Newsletter der BARMER GEK in Mecklenburg-Vorpommern. Editorial. Inhalt 02/ Juli 2014

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1 Newsletter der BARMER GEK in Mecklenburg-Vorpommern Inhalt 02/ Juli 2014 Interview zur Enquete-Kommission Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern Krankenhäuser: Report der BARMER GEK 2013 liegt vor Amlyopie: Vertrag verbessert Erkennung einer Sehschwäche bei Kindern Editorial In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 12. Juli 2014 hat sich der Bundesgesundheitsminister klar positioniert: Nicht jede Klinik muss alles anbieten. Dies gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. In erster Linie müssen wir die Grund und Regelversorgung sicherstellen und dabei klare Qualitätskriterien anlegen. Dazu gehört eine Krankenhausplanung, die nicht nur Bettenkapazitäten fortschreibt sondern vorrangig die regionale Versorgungssituation und eine qualitative Spezialisierung der Krankenhäuser fördert. Im aktuellen Krankenhausreport der BARMER GEK gibt es dazu interessante Aspekte, die wir vorstellen. In diesem Zusammenhang möchten wir an den 4. Norddeutschen Dialog am 30. September 2014 erinnern. Dort wollen wir mit Fachleuten aus dem stationären Bereich und der Politik die Zukunft der Krankenhauslandschaft diskutieren. Weitere Themen dieser Ausgabe sind die Arbeit der Enquete-Kommission Älter werden in MV mit einem Interview des Vorsitzenden Jörg Heydorn, MdL, und ein innovativer Vertrag zwischen der BARMER GEK und der Kassenärztlichen Vereinigung zu frühkindlicher Sehschwäche. Einen schönen Sommer wünscht Kontakt: Bernd Schulte Telefon: Marienplatz Schwerin Henning Kutzbach Landesgeschäftsführer Mecklenburg-Vorpommern

2 2 STANDORTinfo Newsletter der BARMER GEK in Mecklenburg-Vorpommern 02/2014 Interview Gesundheit und Pflege im Alter Der demografische Wandel kann mit einem Satz umschrieben werden: Die Gesellschaft wird älter, kleiner und internationaler. Dies ist jedoch keine homogene landesweite Tendenz. Vielmehr werden diese langfristig erwarteten Trends in der Bevölkerungsentwicklung räumlich differenziert auftreten. Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat dazu eine Enquete-Kommission Älter werden in MV eingesetzt, um die Folgen dieser Entwicklung abzuschätzen und einordnen zu können. Der Vorsitzende der Kommission, der Landtagsabgeordnete Jörg Heydorn, beschreibt Aufgaben und Ziele des Gremiums und benennt die anstehenden Schwerpunkte. Was macht eine Enquete-Kommission und welche Ziele werden verfolgt? Eine Enquete-Kommission hat allgemein den Auftrag, in Politikfeldern in denen grundsätzliche Entscheidungen mit langfristigen Auswirkungen anstehen, Informationen zu sammeln und aufzubereiten, um dem Landtag einen Kompass für entsprechende Beschlüsse zu liefern. In Mecklenburg Vorpommern ist ein solches Thema die Alterung der Gesellschaft waren rund 16% der Einwohner unseres Landes über 65 Jahre alt, 2030 werden es geschätzt fast ein Drittel sein. Die Enquete-Kommission hat demzufolge das Ziel, dem Landtag Maßnahmen zu empfehlen, die die Versorgung und Teilhabe älterer Menschen auch in Zukunft gewährleisten. Jörg Heydorn ist Vorsitzender der Enquete-Kommission Älter werden in MV Die Enquete-Kommission hat im April ihren Zwischenbericht vorgelegt. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit in der Kommission? Der bisherige Beratungsverlauf war von der konstruktiven, ergebnisorientierten Zusammenarbeit der Abgeordneten der demokratischen Fraktionen und der externen Fachleute geprägt. Der Zwischenbericht und die in ihm enthaltenen Maßnahmenempfehlungen wurden daher von allen Vertretern der demokratischen Fraktionen bestätigt. Der Zwischenbericht beschäftigt sich vor allem mit dem Thema Wohnen im Alter. Vor welchen Herausforderungen stehen wir da in Mecklenburg-Vorpommern? Uns fehlt weitgehend barrierefreier Wohnraum. Folgt man dem Gutachten, das das Kuratorium deutsche Altershilfe im Auftrag der Kommission anfertigte, so existiert derzeit eine Versorgungslücke von weitgehend barrierefreien Wohnungen. Dieser Bedarf wird in Zukunft noch steigen. Für Bürgerinnen und Bürger, die Barrieren in Ihren Wohnungen abbauen oder ihr Haus direkt barrierefrei errichten möchten, gibt es derzeit nur vereinzelte Beratungsangebote. Auch das Wohnumfeld vieler Seniorinnen und Senioren ist wenig altengerecht: Kaufhalle, Arzt und soziale Treffpunkte lassen sich zu Fuß nur schlecht erreichen. Kommissionsdrucksache 6/14, Aktualisierte 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis 2030

3 3 STANDORTinfo Newsletter der BARMER GEK in Mecklenburg-Vorpommern 02/2014 Was schlägt die Kommission vor, um auf diese Herausforderungen zu reagieren? Die Kommission setzt in ihrem Zwischenbericht bei den Maßnahmeempfehlungen fünf Schwerpunkte: Einführung einer flächendeckenden unabhängigen und mobilen Wohnberatung, Förderung alternativer Wohnformen, Etablierung eines sozialraumorientierten Quartiers-, Stadt- und Dorfmanagement und Entwicklung einer ressortübergreifenden Engagementstrategie, Schaffung von weitgehend barrierefreiem Wohnraum und Wohnumfeld sowie demographiesensible Städtebauförderung. Mit dem Zuschussprogramm für barrierearmes Wohnen, Lifte und Fahrstühle und der angekündigten Ehrenamtsstiftung finden die Empfehlungen jetzt schon Berücksichtigung im Regierungshandeln. Wie geht s weiter mit der Enquete-Kommission? Als nächstes beschäftigen wir uns mit dem Thema, das die Leser der Standortinfo am meisten interessieren dürfte: Alter und Gesundheit/Pflege. Hierzu haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben, das im Herbst vorgestellt wird. Auf Grundlage dieses Gutachtens und einer Anhörung diskutieren wir über die Maßnahmen, die wir dem Landtag empfehlen werden. Danach und zum Teil schon parallel beraten wir die Themen Mobilität im Alter hier ist ebenfalls schon ein Gutachten beauftragt Bürgerschaftliches Engagement und Gesellschaftliche Teilhabe, Bildung und Arbeit sowie Infrastruktur. Die Sitzungen der Enquete-Kommission sind öffentlich. Arbeitsunterlagen, wie Zwischenbericht oder Gutachten sowie die nächsten Sitzungstermine, finden Sie online unter Ich komme zum Beispiel aus einem Landstrich in Mecklenburg oben an der Küste, da möchte man eigentlich immer, dass es so bleibt, wie es war. Jede Art von Veränderung bedarf besonders intensiver Debatten. Debatten gibt es immer bei Veränderungen, aber in einigen Landstrichen dauert es länger als anderswo. Nun gut. Bundespräsident Joachim Gauck vor dem Deutschen Landkreistag am 11. Januar 2013 Report Krankenhaus Koronare Herzkrankheit: Beschichtete Stents boomen In Deutschland hat sich die Behandlung der koronaren Herzkrankheit spürbar verändert. Zwischen 2005 und 2013 erhöhte sich laut des vorgestellten Reports Krankenhaus der BARMER GEK die Zahl der Eingriffe mit beschichteten Stents um 227 Prozent auf wurden bei 61 Prozent aller Eingriffe zur Öffnung verengter Herzkranzgefäße beschichtete Stents eingesetzt. Aufwendige Bypass-Operationen am offenen Herzen verzeichnen einen Rückgang um 24 Prozent und der Anteil an Behandlungen mittels sogenannter Ballondilatation verharrt auf niedrigem Niveau. Die Zahl der Eingriffe mit unbeschichteten Stents sank um 71 Prozent. Beschichtete Stents dürften heute bei der Behandlung verengter Herzkranzgefäße den Standard darstellen. Wir fragen uns allerdings, ob sich dieser Zuwachs ausschließlich medizinisch begründen lässt oder der Preis die Menge der Eingriffe Beschichtete Stents sind mittlerweile zum Standard der Behandlung beeinflusst, kommentierte Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK, die koronarer Herzkrankheiten geworden. Das Bild zeigt einen Stent aus dem Jahr 2006 mit einer diamantähnlichen Plasmabeschichtung. Studienergebnisse.

4 4 STANDORTinfo Newsletter der BARMER GEK in Mecklenburg-Vorpommern 02/2014 Re-Interventionen sind häufig Studienautorin Prof. Dr. med. Eva Maria Bitzer von der Pädagogischen Hochschule Freiburg erklärte die Zuwächse bei den beschichteten Stents unter anderem dadurch, dass heute auch Menschen mit koronarer Herzkrankheit behandelt würden, die früher aufgrund ihres Alters oder weiterer Erkrankungen nicht behandelt worden wären. Allerdings kämen angesichts der Ergebnisse des BARMER GEK Reports Krankenhaus Zweifel auf, ob die beschichteten Stents tatsächlich die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen können. So zeige sich auf Basis der repräsentativen Daten des Reports Krankenhaus eine hohe Rate von Wiederholungseingriffen bei beschichteten Stents. Jeder fünfte Patient müsse sich innerhalb von zwölf Monaten einer Re-Intervention unterziehen. Andererseits ist mit 15 Prozent die Sterblichkeit fünf Jahre nach der Implantation beschichteter Stents im Vergleich zu anderen Methoden am geringsten. Wunder seien aber durch die Verwendung beschichteter Stents nicht zu erwarten, so Bitzer. Fallzahlen steigen, Verweildauer sinkt Der BARMER GEK Report Krankenhaus 2014 analysiert seit zehn Jahren die prägenden Trends in der akut-stationären Versorgung in Deutschland. Der Report belegt, dass die Fallzahl 2013 leicht um 1,3 Prozent zugenommen hat. Sie stieg von 204,1 Behandlungsfällen je Versicherte im Jahr 2012 auf 206,7 im Jahr darauf. Die Verweildauer sank dagegen und liegt jetzt statt bei 7,7 bei 7,6 Tagen je Fall. Bei allen großen Krankheitsgruppen, wie Krebs oder Muskel-Skelett-Erkrankungen, sinkt die Verweildauer. Psychische Störungen Spitzenreiter Eine große Ausnahme bilden die "Psychischen- und Verhaltensstörungen". Hier stieg die Verweildauer seit 2005 um 36,2 Prozent. Sie haben Krankheiten des Herz- Kreislaufsystems als Hauptanlass für Krankenhausbehandlungen abgelöst. Mittlerweile entfallen 21,1 Prozent aller Behandlungstage im Krankenhaus auf die Hauptdiagnose Psychische Störungen. Allein zwischen 2012 und 2013 beträgt die Zunahme 11 zusätzliche Krankenhaustage aufgrund von psychischen Störungen je Versicherte. In Mecklenburg- Vorpommern liegen die Zahlen mit 14,3 Fällen unter dem Bundesdurchschnitt von 15,3 Fällen je 1000 Versicherte. Regionale Unterschiede bei Behandlungsdauer und kosten In Mecklenburg-Vorpommern gibt es je 1000 Versicherte 213,7 Krankenhausfälle und Krankenhaustage. Nur noch in Baden-Württemberg ist die Anzahl geringer (178,9 Krankenhausfälle und 1.428,2 Krankenhaustage). Nordrhein-Westfalen ist Spitzenreiter. Das Bundesland weist mit 229 Krankenhausfällen und 1.808,2 Krankenhaustagen je Versicherten die höchste Inanspruchnahme aus. Die Ausgaben je Versicherten liegen zwischen 713 Euro in Baden-Württemberg und 882 Euro im Saarland. In Mecklenburg-Vorpommern sind es 774 Euro. Innerhalb von Mecklenburg- Vorpommern differieren die Zahlen ebenfalls sehr stark. Mit nur knapp 170 Krankenhausfällen weist Rostock die geringste Anzahl auf ( Ausgabe je Versicherte 649 Euro). Im ehemaligen Landkreis Uecker-Randow kommen auf 1000 Versicherte 252 Fälle und die Kosten liegen mit 924 Euro weit über dem Landesdurchschnitt.

5 5 STANDORTinfo Newsletter der BARMER GEK in Mecklenburg-Vorpommern 02/2014 Krankenhausreform Qualität muss Versorgung und Vergütung prägen Krankenhäuser stehen aktuell im Fokus der Gesundheitspolitik. Die Bund- Länder-Arbeitsgruppe, die Eckpunkte einer Krankenhausreform entwickelt, hat ihre Arbeit begonnen. Vor kurzem ist das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem PKV-Verband und dem GKV-Spitzenverband veranlasste Mengengutachten veröffentlicht worden. Die Autoren Prof. Schreyögg (Hamburg) und Prof. Busse (Berlin) sollten Klarheit schaffen über die Leistungsentwicklung im Krankenhaus und ihre Einflussgrößen. Vor dem Hintergrund der divergierenden Interessen der Auftraggeber ist nachvollziehbar, dass einvernehmliche Empfehlungen kaum zu erwarten waren. Die BARMER GEK hat klare Vorstellungen, wie der stationäre Sektor weiterentwickelt werden kann: Fallpauschalensystem nicht schwächen Darauf würde es hinauslaufen, wenn künstlich eine stärkere Diagnoseorientierung im DRG-System gewollt wäre. Die jetzige Systematik der Operationen- und Prozedurenschlüssel sorgt für die wünschenswerte Transparenz. Das DRG- System verlöre bei größerer Pauschalierung an Genauigkeit und Leistungsgerechtigkeit. Kritisch sehen wir aus dem gleichen Grund zusätzliche Pauschalen zur Vergütung besonderer Versorgungsstrukturen, zum Beispiel von Landkrankenhäusern, ohne direkten Leistungsbezug. Einzig für den Bereich der Grundversorgung können wir uns Lösungen wie die Kalkulation von gesonderten DRG vorstellen, die das Leistungsspektrum spezifischer abbilden. Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach will eine strikte Ausrichtung an der Qualität Neue Krankenhausplanung An die Stelle der heutigen in großen Teilen noch Betten-fixierten Kapazitätsplanung muss eine an Bedarf und Qualität medizinischer Leistungen orientierte Versorgungsplanung treten. Ausgangspunkt müssen verbindlich definierte Mindestanforderungen an die Strukturqualität sein, die sowohl von den Planungsbehörden als auch von den Verhandlungspartnern vor Ort nachhaltig geprüft werden. Darüber hinaus müssen die Leistungsspektren der Krankenhäuser sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Damit könnten wir auch dafür sorgen, dass sich Krankenhäuser mehr spezialisieren. Qualität als Basis für Versorgung und Vergütung Qualität muss die bestimmende Kennziffer sein, sowohl in der Krankenhausplanung als auch in der Leistungssteuerung. Dabei interessiert uns zunächst die Struktur- und Prozessqualität und perspektivisch die Ergebnisqualität. Qualität muss vom Krankenhaus transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Die Einhaltung struktureller Vorgaben muss Maßstab für die Zulassung als Plankrankenhaus sein. Das kann andererseits auch bedeuten, dass Krankenhäusern einen Versorgungsauftrag verlieren können, wenn sie die nötige Qualität vermissen lassen. Investitionsförderung neu ausrichten In der Diskussion ist die Finanzierung der Investitionskosten. Die Krankenkassen sollen stärker beteiligt werden. Das ist für uns vorstellbar. Zurzeit wird ein immer größerer Anteil der Investitionen über die Betriebskosten durch die Krankenkassen faktisch übernommen. Neben den Ländern ist eine Beteiligung von Bund und Krankenkassen an der Finanzierung der Investitionsfördermittel denkbar. Hierfür bedarf es gesetzlich verbindlicher Beteiligungsquoten. Den Krankenkassen müssten dann aber auch deutlich mehr Mitspracherechte in der Krankenhausplanung und eine Refinanzierung der Kosten über den Gesundheitsfonds eingeräumt werden.

6 6 STANDORTinfo Newsletter der BARMER GEK in Mecklenburg-Vorpommern 02/2014 Vertrag mit Kassenärztlicher Vereinigung MV Augenvorsorge für Kleinkinder Ab dem 1. Juli 2014 können Versicherte der BARMER GEK eine besondere Augenvorsorge nutzen. Kleinkinder im Alter von 31 bis 42 Monaten können beim Augenarzt das Sehvermögen prüfen lassen. Wichtig ist, dass in diesem Alter eine funktionale Sehschwäche (Amblyopie) erkannt und behandelt wird. Bisher werden nach Angaben der BARMER GEK nur rund 10% der betroffenen Kinder beim Augenarzt untersucht. Ergänzend zur Standardtherapie bietet die BARMER GEK als erste Krankenkasse bei diesem Krankheitsbild eine App auf Rezept an. Ambloypie wird bei schwacher Ausprägung schwer erkannt Die Amblyopie wird früh erkannt, wenn das Kind stark und erkennbar schielt. Es wird frühzeitig der Augenärztin oder dem Augenarzt vorgestellt. Kinder mit geringem Schielwinkel, der nur mit speziellen Untersuchungen festgestellt werden kann, werden jedoch häufig nicht rechtzeitig untersucht. Auch andere Gründe für eine Amblyopie fallen im Alltag oft erst spät auf. Hier setzt die neue Vorsorgeuntersuchung der BARMER GEK an. Über 2000 Kleinkinder sind in dieser Altersgruppe bei der BARMER GEK versichert. Andy Hermanns, zuständiger Vertragsreferent in der Landesvertretung Mecklenburg- Vorpommern, ist sich sicher, dass das neue Angebot angenommen wird. Die Kosten für die Untersuchung werden von uns übernommen und die Eltern haben die Gewissheit, dass mögliche Sehschwächen erkannt und behandelt werden. Ein weiterer Vorteil: Versicherte erhalten innerhalb von vier Wochen einen Termin. App auf Rezept Erstmals in Deutschland übernimmt mit der BARMER GEK eine Krankenkasse die Kosten einer ärztlich verordneten internetbasierten Therapie bei funktionaler Sehschwäche. Kinder können am heimischen Computer spielerisch ihr schwaches Auge trainieren und so dessen Sehfähigkeit verbessern. Die App für Smartphone und Tablet-PC ermöglicht, unterwegs den Stand der Therapie zu verfolgen. Standardbehandlung für Kinder mit Amblyopie ist es, über Jahre das gesunde Auge zeitweise abzukleben, damit das sehschwache "sehen lernt". Führt dies nicht zu spürbaren Erfolgen, wird die Behandlung durch die "App auf Rezept" ergänzt. Das Verfahren verspricht neben der Aussicht auf schärferes Sehen mehr Akzeptanz bei den kleinen Patienten. Neues Verfahren der TU Dresden Der neue Therapiebaustein basiert auf einem an der TU Dresden entwickelten Verfahren, das vom Berliner Gesundheits-Start-up Caterna zur heutigen webbasierten Stimulationstherapie entwickelt wurde. Vertragliche Basis des neuen Angebots für BARMER GEK versicherte Kinder zwischen vier und zwölf Jahren ist eine Vereinbarung mit der OcuNet Gruppe, einem bundesweiten Zusammenschluss von Augenärzten. Die an dem Vertrag beteiligten Augenärzte verordnen die "App auf Rezept" auf Basis der individuellen Patientendaten und begleiten die kleinen Patienten durch die dreimonatige Behandlungszeit.

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