Die Europäischen Strukturfonds in Berlin

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1 Förderperiode EFRE und ESF Die Europäischen Strukturfonds in Berlin 1

2 Impressum Herausgeber EFRE-Verwaltungsbehörde und ESF-Verwaltungsbehörde: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Referat III G Europäische Strukturfondsförderung Martin-Luther-Straße 105, Berlin Tel: (030) strukturfonds@berlin.de Redaktion Helga Abendroth Gestaltung CONVIS Consult & Marketing GmbH Margaretenstraße 10, Berlin Auflage Stück Stand März 2009 Diese Druckschrift ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Landes Berlin. Sie ist nicht zum Verkauf bestimmt und darf nicht zur Werbung für politische Parteien verwendet werden. Der Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. 2

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 Geleitwort 5 1. Einleitung 6 2. Europäische Strukturpolitik Die Lissabonstrategie 7 Die Ziele der Strukturfonds 8 Solidarität und Kohäsion 8 Die Instrumente der Förderpolitik 10 Gemeinschaftsinitiativen und Querschnittsaufgaben 12 Die Förderprinzipien Strukturfonds in Berlin Die Berliner Gesamtstrategie 14 Die Ziele der Strukturfonds in Berlin 14 Die Instrumente der Förderpolitik in Berlin 16 Wie viel Mittel erhält Berlin? 16 Inhalt der Programme EFRE in Berlin (Ziele, Umsetzung, Mittel) 17 Wie viele EFRE-Mittel erhält Berlin? 18 Was wird gefördert? (Prioritätsachsen) 18 Was fördert der EFRE? Ein Beispiel 20 Wie erhält man eine EFRE-Förderung? ESF in Berlin (Ziele, Umsetzung in Berlin, Mittel) 22 Wie viel Geld erhält Berlin aus dem ESF? 23 Was wird gefördert? (Prioritätsachsen) 24 Was fördert der ESF? Ein Beispiel 25 Wie erhält man eine Förderung? Förderbedingungen 27 Wer ist im Land Berlin verantwortlich? 27 Voraussetzungen der Förderung 27 Durchführungsprinzipien 28 Rechtsvorschriften INTERREG Förderung der Territorialen Zusammenarbeit im Rahmen von Ziel-3 31 Was ist unter territorialer Zusammenarbeit zu verstehen? 31 Inhalt des Ziel 3: Das EU-Förderprogramm INTERREG IV 32 Was ist INTERREG IV? 32 Welche Mittel stehen bis zum Jahr 2013 zur Verfügung? 35 Wie wird gefördert? 35 Ansprechpersonen auf Landesebene Kleines Lexikon der Strukturfonds in Berlin (Glossar) Ansprechpartner und Adressen 41 3

4 Vorwort In der Europäischen Union nimmt die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und insbesondere die Unterstützung benachteiligter Regionen einen herausragenden Stellenwert ein. Aus diesem Grund wurden die großen Anstrengungen von Berlin und seinen Bürgern zur Überwindung der von der deutschen Teilung verursachten Defizite in der infrastrukturellen und gewerblichen Entwicklung von den europäischen Strukturfonds von Anfang an maßgeblich unterstützt. Das Land Berlin setzt die von der Europäischen Union bereitgestellten Mittel für Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, zur Stärkung der Unternehmen, zur Belebung von Forschung und Entwicklung, zur Weiterbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte, zur Entlastung der Umwelt sowie für Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung ein. Die in den Jahren zur Verfügung stehenden Strukturfondsmittel in Höhe von mehr als 1,2 Mrd. tragen damit zur Erhöhung der unternehmerischen Initiative, zum Ausbau der regionalen Innovationskapazitäten und zur lokalen Beschäftigung bei. Die Strategie der EU zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit stellt auch Berlin vor die Aufgabe, durch Ermutigung zu Innovationen, zu Unternehmertum und zur Weiterqualifizierung entscheidende Anstöße für mehr Beschäftigung und Wertschöpfung zu geben. Diese Broschüre soll dabei den Bürgern Berlins Gelegenheit geben, sich über die Hilfestellungen der Europäischen Strukturfonds zu informieren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Gestaltung Berlins als deutsche Hauptstadt und als europäische Metropole. Danuta Hübner Europäische Kommissarin 4

5 Geleitwort Berlin profitiert seit über 12 Jahren von den Europäischen Strukturfonds: Ob die Wiederherstellung der U-Bahn-Verbindung am Potsdamer Platz zu Beginn der Neunzigerjahre oder der Ausbau der Technologiestandorte in Adlershof und Buch - ohne die Mittel der Europäischen Strukturfonds hätten viele Investitionen in die Zukunft der Stadt nicht umgesetzt werden können. Über Arbeitsplätze konnten allein in der Förderperiode durch die Interventionen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin geschaffen oder gesichert werden. Ähnliches gilt für die Arbeitsmarktpolitik: Nahezu Berlinerinnen und Berliner (jeweils zur Hälfte Frauen und Männer) haben bis Ende 2006 an Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten des Sozialfonds (ESF) teilgenommen und sich auf neue Herausforderungen am immer noch schwierigen Berliner Arbeitsmarkt vorbereitet. Zudem konnten durch Initiativen wie die Regionalen Ausbildungsverbünde viele kleine und mittlere Unternehmen zur Erstausbildung von Jugendlichen motiviert und durch unterstützende Maßnahmen gestärkt werden. Insgesamt standen der Stadt bis 2006 aus den Strukturfonds etwa 1,35 Mrd. zur Verfügung. Für diese Unterstützung möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Auch in der nun beginnenden Förderperiode kann Berlin von der Unterstützung der Europäischen Union profitieren: bis 2013 stehen der Stadt aus Mitteln der Europäischen Union insgesamt rund 1,2 Mrd. zur Verfügung, davon 875,6 Mio. für den EFRE und 335,9 Mio. für den ESF. Diese Mittel werden im Rahmen einer abgestimmten Berliner Gesamtstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung gezielt eingesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und Beschäftigung in Berlin zu fördern. Hierzu greift die Strategie in drei definierten Handlungsfeldern - Wirtschaft, Wissen und Technik - die Kompetenzfelder und Stärken der Stadt auf und fördert deren weiteren Ausbau. Zugleich werden im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung ungleiche Lebensbedingungen angegangen und die Umweltsituation der Stadt mittels eines neuen Umweltentlastungsprogramms verbessert. Die Berliner Gesamtstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung fügt sich damit nahtlos in die Lissabon-Strategie der Europäischen Union für mehr Wachstum und Beschäftigung, deren wichtigstes Ziel es ist, Europa zur wettbewerbsfähigsten und leistungsfähigsten Region der Welt zu machen. Hierfür spielen die Europäischen Strukturfonds in Berlin eine besondere Rolle. Trotz ihrer Bedeutung für unsere Stadt sind die Europäischen Strukturfonds vielen Berlinerinnen und Berlinern noch nicht so vertraut, wie ich es mir wünsche. Ich hoffe, dass diese Broschüre ihren Beitrag dazu leistet, die Fonds bekannter sowie ihre Vergabeverfahren und Einsatzmöglichkeiten transparenter zu machen. Harald Wolf Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen 5

6 1. Einleitung Diese Broschüre gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Aufgaben und Aktivitäten der Europäischen Strukturfonds im Lande Berlin in der Förderperiode In der Förderperiode ist die Einbindung der Förderung in eine abgestimmte Strategie im Rahmen der Europäischen Lissabon-Strategie von besonderer Bedeutung. Die gezielte Ausrichtung der Förderung auf die Handlungsfelder und Ziele der Lissabonstrategie bestimmt in erheblichem Maße die Zielrichtung der Förderung aus den Europäischen Strukturfonds in Berlin. Sie finden daher zunächst einen Überblick über die Lissabon-Strategie, die Ziele, Förderinstrumente und Förderprinzipien der Europäischen Strukturfonds in der neuen Förderperiode , dann eine kurze Darstellung der Berliner Gesamtstrategie und der Rolle und Aufgaben der Europäischen Strukturfonds in Berlin. Darauf folgen Darstellungen der einzelnen Fonds und ihrer Aktivitäten in Berlin, die jeweils durch die Vorstellung eines geförderten Projektes verdeutlicht werden. Am Ende finden Sie einen Überblick über die für die Förderung aus den Europäischen Strukturfonds weiterhin geltenden Förderbedingen, ein Glossar sowie ein Verzeichnis der wichtigsten Adressen und Ansprechpartnern, bei denen Sie eine Förderung aus einem der Förderprogramme beantragen oder sich beraten lassen können. Eine besondere Rolle im Rahmen der Europäischen Strukturfonds für Berlin spielt auch das neue Ziel-3 Transnationale Zusammenarbeit, kurz INTERREG IV. Berlin beteiligt sich an diesem Ziel im Rahmen der interregionalen Zusammenarbeit. Ein Kurzüberblick über Strukturen und Förderinstrumente dieses Zieles finden Sie im letzten Teil dieser Broschüre. Jederzeit aktuelle Informationen zu den Europäischen Strukturfonds in Berlin finden Sie auch auf unserem Internetauftritt unter Obgleich die Europäischen Strukturfonds eines der wichtigsten Förderinstrumente für Berlin darstellen, verfügt die Stadt noch über weitere Förderangebote sowohl aus Mitteln der Europäischen Union als auch aus sonstigen Quellen, welche nicht aus den Strukturfonds finanziert werden. Hinweise zu sonstigen Förderangeboten finden Sie in der Berliner Datenbank EU-Pro 2 fil unter 6

7 2. Europäische Strukturpolitik Das Ziel der europäischen Kohäsionspolitik besteht darin, die Solidarität in der Europäischen Union durch die wirtschaftliche und soziale Kohäsion konkret umzusetzen, indem sie die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen verringert. Dies ist eine Aufgabe gemäß Art. 158 des EG-Vertrages. Zugleich trägt die europäische Kohäsionspolitik durch ihren speziellen Ansatz dazu bei, Potenzial zu schaffen, um die Regionen zu mehr Wachs-tum und Wettbewerbsfähigkeit zu führen. Die gesamte Regionalpolitik steht im Einklang mit den Prioritäten, die sich die Europäische Union im Rahmen der Strategie für mehr Wachstums und Beschäftigung (so genannte Lissabon-Strategie) gesetzt hat. Europäische Strukturfonds Die Lissabonstrategie Der Europäische Rat (ER) formulierte im März 2000 in Lissabon das Ziel, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Durch dauerhaftes Wirtschaftswachstum sollen mehr und bessere Arbeitsplätze und ein größerer sozialer Zusammenhalt (Kohäsion) geschaffen werden. Als Vorgehensweise wurde mit Rücksicht auf das Subsidiaritätsprinzip die Methode der offenen Koordinierung gewählt, wonach sich die EU-Mitgliedstaaten freiwillig auf gemeinsame Ziele einigen. Leitung und Koordinierung der Lissabon-Strategie obliegen dem Europäischen Rat, der konkrete Mandate auf seinen Frühjahrstagungen festlegte und den Prozess regelmäßig überwachte. Die Lissabon-Strategie strebte einen Dreiklang von Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialem Zusammenhalt an und umfasste mit ihren 8 Haupt- und 120 untergeordneten Nebenzielen nahezu alle Tätigkeitsbereiche der EU. Die wichtigsten Ziele sind durch aktive Beschäftigungspolitik, stärkere Einbeziehung der Sozialpartner und Förderung der Chancengleichheit die Beschäftigungsquote von damals durchschnittlich 61 % bis zum Jahr 2010 möglichst nah an 70 %, bei Frauen von 51 % auf über 60 % heranzuführen. Im Bereich Bildung, Innovation und Forschung sollen die Ausgaben für Investitionen auf 3 % des BIP gesteigert und die Zahl der 18- bis 24-Jährigen ohne einen über die Sekundarstufe I hinausgehenden Schulabschluss sollte bis 2010 halbiert werden. Die Europäische Kommission legte Anfang Februar 2005 ein Aktionsprogramm vor, das die Ziele der Lissabon-Strategie modifiziert und ergänzt. Die neuen Vorschläge zielen auf weniger, aber erreichbare Ziele und sollten die Themen Wachstum und Beschäftigung in den Vordergrund stellen. Oberstes Ziel bleibt somit, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität zu steigern und mehr Arbeitsplätze zu schaffen. 7

8 Europäische Strukturfonds Die Ziele der Strukturfonds Die Regionalpolitik der Europäischen Union verfolgt folgende Ziele: Verringerung des Strukturgefälles zwischen den Regionen der EU sowie Förderung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung und einer wirklichen Chancengleichheit. Ausgehend von den Konzepten der Solidarität und des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts bedient sie sich verschiedener Finanzinstrumente, insbesondere der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds. Mit einer Mittelausstattung von 348 Mrd. ist die Regionalpolitik im Zeitraum der zweitgrößte Posten des EU-Haushalts wurde der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der Einheitlichen Europäischen Akte zum ersten Mal formell als Ziel festgeschrieben. Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurde die entsprechende Politik offiziell in den EG-Vertrag aufgenommen (Artikel ). Solidarität und Kohäsion Die beiden Begriffe Solidarität und Kohäsion fassen die Werte zusammen, die hinter der EU-Regionalpolitik stehen: Solidarität, weil diese Politik diejenigen Bürger und Regionen begünstigen soll, die, gemessen am EU-Durchschnitt, wirtschaftlich und sozial benachteiligt sind; Kohäsion, weil alle davon profitieren, wenn sich die Kluft zwischen Einkommen und Wohlstand der ärmeren und der wohlhabenderen Länder und Regionen verringert. Zwischen und in den Mitgliedstaaten besteht ein großes Wohlstandsgefälle. Bereits vor der Erweiterung war der in Pro-Kopf-BIP gemessene Wohlstand der zehn dynamischsten EU-Regionen fast dreimal so hoch wie der der zehn am wenigsten entwickelten Regionen. Welche Art von Europa wollen wir - für uns und für die kommenden Generationen? Ein dynamisches Europa, weltweit an der Spitzenposition in Wissenschaft und Technologie? Ein produktives Europa, in dem jeder eine Arbeit hat? Ein fürsorgliches Europa, das sich um die Kranken, Alten und Behinderten kümmert? Ein gerechtes Europa, in dem keine Diskriminierung herrscht und wo jeder die gleiche Chance auf Ausbildung und Arbeit hat? Ein sauberes, grünes Europa, das für seine eigene Umwelt Sorge trägt und auch den weltweiten Herausforderungen gerecht wird? Ein Europa jener Werte, die wir teilen und die für uns wichtig sind? Ich möchte dies alles und ich glaube sogar, dass es in unserer Reichweite liegt. (Auszug aus der Rede der Kommissarin Danuta Hübner am 17. Oktober 2006 in Warschau) 8

9 Diese Mittel werden im Rahmen der Strukturfonds nach festgelegten Förderzielen verteilt (siehe S. 14 für Berlin): Ziel Konvergenz (Ziel-1) Ziele der Strukturfonds EU-weit Mrd. Beschleunigung der Konvergenz (Angleichung) der Mitgliedstaaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand durch Verbesserung der Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung, mit 81,6% der Strukturfondsmittel. Förderfähig sind Regionen mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlansprodukt von weniger als 75% des durchschnittlichen BIP der EU-25, und Mitgliedstaaten mit Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen von weniger als 90% des durchschnittlichen BNE der EU-25, d.h. vor allem die Beitrittsstaaten der EU sowie in Deutschland die Neuen Bundesländer. Berlin erhält aus diesem Ziel keine Förderung mehr. Berlin Mrd. 251,3 0 Europäische Strukturfonds Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Ziel-2) Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit : INTERREG IV (Ziel-3) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen sowie der Beschäftigung durch Antizipation des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich der Veränderungen im Zusammenhang mit der Öffnung des Handels, mit 15,9% der Strukturfondsmittel. Prioritäten sind die Steigerung und qualitative Verbesserung der Investitionen in das Humankapital, durch Innovation und Förderung der Wissensgesellschaft, Förderung des Unternehmergeistes, Schutz und Verbesserung der Umwelt, Verbesserung der Zugänglichkeit, Förderung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen sowie Entwicklung von integrativen Arbeitsmärkten. Förderfähig sind alle Regionen außerhalb von Ziel-1. Berlin wird im Rahmen dieses Ziels gefördert. Stärkung der territorialen Zusammenarbeit durch gemeinsame grenzübergreifende, transnationale oder interregionale Projektzusammenarbeit öffentlicher Körperschaften mit den thematischen Schwerpunkten: Innovation, Forschung und Entwicklung, kleine und mittlere Unternehmen; Umwelt/Klimawandel und Risikomanagement; Verbesserung der Erreichbarkeit innerhalb Europas, stärkere Nutzung von IKT-Technologien im Transport; nachhaltige Entwicklung der Städte und Regionen (z.b. durch nachhaltige soziale Systeme und gutes Regierungsverhalten). Insgesamt werden für das übergeordneten Ziel Verbesserte Effizienz der Politik zur Regionalentwicklung 2,5% der Strukturfondsmittel verwandt. Berlin beteiligt sich an thematischen transnationalen Projekten im Ostseeraum und in Mitteleuropa und an interregionalen europaweiten Netzwerken. 48,8 1,2 7,8 Nicht konkret bezifferbar 9

10 Europäische Strukturfonds Die Instrumente der Förderpolitik Das Fundament der EU-Politik zum Abbau der regionalen Disparitäten sind vier Strukturfonds: der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlchen Raums (ELER). Die Förderung spielt in Berlin nur eine untergeordnete Rolle. Der Europäische Fischereifonds (EFF). Die Förderung spielt in Berlin nur eine untergeordnete Rolle. Berlin profitiert in der Förderperiode insbesondere von der Förderung aus dem EFRE und dem ESF. Die Maßnahmen im Rahmen von Ziel-2 werden aus EFRE und ESF, die Maßnahmen aus Ziel-3 (INTERREG IV) werden im Rahmen des EFRE gefördert. Die Ziele des ELER und des EFF werden für Berlin im Rahmen thematischer Schwerpunkte, enthalten im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR), gemäß des Landwirtschaftsstaatsvertrages zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg vom Land Brandenburg für die gemeinsame Region umgesetzt (Ansprechpartner siehe Anhang). 10 Dinosauriersaal Museum für Naturkunde Berlin

11 Die Europäischen Strukturfonds in Berlin Seite 17 ff. Seite 22 ff. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung: Der EFRE fördert insbesondere produktive Investitionen in Unternehmen zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, Infrastrukturinvestitionen, Maßnahmen zur Anregung und Unterstützung lokaler Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen, lokale Entwicklungsprojekte, Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Umweltschutzinvestitionen. Vgl. Kapitel 4 ab Seite 17 ff. Europäischer Sozialfonds: Der ESF dient zur Förderung arbeitsmarktpolitischer, sozial- und beschäftigungspolitischer Maßnahmen. Finanziert werden in erster Linie Projekte zur Qualifizierung und Beschäftigung, die zur Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials beitragen. Vgl. Kapitel 5 ab Seite 22 ff. Europäische Strukturfonds ELER EFF Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Mit der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums in der Region Berlin/Brandenburg werden 3 Ziele verfolgt: 1. die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung 2. die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung 3. die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und der Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft. Europäische Fischereifonds Mit der Förderung des EFF wird die Gemeinsame Fischereipolitik in der Region Berlin / Brandenburg unterstützt um die Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen sicherzustellen und die Aquakultur zu fördern. Gleichzeitig ist vorgesehen, mit der Entwicklung der betrieblichen Strukturen die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit wirtschaftlich lebensfähiger Unternehmen im Fischereisektor zu stärken. Mit der Förderung zum Schutz und Verbesserung der Umwelt und den natürlichen Ressourcen im Fischereisektor wird in Gebieten mit fischereiwirtschaftlicher Tätigkeit die Gleichstellung von Männern und Frauen zur nachhaltigen Entwicklung der Lebensqualität gestärkt. 11

12 Europäische Strukturfonds Gemeinschaftsinitiativen und Querschnittsaufgaben Die spezifischen Ansätze der Gemeinschaftsinitiativen in der Förderperiode (kleinere, experimentelle Programme mit spezifischen Themenstellungen) wie URBAN III (Städtische Entwicklung), INTERREG III (Transnationale Zusammenarbeit und EQUAL (Chancengleichheit), sind in der Förderperiode in den Mainstream der Förderung au gegangen. So finden sich die Ansätze von URBAN III in dem spezifischen Gewicht wieder, das die Strukturfondsförderung der städtischen Dimension einräumt; die Inhalte der Gemeinschaftsinitiative INTERREG finden sich in der Förderung des neuen Ziel-3; und die spezifischen Ansätze der Gemeinschaftsinitiative EQUAL sind in die Förderansätze der ESF-Förderung aufgegangen. Auch die innovativen Maßnahmen zur Erprobung neuer Ansätze der Förderung werden nicht mehr von den Generaldirektionen der Europäischen Kommission ausgewählt, sondern im Rahmen der Berliner Programme durchgeführt. Zudem hat die Europäische Union - wie bereits in der Förderperiode auch für die neue Förderperiode Querschnittaufgaben definiert, welche in allen Bereichen der Förderung zu beachten sind. In der Förderperiode sollen die folgenden Querschnittsaufgaben beachtet werden: Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung; Nachhaltige Entwicklung; und in Berlin zusätzlich die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Förderprinzipien Die Strukturfonds werden nach folgenden Prinzipien eingesetzt: Partnerschaft: Entscheidungen über die Verwendung der Mittel werden von der Region, dem Mitgliedstaat und der Europäischen Kommission in enger Abstimmung gemeinsam getroffen. Alle relevanten Stellen der Zivilgesellschaft, der Partner im Umweltbereich, Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind an der Programmplanung und Verwaltung der Strukturfondsmittel beteiligt. Programmplanung: Die Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses werden in Planungsdokumenten (sog. Operationelle Programme ) festgehalten. Hier werden die Fördermaßnah- 12

13 men festgelegt, die für eine Kofinanzierung aus den Strukturfonds in Betracht kommen. Für die jeweiligen Fonds werden jeweils eigene Programme aufgelegt (Monofondsprogramm). Die regionalen Programme werden in den Rahmen einer nationalen Gesamtstrategie eingebunden (Nationaler Strategischer Rahmenplan). Zusätzlichkeit: EU-Strukturfondsmittel können nur in Anspruch genommen werden, wenn diese durch die Region (z. B. das Land Berlin) kofinanziert werden (in Berlin: 50% der förderfähigen Kosten). Sie dürfen nicht verwendet werden, um Pflichtaufgaben der Mitgliedstaaten zu refinanzieren, oder an die Stelle der öffentlichen Strukturausgaben eines Staates treten. Strategische Ausrichtung: Im Bereich des Zieles regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung müssen die Fonds auf die Prioritäten der Europäischen Union im Rahmen der Lissabon-Strategie ausgerichtet sein. Mindestens 75% der Ausgaben müssen in Einklang mit diesen Kriterien stehen. Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftspolitiken: Alle Maßnahmen und Projekte müssen mit den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union in Einklang stehen. Das gilt insbesondere für das Wettbewerbsrecht, das Vergaberecht, das Umweltrecht, das Datenschutzrecht und die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. Um als Einzelperson oder Unternehmen von der Strukturfondsförderung zu profitieren, muss sich der Interessent nicht nach Brüssel wenden. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip werden Entscheidungen über die Mittelvergabe dort getroffen, wo die Förderung greifen soll, nämlich in der Region (Ansprechpartner siehe Kapitel 9). Europäische Strukturfonds Kiezleben Land Berlin/Gläser 13

14 Europäische Strukturfonds Strukturfonds in Berlin Die Berliner Gesamtstrategie Der Berliner Senat hat am 12. September 2006 auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, eine Gesamtstrategie für die Verwendung der Mittel aus den Europäischen Strukturfonds in der kommenden Förderperiode beschlossen. Diese Gesamtstrategie fügt sich auch ein in einen Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP), in welchem sich alle Bundesländer auf die Zielsetzungen der Europäischen Strukturfonds in Deutschland geeinigt haben. Insgesamt zielt die Berliner Förderstrategie auf drei Schwerpunkte: Wirtschaft, Wissen sowie Umwelt/Stadtentwicklung. EFRE- und ESFfinanzierte Förderprogramme sollen sich möglichst gegenseitig ergänzen, um die vorhandenen Mittel effektiv einzusetzen. Außerdem sind die Mittel vorrangig für Maßnahmen zur Umsetzung der Lissabon-Strategie in Berlin zu verwenden. Die Ziele der Strukturfonds in Berlin In der Gesamtstrategie des Landes wurden mit den Handlungsfeldern Wirtschaft, Wissen sowie Umwelt/Stadtentwicklung die Einsatzbereiche der Strukturfondsmittel bestimmt. Entsprechend wurden die Mittel in Prioritätsachsen der jeweiligen Fonds unter Berücksichtigung der Förderfähigkeit gemäß der EU-Verordnungen unterteilt: Handlungsfeld Wirtschaft - Strategische Ziele: Innovations- und Anpassungsfähigkeit und Produktivität der privaten Wirtschaft stärken und Beschäftigung schaffen. Hier werden gefördert: Stärkung der Investitionstätigkeit Wachstumsorientierter Ausbau des verarbeitenden Gewerbes Entwicklung der wachstumsstarken Dienstleistungsbereiche Existenzgründungen Anpassungsfähigkeit Umsetzung: EFRE Prioritätsachse 1 Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, Gründungsförderung und Beschäftigung ESF Prioritätsachse A Steigerung der Anpassungsfähigkeit/ Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen 14

15 Handlungsfeld Wissen Strategische Ziele: Wissen und Kreativität als Motor gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung nutzen. Hier werden gefördert: Stärkung der Know-How-Anbieterseite Ausbau des Transfers von Forschung und Entwicklung Stimulierung von Forschung und Entwicklung im gewerblichen Bereich Verbesserung des Humankapitals Umsetzung: EFRE Prioritätsachse 2 Innovation und wissensbasierte Gesellschaft ESF Prioritätsachse B Verbesserung des Humankapitals Handlungsfeld Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung Strategische Ziele: Durch ökologische Entwicklung und gesellschaftliche Integration neue Potenziale erschließen. Hier werden gefördert: Förderung und Stabilisierung bestimmter Gebiete Verbesserung der Integration ausgewählter Zielgruppen Steigerung der Ressourceneffizienz Reduzierung von Umweltfolgen Umsetzung: EFRE Prioritätsachse 3 integrierte Stadtentwicklung EFRE Prioritätsachse 4 Umwelt ESF Prioritätsachse C Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung/Soziale Eingliederung von Benachteiligten Europäische Strukturfonds Mach-Mit-Museum Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen 15

16 Europäische Strukturfonds Die Instrumente der Förderpolitik in Berlin In der Förderperiode 2007 bis 2013 wird Strukturförderung im Land Berlin nur über die Fonds EFRE und ESF angeboten. Die Verwaltung der Berliner landwirtschaftlichen Strukturfondsprogramme (EFF und ELER) erfolgt im Rahmen eines Staatsvertrages durch das Land Brandenburg. Bisherige Gemeinschaftsinitiativen mit spezifischen Förderzielen, wie z.b. EQUAL, wurden in das Förderspektrum des EFRE und ESF übernommen (mainstreaming). Wie viel Mittel erhält Berlin? In den Jahren 2007 bis 2013 wird Berlin voraussichtlich 875,5 Mio. aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 335 Mio. aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten. Hinzu kommen Mittel im Rahmen der Berliner Beteiligung an Ziel-3 (INTERREG IV). Diese Mittel sind aufgrund der Organisation der Beteiligungsform nicht im Voraus bezifferbar, da sie im Projektwettbewerb auf der Basis von Projektaufrufen vergeben werden. Inhalt der Programme Die einzelnen Förderziele des EFRE und ESF sind in Operationellen Programmen angegeben. Sie müssen zu Beginn der Förderperiode von der EU-Kommission genehmigt werden. Die Europäische Kommission überprüft, ob die darin angegebenen Inhalte mit den Förderzielen der EU- Verordnungen und Vorgaben übereinstimmen. In den OP s sind Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen und Indikatoren zur Messung des Erfolgs des Mitteleinsatzes festgehalten. Weitere Indikatoren werden auf Niveau der Fördermaßnahmen festgelegt. Nähere Angaben zu den im Rahmen der Fonds geförderten Maßnahmen finden Sie in den jeweiligen Fonds spezifischen Kapiteln. Die Programmplanungsdokumente des EFRE und des ESF sind im Internet erhältlich unter: auf den Seiten Strukturfonds Dort finden Sie auch die Projektauswahlkriterien für den EFRE und ESF sowie die Begünstigtenverzeichnisse der beiden Fonds. 16

17 4. EFRE in Berlin (Ziele, Umsetzung, Mittel) Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist das wichtigste Instrument der Regionalförderung der Europäischen Union. Mit dem EFRE leistet die Europäische Union einen Beitrag zur Verringerung der Ungleichgewichte zwischen den verschiedenen Regionen in Europa, indem die Regionalwirtschaften strukturell angepasst werden, rückständige Gebiete entwickelt und die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit gefördert werden. Wichtigste Ziele der Förderung aus dem EFRE sind die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die Schaffung und der Erhalt von dauerhaften Arbeitsplätzen, und eine nachhaltige Entwicklung. Der EFRE war und ist eine zentrale Stütze für die Umsetzung einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Strukturpolitik für Berlin. Wichtige Infrastrukturvorhaben wie der Ausbau neuer Technologiestandorte in Berlin-Adlershof (Treptow-Köpenick) und auf dem Campus Berlin- Buch (Pankow) werden ebenso unterstützt wie viele Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen, sowie Investitionen zur Verbesserung der Umweltsituation in Berlin, und Maßnahmen der integrierten Stadtentwicklung (Zukunftsinitiative Stadtteil). Eine Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) hat vom EFRE profitiert: in den vergangenen Jahren wurden in Berlin Hunderte Existenzgründungen und viele Investitionen in moderne Technologien mit dem EFRE unterstützt. Über Arbeitsplätze konnten allein in der Förderperiode durch die Interventionen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin geschaffen oder gesichert werden. EFRE Sulfurcell Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen 17

18 Wie viele EFRE-Mittel erhält Berlin? Folgende Beträge stehen dem Land Berlin im Förderzeitraum 2007 bis 2013 zur Verfügung: EFRE Prioritätsachsen Mittel 1. Investitionen und Produktion 293,010 Mio. 2. Innovation und wissensbasierte Gesellschaft 284,521 Mio. 3. Integrierte Stadtentwicklung 182,657 Mio. 4. Umwelt 80,402 Mio. (Technische Hilfe) (35,000 Mio. ) Gesamt 875,590 Mio. Hinzu kommen Mittel des Landes, des Bundes und die Beiträge der geförderten Unternehmen. Diese Kofinanzierungsmittel sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme der EU-Mittel. Was wird gefördert? (Prioritätsachsen) Die Förderung des EFRE zielt ab auf eine wettbewerbsfähige und zukunftsorientierte Wirtschaftsstruktur. Oberstes Ziel der Förderung ist die Schaffung und die Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze. Für die aktuelle Förderperiode von hat der Berliner Senat daher eine Förderstrategie entwickelt, die deutliche Akzente in der Förderung der Kompetenzfelder Berlins setzt (Biotechnologie, Medizintechnik, Optische Technologien, Informations- und Kommunikationstechnologien, und Verkehrstechnik), und diese Stärken mit der gezielten Bildung von Clustern in wichtigen Wirtschafts- und Technologie zweigen weiter entwickelt (z.b. Gesundheitswirtschaft, Kommunikations-, Medien- und Kulturwirtschaft, und Mobilität). Dies dient in besonderem Maße der Nutzung der Potenziale im Technologietransfer der Stadt, in der Nutzung des Wissens als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere auch für innovative Unternehmen und Existenzgründungen. Schließlich tragen die Maßnahmen der integrierten Stadtentwicklung zum Abbau von Disparitäten und zur Verbesserung der Struktur von Stadtteilen bei. Flankiert werden diese Maßnahmen durch die Förderung des Umweltschutzes. 18

19 Folgende Prioritätsachsen wurden für den Einsatz des EFRE definiert: 1. Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und von Gründungen Investitionen für eine höhere Produktivität und mehr Innovationen z.b. durch Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) Neugründungen für Innovationen und strukturelle Modernisierung z.b. durch Veranstaltungen zur Stärkung des unternehmerischen Potenzials (Deutsche Gründer- und Unternehmertage) Markterschließung und internationale Orientierung z.b. durch Förderung der Beteiligung an Auslandsmessen im Rahmen des Außenwirtschaftsförderprogramms Neue Märkte Erschließen Abbau von Engpässen bei der wirtschaftsnahen Infrastruktur z.b. durch die gezielte Stärkung innovationsorientierter und gründungsorientierter Standorte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA), sowie durch die Aufwertung des Berliner kulturellen Erbes als Potenzial für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus 2. Innovationen und wissensbasierte Gesellschaft Innovations- und Technologieförderung in Unternehmen z.b. durch Förderung von Forschungsprojekten durch Zuschüsse, Darlehen oder Beteiligungen im Rahmen des Programms zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien ProFIT Förderung der Innovations- und Wissensgesellschaft z.b. durch die Berliner Landesinitiative Projekt Zukunft Förderung von Innovationsnetzwerken und Technologietransfer z.b. durch den Zukunftsfonds Berlin, sowie durch die Errichtung eines Clusters Gesundheitswirtschaft 3. Integrierte Stadtentwicklung z.b. durch die Zukunftsinitiative Stadtteil sowie durch wirtschaftsdienliche Maßnahmen in bezirklichen Bündnissen. 4. Förderung der Umwelt z.b. durch Sanierung der physischen Umwelt und Risikoverhütung, sowie durch Entwicklung innovativer Umwelttechnologien. 5. Technische Hilfe Finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von EFRE-Förderprogrammen und Strategien z.b. durch Öffentlichkeitsarbeit, Evaluation und Finanzierung von geschäftsbesorgenden Trägern. EFRE 19

20 Was fördert der EFRE? Ein Beispiel EFRE Projektbeispiel: Einrichtung eines Interdisziplinären Forschungsverbunds (IFV) Berlin Center for Micro- and Nanoreliability Projektzeitraum: Die Zuverlässigkeit von mikrosystemtechnischen Komponenten gewinnt zunehmend an Bedeutung, da ein Ausfall dieser Komponenten unter Umständen den Ausfall des Gesamtsystems mit allen damit verbundenen Konsequenzen (hoher Schaden) verursacht. Mit der Einrichtung des IFV Berlin Center for Micro- and Nanoreliability am Micro Materials Center Berlin des Fraunhofer- Instituts für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) wurde ein Netzwerk aufgebaut, welches die Forschungsdienstleistungen in Deutschland, insbesondere in der Berlin-Brandenburger Region, im High-Tech-Bereich der Mikro- und Nanoelektronik koordiniert und in ein europäisches Netzwerk integriert. Die geschaffene Geschäftsstelle des IFV hat auf den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung verschiedener Spitzenlabore Einfluss genommen. Das betrifft insbesondere die moderne Messtechnik zur Deformationsanalyse und Rissbewertung im Nanobereich (Auszeichnung mit dem Forschungspreis der Fraunhofer-Gesellschaft). Gleichzeitig wurde mit dem IFV eine Plattform für junge Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland und dem europäischen Ausland geschaffen, um neue Messtechniken und Simulationstools für obigen Einsatzzweck kennenzulernen. Ziel ist es, eine Unterstützung bei der weiteren Qualifizierung (Diplomarbeiten, Dissertationen) zu geben. Der IFV hat den 1. Weltkongress MicroNanoReliability 2007 vom in Berlin mit vorbereitet, der mit ca. 400 Teilnehmern aus 33 Ländern ein voller Erfolg wurde. Um nach Projektabschluss die nationalen und internationalen Aktivitäten weiter zu entwickeln und zu koordinieren, wurde ein Verein EUCEMAN e.v. gegründet, der diese Arbeiten unterstützend fortführt. Das Gesamtvolumen des Projektes betrug , davon EFRE-Mittel. 20

21 Wie erhält man eine EFRE-Förderung? Um eine Förderung zu erhalten, muss sich das einzelne Unternehmen nicht direkt an Brüssel wenden. Vielmehr werden die EFRE-Mittel im Rahmen verschiedener Förderprogramme eingesetzt, die aus den EU- Mitteln kofinanziert werden. Die EFRE-Förderung wird in Berlin dezentral umgesetzt, das heißt die Bewilligung der geförderten Projekte und die Durchführung der Förderung liegt bei den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen und Bezirksämtern. Bei vielen Fördermaßnahmen insbesondere bei der Unternehmensförderung wurde die Durchführung der Maßnahmen (wie Antragsbearbeitung und Bewilligung) auf geschäftsbesorgende Träger delegiert, vor allem auf die Investitionsbank Berlin (IBB), die einen Großteil der Förderprogramme besonders bei der Förderung von produktiven Investitionen in KMU und bei den Technologieprogrammen umsetzt. Nähere Informationen zu diesen Förderprogrammen sind auch in der Berliner Förderfibel enthalten. Die Förderfibel kann bei der Investitionsbank Berlin bestellt oder im Internet unter der Adresse abgerufen werden. Eine weitere Übersicht zu den in Berlin zuständigen Ansprechpartnern erhalten Sie im Internet unter der Adresse: EFRE Berlin Center for Micro- and Nanoreliability Fraunhofer Gesellschaft FHG / IZM 21

22 5. ESF in Berlin (Ziele, Umsetzung in Berlin, Mittel) ESF Der Europäische Sozialfonds (ESF) trägt durch die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die Förderung einer hohen Beschäftigungsquote und von mehr und besseren Arbeitsplätzen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Gemeinschaft bei. Zu diesem Zweck unterstützt er Maßnahmen im Hinblick auf Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung und Maßnahmen zur Verringerung nationaler, regionaler und lokaler Disparitäten bei der Beschäftigung. Dabei berücksichtigt der ESF die entsprechenden Prioritäten und Ziele, die sich die Europäische Gemeinschaft in Bezug auf die allgemeine Bildung und Weiterbildung, die stärkere Einbeziehung nicht erwerbstätiger Menschen in den Arbeitsmarkt, die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, insbesondere von benachteiligten Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Nichtdiskriminierung gesetzt hat. Die Umsetzung des ESF in Berlin erfolgt durch die ESF-Verwaltungsbehörde in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Diese arbeitet mit zahlreichen Partnern zusammen. Dies sind: Bewilligungsstellen/Fachreferate (Senatsverwaltungen) Bezirke (Abteilungen in den Bezirksämtern) Servicegesellschaften (derzeit: Zukunft im Zentrum GmbH, Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung, SPI Consult GmbH) 1 Im Bereich der Programmentwicklung und -begleitung wird der ESF durch folgende Dienstleister unterstützt: Betreiber des EUREKA-Systems (derzeit: ECG Beratung zur Antragstellung, Berichterstattung und Kontrolle), Mummert Consulting und Prognos Wissenschaftliche Begleitung des ESF, Kontakt- und Beratungsstelle Berlin Beratung und Integration der Wirtschafts- und Sozialpartner. Auf der Ebene einzelner Projekte erfolgt eine Unterstützung durch eine Vielzahl von Trägern. 1 Namen und Anschriften finden Sie in dieser Broschüre in Kapitel 9 ab Seite

23 Wie viel Geld erhält Berlin aus dem ESF? Aus dem Europäischen Sozialfonds stehen in den Jahren 2007 bis 2013 für Berlin insgesamt 335 Mio. Ziel-2 Mittel als zusätzliche Finanzierungsmittel für die Durchführung von Maßnahmen zur Verfügung. Damit erhält das Land Berlin 14,4 % der deutschen ESF- Mittel für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Dies ist der zweithöchste Betrag hinter NRW. Der Unterschied zu den EFRE-Mitteln (875 Mio. ) ist darin zu sehen, dass der Bund im Gegensatz zu den EFRE-Mitteln 50% der ESF-Mittel für das Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung für Bundesprogramme einbehalten hat. Prioritätsachsen und Mittelanteile des ESF in Berlin Prioritätsachse Mittel Prioritätsachse A: Steigerung der Abpassungsfähigkeit/ 38 Mio. Wettbewerbsfähigkeit Prioritätsachse B: Förderung des Humankapitals 149 Mio. Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu 135 Mio. Beschäftigung / soziale Integration von Benachteiligten (Technische Hilfe des ESF) (13 Mio. ) Gesamt 335 Mio. ESF Hackesher Markt Berlin Partner/FTB-Werbefotografie 23

24 Was wird gefördert? (Prioritätsachsen) ESF In der Prioritätsachse A: Steigerung der Anpassungsfähigkeit/ Wettbewerbsfähigkeit werden Maßnahmen zusammengefasst, die das Ziel haben, Beschäftigte und Unternehmen durch betriebliche Weiterbildung und Coaching zu fördern. Weiterhin werden durch Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen Existenzgründer gefördert. Prioritätsachse B: Förderung des Humankapitals: Hier werden die Bildungsstrukturen durch die Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie durch innovative und internationale Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung unterstützt. Darüber hinaus sollen Beratungsstrukturen (Weiterbildungsdatenbank, Lernläden) helfen, die Transparenz im Weiterbildungsmarkt und die eigene Entscheidungsfindung zu verbessern. Weiterhin werden die Wissenspotentiale von Hochschulen genutzt, um die betrieblichen Handlungsstrukturen zu verbessern. Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung/soziale Integration von Benachteiligten: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von benachteiligten Personen. Spezifische Ziele sind in diesem Feld Maßnahmen für die Qualifizierung von Langzeitarbeitslose, Behinderten sowie die Berufsvorbereitung von Migranten/innen und Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfepotentiale durch lokale Kleinstinitiativen. 24 Arbeitsunterweisung von Gehörlosen und Hörenden (OTA-GmbH) Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

25 Um die Übereinstimmung der ESF-Förderung mit den Gemeinschaftsaufgaben (siehe Seite 12) zu gewährleisten, werden alle Projekte des ESF mit einem Scoring-Verfahren bewertet. Beim Scoring-Verfahren ist für jedes aus den Strukturfonds geförderte Projekt im Projektantrag tabellarisch anzugeben, in welcher Weise dieses Projekt zur Umsetzung der Querschnittsziele beiträgt. Die Weiterentwicklung des Systems für die Förderperiode ist geplant. Was fördert der ESF? Ein Beispiel Projekt Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin (NRAV), Träger SPI Consult GmbH Projektzeitraum (geplant): Das Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin (NRAV) hat sich seit es mit Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds im Jahr 1998 ins Leben gerufen wurde zu einer der tragenden Säulen der Ausbildungsförderung entwickelt. Ziel des NRAV war und ist es, die Ausbildungsstrukturen in Berlin nachhaltig zu verbessern und zu unterstützen, die hierfür erforderlichen Aktivitäten in die Wege zu leiten und eine Plattform für Austausch, Synergie und Zusammenarbeit zu bilden. Im NRAV arbeiten die Regionalen Ausbildungsverbünde zusammen, die in den Bezirken unter Mitwirkung seiner entstanden sind. Zu den Kooperationspartner(inne)n zählen die Berliner Bezirksämter, die Berufskammern, die für berufliche Bildung und Schule zuständigen Senatsverwaltungen, die regionalen Agenturen für Arbeit, die JobCenter, allgemein bildende Schulen sowie eine Vielzahl weiterer Akteure. Insbesondere gehören hierzu auch Ausbildungsdienstleister, die in den Regionalen Ausbildungsverbünden aktiv sind, und die konkret als Ansprechpartner für Unternehmen im Bezirk zur Verfügung stehen und u. a. auch als koordinierende Leitbetriebe im Regionalen Ausbildungsverbund fungieren. Zum Aktivitätenspektrum des NRAV auf Berliner und/oder auf bezirklicher Ebene gehören u.a.: Beratung von Betrieben in Bezug auf Planung und Durchführung von beruflicher Erstausbildung, Entwicklung von (Verbund-) Ausbildungskonzepten, Koordination der Ausbildungsaktivitäten im jeweiligen Bezirk mit den regionalen Partnern, Initiierung von unterschiedlichen Aktivitäten, wie z.b. Organisation von Veranstaltungen zum Themenfeld Ausbildung, u.a.m. In den zurückliegenden Jahren hat das Netzwerk so dazu beitragen können, etwa Jugendlichen jährlich in 70 Ausbildungsberufen eine betriebsnahe Ausbildung zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung von morgen zu leisten. Die Fortführung des Projektes NRAV geht einher mit einer Fortschreibung und Weiterentwicklung des Konzeptes. Das Projekt NRAV wurde u.a. in den Jahren 2001 bis 2004 im bisherigen Ziel-1-Gebiet (östliche Bezirke Berlins) mit rund , davon ESF-Mitteln, und im bisherigen Ziel-2-Gebiet (westliche Bezirke Berlins) mit rund , davon ESF-Mitteln, gefördert. Nachdem es im Anschluss hieran ausschließlich aus Mitteln des Landes Berlin unterstützt wurde, ist ab Januar 2008 wieder eine Kofinanzierung aus ESF- Mitteln vorgesehen. ESF 25

26 Wie erhält man eine Förderung? ESF Aus dem ESF werden in erster Linie Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für bestimmte Personengruppen gefördert, die von verschiedenen Trägern durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass nur potenzielle Träger eine Förderung aus dem ESF beantragen können. Privatpersonen können an ESF-geförderten Maßnahmen teilnehmen, jedoch nicht direkt eine Förderung beantragen. An wen kann ich mich wenden als Privatperson? Wenn Sie in Berlin wohnen und an einer ESF-geförderten Maßnahme teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur. Auf der Interseite erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger zudem eine Übersicht aller Träger, nach Themen und Bezirken gegliedert, die ggf. ESF-geförderte Maßnahmen anbieten. Allgemeine Informationen über Weiterbildungsmaßnahmen erhalten Sie auch bei: Weiterbildungsdatenbank Berlin Neue Schönhauser Straße Berlin Tel.: (030) Internet: Öffnungszeiten: Dienstag und Mittwoch 9.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr Montag und Freitag nach Vereinbarung 26

27 6. Förderbedingungen Wer ist im Land Berlin verantwortlich? Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ist als Verwaltungsbehörde für die Umsetzung der Strukturfondsförderung (EFRE, ESF) im Land Berlin verantwortlich. Sie ist Ansprechpartner für die Europäische Kommission und den Bund, hält den Kontakt zu den Wirtschafts- und Sozialpartnern und informiert die interessierte Öffentlichkeit über das Engagement der Strukturfonds. Die Förderung aus den Strukturfonds erfolgt im Rahmen der festgelegten Förderprogramme. Sie ist für potenzielle Fördermittelempfängerinnen und -empfänger an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Voraussetzungen der Förderung Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem: Betriebsstätte in Berlin: Aus den EFRE - Fördermitteln können nur Unternehmen gefördert werden, die ihre Betriebsstätte in Berlin haben. Bei Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur können zusätzlich je nach Standort in Berlin beihilferechtliche Gesichtspunkte von Belang sein. Aus den ESF-Mitteln können alle Personen eine Qualifizierung erhalten, die ihren Wohnsitz in Berlin haben. Verbot der Doppelförderung: Für das zu fördernde Projekt dürfen nicht bereits Fördermittel aus den Strukturfonds geflossen sein oder fließen. Ein Projekt oder eine Maßnahme kann jeweils nur aus einem der beiden Fonds finanziert werden. Für integrierte Projekte, die Elemente der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik vereinen, sind selbständige Teilprojekte zu definieren. Förderzeitraum: Der Förderzeitraum umfasst grundsätzlich die Jahre und eine zusätzliche zweijährige Auszahlungsfrist, d.h. bis 2015, in der die Mittel bewilligt und ausgezahlt werden können. Bis zum Ende der Auszahlungsfrist müssen die Projekte abgeschlossen sein. Die Bewilligung der beantragten Förderung muss grundsätzlich vor Beginn des geförderten Projektes erteilt werden. Weiter auf nächster Seite 27

28 Botanischer Garten Botanischer Garten Berlin Zusätzlichkeit und finanzielle Abwicklung: Die Strukturfonds finanzieren nur zusätzliche Projekte und dürfen keine Pflichtaufgaben des Landes Berlin finanzieren. Projekte, die aus den Strukturfonds finanziert werden, müssen durch nationale Mittel (des Landes Berlin, des Bundes) und / oder Eigenmittel des geförderten Unternehmens, Betriebes oder Projektträgers kofinanziert werden. Für die Strukturfonds gilt das Erstattungsprinzip, das heißt, die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Durchführungsprinzipien Darüber hinaus gelten für die Förderung aus den Europäischen Strukturfonds die folgenden Prinzipien: Beteiligung der Fonds: Die Beteiligung der Fonds wird auf Ebene des operationellen Programms berechnet im Verhältnis zu den zuschussfähigen Gesamtausgaben einschließlich öffentlicher und privater Ausgaben. Die Beteiligung der Fonds im Ziel-2 Gebiet liegt bei maximal 50%. Die restlichen Mittel müssen durch nationale Kofinanzierung und / oder private Mittel beigesteuert werden. 28

29 Begleitung und Bewertung: Die Mitgliedstaaten sind für die Durchführung, Wirksamkeit und Begleitung der Strukturfondsinterventionen verantwortlich und müssen ihr jährlich über die Durchführung berichten. Die Evaluierungen der Strukturfondsinterventionen werden vorab, im Verlauf und nach Ablauf des Programms vorgenommen. In der Förderperiode ist auch die Wirksamkeit der Publizitätsmaßnahmen zum Jahresbericht 2010 sowie zum Ende der Förderperiode zu bewerten. Begleitung und Partnerschaft: In Berlin wird die Durchführung der Programme vom Berliner Begleitausschuss (BGA) begleitet. Darin vertreten sind die Berliner Verwaltungsbehörden der Fonds, die entsprechenden Dienststellen des Bundes und der EU-Kommission, die umsetzenden Berliner Stellen, die Wirtschafts- und Sozialpartner und die Bezirke. Der Berliner Begleitausschuss hat u. a. die Aufgabe, Programmänderungen vorzuschlagen und die Jahresberichte zu billigen bzw. zu genehmigen. Zudem legt der BGA Projektauswahlkriterien für die Fördermaßnahmen fest. Information und Publizität: Die Öffentlichkeit und alle an der Umsetzung der Strukturfonds Beteiligten sind über das Engagement der Europäischen Union zu informieren. Auch Förderempfänger müssen auf die Kofinanzierung der geförderten Projekte durch die Europäische Union hinweisen. Die Transparenz der Förderung ist sowohl durch die Veröffentlichung der Projektauswahlkriterien, als auch durch die Veröffentlichung eines Verzeichnisses der Begünstigten (Förderungsempfänger) zu gewährleisten. Die Teilnehmer an ESF-finanzierten Maßnahmen sind nicht in das Begünstigtenverzeichnis aufzunehmen. Kontrolle: Die Mitgliedstaaten sind gegenüber der Eropäischen Kommission dafür verantwortlich, dass ihre Verwaltungs- und Korrektursysteme wirksam sind und der Missbrauch öffentlicher Mittel verhindert wird. Dies wird von der Europäischen Kommission auch vor Ort überprüft. Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftspolitiken: Alle Maßnahmen und Projekte müssen mit den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union in Einklang stehen. Das gilt insbesondere für das Wettbewerbsrecht, das Vergaberecht, das Umweltrecht, das Datenschutzrecht und die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen. 29

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