«Steuererklärung und Steuerplanung»
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- Stephanie Bach
- vor 8 Jahren
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1 LEY & PARTNER «Steuererklärung und Steuerplanung» inkl. Vorlage für Ihre persönliche Steuermappe Im Fokus: Aargau 1. Semester
2 «Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig.» (Amschel Meyer Rothschild, ) «Eine aktuelle Vorlage für Ihre persönliche Steuermappe finden Sie in der Beilage.» «Steuererklärung und Steuerplanung» Alle Jahre wieder und in allen Kantonen: Ende Februar haben Sie von der Steuerverwaltung den Deklarationsbogen für die Steuererklärung erhalten. Seit geraumer Zeit sendet Ihnen die Steuerverwaltung aber nicht nur die Steuererklärung zu, sondern auch weitere Unterlagen wie Steuerrechnungen, Kontoauszüge und Informationsmaterial. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass diese Papierflut den Steuerpflichtigen eher verunsichert, als aufklärt. Aus diesem Grund geben wir Ihnen in dieser Ausgabe nicht nur Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung und zur Steuerplanung, sondern auch zu den zusätzlich erhaltenen Unterlagen. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen! Remo Ley 2 1. Semester 2010
3 1. Vorgehen beim Ausfüllen der Steuererklärung 1. Ordnen Sie sämtliche Unterlagen zuerst nach den einzelnen Themengebieten wie Einkommen, Bank, Liegenschaft, Schulden etc. 2. Nehmen Sie sich Zeit, die Wegleitung zur Steuererklärung zu studieren. Zumindest sollten Sie diese auf Neuerungen sichten, auf die Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung achten müssen. «Leitsatz: 1. ordnen, 2. deklarieren und 3. prüfen.» 3. Sofern Sie die Steuererklärung von Hand (ohne Software) ausfüllen, beginnen Sie mit den Detailblättern und übertragen am Schluss die einzelnen Zahlen ins Hauptformular. Wenn Sie eine Software benutzen, führt Sie diese durch die einzelnen Positionen. 4. Prüfen Sie am Schluss jede einzelne Zahl auf ihre Richtigkeit. Kontrollieren Sie auch jedes leere Feld vor allem bei den Abzügen, ob Sie nichts vergessen haben. «Falls Sie Fragen zu Ihrer Steuererklärung haben, fragen Sie uns einfach telefonisch an.» 5. Bei Unklarheiten fragen Sie uns oder direkt die Steuerverwaltung. 6. Prüfen Sie vor dem Versand der Steuererklärung, ob Sie diese unterzeichnet und sämtliche notwendigen Kopien beigelegt haben. 7. Legen Sie sich eine Mappe für die neue Steuerperiode an. Wir haben Ihnen mit diesem Newsletter eine Vorlage beigelegt. Legen Sie diese in einem Ringordner mit einem Register ab, um Ihre Dokumente zu verwalten. 1. Semester
4 2. Die Post von der Steuerverwaltung In den letzten Jahren sind wir vermehrt von Steuerpflichtigen über Zusendungen von der Steuerverwaltung angefragt worden. Vor allem die provisorischen Rechnungen der Steuerverwaltungen sorgen des Öfteren für Verwirrung. Nachfolgend erkären wir Ihnen den steuerlichen Jahresablauf und die dazugehörenden Dokumente. «Das steuerliche Jahr 2010 und die dazugehörenden Dokumente.» Januar 2010: Die meisten Steuerverwaltungen senden Ihnen eine provisorische Rechnung zu, mit welcher Sie die Steuern für das aktuelle Jahr, in diesem Fall für das Jahr 2010, vorauszahlen können. Der Rechnungsbetrag basiert auf der letzten Steuerveranlagung und geht davon aus, dass sich Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse seit diesem Zeitpunkt nicht verändert haben bzw. im Jahr 2010 nicht verändern werden. Sie sind zu diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet, diesen Betrag zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich jetzt schon mit der Planung über die Finanzierung der Steuern auseinanderzusetzen. Februar 2010: Sie erhalten die Formulare für die Deklaration des Steuerjahrs März 2010: Bis Ende März müssen Sie in den meisten Kantonen die Steuererklärung für das Jahr 2009 abgegeben haben (eine Fristerstreckung ist möglich). Die definitve Steuerrechnung für das Jahr 2009 erhalten Sie üblicherweise im Verlauf eines Jahres nach Abgabe der Steuererklärung. September 2010: In den meisten Kantonen wird die Steuer für das aktuelle Jahr, in diesem Fall für das Jahr 2010, auf Ende September fällig. Das heisst, ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie einen Verzugszins auf die geschuldeten Steuern. Dezember 2010: Das Steuerjahr 2010 geht zu Ende Semester 2010
5 3. Steuerplanung für das Jahr 2010 Wie in unserer letzten Ausgabe ausgeführt, findet die Steuerplanung nicht erst mit der Deklaration der Steuererklärung statt, sondern ist ein stetiger Prozess. Für das aktuelle Jahr 2010 empfehlen wir folgende Punkte zu analysieren: 1. Deklaration der Steuererklärung 2009: Schaffen Sie es, Ihre Steuererklärung innerhalb der Frist abzugeben oder müssen Sie eine Fristerstreckung beantragen? 2. Zahlung der Steuern: Sind noch Steuerbeträge aus den Vorjahren offen (eventuell Kontoauszug von der Steuerverwaltung anfordern)? Wie hoch wird voraussichtlich Ihre Steuer für das Jahr 2010 sein? Wie und bis wann finanzieren Sie diese? 3. Planung von Steueroptimierungsmöglichkeiten: Möchten Sie eine private Vorsorge aufbauen (Säule 3a)? Möchten Sie dieses Jahr Einlagen in die Pensionskasse tätigen? Planen Sie einen Umbau Ihrer Liegenschaft? Sind Schenkungen oder Erbvorbezüge geplant? Wir empfehlen Ihnen das Anlegen einer Steuermappe. In dieser Ausgabe haben wir Ihnen eine Vorlage dazu beigelegt. Legen Sie diese in einem Ringordner mit einem 12er-Register ab. Damit Sie später die Dokumente einfach ablegen können, empfehlen wir Ihnen, in jedem Register eine Zeigetasche einzuordnen. Gerne senden wir Ihnen auch einen komplett ausgestatteten Ordner für CHF 19 zu. 1. Semester
6 «Gerne besprechen wir mit Ihnen die einzelnen Punkte bei einem unverbindlichen persönlichen Gespräch. Sofern Sie es wünschen, auch bei Ihnen vor Ort.» 4. Unser Full-Service für Sie 1. Wir weisen die Steuerverwaltung an, sämtliche Post in Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung direkt an uns zu senden. Somit können wir sämtliche Rechnungen und Veranlagungen vorab prüfen und entlasten Sie von der Papierflut. 2. Durch den direkten Versand der Post an uns ist die Einhaltung der Fristen gewährleistet und wir können Ihnen, sofern dies notwendig sein sollte, termingerecht Vorschläge über das weitere Vorgehen unterbreiten. 3. Sie reichen uns sämtliche Unterlagen ein, aufgrund derer wir Ihnen dann die Steuererklärung unterschrifts- und versandbereit erstellen. 4. Wir berechnen die voraussichtliche Steuer für das aktuelle Jahr und mit Berücksichtigung der aktuellen Kontoauszügen der Steuerverwaltung erstellen wir Ihnen einen Zahlungsvorschlag. 5. Bei Erhalt der definitiven Steuerrechnung oder der Veranlagung prüfen wir diese auf ihre Richtigkeit, ob eine Nachzahlung notwendig ist resp. ob ein Restguthaben zu Ihren Gunsten auf das nächste Jahr übertragen wurde und ob allfällige Zinsen richtig nachgetragen wurden. 6. Falls Sie es wünschen, erstellen wir Ihnen auf Ende Jahr einen weiteren Zahlungsvorschlag für die Steuern, damit eine optimale Steuerplanung erreicht werden kann Semester 2010
7 Konkret zum Kanton Aargau Kanton Aargau mit den Augen eines Steuerberaters Steuertarif (Kanton- & Gemeindesteuer, exkl. Bundes- und Kirchensteuer): Bei einem Netto-Einkommen von CHF in Aarau. Tarif A (alleinstehend, ohne Kinder): 13.67%. Tarif B: (verheiratet): 8.83% Steuerfreibetrag Vermögen: Für Verheiratete (in ungetrennter Ehe) und Einelternfamilien: CHF Für alle übrigen Steuerpflichtigen: CHF Fälligkeit und Zinsen: Fälligkeit der Steuern 2010: 31. Oktober Verzugszins: 5.5% (ab 1. November 2010 auf der noch nicht einbezahlten Steuer). Vergütungszins: 1.5% (wenn Anzahlungen vor dem 31. Okt getätigt werden). Spezielles: Sozialabzug pro Kind: CHF Dividendenentlastung von 40% (50% bei Geschäftsvermögen), sofern die Dividende aus einer Mindestbeteiligung von min. 10% am Grund- bzw. Stammkapital stammt. Per Abschaffung der «Dumont-Praxis», welche Steuerabzüge für Renovationsarbeiten bei neu erworbenen «vernachlässigten» Liegenschaften einschränkte. Allgemeines zum Newsletter Der Newsletter ist ein Kommunikationsmittel der Firma Ley & Partner GmbH, informiert allgemein und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Sofern Sie keinen Newsletter mehr von uns erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte einfach per Mail, Post oder Telefon mit (siehe Seite 8). Wir werden Sie dann unverzüglich aus der Verteilerliste streichen. «Der nächste Newsletter wird im 4. Quartal 2010 erscheinen. Gastkanton wird dann der Kanton Basel-Landschaft sein.» 1. Semester
8 Ihr starker Partner in Steuer- und Rechtsfragen lic. iur. Remo Ley Steuerberatung lic. iur. Andras Bedoe Juristische Beratung Natürliche Personen Steuererklärung, inkl. aller Behördenadministration Steuerausscheidungen Grundstücksgewinnsteuer Erbschafts- und Schenkungssteuern Juristische Personen Steuererklärung, inkl. Behördenadministration Quellensteuer und Sozialabgaben (AHV, IV, EO, PK) Mehrwertsteuer (MWST) Gutachten Verrechnungssteuer, Emissionsabgaben Treuhand, Buchhaltung Spez. Steuerstatus (Domizil-, Holding- und gemischte Gesellschaften) Erstellen der Steuererklärung für Expatriates (Spezialisten aus dem Ausland) Firmensanierungen und -fusionen Steuerplanung bei Firmenkäufen/-verkäufen Rechtsverfahren mit Steuerbehörden Gesellschaftsrecht Gründungen Fusionen und Spaltungen Arbeitsrecht Arbeitsverträge GAV Kündigungen Allgemeines Vertragsrecht Service-Verträge Werkverträge Marken-, Design- und Urheberrecht Ehe- und Erbrechtsberatung Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Service-Verträge Werkverträge Mediation Ley & Partner GmbH Nauenstrasse 67 Telefon +41 (0) CH Basel Telefax +41 (0) info@ley-partner.ch Semester
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