Ihr gutes Recht. Sieben gute Gründe für das kirchliche Arbeitsrecht. Auf ein Wort >>> Ausgabe Sommer 2012

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1 Ausgabe Sommer 2012 Ihr gutes Recht Infoblatt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der württembergischen Diakonie Auf ein Wort Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter, Sieben gute Gründe für das kirchliche Arbeitsrecht im April wurden die Ergebnisse einer Studie zur Situation der Pflegebedürftigen vorgestellt. Pflege wird allmählich besser aber es bleibt noch viel zu tun war das Fazit. Hängen bleibt in der Bevölkerung: Die Mitarbeitenden und die Einrichtungen in der Pflege machen offensichtlich ihren Job nicht ordentlich. Ein Beispiel von vielen. Die hervorragende Arbeit in unseren Einrichtungen wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass wir gemeinsam für die gute Arbeit der Diakonie öffentlich eintreten. Wir brauchen die Unterstützung der breiten Öffentlichkeit für unsere Arbeit. Der Dritte Weg ist dazu eine gute Basis. Er setzt vor allem auf Gespräche und Konsensfindung statt auf Konfrontation und Konflikt. Dass dies zu guten Ergebnissen führt, das wollen die Sieben gute Gründen für das kirchliches Arbeitsrecht zeigen. In keinem anderen Bereich ist die Tarifbindung so hoch wie in Kirche und Diakonie in Württemberg bei rund 95 Prozent. Und alle diakonischen Träger sind verpflichtet, Mitarbeitervertretungen einzurichten. Derzeit wird im Rahmen des Dritten Weges über diakonische Lösungen zum Leistungslohn verhandelt. Auch da zeichnen sich erste Lösungen ab wie Sie in dieser Ausgabe lesen werden. Im Dritten Weg werden also gemeinsam gute Lösungen gefunden. Meine Kraft ist in den Schwachen mächtig so lautet die Jahreslosung in diesem Jahr. Sie als Mitarbeitende in der Diakonie sind tagtäglich mit den scheinbar Schwachen in Kontakt, mit denen, die auf Assistenz angewiesen sind, mit denen, die unsere Stimme als Diakonie in der Gesellschaft brauchen. Und sie können davon erzählen, welche Kraft oft von diesen Menschen ausgeht. Das Gespür für diese Kraft können wir in der Begegnung mit scheinbar schwachen Menschen oder schwachen Seiten in uns neu entdecken. Und so erleben, was Paulus damit meint, dass Christus gerade in den Schwachen mächtig ist. Danke für Ihr Engagement und für Ihren Einsatz. Durch Sie wird sichtbar, was Diakonie auszeichnet und was Hanns Dieter Hüsch in seinem Gedicht aus dem Wort auf den Weg so formuliert hat: Ich setze auf Liebe! Schluss. Ihr Oberkirchenrat Dieter Kaufmann Vorstandsvorsitzender Vorteile des sogenannten Dritten Wegs für Mitarbeitende Dass Kirche und Diakonie selbst über ihre Arbeitsrechtsregelungen entscheiden können, regelt das Grundgesetz. Kirche und Diakonie haben sich für den Dritten Weg entschieden. Danach bestimmt weder einseitig der Arbeitgeber (1. Weg) die Arbeitsbedingungen noch werden diese im Rahmen von Tarifverhandlungen (2. Weg) festgelegt. Vielmehr wird in einer Arbeitsrechtlichen Kommission, die paritätisch aus Dienstgebern und -nehmern besetzt ist, über Rahmenbedingungen wie Arbeitsentgelte, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche etc. gemeinsam entschieden. Nach Ansicht von Kirche und Diakonie ist dieses Verfahren, bei dem sich Mitarbeitende und Dienstgeber partnerschaftlich einigen müssen, weil keine Seite die andere überstimmen kann, ein kirchlich angemessener Weg. Öffentlich geäußerte Vorwürfe, dass Mitarbeitende davon Nachteile hätten, stimmen nicht mit der Wirklichkeit überein. In sieben Punkten möchten wir erläutern, warum das kirchliche Arbeitsrecht auch und gerade für Mitarbeitende viele Vorteile bringt. 1. Das kirchliche Arbeitsrecht ermöglicht eine gute Vergütung und sichere Arbeitsplätze Die im Dritten Weg in Württemberg vereinbarten Löhne und Gehälter müssen den Vergleich mit anderen Entgeltsystemen nicht scheuen. Gute Arbeit wird in der Diakonie auch gut bezahlt. So sind die Löhne und Gehälter auf dem Niveau des Öffentlichen Dienstes wesentlich höher als bei Anbietern im sozialen Bereich, die ohne Tarifbindung arbeiten. Sie sind auch höher als alle uns bekannten speziell für die Sozialwirtschaft mit den Gewerkschaften abgeschlossen Tarifverträge. Das kirchliche Arbeitsrecht verhindert Lohndumping. Ähnlich wie im Öffentlichen Dienst insgesamt, bietet die Diakonie im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts sichere Arbeitsplätze. So haben zum Beispiel Mitarbei >>>

2 tende, die 15 Jahre in der Diakonie beschäftigt sind und das 40. Lebensjahr vollendet haben, eine weitgehende Arbeitsplatzgarantie. 2. Das kirchliche Arbeitsrecht führt zu einer guten betrieblichen Altersversorgung Kirche und Diakonie haben seit langem eine gute Regelung für eine betriebliche Altersversorgung vereinbart. Träger diakonischer Arbeit setzen dafür monatlich zusätzlich bis zu neun Prozent der Lohnsumme ein, Mitarbeitende zahlen bisher lediglich 0,15 Prozent ihres Lohnes. Damit ist gewährleistet, dass Mitarbeitende neben ihrer gesetzlichen Rente eine gute betriebliche Altersversorgung bekommen. 3. Das kirchliche Arbeitsrecht führt zu einer hohen Tarifbindung In der württembergischen Diakonie sind beinahe 95 Prozent der Mitarbeitenden nach kirchlichem Arbeitsrecht angestellt, arbeiten also auf der Basis einer einvernehmlich vereinbarten Arbeitsrechtsregelung. In Deutschland insgesamt arbeitete im Jahr 2010 nur noch jeder zweite Beschäftigte in einem Betrieb mit Tarifbindung. 4. Das kirchliche Arbeitsrecht schränkt die Leiharbeit ein. Das kirchliche Arbeitsrecht erlaubt nur eingeschränkt Leiharbeit. Einen dauerhaften Einsatz von Leiharbeitnehmern verbietet das Kirchenrecht ganz. Darum gibt es Leiharbeit in der Diakonie nur sehr wenig. In der württembergischen Diakonie sind davon rund ein Prozent aller Mitarbeitenden betroffen. Damit liegt die Diakonie weit unter dem Schnitt der Erwerbswirtschaft. Denn in Deutschland liegt der Anteil der Leiharbeiter an allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitenden bei über drei Prozent und ist im Jahr 2011 erstmals auf über Beschäftigte gestiegen. 6. Das kirchliche Arbeitsrecht ermöglicht Mitarbeitenden einen hohen Grad an Mitbestimmung bei der Arbeitsrechtssetzung Die Mitarbeitenden haben im Rahmen des Dritten Weges hohe Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Das Verfahren ist klar geregelt. Mitarbeitende wählen in ihrer Einrichtung die Mitarbeitervertretung (MAV). Diese MAVen sind zur Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) zusammengeschlossen und wählen 15 Mitglieder in den AGMAV-Vorstand. Sie wählen auch ihre sechs Vertreter und deren sechs Stellvertreter in die Arbeitsrechtliche Kommission. Diese ist paritätisch besetzt also je zur Hälfte von Vertretern der Mitarbeiterschaft und der Dienstgeber. Dort wird über die Arbeitsrechtsregelungen entschieden. Keine Seite kann die andere überstimmen. Es muss also eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Wenn es zu keiner Einigung kommt, entscheidet ein unabhängiger Schlichter. 7. Das kirchliche Arbeitsrecht schafft gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeitervertretungen Mitarbeitervertretungen haben einen Anspruch auf Freistellung, vergleichbar wie im Betriebsverfassungsrecht. Auch für die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen und für die Mitarbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission bestehen in der Diakonie Freistellungsansprüche. Damit diese landesweite Vertretung möglich ist, zahlen alle diakonischen Einrichtungen eine Arbeitsrechtsumlage. Während die gewerkschaftliche Tarifarbeit von den Mitarbeitenden in Form von Mitgliedsbeiträgen bezahlt werden muss, finanzieren die Einrichtungen der Diakonie durch die Arbeitsrechtsumlage die Setzung kirchlichen Arbeitsrechts. 5. Das kirchliche Arbeitsrecht verpflichtet zur betrieblichen Mitbestimmung In der Diakonie sind die Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitervertretungen (MAV) einzurichten. So gibt es in der württembergischen Diakonie in fast in allen Einrichtungen eine MAV. In anderen Bereichen wie z. B. im Einzelhandel muss oder musste betriebliche Mitbestimmung oft schwer erkämpft werden. Außerhalb der Diakonie ist die betriebliche Mitbestimmung vergleichsweise viel geringer ausgeprägt.

3 Leistungslohn sinnvoll verwenden Gespräch mit dem KfU-Vorsitzenden Thilo Rentschler Deshalb haben wir uns im Tarifkompromiss vom Dezember 2010 mit der AGMAV verständigt, die Leistungszulage zur Finanzierung eines diakonieweiten Rettungsschirms zu verwenden. Dies ist eine einmalige, solidarische Kraftanstrengung in der Diakonie Württemberg zur Sicherung der Zukunft. Der TVöD sieht für die Beschäftigten ein Leistungsentgelt vor. Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden, heißt es im Tarifvertrag. Das zu verteilende Volumen wurde zunächst als Startvolumen mit ein Prozent der Monatsentgelte des Vorjahres aller Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers festgelegt. Es soll dann im Laufe der Zeit gesteigert werden. Derzeit liegt es bei 1,75 Prozent, nächstes Jahr bei zwei Prozent. Das Leistungsentgelt soll individuell als Leistungsprämie, Erfolgsprämie oder Leistungszulage gewährt werden. Der TVöD sieht keine Ausschüttung des Leistungslohns mit der Gießkanne für alle Mitarbeitenden vor, sofern eine Dienstvereinbarung über die Bemessung von Leistungslöhnen geschlossen wurde. Es ist aber schwierig, wie in der Diakonie auf welcher Basis diese Leistungszulage gewährt werden soll. Deshalb sind Dienstgeber und Dienstnehmer im Gespräch, was eine sinnvolle Verwendung der Leistungszulage sein kann. Ab dem Jahr 2012 sollen nun diakonische Wege bei der Verwendung der Leistungszulage beschritten werden. Dazu ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der Kommission für Unternehmensfragen, Thilo Rentschler. Herr Rentschler warum verzichtet die Diakonie im Moment darauf, die Leistungszulage als wirkliche Zulage für herausragende Leistungen zu verwenden? Gerade in der Diakonie sollten wir uns überlegen, ob Leistungszulage der richtige Weg ist. Deshalb haben wir uns im Tarifkompromiss vom Dezember 2010 mit der AGMAV verständigt, die Leistungszulage zur Co-Finanzierung eines diakonieweiten Rettungsschirms zu verwenden. Dies ist eine einmalige, solidarische Kraftanstrengung in der Diakonie Württemberg zur Sicherung der Zukunft. Wie weit sind die Planungen zum Rettungsschirm? Wir brauchen länger als gedacht. Derzeit sind wichtige Fragen für den Einrichtungssicherungsfonds zu klären. Das Vorbereitungsteam mit der AGMAV, dem Oberkirchenrat, der Landes geschäftsstelle und der Kommission für Unternehmensfragen arbeitet mit Hochdruck daran. Rechnen Sie noch mit der Einführung in diesem Jahr? Ja, sofern die Mitgliederversammlung als letzte Instanz im November mit einer breiten Mehrheit zustimmt. Nun geht es um die Verwendung der Gelder in den kommenden Jahren also ab Welche Ideen bestehen dafür? In vielen Gesprächsrunden mit MAVen, AGMAV und Trägern, aber auch in vielen anderen Betrieben der freien Wirtschaft steht das Thema betriebliche Gesundheitsförderung/Gesundheitsprävention ganz oben auf der Tagesordnung. >

4 Eine Idee ist also betriebliche Gesundheitsförderung. Was bedeutet dies konkret? Was habe ich als Mitarbeitender davon? Gesundheit erhalten, Krankheitstage abbauen, krank machende Faktoren konsequent in der Arbeitswelt abbauen und irgendwann einmal ohne gesundheitliche Beschwerden in den Ruhestand gehen zu können, sind alles positive Ansätze für Dienstnehmer und Dienstgeber! Kann ich als Mitarbeitende meine Ideen einbringen, welche gesundheitsfördernden Maßnahmen ich als sinnvoll erachte? Sinnvoll wäre sowohl eine Dienstvereinbarung auf betrieblicher Ebene für die Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes und der Prävention zu vereinbaren, als auch, dass der einzelne Mitarbeiter individuell seinen eigenen Maßnahmenkatalog Gesundheitsschutz zusammenstellen kann. Ist das nur für große Träger umsetzbar? Oder können Mitarbeitende aus kleinen Trägern auch davon profitieren? Mit ausreichend Vorlaufzeit, best-practise-beispielen, etc. bin ich mir sicher, dass sowohl kleine wie große Träger hier gemeinsam mit der MAV zu guten, praktikablen Lösungen kommen. Wieweit sind die Gespräche zwischen AGMAV und KfU? Welche Knackpunkte müssen noch bewältigt werden? Im Moment prüfen wir gemeinsam, ob die o. g. Schritte gegangen werden können. Alle Ideen müssen nunmehr gebündelt werden zu einem tragfähigen Konzept. Das Gespräch führte Peter Ruf Kurzmeldungen aus dem Arbeits- und Tarifrecht >>> Streiks in der Diakonie Bei den diesjährigen Tarifauseinandersetzungen zur Lohn erhöhung im TVöD sind in vier Einrichtungen der württembergischen Diakonie einige Mitarbeitende dem Streikaufruf von ver.di gefolgt. Die Träger haben die Mitarbeitenden darauf hingewiesen, dass Streik und Aussperrung im kirchlichen Arbeitsrecht nicht vorgesehen sind und dass sie sich deshalb an einer illegalen Aktion beteiligen. Auf weitere Maßnahmen wurde verzichtet. Derzeit sind am Bundesarbeitsgericht Verfahren zur Zulassung von Streiks in diakonischen Einrichtungen anhängig. Mit einer Entscheidung wird im Sommer oder Herbst gerechnet. Wahlrecht bei der AVR Württemberg von der Schiedsstelle bestätigt Die AGMAV hat in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) beantragt, dass das Wahlrecht zwischen TVöD und AVR der bundesweiten Diakonie abgeschafft wird. In der AK hat der Antrag zwei Mal nicht die erforderliche Mehrheit bekommen. Es wurde deshalb der Schiedsstelle zur Entscheidung vorgelegt. Diese hat im März entschieden, dass das Wahlrecht rechtens ist und weiterhin bestehen bleiben kann. Forum Hauswirtschaft Letztes Jahr gab es intensive Auseinandersetzungen zur Frage, ob man in der Diakonie von Kerngeschäft und Nicht-Kerngeschäft reden kann. Die Dienstgemeinschaft sei nicht teilbar so die Proteste von vielen, gerade auch hauswirtschaftlichen Mitarbeitenden. Der Vorstand der württembergischen Diakonie hat deshalb alle betroffenen Gruppen zum Forum Hauswirtschaft eingeladen. Alle haben der Aussage zugestimmt, dass Hauswirtschaft ein wichtiges Aufgabenfeld in der Diakonie ist und die entsprechende Würdigung erfahren muss. Das Problem ist aber, dass die Refinanzierung der Hauswirtschaft im kirchlichen Tarifgefüge nicht gewährleistet ist. Die Kostenträger akzeptieren nur Löhne, die sich an DGB-Tarifen orientieren, also Gebäudereinigertarif, Tarifvertrag von Nahrung, Genussmittel und Gaststätten. Die Praxis anderer Wohlfahrtsverbände und der Kommunen, die diese Dienstleistungen schon lange von Fremdfirmen einkaufen oder ausgelagert haben, hat die Diakonie in Zugzwang gebracht. Lösungen können nur gefunden werden zusammen mit anderen Anbietern von sozialen Leistungen. Es wurde vereinbart, dass alle Gruppen auf ihrer Ebene das Thema weiter bearbeiten, um langfristig zu Lösungen zu kommen.

5 Dietmar Prexl, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Nikolauspflege Wahlrecht beim diakonischen Tarif in Württemberg Besonderheiten der AVR des Diakonischen Werks der EKD für Mitarbeiter und Einrichtungen Seit drei Jahren ist in Württemberg im Mitarbeitervertretungsgesetz und im Arbeitsrechtsregelungsgesetz ein Wahlrecht verankert zwischen der weitgehenden Anwendung des TVöD (1. Buch der AVR-Wü) und der Anwendung der AVR des Diakonischen Werks der EKD (4. Buch der AVR-Wü). Einzelne Einrichtungen haben von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Welche Gründe sprechen für die Anwendung der AVR-DW-EKD? Gut gegen Fachkräftemangel: Jüngere verdienen mehr Einvernehmlich haben sich Dienstgeber und Dienstnehmer auf Bundesebene vor fünf Jahren für eine neue vom TVöD unabhängige Entgeltsystematik entschieden. Danach verdienen jüngere Fachkräfte mehr als im TVöD. Gerade in Zeiten des beginnenden Fachkräftemangels ist es wichtig, junge Menschen für die sozialen Berufe in der Diakonie zu gewinnen. Diakonie bietet nicht nur sinnvolle Tätigkeiten, sondern auch sichere Arbeitsplätze und attraktive Vergütungen mit interessanten Nebenleistungen wie Zusatzrente und Jahressonderzahlung. Langfristig steigen die zu Beginn höheren Vergütungen der AVR-DW-EKD weniger stark an als die Vergütungen der AVR-TVöD. Denn Dienstgeber und Dienstnehmer hatten bei den Verhandlungen eine kostenneutrale Lösung vereinbart. Dies führt dazu, dass über einen Zeitraum von 20 Jahren die Gesamtvergütungen nach den AVR-TVöD und nach den AVR-DW-EKD nahezu gleich hoch sind (siehe beigefügtes Rechnungsbeispiel anhand des Heilerziehungspflegers). Ein für die diakonische Arbeit passender Eingruppierungskatalog Für den TVöD wurde bis zum heutigen Tag die angekündigte Entgeltordnung nicht fertig gestellt. Dies bedeutet, dass Dienstgeber und Dienstnehmer immer noch nicht wissen, wie bestimmte Tätigkeiten zukünftig eingruppiert werden können. Hinzu kommt, dass der TVöD schwerpunktmäßig für die Bereiche des öffentlichen Dienstes konzipiert wurde. So berücksichtigt er vor allem Tätigkeiten in den Bereichen der Verwaltungen des Bundes und der Kommunen. Viele diakonische Handlungsfelder wie z. B. die Behindertenhilfe werden dagegen in diesem Tarifwerk nicht hinreichend berücksichtigt. Der erst kürzlich neu verhandelte Tarifvertrag zum Sozial- und Erziehungsdienst sieht nicht einmal eine Eingruppierungsvorschrift für den Heilerziehungspfleger vor. Die AVR-DW-EKD enthält bereits heute einen Eingruppierungskatalog, der auf die diakonischen Bedürfnisse abgestimmt ist, so dass sowohl Dienstgeber als auch Dienstnehmer wissen, woran sie sind. Flexible Regelungsmöglichkeiten Die AVR-DW-EKD gelten unmittelbar und mittelbar für insgesamt etwa Beschäftigte. Trotz dieser großen Flächenbindung sehen die AVR-DW-EKD flexible Regelungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Hilfefeldern sowie eine ergebnisabhängige Jahressonder zahlung vor. Einrichtungen in besonders schwieriger wirtschaftlicher Situation können unbürokratisch und schnell mit ihren Mitarbeitervertretungen Dienstvereinbarungen verhandeln, durch die die eingetretenen Probleme überwunden werden können. Auch hierin zeigt sich eine große Stärke der AVR-DW-EKD: Sie sichern eine hohe Flächenbindung (weit höher als in der gewerblichen Wirtschaft) und sind zugleich flexibel für regionale, hilfefeldbezogene oder individuelle Sonderregelungen, was letztendlich Arbeitsplätze für Mitarbeitende sichert. Übrigens kennt der bundesweite AVR auch einen Kinderzuschlag. Diese familienfreundliche Komponente kann der TVöD nicht vorweisen. Was bedeutet AVR? AVR meint ausgeschrieben Arbeitsvertragsrichtlinien. Diese sind die beispielsweise im Bereich der Diakonie geltenden schriftlichen Arbeitsbedingungen. Sie sind im Rahmen des sogenannten Dritten Weges von Dienstgebern und Dienstnehmern gemeinsam einvernehmlich ausgehandelt worden. Heilerziehungspfleger/in: Durchschnittliche Jahresvergütung über 20 Beschäftigungsjahre (bei AVR-DW-EKD einschließlich Kinder und Heilerziehungspflegerzulage); Einstellung zum , Basis 39 Wochenstunden ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro 8.000,00 Euro 4.000,00 Euro 0,00 Euro 100 % 97 % AVR-DW-EKD EG 7; ,24 Euro AVR-Württ./TVöD EG 8; ,89 Euro

6 Wort auf den Weg Ich setze auf die Liebe Ich setze auf die Liebe Wenn Sturm mich in die Knie zwingt Und Angst in meinen Schläfen buchstabiert Ein dunkler Abend mir die Sinne trübt Ein Freund im anderen Lager singt Ein junger Mensch den Kopf verliert Ein alter Mensch den Abschied übt Das ist das Thema Den Hass aus der Welt zu entfernen Und wir bereit sind zu lernen Dass Macht Gewalt Rache und Sieg Nichts anderes bedeutet als ewiger Krieg Auf Erden und dann auf den Sternen Die einen sagen es läge am Geld Die anderen sagen es wäre die Welt Sie läg in den falschen Händen Jeder weiß besser woran es liegt Jeder weiß besser woran es liegt Doch es hat noch niemand den Hass besiegt Ohne ihn selbst zu beenden Er kann mir sagen was er will Und kann mir singen wie er s meint Und mir erklären was er muss Und mir begründen wie er s braucht Ich setze auf Liebe! Schluss Hanns Dieter Hüsch Aus: Hanns Dieter Hüsch/Uwe Seidel, Ich stehe unter Gottes Schutz, Seite /12 ; tvd-verlag Düsseldorf 1996 Herausgegeben vom Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e. V. Vorstand (Oberkirchenrat Dieter Kaufmann) in Zusammenarbeit mit der KfU (Thilo Rentschler) Heilbronner Straße 180, Stuttgart Redaktion: Peter Ruf Telefon: presse@diakonie-wuerttemberg.de Gestaltung: Logo Werbeagentur Druck: Grafische Werkstätte der BruderhausDiakonie, Reutlingen

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