UMSETZUNG AIFMD IM AUFSICHTSRECHT

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1 UMSETZUNG AIFMD IM AUFSICHTSRECHT Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 28. Februar

2 AGENDA STAND FONDSVEHIKEL NACH LUXEMBURG? 2

3 STAND 1 3

4 AKTUELLER STAND IN DEUTSCHLAND Diskussionsentwurf vom 20. Juli 2012 Regierungsentwurf vom 12. Dezember 2012 Empfehlungen der Bundesratsausschüsse vom 23. Januar 2013 erste Lesung im Bundestag am 21. Februar 2013, Überweisung an den Finanzausschuss weiterer Zeitplan (zweite und dritte Lesung) noch ungewiss 4

5 AKTUELLER STAND IN LUXEMBURG Weitgehend eins-zu-ein-umsetzung Gold Plating ist zum Beispiel Teil II-Fonds ist immer ein AIF Anwälte und Notare können nicht die Verwahrstellenfunktion übernehmen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens? 5

6 FONDSVEHIKEL 2 6

7 VERFÜGBARE FONDSVEHIKEL IN LUXEMBURG Typ Vergleichbare deutsche Form des Vehikels SA AG SARL GmbH SCA KGaA SC GbR SNC OHG SCS KG SCSp FCP Sondervermögen Zulässige Vermögenswerte OGAW Variabel Fix eingeschränkt gemäß OGAW-R Teil II Variabel Fix ( ) nahezu uneingeschränkt SIF Variabel ( ) ( ) Fix ( ) nahezu uneingeschränkt SICAR ( ) Private Equity/Venture Capital SOPARFI ( ) nahezu uneingeschränkt Fix bei Gesellschaften = SICAF Variabel bei Gesellschaften = SICAV Quelle: ALFI 7

8 VERFÜGBARE FONDSVEHIKEL IN DEUTSCHLAND OGAW (richtlinienkonforme Investmentvermögen): Sondervermögen oder Investment-AG var. Investmentvermögen 8

9 VERFÜGBARE FONDSVEHIKEL IN DEUTSCHLAND OGAW (richtlinienkonforme Investmentvermögen): Sondervermögen oder Investment-AG var. Investmentvermögen AIF (alternative Investmentfonds) Publikums-AIF: Privatanleger, semi-prof. und prof. Anleger offene Publikums-AIF Sondervermögen Investment-AG var. geschlossene Publikums-AIF Investment-AG fix geschlossene Investment-KG Sonstige IV risikogemischt Gemischte IV Dach-Hedgefonds Ein-Objekt-Fonds Immobilien SV 8

10 VERFÜGBARE FONDSVEHIKEL IN DEUTSCHLAND OGAW (richtlinienkonforme Investmentvermögen): Sondervermögen oder Investment-AG var. Investmentvermögen AIF (alternative Investmentfonds) Publikums-AIF: Privatanleger, semi-prof. und prof. Anleger offene Publikums-AIF Sondervermögen Investment-AG var. geschlossene Publikums-AIF Investment-AG fix geschlossene Investment-KG Sonstige IV Immobilien SV offene Spezial-AIF Sondervermögen Investment-AG var. offene Investment-KG geschlossene Spezial-AIF Investment-AG fix geschlossene Investment-KG risikogemischt allgemeine allgemeine Ein-Objekt-Fonds feste Anlagebedingungen Private Equity Gemischte IV Dach-Hedgefonds Spezial-AIF: nur semi-prof. und professionelle Anleger Hedgefonds 8

11 NACH LUXEMBURG? 3 9

12 WAS IST DENN NUN EIN JOINT VENTURE? Co-Investor 1 Co-Investor 2 Erwägungsgrund 8:...sollte diese Richtlinie (...) nicht für (...) Joint Ventures gelten. kein legal definierter Begriff SPV Projektentwicklung keine Klärung in ESMAs draft guidelines keine Ausnahme, sondern Frage der Eröffnung des Anwendungsbereichs 10

13 GEHEBELTE FAMILY OFFICES Erwägungsgrund 7: Wertpapierfirmen, wie z. B. Family-Office-Vehikel, die das Privatvermögen von Anlegern investieren, ohne Fremdkapital zu beschaffen, sollten nicht als AIF gemäß dieser Richtlinie betrachtet werden. Nur ungehebelte Family Offices bleiben aus dem Anwendungsbereich heraus? englische Fassung:...without raising external capital 11

14 VERBRIEFUNGSZWECKGESELLSCHAFTEN VZG Verbriefungszweckgesellschaften sind aus dem Anwendungsbereich der AIFMD herausgenommen maßgeblich ist der Begriff in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) 24/2009 der EZB Assets - Avoirs - Sicherheiten AIF oder Assets prinzipiell kann jede Art von Vermögenswerten verbrieft werden Wird die pauschale Ausnahme so Bestand haben? 12

15 DE MINIMIS-REGELUNG UND HEBEL Begrenzte Anwendung der AIFMD auf kleine AIFM: Schwellenwerte gemäß Art. 3 (2) AIFMD Einzelheiten regelt die Level 2-Verordnung Gesamtwert beinhaltet die äquivalente Basiswert-Position jeder Derivateposition und den Wert der durch Hebelfinanzierung erworbenen Vermögenswerte Wenn die wesentliche Anlagestrategie darin besteht, die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen oder Emittenten zu erlangen, und keine Nachschusspflicht für AIF/AIFM besteht, müssen die Risiken (d.h. auch der Hebel) auf Ebene dieser nicht börsennotierten Unternehmen nicht berücksichtigt werden. 13

16 BERECHNUNG DER HEBELFINANZIERUNG-BEISPIEL Immofonds EUR 200 Mio Bank EUR 200 Mio SPV 1 Exposure = EUR 400 Mio. oder EUR 600 Mio.? SPV 2 Bankdarlehen (EUR 200 Mio) Quelle: ALFI 14

17 VERTRIEB IN DEUTSCHLAND direktes oder indirektes Anbieten oder Platzieren von Anteilen oder das Werben für ein Investmentvermögen wenn sich der Vertrieb an professionelle und semiprofessionelle Anleger richtet: auf Initiative oder im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft unterschiedliche Vertriebsbegriffe Vertrieb an professionelle und semiprofessionelle Anleger in EU/EWR: wie AIFMD weiterer Vertriebsbegriff bei Vertrieb (auch) an Privatanleger zulässiges Gold Plating oder unzulässige Einschränkung Dienstleistungsfreiheit? Privatplatzierung außerhalb KAGB 15

18 REVERSE SOLICITATION Reverse solicitiation: nicht an Privatanleger professionelle und semi-professionelle Anleger: Vertragsschluss auf Initiative des Anlegers unterliegt nicht dem Vertriebsregime des KAGB Anhaltspunkte aus Parallele zu grenzüberschreitend betriebenen Bankgeschäften? 16

19 VERTRIEB IN DEUTSCHLAND Vertrieb bis 21. Juli 2013 Vertrieb ab 22. Juli 2013 Vertrieb ab 22. Juli 2014 OGAW mit Vertriebsberechtigung keine Neuanzeige erforderlich OGAW ohne Vertriebsberechtigung ab Nachricht der CSSF offene AIF Vertriebsberechtigung nach InvG kann weitergehen nach altem Recht nur nach KAGB offene AIF ohne/andere Vertriebsberechtigung kann weitergehen nach altem Recht KAGB oder Prospekt-RL geschlossene AIF mit/ohne Vertriebsberechtigung kann weitergehen nach altem Recht KAGB oder Prospekt-RL kleine AIFM mit/ohne Vertriebsberechtigung kann weitergehen nach altem Recht Vertriebsverbot? neu aufgelegte AIF erst ab Erlaubnis des AIFM und Anzeige 17

20 BESTANDSSCHUTZ FÜR ASSETS Gemischte und die sonstige Sondervermögen unter KAGB Anlagen in offene Immobilienfonds, Hedgefonds und Unternehmensbeteiligungen werden unzulässig bis 21. Juli 2013 rechtmäßig erworbenes Portfolio darf behalten werden keine Übergangsregelung für entsprechende EU-AIF 18

21 VERTRIEB AN DEUTSCHE VERSICHERUNGEN aus Sicht des KAGB keine Besonderheiten professionelle Anleger Vertriebsanzeigen/Pass Anlageverordnung muss noch an neues Investmentrecht angepasst werden bis dahin alte Rechtslage Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen vergleichbare ausländische AIF geschlossene AIF nur eingeschränkt erwerbbar 19

22 MASTER-KAG VS. BRIEFKASTENFIRMA Was ist Delegation unter der AIFMD? Was ist nicht Delegation unter der AIFMD? ManCo Portfoliomanager Anlageberatung vs. Portfolioverwaltung Bedingungen für Delegation Delegation der Portfolioverwaltung oder des Risikomanagements FCP Anpassung Master- und Service-KAGen unter dem KAGB? Hat das traditionelle Luxemburger Modell für Verwaltungsgesellschaften noch Bestand? 20

23 FALLBEISPIEL AUSLAGERUNG AIFM Risk Management Coordination Risk reports Board of Directors Risk Mangement Use of different sources within the Group organization (e. g. Central Risk management platform) Investment Advice Portfolio Management Compliance Officer Other Activities Internal Audit AIFs Appoint AIFM Committees Research/Sourcing Due Diligence Structuring Treasury and financing Valuer Depositary Asset/Property Management GP GP AIF #1 AIF #2 Investments Investments Quelle: ALFI 21

24 FAZIT aufsichtsrechtlich keine Vorteile für Luxemburg Versicherungen unterliegen weiterhin ihrem Regime Vertrieb von AIF an Privatanleger nur bei Vergleichbarkeit Luxemburg bleibt Erfolgsmodell für internationale Anleger für Nicht-EU-Fondsanbieter - Grenze Briefkasten Pass bis 2015 nur für EU-AIF 22

25 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Obgleich unsere Präsentationen sorgfältig erstellt werden, wird keine Haftung für Fehler oder Auslassungen übernommen. Der Inhalt der Präsentationen stellt keinen verbindlichen steuerlichen oder sonstigen rechtlichen Rat dar und ersetzt keine auf den Einzelfall bezogene steuerliche oder rechtliche Beratung. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nordstraße Düsseldorf

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