Energiewende und Klimaschutz im Gebäudebereich: Wie geht es weiter?
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- Richard Holzmann
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1 Energiewende und Klimaschutz im Gebäudebereich: Wie geht es weiter?
2 Agenda 1. Vorbemerkungen 2. Wo stehen wir heute? 3. Ausblick Wie geht es weiter? 4. Lösungsansätze 5. Fazit Titel der Präsentation
3 1. Vorbemerkungen 3
4 Lebenslauf RA Dipl.-Jur. Thies Grothe Beruflicher Werdegang: Seit 2019 Head of Public Affairs der noventic group Seit 2018 Rechtsanwalt, Schwerpunkte: Energiewirtschaftsrecht für Gebäude, Public & Governmental Affairs Abteilungsleiter Grundsatzfragen der Immobilienpolitik (ZIA) Referent Nachhaltigkeit, Energie, Umwelt beim Spitzenverband der dt. Immobilienwirtschaft (ZIA) Büroleiter / Wiss. Mit. im Bundestagsbüro Bettina Hagedorn, MdB Juristischer Vorbereitungsdienst beim OLG Schleswig-Holstein (u.a. beim Auswärtigen Amt und der IHK zu Lübeck) Studium der Rechtswissenschaften in Kiel und Turku (FIN) Weiteres (Auswahl): Mitglied im Verwaltungsrat des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) 2004 Verleihung der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland Vorsitzender des Landesjugendrings Schleswig-Holstein Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) Ständiger Vertreter der dt. Jugendverbände im Europäischen Jugendforum in Brüssel 4
5 noventic group noventic GmbH Segment Dienstleistung Segment Industrie Titel der Präsentation
6 Unsere Marktaufgabe entlang der Wertschöpfungskette Kundenanforderungen Selbstabrechnung Mehrwertdienste Lokale Präsenz Datenhoheit OMS Full-Service Datensicherheit Abrechnungsqualität Flexibilität Markt Megatrend Digitalisierung Neue Marktteilnehmer Megatrend Energiewende Bündelangebote EED Wertschöpfungskette der noventic group Hardware / Communication Dienstleistungen Daten- Management Anwendungen 6
7 2. Wo stehen wir heute? 7
8 Klimaschutzplan 2050 In Deutschland wollen wir die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent im Jahr 2050 festschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen. Allerdings ist klar, dass mit... der vorgesehenen Reduzierung der globalen Treibhausgasemissionen auf netto Null in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts die heutigen Industriestaaten das Ziel frühzeitig erreichen müssen. Die deutsche Klimaschutzpolitik orientiert sich deshalb am Leitbild einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis
9 Klimaschutzplan 2050 Entwicklung nach Sektoren SEKTOR in % Energiewirtschaft ,2 Gebäude ,0 Verkehr ,8 Industrie ,0 Landwirtschaft ,2 Sonstige , in % 2030 in % 2040 in % , , , , ,5 6-84,6 GESAMT , , , ,0 9
10 dena-leitstudie Integrierte Energiewende noventic war Partner der Studie Szenarien Referenz, Elektrifizierung und Technologiemix untersuchen Zielsetzung von 80 % bzw. 95 % Treibhausgasminderung Projekt ist abgeschlossen; Gebäudestudie liegt vor Referenzszenario: Reduktion des Endenergieverbrauchs um 43 % in 2050 gegenüber 2015; erwartete Investitionen Mrd. Euro Zwei Phasen: a) Inhalte zusammentragen b) Details prüfen o Annahmen überprüfen und verfeinern o Reales Markthandeln abbilden Exkurse o Szenario Akzeptanz ; Sanierungsrate 1,0 statt 1,4 % Ergebnisse wurden am 04. Juni 2018 vorgelegt 10
11 BDI-Studie Klimapfade für Deutschland Studie zur energie- und klimapolitischen Ausrichtung der Gesamtwirtschaft (2,1 Mio. Euro) ZIA hat Grundlagen und Handlungsempfehlungen für den Gebäudesektor eingebracht Reduktion von Treibhausgasemissionen um 80 % bis 2050 gegenüber 1990 ist grundsätzlich technisch und ökonomisch machbar Mehrinvestitionen von 1,5 Billionen Euro bis 2050 Es finden sich Alternativvorschläge in den Handlungsempfehlungen wieder BDI-Sektorkongress Gebäude fand 2018 statt 11
12 ZIA-Positionspapier Immobilienwirtschaft & Energie Beachtung der Grundsätze Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit, Heterogenität und Langfristigkeit Aktuell gültigen Anforderungen im Energieeinsparrecht (EnEV 2016) als nationalen Niedrigstenergiegebäudestandard definieren. Die Rahmenbedingungen zur Nutzung aller erneuerbarer Energien im Gebäude müssen verbessert werden. Auch die nicht unmittelbar gebäudebezogenen Träger erneuerbarer Energie müssen in die Bilanzierung einbezogen werden. Implementierung eines intelligenten Monitoring-Systems der entstehenden CO 2 - Emissionen als Anreizsystematik auf Grundlage des ZIA-Leitfadens Nachhaltigkeitsbenchmarking auf Basis von Verbrauchsdaten (inklusive Definition, Berechnungs- und Erfassungsgrundlage). Das Energieeinsparrecht sollte sich mittel- bis langfristig am CO 2 -Ausstoß der Gebäude orientieren. Grundsätzlich gilt auch für den Bestand, mit intelligenten, wirtschaftlich sinnvollen Methoden möglichst viel CO 2 einzusparen. Quartiersansatz: Praxisferne Beschränkung der EE-Erzeugung auf Einzelgebäude aufheben, denn nicht jedes Wohngebäude eignet sich aufgrund der Ausrichtung oder baulichen Situation für die Installation von Solaranlagen. 12
13 Bestandsaufnahme national: Politische Beschlüsse, Gesetze, Verordnungen zur Energiewirtschaft für Gebäude 21 nähere Papiere, die Gebäudeenergie direkt betreffen (nur Bundesebene, diverse weitere Gesetze und Verordnungen alle Ebenen berühren das Thema). Die Papiere sind selten inhaltlich aufeinander abgestimmt oder gar kohärent. Die nebenstehende Grafik, vollständig ausgedruckt in Schriftgröße 9, wäre fünf Meter breit und 3 Meter hoch. 13
14 Koalitionsvertrag Auswahl Gebäude & Energie 65 % Anteil erneuerbarer Energien bis 2030; Sektorenkopplung Fernwärmeinfrastruktur ausbauen und effizienter machen Verankerung von Efficiency First mit dem Ziel der Senkung des Energieverbrauchs um 50 % bis 2050 NAPE auf Basis Grünbuch Energieeffizienz weiterentwickeln Energieeffizienz und mehr erneuerbarer Energien im Gebäudebereich Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit, Vereinfachung, Freiwilligkeit beibehalten Bilanzierung von CO 2 -Einsparungen auf Quartiersebene Gebäudeenergiegesetz (GEG) Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung Klimaschutzgesetz soll kommen 14
15 Wohn(- und Miet)gipfel der Bundesregierung, Ergebnisse / Abschlussdok. Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen Was beim Wohn- und Mietgipfel beschlossen wurde: Bau von 1,5 Millionen neuer Wohnungen und Eigenheime ermöglichen Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit fünf Milliarden Euro von 2018 bis 2021 Steuerliche Förderung des Baus von Mietwohnungen Einführung des Baukindergeldes mit Euro je Kind pro Jahr (Laufzeit: 10 Jahre) Erhöhung des Wohngeldes ab 2020 Anpassung der Wohnungsbauprämie Städtebauförderung auf Rekordniveau: 790 Millionen Euro Stärkung der Mieterrechte durch verbraucherfreundliche Mietpreisbremse Günstigeres Bauland vom Bund für den sozialen Wohnungsbau in Kommunen Serielles und modulares Bauen fördern Bauplanung und -genehmigungen vereinfachen 15
16 EU Clean Energy Package Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) Text im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht; 20 Monate Umsetzungsfrist Verpflichtung zur Entwicklung langfristiger Renovierungsstrategien Vorgaben zur Elektromobilität für Nichtwohngebäude Intelligenzfähigkeitsindikator, Vorgaben zu Heizungs- und Klimaanlagen sowie Automatisierungs- und Steuersystemen 2. Erneuerbare Energien Richtlinie (RED) Verbindliches EU-Ziel eines Anteils von 32 % EE am Endenergieverbrauch in 2030 Befreiung EE-Eigenverbrauch bis 25 kw von Netzentgelten und scheinbar auch anderen Abgaben Verkehr: EE-Anteil von 14 % beschlossen Wärme und Kälte: Jährliche Erhöhung des EE-Anteils um 1,3 % (indikativ) 3. Energieeffizienzrichtlinie (EED) (Indikatives) Energieeffizienzziel der EU für 2030 wird von 27 auf 32,5 % angehoben. Überprüfung des Ziels in 2023 Art. 7: Jährliche Einsparquote der Mitgliedstaaten künftig 0,8 % (bindend) 4. Governance-Verordnung Integrierte nationale Energie- und Klimapläne (NECP): Entwurf bis , finaler NECP bis
17 3. Ausblick Wie geht es weiter? 17
18 Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes (GEG-E) BMWi/BMI haben auf Basis des vorhandenen Referentenentwurfs von 2017 weitergearbeitet Definition Niedrigstenergiegebäudestandard für öffentliche und private Gebäude Aktuelle energetische Anforderungen für Bestand und Neubau gelten fort Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG mit Vereinheitlichung und Vereinfachung Ausweitung Flexibilisierungsinstrumente: Bessere Anrechenbarkeit von gebäudenah erzeugtem Strom aus EE Verbesserungen für den Einsatz von Biomethan in der Wärmeversorgung Einführung des Quartiersansatzes: Kopplung von Neubau und Bestand bei der Wärmeversorgung Grundsatzregelung zu konsensualen Lösungen bei Quartiersansätzen Koalitionsvertrag verlangt Prüfung der Umstellung der Anforderungen auf CO 2 Innovationsklausel hinzugefügt Gesetzliche Regelung der Primärenergiefaktoren: Keine Neujustierung; Werte bleiben unverändert Keine Absenkung des PEF für Strom Fernwärme: Einfache und transparente Lösung mit pauschalierten Festlegungen für typische Wärmenetzquellen (Heizwerke, KWK, EE, Abwärme etc. ), die die Position der Wärmenetze nicht schwächt 18
19 Ergebnisse der Begleitforschung zum GEG 1. Überprüfung des Anforderungssystems Festhalten am Anforderungssystem aus PE, baulichem Wärmeschutz und Erneuerbaren Aus Sicht BMWi hat Umstellung bei Beibehaltung des energetischen Anforderungsniveaus keine Vorteile Umstellung hätte Gewinner und Verlierer; ohnehin lange Übergangsfristen 2. Gesetzliche Regelung der Primärenergiefaktoren Neujustierung der PEF schwierig vor Hintergrund der Beibehaltung energetischer Anforderungen; Kann zu Verwerfungen führen Jetzige PEF im Wesentlichen belassen und gesetzlich festschreiben, auch Strom Belange der Fernwärme beachten : Fernwärme transparenter machen und Rechtssicherheit schaffen, nicht schlechter stellen, gute Fernwärme besser stellen 3. Aktualisierung und Fortschreibung der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie zu Flexibilisierungsoptionen Immer weniger Spielräume für Weiterentwicklung der Neubaustandards An Flexibilisierungsoptionen festhalten; Bessere Anrechenbarkeit schafft attraktive wirtschaftliche Möglichkeiten, insbesondere PV als Erfüllungsoption und Biomethan Quartiersansatz: Konzentration auf gemeinsame Wärmeversorgung; Kopplung Neubau-Bestand primärenergetischer Vorteil für Neubau 19
20 Klimaschutzgesetz BMU plant Klimaschutzkerngesetz : Massive Kritik seitens CDU/CSU Widerspruch: Maßnahmen zur Erfüllung der Klimaziele soll(t)en durch Gebäudekommission bis Juni erarbeitet werden BMU sollte Ergebnissen der Kommission nicht vorgreifen 20
21 Kommission Zukunft der Gebäude : Ziele Vorschläge zum Erreichen der Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor erarbeiten mit gleichzeitiger Bezahlbarkeit von Wohnen und Bauen Konkret in folgenden Prozessen: Maßnahmenpaket zur Umsetzung KSP 2050 Energieeffizienzstrategie des Bundes Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan (NECP) Angemessener Beitrag des Gebäudesektors zum europäisch verbindlichen Ziel von -38 % Treibhausgasminderung für den Non-ETS-Bereich ( Effort Sharing Regulation ) Planung: Kabinett 02/2019, Abschlussbericht 06/2019 Grundlage für Beschluss eines Aktionsprogramms Gebäude 2030 zum Erreichen der Sektorziele Der Prozess wurde Ende Februar 2019 durch das Kanzleramt gestoppt! 21
22 EU-KOM Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen Festlegung gemeinsamer Begrifflichkeiten für das nachhaltige Finanzwesen Einführung eines einheitlichen EU-Klassifikationssystems bzw. einheitlicher Taxonomie Bestimmung von Bereichen, in denen nachhaltige Investitionen größtmögliche Wirkung entfalten Festlegung von Grenzwerten für geringe CO 2 -Emissionen CO 2 -Fußabdruck von Unternehmen widerspiegeln und bessere Information von Anlegern über den CO 2 -Fußabdruck eines Investitionsportfolios ermöglichen 22
23 EU Governance-System/ NECP Governance-VO enthält Aufruf an die Mitgliedstaaten, NECP für Zeitraum 2021 bis 2030 auszuarbeiten, der alle Dimensionen der Energieunion umfasst Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) BMWi hat am 04. Januar 2019 Entwurf des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) Veröffentlicht. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen ihren finalen NECP bis an die EU-Kommission senden. Sie sollen darin umfassend Auskunft geben über ihre Energie- und Klimapolitik für einen Zeitraum von 10 Jahren, also bis Die Ergebnisse der laufenden/angekündigten Kommissionen, auch zum Gebäudesektor, werden indirekt mit in den NECP eingehen. Zum weiteren Verfahren und einer Konsultation zu dem NECP-Entwurf hat sich das BMWi noch nicht festgelegt 23
24 EU Effort Sharing Regulation Effort Sharing Regulation normiert EU-Klimaschutzpflichten Diese betreffen Treibhausgasemissionen, die nicht dem EU-ETS unterliegen Aktuell hat Deutschland den dort angelegten Minderungspfad verlassen und erreicht die Ziele vermutlich nicht Es wird erhebliche zusätzliche Anstrengungen brauchen, um eine Zielverfehlung zu vermeiden. Andernfalls drohen hohe Strafzahlungen 24
25 EU - Klimastrategie ( A clean planet for all ) Vorgelegt am EU-KOM beschreibt Vision eines Übergangs zu Netto-Null-Emissionen in Europa bis 2050 Sozial gerechter Übergang auf kosteneffiziente Weise Keine Einführung neuer Politiken oder Überarbeitung der Ziele
26 4. Lösungsansätze 26
27 a) Allgemeine, alternative Lösungsansätze Beachtung der Grundsätze Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit, Heterogenität und Langfristigkeit Aktuell gültige Anforderungen im Energieeinsparrecht (EnEV 2016) als nationalen Niedrigstenergiegebäudestandard für den Neubau definieren. Rahmenbedingungen zur Nutzung aller erneuerbarer Energien (EE) im Gebäude verbessern (auch die nicht unmittelbar gebäudenah erzeugten EE müssen in die Bilanzierung einbezogen werden). Implementierung eines intelligenten Monitoring-Systems der entstehenden CO 2 -Emissionen als Anreizsystematik auf Grundlage des ZIA-Leitfadens Nachhaltigkeitsbenchmarking und auf Basis von Verbrauchsdaten (inklusive Definition, Berechnungs- und Erfassungsgrundlage). Das Energieeinsparrecht sollte sich mittel- bis langfristig am CO 2 -Ausstoß der Gebäude orientieren. Fokus auf den Bestand legen: Es gilt mit intelligenten, wirtschaftlich sinnvollen Methoden möglichst viel CO 2 einzusparen. Quartiersansätze weiter entwickeln und berücksichtigen. Im Bestand idealerweise auf Basis von ganzheitlichen Sanierungsfahrplänen handeln (Berücksichtigung von Betrieb, Gebäudehülle und Gebäudetechnik). Eine Betriebsoptimierung auf Basis von Verbrauchsmessdaten sollte bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans gleichberechtigt neben Sanierungen der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik stehen. 27
28 Immobilien klimaintelligent steuern Die Klimaintelligenz einer Immobilie bestimmt sich über die Vernetzung und Fernauslesbarkeit der in ihr verbauten Messgeräte und Sensoren insb. Im Bereich der kontinuierlichen Energie- und Verbrauchserfassung. Vernetzte Infrastruktur Transpatente Datenplattformen Die Klimaintelligenz einer Immobilie bestimmt sich über den automatisierten und sicheren Zugriff auf die so regelmäßig ermittelten Messdaten und deren Organisation auf einer Datenplattform, die durch unterschiedlichste digitale Anwendungen erreicht und genutzt werden kann. Die Klimaintelligenz einer Immobilie bestimmt sich durch die Möglichkeit zur Nutzung digitaler Anwendungen der Mieter und Hausbesitzer/- Verwalter zum zeitnahen Erkennen ihres eigenen Verbrauchsver-haltens im Vergleich zu anderen Verbrauchern, sowie zur automatisierten Optimierung Titel der Präsentation Intelligente Anwendungen
29 Klimaschutz durch klimaintelligente Gebäude Vernetzte Infrastruktur Vernetzte Datenplattformen Intelligente Anwendungen Smart Meter Gateway Gebäude Kosten Daten Wetter Zähler Verbrauch Nutzer Visualisierung Abrechnung Mehrwertdienste Energieausweise 29
30 Unser Versprechen Wir digitalisieren Prozesse, schaffen Geräte- und Dateninfrastrukturen, vernetzen Sensoren und Aktoren über Datenplattformen mit Anwendungen und steigern so die Energieeffizienz von Gebäuden. Wegbereiter der klimaintelligenten Steuerung von Immobilien Damit verbessern wir nicht nur deren Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit. Damit tragen wir, die Unternehmen der noventic group, auch direkt zum Klimaschutz bei. Gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft und unseren Partnern gestalten wir so die Zukunft der digitalisierten Immobilie und des Wohnens. 30
31 5. Fazit 31
32 Fazit 1. Stand heute kann man schlicht nicht sagen, wie es politisch weitergeht. Nach letzten Aussagen sollen GEG und KlimaschutzG nach der Sommerpause weiter verhandelt werden. 2. Die Gebäudekommission soll trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag nunmehr nicht eingesetzt werden. Das ist ein überraschendes Verhalten dem Gebäudesektor gegenüber, v.a. im Vergleich zu den anderen Sektoren, deren Kommisisonen gearbeitet haben oder noch arbeiten. 3. Es muss zukünftig primär über die Reduktion von CO 2 nachgedacht werden. 4. Zusätzlich zur Sanierung von Hülle und Technik bedarf es weiterer alternativer Lösungsvorschläge. 5. Die Rollen von EE und von Betriebsoptimierungen auf Basis tatsächlicher Verbräuche müssen wesentlich stärker fokussiert werden. 32
33
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