Neuwied-Wirges. Mainz. Ludwigshafen. Saarbrücken. JAV-Seminare 2012 Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

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1 9 Neuwied-Wirges Mainz 9 Saarbrücken 9 Ludwigshafen 9 JAV-Seminare 2012 Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland

2 3 Wir wissen, wofür ihr kämpft. Wir kennen eure Hindernisse und die Wege, diese zu überwinden. Bildung direkt aus der Praxis das können nur wir. Denn keiner Hürden meistern Wissen, das kommt ist näher dran. IG BCE BWS Wir sind das Original.

3 Vorwort 4 5 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in den JAVen, Landesbezirksjugendsekretär Matthias Hille ihr haltet das Bildungsangebot der IG BCE BWS für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in der Hand. Im Jahr 2012 haben wir wieder ein Seminarprogramm aufgelegt, um die Arbeit der JAV in den Betrieben zu begleiten und zu unterstützen. Wichtig sind die Grundlagenseminare, da hier das Basiswissen vermittelt wird, um die Interessen der Azubis im Betrieb vertreten zu können. Darüber hinaus geben wir euch das Rüstzeug mit auf den Weg, um beispielsweise die Qualität in der Berufsausbildung weiterzuentwickeln oder sich für mehr Ausbildungsplätze und die Übernahme nach der Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis einzusetzen. Das Themenspektrum ist weit gesteckt und entspricht der Vielfalt der Aufgaben, die in den JAVen beraten werden. Die Teamerinnen und Teamer, die für uns die Seminare durchführen, sind zum großen Teil selbst erfahrene Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter und Jugendsekretärinnen und -sekretäre der IG BCE. Auf den ersten Seiten des Bildungsprogramms findet ihr die JAV-Seminare der Bundesebene, die im Bildungszentrum Kagel- Möllenhorst bei Berlin stattfinden. Die darauffolgenden Seiten beinhalten die Grund- und Fachseminare des Landesbezirks. Wir wünschen euch nun viel Spaß bei der Planung eurer Weiterbildung und freuen uns, euch in unseren Seminaren begrüßen zu dürfen. Matthias Hille

4 Inhalt 6 7 Seminare der Bundesebene Weitere Informationen q qjav mit Biss Auch über den Betrieb hinaus q qjav-vorsitzenden-seminar q qjav Gute Ausbildung, gute Übernahme q qgjav und KJAV Arbeitstagung q qjav-öffentlichkeitsarbeit qqmitwirkung und Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung qqberufsausbildung Veränderungsprozesse mit neuen Ausbildungsstrukturen Seminare der Landesbezirksebene Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland q qjav 1 Grundlagenseminar q qjav 2 Ausbildung checken und verbessern q qjav 3 Arbeitstechniken q qvorwort q qferien q qschulferien Deutschland q qbws-team q qkosten q qinformationen zur Freistellung q qmuster einer Mitteilung an den Arbeitgeber q qanmeldung q qanmeldebogen q qbeitrittserklärung q qimpressum Bezirk Neuwied-Wirges qqjav-öffentlichkeitsarbeit Die Jugendversammlung als Sprachrohr der JAV q qjav und BR Gemeinsam für eine starke Ausbildung.. 34 q qjav- Wahlvorstandsschulung

5 Bei der IG BCE BWS fühle ich mich gut aufgehoben. Die sind nah dran am Geschehen und helfen mir, am Ball zu bleiben. Wer könnte besser wissen, was an neuen Themen auf uns zukommt? Jetzt zur IG BCE! q Seminare auf Bundesebene

6 JAV-Seminare auf Bundesebene JAV mit BISS Auch über den Betrieb hinaus Seit Jahren steht BISS für die Interessenvertretung junger Menschen durch Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Oftmals beißen sich Kolleginnen und Kollegen tatsächlich tagtäglich die Zähne daran aus, sich für ihre Azubis einzusetzen. In dieser Veranstaltung geht es um viele wichtige Themen im Betrieb angefangen bei der Auseinandersetzung von Auszubildenden mit ihren Arbeitgebern über die zukünftigen Einstellungszahlen bis hin zu möglichen Perspektiven junger Menschen nach der Ausbildung. Inhalte qqerrungenschaften außerbetrieblicher Interessenvertretung qqnetzwerke und Bündnisse als Schlüssel des Erfolgs qqberufsschule als Spannungsfeld zwischen Azubi und Betrieb qqprojektarbeit an konkreten Handlungsfeldern qqlernen am praktischen Beispiel Mit unseren JAV-Grundlagenseminaren bieten wir dir einen Überblick über rechtliche Grundlagen der Betriebsverfassung, des Jugendarbeitsschutzes und der Berufsbildung. Dort, wo jemand mit dem Fachwissen an Grenzen stößt und sich die Frage stellt, wie es weitergehen könnte, geben wir besondere Hilfestellungen. Termin qqdauer: 5 Tage (Beginn: abends Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Januar Kagel-Möllenhorst 826,00 629,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

7 JAV-Seminare auf Bundesebene JAV-Vorsitzenden-Seminar Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber schon zeigen sich erste Hürden: Wie motiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was wird von mir erwartet? Das Seminar hilft bei der Bewältigung der ersten Hürden einer oder eines JAV-Vorsitzenden. Es gibt Hilfestellung bei der Entwicklung und Umsetzung von Themen. Zudem unterstützt es junge Vorsitzende dabei, die eigene Rolle in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und der IG BCE besser auszufüllen. Inhalte qqsitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und Gremien qqmotivation, mit gutem Beispiel voran qqarbeitsplanung, delegieren und spezialisieren qqqualifizierungsplan für JAVen qqkooperatives Arbeiten mit dem BR/der IG BCE Termin qqdauer: 5 Tage (Beginn: abends Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Januar/ Februar Kagel-Möllenhorst 826,00 629,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

8 JAV-Seminare auf Bundesebene JAV Gute Ausbildung, gute Übernahme Noch nie war es so schwer wie heute, erfolgreich in den Beruf zu starten. Neben der (noch immer) katastrophalen Lage auf dem Ausbildungsmarkt gestaltet sich auch der Übergang von Ausbildung in reguläre Beschäftigung immer schwieriger. Viele junge Facharbeiter(innen) erleben Befristungen, Leiharbeit oder Niedriglöhne als Normalarbeitsverhältnis und das macht jede Form der Zukunftsplanung unmöglich. Inhalte qq Unser EINSATZ für deine ÜBERNAHME Jugendkampagne der IG BCE-Jugend qqaktionen zum Thema qqeinflussmöglichkeiten der JAV qqgesetzliche Grundlagen Eine Befragung unter allen Jugend- und Auszubildendenvertretungen hat ergeben, dass nur 25 % aller Unternehmen ihre Azubis am Ende der Ausbildung unbefristet übernehmen. Eine Zahl, die so gar nicht zu der Aussage passt, dass immer mehr Betriebe nur noch für den Eigenbedarf ausbilden. Unternehmen, die angeblich bedarfsorientiert ausbilden und ihre Azubis trotzdem nur befristet oder gar nicht übernehmen, handeln kurzsichtig. Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft erfordert genau das Gegenteil. Gerade qualifizierte individuelle Ausbildung und nachfolgende Bindung der jungen Facharbeiter(innen) an die Betriebe sichern das Überleben der Unternehmen und des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Wir wollen uns in dieser Woche mit Möglichkeiten der Einflussnahme von JAVen auf die Übernahme beschäftigen. Termin qqdauer: 5 Tage (Beginn: abends Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer März Kagel-Möllenhorst 826,00 629,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

9 JAV-Seminare auf Bundesebene GJAV und KJAV Arbeitstagung Großbetriebe und Unternehmen mit mehreren Betrieben, Standorten oder Konzernteilen funktionieren nach eigenen Gesetzen. Es bedarf eines außerordentlichen Organisationsaufwandes, Aufgaben und Themen sinnvoll zu verteilen. Hierbei gewinnen zudem Netzwerke und Austauschplattformen an Bedeutung. In der JAV-Arbeit geht es nicht nur um die Rechte und Pflichten gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz, sondern oftmals um ganz andere Probleme. Die JAV-Arbeit befindet sich immer häufiger im Interessenkonflikt zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und der Verantwortung gegenüber dem eigenen Standort. Inhalte qqüberbetrieblicher Informationsaustausch qqschaffung von Netzwerken qqarbeitsplanung und -teilung qqthemen entwickeln und umsetzen qqkooperatives Arbeiten mit dem BR und der Gewerkschaft Wir möchten mit euch gemeinsam an Themen arbeiten, um das Bestmögliche für eure Zielgruppe zu erreichen. Wir bieten Raum und Zeit zum Austausch und zur Vernetzung. Darüber hinaus geben wir Hilfestellungen und informieren über mögliche Ansprechpartner, damit ihr euch für die Arbeit im Gremium fit machen könnt. Termin qqdauer: 5 Tage (Beginn: abends Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer März Kagel-Möllenhorst 826,00 629,00 BWS qqfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

10 JAV-Seminare auf Bundesebene JAV-Öffentlichkeitsarbeit Themen zum Thema machen und kreative JAV-Wahlen Wie kann ich aussagekräftige Präsentationen erstellen? Gibt es Alternativen zu PowerPoint-Präsentationen? Welche Möglichkeiten habe ich als JAV, um meine Arbeit darzustellen? Habt ihr als JAV schon einmal über eure Öffentlichkeitsarbeit nachgedacht, jedoch keine zündende Idee gehabt? Wir diskutieren mit euch über die aktuellen Entwicklungen in der Berufsausbildung und zeigen euch Wege, wie ihr eure Öffentlichkeitsarbeit gestalten könnt. Zudem erarbeiten wir gemeinsam kreative Konzepte für die JAV-Wahlen. Inhalte qqjav-wahlen kreativ umgesetzt qqthemen zum Thema machen qqöffentlichkeitsarbeit qqmacht der Medien qqgutes tun und darüber reden (seine Arbeit gut verkaufen) Termin qqdauer: 5 Tage (Beginn: abends Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Mai Kagel-Möllenhorst 826,00 629,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

11 JAV-Seminare auf Bundesebene Mitwirkung und Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung Ausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die duale Ausbildung ist seit langer Zeit das Erfolgsmodell für die Rekrutierung des Fachkräftenachwuchses. Sie garantiert eine qualitativ hochwertige und bundesweit einheitliche berufliche Qualifizierung. Sie ist daher besonders angesehen, weil sie Theorie und Praxis sinnvoll miteinander verknüpft. Zurzeit gibt es etwa 340 anerkannte Ausbildungsberufe, für die gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben ist. Dennoch gibt es in den Betrieben die unterschiedlichsten Auswahlkriterien für die Ausbildungsberufe. Inhalte qqrechtliche Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) qqbetriebliche Mitbestimmung in der beruflichen Ausbildung qqrechtliche Grundlagen für die berufliche Ausbildung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) qqmöglichkeiten bei Einstellungsverfahren der Auszubildenden Dieses Seminar informiert über die Möglichkeiten der Mitwirkung in der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Termin qqdauer: 3 Tage (Beginn: mittags Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Mai Bad Münder 633,00 268,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

12 JAV-Seminare auf Bundesebene Berufsausbildung Veränderungsprozesse mit neuen Ausbildungsstrukturen Die Berufsausbildung erfolgt in Deutschland auf der Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen. Dazu gehören eine breit angelegte Grundbildung, sachliche Qualifikationen und Berufserfahrung. Die Berufsausbildung ist planmäßig zu gestalten, zeitlich und sachlich so zu gliedern, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Die Globalisierung, der technische Fortschritt und der damit verbundene Strukturwandel haben einen Modernisierungsprozess in der Berufsausbildung in Gang gesetzt. Damit geht eine Neuordnung der Ausbildungsberufe und -strukturen einher. Dieses Seminar informiert über den Status quo sowie geplante Änderungen. Inhalte qqveränderte Anforderungen an die Berufsausbildung qqmitbestimmungsmöglichkeiten BR/JAV bei Ausbildungsprozessen und -abläufen qqmodernisierte Ausbildungsberufe und ihre Auswirkungen auf die Ausbildungsabläufe qqorganisation der Ausbildung Termin qqdauer: 3 Tage (Beginn: abends Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Februar Bad Münder 678,00 372,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

13 9 Neuwied-Wirges Mainz 9 Saarbrücken 9 Ludwigshafen 9 Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. Jetzt zur IG BCE! q Seminare auf Landesebene

14 JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland JAV 1 Grundlagenseminar Dieses Seminar richtet sich an die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es vermittelt die notwendigen Grundlagen für eine gute JAV-Arbeit. Den Teilnehmenden wird in Theorie und Praxis gezeigt, wie sie Inhalte selbständig erarbeiten und mit Gesetzen umgehen. Es zeigt zudem die Rechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung auf. Der Besuch des JAV-1-Grundlagenseminars ist die Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren sowie Bundes-JAV-Seminaren und sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertretung besucht werden! Inhalte qqeinführung in die JAV-Arbeit qqrechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche Interessenvertretung qqaufbau und Handhabung von Gesetzen qqdurchführung einer Jugend- und Auszubildenden- versammlung qqzusammenarbeit mit betrieblichen Gremien und Institutionen qqstrategien für die JAV-Arbeit Termin qqdauer: 5 Tage (Beginn: abends Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Dezember Best Western, Alzey 668,00 584,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

15 JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland JAV 2 Ausbildung checken und verbessern Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Alle Fragen der Berufsbildung gehören zum alltäglichen Geschäft der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung zu sorgen und zudem für gute Übernahmemodelle. Dieses Seminar vermittelt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Inhalte qqanalyse der Qualität der Berufsausbildung qqqualitätsverbesserung der Berufsausbildung qqproblemlösungsstrategien qqdas Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung qqbeurteilungssysteme qqentwicklung und Aufbau des dualen Systems: Berufsbilder und deren Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern. Termin qqdauer: 5 Tage (Beginn: abends Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer März Best Western, Alzey 738,00 584,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

16 JAV-Seminare auf Landesebene Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland JAV 3 Arbeitstechniken Voraussetzung zur Teilnahme ist der vorherige Besuch eines JAV-Grundlagenseminars. Eine effektive JAV-Arbeit bedarf einer sinnvollen Arbeits- und Büroorganisation sowie einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit, denn diese sind der Schlüssel zum Erfolg. Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, gekonnt zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie kriege ich die Organisation der JAV-Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und des Arbeitsrechts erfolgreich vereinbart, ohne dass etwas hinten runterfällt? Das Seminar liefert zahlreiche Hilfestellungen. Inhalte qqteam- und Projektarbeit qqbearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von Handlungshilfen qqarbeitstechniken und Präsentationen qqöffentlichkeitsarbeit der JAV qqideen und Konzepte für Betriebsvereinbarungen qqmitbestimmung in der Ausbildung gestalten Termin qqdauer: 5 Tage (Beginn: abends Ende: mittags) Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer Juni Best Western, Alzey 738,00 584,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Fußball-EM wird gezeigt *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

17 JAV-Seminare auf Landesebene Bezirk Neuwied-Wirges JAV-Öffentlichkeitsarbeit Die Jugendversammlung als Sprachrohr der JAV Im Betrieb bist du für die Jugendlichen und Auszubildenden zuständig. Du berätst, hilfst, förderst und vertrittst deren Interessen. Ein Hauptinstrument der JAV-Arbeit ist die Jugendversammlung. Sie bietet die Möglichkeit, den Azubis von dem zu berichten, was ihr vorhabt bzw. schon geregelt habt. Sie bietet aber auch eine gute Möglichkeit zu fragen, wo der Schuh der Azubis drückt, und auf Themen aufmerksam zu machen. Oft findet sich aber keine Zeit, eine JA-Versammlung zu planen und durchzuführen. Um euch/dir den Weg zur Jugend- und Auszubildendenversammlung zu erleichtern oder den Versammlungen einen neuen Kick zu geben, haben wir dieses Kurzseminar für euch geplant. m Inhalte qqrechtlicher Rahmen für eine JA-Versammlung qqorganisation der JA-Versammlung qqbesondere Mittel für eine gelungene JA-Versammlung qqjugendgerechte Gestaltung qqerste Schritte für die eigene konkrete JA-Versammlung vereinbaren In diesem Seminar inklusive: Monika Matschnig Körpersprache: Verräterische Gesten und wirkungsvolle Signale Termin qqdauer: 1 Tag (Beginn: morgens Ende: nachmittags) Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer Juni Hotel Silicium, Höhr Grenzhausen 254,00 34,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

18 JAV-Seminare auf Landesebene Bezirk Neuwied-Wirges JAV und BR Gemeinsam für eine starke Ausbildung Zusammenarbeit JAV und Betriebsrat Eine gute und funktionierende Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat ist notwendig und wichtig, um eine optimale und qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Um den Anforderungen als gewählter Jugend- und Auszubildendenvertreter gerecht zu werden, ist es nicht nur notwendig, sich umfassend über Aufgaben, Rechte und über bestehende Gesetze zu informieren, die für die JAV-Arbeit von Bedeutung sind, sondern auch die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu organisieren. Ebenso wichtig ist es für den Betriebsrat, eine funktionierende JAV zu haben. Sie weiß am ehesten, wo der Schuh der Auszubildenden drückt. Sie weiß aber auch, wo Optimierung in der Ausbildungsabteilung notwendig ist. m Inhalte qqrechte und Pflichten der JAV in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat qqrechte und Pflichten des Betriebsrats in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der JAV qqmethoden, um eine bessere Zusammenarbeit aufzubauen qqausbildung checken und verbessern als gemeinsames Projekt In diesem Seminar inklusive: Andreas Splanemann Die Jugend- und Auszubildendenvertretung: Tipps und Arbeitshilfen für die Praxis/Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Personalrat Termin qqdauer: 1 Tag (Beginn: morgens Ende: nachmittags) Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer Februar Hotel Silicium, Höhr Grenzhausen 246,00 34,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

19 JAV-Seminare auf Landesebene Bezirk Neuwied-Wirges JAV-Wahlvorstandsschulung Durchführung der JAV-Wahlen 2012 In der Zeit vom bis finden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen statt. Wie wichtig es ist, funktionierende und starke Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen) im Betrieb zu haben, zeigt die fortwährende Diskussion um Probezeitverlängerung, Ausbildungsplatzabgabe und Qualifikation der Bewerber(innen). Damit die Wahlen reibungslos durchgeführt werden können, bieten wir auch in diesem Jahr wieder ein Tagesseminar an, in dem die gesetzlichen Grundlagen der Wahl, die verschiedenen Wahlverfahren und die im Wahlverfahren einzuhaltenden Normen und Fristen erläutert werden. m Inhalte qqeinsetzung des Wahlvorstandes qqvorbereitung des Wahlausschreibens qqterminplanung qqvorbereitung und Durchführung der Wahlversammlung In diesem Seminar inklusive: JAV-Wahl 2012 Digitale Wahlhilfe auf CD-ROM Termin qqdauer: 1 Tag (Beginn: morgens Ende: nachmittags) Monat am Seminarort Seminarkosten V* Seminarnummer Juni Stadthalle, Ransbach-Baumbach 145,00 43,00 BWS q qfreistellung: 37 Abs. 6 BetrVG *Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

20 Ferien Schulferien Deutschland Land Winter Ostern/ Frühjahr Himmelfahrt/ Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg / Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

21 40 BWS-Team Geschäftsführung Seminaranmeldung und Einladung Einladung, Anmeldung, Hotline Dagmar Scheper Telefon: Einladung, Anmeldung, Hotline Bärbel Gieseler Telefon: Peter Wind Telefon: Einladung, Anmeldung, Hotline Claudia Binnewies Telefon: Sekretariat Sabina Mehic Telefon: Einladung, Anmeldung, Hotline Nadine Köller Telefon: Rechnungswesen Anmeldung, Hotline Angela Beyer Telefon: Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Heidi Wenzel Telefon: Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Marion Probst Telefon: Marketing und Spezialangebote Referentendatei, Seminarmaterial, Seminarplanung, Hotline Marion Köhler Telefon: Seminarplanung und Organisation sowie Inhouse-Angebote BWS-Fachverlag und Jugendseminare, Hotline Viola Lorenz Telefon: Sachgebiet Seminarmaterial, Angebote, Seminarplanung Meike Kiegeland Telefon: Marketing, Tagungen, Seminarplanung, Hotline Annika Schalin Telefon: Sachgebiet SBV-Seminare, Angebote Werner Wenz Telefon: Konzernseminare und Führungskräfteakademie Andrea Knüppel Telefon: Projektmanagement, Führungskräfteakademie und neue Seminarformen Daniele Frijia Telefon: Hotelmanagement Anja Machate-Bente Telefon:

22 Kosten Kosten Seminargebühren Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendenund Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zu Grunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Rücktritts- und Stornogebühren Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite einsehbar. Fahrtkosten und Spesen Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

23 Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner! Worauf fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ( 37 Abs. 6 in Verbindung mit 37 Abs. 2 und 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat. Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können. In diesem Sinne sind immer erforderlich: q qgrundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom , 7 ABR 49/94). qqdiese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. q qgrundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom ABR 14/84). qqdiese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden qq Tarifverträge

24 Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG qqgrundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallver- hütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom ABR 74/83). qqein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1 3. Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Ebenso gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand selbst bei der Seminarplanung initiativ werden will. Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeit nach 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben). Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte. Muss der Betriebsrat auf betriebliche Notwendigkeiten Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist.

25 Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind ( 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359). Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben. Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen? Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG- Urteil vom ABR 74 /83 sowie BAG-Urteil vom ABR 55/94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom TaBV 50/01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll. Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist. Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß 37 Abs. 7 BetrVG.

26 Informationen zur Freistellung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden? Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen. Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden. Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

27 Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber Mitteilung über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Ort, Datum Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh. Der Preis des Seminars beträgt: Euro und die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf: Mitteilung über Seminarteilnahme nach 37 Abs. 6 BetrVG Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am Datum beschlossen, das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn Name zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema: Titel des Seminars zu entsenden. Euro. Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn Name als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer. Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Zeit: Ort: Ort, Datum Stempel/Unterschrift des Betriebsrats

28 Anmeldung Fax Anmeldebogen Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/folgenden Seminaren an: Anmeldung Titel Termin Seminarnummer Die Anmeldung erfolgt schriftlich per , Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite zu sehen. Ich melde mich an. Nachname, Vorname IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden) Meine dienstliche Anschrift: Firma/Unternehmen An- und Abfahrt Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2012 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen. Bereich/Abteilung Straße, Hausnummer/Postfach Postleitzahl Telefonnummer -Adresse Ort, Datum Ort Faxnummer Unterschrift Firmenstempel (mit Anschrift)

29 Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht Fax: (oder das vollständig ausgefüllte Formular bei deinem Betriebsrat abgeben) *Bezirks-Nr. *Wird von den Bezirken ausgefüllt. *Mitgl.-Nr. Beschäftigt bei PLZ/Ort Wissen schafft Vorsprung Betriebsratsliteratur im BWS-Shop Tätigkeit Name Vorname Geburtsdatum PLZ/Wohnort Straße/Hausnr. Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung Kontonr. BLZ Bankinstitut Bestellung: Tel Ich bevollmächtige die IG Bergbau, Chemie, Energie meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit P monatlich P vierteljährlich P halbjährlich P jährlich von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Diese Ermächtigung gilt auch für jedes andere auf meinen Namen lautende Konto bei jedwedem Kreditinstitut. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG Bergbau, Chemie, Energie vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Datum Unterschrift fi Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben einschließlich eventueller Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben, insbesondere der Mitgliederverwaltung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragsabzugs im erforderlichen Umfang auch durch Datenträgeraustausch mithilfe von Computern (automatisiert) verarbeitet und genutzt werden können.

30 Impressum Impressum Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbh Königsworther Platz Hannover Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind Redaktion Viola Lorenz Kathrin Behrens kb 2 kommunikationsberatung Berliner Straße Potsdam Gestaltung & Layout Antje Zimmermann Julia Hintz junge meister* Kantstraße Berlin Druck BWH GmbH Die Publishing Company Beckstraße Hannover

31 Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz Hannover Telefon: Fax: bws@igbce.de q

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