Der Präsident. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Scharnhorststraße Berlin. 26. August 2004 Az.: /04 R 10 Go/Pe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Präsident. Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Scharnhorststraße 34-37. 10115 Berlin. 26. August 2004 Az.: 20-02-08/04 R 10 Go/Pe"

Transkript

1 Der Präsident Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Scharnhorststraße Berlin 26. August 2004 Az.: /04 R 10 Go/Pe Verordnung über die Einrichtung von anerkannten Hochschulausbildungsgängen und zur Anrechnung von Studienleistungen nach 8a und 13b der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüferausbildungsverordnung Az.: VIII A /6 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns für die Übersendung des Referentenentwurfs einer Verordnung über die Einrichtung von anerkannten Hochschulausbildungsgängen und zur Anrechnung von Studienleistungen nach 8 a und 13 b der Wirtschaftsprüferordnung und möchten hierzu wie folgt Stellung nehmen: Wie bereits in unserer Eingabe R 3/03 vom 27. Februar 2003 zu der 5. WPO-Novelle erklärt, begrüßen wir die Möglichkeit der Einrichtung von beschleunigten und spezialisierten Studiengängen. Gerade im Hinblick auf das relativ hohe Durchschnittsalter deutscher Hochschulabsolventen im internationalen Vergleich erscheint es unumgänglich, Änderungen an dem bestehenden System herbeizuführen bzw. dieses zu ergänzen. Dies deckt sich mit dem Inhalt der von den EU-Mitgliedstaaten gefassten sog. Deklaration von Bologna, die auf einen europaweiten, in Struktur und Qualität vergleichbaren Studienabschluss abzielt. Littenstr Berlin Telefon (030) Telefax (030)

2 Da sich in dem in Deutschland derzeit bestehenden System bei der Ausbildung der Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe Schwächen gezeigt haben, hat die Fachhochschule Calw, an der wir mitwirken, insofern bereits vor einiger Zeit einen innovativen Ausbildungsansatz entwickelt (vgl. Wir hatten Ihnen darüber berichtet. Der Deutsche Steuerberaterverband unterstützt die Fachhochschule Calw aus diesem Grunde bereits seit mehreren Jahren und ist mit der Thematik gut vertraut. Ebenso wie die Steuerberatung hat sich auch die Wirtschaftsprüfung in den letzten Jahren stark verändert, was zu der Notwendigkeit führt, die bestehenden Studienmöglichkeiten fortzuentwickeln und zu modernisieren. Die diesbezüglichen Anforderungen gleichen sich international immer mehr an. Weltweit werden Fachleute für die Berufsausübung in der Wirtschaftsprüfung nur zugelassen, wenn sie eine klar definierte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und eine für die Ausübung des Berufes genügende praktische Ausbildung erhalten haben. Nun zu den vorgeschlagenen Vorschriften im Einzelnen: A. Anerkannte Hochschulausbildungsgänge ( 8a WPO) Zu 1 WiPrAusbV Aufbau der Hochschulausbildungsgänge und Abschlussbezeichnung Vorrangiges Ziel einer Reformierung der Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer muss es sein, dass die Qualität des Wirtschaftsprüferberufes erhalten bzw. gefördert wird. Dies findet sich dergestalt in 1 der Wirtschaftsprüferausbildungsverordnung wieder, dass Hochschulen nur solche Bachelor- und Masterstudiengänge anerkennen lassen können, die für den Beruf des Wirtschaftsprüfers besonders geeignet sind. Dieser Bedingung soll dadurch Rechnung getragen werden, dass im Rahmen des der Anerkennung vorgeschalteten Akkreditierungsverfahrens festgestellt wird, ob der eingerichtete Studiengang die erforderlichen Kriterien hinsichtlich Inhalt, Studienumfang und Prüfungsanforderung unter Berücksichtigung des gesamten Studiengangs einschließlich der Praxiszeit sowie der Zugangsprüfung erfüllt. Wegen der nach dem Hochschulrahmengesetz ohnehin erforderlichen Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen soll nach 1 WiPrAusbV nicht eine weitere Akkreditierung 2

3 erfolgen, sondern es sollen im Rahmen der allgemeinen Akkreditierung zusätzliche, d.h. berufsstandsspezifische Akkreditierungskriterien für den Bereich der Wirtschaftsprüfer festgelegt und festgestellt werden. Dies begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband, weil damit das Verfahren deutlich vereinfacht wird. Zu 2 WiPrAusbV Anforderungsprofil und Referenzrahmen In 2 Abs. 1 und 2 der WiPrAusbV wird definiert, welche berufsspezifischen Kenntnisse von einem Wirtschaftsprüfer zu erwarten sind. Als wesentliche Inhalte werden in diesem Zusammenhang gemäß 4 WPO das wirtschaftliche Prüfungswesen, die Unternehmensbewertung und das Berufsrecht, die Angewandte Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, das Wirtschaftsrecht sowie das Steuerrecht genannt. Hierbei handelt es sich um die besonders stark auf die eigentliche Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer bezogenen Tätigkeiten. Allerdings bedeuten diese Tätigkeiten noch keine Spezialisierung, vielmehr handelt es sich hier zunächst (nur) um eine Ausbildung in die Rolle des Generalisten. Dies wird in 2 Abs. 1 WiPrAusbV explizit gefordert und von uns unterstützt. 2 Abs. 2 WiPrAusbV beschreibt sodann, welche dieses Wissen betreffenden Fähigkeiten erlangt werden müssen. Auch dies findet unsere Zustimmung. 2 Abs. 3 WiPrAusbV legt fest, dass das Bachelorstudium wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtet sein muss und dass durch dessen erfolgreichen Abschluss bereits der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss erlangt wird, der auch einen direkten Einstieg in die berufliche Tätigkeit außerhalb der Hochschule ermöglicht (nach entsprechender berufspraktischer Tätigkeit und nach der Ablegung der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer). Dies entspricht der im Hochschulrahmengesetz angelegten Betonung des Bachelorstudienganges, seiner zukünftigen zentralen Stellung im Sinne auch des Bologna-Prozesses, und findet unsere Zustimmung. Die Konzentration des Bachelorstudiums auf drei Jahre wird es - manche mögen sagen leider - nicht mehr zulassen, in viele verschiedene Bereiche während des Studiums quasi hineinzuschnuppern. Ob dies unter dem Aspekt des erforderlichen Ausbildungsniveaus im Interesse des einzelnen und der Allgemeinheit jedoch immer sinnvoll und erfolgreich war, möchten wir dahingestellt lassen. Eine Konzentration auf praxisrelevante Inhalte bei gleichzeitiger Vermittlung wissenschaftlichen Methodenwissens (vgl. 2 Abs. 2 WiPrAusbV) dürfte der bessere Weg 3

4 sein, zumal nach wie vor individuelle Schwerpunkte gesetzt werden können. Allzu oft war von praktizierenden Berufsangehörigen, die Plätze für die Ableistung der berufspraktischen Tätigkeiten anbieten sollten, die mangelnde Praxiseignung von Kandidaten nach Abschluss des Diplomstudiums beklagt worden. Die Konzentration auf gut konzipierte Bachelor- und Masterstudiengänge wird auch für die Absolventen von Vorteil sein, indem ihnen der vielfach festgestellte Praxisschock erspart bleibt. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass der Bachelorabschluss durch die Ausgestaltung des Akkreditierungsverfahrens auch von der Praxis als vollwertiger, erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss anerkannt werden kann. Fünf Jahre nach Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen scheint es so, als würden Masterabsolventen eher gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Bachelorabsolventen eher weniger gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Es widerspräche aber dem Sinn der Reform der Examenswege zum Wirtschaftsprüfer, wenn sich das an das Bachelorstudium anschließende Masterstudium als ein Muss für jeden angehenden Wirtschaftsprüfer darstellen würde. Es darf nicht so sein, dass erst mit dem Abschluss des Masterstudiums Arbeitsmarktchancen für den Absolventen entstehen. Diese müssen auch für Bachelorabsolventen vorhanden sein. Sie werden auch vorhanden sein, wenn die jeweils relevanten Studieninhalte zutreffend, d.h. der Praxis entsprechend gewählt und sorgfältig vermittelt werden, z.b. auch in Praxissemestern während des Bachelorstudiums. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so viele Studienplätze für Masterstudenten wie für Bachelorstudenten angeboten werden können. Der Bachelorabschluss muss daher besonders sorgfältig konstruiert und seine Vorzüge in Bezug auf Praxisorientierung und Internationalisierung müssen der Öffentlichkeit und den praktizierenden Berufsträgern, die das neue System vielfach noch nicht kennen, stärker bekannt gemacht werden. Der Blick ins Ausland zeigt, dass dort die meisten Nachwuchskräfte in der Wirtschaftsprüfung mit einem Bachelorabschluss in die Praxis einsteigen, um dann berufsbegleitend die notwendigen Zusatzkenntnisse zu erlangen. Zu begrüßen ist der Umstand, dass ein Bachelor vor der Zugangsprüfung zum Masterstudium ein Jahr praktische Ausbildung zu absolvieren hat. Hierdurch wird die Möglichkeit eröffnet, dass der angehende Masterstudent praktische Kenntnisse erlangt, um das Masterstudium in vier 4

5 Semestern erfolgreich zu absolvieren. Soweit in den Bachelorstudiengängen bereits Praxissemester integriert sind, sollte dies berücksichtigt werden. Die Möglichkeit, die praktische Ausbildungszeit über das vorgeschriebene eine Jahr zu verlängern, besteht auch im Rahmen der Wirtschaftsprüferausbildungsverordnung. Die praktische Ausbildungszeit zählt nicht zu der Gesamtregelstudienzeit von fünf Jahren. Gerade die Kombination von Ausbildung und Praxis erleichtert es dem angehenden Wirtschaftsprüfer, einen breiten Erfahrungswert aus beiden Bereichen in seine zukünftige Tätigkeit einzubringen. In 2 Abs. 4 WiPrAusbV wird festgelegt, dass sich die einzelnen Studien- und Prüfungsziele des Masterstudiums aus dem Referenzrahmen und den darauf basierenden Curricula ergeben. Dabei werden der Referenzrahmen und die Curricula von je einem Vertreter der Wirtschaftsprüferkammer, des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v., des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.v., des Fachhochschullehrer-Arbeitskreises Steuern und Wirtschaftsprüfung und der Aufgabenkommission nach 8 WPO erarbeitet und beschlossen. Hierdurch trägt auch der Berufsstand einen Teil der Verantwortung für die Ausbildung des Berufsnachwuchses, was von uns begrüßt wird. Zu 3 WiPrAusbV Akkreditierung des Studiengangs Im Rahmen des 3 Abs. 2 WiPrAusbV wird geregelt, dass bereits im Akkreditierungsverfahren festgestellt werden soll, ob der erfolgreiche Masterabschluss in einem Studiengang auf Teile des Wirtschaftsprüfungsexamens angerechnet werden kann. Hierbei sollen jeweils ein Vertreter oder Beauftragter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der Wirtschaftsprüferkammer mitwirken und ein (einheitliches) Votum abgeben. Anschließend soll in den Akkreditierungsbescheid der Zusatz aufgenommen werden: Der Masterabschluss findet Anrechnung im Wirtschaftsprüfungsexamen. Diesbezüglich möchten wir Bedenken in zweierlei Hinsicht anmelden: Zum einen stellen wir in Frage, ob eine Mitwirkung von nur zwei Vertretern der Berufspraxis (je ein Beauftragter des BMWA und der WPK) für die Entscheidung der Anrechenbarkeit von Stu- 5

6 dieninhalten auf das Wirtschaftsprüfungsexamen ausreicht. Aus Gründen einer fundierten, transparenten und objektivierten Entscheidungsfindung sollte diesbezüglich ein fachkundiges Gremium tätig werden. Die Zahl der zu einer mehrheitlichen Entscheidung befugten Personen sollte erhöht und es sollte sichergestellt werden, dass auch das IDW, welches an der Entwicklung der Akkreditierungsstandards mitgewirkt hat (vgl. 2 Abs. 4 WiPrAusbV), in diesem Gremium vertreten ist. Zum anderen liegt es unseres Erachtens im Interesse sowohl des Berufsstands als auch der Universitäten und Fachhochschulen sowie insbesondere auch der Absolventen, wenn der Zusatz, dass der Masterabschluss im Wirtschaftsprüfungsexamen Anrechnung findet, dahingehend klarstellend erweitert wird, um welche Bereiche es sich handelt, die Anrechnung finden werden. Zu 5 WiPrAusbV - Anrechnungsverfahren 5 WiPrAusbV regelt, dass mit Ausnahme des Kurzvortrags sowie der Aufsichtsarbeiten und der mündlichen Prüfung im Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht alle sonstigen Prüfungen nach 4 WPO mit dem Masterabschluss eines Studiengangs, der in dem Wirtschaftsprüfungsexamen Anrechnung findet, entfallen. Dies bedeutet, dass das Wirtschaftsprüfungsexamen dann im schriftlichen Bereich nur noch aus zwei statt sieben Aufsichtsarbeiten bestehen wird. Allerdings kann eine Anrechnung der im Studium erbrachten Leistungen nur innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Masterstudiums erfolgen. Bewertung: Der Deutsche Steuerberaterverband spricht sich für die Möglichkeit einer Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen zum Zwecke einer Straffung der Ausbildung aus. Es ist im Sinne der Verkürzung der Ausbildungszeiten, wenn gelerntes Wissen nicht doppelt geprüft wird. Es entlastet den Staat, wenn er die Durchführung der Prüfungen den Hochschulen überlassen und sich diesbezüglich auf eine Vorab-Kontrolle der entsprechenden Prüfungsanforderungen beschränken kann. Dies lässt sich aber nur dadurch realisieren, dass bei der Akkreditierung eines Studienganges ein besonderes Augenmerk auf die tatsächliche Geeignetheit eines Studiengangs für den Beruf des Wirtschaftsprüfers gerichtet wird. 6

7 B. Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen ( 13b WPO) Zu 6 und 7 WiPrAusbG Voraussetzung für die Feststellung der Gleichwertigkeit sowie Bestätigung der Gleichwertigkeit Nach 6 WiPrAusbV können noch weitere Prüfungen auf das Wirtschaftsprüfungsexamen angerechnet werden. Hierbei handelt es sich um in- oder ausländische Hochschulstudiengänge (z.b. Bachelorstudium, Diplomstudium, Masterstudium), deren Inhalte in den Prüfungsgebieten Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht als gleichwertig mit den in 4 Buchstabe A und/ oder Buchstabe C Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung festgestellt wurden. Unseres Erachtens erscheint es angebracht, auch das unter 4 Buchstabe D der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung aufgeführte Prüfungsgebiet Steuerrecht in 6 WiPrAusbV aufzunehmen. Ferner möchten wir anmerken, dass wir es für sinnvoller erachten, wenn die Prüfungsstelle ( 5 WPO), die über die Gleichwertigkeit der Prüfungen zu entscheiden hat, nicht nur Vertreter oder Beauftragte der in 2 Abs. 4 Satz 2 WiPrAusbV genannten Einrichtungen hinzuziehen kann, sondern dies tun muss. Bei den in 6 WiPrAusbV in Frage stehenden Studiengängen handelt es sich nicht um akkreditierte Studiengänge, für welche die o.g. Vertreter oder Beauftragten den Referenzrahmen und die Curricula erarbeiten. Bei den akkreditierten Studiengängen erfolgt die Akkreditierung zusätzlich über Akkreditierungsagenturen. Unseres Erachtens ergibt sich hieraus auch die Notwendigkeit, dass über die Anrechnung von Prüfungen in nicht-akkreditierten Studiengängen weitere Personen außer der Prüfungsstelle entscheiden. Darüber hinaus besteht bei der Frage der Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen keine wirkliche Planungssicherheit für den Absolventen. Zwar ist die Gleichwertigkeitsbestätigung gegenüber der Hochschule verbindlich. Allerdings erfolgt nach 7 WiPrAusbV die formale Feststellung der Anrechnung erst im Zulassungsverfahren zum Wirtschaftsprüferexamen durch pflichtgemäßes Ermessen der Prüfungsstelle. Bereits in unserer Stellungnahme R 3/03 vom 27. 7

8 Februar 2003 hatten wir darauf hingewiesen, dass der Deutsche Steuerberaterverband die Verschlankung der Ausbildung durch die Anerkennung von spezifischen, bereits im Rahmen der Hochschulausbildung erlangten Kenntnissen ausdrücklich begrüßt. Jedoch hatten wir bereits in dieser Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung und damit Verkürzung der Prüfung genau bestimmt werden müssen. C. Studiendauer Abschließend möchten wir noch auf Folgendes hinweisen: Die in dem Entwurf der Verordnung gemachten Vorschläge bedeuten aus unserer Sicht eine Spezialisierung und Intensivierung der Ausbildung, nicht aber eine Verkürzung: Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom soll die Einführung einer gestuften Studienstruktur mit Bachelor- und Masterstudiengängen u.a. zu kürzeren Studienzeiten beitragen. Bei Diplomstudiengängen in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen lag die Regelstudienzeit bislang bei 8 Semestern. Dies bedeutet, dass nach regelmäßig vier Jahren Studium noch im Sinne des 9 WPO eine praktische Prüfungstätigkeit für die Dauer von mindestens drei Jahren erfolgt sein muss, um zum Wirtschaftsprüfungsexamen zugelassen zu werden. Mithin dauerte es bislang sieben Jahre, um über einen Diplomstudiengang das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen zu können. Die Ableistung eines dreijährigen Bachelorstudiums setzt für die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer zudem eine praktische Prüfungstätigkeit für die Dauer von vier Jahren voraus. Die Ausbildungszeit beläuft sich dann schlussendlich auch wiederum auf sieben Jahre. Nach der im Rahmen der Wirtschaftsprüfungsausbildungsverordnung vorgesehenen Regelung über Masterstudiengänge soll das zu Grunde liegende Bachelorstudium drei Jahre dauern, anschließend muss (mindestens) ein Jahr praktische Tätigkeitserfahrung gesammelt, dann in zwei Jahren das Masterstudium absolviert werden und daran anschließend noch (mindestens) zwei Jahre praktische Prüfungstätigkeit erfolgen, um (nach erfolgreicher Prüfung) die Bestellung 8

9 zum Wirtschaftsprüfer zu erhalten. Dies sind insgesamt ein Minimum von acht Jahren Ausbildung. Fazit aus unserer Sicht: Die Ausbildung wird inhaltlich besser, kann aber je nach eingeschlagenem Weg auch länger dauern als bisher. In diesem Zusammenhang regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht auch eine Verkürzung des Bachelorstudiums von vier auf drei Semester bei herausragenden Leistungen möglich wäre. D. Schlussbetrachtung Insgesamt halten wir die gemachten Vorschläge für richtig und zukunftsweisend. Mögen unsere Bemerkungen und Anregungen dazu beitragen, den einen oder anderen Teilaspekt noch zu verbessern. Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. StB/vBP Jürgen Pinne 9

Häufig gestellte Fragen zu den 8a und 13b WPO (Stand: 16. September 2013)

Häufig gestellte Fragen zu den 8a und 13b WPO (Stand: 16. September 2013) www.wpk.de/nachwuchs/examen/hochschulen/#c1821 Häufig gestellte zu den 8a und 13b WPO (Stand: 16. September 2013) 8a WPO: Akkreditierung von Studiengängen aus Sicht der Hochschule Voraussetzungen: Was

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Masterstudiengänge nach einem Bachelorabschluss an der HdBA

Masterstudiengänge nach einem Bachelorabschluss an der HdBA Masterstudiengänge nach einem Bachelorabschluss an der HdBA Weiterführend studieren mit einem HdBA-Bachelor Ihre akademische Karriere soll nach dem Bachelorstudium an der HdBA noch nicht beendet sein?

Mehr

Mit BAföG ins Ausland

Mit BAföG ins Ausland Mit BAföG ins Ausland Ich will ein Auslandssemester / Auslandsjahr absolvieren. Steht mir mein BAföG-Anspruch auch im Ausland zu? Grundsätzlich ja, wenn einige (wenige) Bedingungen erfüllt sind. Ich bekomme

Mehr

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0878-L/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwälte xx, vom 17. September 2005 gegen den Bescheid des

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen

Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen Der Präsident Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Direktion D Dienstleistungen D3 Freie Berufe B-1049 BRÜSSEL BELGIEN 31. August 2004 Az.: 26-01-100-050-01/04 R 11 Go/He Bericht über den

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Sachsen-Anhalt Fassung vom 14.12.2010 Letzte Änderung 23.01.2013. Zugang/ Zulassung/ Anerkennung

Sachsen-Anhalt Fassung vom 14.12.2010 Letzte Änderung 23.01.2013. Zugang/ Zulassung/ Anerkennung Vergleich der Landeshochschulgesetze im Hinblick auf die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung Zielgruppe: Berufs- und wirtschaftpädagogisches Fachpersonal Bundesland Zugang/

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im

Mehr

Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs

Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Erweitertes Aufnahmeverfahren und Vorbereitungskurs Pädagogische Hochschule Schwyz Ausbildung Zaystrasse 42 CH-6410 Goldau T +41 41 859 05 80 ausbildung@phsz.ch www.phsz.ch September 2015 Wege zum Studium

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung

Mehr

Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 13b WPO an der Ruhr-Universität Bochum

Anerkennung von Prüfungsleistungen gem. 13b WPO an der Ruhr-Universität Bochum Anerkennung von Prüfungsleistungen g gem. 13b WPO an der Ruhr-Universität Bochum Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Prof. Dr. Jürgen Ernstberger / Prof. Dr. Bernhard Pellens 1 Agenda Executive Summary

Mehr

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29

Mehr

Informationspapier zur Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen an der TH Wildau

Informationspapier zur Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen an der TH Wildau Informationspapier zur Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen an der TH Wildau Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Die Bedeutung der Bologna- Beschlüsse für die Wirtschaftsprüfung WP Prof. Dr. Wienand Schruff, Berlin VHB-Pfingsttagung am 16.

Die Bedeutung der Bologna- Beschlüsse für die Wirtschaftsprüfung WP Prof. Dr. Wienand Schruff, Berlin VHB-Pfingsttagung am 16. Die Bedeutung der Bologna- Beschlüsse für die Wirtschaftsprüfung WP Prof. Dr. Wienand Schruff, Berlin VHB-Pfingsttagung am 16. Mai 2008 WP Prof. Dr. Wienand Schruff VHB-Pfingsttagung 2008 1 Gliederung

Mehr

Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen

Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

an die Hochschule und ihre Studierenden. Er gibt auch inhaltlich eine Linie vor: Um ihr gerecht zu werden, muss sie innovative Studiengänge anbieten.

an die Hochschule und ihre Studierenden. Er gibt auch inhaltlich eine Linie vor: Um ihr gerecht zu werden, muss sie innovative Studiengänge anbieten. Sperrfrist: 23. November 2015, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Grußwort des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, bei der

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Master-Studiengang nicht konsekutiv

Master-Studiengang nicht konsekutiv Master-Studiengang nicht konsekutiv Prof. Dr. Dieter Hannemann VizeBundesvorsitzender»Fachbereichstag Informatik«2. Vorsitzender»Konferenz der Fachbereichstage e.v.«stellv. Vorsitzender: Akkreditierungskommission

Mehr

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Referentenentwurf einer Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten

Referentenentwurf einer Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Deutscher Notarverein D e r P r ä s i d e n t Deutscher Notarverein, Kronenstraße 73, 10117 Berlin Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Referat A7 Mohrenstraße 37 10117 Berlin Kronenstraße

Mehr

Übung 3: Ergänzen Sie den Text mit den Wörtern aus dem Kasten!

Übung 3: Ergänzen Sie den Text mit den Wörtern aus dem Kasten! 1.2. Wiederholungsübungen: Studium Übung 1: Welche Begriffe passen zusammen? 1 die Hochschule a berufsbegleitend 2 die Promotion b die Dissertation 3 das Studentenwerk c der Numerus clausus 4 das Fernstudium

Mehr

Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master

Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master Vortrag auf der BIB Mitgliederversammlung, LV Hamburg 23. Februar 2004 Prof. Dr. U. Krauß-Leichert, Vorsitzende der

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Ulmer Universitäts-Trainingscamp. 1. bis 24. September 2015

Ulmer Universitäts-Trainingscamp. 1. bis 24. September 2015 Ulmer Universitäts-Trainingscamp 1. bis 24. September 2015 Grußwort des Präsidenten der Universität Ulm Sehr geehrte Teilnehmer des Trainingscamps, liebe Erstsemester, ich bedanke mich ganz herzlich bei

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - 08.09.2010 19:00 Uhr 1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer - Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Vogelsang, sehr geehrter Herr Strunz, und meine sehr geehrte Damen und Herren, meine

Mehr

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil) Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein. 5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Valentin Wittmann: "Neu ist der Modulgedanke"

Valentin Wittmann: Neu ist der Modulgedanke Powered by Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustriebw.de/de/fachbeitrag/aktuell/valentin-wittmann-neu-istder-modulgedanke/ Valentin Wittmann: "Neu ist der Modulgedanke" Prof. Dr. Valentin Wittmann

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen www.wpk.de/stellungnahmen/ 12. Oktober 2010 Ergänzende Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen Nach dem Schreiben vom 7. September

Mehr

Stellungnahme der LAMB zum Entwurf der Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) und des Berliner Hochschulzugangsgesetzes (BerlHZG)

Stellungnahme der LAMB zum Entwurf der Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) und des Berliner Hochschulzugangsgesetzes (BerlHZG) Stellungnahme der LAMB zum Entwurf der Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) und des Berliner Hochschulzugangsgesetzes (BerlHZG) Die Landesvertretung Akademischer Mittelbau Berlin (LAMB) nimmt

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK)

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Europäischen Studienakademie Kälte- Klima-Lüftung (ESaK) als Kooperationspartner in den Bachelor-Studiengängen Kältesystemtechnik

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Anleitung Postfachsystem Inhalt

Anleitung Postfachsystem Inhalt Anleitung Postfachsystem Inhalt 1 Allgemeines... 2 2 Einloggen... 2 3 Prüfen auf neue Nachrichten... 2 4 Lesen von neuen Nachrichten... 3 5 Antworten auf Nachrichten... 4 6 Löschen von Nachrichten... 4

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang.

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang. Anlage 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master- Studiengang zur Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes für Master-Studiengänge

Mehr

Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen.

Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen verliehen. Die Akkreditierung Alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sind akkreditiert. Das Siegel des Akkreditierungsrates wurde am 17. Februar 2009 allen Studiengängen

Mehr

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben?

1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 4) Von wem wurde der EBC*L initiiert und von wem wird er betrieben? FAQs zum EBC*L - Allgemein 1) Was sind die Ziele des Europäischen Wirtschaftsführerscheins, EBC*L? 2) Wer gehört zur Zielgruppe des EBC*L? 3) Welchen Nutzen haben EBC*L AbsolventInnen? 4) Von wem wurde

Mehr

Steuerwissenschaften

Steuerwissenschaften K 066/902 Curriculum für das Masterstudium 2_MS_ Seite 1 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 2 Zulassung... 3 3 Aufbau und Gliederung... 4 4 Pflichtfächer/-module...

Mehr

Statistiken über die Bewerber/innen für die Masterstudiengänge am Institut für Statistik, LMU

Statistiken über die Bewerber/innen für die Masterstudiengänge am Institut für Statistik, LMU Statistiken über die Bewerber/innen für die Masterstudiengänge am Institut für Statistik, LMU Selina Kim und Andrea Wiencierz, fortgeschrieben von Paul Fink München, den 1. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 9 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 12.06.2014 Inhalt: Dritte Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsrecht an der Westfälischen

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

Nach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt:

Nach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt: Außeruniversitäres Praktikum Bedingungen, Hinweise etc. Fakultät Statistik, Technische Universität Dortmund (Studiengänge: Statistik MSc, Datenwissenschaft MSc) Stand: März 2010 Nach der Prüfungsordnung

Mehr

Tipps für die Praktikumsbewerbung.

Tipps für die Praktikumsbewerbung. Tipps für die Praktikumsbewerbung. Eine vollständige und professionelle Bewerbung erhöht Ihre Chance auf ein Bewerbungsgespräch. Dabei stellen wir an Online-Bewerbungen die gleichen Anforderungen, wie

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

Juristenausbildung in China

Juristenausbildung in China Juristenausbildung in China von Yiying Yang, China University of Political Science and Law Wenn wir die Geschichte betrachten, dann wissen wir, dass die Magisterstudium/-ausbildung in Deutschland entstanden

Mehr

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9408 20. Wahlperiode 27.09.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gümbel (GRÜNE) vom 19.09.13 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN 4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN Zwischen Tabellen können in MS Access Beziehungen bestehen. Durch das Verwenden von Tabellen, die zueinander in Beziehung stehen, können Sie Folgendes erreichen: Die Größe

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr