zuletzt geändert am 13. Dezember 2000 (StAnz., S. 762) I. Allgemeine Bestimmungen Studieninhalte Studienaufbau Schlussbestimmung

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1 Studienordnung für das Studium des Faches Politikwissenschaft als Hauptfach und als Nebenfach im Magisterstudiengang an der Universität Trier Vom 3. August 1999 (StAnz. S. 1604) zuletzt geändert am 13. Dezember 2000 (StAnz., S. 762) I. Allgemeine Bestimmungen II. III. IV. Studieninhalte Studienaufbau Schlussbestimmung Anlage zu 14 Abs. 2: Studienverlaufspläne 1

2 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der "Ordnung der Akademischen Abschlussprüfung (Magisterprüfung) des Fachbereichs III der Universität Trier vom 16. Januar 1995" (StAnz. S. 102), zuletzt geändert durch Ordnung vom 5. Oktober 1998 (StAnz. S. 1621), im Folgenden "Magisterprüfungsordnung", Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums der Politikwissenschaft als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudienganges im Fachbereich III der Universität Trier. 2 Inhalt und Ziel des Studiums (1) Die Politikwissenschaft (Politologie) befasst sich mit den Institutionen von Staat und Gesellschaft, ihren theoretisch-philosophischen und normativen Grundlagen und ihren konkreten Erscheinungsformen, den politischen Prozessen und Inhalten in Geschichte und Gegenwart. Als Politik wird die Herstellung allgemein verbindlicher Regelungen und Entscheidungen in und zwischen Gruppen von Menschen im Bereich der Innenpolitik, der Außenpolitik und der internationalen Beziehungen verstanden. (2) Das Studium der Politikwissenschaft soll die Studierenden befähigen, einerseits politische Phänomene, Fragestellungen und Probleme mit wissenschaftlichen Methoden zu erkennen, zu analysieren und normativkritisch zu bewerten, andererseits anwendungsorientierte Konzepte und Problemlösungsvorschläge auszuarbeiten. (3) Das Studium der Politikwissenschaft soll für ein breites berufliches Spektrum qualifizieren. Angestrebt wird nicht eine unmittelbare Berufsfertigkeit für spezifische berufliche Positionen, sondern eine Berufsfähigkeit für verschiedene Arbeitsfelder. Die Studierenden sollen durch die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Analyse und ihrer praktischen Anwendung, aber auch durch das Erlernen von Kommunikationsleistungen während des Studiums in die Lage versetzt werden, nach kurzer Einarbeitungszeit in der Berufspraxis vielfältige und komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen. Abhängig von der Fächerkombination, individuellen Schwerpunktsetzungen und eventuellen Zusatzausbildungen soll das Studium auf Tätigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen vorbereiten: Lehre und Forschung (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute) - Politische Bildung (Jugend- und Erwachsenenbildung in verschiedenen Institutionen) - Politikberatung (Parteien, Parlamente, Verbände) - Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung, internationalen Organisationen, Medien und Verlagswesen, Wirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit. Die Berufsaussichten hängen in hohem Maße von der Initiative der Einzelnen ab. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigen bei Zusatzqualifikationen, Praktika und Auslandsaufenthalten. 3 Regelstudienzeit Das Magisterstudium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit ist somit auf neun Semester festgesetzt. Bei der Magisterprüfung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines "Freiversuchs" (s. 14 a der Magisterprüfungsordnung). 2

3 4 Fachkombinationen (1) Der Magisterstudiengang sieht grundsätzlich zwei Kombinationsmöglichkeiten vor: 1. das Studium zweier Hauptfächer, 2. das Studium eines Hauptfachs und zweier Nebenfächer. Im Magisterstudiengang kann das Studienfach Politikwissenschaft als erstes oder zweites Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden. Als "erstes Hauptfach" zählt dasjenige Hauptfach, in dem die Magisterarbeit angefertigt wird. 5 Sprachkenntnisse, Praktika (1) Das Studium der Politikwissenschaft setzt ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, voraus, die zur Lektüre politikwissenschaftlicher Texte befähigen. Die Fremdsprachenkenntnisse gelten durch den Nachweis im Reifezeugnis als erbracht, wenn in der ersten Fremdsprache sechs Jahre und in der zweiten Fremdsprache drei Jahre aufeinander aufbauenden schulischen Unterrichts mit mindestens ausreichendem Erfolg nachgewiesen werden können. Bei Studierenden, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, erfolgt der Nachweis in der Regel durch einen fachbezogenen Sprachtest. Der Nachweis der erforderlichen Fremdsprachkenntnisse stellt eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung dar. (2) Den Studierenden wird nachdrücklich empfohlen, in der vorlesungsfreien Zeit während des Studiums der Politikwissenschaft mindestens ein sechswöchiges berufsorientierendes Praktikum in einem politiknahen Bereich zu absolvieren. II. Studieninhalte 6 Das Fach und seine Stoffgebiete (1) Das Fach Politikwissenschaft besteht aus fünf Stoffgebieten: 1. Politische Theorie und Politische Philosophie einschließlich Ideengeschichte 2. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland 3. Analyse und Vergleich politischer Systeme 4. Internationale Beziehungen und Außenpolitik 5. Quantitative und qualitative Methoden der Politikwissenschaft. (2) Gegenstand der Stoffgebiete: 1. Politische Theorie und Politische Philosophie Die politische Theorie umfasst die Wissenschaftstheorie der Politikwissenschaft, die Theoriebildung für die Stoffgebiete der Politikwissenschaft und die politische Philosophie einschließlich der politischen Ideengeschichte. Die politische Philosophie behandelt die Prinzipien politischer Ordnungen und deren 3

4 Begründungen, die Ideengeschichte untersucht die Entstehung und den Wandel politischer Normen und Zielvorstellungen in den Werken politischer Denkerinnen und Denker. Schwerpunkte sind: - klassische politische Theorie, - moderne politische Theorie, - Entwicklung politischer Ideenströmungen in der Gegenwart, (z.b. Liberalismus, Konservatismus). Die Theoriebildung zu den Stoffgebieten und wissenschaftstheoretische Aspekte werden bei den Veranstaltungen der anderen politikwissenschaftlichen Stoffgebiete einbezogen. 2. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Dieses Stoffgebiet vermittelt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland Kenntnisse über den Aufbau, die Funktionsweise und den Wandel politischer Systeme unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und kulturellen Bedingungen. Behandelt werden theoretische Konzepte und Fragen der inneren Politik: - theoretische Ansätze der Regierungslehre, - Staats- und Regierungsformen, - Bildung und Wirkungsweise von Institutionen, - Prozesse der politischen Willensbildung, - die Gestaltung einzelner Politikfelder, - Aufgaben, Bedingungen und Instrumentarium des jeweiligen politischen Handelns, - politische Kultur, - politischer Wandel. 3. Analyse und Vergleich politischer Systeme Ausgehend von den theoretischen Konzepten und Fragestellungen der politischen Systemlehre (s. Nummer 2) gehören zu diesem Stoffgebiet zwei Bereiche: - Länderstudien, - der systematische internationale Vergleich. Einerseits werden anhand von einzelnen Fallstudien die Funktionsweise und der Wandel politischer Systeme anderer Länder analysiert. Andererseits werden die politischen Systeme mehrerer Länder unter bestimmten Aspekten im internationalen Vergleich betrachtet. 4. Internationale Beziehungen/Außenpolitik Diese Stoffdisziplin beschäftigt sich mit den grenzüberschreitenden Beziehungen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure. Zu ihrem Gegenstand gehören: - Theorien der Internationalen Beziehungen, - die Analyse der Außenpolitik einzelner Staaten, - die Beziehungen zwischen staatlichen, nichtstaatlichen und supranationalen Akteuren, - internationale Regime, - internationale Wirtschaftsbeziehungen, - grenzüberschreitende und globale Probleme, - regionale Kooperations- und Integrationsformationen sowie Konfliktkonstellationen. 4

5 5. Quantitative und qualitative Methoden der Politikwissenschaft Dieses Stoffgebiet beschäftigt sich mit den quantitativen und qualitativen Methoden der Politikwissenschaft: - empirische Methoden der Informationsgewinnung wie Dokumenten-/Inhaltsanalyse, Befragung, Beobachtung, - quantitative Methoden der Informationsauswertung (statistische Verfahren), - qualitative Methoden der Informationsauswertung (z.b. Hermeneutik). (3) In dem Lehrangebot des Faches werden nach Möglichkeit die an der Universität Trier bestehenden Forschungsschwerpunkte berücksichtigt. 7 Wichtige Nachbardisziplinen der Politikwissenschaft Die Komplexität der verschiedenen politikwissenschaftlich relevanten Themen bedingt eine interdisziplinäre Ausrichtung des Faches. Empfohlen wird insbesondere der Besuch von Einführungsvorlesungen der Soziologie, der Volkswirtschaftslehre, des Öffentlichen Rechts und der Geschichte. III. Studienaufbau 8 Aufbau und Umfang des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in folgende Studienabschnitte: 1. das Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern (1. bis 4. Semester), das mit der Zwischenprüfung abschließt, 2. das Hauptstudium mit einer Dauer von 5 Semestern (5. bis 9. Semester), das mit der Magisterprüfung abschließt. Im Hauptfach erstreckt sich der Besuch von Lehrveranstaltungen über acht Semester. Teile des achten Semesters sowie das neunte Semester dienen dem Ablegen der Magisterprüfung. Im Grundstudium werden einführende Veranstaltungen angeboten, die einen Einblick in das Fach mit seinen Stoffgebieten geben. Neben Grundlagenkenntnissen in den Stoffgebieten der Politikwissenschaft sollen anhand von spezielleren Themen die Analyse- und Arbeitstechniken der Politikwissenschaft erlernt werden. Das Hauptstudium kann in der Regel erst nach bestandener Zwischenprüfung aufgenommen werden. Es dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse. Neben einem möglichst breiten Überblick über den Gegenstandsbereich des Faches erhalten die Studierenden die Möglichkeit, bestimmte Schwerpunkte innerhalb einzelner Stoffgebiete oder auf bestimmte Regionen zu setzen. (2) Studienumfang für Politikwissenschaft als Haupt- und als Nebenfach: a) Politikwissenschaft kann als Hauptfach mit einem Umfang von 72 Semesterwochenstunden in Pflichtund Wahlpflichtbereich, davon je 36 SWS im Grund- und Hauptstudium studiert werden. b) Für Politikwissenschaft als Nebenfach ist ein zeitlicher Umfang von 36 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich mit je 18 SWS im Grund- und Hauptstudium vorgesehen. c) Außerdem wird der Besuch von Wahllehrveranstaltungen im Umfang von ca. 16 SWS im Hauptfach und ca. 8 SWS im Nebenfach empfohlen (s. 14 Abs. 3). 5

6 9 Arten von Lehrveranstaltungen (1) Im Fach Politikwissenschaft werden folgende Veranstaltungen unterschieden: 1. Vorlesungen Vorlesungen dienen sowohl der Vermittlung von systematischem Überblickswissen, von Methoden und Fragestellungen der Politikwissenschaft als auch von Kenntnissen des Forschungsstandes in der Politikwissenschaft und der Darstellung spezieller Bereiche der Politikwissenschaft. Vorlesungen sind für das Grund- und Hauptstudium vorgesehen. 2. Proseminare Proseminare sind als Veranstaltungen des Grundstudiums konzipiert. Sie dienen der Einführung in Gegenstand, Methoden, Theorien und Fachterminologie. Gleichzeitig sollen selbständiges wissenschaftliches Arbeiten, die kritische Verarbeitung der Fachliteratur und das Anfertigen einer wissenschaftlichen Arbeit erlernt werden. Die Proseminare gliedern sich in zwei Abschnitte. Der erste Teil enthält eine Einführung in das jeweilige Stoffgebiet. Im zweiten Teil werden, aufbauend auf den Einführungsteil, verschiedene Themen aus den Stoffgebieten angeboten, um das Wissen anzuwenden und zu vertiefen. Proseminare werden im Rahmen der Möglichkeiten durch Tutorien unterstützt. Sie dienen als einführende und studienbegleitende Veranstaltungen der Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau des Studiums, die Organisation des Faches und insbesondere zum Erlernen der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Ihr Besuch wird nachdrücklich empfohlen. 3. Seminare Seminare sind Lehrveranstaltungen im Hauptstudium und können erst nach bestandener Zwischenprüfung besucht werden. In den Seminaren soll zu enger gefassten Themen und Fragestellungen der Stoffgebiete der Politikwissenschaft Raum für eine vertiefte Analyse und Auseinandersetzung mit dem Forschungsstand gegeben werden. 4. Übungen Übungen sind Zusatzveranstaltungen, die der Vertiefung des Lehrstoffes und der Vermittlung grundlegender Analysefähigkeiten dienen. 5. Projekte Projekte sind Zusatzveranstaltungen, in denen eine praxisorientierte, selbständige Aneignung des Stoffes in Teamarbeit gefördert wird (z.b. Durchführung von Interviews, Umfragen, Nutzung elektronischer Medien). (2) Im Studium der Politikwissenschaft werden nach Pflichtcharakter drei Lehrveranstaltungstypen im Grund- und Hauptstudium unterschieden: 1. Pflichtveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, deren Besuch für alle Studierenden des jeweiligen Studiengangs vorgeschrieben ist. Sie dienen dem Erwerb der vorgeschriebenen Leistungsnachweise. 2. Wahlpflichtveranstaltungen sind vorgeschriebene Lehrveranstaltungen, die aus Alternativangeboten des Faches ausgewählt werden sowie Einführungsveranstaltungen der Soziologie, Volkswirtschaftslehre und des Öffentlichen Rechts. 3. Wahllehrveranstaltungen sind freiwillige Lehrveranstaltungen zur Ergänzung der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Sie sollen aus dem Angebot der fächerübergreifenden Lehrveranstaltungen, können aber auch aus dem Angebot der Nachbarfächer gewählt werden. 6

7 10 Leistungsnachweise und Benotung (1) Leistungsnachweise bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Sie werden mit einer Note von "sehr gut" bis "ausreichend" versehen (s. Zwischenprüfungsordnung des Faches). Aus dem Leistungsnachweis muss ersichtlich sein, aufgrund welcher Leistungen die Qualifikation (Note) erworben wurde. (2) Der Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar (PS) wird nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme auf der Grundlage einer Klausur, einer wissenschaftlichen Seminararbeit und eines Referats oder vergleichbarer Leistungen erteilt. Der Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar (S) wird auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Hausarbeit und eines Referats oder vergleichbarer Leistungen erteilt. Einer der Leistungsnachweise für ein Seminar kann durch zwei besonders ausgewiesene Übungen und Projekte ersetzt werden. (3) Die Teilnahme an einer Übung oder einem Tutorium kann durch eine Teilnahmebescheinigung bestätigt werden. Teilnahmebescheinigungen werden aufgrund regelmäßiger Teilnahme und aktiver Mitarbeit ausgestellt. (4) Die Seminar- bzw. Projektarbeiten können auch von Arbeitsgruppen angefertigt werden. Voraussetzung für die Erteilung individueller Leistungsnachweise ist, dass die individuellen Arbeitsanteile der Gruppenmitglieder erkennbar sind und dass die Gruppe nicht mehr als fünf Mitglieder umfasst. 11 Studieninhalte und Leistungsanforderungen Der Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums erfordert folgende Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen, die durch die angeführten Wahllehrveranstaltungen ergänzt werden sollen: (SWS = Semesterwochenstunden; FS = Fachsemester) I. Politikwissenschaft als Hauptfach A) Grundstudium im Hauptfach: 36 SWS a) Pflichtveranstaltungen: gesamt: 16 SWS (3 Proseminare vierstündig, 2 Proseminare zweistündig) Verlangt wird die erfolgreiche Teilnahme an fünf Proseminaren, je einem aus den folgenden Stoffgebieten: 1. Proseminar "Einführung in die Regierungslehre: Politisches System der Bundesrepublik Deutschland" (2 oder 4 SWS) -> 1. oder 2. FS 2. Proseminar "Einführung in die Regierungslehre: Vergleich politischer Systeme" (2 oder 4 SWS) -> 1. oder 2. FS 3. Proseminar "Einführung in die Internationalen Beziehungen, Außenpolitik" (4 SWS) -> 2. bis 4. FS 4. Proseminar "Einführung in die Politische Theorie/Politische Philosophie" (4 SWS) -> 2. bis 4. FS 5. Proseminar: "Quantitative und Qualitative Methoden der Politikwissenschaft" (2 SWS) -> 2. bis 4. FS Der Einführungsteil in der Regierungslehre muss einmal erfolgreich absolviert werden, entweder im PS Vergleich politischer Systeme oder im PS Politisches System Bundesrepublik Deutschland. Daraus ergibt sich die Kombination von einem 4-stündigen und einem 2-stündigen Proseminar. 7

8 Ein einführendes Proseminar zu dem Stoffgebiet "Methoden" kann auch in einem Nachbarfach, wie z.b. der Soziologie, besucht werden. b) Wahlpflichtveranstaltungen: gesamt: 20 SWS, davon = 10 Veranstaltungen mit je 2 SWS 1. Vorlesung "Politische Theorie/Politische Philosophie" (2 SWS) 2. Vorlesung "Politisches System der Bundesrepublik Deutschland" (2 SWS) 3. Vorlesung "Vergleich politischer Systeme" (2 SWS) 4. Vorlesung "Internationale Beziehungen/Außenpolitik" (2 SWS) 5. Einführungsveranstaltung aus zwei der Fächer Soziologie, Volkswirtschaftslehre und Öffentliches Recht im Umfang von insgesamt 6 bis 8 SWS, je Fach im Umfang von 2 bis 4 SWS 6. weitere Vorlesungen, Proseminare oder Übungen aus den Stoffgebieten der Politikwissenschaft im Umfang von 4 bis 6 SWS c) Wahllehrveranstaltungen: gesamt: 4 bis 8 SWS = 2 bis 4 Lehrveranstaltungen mit je 2 SWS Besucht werden sollen weitere Lehrveranstaltungen aus den Nachbarfächern oder dem Bereich der fachübergreifenden Veranstaltungen: Zum Beispiel: - Öffentliches Recht: Staatslehre, Verfassungslehre - Volkswirtschaft: Einführung in Kredit- und Finanzpolitik, Außenhandelsbeziehungen, Entwicklungsökonomie o.ä. - Geschichte: Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Außenpolitik, nationalsozialistische Herrschaft, Weimarer Republik o.ä. - Soziologie: Politische Soziologie - Psychologie: Politische Psychologie, Sozialpsychologie - Geographie: Stadtplanung o.ä. B) Hauptstudium im Hauptfach: 36 SWS a) Pflichtveranstaltungen: gesamt: 6 SWS (3 Seminare je zweistündig) Verlangt wird die erfolgreiche Teilnahme an drei Seminaren des Hauptstudiums aus mindestens zwei der folgenden Stoffgebiete: 1. "Politische Theorie/Politische Philosophie" (2 SWS) 2. "Politisches System der Bundesrepublik Deutschland" (2 SWS) 3. "Analyse und Vergleich politischer Systeme" (2 SWS) 4. "Internationale Beziehungen/Außenpolitik" (2 SWS) 8

9 5. "Quantitative und qualitative Methoden der Politikwissenschaft" (2 SWS) Einer der Leistungsnachweise für ein Seminar kann durch zwei einem Seminar vergleichbare Lehrveranstaltungen ersetzt werden. Dazu zählen im Lehrangebot besonders ausgewiesene Übungen und Projekte. Aus dem Stoffgebiet Methoden kann nur ein Seminar angerechnet werden. Ein Seminar aus dem Stoffgebiet "Methoden" kann auch in einem Nachbarfach, wie z.b. der Soziologie, besucht werden. b) Wahlpflichtveranstaltungen: gesamt: 30 SWS = 15 Veranstaltungen mit je 2 SWS 1. Vorlesung "Politische Theorie/Politische Philosophie" (2 SWS) 2. Vorlesung "Politisches System der Bundesrepublik Deutschland" (2 SWS) 3. Vorlesung "Analyse und Vergleich politischer Systeme" (2 SWS) 4. Vorlesung "Internationale Beziehungen/Außenpolitik" (2 SWS) 5. weitere Vorlesungen, Seminare und Übungen aus den Stoffgebieten der Politikwissenschaft oder den Nachbarfächern (22 SWS) c) Wahllehrveranstaltungen: gesamt: 4 bis 8 SWS = 2 bis 4 Veranstaltungen mit je 2 SWS Wie im Grundstudium sollen weitere Lehrveranstaltungen aus den Nachbarfächern oder dem Bereich der fachübergreifenden Veranstaltungen besucht werden (vgl. 11, I, A, c). II. Politikwissenschaft als Nebenfach A) Grundstudium als Nebenfach: 18 SWS a) Pflichtveranstaltungen: gesamt: 8 SWS (2 Proseminare vierstündig) Verlangt wird die erfolgreiche Teilnahme an 1. einem Proseminar "Einführung in die Regierungslehre: Politisches System der Bundesrepublik Deutschland 2. einem Proseminar "Einführung Internationale Beziehungen/Außenpolitik" oder einem Proseminar Einführung in die Politische Theorie/Politische Philosophie. b) Wahlpflichtveranstaltungen: gesamt: 10 SWS = 5 Veranstaltungen mit je 2 SWS 9

10 1. Vorlesung "Politische Theorie/Politische Philosophie" (2 SWS) 2. Vorlesung "Politisches System der Bundesrepublik Deutschland" (2 SWS) 3. Vorlesung "Vergleich politischer Systeme" (2 SWS) 4. Vorlesung "Internationale Beziehungen/Außenpolitik" (2 SWS) 5. eine weitere Vorlesung, ein Seminar oder eine Übung aus einem Stoffgebiet der Politikwissenschaft oder einem Nachbarfach (2 SWS) c) Wahllehrveranstaltungen: gesamt: 2 bis 4 SWS = 1 bis 2 Veranstaltungen mit je 2 SWS Besucht werden sollen weitere Lehrveranstaltungen aus den Nachbarfächern oder dem Bereich der fachübergreifenden Veranstaltungen: Zum Beispiel: - Öffentliches Recht: Staatslehre, Verfassungslehre - Volkswirtschaft: Einführung in Kredit- und Finanzpolitik, Außenhandelsbeziehungen, Entwicklungsökonomie o.ä. - Geschichte: Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, Außenpolitik o.ä. - Soziologie: Einführungsvorlesung, Politische Soziologie - Psychologie: Politische Psychologie, Sozialpsychologie - Geographie: Stadtplanung o.ä. B) Hauptstudium im Nebenfach: 18 SWS a) Pflichtveranstaltungen: gesamt: 4 SWS (2 Seminare je zweistündig) Verlangt wird die erfolgreiche Teilnahme an zwei Seminaren des Hauptstudiums, je eines aus zwei der drei folgenden Stoffgebiete: 1. "Politische Theorie/Politische Philosophie" (2 SWS) 2. "Politisches System der Bundesrepublik Deutschland" oder "Vergleich politischer Systeme" (2 SWS) 3. "Internationale Beziehungen/Außenpolitik" (2 SWS) b) Wahlpflichtveranstaltungen: gesamt: 14 SWS = 7 Veranstaltungen mit je 2 SWS 1. Vorlesung "Politische Theorie/Politische Philosophie" (2 SWS) 2. Vorlesung "Politisches System der Bundesrepublik Deutschland" (2 SWS) 3. Vorlesung "Analyse und Vergleich politischer Systeme" (2 SWS) 4. Vorlesung "Internationale Beziehungen/Außenpolitik" (2 SWS) 5. weitere Vorlesungen, Seminare und Übungen aus den Stoffgebieten der Politikwissenschaft oder den Nachbarfächern (6 SWS) 10

11 c) Wahllehrveranstaltungen: gesamt: 2 bis 4 SWS = 1 bis 2 Lehrveranstaltungen mit je 2 SWS Wie im Grundstudium sollen weitere Lehrveranstaltungen aus den Nachbarfächern oder dem Bereich der fachübergreifenden Veranstaltungen besucht werden (vgl. 11, II, B, c) 12 Abschluss des Grundstudiums und Zwischenprüfung (1) Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. (2) Das Bestehen der Zwischenprüfung ist in der Regel Voraussetzung zur Aufnahme des Hauptstudiums. Über Ausnahmen entscheidet die Geschäftsführung des Faches. (3) Die Zwischenprüfung soll in der Regel bis zum Ende des vierten Semesters abgelegt werden. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung. 13 Abschluss des Hauptstudiums und Magisterprüfung Das Hauptstudium wird durch die Magisterprüfung abgeschlossen. Näheres regelt die Magisterprüfungsordnung. 14 Hinweise zur Studiengestaltung (1) Der Besuch von Lehrveranstaltungen bildet nur einen Teil des Studiums. Ein ordnungsgemäßes Studium verlangt vom Studierenden ein hohes Maß an Selbststudium zur Erweiterung des Kenntnisstandes und zur Vertiefung des in den Lehrveranstaltungen Gebotenen. (2) Für ein ordnungsgemäßes Studium ist der Besuch einer angemessenen Anzahl von Vorlesungen sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium im Studienbuch nachzuweisen. Besondere Bedeutung kommt im Grund- und Hauptstudium Vorlesungen aus den Stoffgebieten der Politikwissenschaft zu, denn sie vermitteln die unerläßliche Grundlage für ein erfolgreiches Studium. Die in der Anlage beigefügten Studienverlaufspläne enthalten Empfehlungen zur zeitlichen Abfolge der Lehrveranstaltungen. (3) Da die sinnvolle Auswahl der Wahllehrveranstaltungen in erheblichem Maße von der jeweiligen Fächerkombination abhängt, sollten Empfehlungen bei der Fachstudienberatung eingeholt werden. (4) Es wird dringend empfohlen, sich hinreichende Kenntnisse in weiteren Fremdsprachen anzueignen. Sinnvoll ist dies nicht nur unter dem Aspekt der Rezeption fremdsprachlicher Forschungsliteratur, sondern auch unter dem Aspekt der wachsenden Anforderungen an Fremdsprachenkenntnisse in politikwissenschaftlichen Berufsfeldern. (5) Wünschenswert sind Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Auslandsstudiums oder -praktikums. Sie erhöhen nicht nur die Fremdsprachenkompetenz, sondern fördern gleichzeitig eine regionale, politikwissenschaftliche Spezialisierung und stellen eine zusätzliche berufliche Qualifikation dar. 11

12 (6) Es wird dringend empfohlen, die Möglichkeit kontinuierlicher Studienberatung wahrzunehmen. Die Studierenden sollten sich insbesondere zu Beginn des Grundstudiums und bei Eintritt in das Hauptstudium beraten lassen. IV. Schlussbestimmungen 15 In-Kraft-Treten, Übergangsregelung Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Für Studierende, die vor In-Kraft-Ttreten dieser Ordnung ihr Studium [an der Universität Trier] aufgenommen haben, gelten auf Antrag die bisherigen Bestimmungen für das Studium des Faches Politikwissenschaft am Fachbereich III der Universität Trier. Trier, den 3. August 1999 Die Dekanin des Fachbereichs III der Universität Trier (Univ. Prof. Dr. Bärbel Kramer) 12

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