LAbg. Matthias Kucera Hofsteigstraße Hard Hard, 13. Juli 2017

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1 Anfrage VP eingelangt: Zahl: LAbg. Matthias Kucera Hofsteigstraße Hard Hard, 13. Juli 2017 Frau Landesrätin Katharina Wiesflecker Landhaus 6900 Bregenz Anfrage gemäß 54 GO d LT Abschaffung des Pflege-Regresses auf Vermögen Auswirkungen auf Vorarlberg Sehr geehrte Frau Landesrätin! Der Nationalrats-Beschluss vom 29. Juni 2017, den Regress auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen Personen bzw. von deren Erben und Geschenknehmern abzuschaffen, wird die Pflegelandschaft in ganz Österreich und natürlich auch in Vorarlberg nachhaltig verändern. Zweifelsohne ist es begrüßenswert, dass nun viele pflegebedürftige Menschen nicht mehr fürchten müssen, ein oft mühsam erarbeitetes und erspartes Geldvermögen oder Eigenheim zu verlieren. Die Art und Weise insbesondere die Geschwindigkeit wie der Vermögens- Regress abgeschafft worden ist, wird Länder und Gemeinden aber vor vielschichtige Herausforderungen stellen. Als in Vorarlberg beispielsweise der Einkommensregress gegenüber Kindern von pflegebedürftigen Menschen abgeschafft wurde, standen in den Heimen des Landes rund 120 Betten leer. Diese waren nach Abschaffung des Angehörigen-Regresses innerhalb von drei Monaten belegt. Eine ähnliche Entwicklung, an deren Ende mehr Heimplätze, mehr Pflegepersonal, aber auch deutlich höhere Kosten stehen werden, ist sehr wahrscheinlich. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Maßnahmen zu setzen, die verhindern, dass die Qualität der Pflege durch die neuen Rahmenbedingungen sinkt. Die Pflegelehre ist aus unserer Sicht eine dieser Maßnahmen. Weiters wird es auch zusätzliche Anreize brauchen, die Familien ermutigen, weiterhin die Pflege der Eltern-Generation zu Hause zu übernehmen.

2 Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, folgende ANFRAGE an Sie als ressortzuständiges Regierungsmitglied zur richten: 1. Welche Auswirkungen hat das verfassungsgesetzliche Verbot des Vermögensregresses auf das Budget des Sozialfonds, und insbesondere auf Förderungen zur Errichtung und den Erhalt von stationären Pflegeplätzen? 2. Werden die in Aussicht gestellten finanziellen Mittel seitens des Bundes in Höhe von insgesamt ,-- aus Ihrer Sicht ausreichen, um den Einnahmenentfall im Lande zu kompensieren? 3. Ist aus Ihrer Sicht der Ehegattenregress unter den neuen Voraussetzungen haltbar? 4. Kann bereits abgeschätzt werden, inwiefern verstärkt Pflegeheime im Lande gebaut werden müssen? 5. Welche finanziellen Mittel hat das Land aus dem bisherigen Vermögensregress in den vergangenen fünf Jahren eingenommen (bitte um Aufgliederung getrennt nach Jahren, nach Regress aus Vermögen, nach Regress aus Schenkungen, nach Regress aus Ehegattenunterhalt)? 6. Wie hoch waren die Einnahmen des Landes bzw. des Sozialfonds in den vergangenen fünf Jahren aus dem Einsatz von Einkommen (Pensionen, Pflegegeld, Zuschüsse etc.) der Bezieher der geschlossenen Mindestsicherung (bitte getrennt nach Jahren und Herkunftsquelle)? 7. Welche finanziellen Mittel hat der Sozialfonds in den vergangenen fünf Jahren für die stationäre Pflege insgesamt aufgewendet? 8. Wie viele Selbstzahler belegten in Gegenüberstellung zu Beziehern der geschlossenen Mindestsicherung in den vergangenen fünf Jahren stationäre Pflegeplätze in Pflegeeinrichtungen? 9. Weshalb gehen Sie, Frau Landesrätin, in öffentlichen Aussagen vom hundertprozentigen Entfall der Selbstzahler als Folge des Verbots des Vermögensregresses aus? 10. Wie viele laufende Verfahren sind vom Verbot des Pflegeregresses betroffen? 11. Wie wird die Landesregierung das Verbot des Pflegeregresses für die laufenden Regressverfahren umsetzen, welche Übergangsregelungen werden angedacht? 12. Welche Schritte hat die Landesregierung in den vergangenen drei Jahren zur Attraktivierung und Steigerung der häuslichen Pflege gesetzt? Welche weiteren Schritte sind seitens der Landesregierung geplant?

3 13. Welche Strategie ist aus ihrer Sicht zur Steigerung der Attraktivität der häuslichen Pflege am zielführendsten? 14. Welche bestehenden Geld- und Sachleistungen im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege könnten verbessert werden und so zur Steigerung der Attraktivität der häuslichen Pflege beitragen? 15. Wie beurteilen Sie die Forderung nach einem finanziellen Ausgleich der Belastungen zwischen der häuslichen gegenüber der stationären Pflege? 16. Ist der Pflegezuschuss des Landes ein aus ihrer Sicht sinnvolles Mittel zur Förderung der häuslichen Pflege? Wie sieht ein österreichweiter Vergleich von Pflegezuschüssen der Länder aus? 17. Mit welchem Mehrbedarf an Pflegepersonal rechnen Sie aufgrund der Demographie und des Verbots des Vermögensregresses in den nächsten fünf Jahren und welche Mehrkosten sind damit voraussichtlich verbunden? 18. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung zur Abdeckung des künftigen Personalbedarfs im Pflege- und Betreuungsbereich, sowohl im stationären als auch im häuslichen Bereich? 19. Würde die vom Landtag mehrfach geforderte Pflegelehre aus ihrer Sicht zu einer Verbesserung der Personalsituation beitragen und die Attraktivität der häuslichen Pflege hinkünftig steigern? 20. Wie kann aus ihrer Sicht der Pflegeberuf generell an Attraktivität gewinnen? Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Anfrage und verbleibe mit freundlichen Grüßen LAbg. Matthias Kucera

4 Beantwortet: Zahl: Herr Landtagsabgeordneter Matthias Kucera VP Landtagsklub Im Hause im Wege der Landtagsdirektion Bregenz, am Betreff: Landtagsanfrage betreffend "Abschaffung des Pflege-Regresses auf Vermögen Auswirkungen auf Vorarlberg" Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Kucera, Ihre Anfrage gemäß 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1.: Welche Auswirkungen hat das verfassungsgesetzliche Verbot des Vermögensregresses auf das Budget des Sozialfonds, und insbesondere auf Förderungen zur Errichtung und den Erhalt von stationären Pflegeplätzen? Die Verfassungsbestimmung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist sehr offen und allgemein formuliert, sodass die verwendeten Begriffe noch einer Auslegung bzw. teilweise einer Definition bedürfen. Zu den Auswirkungen auf den Sozialfonds durch einen allenfalls notwendigen weiteren Ausbau von Pflegeheimplätzen kann jedoch darauf hingewiesen werden, dass hier für den Sozialfonds keine bzw. vorerst nur geringfügig höhere Ausgaben erwartet werden, da der Großteil der Förderungen aus Gemeinde- Bedarfszuweisungsmitteln sowie aus dem Wohnbauförderungsbudget stammen. Der Sozialfonds fördert lediglich die (wenigen) Pflegeheimplätze (derzeit bestehen drei Pflegeheime) mit Investitionszuschüssen, die von gemeinnützigen, meist konfessionellen Trägern errichtet werden. Hinsichtlich des Erhalts von Pflegeheimplätzen kann festgehalten werden, dass jener Teil der Errichtungskosten von Pflegeheimplätzen, welche nicht durch die oben angeführten Förderungen gedeckt sind, im Wege der AfA in den jeweiligen Pflegeheimtarif einfließen, wobei von der Landesregierung hier Orientierungspreise vorgegeben werden. Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR T F

5 Zu Frage 2.: Werden die in Aussicht gestellten finanziellen Mittel seitens des Bundes in Höhe von insgesamt ,-- aus Ihrer Sicht ausreichen, um den Einnahmenentfall im Lande zu kompensieren? Sollte die Verteilung der zugesagten Bundesmittel nach dem Bevölkerungsschlüssel des Finanzausgleichs erfolgen, bedeutet dies, dass Vorarlberg Euro 4,41 Millionen für den Einnahmenentfall bekommt. Aus heutiger Sicht kann davon ausgegangen werden, dass diese Mittel nicht ausreichen werden, um den Einnahmenentfall zu kompensieren. Zu Frage 3.: Ist aus Ihrer Sicht der Ehegattenregress unter den neuen Voraussetzungen haltbar? Der Bund hat mit einer Verfassungsbestimmung im ASVG den Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen und deren Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten für unzulässig erklärt (vgl. 303a ASVG). Diese Verfassungsbestimmung geht nicht auf Ehegatten und andere unterhaltspflichtige Angehörige ein. Wir gehen daher davon aus, dass der Bund diese Unterhaltspflichtigen nicht in die Abschaffung des Regresses einbeziehen wollte. Zu Frage 4.: Kann bereits abgeschätzt werden, inwiefern verstärkt Pflegeheime im Lande gebaut werden müssen? Nach der Prognose des Bedarfs von Pflegeheimplätzen unter Einbeziehung der Entwicklung der 24-Stunden-Betreuung haben wir in Vorarlberg einen Ausbaubedarf bis 2025 von rund 125 Pflegeheimbetten. Von Bundesseite wird auf Grund des Entfalls des Pflegeregresses der zusätzliche Bedarf an Pflegeheimplätzen auf 10 % geschätzt, sodass für Vorarlberg bei einem Bestand von Betten von einem zusätzlichen Bedarf an 240 Pflegeheimbetten bis 2021 auszugehen wäre. Dafür wären an Investitionskosten pro Bett mit anerkannten Euro in Summe somit mit Euro 19,2 Millionen zu rechnen. Dazu kommen noch die Unterkunfts- und Verpflegskosten in Höhe von Euro 8,6 Millionen. Zu Frage 5.: Welche finanziellen Mittel hat das Land aus dem bisherigen Vermögensregress in den vergangenen fünf Jahren eingenommen (bitte um Aufgliederung getrennt nach Jahren, nach Regress aus Vermögen, nach Regress aus Schenkungen, nach Regress aus Ehegattenunterhalt)? Seite 2

6 Im Rahmen der Verbuchung der Forderungen der Mindestsicherung wird nicht nach den angeführten Gesichtspunkten unterschieden. Eine grundsätzliche Differenzierung ist möglich nach Einnahmen aus dem Bundespflegegeld, von Versicherungsträgern, sonstige Einnahmen und aus Verlassenschaften. Zu Frage 6.: Wie hoch waren die Einnahmen des Landes bzw. des Sozialfonds in den vergangenen fünf Jahren aus dem Einsatz von Einkommen (Pensionen, Pflegegeld, Zuschüsse etc.) der Bezieher der geschlossenen Mindestsicherung (bitte getrennt nach Jahren und Herkunftsquelle)? In Vorarlberg wird erst dann aus Mitteln der Mindestsicherung Hilfe gewährt, wenn Menschen hilfsbedürftig werden. Reichen ihre eigenen Kräfte und Mittel nicht aus, um die Unterkunfts- und Verpflegskosten in einem Pflegeheim zu begleichen, wird eine Leistung der Mindestsicherung gewährt. Im Sinne eines letzten Auffangnetzes hat somit die potentiell hilfsbedürftige Person vorrangig alle ihr zustehenden Ansprüche (z.b. Unterhaltsansprüche, Ausgedinge, Leibrenten, regelmäßige Gewinnausschüttungen, Ansprüche nach 947 ABGB) auszuschöpfen und einzusetzen. Erst dann, wenn ihre eigenen Mittel und Kräfte nicht ausreichen, wird jener Betrag aus Mitteln der Mindestsicherung übernommen, der nicht mit eigenen Mitteln abgedeckt werden kann. Details dazu scheinen nur in den physischen Einzelfallverfahrensakten auf. Die Ausgaben und die Einnahmen werden anschließend im ISSO nach den Kategorien (siehe Tabelle zu Frage Pkt. 5.) verbucht. Auf Grund der Trennung des Fachbereiches Soziales und des Fachbereiches Senioren und Pflegevorsorge im Jahr 2012 gab es in den Jahren 2012 und 2013 keine trennscharfe Buchung, da einzelne Bereiche (bspw. Wohnungslosenhilfe) erst ab 2013 schrittweise getrennt verbucht worden sind. Zu Frage 7.: Welche finanziellen Mittel hat der Sozialfonds in den vergangenen fünf Jahren für die stationäre Pflege insgesamt aufgewendet? Seite 3

7 Zu Frage 8.: Wie viele Selbstzahler belegten in Gegenüberstellung zu Beziehern der geschlossenen Mindestsicherung in den vergangenen fünf Jahren stationäre Pflegeplätze in Pflegeeinrichtungen? Aus den Erhebungen zum Stichtag ergibt sich, dass die Anzahl der Selbstzahlenden in Pflegeheimen von 35 % im Jahr 2007 auf derzeit ca. 20 % zurückgegangen ist. Die Entwicklung der Jahre 2012 bis 2016 sieht aus wie folgt: Zu Frage 9.: Weshalb gehen Sie, Frau Landesrätin, in öffentlichen Aussagen vom hundertprozentigen Entfall der Selbstzahler als Folge des Verbots des Vermögensregresses aus? Betrachtet man die Statistik zu den Pensionen in Vorarlberg und die durchschnittlichen Tagsätze in Pflegeheimen je nach Pflegestufe, so kommt man zu dem logischen Schluss, dass in der Regel die Pension und das Pflegegeld nicht ausreichen können, die Kosten im Pflegeheim zu decken. Es ist daher davon auszugehen, dass Pflegebedürftige, die sich derzeit als Selbstzahlende in Pflegeheimen befinden, neben ihrem Einkommen auch ihr Vermögen für die Deckung der Kosten heranziehen müssen. Erst bei Eintritt der Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Mindestsicherungsgesetzes wird Mindestsicherung für die Abdeckung der offenen Pflegeheimkosten gewährt. Zu Frage 10.: Wie viele laufende Verfahren sind vom Verbot des Pflegeregresses betroffen? Wie viele Verfahren hier betroffen sind, kann mangels vorliegender Statistik nicht gesagt werden. Solange das Einkommen und das Vermögen zur Deckung der Pflegeheimkosten ausreichen, wird in der Regel auch kein Antrag auf Mindestsicherung gestellt und somit auch kein Verfahren eingeleitet. Dies entspricht dem grundlegenden Prinzip der Subsidiarität der Mindestsicherung. Sollte die Übergangsbestimmung des 707a ASVG so gelesen werden, dass nicht mehr geltend machen bedeutet, dass ab keine Zahlungen mehr erfolgen sollen, so sind auch bis zum rechtskräftig abgeschlossene gerichtliche und verwaltungsbehördliche Verfahren und Seite 4

8 Grundbuchseinträge wertlos. Zu Frage 11.: Wie wird die Landesregierung das Verbot des Pflegeregresses für die laufenden Regressverfahren umsetzen, welche Übergangsregelungen werden angedacht? Derzeit stellt der Bund Überlegungen an, ob er ein Ausführungsgesetz zu dieser Verfassungsbestimmung ( 707a ASVG) erlässt, oder nicht. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, dem Bund hier vorzugreifen und vorschnell rechtliche Schritte zu setzen, ohne die Ausführungen des Bundes bzw. dessen rechtliche Rahmenbedingungen zu kennen. Zu Frage 12.: Welche Schritte hat die Landesregierung in den vergangenen drei Jahren zur Attraktivierung und Steigerung der häuslichen Pflege gesetzt? Welche weiteren Schritte sind seitens der Landesregierung geplant? Wir gehen davon aus, dass in der Fragestellung auch die geplanten Schritte des Sozialfonds gemeint sind. Die Weiterentwicklungen im Bereich Pflege und Betreuung in Vorarlberg waren in den letzten beiden Jahren mehrfach Schwerpunktthema der strategischen Überlegungen im Strategieausschuss des Sozialfonds. So zuletzt am 6. Juni 2017, in welchem vier Themenbereiche zur Stärkung des ambulanten Bereiches behandelt wurden: der Ausbau des Case Managements, die Weiterentwicklung der ambulanten gerontopsychiatrischen Pflege, der Ausbau der Tagesbetreuung mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt und die Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege. In Vorarlberg werden nach wie vor über 80 Prozent der Pflegegeldempfangenden in ihrem Zuhause betreut. Damit die Pflege und Betreuung zuhause stattfinden kann, wird durch ein vielseitiges Angebot die qualitätsvolle Versorgung pflegebedürftiger Menschen sichergestellt. Das Angebot ist vielschichtig und reicht von mobilen Hilfsdiensten, Hauskrankenpflege, Tagesbetreuungsangeboten bis zur 24-Stunden-Betreuung und stationären Aufnahme im Pflegeheim. Anbei eine Auswahl des vielfältigen Angebotes, das in den vergangen drei Jahren maßgeblich gestärkt bzw. ausgebaut worden ist. Im ambulanten Bereich sind folgende flächendeckende Angebote besonders hervorzuheben und nicht mehr wegzudenken: Regionale Mobile Hilfsdienste (MoHi) entlasten betreuende bzw. pflegende Angehörige und unterstützen Menschen, die einer Betreuung bedürfen und alleine leben. Mit einer neuen Richtlinie zur Förderung der MoHi, die am in Kraft trat, wird eine Verbesserung der bestehenden Struktur ermöglicht. In den vergangenen Jahren wurde vor allem die Erhöhung der Anstellungsverhältnisse maßgeblich unterstützt. Diese Anstellungen ermöglichen den MoHi-Institutionen einerseits ihrer Versorgungsaufgabe noch besser nachzukommen, andererseits wird die Attraktivität der MoHi-Institutionen Seite 5

9 als Arbeitgeber erhöht. Für die flächendeckende Sicherung der Versorgung braucht es Strukturen, um etwa in speziellen Situationen keine Engpässe zu haben, wie etwa kurzfristige Einsätze, Abdeckung von Randzeiten, Sonn- und Feiertagen, Ferienzeiten, etc. Die mobilen Hilfsdienste leisten auch einen Beitrag zur würdigen Umsorgung und Integration von Menschen mit einer demenziell bedingten Veränderung und zur Unterstützung von deren Angehörigen. Die Hauskrankenpflege ist in Vorarlberg mit 66 Krankenpflegevereinen flächendeckend ausgebaut. Unter der Federführung des Landesverbandes und mit Unterstützung der connexia wurde das Perspektiven- und Entwicklungskonzept 2025 für die Krankenpflegevereine in Vorarlberg erarbeitet. Die Inhalte werden in den nächsten Jahren Orientierung bei den Maßnahmenplanungen bieten. Weitere Handlungsfelder der Hauskrankenpflege sind auch die Gesundheitsförderung und Gesundheitsberatung. So fördert das Angebot der präventiven Hausbesuche mit dem Titel Unabhängig leben im Alter für Menschen ab 75+ die Gesundheitskompetenz älterer Menschen und es hat sich gezeigt, dass durch diese Beratungsgespräche die Bereitschaft steigt, bei Bedarf frühzeitig Hilfe anzunehmen. Aus nachstehender Tabelle kann die Entwicklung bzw. Steigerung der Einsatzstunden im Bereich MoHi und Hauskrankenpflege von 2014 entnommen werden. Das im Jahr 2011 als Pilot gestartete Projekt Case Management befindet sich seit 2013 im Regelbetrieb. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen erhalten damit in ihrer Gemeinde bzw. Region qualifizierte Beratung rund um Fragen zur Betreuung und Pflege. Ende 2016 haben bereits 94 von 96 Gemeinden ein regionales Case Management implementiert. Im Jahr 2016 wurden im Rahmen des Case Managements insgesamt Personen begleitet und betreut. Mit dem Care Management ist der Aufbau, die Planung und die Steuerung einer weitgehend verbindlichen, standardisierten und aufeinander abgestimmten Zusammenarbeit professioneller und freiwilliger Akteure, die Hilfe anbieten und für den Einzelfall koordiniert abgestimmt werden können, in der Region eingerichtet. Ende 2016 sind bereits 14 Planungsregionen so miteinander vernetzt. Der fachliche Austausch und der Wissenstransfer werden so gelebt. Der Betreuungspool Vorarlberg vermittelt selbständige Personenbetreuende, wobei der Betreuungsumfang zwischen vier und 24 Stunden umfasst. Nach den aktuellen Förderungsrichtlinien können auch Pflegegeldbeziehende der Pflegegeldstufen 1 und 2 Seite 6

10 mit einer Demenzerkrankung nach Vorlage eines ärztlichen Attestes Förderungen im Ausmaß der Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen. Bei Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 5, 6 oder 7 und überwiegender Pflege zu Hause wird ein monatlicher Pflegezuschuss gewährt. Die Anzahl der betreuten Personen und die Anzahl der Betreuungstage lassen sich wie folgt darstellen: Das Projekt ambulante gerontopsychiatrische Pflege wurde bereits im Jahr 2013 gestartet und wird laufend weiterentwickelt. Ziel ist es gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen zu unterstützen, damit sie solange wie möglich weitgehend selbstbestimmt im gewohnten Umfeld Leben können. Speziell ausgebildete Pflegefachkräfte unterstützen die Betroffenen, ihre Angehörigen, Betreuungs- und Pflegepersonen sowie Fachkräfte in Sozial- und Gesundheitsdiensten und leiten diese an. Im Jahr 2016 wurden in vier Regionen 154 Personen betreut. Anfang 2017 sollen zwei weitere Regionen dazukommen. Bei der Aktion Demenz steht die Vision im Mittelpunkt, dass Menschen mit Demenz am öffentlichen und sozialen Leben ungehindert teilhaben können. Zahlreiche Aktionen und Projekte können ausgewählt werden, an denen sich viele Gemeinden beteiligen (Details siehe In der Gesamtstrategie soll ebenfalls die Stärkung der Ressourcen in der Zivilgesellschaft zur Unterstützung der Selbstbestimmung Berücksichtigung finden. Zu Frage 13.: Welche Strategie ist aus ihrer Sicht zur Steigerung der Attraktivität der häuslichen Pflege am zielführendsten? Auf Grund der derzeit noch unsicheren Rechtslage ist es schwierig eine Strategie zu entwickeln. Zuerst sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesseite fixiert werden, dann kann auf dieser Grundlage eine zielgerichtete Strategie entwickelt werden. Sinnvoll erscheint es an den grundsätzlichen Strategien (siehe Beantwortung zu Frage Pkt. 12.) dran zu bleiben. Im September 2017 wird wieder eine Sitzung des Strategieausschusses des Sozialfonds stattfinden, diese wird genutzt werden um grundsätzliche, strategische Überlegungen dazu anzustellen. Zu Frage 14.: Welche bestehenden Geld- und Sachleistungen im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege könnten verbessert werden und so zur Steigerung der Attraktivität der häuslichen Pflege beitragen? Seite 7

11 Geld- und Sachleistungen können grundsätzlich immer erhöht werden, um Leistungen attraktiver zu gestalten. Die Frage ist nur, ob die erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen bzw. zur Verfügung gestellt werden können. Es wird erwartet, dass nach Festlegung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen auch dieses Thema eingehend diskutiert werden wird. Zu Frage 15.: Wie beurteilen Sie die Forderung nach einem finanziellen Ausgleich der Belastungen zwischen der häuslichen gegenüber der stationären Pflege? Sobald die Rahmenbedingungen von Seiten des Bundes feststehen, können solche Überlegungen präzisiert und eingehend erörtert werden. Zu Frage 16.: Ist der Pflegezuschuss des Landes ein aus ihrer Sicht sinnvolles Mittel zur Förderung der häuslichen Pflege? Wie sieht ein österreichweiter Vergleich von Pflegezuschüssen der Länder aus? Der Pflegezuschuss dient der finanziellen Entlastung der Pflege zu Hause. Bei Beibehaltung des Grundsatzes so viel wie möglich ambulant, so viel als nötig stationär, ist jede Unterstützung der Pflege zu Hause angebracht und als sinnvoll anzusehen. Nach meinem Wissensstand gibt es in den anderen Bundesländern keinen Pflegezuschuss in vergleichbarer Form. Zu Frage 17.: Mit welchem Mehrbedarf an Pflegepersonal rechnen Sie aufgrund der Demographie und des Verbots des Vermögensregresses in den nächsten fünf Jahren und welche Mehrkosten sind damit voraussichtlich verbunden? Der Mehrbedarf an Pflegepersonal wird sich nach dem tatsächlichen Ausbau der Pflegeheimplätze richten. Derzeit läuft eine Studie der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) zur Personalprognose in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen sowohl intraals auch extramural für Vorarlberg. Mit einem Ergebnis ist Ende November 2017 zu rechnen. Nach Vorliegen dieser Prognoseberechnungen müssen weitere Schritte gesetzt werden. Zu Frage 18.: Welche Strategien verfolgt die Landesregierung zur Abdeckung des künftigen Personalbedarfs im Pflege- und Betreuungsbereich, sowohl im stationären als auch im häuslichen Bereich? Die Vorarlberger Landesregierung und der für die Pflegeausbildungen zuständige Seite 8

12 Landesrat Dr. Bernhard sind und waren ständig bestrebt, die Ausbildungskapazitäten in den Krankenpflegeschulen zu erhöhen. Im Jahre 2016 wurde über Anregung der Landesregierung in den Krankenpflegeschulen Bregenz und Feldkirch Frühjahreskurse zur Diplomausbildung zusätzlich zu den jährlichen Herbstkursen gestartet, wodurch die Ausbildungskapazität um ca. 50 Personen gesteigert werden konnte. Zusätzlich wurde im Juli 2017 die Umwidmung der Psychiatrischen Krankenpflegeschule Rankweil in eine Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflegeschule von der Abteilung IVb bescheidmäßig bewilligt. Es ist deshalb möglich, dass in der Krankenpflegeschule Rankweil bis zum Auslaufen der Übergangsfrist 2023 Diplomkurse in allgemeiner Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden. Parallel dazu ist in der Krankenpflegeschule Rankweil einen Ausbildungskurs in Pflegefachassistenz vorgesehen. Weiters ist die Fachhochschule Vorarlberg bemüht, ehestmöglich die Bachelor-Ausbildung im gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst anzubieten. Im Herbst 2018 ist erstmalig mit einem Ausbildungskurs an der Fachhochschule zu rechen. Sehr bewährt hat sich die seit 2011 gemeinsam mit dem AMS Vorarlberg und der connexia eingerichtete Implacementstiftung Betreuung und Pflege. Zu Frage 19.: Würde die vom Landtag mehrfach geforderte Pflegelehre aus ihrer Sicht zu einer Verbesserung der Personalsituation beitragen und die Attraktivität der häuslichen Pflege hinkünftig steigern? Unter dem Begriff Pflegelehre werden 3 unterschiedliche Modelle subsumiert. 1. Die Lehre des Betriebsdienstleisters an die eine Pflegeassistenz-Ausbildung angeschlossen wird. Dieses Modell wird bereits jetzt von der aqua mühle umgesetzt. 2. Die Pflegelehre als Anlernberuf, vergleichbar mit dem Lehrberuf einer Frisörin oder Einzelhandelskauffrau. Für diese Form der Pflegelehre fehlt momentan die gesetzliche Grundlage. Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) müsste geändert/novelliert werden. 3. Duale/triale Ausbildung als Pflegelehre: Dieses Modell wird derzeit geprüft. Unser generelles Personalproblem in der Langzeitpflege kann mit der Pflegelehre nicht gelöst werden. Sollte es mit einer Pflegelehre gelingen, Schulabgängerinnen und Schulabgänger für diesen Beruf zu gewinnen und zu behalten, wäre dies durchaus positiv. Auch das Argument der Bindung an den Betrieb kann ich nachvollziehen. Es darf sich jedoch keinesfalls um eine Sackgassen-Ausbildung handeln, sodass jedenfalls ein Anschluss in die Assistenzberufe bis hin zur Fachkraft möglich sein muss. Die größte Herausforderung sehe ich darin, dass das diplomierte Personal für das praktische Anlernen am Bett in ausreichendem Maß zur Verfügung steht. Zwingende Voraussetzung ist daher für mich, dass genügend qualifziertes Personal im Betrieb für die praktische Ausbildung zur Verfügung stehen muss. Seite 9

13 Zu Frage 20.: Wie kann aus ihrer Sicht der Pflegeberuf generell an Attraktivität gewinnen? Um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, muss auf vielen verschiedenen Ebenen angesetzt werden. Zu unterscheiden gilt auch, ob die Akutpflege oder die Langzeitpflege gemeint ist, nach wie vor gilt die Akutpflege weit attraktiver als die Langzeitpflege. Die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern ist ein ständiges Anliegen der Vorarlberger Landesregierung. Ansätze müssen gesamtgesellschaftlich erfolgen, im Sinne von - welchen Wert messen wir diesem Beruf zu. Der Wert eines Berufes zeigt sich - nicht nur aber auch - am Gehalt. Ein wichtiger Schritt war hier sicher die Gehaltsreform 2014 und die Anpassung der Gehälter der Langzeitpflege an die Akutpflege. Ein nächster Ansatz ist Welches Image hat der Beruf? Seit vielen Jahren setzt die Connexia über Vcare zusammen mit den Krankenpflegeschulen eine Vielzahl an Maßnahmen, um die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern. Die Landesregierung wird diese Maßnahmen ab Herbst 2017 mit einer breiten Imagekampagne unterstützen. Auf der strukturellen Ebene gilt es mit Sicherheit gut darauf zu achten, ob genug Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen und inwieweit Ausbildungen und Aufschulungen auch berufsbegleitend angeboten werden können. Wir stellen fest, dass grundsätzlich Interesse am Beruf besteht. Nicht zu unterschätzen ist die betriebliche Ebene. Stimmt das Entgelt? Wie sind die Arbeitszeiten, wie gestalten sich Aufstiegsmöglichkeiten, wie ist das Betriebsklima, was wird für die Mitarbeitenden gemacht? Wird ein Wiedereinstieg nach der Karenz gefördert, gibt es Kinderbetreuungsangebote, etc? Bei allen Herausforderungen kann die grundsätzliche Attraktivität des Pflegeberufes als hoch eingestuft werden, da es sich um eine krisensichere Anstellung und eine erfüllende Tätigkeit mit attraktiver Bezahlung handelt. Mit freundlichen Grüßen Landesrätin Katharina Wiesflecker Seite 10

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