Richtlinie. zur Erstellung einer. Bachelorarbeit. an der Fakultät Betriebswirtschaft

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1 Richtlinie zur Erstellung einer Bachelorarbeit an der Fakultät Betriebswirtschaft Stand: WS 2011

2 Inhaltsverzeichnis TEIL 0: GÜLTIGKEIT... 5 TEIL 1: IN SECHS SCHRITTEN ZUR BACHELORARBEIT... 5 TEIL 2: VERTIEFENDE HINWEISE UND RICHTLINIEN Rechtliche Grundlagen Zeitpunkt / Voraussetzung Zeitpunkt der Bachelorarbeit Überwachung der Termineinhaltung Voraussetzung Themenwahl / Betreuer Themenwahl Interne Arbeiten, externe Arbeiten Gemeinsame Bearbeitung eines Themas von mehreren Kandidaten Probleme beim Finden des Themas Aufgabensteller und Betreuer Prüfer Anmeldung / Bearbeitungszeit Anmeldung und Beginn der Bachelorarbeit Bearbeitungszeit/-umfang Verlängerung der Bearbeitungszeit Abgabetermin Bearbeitung / Betreuung Abgabe / Bewertung Abgabe Bachelor-Kolloquium Benotung der Bachelorarbeit Bewertungskriterien HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 2

3 6.5 Unterschiedliche Bewertung von Erst- und Zweitkorrektor Gewichtung der Note Rückgabe der Bachelorarbeit und Wiederholung Rückgabe des Themas Wiederholung Urheberrechte, Verwertungsrechte TEIL 3: FORMELLE GESTALTUNG DER BACHELORARBEIT Fächerübergreifende Bestandteile der Bachelorarbeit Äußere Form Muster der Titelseite Bestandteile der Bachelorarbeit Fächerspezifische Bestandteile der Bachelorarbeit TEIL 4: MUSTER, FORMBLÄTTER UND ERGÄNZENDE RICHTLINIEN Muster der Titelseite einer Abschlussarbeit Anmeldung einer externen Abschlussarbeit - Zusatzformular Ausführungsrichtlinien für externe Abschlussarbeiten Geheimhaltungserklärung für den Studierenden Geheimhaltungsverpflichtung für den Betreuer Verlängerung des Abgabetermins einer Abschlussarbeit Bestätigung der eigenständigen Leistung Zusammenfassung des Inhaltes der Abschlussarbeit (1/2) Zusammenfassung des Inhaltes der Abschlussarbeit (2/2) Bewertungsschema für das Kolloquium HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 3

4 Bewertungsschema für Bachelorarbeiten HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 4

5 Teil 0: Gültigkeit Die Richtlinien für Bachelorarbeiten betreffen alle Abschlussarbeiten in den an der Fakultät angebotenen Bachelor-Programmen (Betriebswirtschaft sowie Handels- und Dienstleistungsmanagement). Teil 1: In sechs Schritten zur Bachelorarbeit Zielsetzung / Umfang In der Bachelorarbeit soll der Studierende überzeugend darstellen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus seinem Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Der effektive Arbeitsumfang ( Workload ) einer Bachelorarbeit einschließlich schriftlicher Ausarbeitung soll einem zeitlichen Aufwand von ca. 9 Arbeitswochen entsprechen. Dazu zählen nicht eventuell notwendige Einarbeitungszeiten (wie z.b. das Einlesen in die Aufgabenstellung, das Kennenlernen betrieblicher Abläufe,...). Die gesamte Bearbeitungszeit von der Ausgabe bis zur Abgabe darf fünf Monate nicht überschreiten. Zeitpunkt / Voraussetzung Die Bachelorarbeit kann frühestens im 7. Fachsemester begonnen und sollte in der Regel innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden. Die Anmeldung der Bachelorarbeit setzt voraus, dass die Praxisphase mit Erfolg abgelegt ist. HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 5

6 Themenwahl / Betreuer Das Thema der Bachelorarbeit kann sich auf jedes Pflicht- und Wahlpflichtfach innerhalb des Studienganges beziehen. In der Regel beschäftigen sich Bachelorarbeiten mit einer konkreten Fragestellung aus der Praxis. Die Wahl des Betreuers erfolgt primär durch den Studierenden. Als Betreuer stehen - soweit ihre Kapazität nicht bereits durch andere Abschlussarbeiten erschöpft ist - alle Professoren der Fakultät zur Verfügung. Bei externen Bachelorarbeiten ist zusätzlich ein Betreuer aus der externen Institution zu benennen. Die genaue Themenstellung der Bachelorarbeit wird vom Betreuer in Abstimmung mit dem Studierenden vorgegeben. Daneben ist bei der Anmeldung ein Zweitprüfer zu benennen, der bei der Bewertung der Arbeit eine zweite Stellungnahme einbringt. Ein Thema kann auch von mehreren Kandidat(inn)en gemeinsamen bearbeitet werden. Anmeldung / Verlängerung Bachelorarbeiten sind in Absprache mit dem Betreuer unter Angabe des Abgabetermins beim Prüfungsamt aktenkundig zu machen bzw. anzumelden. Die Bearbeitungszeit max. beträgt 5 Monate. Eine Verlängerung kann auf Antrag und bei nicht vertretbaren Gründen seitens des Studierenden gewährt werden. Bearbeitung / Betreuung Die Betreuung während der Bearbeitungszeit ist abhängig von der Themenstellung und den individuellen Rahmenbedingungen der Bachelorarbeit. Sie ist im Vorfeld mit dem jeweiligen Betreuer der HAW abzustimmen. Die Bachelorarbeit ist in deutscher Sprache, in Abstimmung mit dem Betreuer der Arbeit auch in englischer Sprache, zu erstellen. HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 6

7 Abgabe / Bewertung Von der Bachelorarbeit sind zum vorgegebenen Abgabetermin zwei vollständige Exemplare in gebundener Form und eine digitale Fassung auf CD im Prüfungsamt abzugeben. Darüber hinaus ist bei der Abgabe der Bachelorarbeit im Prüfungsamt eine lose Zusammenfassung der Bachelorarbeit erforderlich. Die Bachelorarbeit wird - soweit nicht anders vereinbart - innerhalb von drei Monaten durch Erstund Zweitprüfer bewertet. Die Note geht mit einem Gewicht von 4 in die Gesamtnote ein. Auf die Arbeitsleistung werden 12 Leistungspunkte angerechnet. Die Ergebnisse der Bachelorarbeit sind in einem abschließenden Bachelor-Kolloquium hochschulöffentlich zu präsentieren. Für das Kolloquium werden 3 Leistungspunkte angerechnet. Die Note geht mit einem Gewicht von 2 in die Gesamtnote ein. HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 7

8 Teil 2: Vertiefende Hinweise und Richtlinien 1 Rechtliche Grundlagen Den rechtlichen Rahmen für die Durchführung einer Bachelorarbeit bilden die Rahmenprüfungsordnung für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern (RaPO), die Allgemeine Prüfungsordnung für die Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg- Weiden (APO) sowie die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang des jeweiligen Studienprogramms an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden (StPO). Hinweis: Die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Homepage der HAW-AW und zwar unter der Kategorie Service / Gesetze und Verordnungen. 2 Zeitpunkt / Voraussetzung 2.1 Zeitpunkt der Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit ist frühestens zu Beginn, spätestens zum Ende des letzten Studienplansemesters (siebte Studiensemester) auszugeben ( 12 Abs. 1 Satz 1 APO). Die Bachelorarbeit soll ohne Verzögerung ablaufen. Sie sollten sich daher bitte frühzeitig mit dem Professor Ihrer Wahl in Verbindung setzen. 2.2 Überwachung der Termineinhaltung Die Prüfungskommission überwacht die Einhaltung der Voraussetzungen und Termine sowie über die ordnungsgemäße Durchführung der Bachelorarbeit ( 11 Abs. 2 StPO). Wählt ein Studierender nicht rechtzeitig ein Thema, wird von der Prüfungskommission die Ausgabe der Bachelorarbeit durch einen Aufgabensteller veranlasst ( 11 Abs. 2 StPO). 2.3 Voraussetzung Die Anmeldung der Bachelorarbeit setzt voraus, dass die Praxisphase mit Erfolg abgelegt ist ( 11 Abs. 1 StPO). Die Praxisphase gilt als bestanden, wenn alle Teile des Praxisprojektes (Projektarbeit und Präsentation) erfolgreich abgelegt sind und ein Zeugnis vom Ausbildungsbetrieb über die abgeleistete Praxisphase vorliegt. 3 Themenwahl / Betreuer 3.1 Themenwahl Die Bachelorarbeit kann in Bezug zu folgenden Fächern gewählt werden: HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 8

9 Basis- und Grundlagemodule Module aus den Vertiefungsrichtungen Integrative Module Schlüsselqualifikationsmodule In der Regel beschäftigen sich Bachelorarbeiten mit einer konkreten Fragestellung aus der Praxis. Die Studierenden sind gefordert, mögliche Themen an die Professoren (und Lehrbeauftragte) heranzutragen und mit diesen abzustimmen. Darüber hinaus werden Themen, die von außen an die Hochschule herangetragen werden oder in Bezug zu Forschungs- oder Industrieprojekten stehen, per Aushang veröffentlicht. 3.2 Interne Arbeiten, externe Arbeiten Bachelorarbeiten können intern oder extern an anderen Hochschulen, in Betrieben oder Behörden durchgeführt werden. Die Durchführung von Projekten im Rahmen von Abschlussarbeiten in bzw. für Firmen und Behörden wird ausdrücklich begrüßt. Vor Beginn einer externen Abschlussarbeit ist das Thema inhaltlich sowie hinsichtlich des Umfangs und der Randbedingungen zwischen der Firma / Behörde, dem Studierenden und dem betreuenden Professor abzustimmen. Bei externen Abschlussarbeiten sind spezifische Firmen- oder Produktbezeichnungen im Titel der Arbeit zu vermeiden. Von der externen Einrichtung ist zudem ein Ansprechpartner zu benennen, der für die inhaltliche Betreuung des Studierenden vor Ort verantwortlich ist. Externe Bachelorarbeiten können mit dem Sperrvermerk versehen werden, dass darin enthaltene vertrauliche Daten von anderen Personen als den beiden Prüfern nicht eingesehen werden dürfen. Für die Durchführung einer externen Abschlussarbeit ist ein eigenes Anmeldeformular auszufüllen, das detaillierte Ausführungsrichtlinien für externe Abschlussarbeiten beinhaltet. Darüber hinaus wird empfohlen eine Geheimhaltungserklärung bzw. verpflichtung schriftlich festzuhalten (vgl. Seite 22 f.). 3.3 Gemeinsame Bearbeitung eines Themas von mehreren Kandidaten Ein Bachelorarbeitsthema kann nach Rücksprache mit dem Betreuer auch von mehreren Kandidaten bearbeitet werden, solange gesichert, dass die individuellen Leistungen ( 7 Abs. 1 RaPO) für sich erkennbar sind und als Einzelleistung getrennt bewertet werden können. 3.4 Probleme beim Finden des Themas Studenten, die trotz eigener Bemühungen kein Thema gefunden haben, teilt die Prüfungskommission auf Antrag einen Aufgabensteller zu ( 12 Abs. 4 Nr. 2 APO). Betroffene Personen wenden sich in diesem Fall an den Vorsitzenden der zuständigen Prüfungskommission. HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 9

10 3.5 Aufgabensteller und Betreuer Die Wahl des Aufgabenstellers und Betreuers erfolgt durch den Studierenden. Soweit ein Studierender trotz eigenen Bemühens keinen Betreuer finden kann, teilt die Prüfungskommission auf Antrag einen Betreuer zu. Um die Qualität der Betreuung sicher zu stellen, können Professoren die Anzahl der gleichzeitig bei Ihnen laufenden Abschlussarbeiten begrenzen. Eine freie Wahl des Betreuers kann deshalb nicht garantiert werden. 3.6 Prüfer Bestellung der Prüfer Von der Prüfungskommission sind alle hauptamtlichen Professoren, die in Studienprogrammen der Fakultät Veranstaltungen anbieten zu Prüfern für Bachelorarbeiten bestellt. Über die Bestellung anderer Prüfer entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag. Als Prüfer können insbesondere Lehrbeauftragte der Fakultät sowie Professoren anderer Hochschulen bestellt werden Erst- und Zweitprüfer Für jede Bachelorarbeit ist ein Erst- und ein Zweitprüfer zu benennen. Der Erstprüfer ist i.d.r. auch der interne Betreuer der Abschlussarbeit. Falls der Erstprüfer nicht dem Kreis der hauptamtlichen Professoren im Sinne von Absatz Satz 1 angehört, muss sich der Zweitprüfer aus diesem Kreis rekrutieren. 4 Anmeldung / Bearbeitungszeit 4.1 Anmeldung und Beginn der Bachelorarbeit Bachelorarbeiten sind in Absprache mit dem Betreuer (Erstprüfer) unter Angabe des Aus- und Abgabetermins beim Prüfungsamt anzumelden. Die Formulare (Anmeldung einer Bachelorarbeit, ggf. Anmeldung einer externen Bachelorarbeit Ergänzungsformular) stehen auf der Homepage der HAW-AW zur Verfügung bzw. sind in dieser Richtline integriert (vgl. Seite 17 f.). Das Ausgabedatum der Bachelorarbeit wird vom Aufgabensteller festgelegt. Im Zweifelsfalle gilt der Tag als Ausgabetag, an dem die Formblätter beim Prüfungsamt zur Anmeldung der Bachelorarbeit vorgelegt werden. Das Prüfungsamt prüft die Zulassungsvoraussetzungen und bestätigt die Anmeldung. Bei Sonderfragen berät die Prüfungskommission über die Zulassung. Fernerhin sind folgende Fristen bei der Anmeldung der Abschlussarbeit zu beachten bzw. zu unterscheiden: Wer im Sommersemester nicht mehr immatrikuliert sein möchte, muss die Abschlussarbeit bis spätestens anmelden und bis abgeben. Wer im Wintersemester nicht mehr immatrikuliert sein möchte, muss die Abschlussarbeit bis spätestens anmelden und bis abgeben. 4.2 Bearbeitungszeit/-umfang Beginn und Ende der Bearbeitungszeit werden durch den Aufgabensteller festgestellt. HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 10

11 Der (Netto)-Aufwand für die Erstellung einer Bachelorarbeit umfasst ca. 9 Arbeitswochen. Diese Arbeitsleistung basiert auf der Annahme, dass pro vergebenen Leistungspunkt ca. 30 Arbeitsstunden zu erbringen sind. Bei 12 Leitungspunkten ergeben sich 360 Arbeitsstunden. Die Bearbeitungszeit von der Ausgabe bis zur Abgabe darf 5 Monate nicht überschreiten ( 11 Abs. 1 StPO). 4.3 Verlängerung der Bearbeitungszeit Kann der Studierende aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die vereinbarte Bearbeitungszeit nicht einhalten, kann die Prüfungskommission eine Nachfrist gewähren und die Bearbeitungszeit bis zu max. 3 Monate verlängern. Für die Fristverlängerung ist ein Antrag zu stellen. Dieser ist spätestens 2 Wochen ( 12 Abs. 4 Nr. 4 APO) vor dem festgelegten Abgabetermin beim Vorsitzenden der Prüfungskommission einzureichen. Der Antrag zur Verlängerung (Formular) ist in dieser Richtlinie integriert (vgl. Seite 24 f.). Wird die Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert bzw. wird einem Antrag auf Fristverlängerung nicht stattgegeben, erfolgt eine Bewertung mit nicht ausreichend. 4.4 Abgabetermin Der Abgabetermin wird vom Aufgabensteller festgelegt und auf den Anmeldeformularen vermerkt. Die fertige Arbeit muss spätestens bis 24:00 Uhr dem Prüfungsamt eingehend zugestellt sein. Darüber hinaus ist zu beachten, dass mindestens 2 Monate zwischen der Anmeldung und der Abgabe liegen müssen. 4.5 Späteste Abgabetermine Studierende, die ihren Studienbeginn ab dem aufgenommen haben, müssen die Bachelorarbeit spätestens im 9. Fachsemester abgegeben haben. Wird die Bachelorarbeit aus Gründen, die der Bachelor selbst zu vertreten hat, auch dann noch nicht abgegeben, gilt die Arbeit als erstmals nicht bestanden und kann 1 x wiederholt werden. (s.a. 7.2 Wiederholung) Studierende, die ihren Studienbeginn vor dem aufgenommen haben, müssen die Bachelorarbeit spätestens im 11. Fachsemester abgegeben haben. Wird die Bachelorarbeit aus Gründen, die der Bachelor selbst zu vertreten hat, auch dann noch nicht abgegeben, gilt die Arbeit als erstmals nicht bestanden und kann 1 x wiederholt werden. (s.a. Wiederholung) 5 Bearbeitung / Betreuung Die Betreuung während der Bearbeitungszeit ist abhängig von der Themenstellung und den individuellen Rahmenbedingungen der Bachelorarbeit. Sie ist im Vorfeld mit dem jeweiligen Betreuer der HAW abzustimmen. Hinweise und Tipps zur Erstellung einer Abschlussarbeit finden sich in der Literatur und im Internet. Als Grundliteratur wird von der Fakultät folgendes Buch empfohlen: Studieren mit Erfolg: Wissenschaftliches Arbeiten ; Heister / Weßler-Poßberg; Verlag Schäffer-Poeschel in der jeweils aktuellen Ausgabe. Ab dem SS 2010 erhalten alle BW Studierende ein Exemplar im Rahmen des HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 11

12 Pflichtpraktikums. Die Ausgabe erfolgt i.d.r. am Einführungstag. Darüber hinaus ist das Buch auch in der Bibliothek, Standort Weiden, verfügbar. Während der Erstellung der Bachelorarbeit sollte regelmäßiger Kontakt mit dem Betreuer der Arbeit an der HAW gehalten werden. 6 Abgabe / Bewertung 6.1 Abgabe Von der Bachelorarbeit sind zum vorgegebenen Abgabetermin zwei vollständige Exemplare in gebundener Form zusammen mit dem Formular Zusammenfassung des Inhaltes der Bachelorarbeit (vgl. Seite 26 f.) im Prüfungsamt abzugeben. Darüber hinaus ist eine digitale Version auf CD erforderlich. (Vgl. 11 Abs. 4 StPO). Im Prüfungsamt wird der Tag der Abgabe festgehalten und die Abschlussarbeit zur Bewertung an den Erstprüfer weitergeleitet. 6.2 Bachelor-Kolloquium Die Ergebnisse der Bachelorarbeit sind in einem Kolloquium zu präsentieren. Im Rahmen dieser mündlichen Prüfung soll der Studierende nachweisen, dass er in der Lage ist, fächerübergreifende und problembezogene Fragestellungen aus dem Bereich seiner Bachelorarbeit selbstständig und auf wissenschaftlicher Grundlage diskutieren zu können (vgl. 11 Abs. 5 StPO). Das Kolloquium findet i.d.r. innerhalb von 3 Monaten nach ab Abgabe der Arbeit, d.h. innerhalb der Korrekturfrist statt. Studierende müssen dafür nicht mehr eingeschrieben sein. Die Termine werden über einen Aushang der Fakultät bekannt gegeben bzw. in Absprache mit dem Betreuer festgelegt. Die Einladung zu den individuellen Terminen erfolgt mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch den Prüfer. Die Note der Abschlussarbeit wird dem Studierenden rechtzeitig vor dem Kolloquium mitgeteilt. Das Kolloquium beinhaltet einen ca. 15-minütigen Vortrag sowie 15 Minuten Diskussion. Die Abnahme erfolgt i.d.r. durch den Erst- und den Zweitkorrektor. Für das Kolloquium werden unabhängig von der Bachelorarbeit 3 Leistungspunkten angerechnet und mit einer eigenen Note bewertet (geht mit einem Gewicht von 2 in die Gesamtnote ein). Diese Note wird dem Studierenden i.d.r. unmittelbar nach dem Kolloquium bekannt gegeben. Zur Bewertung wird ein einheitliches Bewertungsschema herangezogen, das auf der Seite 29 der vorliegenden Richtlinie hinterlegt ist. Das Bewertungstemplate für die Notenfeststellung wird unterschrieben von beiden Betreuern der Bachelorarbeit beim Prüfungsamt abgegeben. 6.3 Benotung der Bachelorarbeit Die Benotung der Bachelorarbeit erfolgt mit den Werten 1; 1,3 (sehr gut); 1,7; 2; 2,3 (gut) 2,7; 3; 3,3 (befriedigend); 3,7; 4 (ausreichend); 5 (nicht ausreichend) (vgl. 9 Abs. 1 Satz 1 APO). HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 12

13 6.4 Bewertungskriterien Der Bewertung der Bachelorarbeit liegen unabhängig vom gestellten Thema u.a. folgende Kriterien zugrunde: Umsetzung betriebswirtschaftlichen Wissens Systematik in der Vorgehensweise Kreativität in der Lösungsfindung Strukturierung der Inhalte Selbständigkeit und Zielstrebigkeit bei der Erarbeitung Klarheit und Sauberkeit der Darstellung. Mängel in der äußeren Form werden bei der Bewertung berücksichtigt. Zur Bewertung wird ein einheitliches Bewertungsschema herangezogen, das auf der Seite 29 der vorliegenden Richtlinie hinterlegt ist. Die Bewertung der Bachelorarbeit wird vom Erstprüfer außerdem in einem gesonderten schriftlichen Gutachten festgehalten. 6.5 Unterschiedliche Bewertung von Erst- und Zweitkorrektor Wird die Bachelorarbeit von Aufgabensteller und Zweitkorrektor unterschiedlich bewertet, ist zu versuchen, zu einer übereinstimmenden Bewertung zu gelangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird aus den Noten der beiden Prüfer das arithmetische Mittel gebildet; das Ergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma abgerundet (vgl. 7 Abs. 3 Satz 2 u. 3 RaPO). 6.6 Gewichtung der Note Für die Berechnung der Prüfungsgesamtnote wird die Note der Bachelorarbeit vierfach gewichtet (vgl. 12 Abs. 4 StPO). Die Note des ergänzenden Bachelor-Kolloquiums geht mit dem Gewicht 2 in die Gesamtnote ein. 7 Rückgabe der Bachelorarbeit und Wiederholung 7.1 Rückgabe des Themas Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal, und zwar mit Einwilligung des Vorsitzenden der Prüfungskommission, zurückgegeben werden. Dazu muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Arbeit gilt dann nicht als durchgefallen. Die Bearbeitungszeit nach Punkt 4.2 beginnt bei Themenrückgabe neu. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen, wenn der Kandidat die Bachelorarbeit wiederholt und bereits bei der ersten Arbeit das Thema zurückgegeben hat. 7.2 Wiederholung Wurde die Bachelorarbeit mit der Note nicht bestanden bewertet, kann sie einmal wiederholt werden. Hierzu muss ein anderes Thema gestellt werden ( 10 Abs. 2 Satz 1 RaPO). HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 13

14 Die wiederholte Bachelorarbeit muss spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe der ersten Bewertung angemeldet werden. Darüber hinaus müssen die Fristen im Unterpunkt 4.2 beachtet und eingehalten werden. 8 Urheberrechte, Verwertungsrechte Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden kann die Ergebnisse der Bachelorarbeit in Lehre und Forschung weiterverwerten. Sie erhält mit der Unterzeichnung der Anmeldung das einfache Nutzungsrecht im Sinne des 31 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet und umfasst Festlegungen jeglicher Art (z.b. Dokumentation, Verfahren, Zeichnungen, Software einschließlich Quellcode u.ä.m.). Eine eventuelle wirtschaftliche Verwertung seitens der Hochschule erfolgt nur mit Zustimmung des Absolventen und dessen angemessener Beteiligung am Ertrag. Bei externen Bachelorarbeiten kann das Nutzungsrecht auf die Firma / Behörde übergehen. Soweit nichts anderes vereinbart, ist es der Hochschule für angewandte Wissenschaften erlaubt, die Kurz- und Langfassungen der Bachelorarbeit ins Internet zu stellen. Teil 3: Formelle Gestaltung der Bachelorarbeit 1. Fächerübergreifende Bestandteile der Bachelorarbeit 1.1 Äußere Form Format: DIN-A4 Broschiert; Arbeiten in Schnellheftern, Ordnern oder in anderer Form werden nicht angenommen. Max. Seitenanzahl: Der Umfang des Hauptteiles der Arbeit sollte 60 Textseiten (DIN A 4) nicht wesentlich unter- oder überschreiten (+/- 2 Seiten). Abweichungen sind vorher mit dem Betreuer abzusprechen. Schriftbild, Rand: Arial (oder vergleichbare Schrifttypen) 12er Schriftgröße Zeilenabstand 1,5 Flattersatz wird wegen der Lesbarkeit vorgezogen und nachhaltig empfohlen. Rand links: 3,5 cm, rechts: 1,5 cm, oben und unten: Standard nach Word. Nicht doppelseitig bedruckt Seitennummerierung: Die Seitennummerierung erfolgt bei dem Inhaltsverzeichnis, dem Abkürzungsverzeichnis und dem Literaturverzeichnis mit römischen Zahlen. Das Deckblatt und die Bestätigung des Studenten über das selbstständige Verfassen der Bachelorarbeit werden hierbei nicht mitge- HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 14

15 zählt. Der Textteil steht zwischen Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Die Seitenangaben erfolgen mit arabischen Zahlen. 1.2 Muster der Titelseite Die Titelseite muss einheitlich gestaltet sein. Ein Muster finden Sie in Teil 4, auf Seite Bestandteile der Bachelorarbeit Die nachfolgende Reihenfolge ist zu beachten! Titelseite (Muster in Teil 4), ggf. Danksagung Inhaltsverzeichnis mit Kapiteln und Seitenangaben, Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen mit Seitenangaben, Abkürzungsverzeichnis, ggf. Symbolverzeichnis, Textteil mit Zusammenfassung, Literaturverzeichnis, Anhang (enthält Dokumente, umfangreiche Beispiele, etc.), ggf. Sperrvermerk Bestätigung über das selbstständige Verfassen der Bachelorarbeit. 2 Fächerspezifische Bestandteile der Bachelorarbeit Die fächerspezifischen Bestandteile sind von Thema der Bachelorarbeit abhängig und im Vorfeld mit dem jeweiligen Betreuer abzustimmen! Die fächerspezifischen Bestandteile betreffen insbesondere: Gliederung (Aufbau und inhaltliche Schwerpunkte) Zitierregeln (zu verwendende Zitierform) und Literaturverzeichnis. HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 15

16 Teil 4: Muster, Formblätter und ergänzende Richtlinien Muster der Titelseite einer Abschlussarbeit Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden Fakultät Betriebswirtschaft Bachelorarbeit im Fach (z.b.) Unternehmensbesteuerung Thema (z.b.): Steuergestaltung mit Hilfe der betrieblichen Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH Vorgelegt von: Name, Vorname Straße, Hs.-Nr. PLZ Ort Tel. xx xx xx / xx xx x Erstprüfer: Name des Professors Abgabetermin: TT.MM.JJJJ Abgabesemester: X HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 16

17 Anmeldung einer Abschlussarbeit (1/2) Fakultät: Studiengang:... Antragsteller: Name:... Matrikel-Nr.:... Ggf. Vertiefungsrichtung:... Semester:... Aufgabensteller / Zweitprüfer: Aufgabensteller:... Fakultät:... Zweitprüfer:... Fakultät:... Art der Abschlussarbeit: Interne Arbeit: Termine: Externe Arbeit: Zusatzformular Externe Arbeit Ausgabedatum:... Abgabetermin:... Antragsteller (Datum, Unterschrift) Aufgabensteller (Datum, Unterschrift) Prüfungsamt (Datum, Stempel, Unterschrift) Prüfungskommission (Datum, Stempel, Unterschrift) (soweit erforderlich) Verteiler: Antragsteller, Aufgabensteller, Fachbereich, Prüfungsamt, ggf. Firma/Einrichtung HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 17

18 Anmeldung einer Abschlussarbeit (2/2) Thema der Abschlussarbeit (deutsch) Thema der Abschlussarbeit (englisch) - bitte übersetzen (Pflichtangabe auch bei der deutschen Ausführung einer Bachelorarbeit) (Kurz-)Beschreibung der Aufgabenstellung (falls anderweitig dokumentiert genügt Hinweis darauf): HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 18

19 Arbeitsplan (wesentl. Arbeitsschritte, Zeitplan, Meilensteine; (falls anderweitig dokumentiert genügt Hinweis darauf): HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 19

20 Anmeldung einer externen Abschlussarbeit - Zusatzformular Externes Unternehmen: Name:... Anschrift: Betreuer:... Name:... Abteilung:... Fon.:... Fax.: Erklärungen: Das beantragte Thema wurde mit dem Betreuer an der HAW abgestimmt. Das Merkblatt Richtlinien für externe Abschlussarbeiten haben wir zur Kenntnis genommen und verpflichten uns, diese Richtlinien einzuhalten. Sperrvermerk: Die Inhalte der Abschussarbeit sollen ausschließlich von den bestellten Prüfern eingesehen werden. Für die Firma / Behörde Betreuer in der Firma / Behörde ( Datum, Stempel, Unterschrift ) ( Datum, Unterschrift ) HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 20

21 Ausführungsrichtlinien für externe Abschlussarbeiten Merkblatt für Firmen und Behörden. Die Durchführung von Projekten im Rahmen von Abschlussarbeiten in bzw. für Firmen und Behörden wird begrüßt. Für diese Arbeiten sind nachfolgende Punkte zu beachten: 1. Die geltenden Prüfungsordnungen sehen für eine Abschlussarbeit vor: Genehmigung des Themas und Betreuung der Arbeit durch einen Professor der Hochschule als Erstprüfer Prüfungsamtliche Zulassung der Studierenden zur Abschlussarbeit Einhaltung der Bearbeitungsfrist mit dem festgesetzten Abgabedatum Bewertung der Arbeit durch den Erstprüfer und einen weiteren Professor (Zweitprüfer) 2. Die Betreuung eines Projekts im Rahmen einer externen Abschlussarbeit durch einen Professor wird übernommen, wenn ein Thema mit einer strukturierten Aufgabenstellung durch die Firma / Behörde oder durch den Studierenden vorgeschlagen wird, das inhaltlich sowie hinsichtlich des Umfangs und der Randbedingungen zwischen der Firma / Behörde und dem betreuenden Professor abgestimmt wurde und ein Ansprechpartner benannt wird, der in der Firma für das Projekt verantwortlich ist. 3. Bearbeitungsfrist und Arbeitsumfang (Bachelorarbeit) Die gesamte Bearbeitungsfrist beträgt von Zeitpunkt der Ausgabe bis zur Abgabe einer Bachelorarbeit höchstens 5 Monate. Der Arbeitsumfang muss so beschaffen sein, dass diese bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in neun Wochen fertig gestellt werden kann. 4. Die Firma gewährt den beiden Prüfern auf deren Wunsch den Zutritt, damit diese sich vor Ort über Gegenstand und Fortschritt der Arbeit informieren können. 5. Auf Wunsch des Unternehmens kann vereinbart werden, dass die Inhalte der Abschlussarbeit ausschließlich von den Prüfern eingesehen werden dürfen. 6. Es steht dem Unternehmen frei, mit den Studenten eine angemessene Aufwandsentschädigung bzw. eine Erfolgsprämie zu vereinbaren. 7. Die Hochschule Amberg-Weiden empfiehlt, dass zwischen dem Studierenden und dem externen Unternehmen aus versicherungstechnischen Gründen ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. Das Einverständnis mit diesen Richtlinien ist im Formular Anmeldung einer externen Abschlussarbeit vom Betreuer und einem weiteren befugten Firmen oder Behördenvertreter schriftlich zu bestätigen. HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 21

22 Geheimhaltungserklärung für den Studierenden im Rahmen einer Abschlussarbeit in einer hochschulexternen Einrichtung Der Studierende Name:... Anschrift: studiert an der Hochschule Amberg Weiden und verpflichtet sich, alle im Rahmen der Anfertigung der Abschlussarbeit bei der externen Einrichtung Name:... Anschrift: bekannt werdenden oder gewordenen vertraulichen Informationen und neuen Erkenntnisse für einen Zeitraum von 5 Jahren vertraulich zu behandeln, d.h. sie - mit Ausnahme der die Abschlussarbeit betreuenden Professoren - nicht Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig zu verwerten. Ein entsprechender Geheimhaltung-Sperrvermerk für die die Abschlussarbeit betreuenden Professoren erfasst nicht die weiteren am Prüfungsverfahren an der Hochschule Amberg - Weiden beteiligten Hochschulbediensteten. Für die Firma / Behörde Studierende(r) ( Datum, Stempel, Unterschrift ) ( Datum, Unterschrift ) HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 22

23 Geheimhaltungsverpflichtung für den Betreuer im Rahmen einer Abschlussarbeit in einer hochschulexternen Einrichtung Der Betreuer der Abschlussarbeit Name:... Anschrift: Hochschule Amberg-Weiden Fakultät Betriebswirtschaft Hetzenrichter Weg Weiden hat davon Kenntnis genommen, dass zwischen Name:.... und der externen Einrichtung:... im Rahmen der betreuten Abschlussarbeit eine Geheimhaltungsvereinbarung mit einem Sperrvermerk auch für die Hochschule Amberg - Weiden abgeschlossen wurde. Der Betreuer der Abschlussarbeit wird diese daher vertraulich behandeln, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Prüfungsverfahrens eine Weitergabe an die entsprechenden Zweitprüfer und Prüfungsorgane erfolgen muss. Amberg/Weiden, den Unterschrift des Betreuers der Abschlussarbeit HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 23

24 Verlängerung des Abgabetermins einer Abschlussarbeit Antragsteller: Name:... Matrikel-Nr.:... Aufgabensteller: Aufgabensteller:... Fakultät:... Thema der Abschlussarbeit: Begründung für beantragte Verlängerung: Termine: Ausgabedatum:... Abgabetermin:... Erklärung: Neuer Abgabetermin:... Ich erkläre an Eides statt, dass ich die Gründe der Verlängerung meiner Abschlussarbeit nicht zu vertreten habe. Antragsteller (Datum, Unterschrift) Aufgabensteller (Stempel, Unterschrift) Prüfungskommission (Datum, Stempel, Unterschrift) Verteiler: Antragsteller, Aufgabensteller, Fachbereich, Prüfungsamt, ggf. Firma/Einrichtung HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 24

25 Bestätigung der eigenständigen Leistung 1 Bestätigung Ich erkläre an Eides statt, dass ich die vorliegende Abschlussarbeit selbständig verfasst, noch nicht anderweitig für Prüfungszwecke vorgelegt, keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benützt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe.... Vor-, Nachname... Ort, Datum, Unterschrift 1 Die Bestätigung bitte mit in die Abschlussarbeit einbinden. HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 25

26 Zusammenfassung des Inhaltes der Abschlussarbeit (1/2) 2 Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden Hochschule für Technik und Wirtschaft Fakultät Betriebswirtschaft Bearbeiter: Name:... Matrikel-Nr.:... Vertiefungsrichtung:... Semester:... Fakultät / Studiengang:... Aufgabensteller / Zweitprüfer: Aufgabensteller:... Fakultät:... Zweitprüfer:... Fakultät:... Art der Bachelorarbeit: Interne Arbeit: Externe Arbeit: Externes Unternehmen:... Externer Betreuer:... Termine: Ausgabedatum:... Abgabedatum:... Semester der Abgabe:... 2 Die Zusammenfassung bitte nicht in die Abschlussarbeit mit einbinden! HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 26

27 Zusammenfassung des Inhaltes der Abschlussarbeit (2/2) Thema der Abschlussarbeit (deutsch): Thema der Abschlussarbeit (englisch): [Pflichtangabe auch bei der deutschen Ausführung einer Bachelorarbeit] Zusammenfassung (max. 1 DIN A 4): HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 27

28 Schlüsselworte (in Absprache mit dem Betreuer): HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 28

29 Bewertungsschema für das Kolloquium 3 3 Das Bewertungsschema ist für die Betreuer unter folgenden Pfad L:\Fakultät Betriebswirtschaft\Bewertung Abschlussarbeiten abrufbar und ist für die Fakultät BW für den Bewertungsprozess verbindlich. Die einzelnen Gewichtungen werden im vorgegebenen Rahmen vom Betreuer abhängig von der Themenstellung festgelegt. HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 29

30 Bewertungsschema für Bachelorarbeiten 4 4 Das Bewertungsschema ist für die Betreuer unter folgenden Pfad L:\Fakultät Betriebswirtschaft\Bewertung Abschlussarbeiten abrufbar und ist für die Fakultät BW für den Bewertungsprozess verbindlich. Die einzelnen Gewichtungen werden im vorgegebenen Rahmen vom Betreuer abhängig von der Themenstellung festgelegt. HAW Amberg-Weiden, Fakultät BW Seite 30

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