Willkommen im Kinderhaus Döchtbühl Anschrift Kinderhaus Döchtbühl Döchtbühlweg 88339 Bad Waldsee Leitung Birgit Knoll Telefon 07524 / 40 11 086 E-Mail kita-doechtbuehl@gmx.de Anmeldung Nach telefonischer
Informationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel
SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel Aufgrund der 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2 und 9
Leitlinien zum Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für Kinder im Main-Tauber-Kreis
Landratsamt Main-Tauber-Kreis Jugendamt Mai 2010 Leitlinien zum Ausbau der Tagesbetreuungsangebote für Kinder im Main-Tauber-Kreis Einleitung Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau
Situation der Kleinkindbetreuung im Landkreis Esslingen
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1448 15. 03. 2012 Kleine Anfrage der Abg. Andreas Deuschle, Thaddäus Kunzmann und Karl Zimmermann CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus,
BESCHLUSSVORLAGE - ÖFFENTLICH - 38/2017
BESCHLUSSVORLAGE - ÖFFENTLICH - 38/2017 Gemeinderat Sitzung am 22.05.2017 öffentlich 2. Top Aktenzeichen: 460.21 Fachbereich: Bürgerdienste und Bildung Bearbeitet von: Peter Müller Kindergartenbedarfsplan