ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM
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- Bella Albrecht
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1 ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte
2 AGENDA STEUER INVESTMENT- ANLAGE- VERORDNUNG FAZIT 2
3 INVESTMENTSTEUERREFORM 1 3
4 WAS BRAUCHEN WIR: DIE EINMAL-BESTEUERUNG Quelle Fonds Anleger Steuer Steuer Steuer Lösung heute Fondsebene: umfassende Steuerfreiheit Lösung heute Anlegerebene: Besteuerung nur auf Anlegerebene nach den für den Anleger geltenden Regeln mit Gleichstellung zur Direktanlage 4
5 WAS WILL DER FISKUS: ZWEIMAL MIT ENTLASTUNG Quelle Fonds Anleger Steuer Steuer Steuer Lösung Entwurf Fondsebene: Fonds wird besteuert mit inländischen Quellen-Einkünften nach 49 Abs. 1 EStG. Technisch wird damit die Steuer für Inländer genau wie für Ausländer eingeführt. Lösung Entwurf Anlegerebene: Nochmalige Besteuerung auf Anlegerebene. Nur pauschale Teilentlastung für steuerliche Belastung auf Fondsebene. 5
6 WARUM WILL DER FISKUS DAS? ? Fonds Fonds
7 WARUM WILL DER FISKUS DAS? ? Fonds Fonds
8 EU-STEUEROPTIMIERUNG AUS FISKALSICHT Erträge aus inländischen Quellen, für das Deutschland international ein Besteuerungsrecht fordert Steuerpflicht 15% Fonds Erträge aus Quellen, für das Deutschland international kein Besteuerungsrecht fordert keine Steuerpflicht 8
9 TEILENTLASTUNG AUF ANLEGEREBENE Belastung auf Ebene Investmentfonds mit 15% + + Pauschale Teilentlastung auf Ebene Anleger (Freistellung) Dividenden (Brutto) 20% bei Aktienfonds Mieten 40% bei Immobilienfonds-Inland sonstige Einkünfte aus inländischen 60% bei Immobilienfonds-Ausland Quellen nach 49 Abs. 1 EStG 0 0 Persönliche Entlastung durch Steuererstattung für selbstlose Anleger Freistellung umfasst alle Erträge aus diesen Fondstypen 9
10 VORABPAUSCHALE statt fiktiv als zugeflossen behandelte ausschüttungsgleiche Erträge gibt es eine Vorabpauschale Formel: Prognostizierte Rendite öffentlicher Anleihen lt. Bundesbank x 80 %./. tats. Ausschüttungen = Vorabpauschale Grenze: Wertsteigerung des Fondsanteils 10
11 WAS BEDEUTET DAS FÜR DEUTSCHE ANLEGER Die selbstlosen Anleger (gemeinnützige Stiftungen, Kirche etc.) 8 InvStG-Reform sieht insoweit Steuerbefreiung des Investmentfonds vor = steuerliche Situation des Anlegers schlägt auf Besteuerung auf Fondsebene durch Die steuerbefreiten Versorgungswerke und Pensionskassen für Dividenden fast wie Direktanlage, aber für Mieten und Immobiengewinne erhebliche Mehrbelastung, da steuerliche Situation des Anlegers (Steuerfreiheit) nicht auf Fondsebene durchlägt Die RfB-berechtigten Personenversicherer für die Personenversicherer erhebliche Mehrbelastung, da steuerliche Situation des Anlegers (RfB) nicht auf die Besteuerung auf der Fondsebene durschlägt. 11
12 ABER: SPEZIAL-INVESTMENTFONDS Während bei einfachen Investmentfonds eine doppelte Belastung auf Fondsebene und Anlegerebene erfolgt, gibt es bei den Spezial-Investmentfonds nur eine einmalige Besteuerung entweder nur auf Ebene des Fonds für Dividenden, Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte oder als Option nur auf Ebene des Anlegers, wenn: Zurechnung der Dividende brutto beim Anleger Kapitalertragsteuer für Anleger auf Fondsebene: einbehalten auf Immoblienerträge und sonstige inländische Einkünfte (u.e. für Steuerbefreite steuerfrei, da Abstandnahme nach 44a Abs. 4 EStG anwendbar, aber: ) Ausschüttungsgleiche Erträge (in erweitertem Umfang als bisher) Anrechnung ausländischer Steuern und DBA Befreiung bei Ausübung Option Anlegerbesteuerung 12
13 ANLEGERBESTEUERUNG FÜR SPEZIAL-INVESTMENTFONDS Erträge aus inländischen Quellen, für das Deutschland international ein Besteuerungsrecht fordert Kapitalertragsteuer auf ausschüttungsgleiche und ausgeschüttete Erträge Fonds keine Steuerpflicht Steuerpflicht Erträge aus Quellen, für das Deutschland international kein Besteuerungsrecht fordert 13
14 NEUE ANLAGEVERORDNUNG 2 14
15 NEUE REGELUNG FÜR PRIVATE-EQUITY Unterscheidung in regulierte und nicht regulierte Private-Equity-Fonds Aber: Regulierte als Dachfonds für reguliert und unreguliert (?) Sonst: Alles beim Alten Real Estate Private Equity: richtige Struktur + unternehmerische Tätigkeit Infrastruktur: als Private Equity und Darlehensfonds Neu für Kreditfonds: Nach BaFin jetzt keine KWG-Erlaubnis für die Darlehensvergabe nötig 15
16 ENDLICH: GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS Neue Nr. 14 c) gestattet endlich auch geschlossene Immobilienfonds in der Immobilienquote Nur Fonds aus dem EWR zugelassen. 16
17 FLEXIBEL: DER NICHT VERTYPTE AIF Anforderungen: Sitz im EWR, Manager muss AIFM-Lizenz haben, freie Übertragbarkeit der Anteile Keine bestimmten Vermögensgegenstände, keine Durchschau auf das Portfolio Für Zielfonds, die für die Direktanlage ungeeignet sind Als Poolingvehikel, um Zielfonds mehrerer Assetklassen zu bündeln Rechnen: 7,5 % Quote 17
18 NOCH EINMAL GUTGEGANGEN: SPEZIALFONDS Erster Entwurf zur neuen Anlageverordnung teilte die Welt in OGAW und AIF. Bestehende Spezialfonds legen nicht OGAW-konform an. Damit Einordnung des gesamten Fonds nur noch als nicht vertypter AIF mit 7,5 % Quote Einlenken des Gesetzgebers: Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen 18
19 HIGH YIELD: JETZT AUCH ALS DARLEHEN Neue Anlageart: High Yield Darlehen Unterschied zum normalen Unternehmensdarlehen: ausserhalb Investment-Grade-Rating Besicherung erforderlich 19
20 FAZIT 3 20
21 FONDS, DIE DAUERBAUSTELLE Nach weit über einem Jahr Baustelle Anlageverordnung, jetzt Hängen im Schacht mit der neuen Investmentsteuerreform. Trend auch unter der neuen Anlageverordnug: mehr Anlage in Fonds Aber: Spezial-Investmentfonds sind nach wie vor da, wenn auch in einzelnen Punkten nicht mehr so attraktiv Thema Internationale Fonds mit internationalen Anlegern: wer will noch mit Deutschen, wenn dafür stets Sonderregelungen erforderlich. Für Alternative Investments: Personengesellschaft 21
22 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Obgleich unsere Präsentationen sorgfältig erstellt werden, wird keine Haftung für Fehler oder Auslassungen übernommen. Der Inhalt der Präsentationen stellt keinen verbindlichen steuerlichen oder sonstigen rechtlichen Rat dar und ersetzt keine auf den Einzelfall bezogene steuerliche oder rechtliche Beratung. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nordstraße Düsseldorf
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