Überörtliche Prüfung. des Kreises Wesel. Soziales GPA NRW

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1 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel GPA NRW Heinrichstraße Herne Postfach Herne Telefon ( ) Fax ( )

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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Inhalte, Ziele und Methodik 1 Managementübersicht 2 Übersicht der Handlungsempfehlungen und Potenziale 3 Strukturen 4 Organisation und Steuerung 11 Allgemeinen Steuerungsleistungen 11 Steuerungsleistungen der Hilfe zur Pflege 14 Kennzahlen 18 Hilfe zur Pflege 19 Eingliederungshilfe 38 Vergleichende Personalbemessung 40 Allgemeines 40 Personalbetrachtungen in einzelnen Aufgabenbereichen 40 i *** Die folgende Zeile bitte nicht löschen! ***

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5 Inhalte, Ziele und Methodik Wir betrachten im Prüfgebiet die Leistungen des Produktbereiches 05 Soziale Leistungen. Dabei werden wir auf der Grundlage von Kennzahlen die Leistungsorganisation, Leistungserbringung und Angebotssteuerung analysieren und bewerten. Unsere Prüfung berücksichtigt die Erkenntnisse aus der ersten überörtlichen Prüfung der Kreise. Neben den haushaltswirtschaftlichen Entwicklungen im Produktbereich Soziale Leistungen widmen wir uns folgenden Themenfeldern: Leistungsorganisation Hilfe zur Pflege (als Schwerpunkt) Eingliederungshilfe (reine Darstellung der finanziellen Gegebenheiten) Personaleinsatz in typischen Aufgabengebieten Wir verwenden standardisierte Datenerfassungsdateien, Interview- und Steuerungsbögen, um eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten. Im landesweiten Vergleich der Kreise werden aussagekräftige und steuerungsrelevante Kennzahlen verglichen. An Unterlagen werden neben den Haushaltsplänen und Ergebnis- und Finanzrechnungen Delegationssatzungen, interne Daten, wie z. B. Kreistags- und Ausschussvorlagen, Geschäfts-, Finanz- und Leistungsstatistiken, Projektberichte, Dienst- und Arbeitsanweisungen und Leistungsdokumentationen genutzt. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 1

6 Managementübersicht Der ländlich geprägte Kreis Wesel verfügt über unterschiedlich günstige strukturelle Merkmale, die die Aufgabenerfüllung im Bereich der Hilfe zur Pflege beeinflussen. Hervorzuheben ist hierbei die hohe Selbsthilfequote im Kreis Wesel. Im Bereich der Hilfe zur Pflege weist das Verhältnis der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen zu den Leistungsbeziehern insgesamt für den Kreis Wesel aufgrund der gegebenen Strukturen einen der niedrigsten Werte in Nordrhein-Westfalen auf. Der Kreis Wesel stellt bei der Hilfe zur Pflege mit einem Ergebnis in Höhe von rund 12,6 Mio. Euro im Jahr 2009 auf den Einwohner bezogen eine unterdurchschnittliche Platzierung dar, obwohl die Aufwendungen auf den Fall bezogen im Kreis Wesel hoch sind. Der Kreistag hat im Dezember 2009 beschlossen, die aktive Pflegepolitik des Kreises durch Aufstockung des Zuschuss-Betrages für die Pflegeberatung an die kreisangehörigen Kommunen weiterzuentwickeln. Für die Zusammenarbeit des Kreises mit den Pflegekassen und den Pflegeberatungsstellen der Kommunen wurde beim Kreis ein Koordinierungsbüro eingerichtet und seit August 2010 mit Pflegefachkräften besetzt. Wir erkennen darin die Möglichkeit, die erzielten Ergebnisse zu optimieren und weiterzuentwickeln. Wir haben auf Basis eines individuell errechneten Benchmarks ein Potenzial in Höhe von rund 1,16 Mio. Euro ermittelt, das überwiegend durch eine Steigerung der ambulanten Betreuung erzielt werden kann. Die Unterhaltsheranziehung bei der Hilfe zur Pflege ist durch organisatorische bzw. fachbezogene Maßnahmen zu verbessern. 2 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

7 Übersicht der Handlungsempfehlungen und Potenziale Handlungsempfehlungen Handlungsfelder Handlungsempfehlung Seite Hilfe zur Pflege Ertragslage Einsatz von Pflegefachkräften zur Prüfung der Heimnotwendigkeit und Konzeption ambulanter Arrangements Beibehaltung der trägerunabhängigen dezentral angebotenen und zentral koordinierten Pflegeberatung, Stärkung der Dokumentation zur Qualitätssicherung Ausbau der kreisweit abgestimmten Verfahren zur Gewährleistung der Inanspruchnahme von Wohnberatung, Pflegeberatung und individueller Hilfeplanung (Vermeidung von Heimaufnahmen, Stärkung des Verbleibs in der Häuslichkeit) Flächendeckende Ergänzung der Pflegelandschaft um ambulant organisierte Wohn- und Pflegeformen Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen bei der Heranziehung Unterhaltsverpflichteter Sozialplanung Berücksichtigung im Kreisentwicklungskonzept Potenziale Handlungsfeld Euro Potenzial Hilfe zur Pflege Potenzial Pflegewohngeld Gesamtpotenzial Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 3

8 Strukturen Die Haushaltssituation der Kreise wird durch eine Vielzahl von strukturellen Rahmenbedingungen beeinflusst, die sich auch auf den Bereich und speziell der Hilfe zur Pflege auswirken. Für den Kreis Wesel stellen wir zusammenfassend fest: alternde und abnehmende Bevölkerung bis 2030; ländlich geprägter Kreis mit geringer Bevölkerungsdichte; durchschnittliche Kaufkraft; überdurchschnittlich hohe SGB II-Quote und durchschnittliche Arbeitslosenquote; Haushaltswirtschaftliche Risiken bestehen beim Kreis Wesel als überörtlichem Verbund mit der Zuständigkeit zur Leistung einer Vielzahl von Transferaufwendungen durch die demografische Entwicklung, die Mehraufwendungen bei der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege, dem Pflegewohngeld und der Eingliederungshilfe erwarten lässt. Demografische Entwicklung Angesichts der demografischen Entwicklung und des immer stärkeren Auseinanderfallens von Erträgen und Aufwendungen steht die kommunale Altenhilfe und -pflege vor neuen Herausforderungen. Bei einer abnehmenden Bevölkerungszahl steigt die absolute und relative Anzahl der Bevölkerung über 65 Jahre an. Diese allgemein zu beobachtende Entwicklung zeichnet sich auch deutlich im Kreis Wesel ab: 4 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

9 Bevölkerungsstand 2009 und -vorausberechnung bis Anzahl Der absolute Bevölkerungsstand wird sich im Eckjahresvergleich im Kreis Wesel von Einwohnern im Jahr 2009 um rund 6,3 Prozent oder Menschen auf Einwohner im Jahr 2030 verringern. Gleichzeitig verändert sich die Struktur der verringerten Bevölkerung, wie die differenzierte Auswertung nach Altersgruppen zeigt: Bevölkerungsstand 2009 und -vorausberechnung bis 2030 nach ausgewählten Bevölkerungsgruppen ,6 32,8 32,3 30,1 31, Prozent ,0 5,0 22,2 6,1 24,6 7,8 27,6 8,7 27,3 9, bis unter 65 Jahre ab 65 Jahre ab 80 Jahre Die Bevölkerungsgruppe der Menschen, die älter als 65 Jahre sind, wird im Jahr 2030 von ihrer Anzahl her größer als Gruppe der 45- bis unter 65-jährigen Menschen sein. Auch die Gruppe der über 80-jährigen Men- Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 5

10 schen wird um fast 70 Prozent von rund auf rund Personen zunehmen. Eine eher ungünstige Ausgangslage zeigt sich auch im interkommunalen Vergleich des Bevölkerungsanteils der über 65-jährigen Einwohner an der jeweiligen Gesamtbevölkerung der Kreise: Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung Prozent ,7 22,8 20,2 21,0 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Es gibt im Kreis Wesel anteilig mehr über 65-jährige Menschen als im landesweiten Durchschnitt. Dieses Ergebnis unterstreicht den schon latent bestehenden und künftig weiter wachsenden Handlungsdruck zu einem bewussten Umgang mit der demografischen Entwicklung, um drohenden Risiken des Kreishaushaltes zu begegnen. Für die Hilfe zur Pflege ist insbesondere die Entwicklung der über 80- jährigen Menschen zu betrachten, da im hohen und höchsten Alter die Wahrscheinlichkeit von Krankheit, Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit zunimmt. Im landesweiten Vergleich lässt sich folgende Tabelle darstellen: Anteile der Bevölkerung ab 80 Jahre an der Gesamtbevölkerung in Prozent Jahr Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel ,1 5,9 5,0 5, ,2 10,0 8,5 9,1 Der Kreis Wesel positioniert sich heute noch am Mittelwert. Allerdings ist neben dem allgemein landesweit gesehen steigendem Niveau festzustel- 6 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

11 len, dass der Kreis Wesel seine Platzierung am Mittelwert nicht wird halten können, sondern sich in Richtung Maximum entwickeln wird: Der Personenkreis der über 80-jährigen Menschen wächst von rund Menschen im Jahr 2009 um fast 70 Prozent rund Menschen im Jahr 2030 an mit entsprechenden finanziellen Risiken für den Kreishaushalt. Zugleich ist auch im Kreis Wesel damit zu rechnen, dass durch veränderte Familienstrukturen immer weniger Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden können. Sowohl die schon bestehende Situation als auch die künftige demografische Entwicklung im Kreis Wesel sind eher belastende Strukturmerkmale. Pflegeplatzdichte Als weitere Strukturkennzahl betrachten wir die Pflegeplatzdichte. Die Pflegeplatzdichte verdeutlicht die Ausprägung der Angebote stationärer Versorgung. Mit der Pflegeplatzdichte bilden wir die Anzahl der stationären Pflegeplätze je Einwohner über 65 Jahren im Kreis Wesel ab. Anzahl der stationären Pflegeplätze pro Einwohner ab 65 Jahre (Pflegeplatzdichte über 65) , Anzahl ,8 47,8 44,8 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Der Kreis Wesel erreicht eine Platzierung leicht unterhalb des Mittelwertes. Dies ist erfahrungsgemäß ein eher begünstigendes Strukturmerkmal, da vorhandene stationäre Pflegeplätze in aller Regel auch eine entsprechende kostenträchtige Nachfrage wecken und der Anreiz zur Suche nach Lösungen zum Verbleib in der Häuslichkeit geringer ist. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 7

12 Allein die unterhalb des Mittelwertes liegende Pflegeplatzdichte lässt indes keine Rückschlüsse auf eine gute oder schlechte Versorgung mit Heimpflegeplätzen im Kreis Wesel zu. Vielmehr spiegelt sich hier das Verhältnis von Angebot und Nachfrage wider: Bei einer guten Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit ambulanten Angeboten und innerhalb fester familiärer Strukturen wird die Nachfrage nach Heimplätzen allgemein weniger stark ausgeprägt sein. Leistungsdichte in der Pflegeversicherung Wir betrachten die Anzahl der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, und beziehen diese Zahl auf die Anzahl der über 65-jährigen Menschen. So erhalten wir einen Hinweis darauf, ob es Auffälligkeiten beim potenziell vorhandenen Personenkreis für eine ergänzende Hilfe zur Pflege gibt. Für den Kreis Wesel stellt die die Situation wie folgt dar: Leistungsbezieher Pflegeversicherung je Einwohner ab 65 Jahre Anzahl Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Im Kreis Wesel gibt es auf den Einwohner über 65 Jahre bezogen mehr Leistungsbezieher aus der Pflegeversicherung als im landesweiten Durchschnitt. Dies ist ein eher belastendes Strukturmerkmal. 8 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

13 Leistungsdichte in der Hilfe zur Pflege Hier betrachten wir, wie viele der über 65-jährigen Menschen ergänzende Hilfe zur Pflege erhalten: Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahre im 25 21, Anzahl ,38 16,07 14,09 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Im Kreis Wesel beanspruchen unterdurchschnittlich viele Menschen aufstockende Hilfe zur Pflege. Dies ist ein eher begünstigendes Strukturmerkmal. Selbsthilfekraft Als Merkmal zur Untersuchung der Strukturen im Kreis Wesel haben wir die Selbsthilfekraft der Bevölkerung ermittelt. Aus dem Verhältnis der absoluten Zahlen von Pflegebedürftigen nach dem SGB XI und den Beziehern von ergänzender Hilfe zur Pflege ergibt sich folgendes Bild: Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 9

14 Anteil der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege an den Pflegebedürftigen nach der Landespflegestatistik , Prozent ,1 12,0 9,4 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Im Kreis Wesel benötigen nur 9,4 Prozent der Pflegebedürftigen nach dem SGB XI eine ergänzende Hilfe zur Pflege. Der Kreis Wesel ist ein Kreis mit besonders starker Selbsthilfekraft der Bevölkerung. Dies ist ein begünstigendes Strukturmerkmal und unterstreicht die in einem ländlichen Kreis typischerweise beschriebene stärkere Bereitschaft und Möglichkeit der Einwohner, sich um ihre pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Feststellung Im Kreis Wesel finden wir sowohl eher begünstigende Strukturmerkmale vor (Pflegeplatzdichte, Selbsthilfekraft) als auch solche Strukturmerkmale, die belastend sind (demografische Entwicklung, Falldichte in der Pflegeversicherung). 10 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

15 Organisation und Steuerung Allgemeinen Steuerungsleistungen Die Anforderungen an die Gesamtsteuerung des Fachbereichs werden im nachfolgenden Bogen erfasst und bewertet 1. Im Anschluss an diese Übersicht gehen wir auf ausgewählte Punkte hieraus ein. Anforderungen an die Gesamtsteuerung des Fachbereichs Anforderung Bewertung Produktorientierte Leistungsorganisation, Jugend, Gesundheit und Schule sind in einem Fachbereich bzw. Dezernat organisiert. Der Leitung des Sozialamtes / Fachbereichs sind die Leistungen des Fach- und Finanzcontrollings zur Steuerungsunterstützung (dezentrales Controlling wird zentral in der Kämmerei gebündelt) direkt zugeordnet und personalisiert. 4 4 Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung Ziele und Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) dienen der Leitung als Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen. Die Produktgruppen/Abteilungen bewirtschaften Ihre Budgets selbstständig, monatlich werden Plan- und Istentwicklungen als Gegenstand von Budgetgesprächen (Analyse von Abweichungen, Gegensteuerung, Anpassung von Planwerten) dokumentiert. Zur Steuerung der sozialen Infrastruktur und eines wirkungsvollen Mitteleinsatzes sowie zur Vermeidung von Fehlentwicklungen liegen sozialfachliche Daten und Prognosen (z.b. Sozialberichterstattung) vor Optimierter Workflow Es besteht eine enge Abstimmung/Verzahnung mit anderen Fachbereichen wie z.b. Bildung, Kultur, Jugend, Wohnumfeld, Stadtentwicklung, Gesundheit, Verkehr und Wirtschaft. Auf der Steuerungsebene werden die Leistungs- und Finanzdaten zu steuerungsrelevanten Kennzahlen zusammen geführt und bilden fortlaufend Entwicklungen ab, die die Grundlage für die Ziel- und kennzahlengestützte Steuerung der Bereiche bildet. Geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Überprüfung kostenintensiver Fälle, Leistungsansprüche gegenüber Dritten, Zuschusscontrolling etc.) werden von der Führung durchgeführt nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3, vollständig erfüllt = 4 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 11

16 Produktorientierte Leistungsorganisation Das Dezernat II der Kreisverwaltung Wesel umfasst die Fachbereiche FB 40 Fachbereich Schulen, FB 50 Fachbereich, FB 51 Fachbereich Jugend und FB 53 Fachbereich Gesundheitswesen. Diese Ausgestaltung zum Prüfungszeitpunkt entspricht voll und ganz unseren Anforderungen. Zu erwähnen ist, dass der Kreis Wesel nach geltender Delegationssatzung den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Entscheidung im eigenen Namen die Durchführung der ihm als örtlichen Sozialhilfeträger obliegenden Aufgaben nach dem SGB XII inklusive Eingliederungshilfe und die Bearbeitung des Pflegewohngeldes übertragen hat. Innerhalb des FB 50 wurden die Fachgruppen FG 50-1 Fachgruppe Leistungen nach dem SGB II und XII, Soziale Einrichtungen FG 50-2 Fachgruppe Hilfen für ältere Menschen, Heimaufsicht FG 50-3 Fachgruppe Besondere soziale Leistungen FG 50-4 Schwerbehindertenausweise, Lastenausgleich gebildet. Die bewirtschafteten Produktgruppen und Produkte sind im Produktplan hinterlegt. Die Produkt orientierte Leistungsorganisation gewährleistet eine zweckmäßige und wirtschaftliche Aufgabenerledigung. Ziel- und Kennzahlengestützte Steuerung Mit der Einführung von NKF sind nach 12 GemHVO Ziele und Kennzahlen zu bestimmen, die auf Produkte bezogen Grundlage für Planung und Steuerung dienen. Die Budgetverantwortlichkeit soll bei den Abteilungen (hier Fachgruppen) liegen. Die Finanzentwicklungen sind regelmäßig zu dokumentieren, um bei Bedarf gegenzusteuern. 12 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

17 Strategische Ziele und Produktziele sind teilweise formuliert und werden, sofern vorhanden, im Berichtswesen für Politik und Verwaltungsvorstand abgebildet. Kennzahlen zur operativen Steuerung des Fachbereiches sind überwiegend gebildet. Die Fachgruppen bewirtschaften ihre Mittel im Rahmen der Produktverantwortung selbstständig. Monatlich werden auf Ebene des Fachbereiches dokumentierte Gespräche zur Budgetentwicklung geführt. Der Stand der Umsetzung des Produktplans wird im unterjährigen Berichtswesen abgebildet. Empfehlung Wir regen insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung an, im Kreisentwicklungskonzept zur wirksamen Planung und Steuerung der Aufgabenerledigung im Fachbereich auch Elemente einer kreisweiten Sozialplanung mit aufzunehmen und Grundlagen für eine kreisweite Sozialberichterstattung zu schaffen. Viele Grunddaten hierfür sind ohnehin bereits vorhanden. Für den Bereich der Steuerung über Ziele und Kennzahlen können wir darüber hinaus keine Verbesserungen grundsätzlicher Art vorschlagen. Wir möchten den Kreis Wesel darin bestärken, den eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen und die vorhandene Systematik weiter zu verfeinern und auszubauen. Optimierter Workflow Der präventive Ansatz der kommunalen Sozialpolitik erfordert eine enge Abstimmung und Verzahnung mit anderen Fachbereichen, damit das Verwaltungshandeln frühzeitig und effektiv erfolgen kann. Dies schließt auch freie Träger, kreisangehörige Kommunen und Verbände mit ein. Neben der Verzahnung auf Ebene der Fachbereichsleitungen und der monatlichen Dezernatsgespräche finden innerhalb der Kreisverwaltung bei Bedarf formlose Abstimmungen, aber keine Arbeitskreise statt. Darüber hinaus finden unterjährig Pflegekonferenzen in Form von Fachtagungen statt. Alle relevanten Maßnahmen zur Qualitätssicherung innerhalb des Fachbereiches sind bereits gelebte Praxis im Kreis Wesel. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 13

18 Steuerungsleistungen der Hilfe zur Pflege Die Steuerungsleistungen der Hilfe zur Pflege werden durch den nachfolgenden Bogen systematisiert dargestellt 2. Wir gehen im Anschluss an diese Darstellung auf einige der wesentlichen Punkte ein, um Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Anforderungen an die Steuerung der Hilfe zur Pflege Anforderung Die Aufgaben der Planung, Steuerung und wirtschaftlichen Hilfe in der Leistungsorganisation sind zusammengeführt. Bewertung Der Sozialhilfeträger wirkt beim Abschluss von Vereinbarungen mit. 4 Die Pflege- und Wohnberatung wird zentral gesteuert und dezentral in den Städten und Gemeinden angeboten. Dabei wird der Grundsatz ambulant vor stationär beachtet. Es findet eine individuelle Hilfeplanung für Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen durch Pflegefachkräfte des Sozialhilfeträgers statt. Die Überleitung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist durch zielgerichtete und standardisierte Verfahren organisiert. Es sind abgestimmte Verfahren der Begutachtung und Hilfeplanung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, mit dem Ziel der rechtzeitigen Inanspruchnahme der Angebote der Pflegeberatung und Hilfeplanung bei Pflegestufe 0 und 1, vereinbart. Qualifizierte Angebote für die pflegenden Angehörigen sind im Kreisgebiet flächendeckend vorhanden. Pflegeergänzende Leistungen (hauswirtschaftliche Hilfen, Beaufsichtigung, psychosoziale Betreuung) und komplementäre Hilfen zur Förderung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit sind im Kreisgebiet entwickelt. Wohn- und Pflegemodelle (differenzierte Angebote mit ambulanten Versorgungsschwerpunkten) sind in den Städten und Gemeinden entwickelt. Spezielle Angebote für Menschen mit Demenz sind im Kreisgebiet entwickelt und miteinander vernetzt. Kleinräumiger Netzwerke in der Altenhilfe in den kreisangehörigen Kommunen sind aufgebaut und miteinander verzahnt nicht erfüllt = 0, ansatzweise erfüllt = 1, teilweise erfüllt = 2, überwiegend erfüllt = 3, vollständig erfüllt = 4 14 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

19 Pflege- und Wohnberatung, individuelle Hilfeplanung Die Wohnberatung wird durch freie Träger im Kreisgebiet wahrgenommen. Die Pflegeberatung ist im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit den kreisangehörigen Kommunen bei diesen trägerunabhängig angesiedelt worden. Darin werden Ziele, Aufgaben, Anforderungen, Standards, Finanzierung, Netzwerkarbeit und Qualitätssicherung geregelt. Feststellung Wir begrüßen die Kooperationsvereinbarungen zur zentral koordinierten und dezentral angebotenen trägerunabhängigen Pflegeberatung mit den kreisangehörigen Kommunen. Empfehlung Wir bestärken den Kreis Wesel in seinem derzeitigen Vorhaben, die in den Kooperationsvereinbarungen vorgesehene Dokumentation der Beratungen zur Qualitätssicherung durch geeignete technische Verfahren und organisatorische Festlegungen weiter zu entwickeln. Seit Ende 2010 hat der Kreis Wesel in seinem koordinierenden Kooperationsbüro Hilfen zur Pflege als Schnittstelle zwischen dem örtlichen Träger der Sozialhilfe und der Pflegeberatung der Pflegekassen Pflegefachkräfte im Einsatz. Zuständigkeiten und Aufgaben sind hierbei gut ausgearbeitet und zweckmäßig zwischen den Kooperationspartnern verteilt. Feststellung Den Einsatz der Pflegefachkräfte im Kreis Wesel seit August 2010 im Umfang von zunächst einer Vollzeit-Stelle begrüßen wir als sachgerecht und angemessen. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 15

20 Die Pflegefachkräfte sollen die örtlichen kommunalen Pflegeberater dabei unterstützen, die Heimnotwendigkeit der Hilfeempfänger mit Pflegestufen 0 und 1 untersuchen und im Rahmen einer individuellen Hilfeplanung für diesen Personenkreis, falls möglich, ambulante Arrangements konzipieren und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu stärken. Der Kreis Wesel befindet sich flankierend hierzu in verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit im Kreisgebiet tätigen Akteuren wie Heimleitungen, Pflegekassen, Krankenhäusern, Wohlfahrtsverbänden etc. zur Stärkung des Grundsatzes ambulant vor stationär. Feststellung Wir befürworten, dass der Kreis Wesel derzeit kreisweit abgestimmte Verfahren mit dem Ziel vereinbart, die rechtzeitige Inanspruchnahme von Pflegeberatung und Hilfeplanung neben der Pflegestufe 0 auch bei der Pflegestufe 1 zu gewährleisten, um Heimaufnahmen für diesen Personenkreis zu vermeiden. Alternative Wohn- und Pflegemodelle mit ambulantem Schwerpunkt Alternative Wohnformen sind vor allem angesichts des Rückgangs der familiären sozialen Netze in Zukunft wichtige Alternativen zum herkömmlichen Wohnen. Für ihre Verbreitung bedarf es gezielter Unterstützung. Bedarfe müssen ermittelt, Anforderungen formuliert und Konzepte zu ihrer Deckung ausgearbeitet werden. Differenzierte Wohn- und Pflegemodelle mit ambulanten Versorgungsschwerpunkten sind punktuell, aber nicht systematisch im Kreis Wesel entwickelt. 16 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

21 Empfehlung Der Kreis Wesel sollte sich in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen, Trägern und Investoren weiter dafür einsetzen, in Ergänzung der Pflegelandschaft flächendeckend ambulant organisierte Wohn- und Pflegeformen zu etablieren, sofern diese ambulante Versorgung wirtschaftlicher als eine stationäre Versorgungen ist. Angebote bei Demenz Positiv hervorheben möchten wir an dieser Stelle die speziellen Angebote für Menschen mit Demenz. Es gibt im Kreisgebiet vielfältige Aktivitäten, die im zweijährlich fortgeschriebenen Bericht zur Verbesserung der häuslichen Versorgungssituation von Menschen mit Demenz dokumentiert, analysiert und weiterentwickelt werden. Feststellung Wir begrüßen die systematische und zielführende Herangehensweise beim Thema Demenz durch den Kreis Wesel. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 17

22 Kennzahlen Im Vorfeld und während der Prüfung haben wir die zur Kennzahlenbildung erforderlichen Grunddaten in einem engen Dialog mit dem Kreis Wesel erhoben und abgestimmt. Zum Zeitpunkt unserer Prüfung hat der testierte Jahresabschluss 2009 vorgelegen. Interkommunale Vergleiche werden auf Basis der Jahresergebnisse 2009 dargestellt. Ergebnis des Produktbereiches 05 - Soziale Hilfen - Dem Produktbereich sind nach unserer im Vorfeld festgelegten Struktur folgende Leistungen zuzurechnen: Hilfen nach dem SGB II und SGB XII, Leistungen nach dem BAföG, dem Landespflegegesetz, dem Unterhaltsvorschussgesetz, dem Unterhaltssicherungsgesetz, dem Betreuungsgesetz sowie Aufwand der Pflegeberatung, der Heimaufsicht, der örtlichen Fürsorgestelle und sonstige soziale Leistungen. Das Ergebnis des Produktsbereichs 05 - Soziale Hilfen - stellt dar, mit welchen finanziellen Mitteln der Kreis Wesel die Erledigung dieser Aufgaben wahrnimmt. Das ordentliche Ergebnis weist beim Kreis Wesel einen Fehlbetrag in Höhe von rund 104 Mio. Euro aus. Wir beziehen das Ergebnis zur interkommunalen Einordnung auf den Einwohner: Fehlbetrag der gesamten sozialen Leistungen (ohne Elterngeld) je Einwohner Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel 18 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

23 Fehlbetrag der gesamten sozialen Leistungen (ohne Elterngeld) je Einwohner in Klassen und Euro bis 125 über 125 bis 175 über 175 bis 225 über 225 bis 275 über Kreis 11 Kreise 8 Kreise 4 Kreise 2 Kreise Der Fehlbetrag im Produktbereich 05 - Soziale Hilfen gliedert sich wie folgt weiter auf: Verteilung des ordentlichen Ergebnisses im Produktbereich 05 - Soziale Hilfen - in Euro Hilfen nach dem SGB XII Grundsicherung nach dem SGB II Sonstige soziale Leistungen Feststellung Der Kreis Wesel positioniert sich beim Fehlbetrag der gesamten sozialen Leistungen im interkommunalen Vergleich im mittleren Segment. Allerdings haben nur sechs Kreise auf den Einwohner bezogen einen noch höheren Fehlbetrag, immerhin 19 Kreise weisen einen niedrigeren Fehlbetrag auf. Der Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II.. Hilfe zur Pflege Der örtliche Träger der Sozialhilfe hat die Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege seit 2004 in voller Höhe zu tragen. Einfluss auf das ordentliche Ergebnis hat auch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das am 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz sind die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld sowie die stationären Leistungen schrittweise angehoben worden. Ferner sind auch die Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ausgeweitet worden. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 19

24 Finanzkennzahlen Im landesweiten Vergleich der Kreise werden die gebildeten Kennzahlen einander gegenübergestellt Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Einwohner , Euro ,11 28,33 26,84 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel unter 20 Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Einwohner in Klassen und Euro 20 bis unter bis unter bis unter 35 ab 35 1 Kreis 5 Kreise 11 Kreise 5 Kreise 3 Kreise Der Kreis Wesel erreicht beim Einwohnerbezug der Hilfe zur Pflege eine unterdurchschnittliche Platzierung am Mittelwert. In diesem Segment liegt die Mehrzahl der Kreise. Zu beachten ist hierbei der hohe Delegationsgrad, der die Personalaufwendungen aus dem Kreishaushalt in den kreisangehörigen Raum verlagert. Hierdurch wird das Ergebnis des Kreises Wesel begünstigt. In Kreisen, die keine Delegation der Aufgaben vorgenommen haben, machen die Personalaufwendungen rund 8 bis 10 Prozent des Fehlbetrages aus. 20 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

25 Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Klassen und Euro unter bis unter bis unter bis unter ab Kreise 5 Kreise 6 Kreise 11 Kreise 1 Kreis Beim Bezug des Fehlbetrages der Hilfe zur Pflege auf den Leistungsbezieher zeigt sich, dass der Kreis Wesel über dem Mittelwert liegt und eine Platzierung im zweithöchsten Segment erreicht. Es gilt das zuvor gesagte entsprechend auch für den Fehlbetrag je Leistungsbezieher. Feststellung Trotz hoher Selbsthilfekraft der Bevölkerung und der durch die Delegation bedingten Verlagerung der Personalaufwendungen in den kreisangehörigen Raum weist der Kreis Wesel beim Fehlbetrag der Hilfe zur Pflege auf den Fall bezogen einen überdurchschnittlich hohen Fehlbetrag auf. Beim Einwohnerbezug zeigt sich eine Platzierung im Mittelfeld. Für eine detaillierte Betrachtung werden nun die Erträge und Transferaufwendungen getrennt dargestellt. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 21

26 Erträge Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Ein Vergleich der Kreise bei den Erträgen von Unterhaltsverpflichteten hat gezeigt, dass eine Spezialisierung in der Sachbearbeitung zu Einnahmesteigerungen führt. Gerade im Bereich Unterhalt wird der Sachbearbeitung ein hohes Fachwissen abverlangt. Zusätzlich steht bei einer Spezialisierung die Unterhaltsheranziehung nicht mehr hinter der Leistungsgewährung zurück. Bei den Erträgen aus Unterhaltsverpflichtungen sind vom Volumen her nur diejenigen für Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen relevant. Im interkommunalen Vergleich stellen sich die Erträge hieraus wie folgt dar: Erträge aus Unterhaltsverpflichtungen für die Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel 22 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

27 Erträge aus Unterhaltsverpflichtungen für die Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher in Klassen und Euro unter bis unter bis unter bis unter 450 ab Kreise 3 Kreise 7 Kreise 2 Kreise 3 Kreise Der Kreis Wesel erreicht eine Platzierung im Mittelfeld. Die Heranziehung der zum Unterhalt verpflichteten ist als Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen delegiert. Aus dem interkommunalen Vergleich lässt sich ableiten, dass die Situation noch verbessert werden kann. Feststellung Der Kreis Wesel hat ein mögliches Optimierungspotenzial bei der Heranziehung Unterhaltsverpflichteter bereits selbst erkannt. Empfehlung Wir bestärken den Kreis Wesel darin, seinen eingeschlagenen Weg der fachlichen Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen bei dieser Aufgabe in einem interkommunalen Arbeitskreis fortzusetzen und in zwei bis drei Jahren eine Evaluation des Erfolges dieser Maßnahme vorzunehmen. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 23

28 Nach der Ertragsseite betrachten wir nun den Aufwand für Transferzahlungen näher: Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahre Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Auf den Einwohner ab 65 Jahre bezogen zeigt sich eine Platzierung am Mittelwert, die den eingangs geschilderten begünstigenden Strukturmerkmalen zu verdanken ist. Dass die Platzierung nicht besser ausfallen kann, liegt an den auf den Fall bezogen sehr hohen Transferaufwendungen: Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel 24 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

29 unter Aufwendungen aus Transferleistungen der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher pro Jahr in Klassen und in Euro bis unter bis unter bis unter ab Kreis 4 Kreise 9 Kreise 9 Kreise 2 Kreise Der Kreis Wesel erreicht bei den Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege auf den einzelnen Leistungsbezieher gerechnet den zweithöchsten Wert im interkommunalen Vergleich und liegt im höchsten Segment. Beeinflusst wird diese Kennzahl neben der schon geschilderten sozioökonomischen und demografischen Struktur insbesondere durch die Aufwendungen für die ambulante Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher, die Aufwendungen für die stationäre Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher sowie den Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt, die wir im Folgenden differenzieren und grafisch darstellen: Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 25

30 Aufwendungen aus Transferleistungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher in Klassen und in Euro unter bis unter bis unter bis unter ab Kreise 8 Kreise 7 Kreise 7 Kreise 1 Kreis Die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen liegen im interkommunalen Vergleich unauffällig oberhalb des Mittelwertes, aber noch innerhalb des mittleren Segments. Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Aufwendungen aus Transferleistungen der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher in Klassen und Euro unter unter bis unter bis unter ab Kreise 3 Kreise 8 Kreise 11 Kreise 1 Kreis Die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen liegen im Kreis Wesel hoch. Nur sechs Kreise erzielen noch höhere Werte. Das hohe Ergebnis ist insbesondere Folge der überdurchschnittlich hohen Entgelte der Einrichtungen. Daneben ist aber auch die Zusammensetzung der Pflegestufen innerhalb der Einrichtungen entscheidend. Wenn es innerhalb von Einrichtungen viele Menschen mit Pflegestufen 0 und 1 gibt, sind günstigere Werte je 26 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

31 Fall zu erwarten als bei betreuungsintensiveren überwiegend schwer und schwerst pflegebedürftigen Bewohnern: Anteil der Leistungsbezieher nach Pflegestufe 0 innerhalb von Einrichtungen an der Gesamtzahl der Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen 20 15, Prozent ,1 7,6 3,1 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Es zeigt sich, dass der Kreis Wesel zusammen mit einem weiteren Kreis das Minimum stellt: Alle anderen Kreise haben einen teils deutlich höheren Anteil von Bewohnern mit Pflegestufe 0, deren Betreuung weniger kostenintensiv ist. Absolut gesehen handelt es sich um 37 Personen, die innerhalb von Einrichtungen mit Pflegestufe 0 untergebracht sind. Anteil der Leistungsbezieher nach Pflegestufe 1 innerhalb von Einrichtungen an der Gesamtzahl der Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen ,8 28,1 27, Prozent ,4 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 27

32 Der Anteil der Bewohner mit Pflegestufe 1 ist leicht unterdurchschnittlich ausgeprägt. Bei der Verringerung des Anteils dieses Personenkreises durch Stärkung des Verbleibs in der Häuslichkeit sehen wir die größten Handlungsmöglichkeiten, die wir bei der Potenzialberechnung auch noch quantifizieren werden. Es handelt sich hierbei um 321 Personen. Leistungskennzahlen Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege im Kreis Wesel Leistungsbezieher insgesamt Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt in Prozent (ambulante Quote) ,2 16,8 16,2 15,2 Die Zahl der ambulanten Leistungsbezieher bleibt bei leichten Schwankungen eher konstant. Die Zahl der stationären Leistungsbeziehern wächst hingeben beständig und ist Grund für die ergriffenen Maßnahmen der aktiven Pflegepolitik (Konzeption zur Pflegeberatung, Einsatz von Pflegefachkräften). Die folgende Grafik zeigt den interkommunalen Vergleich 2009 ergänzt um den von uns im Rahmen dieser Prüfung definierten Richtwert von 31 Prozent: 28 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

33 Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt (ambulante Quote) 45 42, Prozent ,5 22,1 15,2 31,0 5 0 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Richtwert Feststellung Der Kreis Wesel erreicht eine ambulante Quote der Hilfe zur Pflege von 15,2 Prozent. Der Wert ist im interkommunalen Vergleich deutlich unterdurchschnittlich und nur rund halb so hoch wie der Richtwert. Wie zuvor dargestellt halten wir auf Grund der Besonderheiten der strukturellen Situation mit ausgeprägter Selbsthilfekraft der Bevölkerung und einem sehr niedrigen Anteil von Pflegestufe 0 innerhalb von Einrichtungen den allgemeinen Richtwert für den Kreis Wesel nicht erreichbar. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 29

34 Feststellung Die strukturellen Gegebenheiten erlauben es zwar, die erfolgreichen Beispiele zur Beeinflussung der ambulanten Quote auch im Kreis Wesel anzuwenden. Doch wird wegen der Ausgangslage mittelfristig noch nicht der Richtwert von 31 Prozent zu erreichen sein. Wir legen deshalb einen individuellen Zielwert für den Kreis Wesel fest. Wir gehen davon aus, dass bei einer gesteuerten Vorgehensweise zunächst 30 Prozent der Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen mit Pflegestufen 0 und 1 in ambulante Arrangements versorgt werden können. Bei einer entsprechenden perspektivischen Veränderung des Gefüges ergibt sich als individueller Zielwert und Zwischenziel eine ambulante Quote von 23 Prozent; auf langfristige Sicht halten wir den Wert von 31 Prozent für erreichbar. 30 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

35 Potenzialberechnung Hilfe zur Pflege Der individuelle Zielwert beim Anteil ambulanter Hilfen liegt für den Kreis Wesel bei 23 Prozent. Wir betrachten ihn als mittelfristige Zielgröße für eine gezielte Steuerung und eines konsequenten Ausbaus ambulanter Hilfen unter Einbeziehung fachlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Langfristiges Ziel muss der Wert von 31 Prozent bleiben. Am Benchmark berechnen wir das Potenzial, das durch eine Steigerung des Anteils ambulanter Hilfen mittelfristig erreicht werden kann: Potenzialberechnung Hilfe zur Pflege Anteil Leistungsbezieher (LB) außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt (Ist) Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je LB (Ist) Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen insgesamt (Ist) Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen je LB (Ist) Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen insgesamt (Ist) Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege insgesamt (Ist) Individueller Zielwert: Anteil Leistungsbezieher (LB) außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt (Ist) Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen bei veränderter Relation (Soll) Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen insgesamt (Soll) Leistungsbezieher innerhalb von Einrichtungen bei veränderter Relation (Soll) Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen insgesamt (Soll) Aufwendungen aus Transferleistungen Hilfe zur Pflege insgesamt (Soll) Potenzial abzüglich Personal- und Sachkosten für zusätzliches Personal, notwendige Umstrukturierungen und Investitionskostenzuschüsse für ambulante Dienste Potenzial (gerundet) 15,2 % (211 von insgesamt LB) Euro Euro bei 211 LB Euro bei LB Euro 23 % 318 LB Euro (5.237 Euro * 318 LB) LB Euro ( Euro * LB) Euro Euro Euro Euro Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 31

36 Durch die Erhöhung des Anteils der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen entstehen gemäß 10 PfG NW i.v.m. 3 AmbPFFV höhere Transferleistungen bei den Investitionsaufwendungen für ambulante Pflegedienste. Hierfür berücksichtigen wir pauschal für 50 Prozent der zusätzlichen ambulanten Fälle Euro je Fall und setzt diesen Betrag vom ermittelten Potenzial ab. Für den Kreis Wesel ergibt sich hierbei ein abzugsfähiger Wert in Höhe von Euro (gerundet). Zusätzlich bringen wir Euro an Personal- und Sachkosten für eine Vollzeit-Stelle Pflegefachkräfte in Abzug. Eine entsprechende Stelle wurde vom Kreis Wesel Ende 2010 bereits eingerichtet. Feststellung Durch die Erhöhung des Anteils der ambulant betreuten Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege ergibt sich für den Kreis Wesel ein rechnerisches Potenzial in Höhe von Euro. Das rechnerische Potenzial fällt, obwohl lediglich 107 Leistungsbezieher perspektivisch ambulant statt stationär versorgt werden sollen, deshalb so groß aus, weil der Unterschied zwischen Transferaufwendungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen im Kreis Wesel beträchtlich ist. Pflegewohngeld In die Betrachtung beziehen wir neben dem Ergebnis für Leistungsbezieher in stationären Pflegeeinrichtungen zusätzlich die Leistungen für Investitionskostenzuschüsse in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld) mit ein, da diese in voller Höhe vom örtlichen Träger der Sozialhilfe aufzubringen sind. Transferaufwendungen für die stationäre Hilfe zur Pflege und Investitionskostenzuschuss (Pflegewohngeld) je Leistungsbezieher in Euro Aufwendungen Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen Pflegewohngeld Aufwendungen stationäre Hilfe zur Pflege insgesamt Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

37 Im interkommunalen Vergleich des Pflegewohngeldes positioniert sich der Kreis Wesel wie folgt: Aufwendungen aus Transferleistungen der Investitionskosten für vollstationäre Einrichtungen je Leistungsbezieher 2009 (Pflegewohngeld) Euro Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Der Kreis Wesel erreicht den dritthöchsten Wert im interkommunalen Vergleich. Potenzialberechnung Pflegewohngeld Pflegewohngeld nach 12 PfG NW wird nur für Pflegebedürftige nach dem SGB XI gewährt. Hierzu gehören nicht die Leistungsbezieher, welche nach Pflegestufe 0 eingestuft werden. Da in der Regel auch stationäre Leistungsbezieher mit der Pflegestufe 0 untergebracht sind, wird bei einer Erhöhung des ambulanten Anteils folglich im stationären Bereich auch die Anzahl der Leistungsbezieher reduziert, für die Pflegewohngeld gezahlt wird. Die GPA NRW geht davon aus, dass etwa 10 Prozent der stationären Leistungsbezieher in Einrichtungen in der Pflegestufe 0 eingestuft werden. Ziel des Kreises sollte es sein, mit Hilfe der Pflegefachkräfte die Unterbringung von Fällen der Stufe 0 in stationären Einrichtungen zu vermeiden. Somit entfällt nach unserer Modellrechnung für 40 Prozent der reduzierten stationären Leistungsbezieher das Pflegewohngeld: Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 33

38 Potenzialberechnung Pflegewohngeld Einsparung bei den stationären Leistungsbeziehern (LB) Aufwendungen aus Transferleistungen Pflegewohngeld je LB (Ist) abzüglich Anteil LB ohne Pflegewohngeld ca. 40 % Einsparungen Aufwendungen aus Transferleistungen Pflegewohngeld Potenzial (gerundet) 107 LB Euro 64 LB mit Pflegewohngeld * 64 LB Euro Feststellung Durch die Erhöhung des Anteils der ambulant betreuten Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege ergibt sich für den Kreis Wesel zusätzlich eine Ersparnis beim Pflegewohngeld von Euro. Gesamtpotenzial Hilfe zur Pflege Potenziale Handlungsfeld Euro Potenzial Hilfe zur Pflege Potenzial Pflegewohngeld Gesamtpotenzial Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

39 KIWI-Bewertung Hilfe zur Pflege Im Rahmen der KIWI-Bewertung werden die Ergebnisse der Steuerungsleistungen sowie die Kennzahlen der Hilfe zur Pflege in Form einer Indexierung zusammengefasst. Ist-Situation Zusammenfassend stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Der eher ländlich geprägte Kreis Wesel mit seinen 13 kreisangehörigen Kommunen, darunter auch drei große kreisangehörige Städte, weist eine bereits eher alte und künftig weiter alternde und außerdem abnehmende Bevölkerung bis 2030 vor. Die Pflegeplatzdichte ist leicht unterdurchschnittlich. Die Falldichte der Pflegeversicherung ist überdurchschnittlich. Die Falldichte der Hilfe zur Pflege hingegen ist unterdurchschnittlich. Der Kreis Wesel ist entsprechend der Kreis mit der drittbesten Selbsthilfekraft der Bevölkerung. Die kreisangehörigen Kommunen bearbeiten sowohl die ambulante wie auch die stationäre Hilfe zur Pflege, das Pflegewohngeld und verfolgen die Unterhaltsansprüche. Die trägerunabhängige Pflegeberatung ist bei den kreisangehörigen Kommunen angesiedelt, der Kreis Wesel beteiligt sich nicht an der Einrichtung und dem Betrieb von Pflegestützpunkten. Es wurden zur Wahrnehmung der trägerunabhängigen Pflegeberatung mit den kreisangehörigen Kommunen Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Diese beinhalten insbesondere Festlegung zur Abgrenzung der Aufgaben sowie zu Anforderungen, Zielen, Standards und der Personal- und Finanzausstattung. Der Kreis Wesel unterhält zur Koordinierung und fachlichen Unterstützung der Pflegeberatung ein Kooperationsbüro Hilfen zur Pflege und setzt dort Pflegefachkräfte ein, die auch Heimnotwendigkeiten überprüfen und ambulante Arrangements konzipieren. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 35

40 Der Kreis Wesel wirkt bei den Abschlüssen von Pflegesatzvereinbarungen mit und beeinflusst durch seine Erkenntnisse aus der Heimaufsicht die Entscheidungen. Bei den Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher und bei den Transferaufwendungen auf den Einwohner bezogen positioniert sich der Kreis Wesel am Mittelwert. Bei den Transferaufwendungen innerhalb von Einrichtungen erreicht der Kreis Wesel sehr hohe und damit ungünstige Werte. Die Erträge aus der Unterhaltsheranziehung liegen im interkommunalen Mittelfeld. Der Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen im Verhältnis zu den Leistungsbeziehern insgesamt liegt aus strukturellen Gründen und mangels einer etablierten, obligatorischen und institutionalisierten Beratung des örtlichen Sozialhilfeträgers nach dem SGB XII niedrig. Hier kann eine Kompensation durch die Arbeit des Kooperationsbüros erfolgen. Wünschenswert bleibt eine wirkungsvolle Pflegeberatung der Pflegekassen nach 7a SGB XI. Handlungsempfehlungen Den eingeschlagenen Weg des Einsatzes von Pflegefachkräften begrüßen wir ebenso wie die Kooperationsvereinbarungen zur trägerunabhängigen Pflegeberatung mit den kreisangehörigen Kommunen. Ziel des Kreis Wesel muss sein, durch abgestimmte Verfahren mit allen tätigen Akteuren der Pflegelandschaft für Menschen mit Pflegestufen 0 und 1 eine rechtzeitige Inanspruchnahme von Wohnberatung, Pflegeberatung und individueller Hilfeplanung zu gewährleisten und dadurch Heimaufnahmen zu vermeiden und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu stärken. Der Kreis Wesel sollte auf die Schaffung eines flächendeckenden Aufbaus ambulant organisierter Wohn- und Pflegeformen hinwirken, sofern diese ambulante Versorgung wirtschaftlicher als eine stationäre Versorgung ist. 36 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

41 Der Kreis Wesel hat ein mögliches Optimierungspotenzial bei der Heranziehung Unterhaltsverpflichteter erkannt und sinnvolle Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung ergriffen. Wir regen insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung an, im Kreisentwicklungskonzept zur wirksamen Planung und Steuerung der Aufgabenerledigung im Fachbereich auch Elemente einer Sozialplanung mit aufzunehmen und Grundlagen für eine Sozialberichterstattung zu schaffen. KIWI Bewertung In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren Handlungsmöglichkeiten bewerten wir den Prüfungsschwerpunkt Hilfe zur Pflege mit dem Index 3. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 37

42 Eingliederungshilfe Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bietet ein umfangreiches und vielfältiges Spektrum an Leistungen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen (psychischen) Behinderungen, angefangen von der Frühförderung für Kinder über die Werkstatt bis zum Platz in einer Wohneinrichtung und vielem mehr. In NRW sind die Kreise als örtliche Sozialhilfeträger für alle ambulanten Eingliederungshilfeleistungen zuständig, die keine Wohnhilfen darstellen. Für die Leistungen zum Wohnen in ambulanter und stationärer Form sowie für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind die beiden Landschaftsverbände als überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig. Die Aufwendungen für die Leistungen der Eingliederungshilfe nehmen einen immer größeren Umfang im Kreishaushalt ein. Wir betrachten die finanzielle Belastung dieser Leistungsart; eine nähere Untersuchung im Rahmen dieser Prüfung ist nicht erfolgt. Die Ergebnisse bieten gleichwohl eine Orientierung zur Einschätzung der eigenen Situation im Vergleich mit anderen Kreisen. Fehlbetrag der Eingliederungshilfe je Einwohner in Euro Euro ,18 7,69 7,22 2,34 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel Fehlbetrag der Eingliederungshilfe je Einwohner in Euro bis 3 über 3 bis 6 über 6 bis 9 über 9 bis 12 über 12 2 Kreise 6 Kreise 10 Kreise 6 Kreise 2 Kreise Der Kreis Wesel erreicht eine Platzierung im mittleren Segment. 38 Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel

43 Transferleistungen der Eingliederungshilfe je Einwohner in Euro , Euro ,79 7, ,97 Minimum Maximum Mittelwert Kreis Wesel unter 4 Aufwendungen aus Transferleistungen der Eingliederungshilfe je Einwohner in Klassen und Euro 4 bis unter 7 7 bis unter bis unter 13 ab 13 2 Kreise 10 Kreise 8 Kreise 3 Kreise 2 Kreise Der Kreis Wesel erreicht auch bei der Betrachtung der reinen Transferaufwendungen eine mittlere Positionierung. Überörtliche Prüfung des Kreises Wesel 39

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