1. Landesdelegiertenrat. Haushaltspolitik Sachsen-Anhalt. 22. Februar 2008 in Halle (Saale)
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- Meta Sachs
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1 Beschluss Haushaltspolitik Sachsen-Anhalt Unverschuldet! Die Schuldenbremse ziehen Eigentlich geht s uns doch gut: Ein im Jahr 2007 erstmals ausgeglichener Landeshaushalt und sprudelnde Steuerquellen und Zuweisungen in den Kommunen, die mancherorts nun ebenfalls stolz auf ausgeglichene Budgets verweisen können. Thalheim, Heimat der Q-Cells Solarwerke, gehört sogar zu den Gemeinden mit den höchsten Gewerbesteuereinnahmen Deutschlands. Eitel Sonnenschein, möchte man meinen, wären da nicht die Schulden. In guten Zeiten für die schlechten vorsorgen Mit der guten Konjunktur steigen zurzeit die Einnahmen des Staates von Bund, Land und Kommunen. Dies darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die finanzielle Situation der öffentlichen Hand nach wie vor prekär ist. So weist der Bundeshaushalt neue Kredite im zweistelligen Milliardenbereich auf, um die Ausgaben finanzieren zu können. Der sachsen-anhaltischen Landesregierung fällt zwar ein ausgeglichener Haushalt in den Schoß, ein nennenswerter Schuldenabbau findet aber nicht statt. Zahlreiche andere EU-Länder hingegen können in der derzeitigen Situation bereits Überschüsse erwirtschaften und so für schlechtere Zeiten Vorsorge leisten. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland nimmt stetig zu. Die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote hat sich in den vergangenen zehn Jahren auf weit über 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöht. Allein die jährlichen Zinszahlungen für die 20 Mrd. Euro Schulden des Landes Sachsen-Anhalt belaufen sich mittlerweile auf fast 1 Mrd. Euro ein Zehntel des Landeshaushalts. Die Schulden von heute müssen unsere Kinder morgen mit Zinseszins zurückzahlen. Für schlechte Zeiten vorzusorgen, heißt, mit einem tragfähigen Konzept in die Zukunft zu gehen. Einsparungen, die heute nicht notwendig erscheinen, aber morgen überlebenswichtig sind, müssen vorbereitet sein. Einnahmen, die der Staat zur Finanzierung seiner Ausgaben braucht, müssen sichergestellt werden. Eine gute Ausbildung der Arbeitskräfte von morgen ist dabei ebenso wichtig, wie eine Infrastruktur, die auch morgen noch bezahlbar ist. Hiervon ist Sachsen-Anhalt weit entfernt. Schuldenbremse einführen Die vorhandenen Schranken für die Verschuldung im Grundgesetz sind nicht nur wirkungslos, sondern sogar schädlich. In schlechten Zeiten werden Schulden gemacht, in guten Zeiten werden diese jedoch nicht zurückgezahlt. Weil Schulden derzeit aber nur für Ausgaben aufgenommen werden dürfen, die als Investitionen gelten, fließen sie in Beton: Straßen, Gebäude und andere Infrastruktur. Ob diese
2 Investitionen je zu Einnahmen führen oder Ausgaben ersparen, ist dabei unerheblich. So werden die Schulden buchstäblich in Beton gegossen und führen zu Folgekosten. In den Kommunen fressen die Pflichtaufgaben den restlichen Spielraum auf. Andere wichtige Ausgaben, z. B. für Bildung oder Kultur, unterbleiben hingegen. Wir brauchen eine Obergrenze für Ausgaben, welche die erlaubten Ausgaben an die Entwicklung der Einnahmen bindet. Eine solche Regel begrenzt wirksam die Verschuldung. Sie stellt sicher, dass in konjunkturell guten Zeiten Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet werden. In konjunkturell schlechten Zeiten ermöglicht sie antizyklisch wirkende Haushaltsdefizite. Über einen Konjunkturzyklus betrachtet ergeben sich so ausgeglichene Haushalte. Dieses Modell, dass die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entwickelt hat, orientiert sich an der 2003 eingeführten Schweizer Schuldenbremse. Im Gegensatz zu der zurzeit in der Föderalismuskommission diskutierten Schuldenregel, lässt sie keine zusätzliche Erhöhung der Schulden zu. Über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichene Haushalte verstetigen den Schuldenstand. Durch jährliches Wachstum der Volkswirtschaft sinkt auf diesem Wege die Schuldenquote, also der Anteil des Schuldendienstes an den Ausgaben. Investitionen in die Zukunft sind wichtig. Ihre Finanzierung über Schulden zu verbieten, wäre falsch. Nur Nettoinvestitionen sollen daher weiter durch Kredite finanziert werden dürfen. Dies sind Investitionen, die nachweislich den nachfolgenden Generationen einen Mehrwert erbringen, z. B. Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden. Alles, was künftige Einnahmen schmälert oder Folgekosten mit sich bringt, muss hingegen als Desinvestition von den Investitionen abgezogen werden. Zu den Desinvestitionen gehören sämtliche Privatisierungserlöse und die Abschreibungen auf das bestehende Vermögen. Sachsen-Anhalt: Für die Zukunft schlecht gerüstet Sachsen-Anhalt steckt mitten in einem gewaltigen Strukturwandel mit ungewissem Ausgang. Das Land profitiert heute noch vom Solidarpakt II, über 25 Prozent des Landeshaushalts stammen aus diesen Zahlungen und dem Länderfinanzausgleich. Diese Einnahmen schmelzen nun ab, der Solidarpakt endet im Jahr Trotzdem leistet sich Sachsen-Anhalt eine sehr teure Infrastruktur: Das Land hat mit Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die meisten Fernstraßenkilometer pro Einwohner, Abwassergebühren sind an wenigen Orten so hoch wie hier - trotz gewaltiger Fördermittel, Gewerbeflächen liegen hektarweise brach und schlucken Unterhaltungskosten. Gleichzeitig schrumpft die Einwohnerzahl: Von 1991 bis heute von fast 3 Mio. auf weniger als 2,5 Mio Einwohnerinnen und Einwohner. Spätestens 2025 werden es weniger als 2 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner sein und zwar nicht vorwiegend wegen der Abwanderung, sondern aus Altersgründen. Eine Infrastruktur, die auf Planungen der 1990er Jahre für 3 Mio. Menschen beruht, wird dann von einem Drittel weniger Menschen zu bezahlen sein. Die Haushaltspolitik der Landesregierung begegnet dieser Entwicklung immerhin mit der Einsicht, dass auch die Zahl der Landesbediensteten abnehmen muss. Weitere Initiativen sind rar gesät Seite 2
3 und außerhalb des Finanzministeriums kaum zu finden. Grüne Forderungen 1. Teure Gewohnheiten ablegen - richtig investieren Straßen wie im Schlaraffenland, dafür über 10% Schulabbrecher. Sachsen-Anhalt kann die Infrastruktur, die es heute baut, morgen nicht mehr bezahlen. Gleichzeitig leisten wir es uns, z. B. zu wenig pädagogisch geschultes Personal in Kinderbetreuung einzusetzen. Eine völlig falsche Prioritätensetzung: So basiert die Verkehrsplanung immer noch zumeist auf den Bevölkerungszahlen der 1990er Jahre. Der Straßenneubau ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Laufend werden kommunale Straßen saniert, innerorts oft zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner. Auch Kreisstraßen mit zum Teil minimalem Verkehrsaufkommen, werden bei ihrer Sanierung zumeist verbreitert, statt auf ein realistisches Maß zurückgebaut. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Landkreise und kreisfreien Städte auf, ihre Verkehrsplanungen anhand der aktuellen demografischen Entwicklung zu überarbeiten. Bis zur Fertigstellung soll ein Moratorium für den Bau neuer Straßen sowie den Ausbau vorhandener Straßen gelten. Den Verkehrsminister fordern wir auf, die bisher üblichen Straßenausbaustandards der FGSV zu überprüfen und alternative Standards vorzulegen. Diese sollen Angaben zu den zu erwartenden Folgekosten des Straßenunterhalts enthalten. Das Landesverwaltungsamt fordern wir auf, mit diesem Instrumentarium künftig die Genehmigung kommunaler Haushalte zu überprüfen. Als ersten und wichtigsten Schritt für Klimaschutz und Haushaltsentlastung in diesem Bereich, fordern wir die Einstellung der Planungen zum Bau der A Freiraum für Kommunen Viele Kommunen in Sachsen-Anhalt, vor allem die größeren Städte und die Landkreise, sind in ihrer Haushaltshoheit heute stark eingeschränkt. Gewählte Kommunalparlamente werden zu Bittstellern beim Landesverwaltungsamt degradiert. Während Pflichtaufgaben, so genannte Investitionen (s. o.) und Personalausgaben unveränderbar erscheinen, bekommen wichtige Aufgaben wie die Kulturförderung und der Klimaschutz als "freiwillige Aufgaben" den Stempel ein Luxus für bessere Zeiten zu sein. BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN fordern, den Kommunen mehr Freiraum zu geben. Dazu wäre der Investitionsbegriff des Grundgesetzes zu ändern, so dass z. B. Bildungsinvestitionen auch als Investitionen gelten. Auf Landesebene fordern wir eine grundsätzliche Revision der Pflichtaufgaben. Dass die Liste der großen Koalition zur Entlastung der Kommunen von Pflichtleistungen gescheitert ist, halten wir für ein Armutszeugnis. Die Kommunen müssen aber auch von ihren Möglichkeiten zur Erhöhung von Einnahmen Gebrauch machen. Dazu gehören kostendeckende Gebühren in Luxusbereichen wie privaten Flugplätzen ebenso wie die Überprüfung der Hebesätze in der Grundsteuer, die eine kommunale Vermögenssteuer darstellt. Seite 3
4 3. Hemmnisse für Energiesparinvestitionen beseitigen Energie sparen lohnt sich vor allem in öffentlichen Gebäuden und für die öffentliche Hand. In den meisten Kommunen gibt es noch jede Menge Einsparpotentiale z.b. durch die Optimierung der Betriebsführung der technischen Anlagen, der Raumtemperaturen und der Nutzungszeiten der kommunalen Gebäude Stichwort Kommunales Energiemanagement. Dies ist gut für den Klimaschutz und entlastet die öffentlichen Kassen im Verwaltungshaushalt und schafft dadurch neue Handlungsspielräume für Investitionen. Vor allem für weitere energetische Investitionen. Die Städte- und Gemeinden sollten mehr in die energetische Optimierung der öffentlichen Gebäude investieren. Denn investiert wird in den meisten Kommunen und Landesliegenschaften zu wenig. Dies liegt einerseits am fehlenden Know-How und andererseits am Haushaltsrecht des Landes. In Sachsen- Anhalt gelten viele Energiesparinvestitionen als Luxus, egal, wie schnell sie sich amortisieren. Selbst das Einsparcontracting, bei dem ein externer Investor z. B. die Bereitstellung von Wärme oder Licht übernimmt und dafür in neue effiziente Anlagen oder Wärmedämmung investiert, ist in Sachsen-Anhalt beschnitten. Andere Länder, wie z. B. Nordrhein-Westfalen sind da weiter. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher Finanzminister Bullerjahn auf, die Voraussetzungen für ein flächendeckendes Contracting bei öffentlichen Liegenschaften in Sachsen-Anhalt zu schaffen. Soweit dazu die Änderung der haushaltsrechtlichen Vorschriften notwendig ist, ist dies vorzunehmen. 4. Personalabbau nicht einseitig zu Lasten junger Menschen In der Landesverwaltung und den meisten Kommunen findet ein Personalabbau statt. Dieser ist zwar generell gerechtfertigt, jedoch zu einseitig. Denn abgebaut werden nur Stellen, die durch natürliche Fluktuation, also zumeist Verrentung und Pensionierung, frei werden. In der Realität führt dies dazu, dass junge Menschen so gut wie keine Chance auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst haben. Selbst jungen Menschen mit guten Zeugnissen, die in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet wurden, bietet sich keine Perspektive. Auch die Nachausbildungsinitiative des Landes, bei der die im eigenen Land Ausgebildeten für max. 1 Jahr zu 75% beschäftigt werden, ist keine wirkliche Chance. Und nicht nur sie sind betroffen: Alle, die bisher nicht im öffentlichen Dienst sind, bleiben außen vor: auch ältere Bewerber, z. B. nach einer Fortbildung, oder Zuwanderer, die z. B. als Lebenspartner von Fachkräften ins Land kommen sollen. Auch innerhalb der Verwaltung hat dies fatale Auswirkungen. Personalzuweisungen erfolgen nicht nach Bedarf, sondern danach, wer gerade da ist. Wer in Bereichen mit Personalüberhang arbeitet, kann sich schwer motivieren. Wer auf Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen mit bestimmter Qualifikation angewiesen ist, kann nicht darauf zählen, sie zu bekommen. Durch die allgemeine Haushaltsnotlage stehen oft die "freien Mittel", die neben den Personalaufwendungen zur Erfüllung der Aufgabe gebraucht werden, nicht zur Verfügung. Frustration ist vorprogrammiert. In jedem Unternehmen wären betriebsbedingte Kündigungen die logische Folge eine Folge, die die Mehrheit der Sachsen-AnhalterInnen schon am eigenen Leib erlebt hat. Seite 4
5 In einem Bundesland mit hoher Arbeitslosigkeit wie Sachsen-Anhalt ist dies natürlich keine gute Alternative. Der öffentliche Dienst kann einen Mittelweg gehen, der gleichzeitig Beschäftigung sichert und Leistungsanreize setzt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern daher, die Basisarbeitszeit im öffentlichen Dienst für die derzeitigen Beschäftigten auf 30 Stunden zu senken. Mit den freiwerdenden Mitteln sollen neben der genannten Qualifizierung dort, wo mehr Kräfte gebraucht werden, neue Arbeitskräfte finanziert werden. Dies kann durch Aufstockung qualifizierter Bewerber aus der eigenen Verwaltung oder durch Neueinstellung von außen geschehen. 5. Qualifizierungsoffensive im öffentlichen Dienst Die Zeit der klassischen Behörden des letzten Jahrhunderts, bei der (zumeist männliche) Angestellte auf Lebenszeit loyal dem Staat dienten und vom Rest der Bevölkerung Ehrfurcht erwarteten, ist vorbei. Moderne Verwaltungen müssen serviceorientiert und bürgernah sein. Auch sind die Anforderungen andere: Moderne Kommunikationsmedien und Computerausstattung gehört zum Alltag. Führungskräfte müssen ihr Personal nicht mehr vorwiegend kontrollieren, sondern motivieren. Der Umgang mit modernen Instrumenten der Budgetsteuerung will gelernt sein. Kinderbetreuung muss mehr als Verwahrung und Beschäftigung sein, sondern braucht pädagogisch qualifiziertes Personal. Die Einführung von mehr Wettbewerb bei öffentlichen Dienstleistungen, etwa beim öffentlichen Nahverkehr, bringt mehr Effizienz mit sich, muss aber von findigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entwickelt und kontrolliert werden. In vielen Verwaltungen Sachsen-Anhalts ist das neue Jahrhundert aber noch nicht angekommen. Die notwendige Qualifizierung wird gar nicht erst geplant oder findet oft wegen Haushaltszwängen in viel zu geringem Maße statt. Auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt eine solche Qualifizierung viel jedoch nicht mehr als von allen anderen Menschen in Sachsen-Anhalt auch: Bereit zu sein, sich weiter zu bilden und weiter zu entwickeln. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern eine Qualifizierungsoffensive von Land und kommunalen Körperschaften für das vorhandene Personal. Strukturen dafür sind mit dem Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt und mit dem Studieninstitut für kommunale Verwaltung, aber auch an Hochschulen und bei freien Trägern vorhanden. Eine Teilnahme an diesen Fortbildungen muss sich aber lohnen: Für Bereiche, in denen eine entsprechende Qualifizierung angeboten wurde, soll die Teilnahme in Zukunft Bedingung sein, um über die Basisarbeitszeit hinaus in der öffentlichen Verwaltung tätig zu sein oder gar befördert zu werden. Auch weitere Regelwerke sind anzupassen, z. B. die Prüfungsanforderungen für Verwaltungsfachangestellte, die das Innenministerium festlegt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine zukunftsfähige Haushaltspolitik in Sachsen-Anhalt. Mit Augenmaß, aber mit klarem Kurs wollen wir heute vorsorgen, damit die öffentlichen Haushalte finanzierbar bleiben. Jetzt. Für Morgen. Seite 5
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