Der neue EU-Gebäudeausweis
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- Catharina Gerstle
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1 Der neue EU-Gebäudeausweis 9020 KLAGENFURT Tel Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) HWB = 14,8 kwh/(m²a) HWB = 47,6 kwh/(m²a) 9020 Klagenfurt 1
2 Energieverbrauch in Kärnten nach Sektoren 670 Mio. Liter Heizöl / Jahr Endenergieverbrauch realistisches Einsparszenario 230 Mio. Liter Heizöl / Jahr Folie Klagenfurt 2
3 Endenergieverbrauch optimistisches Einsparszenario Mio. Liter Heizöl / Jahr Endenergieverbrauch optimistisches Einsparszenario 460 Mio. Liter Heizöl / Jahr Einsparung 400 Mio. /a od. 1, t-co 2 /a 9020 Klagenfurt 3
4 Hauptanforderungen Standort (Klima) Geometrie Beleuchtung Transmissionsverluste Lüftungsverluste Solare Gewinne Interne Gewinne Lüftung und Klimatisierung Heizung (Warm-)Wasser Entwicklung einer einheitlichen Berechnungsmethode OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) Das OIB ist die Koordinierungsplattform der österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens. Eine wichtige Aufgabe des OIB ist die Mitwirkung bei der Harmonisierung der Bauvorschriften in Österreich 1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 2. Brandschutz 3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 4. Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit 5. Schallschutz 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz 9020 Klagenfurt 4
5 Entwicklung einer einheitlichen Berechnungsmethode 9 Bundesländer (9 Baugesetze) 9 Wohnbau- Förderungssysteme OIB-Richtlinie HWB Wohnbauten OIB-Richtlinie Warmwasser, Beleuchtung Wohnbauten OIB-Richtlinie HWB, Warmwasser, Beleuchtung Nicht-Wohnbauten CEN-Normung Klimatisierung Entwicklung einer einheitlichen Berechnungsmethode Berechnungsmethode ist in ÖNORMEN geregelt Noch im Oktober 2006 waren alle Inhalte der jetzigen ÖNORMen im OIB-Leitfaden festgeschrieben. Dieser hatte einen Umfang von 417 Seiten! 9020 Klagenfurt 5
6 Ansätze für die Berechnungsmethodik detaillierte Berechnung für alle Gebäude geeignet vereinfachtes Verfahren nur für Bestandsgebäude Plan-, Prüf- und Anlagenwerte anstelle von Defaultwerten eine Berechnungsmethode vereinfachte Eingabe von Gebäudegeometrie Bauphysik (Defaultwerte nach Bauperioden, U-Wert-Tabellen) Haustechnik (Default- Haustechnik für versch. Energieträger und Wärmeabgabesysteme) spezifischer Heizwärmebedarf bei HGTs (Referenzklima) A kwh/(m²a) A + 15 kwh/(m²a) A B C D Nutzerverhalten 4 l /100 km 48,5 6 Normverbrauch l /100 kwh/(m²a) km 7,5 l /100 km 25 kwh/(m²a) 50 kwh/(m²a) 100 kwh/(m²a) 150 kwh/(m²a) E 200 kwh/(m²a) F 250 kwh/(m²a) G > 250 kwh/(m²a) 9020 Klagenfurt 6
7 HWB Anforderungen Neubau und Sanierung Neubau Wohngebäude in kwh/(m²a) ab Inkrafttreten bis ab HWB BGFh,WG,max,Ref = 26 * (1+ 2,0/lc) HWB BGFh,WG,max,Ref = 19 * (1+2,5/lc) höchstens 78,0 höchstens 66,5 Umfassende Sanierung Wohngebäude in kwh/(m²a) ab Inkrafttreten bis ab HWB BGF,WGsan,max,Ref = 34,0 * (1+ 2,0/lc) HWB BGF, WGsan,max,Ref = 25,0 * (1+2,5/lc) höchstens 102,0 höchstens 87,5 Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile maximal zulässige U-Werte in W/(m²K) Unbeschadet der Bestimmungen für den Heizwärmeund Kühlbedarf sowie für den Endenergiebedarf dürfen bei Neubau eines Gebäudes sowie bei Erneuerung oder Instandsetzung des betreffenden Bauteiles bei konditionierten Räumen Vermeidung von Wärmebrücken Sommerlicher Überwärmungsschutz ÖNORM EN für Neubau und umfassende Sanierungen im Wohnbau 9020 Klagenfurt 7
8 Anforderungen an Teile des energietechnischen Systems Wärmespeicher und Armaturen bei erstmaligem Einbau und Erneuerung Begrenzung der Wärmeverluste der Anschlussteile zum Speicher und zu den Armaturen gemäß OIB-Leitfaden Warmwasserspeicher Anschlüsse in der oberen Hälfte des Speichers nach unten führen oder Thermosyphon Anforderungen an Teile des energietechnischen Systems Lüftungsanlagen bei erstmaligem Einbau, Erneuerung oder bei überwiegender Instandsetzung spezifische Leistungsaufnahme (SFP) von Ventilatoren in Lüftungsanlagen müssen Klasse I gemäß ÖNORM EN entsprechen Wärmerückgewinnung bei erstmaligem Einbau und Erneuerung System zur Wärmerückgewinnung vorsehen Hygienische Standards sind zu berücksichtigen 9020 Klagenfurt 8
9 Anforderungen an Teile des energietechnischen Systems Zentrale Wärmebereitstellungsanlage erforderlich bei Neubauten über 3 Wohheiten Ausnahmen Beheizung über Fernwärme oder Gas Heizwärmebedarf 25 kwh/(m² BGF a) Reihenhäuser Elektrische Direkt-Widerstandsheizungen dürfen im Neubau nicht als Hauptheizungssystem eingesetzt werden Anforderungen an Teile des energietechnischen Systems Alternative Energiesysteme bei Gebäuden > m² NGF verpflichtend, wenn technisch, ökologisch und wirtschaftlich zweckmäßig Alternative Systeme Auf Basis von erneuerbaren Energieträgern Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Fern- / Blockheizung oder Fern-/ Blockkühlung Wärmepumpen und Brennstoffzellen 9020 Klagenfurt 9
10 Umsetzung in Österreich Energieausweis-Vorlage-Gesetz Umsetzung in Österreich Energieausweis-Vorlage-Gesetz Vorlagepflicht (EAV-Gesetz) bei Neubau (ab ) Verkauf (ab bzw ) Vermietung (ab bzw ) Aushangpflicht bei Gebäuden über m² öffentliche Gebäude... die für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und häufig aufgesucht... Empfehlungen für wirtschaftliche Verbesserungen Gültigkeit: 10 Jahre 9020 Klagenfurt 10
11 Umsetzung im Kärntner Landesrecht Kärntner Bauvorschriften 11 Energieeinsparung und Wärmeschutz Abschnitt 14 Klimaanlagen ; 143 Begriff, 144 Wiederkehrende Überprüfung! Artikel II... Notifizierung Kärntner Bauansuchenverordnung Artikel I Energieausweis für Neubauten und umfassende Sanierungen Artikel II Kundmachung, In-Kraft-Treten Umsetzung im Kärntner Landesrecht Verbindlichkeitserklärung von OIB-Richtlinie 6 OIB-Leitfaden OIB-Richtlinie Begriffsbestimmungen OIB-Richtlinie Zitierte Normen und techn. Regelwerke Kärntner Heizungsanlagengesetz 13 b ff. Einmalige Inspektion von Heizkesseln 9020 Klagenfurt 11
12 Kärntner Bauvorschriften Abschnitt 3: Allgemeine BV 11 Energieeinsparung und Wärmeschutz Abs. 5 Ausstellungsverpflichtung Ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes (Energieausweis) ist auszustellen: bei der Errichtung von Gebäuden bei der umfassenden Sanierung von Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über m² 11, Abs. 5 Ausstellungsbefugnis eine nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften dazu befugte Person; eine akkreditierte Prüfstelle. Leerseite 9020 Klagenfurt 12
13 EPBD Artikel 10 Unabhängiges Fachpersonal Personen aufgrund einschlägiger Befugnis Personen mit Personenzertifizierung gem. EN ISO für alle Gebäude (Neubau, Bestand, große Sanierungen ) Wohngebäude (nur Gebäude ohne Kühlung und Klimatisierung) Energieausweisbefugter A-C Alle Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude, Sonst. Gebäude) Energieausweisbefugter A-F Baumeister 1) ZimmermeisterInnen ZiviltechnikerInnen Technische Büros Gerichtlich zertifizierte Sachverständige Anforderungen gem. ÖNORM für Heizwärmebedarf Heizenergiebedarf Endenergiebedarf Gebäude, Heizung, Warmwasser Anforderungen gem. ÖNORM für Luftaufbereitung Kühlenergiebedarf Beleuchtung + Bestandsbewertung, Kühlung, Beleuchtung 1)... alle Berufsbezeichnungen gelten auch für das andere Geschlecht! EPBD Artikel 10 Unabhängiges Fachpersonal Personen aufgrund einschlägiger Befugnis für alle Gebäude (Neubau, Bestand, große Sanierungen ) Baumeister 1) ZimmermeisterInnen ZiviltechnikerInnen Technische Büros Gerichtlich zertifizierte Sachverständige Wunsch der Wirtschaftskammer (WKÖ): Baumeister, Zimmermeister Elektrotechniker Gas-, Heizungs-, Lüftungs, Sanitärtechnik Kälte- und Klimatechniker Rauchfangkehrer, Hafner (eingeschränkt) Technische Büros (insbes. Bauphysik, Maschinenbau, techische Physik...) Ziviltechniker (Bauingenieurwesen, Verfahrens- und Gebäudetechnik...) Maler, Anstreicher und Lakierer Stuckateure und Trockenbauer 1)... alle Berufsbezeichnungen gelten auch für das andere Geschlecht! 9020 Klagenfurt 13
14 OIB Richtlinie 6 Ausnahmen Ausnahmen a) Baudenkmäler und Gebäude, die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds oder aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Werts offiziell geschützt sind, wenn die Einhaltung der Anforderungen eine unannehmbare Veränderung ihrer Eigenart oder ihrer äußeren Erscheinung bedeuten würde, b) Gebäude für Gottesdienste und religiöse Zwecke; c) Gebäude, die nicht Wohnzwecken dienen und die nicht konditioniert werden; d) Gebäude, für die die Summe der HGT 12/20 in denen eine Nutzung vorgesehen ist, nicht mehr als 680 Kd beträgt. Kärntner Bauvorschriften Abschnitt 3: Allgemeine BV 11 Energieeinsparung und Wärmeschutz Abs. 9 Übermittlungsverpflichtung Erstreckt sich die Baubewilligung auf ein Vorhaben, für das ein Energieausweis erforderlich ist, hat die Behörde den Energieausweis der Landesregierung in elektronischer Form zu übermitteln. Die Landesregierung darf die nicht personenbezogenen Daten des Energieausweises automationsunterstützt verwenden, soweit dies zur Verfolgung energiepolitischer Ziele notwendig ist Klagenfurt 14
15 ZEUS INTERN der elektronische Ablauf Berechner Baubehörde WBF EFÖRD Archiv Organisation / Qualitätsmanagement ja ja elektronische Freigabe elektronische Freigabe elektronische Freigabe ja ja ja GWR gültiger Energieausweis ZEUS INTERN der elektronische Ablauf Berechner Baubehörde WBF EFÖRD Archiv ja elektronische Freigabe Organisation / Qualitätsmanagement elektronische Freigabe elektronische Freigabe ja ja ja gültiger Energieausweis Per : Energieausweise! GWR 130 Gemeinden arbeiten aktiv mit ZEUS! ja 9020 Klagenfurt 15
16 Potentialabschätzung: Bedarf an Energieausweisen Leerseite 9020 Klagenfurt 16
17 Inhalt des Energieausweises Der Energieausweis für Wohngebäude hat zumindest die folgenden Informationen zu enthalten: a) Heizwärmebedarf des Gebäudes und der Vergleich zu Referenzwerten; b) Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes c) Endenergiebedarf des Gebäudes; d) Empfehlung von Maßnahmen ausgenommen bei Neubau deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. Inhalt des Energieausweises Der Heizwärmebedarf ist sowohl für das Referenzklima als auch für das Standortklima anzugeben. Alle Werte sind zonenbezogen in kwh/a und spezifisch in kwh/m²a anzugeben Klagenfurt 17
18 Ablauf bei der Erstellung eines Energieausweises Vorbereitung Datenaufnahme Begehung? Berechnung Empfehlungen Ergebnisse Bericht Übergabe Zu Beginn jeder Energieausweis- Ausstellung sollte ein Gespräch zwischen Aussteller und Auftraggeber stehen und es sollte gemeinsam ein Fragebogen ausgefüllt werden. Möglichkeiten und Erwartungen zum Gebäude (Sanierungen etc.) Vorhandene Unterlagen Auftragsvereinbarung Fragebogen ausfüllen od. zusenden, Kunde füllt aus, retourniert die Daten Terminbestätigung für Begehung Ablauf bei der Erstellung eines Energieausweises Vorbereitung Datenaufnahme Begehung? Berechnung Empfehlungen Ergebnisse Bericht Übergabe Datenaufnahme und Erhebung von Gebäudehülle Gebäudetechnik o Heizung, Warmwasser, Lüftung, o Beleuchtung, sonstiges Nutzerverhalten o Energieverbrauch, wenn nicht schon im Formblatt Sonstige Auffälligkeiten z.b. Feuchteprobleme (geeignete Empfehlungen) Finanzielle Möglichkeiten für Verbesserungsmaßnahmen besprechen 9020 Klagenfurt 18
19 Ktn. Heizungsanlagengesetz 13b Inspektion von Heizkesseln regelmäßige Kesselinspektion Leistung > 20 kw bis 100 kw, wenn keine erneuerbaren Energieträger verwendet einmalige Inspektion der Heizungsanlagen incl. Kessel Leistung > 20 kw bis 100 kw älter als 15 Jahre Überprüfung der Kesseldimensionierung im Verhältnis zur Heizlast des Gebäudes Überprüfung des Wärmeverteilungs- und -abgabesystems Empfehlungen für Tausch, Modifikation, Alternativen Ablauf bei der Erstellung eines Energieausweises Vorbereitung Datenaufnahme Begehung? Berechnung Empfehlungen Ermittlung der Energiekennzahlen HWB und EEB mit entsprechender Software Bewertung Definition geeigneter Verbesserungsmaßnahmen Berechnung der damit erreichbaren Energiekennzahlen Ergebnisse Bericht Übergabe 9020 Klagenfurt 19
20 Ablauf bei der Erstellung eines Energieausweises Vorbereitung Datenaufnahme Begehung? Die optimalen Sanierungsmaßnahmen werden als Empfehlung festgehalten und der Energieausweis wird ausgefertigt Berechnung Empfehlungen Ergebnisse Bericht Übergabe Ablauf bei der Erstellung eines Energieausweises Vorbereitung Datenaufnahme Begehung? Berechnung Empfehlungen Ergebnisse Bericht Übergabe Zusätzlich zum schriftlichen Bericht ist eine mündliche Erläuterung bzw. Beratung unumgänglich. Sollte der Energieausweis nur zugesendet werden, muss er beim Erstgespräch an Hand eines Musterausweises so erläutert werden, dass der Kunde zumindest die wesenetlichen Aussagen selbst herauslesen kann! 9020 Klagenfurt 20
21 Kärntner Bauvorschriften Abschnitt 3: Allgemeine BV 11 Energieeinsparung und Wärmeschutz Abs. 7 Aushangpflicht Bei Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche über m², die von Behörden oder von Einrichtungen genutzt werden, die für eine größere Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und deshalb von den Menschen häufig aufgesucht werden, ist ein Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle anzubringen. Aushangpflicht von Energieausweisen Unser Einkaufsmarkt hat einen Energiebedarf von weniger als 10 kwh/(m²,a)! Es ist verdammt schön der Beste zu sein! 9020 Klagenfurt 21
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